Protocol of the Session on September 1, 2016

(Unruhe im Hause)

Frau Kollegin Herold, ich bitte, kurz innezuhalten. Meine Damen und Herren, ich habe nichts dagegen, wenn wir ins Gespräch eintreten. Jetzt hat Frau Herold wieder das Wort und danach können wir gern ein Gespräch der Geschäftsführer hier vorn führen. Frau Herold, Sie führen erst mal Ihre Debatte fort.

Noch kurz etwas zur kommunalen Selbstverwaltung: Das Argument trägt nicht, da es ja bereits – wie hier vorgetragen – etliche Kommunen gibt, die in der Lage sind, sowohl finanziell als auch von ihren kommunalen Satzungen her die Eltern entsprechend Einkommen und Kinderzahl zu belasten, also für Gerechtigkeit zu sorgen. Wir finden, der Thüringer Landtag sollte hier tätig werden, um diesen ordnungsgemäßen und familienfreundlichen Zustand für alle Thüringer Kommunen herzustellen. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Danke schön. Ich würde jetzt Frau Pelke noch das Wort geben. Den Tagesordnungspunkt beenden wir und dann bitte ich die Parlamentarischen Geschäftsführer nach vorn.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, es ist ein bisschen schwierig, jetzt wieder zu einem normalen Redebeitrag zurückzufinden. Ich finde es

einfach unerträglich, dass dieser Landtag von einem Mitglied des Bildungsausschusses hier zu einer Showbühne degradiert wird, während wir hier über das Kita-Gesetz reden.

(Beifall CDU, DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das ist unvorstellbar, was hier abgeht. Ich will dann auch noch mal darauf verweisen, Frau Herold, was Sie in Ihrer Rede hier abgelassen haben– ich muss das einfach mal loswerden –, es hätte nur noch die Erwähnung des Mutterkreuzes gefehlt. Das ist unter aller Kanone, was Sie hier loslassen.

(Beifall CDU, DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Und der dritte Punkt: Jeder von uns hat eine Vielzahl von Aufgaben zu bewältigen – im Stadtrat, im Kreistag, ehrenamtliche Tätigkeit, sonst irgendwo. Aber wenn man sich bereit erklärt – und ich bin Vorsitzende des Erfurter Stadtrats –, in diesem Gremium mitzuarbeiten, dann hat man dort auch zu erscheinen. Das ist keine Spaßveranstaltung.

(Beifall CDU, DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Einzigen, die dort kaum sind, sind Sie und das ist der Vertreter der NPD. Darüber kann man auch mal nachdenken.

(Zwischenruf Abg. Marx, SPD: Das gilt auch für Frau Muhsal!)

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das gilt selbstverständlich auch für Frau Muhsal, wenn diese Themen diskutiert werden, womit wir uns sonst im Bildungsausschuss beschäftigen.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Dann kann sie eine Laien- spielgruppe aufmachen oder so!)

Es ist auch noch mal ganz deutlich geworden und da will ich noch mal an Herrn Kowalleck anknüpfen: Selbstverständlich gibt es verschiedene Lebensmodelle, wie Eltern mit ihren Kindern umzugehen haben, wollen, möchten – gar keine Frage. Da gibt es die unterschiedlichsten Varianten. Eine Variante ist die Betreuung im Kindergarten. Ansonsten wurde auch von uns, von den regierungstragenden Fraktionen nie die Wahlfreiheit infrage gestellt. Selbstverständlich haben die Eltern die Wahlfreiheit und das ist auch gut so. Deswegen glaube ich, auch das Infragestellen, was auch bei Frau Herold immer durchgekommen ist, das Weggeben der Kinder in fremde Hände – mein Gott noch mal! Das sind ausgebildete Erzieherinnen, die mit anderen Kindern gemeinsam die Kinder erziehen, bilden, begleiten.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Zum Zweiten: Es stellt doch hier kein Mensch infrage, dass die Grundverantwortung der Eltern natürlich immer vorhanden bleibt. Die Verantwortung der Eltern ist unantastbar, ob im Kindergarten, mit Kindergarten oder wann auch immer. Das ist doch eine Selbstverständlichkeit.

(Beifall CDU, DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Deswegen noch mal ganz deutlich: Wir als Regierungskoalition haben der frühkindlichen Bildung schon immer die entsprechende Priorität eingeräumt. Das haben wir auch – Herr Kowalleck hat darauf hingewiesen – schon in Koalitionen vorher getan, als wir uns über eine Novellierung des KitaGesetzes verständigt haben, auch parteiübergreifend in diesem Bereich. Deswegen – und es wurde schon mehrfach angesprochen – bereitet eben das Bildungsministerium eine umfassende Novelle des Kindertageseinrichtungsgesetzes vor, das wir alsbald, Anfang nächsten Jahres hier zur Beratung vorgelegt bekommen. Bei dieser Novelle wird es natürlich auch insbesondere um die Frage des beitragsfreien Kita-Jahrs gehen.

Jetzt müssen Sie sich mal nicht den Kopf der Koalition zerbrechen, das machen wir schon. Da gibt es unterschiedliche Positionen. Das ist doch ganz klar. Es ist zitiert worden, was im Koalitionsvertrag drinsteht. Zunächst stand in Rede, das erste Jahr beitragsfrei zu stellen. Wir als SPD-Fraktion haben das im Rahmen einer Klausurtagung lange diskutiert. Wir haben uns positioniert und wir sehen das als familienpolitisch finanzielle Entlastungsmaßnahme, um es mal so zu formulieren. Deswegen haben wir uns auch unter den finanztechnischen Möglichkeiten – darauf hat Frau Kollegin Rothe-Beinlich schon hingewiesen – dafür entschieden, das letzte KitaJahr beitragsfrei zu stellen. Wir werden uns darüber verständigen – gar keine Frage – und wir werden uns auch weiterhin und immer – das war nie in Abrede gestellt – auch von unserer Seite immer weiter mit der Qualität in den Kindergärten beschäftigen. Das ist eine Grundvoraussetzung. Selbstverständlich stellt die Diskussion um ein beitragsfreies KitaJahr die Diskussion und Weiterentwicklung der Qualität in den Kindereinrichtungen überhaupt nicht infrage. Deswegen sind auch in der Novelle einige Dinge mit angesprochen, die ganz wichtig sind, was die Betreuung und Qualität im Kindergarten angeht, zum Beispiel die Entlastung der Kindergartenleitungen, Varianten zur besseren personellen Abdeckung von Urlaubs- und Krankheitszeiten oder zur weiteren Erhöhung des Anteils akademisch qualifizierter Kita-Leitungen. Alles das wird Thema sein. Das ist es, weshalb wir ganz speziell den Gesetzentwurf der AfD bewerten, weil es hier nur einen einzigen Regelungsgehalt gibt, nämlich die verpflichtende Berücksichtigung des Elterneinkommens, die Zahl der kindergeldberechtigten Kinder und des Betreuungsumfangs bei der sozialen Staf

felung der Elternbeiträge im Kita-Bereich. Bislang gibt es an der fraglichen Stelle im Gesetz, § 20 ist hier schon mehrfach erwähnt worden, eine ziemlich offene Formulierung, die sowohl eine soziale Staffelung nach Einkommen und Betreuungsumfang als auch nach Kinderzahl und Betreuungsumfang oder nach Elterneinkommen, Kinderzahl und Betreuungsumfang zulässt. Diese Regelung ist seinerzeit ganz bewusst so getroffen worden, weil man den Kommunen eine relativ breite flexible Handlungsmöglichkeit geben wollte und man den Kommunen gewährleisten wollte, dass es abrechenbare VorOrt-Lösungen zu treffen gilt. Die allermeisten Kommunen präferieren derzeit bereits eine soziale Staffelung nach Kinderzahl und Betreuungsumfang. Das tun sie, da eine Berücksichtigung der Elterneinkommen mit einem beträchtlichen zusätzlichen Verwaltungs- und Prüfaufwand verbunden ist und gleichzeitig auch die Eltern in eine von vielen nicht gewünschte Situation bringen würde, nämlich die eigenen Einkommensverhältnisse gegenüber dem Träger ganz detailliert offenlegen zu müssen. Nach unserem Kenntnisstand wird das Elterneinkommen bislang nur in 10 bis 20 Kommunen bei der sozialen Staffelung herangezogen. Das heißt also, die derzeitige Gesetzesbestimmung kommt nicht von ungefähr. Entgegen aller Vorhaltungen von dieser Seite haben wir uns auch damals schon darüber Gedanken gemacht.

Langer Rede kurzer Sinn: Wir werden diese entsprechende Novelle, die von allen hier erwähnt worden ist, in Bälde diskutieren, gemeinsam beraten. Ich hoffe auf eine intensive Diskussion im Bildungsausschuss. Ich hoffe, dass alle, die sich für Bildung so interessiert zeigen, dann auch im Bildungsausschuss sind, ordentlich mitdiskutieren und diese Diskussion hier im Landtag zu Ende führen. Aber einen Vorschlag, wie ihn die AfD auf den Tisch gelegt hat, den brauchen wir bei Gott nicht. Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke schön, Frau Pelke. Jetzt habe ich für die Landesregierung noch Frau Staatssekretärin Ohler.

Danke schön. Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren und Abgeordnete, sehr geehrte Gäste auf der Tribüne und am Livestream! Falls die AfD ihren Antrag wirklich ernst meint, beantragt sie, dass die Elternbeiträge gemäß SGB VIII in der Form gestaffelt werden, dass neben der Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder und dem Betreuungsumfang immer das Einkommen der Eltern berücksichtigt wird. Es geht also im Grunde

(Abg. Pelke)

um zwei Forderungen: Die Berücksichtigung des Einkommens und die Berücksichtigung der Gesamtzahl von Kindern in einer Familie bei der Festsetzung des Elternbeitrags für die Kita.

Lassen Sie mich zunächst auf die Forderung eingehen, in jedem Fall und verpflichtend das Einkommen der Eltern für die Berechnung der Kita-Gebühren heranzuziehen. Bei den landesrechtlichen Regelungen zur Erhebung von Gebühren für die Kindertagesbetreuung, also zur Erhebung von Elternbeiträgen, ist § 90 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB VIII zu beachten. Danach sind die Beiträge zu staffeln. „Als Kriterien“, ich zitiere, „können insbesondere das Einkommen, die Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder in der Familie und die tägliche Betreuungszeit berücksichtigt werden.“ Die Verwendung des Wortes „insbesondere“ bedeutet, dass der Landesgesetzgeber bei der Ausgestaltung einer Staffelung im Sinne des § 90 Abs. 1 Satz 2 SGB VIII einen weiten Gestaltungsspielraum hat, solange diese Staffelung sachgerecht ist. Die landesrechtliche Ausgestaltung einer Sozialstaffelung, wie sie mit dem Gesetzentwurf der Fraktion der AfD vorgeschlagen wird, ist daher grundsätzlich rechtlich zulässig. Allerdings würde eine zwingende Berücksichtigung der Elterneinkommen zu entsprechenden Umstellungskosten führen. Hinzu kommen deutlich höhere Vollzugsaufwendungen bei den Kommunen, wenn immer eine Einkommensprüfung stattfinden müsste. Der Thüringer Gemeinde- und Städtebund hat dies in einer Stellungnahme gegenüber dem Ministerium klar abgelehnt. Er verweist darauf, dass momentan maximal 20 Kommunen in Thüringen das Einkommen bei der Bemessung der Elternbeiträge berücksichtigten.

Sehr geehrte Damen und Herren, die Gründe dafür liegen auf der Hand und wurden auch schon benannt, denn eine Einkommensstaffelung ist immer sehr verwaltungsintensiv. Das hierfür einzusetzende Personal muss zunächst einmal zusätzlich vorhanden sein. Weiterhin muss es geschult werden, denn die Berücksichtigung des Einkommens erfordert gewisse Kenntnisse des Steuerrechts. Aus der Praxis ist zudem bekannt, dass kleinere Träger – kommunale und freie – dazu neigen, das Leitungspersonal mit derartigen Aufgaben wie der Entgegennahme von Einkommensnachweisen zu betrauen. Auch wenn dies natürlich nicht zur Aufgabe einer Kita-Leiterin gehört, ist es für das TMBJS aus Gründen der Personalkapazität nicht möglich, derartige Praktiken vollständig zu verhindern oder zu unterbinden.

Sehr geehrte Damen und Herren, mit einer Umstellung auf eine Einkommensstaffelung für alle Kommunen und freien Träger ginge zumindest für eine Übergangszeit ein erhebliches Kalkulations- und Planungsrisiko einher. Schließlich kann für jegliches Staffelungsmodell nur unzureichend prognostiziert werden, wie hoch im Anschluss die Ge

samteinnahmen aus den Elternbeiträgen wären. Auch aus diesem Grund ist der Vorschlag der AfDFraktion nicht umsetzbar, zumal eine Staffelung nicht vor Gebührenerhöhungen schützen würde. Mit der bestehenden Regelung haben wir eine Und/Oder-Regelung, die den Gegebenheiten vor Ort am besten gerecht wird. Damit ist gewährleistet, dass die kommunale Ebene letztlich selbst entscheiden kann, nach welchen Kriterien eine Staffelung erfolgen soll. Diese Lösung hat sich bewährt und soll auch so fortgeführt werden.

Jetzt möchte ich noch auf die Forderung eingehen, mit der Berechnung der Elterngebühren alle in der Familie lebenden Kinder zu berücksichtigen. Diese Idee ist nicht neu, sondern wird seit einiger Zeit diskutiert, auch ohne einen Antrag der AfD. Dass die Betreuungskosten unabhängig davon entstehen, ob Geschwisterkinder gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung, eine Tagespflege oder eine Schule besuchen bzw. eine Ausbildung oder ein Studium absolvieren, liegt auf der Hand. Es gibt durchaus Kommunen, bei denen mit der sogenannten Geschwisterregelung nur dann eine Ermäßigung vorgenommen wird, wenn Geschwister gleichzeitig die gleiche Kindertageseinrichtung besuchen. Dies ist nicht mehr zeitgemäß. Weil uns diese Umstände bewusst sind, haben wir mit den kommunalen Spitzenverbänden bereits über eine diesbezügliche Gesetzesänderung gesprochen und sind dabei auf Verständnis gestoßen. Eine Änderung der Bestimmungen wird als unproblematisch angesehen.

Wie Sie wissen und heute auch schon angesprochen wurde, hat die Thüringer Landesregierung mit der Einführung des beitragsfreien Kita-Jahrs eine Novelle des Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetzes angekündigt. Entscheidend ist, dass wir mit einem gebührenfreien Kita-Jahr den Einstieg in die Gebührenfreiheit der frühkindlichen Bildung schaffen. Damit fördern wir nicht nur die Kinder, sondern unterstützen auch die Eltern. In diesem Zusammenhang diskutieren wir auch, wie Gebührenerhöhungen in den Kommunen auf reale Kostensteigerungen begrenzt werden können. Wir wollen nicht, dass aufgrund des gebührenfreien Kita-Jahrs alle anderen Kita-Jahre unreguliert teurer werden und die Eltern letztlich doch nicht entlastet werden. Das bereits bestehende Gesetz mit einzelnen Änderungsgesetzen vor dieser Novelle zu ändern, ist nicht angebracht. Ohne zwingenden Grund ist ein solches kleinteiliges Vorgehen nicht zielführend. Wir werden mit der Novelle des Kita-Gesetzes eine umfassende Regelung vorlegen, die Eltern entlastet und Kindergärten als Bildungseinrichtungen stärkt. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Staatssekretärin Ohler)

Danke schön. Damit sind wir am Schluss der Aussprache. Ich frage: Wurde Ausschussüberweisung beantragt?

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nein!)

Gehört wurde es nicht, deswegen frage ich. Ja, die AfD beantragt Ausschussüberweisung – an welchen Ausschuss, Herr Möller?

An den Bildungsausschuss. Dann bitte ich um Handzeichen, wer dafür ist. Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion. Gegenstimmen? Von allen anderen Fraktionen des Hauses. Damit mit Mehrheit abgelehnt. Wir können damit diesen Tagesordnungspunkt schließen.

Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, würde ich die Sitzung für 4 oder 5 Minuten unterbrechen und bitte die PGFs mal nach vorn.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir nehmen die Sitzung wieder auf und ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 10

Thüringer Gesetz zum Schutz des öffentlichen Raumes als Sphäre der Freiheit Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 6/2558 ERSTE BERATUNG

Ich frage: Wünscht die AfD-Fraktion das Wort zur Begründung? Frau Abgeordnete Muhsal, bitte schön.

Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr geehrten Abgeordneten, der Niqab und die Burka machen Frauen gesichtslos. Ich denke, das wurde hier verdeutlicht. Ein Stück Stoff verdeckt nicht nur die Haare, nicht nur die Körperform,

(Beifall AfD)

sondern auch die Gesichtszüge einer Frau und das macht es der im Stoff gefangenen Frau unmöglich, anderen Menschen von Angesicht zu Angesicht, von Mensch zu Mensch gegenüberzutreten.

(Zwischenruf Abg. Emde, CDU: Warum lau- fen Sie dann so rum?)