Protocol of the Session on June 22, 2016

(Abg. Tischner)

ist; besser ist mehr. Denn es soll Existenzsicherung gewährleistet und Armut verhindert werden. Die von der Bundesregierung in der Beantwortung einer Kleinen Anfrage avisierten

Frau Abgeordnete Leukefeld, wenn Sie zum Ende kommen.

ja, ich habe es gesehen – notwendigen 11,58 Euro zur Verhinderung von Altersarmut wären eine Zielorientierung, die wir vielleicht nicht so schnell, aber hoffentlich bald erreichen. Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke schön, Frau Leukefeld. Als Nächste hat Abgeordnete Holzapfel für die Fraktion der CDU das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren. Frau Leukefeld, so richtig habe ich nicht verstanden, über was Sie jetzt geklagt haben.

(Beifall CDU)

Sie haben schon geklagt, aber es war mir nicht so ganz ersichtlich. Sie haben hier ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts gerügt, so viel nehme ich aus Ihrem Vortrag mit.

Herr Präsident, ich möchte aus dem Wahlprogramm der CDU-Fraktion zum Thema „Vollbeschäftigung bei fairen Löhnen“ zitieren: „Unser Ziel ist es, spätestens bis zum Jahr 2019 Vollbeschäftigung bei fairen Löhnen zu erreichen. Wir haben harte Jahre der Massenarbeitslosigkeit erlebt – und gemeistert.“ – die haben wir alle erlebt. – „Die Thüringerinnen und Thüringer haben die Chance, dass jeder arbeiten kann, der arbeiten will. Wir setzen dabei auf eine starke Wirtschaft und den ersten Arbeitsmarkt. Zudem bekennen wir uns zu einem Mindestlohn, der im Einklang mit den Interessen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer steht.“ So weit aus unserem Programm.

Sie können nicht abstreiten: Auch wir, die CDU und insbesondere ich, haben uns ganz stark für den Mindestlohn eingesetzt. Ich möchte aber dazu noch sagen, dass das Ganze ja unter anderem auch in der Hand des Bundes liegt. Ich habe in der letzten Sitzung die AfD kritisiert, die hier in der Aktuellen Stunde Themen aufwirft, die nur im Bund geklärt werden können. So ähnlich kommt es mir heute auch vor. Dazu möchte ich aus dem Koalitionsver

trag der Bundesregierung, die ja bekanntlich von CDU und SPD geführt wird, zitieren: „Für Tarifverträge, bei denen bis 31. Dezember 2016“ – den 31. Dezember 2016 haben wir noch nicht – „das Mindestlohnniveau nicht erreicht wird, gilt ab 1. Januar 2017 das bundesweite gesetzliche Mindestlohnniveau.“ Also wir sind auf einem guten Weg, stelle ich fest. Es ist noch ein halbes Jahr Zeit und die sollten wir der Bundesregierung auch geben, um diese Geschichte zu klären.

Dann wollte ich Ihnen sagen: Ihre Klage ist wohl eher angebracht bei den Mitgliedern der Kommission, die von Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer gebildet wurde. Wissenschaftlicher Sachverstand ist hier gefragt, und dieser Sachverstand wird auf Vorschlag der Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer hinzugezogen. Ich denke, wenn diese Gruppe tagt, dann müssten auch Ihre Klagen hier vorgebracht werden.

Dann habe ich mich kundig gemacht. In einer Pressemitteilung, die Sie herausgegeben haben, fordern Sie einen Mindestlohn von mindestens 12 Euro. Jetzt frage ich Sie: In welcher Welt leben Sie? Ich würde das sofort unterschreiben, wenn mein Handwerksmeister, der im Nachbarhaus seinen Arbeitsplatz hat, überhaupt dazu in der Lage wäre, diese 12 Euro zu zahlen. Oder der kleine Unternehmer, der Mittelständler, der überhaupt nicht dazu in der Lage ist. Wir müssen doch erst mal die Wirtschaft bevollmächtigen oder ihr das Werkzeug geben, um diese Löhne zu zahlen. Ich weiß auch nicht, vielleicht kommen in Ihr Büro bzw. Bürgerbüro – bei uns heißt das Bürgerbüro – keine Handwerker oder keine Mittelständler, die sich zu diesem Thema äußern.

Dann möchte ich Ihnen noch sagen: Wir haben noch gar nicht die Landwirtschaft unter die Lupe genommen. Mein ehemaliger Betrieb hat etliche Hektar Erdbeeren umgeackert, weil er für die rumänischen Arbeitnehmer keine 8,50 Euro zahlen kann. Demzufolge wird jetzt Weizen oder Mais angebaut und wir müssen die Erdbeeren aus Spanien oder Marokko oder aus der Dritten Welt kaufen, denn unsere Erdbeeren mit einem Stundenlohn von 8,50 Euro hätten Sie garantiert nicht gekauft oder derjenige, der einkaufen geht. Also wie gesagt, wir haben da noch Lücken.

Jetzt möchten Sie zum Ende kommen.

Aber 12 Euro oder 12,50 Euro ist wirklich ein bisschen zu fett. Dann muss ich Ihnen noch sagen:

Frau Holzapfel, nicht mehr so viel bitte!

(Abg. Leukefeld)

Sofort! – Ich weiß, dass unsere Richter beim Bundesarbeitsgericht eine kluge Entscheidung getroffen haben, der ich auch voll und ganz vertraue. Danke.

(Beifall CDU)

Danke. Als Nächste hat Abgeordnete Lehmann für die SPD-Fraktion das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Gäste! Liebe Frau Holzapfel, ich glaube, ich muss ein Missverständnis aufklären. Was die Kollegin Leukefeld meinte, war nicht eine Rüge des Arbeitsgerichts, sondern eine Rüge der Arbeitgeber, die versuchen, einen gesetzlich festgeschriebenen Mindestlohn zu unterlaufen, indem sie Betriebsvereinbarungen mit ihren Betriebsräten abschließen,

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

die das eben ermöglichen.

(Zwischenruf Abg. Holzapfel, CDU: Ich habe es anders verstanden!)

Wir haben es heute schon gehört: Der Mindestlohn hat eine lange Geschichte. Die Thüringer SPD war da immer Vorreiterin. Seit 2001 hat die NGG gefordert, dass es einen gesetzlichen Mindestlohn braucht, im August 2004 zum allerersten Mal die SPD hier in Thüringen. Seit 2007 ist es eine bundesweite Forderung der SPD und 2012 gab es aus Thüringen unter Führung des damaligen Wirtschaftsministers Matthias Machnig eine Initiative für die Einführung eines Mindestlohns im Bundesrat. 2014, also nur knapp zwölf Jahre, nachdem die Forderung das erste Mal aufkam, ist der Mindestlohn beschlossen worden. Seit dem 01.01.2015 gilt er und mit Blick auf die Zahlen wissen wir, dass wir ihn brauchen. Die Thüringerinnen und Thüringer verdienen nur 80 Prozent dessen, was in Westdeutschland verdient wird, also ungefähr 2.000 Euro im Vergleich zu 2.500 Euro. Die Ursache dafür liegt auch in der geringen Tarifbindung, die wir hier in Thüringen haben. Es sind nämlich nur 22 Prozent der Thüringer Betriebe überhaupt tarifgebunden; demgegenüber 34 Prozent in Westdeutschland. Nur 46 Prozent der Thüringerinnen und Thüringer profitieren damit von einem Tarifvertrag; in Westdeutschland sind es nach wie vor 60 Prozent. 27 Prozent der Thüringerinnen und Thüringer haben einen Lohn, der sich zwar am Tarifvertrag orientiert, aber damit eben nur in der Höhe und nicht in ganz vielen anderen Bestandteilen, die im Tarifvertrag geregelt werden.

Vor der Einführung des Mindestlohns sind eine ganze Reihe von Horrorszenarien, insbesondere für Ostdeutschland, aufgemacht worden. Die FDP befürchtete damals – ein Zitat der FDP zu unserer damaligen Bundesratsinitiative –: „Mindestlöhne, die über dem Marktpreis liegen, vernichten Arbeitsplätze, oder sie sind, sofern sie unter dem Marktpreis liegen, wirkungslos.“ Anderthalb Jahre danach wissen wir, dass alles ganz anders gekommen ist, dass der Mindestlohn wirkt, und zwar gerade hier in Thüringen. Das Thüringer Landesamt für Statistik hat gesagt, dass 190.000 Beschäftigte in Thüringen davon profitieren. Das sind nicht 20 Prozent, sondern fast ein Drittel der Beschäftigten hier in Thüringen. 25 Prozent der Betriebe, die es in Thüringen gibt, sagen, dass sie von der Einführung des Mindestlohns betroffen sind. Dass es Lohnzuwächse gibt, zeigt sich schon jetzt. Wir haben bei den Bruttostundenlöhnen bei Voll- und Teilzeitbeschäftigten in Ostdeutschland einen Lohnzuwachs von 3,6 Prozent – deutlich höher als in Westdeutschland von nur 1,7 Prozent im Jahr 2015. Im ostdeutschen Gastgewerbe sind es zum Beispiel sogar 8,6 Prozent, also ein deutlich überdurchschnittlicher Wert. Gleichzeitig haben wir einen Anstieg der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen im I. Quartal 2016, ein Zuwachs von 0,4 Prozent. Auch hier ist die Befürchtung, dass es zu Einbrüchen bei Arbeitsplätzen kommt, unberechtigt.

Was macht jetzt das BAG oder das Urteil des Bundesarbeitsgerichts? Das unterläuft die Idee des allgemein verbindlichen Mindestlohns, dass es eine Lohnuntergrenze gibt, die ein Schutzschild für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sein soll, weil es nämlich sagt, dass Sonderzahlungen, soweit sie monatlich gezahlt werden und damit als feste Entgeltbestandteile zu werten sind, auf den Mindestlohn angerechnet werden können. Andere Sonderzahlungen, wie zum Beispiel Honorierung von langer Betriebszugehörigkeit, Nachtarbeitszuschläge oder Urlaubs- und Weihnachtsgeld – sobald es einmalig im Jahr gezahlt wird – können nicht angerechnet werden. Damit wird es ermöglicht, den Mindestlohn zu unterlaufen, indem ich eine Betriebsvereinbarung abschließe, die sagt: Es wird einfach monatlich ausgezahlt, um damit tatsächlich auch Tarifverträge abzuschwächen. Dabei muss doch aber das Ziel sein, dass wir den Mindestlohn weiter stärken, unter anderem dadurch, dass wir die Ausnahmen bei den unter 18-Jährigen und den Langzeitarbeitslosen wegnehmen. Das IAB hat zum Beispiel kürzlich gesagt, dass diese Ausnahmeregelungen überhaupt keine Wirkungen auf den Arbeitsmarkt haben, dass sie keinen Beitrag dazu leisten, dass es eine stärkere Integration in den Arbeitsmarkt gibt, sondern genau das Gegenteil tun: Sie tragen zu einer Stigmatisierung bei und erwecken den Eindruck, dass es Beschäftigtengruppen oder Arbeitslose auf diesem Arbeitsmarkt gibt, deren Ar

beit weniger wert wäre. Dabei bleibt auch für uns die Erhöhung des Lohnniveaus weiter das Ziel.

Natürlich passiert jetzt auch eine Sache, dass Druck im Lohngefüge in Thüringen entsteht. Das hören wir tatsächlich häufig von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, dass da auch im Tarifgefüge was passiert. Aber das ist gut, weil sich an der Lohnsituation in Thüringen auch etwas nachhaltig verändern muss. Das war in den vergangenen 25 Jahren immer andersrum, das ist immer auf dem Rücken der Beschäftigten passiert – der wirtschaftliche Fortschritt, den wir hatten. Wir brauchen Lohnsteigerungen, wir brauchen mehr Mitbestimmung, wir brauchen weniger prekäre Beschäftigungen, um jungen Menschen hier eine Perspektive zu geben, aber auch, um im Alter armutsfest zu sein.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Frau Lehmann, Sie müssen zum Ende kommen.

Dafür brauchen wir den Mindestlohn – ausnahmslos – und dafür wird die SPD-Fraktion weiter kämpfen.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke schön, Frau Lehmann. Als Nächster hat Abgeordneter Möller für die AfD-Fraktion das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, von seinem Lohn muss man leben können, das gilt jedenfalls für diejenigen, die vollzeitbeschäftigt sind. Man müsste nicht nur die Wohnung und den sonstigen alltäglichen und am heutigen Lebensstandard orientierten Bedarf der Familie bezahlen können, nein, man müsste auch Rücklagen fürs Alter bilden können, denn die lebensstandarderhaltende Rente ist ja von den Altparteien abgeschafft worden. Man müsste natürlich auch die Möglichkeit haben, wenigstens einmal im Jahr mit der Familie in den Urlaub zu fahren, und in jedem Fall natürlich finanziell deutlich besser gestellt sein als jemand, der sich, obwohl er könnte, nicht am Erwerbsleben beteiligt, sondern stattdessen von Hartz IV und ein bisschen Schwarzarbeit lebt. Das wäre eine wesentliche Voraussetzung für soziale Gerechtigkeit in diesem Land. Das müsste der Anspruch in einem reichen Land wie Deutschland sein, doch dieser Anspruch wird nicht erfüllt, Frau Leukefeld. Er wird trotz Min

destlohn nicht erfüllt. Schuld daran sind – na, wer errät es – natürlich die Altparteien.

(Beifall AfD)

Bei einer durchschnittlichen tariflichen Wochenarbeitszeit von circa 38 Stunden und einem Mindestlohn von 8,50 Euro kommt man auf einen Bruttomonatslohn von 1.389 Euro. Netto sind das 1.040 Euro und damit 13 Euro weniger als der Existenzbedarf alleinstehender Erwerbstätiger. Das ist in sozialpolitischer Hinsicht ein überaus peinliches Ergebnis. Und dafür stehen Sie, meine Damen und Herren, von den ach so sozialen Altparteien mit Ihrer doch recht einfallslosen Umverteilungspolitik gerade.

Jetzt höre ich natürlich schon den Ruf von links nach einem höheren Mindestlohn, um an dieser Stelle wieder nachbessern zu können. Doch der beschert uns am Ende zwangsläufig wieder genau dasselbe Dilemma, in dem wir uns momentan schon befinden, denn ein höherer Mindestlohn, Frau Leukefeld, führt zu einer höheren Kostenbelastung der Unternehmen. Die verzichten dann entweder auf entsprechende Arbeitsverhältnisse, was zum Verlust von Arbeitsverhältnissen führt – das ist aus sozial- und arbeitsmarktpolitischer Sicht ein inakzeptables Ergebnis –, oder die Unternehmen schlagen, wenn sie es können, die erhöhten Kosten auf die Preise für Dienstleistungen und Produkte auf. Dann dreht sich irgendwann zumindest die Lohn- und Preisspirale. Es steigen der Existenzbedarf und – oh Wunder! – natürlich auch die entsprechenden Sozialleistungen, die auch erhöht werden müssen, und in deren Folge wieder der Mindestlohn. Wir sehen: Der Mindestlohn kann das Problem der sozialen Ungerechtigkeit im Niedriglohnsektor allein nicht lösen, auch wenn er da durchaus im Kern seine Berechtigung hat. Es fehlt nämlich trotz Mindestlohn ein entsprechender Anreiz, im Niedriglohnsegment zu arbeiten. Daher fordert die AfD die Einführung einer sogenannten aktivierenden Grundsicherung, eine Leistung des Sozialstaats an seine Bürger, bei der der staatliche Unterstützungsbetrag der Grundsicherung mit wachsendem Einkommen immer weiter absinkt, bis ab einem bestimmten Einkommen die Einkommensteuer zu entrichten ist. Natürlich muss diese Grenze deutlich über dem Monatsmindestlohn eines Vollzeitbeschäftigten liegen, damit ein echter Anreiz für eigenverantwortliche Lebensführung entsteht.

(Beifall AfD)

Völlig aus dem Blick geraten ist zudem eine zweite wesentliche Ursache für soziale Ungerechtigkeit in diesem Land, nämlich die hohe staatliche Abgabenlast, die Menschen mit niedrigsten und mittleren Einkommen viel zu stark belastet. Ob Zwangsabgaben bei den Rundfunkgebühren, ob 50 Prozent Staatsquote auf den Strompreis, ob hohe Mietkosten dank verordnetem Dämmwahn oder eine viel zu hohe Belastung mit indirekten Steuern – Ihre ver

(Abg. Lehmann)

meintlich ach so soziale Politik stranguliert gerade die niedrigen und mittleren Einkommensschichten. Sie verhindert den Urlaub, sie verhindert die Anschaffung von Wohneigentum, sie verhindert eine ordentliche Altersvorsorge und sorgt dafür, dass das Geld hinten und vorne nicht für ein normales Leben reicht.

(Beifall AfD)

Spätestens, wenn die Leute dann auch noch mitbekommen, wofür bzw. besser für wen Sie ohne mit der Wimper zu zucken pro Jahr zig Milliarden Euro ausgeben – also Geld, was angeblich nie da war und auch nicht da ist, wenn es um die Missstände in der medizinischen Versorgung der eigenen Bürger geht oder um die Beendigung der kalten Progression oder um kostenlose Kita-Plätze, und sei es auch nur für ein Jahr, oder für die Stützung des Rentenniveaus –, dann wird den Bürgern in unserem Land klar, dass Ihre Beschäftigung mit dem Mindestlohn nichts anderes ist als ein Ablenkungsmanöver von den wirklichen sozialen Fragen in diesem Land und vor allem, wem das Steuergeld, das hier von unseren Bürgern erwirtschaftet wird, in erster, zweiter und dritter Linie zugute kommen sollte. Danke schön.

(Beifall AfD)

Vielen Dank, Herr Möller. Als Nächste hat Abgeordnete Pfefferlein für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Gäste, diese Aktuelle Stunde ist ein wichtiges Thema in der aktuellen Arbeitsmarktdebatte. Seit anderthalb Jahren haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch auf einen Mindestlohn von 8,50 Euro. Dieser bewirkt, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Niedriglohnsektor vor Dumpinglöhnen geschützt werden und sich die Zahl derer, die trotz einer Vollzeitbeschäftigung auf Sozialleistungen angewiesen sind, verringert. Das ist gut und war immer das Ziel grüner Sozial- und Arbeitsmarktpolitik. Derzeit gibt es zwar für bestimmte Branchen und Berufsgruppen noch Übergangsregelungen zum gesetzlichen Mindestlohn, aber ab dem Jahr 2018 wird der Mindestlohn auch für die letzte Berufsgruppe gelten. Außerdem finden wir es sehr bedenklich – meine Kolleginnen Frau Leukefeld und Frau Lehmann haben es schon gesagt –, dass nach dem aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgerichts Arbeitgeber das Urlaubs- und Weihnachtsgeld heranziehen dürfen, um die Lohnuntergrenze von 8,50 Euro zu errei

chen. Hier wird eindeutig eine Gesetzeslücke sichtbar.