Protocol of the Session on April 21, 2016

(Beifall DIE LINKE)

(Zwischenruf Abg. Kräuter, DIE LINKE: Rich- tig so!)

Die im Vorfeld vom Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz vorgeschlagene Finanzierungsquelle – Wasserentnahmeentgelt ab 2017 – stieß bei der gesellschaftlichen Mehrheit nicht auf Zustimmung. Aber eines muss man sagen: Dieser Vorschlag, dieser Gesetzentwurf war deutlich besser als der, der seitens der CDU 2013 vorgelegt worden ist. Es führte also dazu, dass neue Überlegungen erfolgten. Daher auch mein Dank an das Ministerium, dass man sich die Argumente angehört hat, dass man die Argumente zur Kenntnis genommen hat und dass man dann gesagt hat, okay, wenn dies so nicht durchsetzbar ist, dann brauchen wir andere Wege, dann brauchen wir andere Wege der Finanzierung. Dies ist der Weg, den das Ministerium auch in Absprache mit den Koalitionsfraktionen vorgeschlagen hat. Immerhin zeugt diese Herangehensweise davon, dass das, was wir auch im Koalitionsvertrag geschrieben haben, Bürgerbeteiligung, auf die Bürger hören, die Bürger ernst nehmen, dass mehrheitlich vorge

brachte Gegenargumente auch ernst genommen werden. Ich denke, es ist wichtig, auch das heute hier herauszustellen. Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf – endlich mal einer, der schön kurz und überschaubar ist, der in einer einfachen Sprache geschrieben ist, für jeden verständlich –

(Beifall DIE LINKE)

soll die rechtliche Grundlage für die Finanzierung der Hochwasserschutzmaßnahmen bilden. Dort steht nichts, wie der Hochwasserschutz vollzogen werden kann, Frau Tasch – weil Sie darauf Bezug genommen haben –, sondern da steht drin, wie es finanziert werden soll. Im Haushaltsvollzug sollen ab 2017 Umschichtungen und innerhalb des EFREBudgets Projektverschiebungen vorgenommen werden. Wir als Fraktion können diesem Vorgehen nur zustimmen. Wir hätten aber noch eine Bitte an das federführende Ministerium – Herr Staatssekretär, wenn Sie das bitte auch der Ministerin ausrichten würden: Es wäre gut, wenn auch der Landtag jährlich eine Liste der priorisierten Maßnahmen für das laufende Jahr vorgelegt bekäme. Es geht einfach um Transparenz und Mitsprachemöglichkeit. Hierfür würde ich vorschlagen, dass dies einmal jährlich im Rahmen einer Berichterstattung im Umweltausschuss des Thüringer Landtags erfolgt und der Umweltausschuss dann den Infrastrukturausschuss, den Haushalts- und Finanzausschuss und auch den Wirtschaftsausschuss wegen der EFREMittel entsprechend über diese Informationen des Ministeriums informiert. Ich würde darum bitten, dass dieses fest ins Arbeitsprogramm des Ministeriums aufgenommen wird.

Zum Gesetzgebungsverfahren selbst: Es bleibt zu hoffen, dass es kein langes Verfahren wird, sondern dass es zügig vorangeht, um so schneller Rechtssicherheit zu schaffen – Rechtssicherheit für die beteiligten Behörden, Rechtssicherheit für die Kommunen, Rechtssicherheit für die Anwohner von Gewässern erster Ordnung.

(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Erst einmal anhören!)

Das brauchen wir, das erwarten die Menschen zu Recht von uns als Parlamentarier. Zur parlamentarischen Befassung schlagen wir die Überweisung an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz als federführenden Ausschuss und die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss vor. Damit beende ich für heute und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion der SPD hat sich Abgeordnete Becker zu Wort gemeldet.

(Abg. Harzer)

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, meine Vorredner haben schon darauf hingewiesen, der Gesetzentwurf ist kurz und übersichtlich und hat doch eine inhaltliche Breite, die für Thüringen in den nächsten Jahren sehr ausschlaggebend wird.

Alle haben schon darauf hingewiesen, auch Frau Tasch, wir wollen den Flüssen wieder mehr Raum geben. Aber wir reden nicht nur darüber, wir handeln auch. Damit Sie wissen, was wir mit 2018 bis 2021 sagen wollen: Das ist natürlich eine Verpflichtung des Thüringer Landtags, wenn wir diesem Gesetz zustimmen, dass wir diese Summe – rund 91 Millionen Euro – dann auch dem Hochwasserschutz zur Verfügung stellen und in den Haushalt einzuarbeiten haben. Das ist vollkommen klar. Die Hoheit des Haushalts liegt beim Hohen Haus, aber wir haben dann schon mal inhaltlich einen Schwerpunkt gesetzt und dazu dient dieses Gesetz. Es geht auch darum – das hoffe ich jedenfalls – und das hat Herr Staatssekretär auch gesagt, die Ausrichtung des Hochwasserschutzes etwas zu ändern, den ökologischen Hochwasserschutz vor den technischen Hochwasserschutz zu stellen. Das ist ganz wichtig. Frau Tasch, da können wir nicht schon anfangen, uns jetzt in dieser Phase, wo wir uns ausrichten wollen, gegeneinander auszuspielen.

(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Na, na, na. Das habe ich nicht gesagt!)

Ich meine, mit den Landwirten. Das ist ganz wichtig. Da gibt es so viele Studien, das Bundesamt für Umwelt hat wieder eine Studie vorgelegt, wo das noch mal gesagt wird, dass es ganz wichtig ist, dass den Flüssen mehr Raum gegeben wird. Da müssen auch Ackerflächen zur Verfügung gestellt und in Grünland umgewandelt werden.

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Das ist aber kein Entzug, wir müssen doch mit den Landwirten reden, dass das ein positives Signal zum Klimaschutz ist, für alles. Wir haben – auch darauf haben Sie hingewiesen – jetzt teilweise andere Hochwasserereignisse als noch vor zehn Jahren. Bei mir in Wülfingerode ist das genauso. Wir haben die Wipper, nachdem die renaturiert worden ist, gab es danach kein Hochwasserereignis mehr an der Wipper. Aber es gibt ständig Hochwasserereignisse durch Starkregen. Bei unserer Tallage und wenn die Bauern jetzt längst statt quer pflügen – und schon liegt das ganze Feld in unserem Dorf. Da müssen wir miteinander reden, das ist keine Frage, so was muss abgestellt werden. Das sind nur Kleinigkeiten, aber wir müssen sie angehen, und es ist ganz wichtig, dass wir da ein Umdenken haben. Deshalb – ich sage es nur vorsichtig – dürfen wir uns nicht gegeneinander ausspielen

(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU)

ja, ich sage es ja nur! –, wir müssen alle miteinander reden und wir müssen alle offen sein, neue Wege zu gehen. Denn das ist nicht nur Hochwasserschutz, das ist auch Klimaschutz. Das ist das Wesentliche, was wir hier ändern wollen und wo wir auch ein Stück vorangehen wollen und wo wir alle mitnehmen wollen. Deshalb ist es auch wichtig, dass beide Häuser gut zusammenarbeiten, dass wir miteinander reden und dann aufeinander zugehen und die wichtigsten und dann die besten Ergebnisse für uns, für Thüringen und auch für die Menschen in Thüringen erreichen, um den Schutz zu erhöhen. Aber wir wissen alle hier in dem Hohen Haus, dass wir uns natürlich nicht vor allem schützen können. Wir wissen nicht, was auf uns zukommt und welche Ereignisse auf uns zu kommen. Das ist auch selbstverständlich. Aber ich glaube, mit diesem Gesetz machen wir eine Finanzierungsgrundlage, das ist ganz klar, Herr Harzer hat es auch angesprochen. Wir müssen dann noch in dem Verfahren darüber reden, wie wir mit den Maßnahmen umgehen, also wie der Landtag einbezogen wird, dass die Maßnahmen vorgelegt werden, dass wir sie auch begleiten, Frau Tasch. Das halte ich auch für wichtig, dass die Maßnahmen wie Deichrückverlegung oder ein Deich, der saniert werden soll, dass uns das dann in unseren Gremien auch vorgelegt wird, wie sich das Ministerium das vorstellt. Ich glaube, es ist auch wichtig, dass wir auf breiter Ebene mit entscheiden können und mitreden können, wie wir das sehen und ob wir das jetzt für dringend halten oder vielleicht eine andere Maßnahme. Wir sind alle vor Ort in den regionalen Gemeinden und Körperschaften, Verbänden, dass wir da auch sehen, was in den nächsten Jahren das Wichtige ist und wo wir Zeichen setzen.

Für mich ist ganz klar, dass diese natürliche Herstellung der Auen Vorrang vor dem technischen Hochwasserschutz haben muss. Das bedeutet nicht, dass wir keine Deiche sanieren wollen, dass wir nicht in Rückhaltebecken finanzieren wollen, aber es muss ein Umdenken geben. Das sagt jede Studie zum Klimaschutz, dass das auch ganz wichtig ist und dass für die Gesellschaft dann ein hoher Wert entsteht, wenn wir umdenken und wenn wir mit den Landwirten ins Gespräch kommen und sagen, so ist eine Umgestaltung möglich, das können wir euch anbieten und das ist jetzt für die Gesellschaft der richtige Weg. Ich glaube, da sind wir alle gemeinsam gut aufgestellt und haben auch eine gewisse Verantwortung für Thüringen, um das gemeinsam zu lösen. Es ist sicherlich nicht ganz einfach.

Mit diesem Gesetz wird die finanzielle Grundlage gelegt. Mehr oder weniger ist es noch nicht, aber das Programm wird aufgestellt und wir können uns inhaltlich damit beschäftigen, wo wir die Zukunft sehen und wo es hingehen soll und dann alle zusammen mit beiden Häusern und natürlich auch mit

dem Finanzministerium – mit dem müssen wir auch noch ein bisschen reden –, aber es geht nur gemeinschaftlich, dass die Menschen in Thüringen merken, wir kümmern uns um sie, wir wollen sie vor mehr Schäden bewahren und wir sind daran, neue Zeichen in Thüringen zu setzen. Ich glaube, da ist der Gesetzentwurf eine Grundlage. Die Überweisung ist schon beantragt worden. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat nun Abgeordneter Kießling für die AfD-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Abgeordnete, liebe Zuschauer! Liebe Frau Becker, vielen Dank für die Ausführungen zum Hochwasserschutzprogramm, aber zum Gesetz habe ich recht wenig vernommen. Auch danke für die Ausführungen an Herrn Harzer, Sie haben zwei wichtige und zwei richtige Bemerkungen gemacht, und zwar die Bemerkung, dass vorbeugender Hochwasserschutz Geld spart, das ist vollkommen richtig, da stimmen wir Ihnen ausdrücklich zu. Sie haben auch gesagt, dringenden Handlungsbedarf haben wir aufgrund der maroden Anlagen. Da muss man sich natürlich fragen, wieso steht im Gesetz, dass wir erst 2018 beginnen, wenn wir dringenden Handlungsbedarf haben.

(Beifall AfD)

Genauso muss ich sagen, Herr Staatssekretär Möller, vielen Dank auch für Ihre Ausführungen zum Programm, was wir alles vorhaben, finde ich klasse, finde ich gut. Aber warum erst 2018? Ich will jetzt zum Gesetz reden, denn um das Gesetz geht es, um das irgendwann mal ausführen zu können. Was wir hier erleben, ist der dritte Aufzug einer theaterreifen Aufführung. In den Hauptrollen dieser Theateraufführung spielen die Regierungskoalition und die Landesregierung das Bühnenstück „Hochwasserschutz“. Mit diesem Gesetz, das Sie heute vorlegen, führen Sie die Leute hinters Licht. Sie unternehmen aktuell nichts, um den Hochwasserschutz gemäß seiner Gewichtung auszubauen. Stattdessen bringen Sie ein Scheingesetz ein, das nichts als Zeit schindet. Dieses Gesetz bringt keinerlei zügigen Fortschritt beim Hochwasserschutz. Im Gegenteil, es schiebt notwendige Aktionen zum Hochwasserschutz weitere Jahre hinaus. Herr Harzer hat es noch mal gesagt, wir haben dringenden Handlungsbedarf. Schon Absatz A des Gesetzentwurfs verdreht die Tatsachen. Da steht: Trotz Haushaltskonsolidierung bekennt sich der Freistaat zu seiner Verantwortung für den Hochwasserschutz. – Der Landeshaushalt ist so groß wie noch nie, aber

das Geld für den Hochwasserschutz sollte über eine zusätzliche Abgabe bereitgestellt werden. In Wahrheit müsste die Passage heißen: Thüringen stellt trotz Mehrausgaben in Rekordhöhe kaum Mittel für die Verbesserung des Hochwasserschutzes bereit.

(Beifall CDU)

Da kommt diese Landesregierung ihrer Verantwortung nicht nach, stattdessen wird hier weiterhin Theater gespielt. Auf wessen Kosten, fragt man sich. Leider bietet dieses Bühnenstück nichts zu Lachen, denn Thüringen steht der Gefahr eines Hochwassers völlig schutzlos gegenüber, wie Sie ausgeführt haben. Erst 2015 ist dieser Feuerwehrmann verunglückt und ertrunken. Das war in Ihrer Amtszeit, 2015 im August. Die Leidtragenden dieser Tragödie sind die Bürger Thüringens. Es reichen wenige Zahlen, um diese Gefahr zu verdeutlichen. Beim letzten Hochwasser kam es zu Schäden von über 450 Millionen Euro, ich erinnere noch mal, Herr Harzer: vorbeugender Hochwasserschutz. Diese Flüsse stiegen fast überall über die Ufer, 20.000 Haushalte waren betroffen.

Herr Staatssekretär Möller, Sie hatten ausgeführt: Wenn das Gesetz ausgeführt oder umgesetzt werden sollte bis 2021, dann werden einmal 35.000 Bürger geschützt. Ich frage mich – tolle Sache – 20.000 Haushalte wurden damals überflutet. Aus zahlreichen Anfragen an die Landesregierung geht hervor, dass in den vergangenen drei Jahren kaum Maßnahmen umgesetzt wurden, um die Situation zu verbessern. Seit dem Hochwasser 2013 sind entlang der Unstrut und ihrer Nebenflüsse in Thüringen ausschließlich Maßnahmen zur Schadensbeseitigung und Bäume umgesetzt worden. Wir sollten uns aber stets daran erinnern, dass der bestehende Hochwasserschutz flächendeckend versagt hat. Nur die Ertüchtigung eines verbesserten Hochwasserschutzes wird Thüringen zukünftig schützen. Aber gerade an diesen Mitteln für den Neu- und Ausbau fehlt es. Das Ministerium hat im Januar die Auskunft auf unsere Anfrage verweigert, welche Maßnahmen ohne die zusätzlichen Gelder aus der Abgabe durchgeführt werden können. Das lässt tief blicken, Frau Ministerin Siegesmund. Wir fragen Sie, auch wenn Sie heute nicht anwesend sind: Was machen Sie in den nächsten zwei Jahren? Weiterhin nur Versprechungen?

Bereits im ersten Akt dieser Tragödie hat das Umweltministerium Versprechungen gemacht, für die die Koalitionspartner kein Geld aufbringen wollten. So ist die bunte Broschüre namens „Thüringer Landesprogramm Hochwasserschutz“ in der Versenkung verschwunden. Wir haben im letzten Jahr gefragt, was davon umgesetzt wurde – so gut wie nichts, lässt sich die Antwort zusammenfassen.

Für alles hat die Koalition Geld: für die gendergerechte Sprache, für die Frühsexualisierung der Kin

(Abg. Becker)

der und für die Finanzierung von Berufsdemonstranten. Dafür ist Geld da, liebe Leute.

(Beifall AfD)

Für den Hochwasserschutz, für den Schutz von Leib und Leben der Bürger allerdings wurden in Haushaltsverhandlungen zu wenig Mittel bereitgestellt. An der originären Staatsaufgabe, am Schutz von Leben und Eigentum des Menschen, spart die Koalition.

Damit begann die zweite Aufführung in dem Theaterstück. Der Wassercent sollte 2017 das Geld in die Kasse tragen. Anstatt die Steuereinnahmen für diese wichtige Aufgabe der Hochwasserprävention vorzuhalten, sollten die Betriebe und Bürger mit einer zusätzlichen Abgabe von 12 Millionen Euro für den Schutz ihres Lebens und ihrer Wohnung aufkommen. Wie zynisch und verachtend ist diese Landesregierung, dass sie ihren Bürgern für den Schutz des Lebens eine Gebühr auferlegt. Doch dazu ist es nicht gekommen, nachdem das SPDMinisterium den Haushalt vorgelegt und die Fraktion der Sozialdemokraten dem Haushalt zugestimmt hatte, weigerte sich Herr Hey – auch er ist gerade nicht da –, an der Umsetzung des Hochwasserschutzes mitzuwirken. Stattdessen setzt die SPD die Menschen hier im Lande der Lebensgefahr aus und spielt ihre Parteispielchen. Dass der Preis die Gefahr einer Flut mit Schäden von Hunderten Millionen Euro ist, scheint ihnen völlig egal zu sein.

Damit kommen wir zum dritten Akt der Tragödie, jetzt kommt Frau Siegesmund mit einem Gesetz zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes auf die Bühne. Dieses Gesetz ist nichts als Augenwischerei. Für den schnellen Ausbau des Hochwasserschutzes ist dieses Gesetz nicht notwendig, um die Mittel für den Ausbau bereitzustellen. Dafür ist politischer Wille notwendig. Was wir nicht brauchen, sind Scheingesetze, die nur das beschreiben, was Sie schon längst hätten machen müssen und tun sollen.

Sie kommen dieser Verantwortung mit diesem Gesetz auch gar nicht nach. Dieses Gesetz, das jetzt lautstark verkündet wird, macht nichts, was nicht schon im Haushaltsgesetz hätte erreicht werden können. Es schreibt Zahlen fest, die schon längst in den entsprechenden Titeln des Haushalts hätten stehen können. Dafür müsste natürlich der politische Wille da sein. Aber der ist in dieser Koalition leider nicht vorhanden. So findet sich zu § 2 die Aussage: „Der Hochwasserschutz bleibt [...] eine freiwillige Aufgabe des Landes.“ Nein, das ist keine freiwillige Aufgabe, es ist Ihre Pflicht, liebe Landesregierung. Sie haben als Regierung die Pflicht, die Bürger zu schützen. In § 2 steht darüber hinaus: Das Hochwasserschutzprogramm soll bei der Planung berücksichtigt werden. Wenn Sie Verbindlichkeit erzielen wollen, müsste in dem Gesetz eine

verpflichtende Umsetzung des Programms gefordert werden. Aber diese angebliche Freiwilligkeit ist gewollt, denn so hält sich die Koalition eine Hintertür offen. Dieses Gesetz kann genauso geändert werden wie jedes andere. Auch wenn Ihnen die Koalitionspartner diesen Punkt gönnen, Frau Ministerin, sollten Sie sich nicht sicher sein. Es könnte nämlich passieren, dass dieses Theaterstück einen vierten Akt hat, dieses Schauspiel, nämlich die Mittelzuweisung des Gesetzes, die entsprechend wieder verringert werden kann. Mit Blick auf das Jahr 2018, in dem das entsprechend greifen soll, ist es sehr wahrscheinlich. Die Rücklagen des Landes sind dann aufgebraucht und die Solidarpaktmittel werden zu diesem Zeitpunkt umgeschichtet. 2018 werden wohl kaum zusätzliche Mittel für dieses Haus zur Verfügung stehen, wenn diese heute schon nicht verfügbar sind, obwohl es uns momentan finanziell noch besser geht. Falls es zu einem Hochwasser kommt, wird dann Herr Hey im fünften Akt dieses Theaterstücks sagen und auf Sie zeigen, Sie hätten beim Hochwasserschutz versagt, Frau Ministerin.

Die AfD-Fraktion fordert seit Monaten, das Geld aus dem Staatshaushalt zur Verfügung zu stellen, um den Schutz der Menschen unverzüglich zu gewährleisten.

(Beifall AfD)

Wir möchten Sie an die Debatte im Januar erinnern. Hier hat die AfD bereits dieses entsprechend gefordert. Machen Sie das nun endlich, hören Sie auf, die Leute mit Scheingesetzen hinters Licht zu führen! Nehmen Sie die Gelder aus dem Kapitel 06 Ihres Haushalts, widmen Sie diese entsprechend dem Hochwasserschutz um, überlassen Sie die Elektromobilität und Solarenergie der Wirtschaft und den Unternehmen,

(Beifall AfD)

denn das ist deren und nicht unsere Aufgabe. Und kümmern Sie sich um Ihre Aufgabe. Allein aus diesem Kapitel stünden dem Hochwasserschutz pro Jahr fast 9 Millionen Euro zur Verfügung. Der Freistaat Thüringen hat das Geld, um sofort den Hochwasserschutz zu verbessern. Es fehlt am politischen Willen. Diese Regierung handelt deswegen grob fahrlässig. Das Gesetz ist inhaltsleer und bereits jetzt hinfällig, deswegen können wir es leider nur ablehnen. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall AfD)

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat sich Abgeordneter Kobelt zu Wort gemeldet.

(Abg. Kießling)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Herr Kießling, ich empfehle Ihnen, in den Ausschüssen, in denen Sie anwesend sind, nicht nur körperlich anwesend zu sein, sondern auch mal zuzuhören, dann wäre Ihnen nämlich aufgefallen,