Nun bin ich ja hoch erfreut, meine Damen und Herren, dass die Kollegen der CDU ganz offenkundig sehr, sehr aufmerksam die Geschehnisse und die Beschlussfassungen auf dem SPD-Landesparteitag verfolgen. Das ehrt uns an dieser Stelle, muss man da sagen. Vor allen Dingen ist das für mich ein Zeichen: Vielleicht nehmen Sie uns doch ein bisschen ernst an der Stelle.
In der Tat, das will ja auch gar niemand bestreiten – und schon gar nicht ich –, dass der Parteitag einen solchen Beschluss gefasst hat. Aber dann schauen Sie sich mal ganz genau an, was wir da gefordert haben. Wir wollen nämlich ausdrücklich die Investitionskraft der Kommunen stärken. Wie macht man das seriöserweise? Man macht das für 2017 seriöserweise in einem laufenden Haushalt, den wir ja zurzeit haben, auf gesetzgeberischem Wege. Das haben wir ja gemeinsam als Koalition in der letzten Legislatur auch mehrfach praktiziert, dass wir kommunale Hilfspakete in Gesetzesform gegossen haben. Das macht man seriöserweise für das Jahr 2017 so. Da sind wir – das hängen wir aber nicht an die große Glocke – mit der Finanzministerin, mit dem Innenminister, mit der gesamten Landesregierung und mit unseren Koalitionspartnern in Gesprächen, um das dann finanziell auch seriös zu untersetzen. Und für 2018, wo ein neuer Haushalt ansteht, macht man das sinnvollerweise auch im Zusammenhang mit der Ausgestaltung des Kommunalen Finanzausgleichs. So wird ein Schuh draus. Und das ist finanzpolitische Seriosität, meine Damen und Herren. Sie brauchen keine Sorge haben, dieser Beschluss, den die SPD gefasst hat, wird umgesetzt werden, aber nicht auf solche windige Art und Weise, wie Sie das hier vorschlagen. Deshalb sage ich: Dieser Antrag ist abzulehnen. Danke schön.
Aus den Reihen der Abgeordneten sehe ich keine weiteren Wortmeldungen. Für die Landesregierung hat sich Minister Poppenhäger zu Wort gemeldet.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, sehr verehrte Zuschauerinnen und Zuschauer! Ich will zunächst mal etwas
zum Wortbeitrag sagen, den die AfD-Fraktion vorhin geleistet hat. Natürlich steht Erfurt – die Landeshauptstadt – nicht vor der Zwangsverwaltung. Denn wenn das jemand wissen müsste, dann bin ich das ja. Insofern ist diese Bemerkung, Erfurt stünde vor der Zwangsverwaltung, natürlich völlig hanebüchener Unsinn.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bin überrascht und erstaunt, auch erfreut, dass die CDU-Fraktion mit ihrem vorgelegten Antrag im Grunde eine aktuelle Forderung des SPD-Parteitags von vor wenigen Wochen für eine kommunale Investitionsoffensive aufgreift.
Das betrifft sowohl den Zeitpunkt als auch die Höhe für die zusätzlichen Zuweisungen in Höhe von 100 Millionen Euro an die Thüringer Kommunen in den Jahren 2017 und 2018. Ich halte es übrigens auch für sachgerecht, die Kommunen durch ergänzende Landeszuweisungen zu unterstützen; die Landesregierung wird dies in Gänze auch noch prüfen. Mit zusätzlichen 100 Millionen Euro könnten die Kommunen zum einen an den sich mit der November-Steuerschätzung ergebenden finanziellen Spielräumen des Landes partizipieren, zum anderen könnte damit auch der angestoßene Weg einer Funktional-, Gebiets- und Verwaltungsreform, der meines Erachtens wichtigsten Zukunftsentscheidung für den Freistaat Thüringen, insbesondere durch Investitionen unterstützt werden. Der Begründung der zusätzlichen Mittel mit gesunkenen Landeszuweisungen 2016, wie im Antrag der CDUFraktion ausgeführt, muss ich aber wiederholt ausdrücklich widersprechen.
Die Finanzausgleichsmasse des Jahres 2016 ist gegenüber dem Jahr 2015 um rund 48 Millionen Euro angestiegen und gegenüber dem Jahr 2014 sogar um gut 62 Millionen Euro, wie ich nochmals betonen möchte. Damit hat die Landesregierung entsprechend ihrer Zusage gegenüber den kommunalen Spitzenverbänden den Kommunalen Finanzausgleich auch dauerhaft erhöht. Darüber hinaus sind zusätzliche Einnahmen, nämlich kommunale Steuereinnahmen, in die Betrachtung einzubeziehen. Diese sind allein von 2014 auf 2015 um rund 120 Millionen Euro angewachsen. Damit war bereits im letzten Jahr das nach der November-Steuerschätzung für 2016 prognostizierte kommunale Steueraufkommen übertroffen. Nach der aktuellen Steuerschätzung vor circa fünf Wochen ist mit einem weiteren Anstieg der kommunalen Steuereinnahmen zu rechnen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, im Antrag der CDU-Fraktion werden zudem die insgesamt höheren Zuweisungen des Landes außerhalb des Kommunalen Finanzausgleichs, die von 2015 auf 2016 um rund 150 Millionen Euro ansteigen,
ausgeblendet. Genauso wenig werden die mit der Richtlinie zur Förderung der Thüringer Kommunen bei der Integration von Flüchtlingen zur Verfügung gestellten Mittel von insgesamt 50 Millionen Euro – jeweils 25 Millionen Euro dieses Jahr und 25 Millionen Euro 2017 – beachtet, womit die Landesregierung bereits in diesem Jahr kurzfristig auf den geänderten Finanzbedarf der Kommunen reagiert hat. Jegliche ergänzende Zuweisungen an die Kommunen würden deshalb allein der Partizipation an den sich mit der November-Steuerschätzung ergebenden finanziellen Spielräumen des Landes sowie zur besonderen Finanzierung von Investitionen im Vorfeld der Gebietsreform dienen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, des Weiteren stellt sich die Frage der Mittelverteilung. Der Antrag der CDU-Fraktion sieht eine pauschale Verteilung von Landeszuweisungen an kreisfreie Städte und kreisangehörige Gemeinden mit unterdurchschnittlicher Steuerkraftmesszahl oder an Landkreise und kreisfreie Städte mit unterdurchschnittlicher Umlagekraftmesszahl vor. Ich gehe davon aus, dass jeweils der durchschnittliche Einwohner gemeint ist und der Antrag an dieser Stelle nur nicht präzise formuliert wurde. Aber auch dann halte ich eine solche Verteilung für problematisch. So scheint es insbesondere nicht überzeugend, dass man einerseits auf das Schlüsselzuweisungssystem des Kommunalen Finanzausgleichs abstellt, aber die in diesem System genauso relevante Bedarfsmesszahl ausblendet. Damit wird einerseits die Finanzkraft der Kommunen berücksichtigt, andererseits der durchaus unterschiedlich hohe Bedarf der Kommunen beispielsweise aufgrund unterschiedlicher Kinderzahlen oder der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften ausgeblendet. Aufgrund dessen ist der Antrag aus meiner Sicht nicht zustimmungsfähig.
Neben der Verteilung stellt sich die Frage der Verwendung. Der Antrag der CDU-Fraktion sieht allgemeine, nicht zweckgebundene Landeszuweisungen zur Stärkung der Finanz- und Investitionskraft für die Kommunen vor. Damit stehen Sie, liebe CDUFraktion, für eine Verteilung nach dem Prinzip „Gießkanne“. Auch das wurde schon mehrfach betont.
Im Gegensatz dazu könnte der Fokus nach meiner Auffassung auf Investitionen gerichtet werden. Dies sollten wichtige zukunftsfeste Investitionen sein, die auch zukunftsfähig sind. Ob und gegebenenfalls welche Bereiche dabei im Vordergrund stehen sollten, wird noch abzustimmen sein.
Ich bitte wirklich darum, dass der Geräuschpegel in diesem Haus etwas eingestellt wird. Es ist auch eine Art Respekt dem Redner gegenüber. Ich bitte wirklich darum.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, Investitionsversäumnisse der Vergangenheit auch aufgrund mangelnder Investitionskraft infolge kleinteiliger Strukturen würden so nicht als Hypotheken in die neuen Kommunalstrukturen übernommen. Die im Antrag vorgesehene Ausreichung von nicht zweckgebundenen Landesmitteln ist mit dem Ziel, die Investitionstätigkeit der Thüringer Kommunen zu befördern, allerdings nicht ausreichend vereinbar.
Im Ergebnis empfehle ich, dem Antrag aus inhaltlichen Erwägungen hinsichtlich des Verwendungszwecks einerseits und der Verteilmechanismen andererseits nicht zuzustimmen. An dieser Stelle sei auch erwähnt, dass es sich inhaltlich um keinen neuen Antrag handelt,
sondern die CDU-Fraktion hat einen inhaltlich ähnlichen Antrag bereits am 13. April 2016 vorgelegt, der damals keine Mehrheit in diesem Hause fand.
Lassen Sie mich abschließend betonen: Einer zusätzlichen finanziellen Förderung der Thüringer Kommunen zur Anregung der Investitionstätigkeit in der hier diskutierten Größenordnung stehe ich als Minister für Kommunales positiv gegenüber. Die Landesregierung und die Koalitionsfraktionen werden sich hier dazu auch noch abstimmen. Vielen Dank.
Es liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Es ist Ausschussüberweisung an den Innenund Kommunalausschuss und den Haushalts- und Finanzausschuss beantragt worden. Wir stimmen zunächst über die Überweisung des Antrags an den Innen- und Kommunalausschuss ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen der CDU, der AfD und des frak
tionslosen Abgeordneten Gentele. Gegenstimmen? Das sind die Koalitionsfraktionen. Damit ist die Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss abgelehnt.
Wir stimmen über die Überweisung des Antrags an den Haushalts- und Finanzausschuss ab. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen der CDU, der AfD und des Abgeordneten Gentele. Gegenstimmen? Das sind die Koalitionsfraktionen. Damit ist auch die Ausschussüberweisung abgelehnt.
Wir kommen zur direkten Abstimmung über den Antrag. Es ist namentliche Abstimmung beantragt worden und ich bitte die Schriftführer, die Stimmkarten einzusammeln.
Hatten alle die Gelegenheit, ihre Stimme abzugeben? Dann bitte noch meine Stimme, bevor ich die Abstimmung schließe. Danke schön. Ich schließe die Abstimmung und bitte um Auszählung der Stimmen.
Ich darf Ihnen das Ergebnis bekannt geben: Mit Ja stimmten 32 Abgeordnete, mit Nein 46, bei 5 Enthaltungen (namentliche Abstimmung siehe Anlage 1). Damit ist der Antrag der CDU-Fraktion in Drucksache 6/3114 abgelehnt.
Neugestaltung des öffentlichrechtlichen Rundfunks und Abschaffung des Rundfunkbeitragssystems Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 6/3106
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Besucher auf der Tribüne und ein besonders herzliches Willkommen an unsere Besucher aus Freiburg, schön, dass Sie da sind!
Dass eine grundlegende Reform des öffentlichrechtlichen Rundfunks auf der Tagesordnung steht, das dürfte von niemandem im Hohen Hause bestritten werden. Jüngst haben die Ministerpräsidenten der Länder auf ihrer Jahreskonferenz über eine solche Reform gesprochen. Eine solche Reform ist nach Auffassung der Ministerpräsidenten notwendig, um die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und seine Finanzierung zu sichern. Um die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sollte man sich tatsächlich Sorgen machen, denn
bei den meisten Zwangsabgabenzahlern ist mittlerweile nicht nur die Akzeptanz, sondern auch die Toleranz schon sehr, sehr stark strapaziert.
Gerade wird sehr heftig über die nicht erfolgte Berichterstattung im Fall der 19-jährigen ermordeten Studentin Maria L. aus Freiburg gestritten. Ein Mordfall, der, wie wir mittlerweile alle wissen, eine politische Dimension hat, weil er einen kausalen Bezug zur Grenzöffnung durch Angela Merkel hat.
Die „Tagesschau“ unterließ am Samstagabend nach der Festnahme eines dringend Tatverdächtigen eine Meldung, weil der Fall, so die Begründung der „Tagesschau“, nur regionale Bedeutung hätte. In den freigegebenen – ich betone: in den freigegebenen – Internetforen hat das Volk für diese Art politisch korrekter Zensur nur noch Häme und Spott übrig.
Georg H. führt auf „Welt Online“ aus, ich zitiere: „Neben den ‚Freiburger Nachrichten‘ berichteten weitere kleinere Regionalblätter wie ‚New York Times‘, ‚Washingten Post‘ fortfolgende; das Nischenblatt ‚Daily Mail‘ brachte einen Leitartikel.“
(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Sie als AfD machen ein Reichspresseamt, dann läuft das besser!)
Und Puro bringt auch schon einen Lösungsansatz ins Gespräch, ich zitiere Puro: „Die öffentlich-rechtlichen Sender sollten in Zukunft aus den Parteikassen von CDU, SPD und Grünen finanziert werden, damit wären die Abhängigkeiten wenigstens transparent gemacht