Der seriöse Händler ist durchaus bereit, meine Kreditkarte oder eine Überweisung in Anspruch zu nehmen. Ich könnte Ihnen sagen, wo es in Ostthüringen noch seriöse Händler gibt, die die EC-Karte oder Kreditkarte nehmen.
Im Übrigen ist das auch für Sie viel sicherer, denn wenn man jetzt weiß, dass Sie im Geldstrumpf ständig die 2-Euro-Stücke mit sich herumtragen, dann sind Sie doch ein ganz gutes Objekt für kriminelle Menschen. Denn die wissen, Sie haben so viel zu tragen. Bei mir ist das nicht der Fall, ich habe noch eine Kreditkarte bzw. eine EC-Karte.
Aber es geht um eine ernsthafte Sache, darauf möchte ich zurückkommen: Es geht darum, Geldwäsche zu bekämpfen. Die Arbeitsgruppe zur Geldwäschebekämpfung der OECD empfahl den Mitgliedstaaten bereits 2005 – das ist elf Jahre her –, darüber nachzudenken, Banknoten mit hohem Nennwert abzuschaffen.
Meine Damen und Herren, kommen wir zur Obergrenze der Bargeldgeschäfte: Schätzungsweise 60 Milliarden Euro werden jährlich „gewaschen“. Aufsichts- und Ermittlungsbehörden erlangen jedoch nur von weniger als 1 Prozent der kriminellen Gelder Kenntnis. Viele dieser Geschäfte werden mit Bargeldgeschäften abgewickelt. In vielen europäischen Ländern – das ist bereits erwähnt worden – gibt es bestehende Obergrenzen, ohne dass in diesen Ländern Probleme beim Bürger bekannt geworden wären.
Meine Damen und Herren, vor diesem Hintergrund erscheint es mir angemessen zu prüfen, wie der freie Bargeldverkehr auf der einen Seite und die Bekämpfung seines Missbrauchs für kriminelle Aktivitäten auf der anderen Seite in einen vernünftigen Ausgleich gebracht werden können. Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Ministerin. Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor, sodass ich diesen Teil der Aktuellen Stunde schließe und den dritten Teil der Aktuellen Stunde aufrufe
c) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2016 – Auswirkungen auf die Akteursvielfalt der Energiewende in Thüringen“ Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags - Drucksache 6/1785
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! In den letzten Wochen gab es schlechte Nachrichten aus Berlin: Die Energiewende in Bürgerhand ist in Gefahr. Durch die Veränderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz drohen erhebliche Einschnitte beim Ausbau erneuerbarer Ener
2015 wurden durch ein bisher erfolgreiches Erneuerbare-Energien-Gesetz, das auf grün-rote Initiative entstanden ist, bereits 33 Prozent der Stromerzeugung durch erneuerbare Energien gedeckt. Der erste Entwurf für die Überarbeitung des EEG sieht jetzt vor, den Ausbau erneuerbarer Energien bis 2025 lediglich auf 40 Prozent zu steigern, das heißt, dass der jährliche Ausbau um circa 50 Prozent reduziert wird. Wir denken aber, wir brauchen mehr Ausbau erneuerbarer Energien und nicht weniger. Der Wirtschaftsflügel der CDU um den energiepolitischen Sprecher Joachim Pfeiffer geht sogar noch weiter. Sie schlagen vor, den jährlichen Ausbau um 80 Prozent zu reduzieren, also quasi den Ausbau der erneuerbaren Energien zu stoppen.
Deutschland wird so nicht Vorreiter beim Klimaschutz, sondern Bremser bei der Energiewende. Jetzt fragen sich natürlich viele Bürgerinnen und Bürger: Warum ist das so? Warum wird eine Technologie, die sich bei den Kosten in den letzten Jahren um 80 Prozent reduziert hat – also eine Erfolgsgeschichte –, warum wird diese Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Energiewende ausgebremst? Es ist ganz einfach: Das Geschäftsmodell der vier großen Energiekonzerne geht damit verloren, denn erneuerbare Energien werden bisher nur zu 10 Prozent durch die großen Energieversorger verfolgt und der Rest – der große Teil – wurde durch Investitionen von kleinen Unternehmen, Bürgerinnen und Bürgern gewährleistet. Die AfD geht in ihrer Ablehnung oder dem Rückbau sogar noch weiter. Sie fordert jetzt den sofortigen Ausbaustopp von erneuerbaren Energien und die alten und gefährlichen Atomkraftwerke weiter zu verlängern.
Dann sagen Sie bitte auch als AfD den Bürgerinnen und Bürgern, dass damit die Abhängigkeit von Erdöl und Erdgas aus Krisenländern steigt, dass immer mehr Atommüll entsteht und die Gesundheits- und Umweltkosten durch den weiteren Abbau von Kohle immer weiter steigen werden. Am besten, Sie nehmen als Fraktion gleich die Kosten dafür aus dubiosen Goldgeschäften. Durch Veruntreuung von Fraktionsgeldern haben Sie ja schon genug Geld der Steuerzahler angehäuft.
Schwerpunkt auf Bürgerenergien setzen, wir wollen mehr Bürgerenergieparks, wir wollen Bürgersolaranlagen und mehr Bürgerenergiegenossenschaften. Bis 2040 haben wir uns als rot-rot-grüne Koalition zum Ziel gesetzt, vollständig auf erneuerbare Energien umzustellen.
Wir brauchen aber auch auf Bundesebene attraktive Rahmenbedingungen. Da zielt die EEG-Reform mit Ausschreibungsmodellen in die falsche Richtung. Erfahrungen aus anderen Ländern haben gezeigt, Ausschreibungsmodelle sind ein hoher Aufwand, sind teuer und schränken die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ein. Wir als Grüne möchten, dass über den Bundesrat eine Initiative erfolgt, indem wir fünf Punkte zur Änderung des EEG-Entwurfs vorschlagen.
Zweitens wollen wir regionale Tarife zum gleichmäßigen Ausbau der Windenergie, die damit gerade die Netze deutschlandweit entlasten. Daran muss sich auch ein Bundesland wie Bayern beteiligen. Es geht nicht, dass ein Großteil der Windenergieanlagen im Norden entsteht und dann der Strom durch Thüringen transportiert wird.
Drittens wollen wir die Erhöhung des Ausbaus der Solarenergie. Die ist in den letzten Jahren gerade mal bei 1.500 Megawatt gewesen, obwohl das Ziel bei 2.500 gewesen ist. Wir wollen dieses Ziel/den Ausbau auf 5.000 Megawatt jährlich erhöhen, weil gerade die Solarenergie mittlerweile im lokalen Bereich die preisgünstigste Energieform ist, die es gibt. Wir wollen, dass der Solardeckel von 52 Gigawatt sowie die sogenannte Sonnensteuer auf selbst verbrauchten Solarstrom gestrichen werden. Weiterhin brauchen wir für Thüringen Investitionen in Bioenergieanlagen mit flexibler Steuerung, Reststoffverwertung und den Anbau von alternativen Energiepflanzen. Wir würden uns sehr freuen, wenn die Landesregierung sich im Bundesrat für diese fünf Änderungen einsetzen würde. Es wird eine Verhandlungsrunde geben, und wir haben – glaube ich – auch die Möglichkeit, als Thüringen da Forderungen zu stellen, denn die Bundesregierung will auch eine schnelle Verabschiedung des EEGGesetzes.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! EEG – eine Geschichte ohne Ende, alle zwei Jahre holt uns eine Reform des EEG ein, ob immer sinnvoll, ist zu hinterfragen. Der Zeitplan ist auch immer sehr anspruchsvoll. Die jetzige Bundesregierung hängt ja schon hinterher, sie wollte im Januar 2016 schon die Länder und Verbände angehört haben, was noch nicht abschließend vollzogen ist. Bereits im März sollte der Kabinettsbeschluss fallen, was derzeit auch nicht zu sehen ist. So werden wir uns also noch eine Weile mit den Änderungen zu beschäftigen haben.
Ich unterstütze sehr, dass wir uns hier im Land damit befassen und auch mal damit befassen, was es denn für Auswirkungen hat. Denn im EEG 2016 ist das Ausschreibungsmodell, das für Wind an Land, auf See und für Photovoltaikanlagen gelten soll, die wesentliche Änderung. Biomasse, Wasserkraft, Geothermie sind nicht davon betroffen. Bei Biomasse soll geprüft werden, inwieweit Ausschreibung und Einbeziehung von Bestandsanlagen erfolgen sollen. Hintergrund ist, dass Biomasseeinsatz gegenwärtig so attraktiv ist, dass der Fachverband Biogas gegenwärtig davon ausgeht, dass bis 2035 von jetzt fast 4.000 Megawatt installierter Leistung nur noch 500 Megawatt installierte Leistung übrig bleiben. Das kann natürlich so nicht hingenommen werden, weil gerade auch Biomasse im ländlichen Raum benötigt wird, Energie aus Biomasse auch für Nahwärme zum Beispiel. Dort muss etwas passieren, dort brauchen wir auch für die Marktteilnehmer im Bereich Biomasse für unsere Dörfer, für unsere Bauern verlässliche Rahmenbedingungen.
Ein nächster Knackpunkt bei dieser Geschichte ist: Man geht bei den Zielen davon aus – Planbarkeit, Marktnähe, Wettbewerb und Akteursvielfalt –, dass die Akteursvielfalt eingeschränkt wird, denn die Kosten für eine Teilnahme an der Ausschreibung sind sehr hoch. Man geht von 30 Euro pro Kilowatt aus. Wenn eine 3-Megawatt-Anlage gebaut wird, dann kann man sich vorstellen, wie hoch die Kosten sind, und wenn man den Zuschlag nicht bekommt, dann hat man in den Sand gesetzt. Das werden sich nur Großakteure leisten können. Das
werden sich, wie Herr Kobelt schon richtig ausgeführt hat, die leisten können, die an Marktmacht verloren haben, da man ihnen die Geschäftsfelder ihrer lieben Atomkraftwerke weggenommen hat. Man diskutiert auch über den Ausstieg aus der Kohle bis 2040. Die brauchen natürlich Ersatz und das soll damit geschehen.
Insbesondere nicht zu verstehen ist, dass im EEG – im aktuellen – eine Ausschreibungsgrenze von größer 1 Megawatt drinsteht. Die Bundesregierung hat sich bei der Europäischen Kommission in Bezug auf die Beihilferichtlinie, als die erarbeitet worden ist und in der das Ganze geregelt ist, dafür eingesetzt, dass entweder sechs Windenergieanlagen oder 6 Megawatt nicht ausschreibungspflichtig sind. Warum die Bundesregierung jetzt sagt, alles größer 1 Megawatt muss ausgeschrieben werden, entzieht sich meiner Kenntnis. Aber gerade wenn ich mich für den richtigen Weg einsetze, auch Kleinakteuren damit zu ermöglichen, teilzunehmen, indem ich sechs Windenergieanlagen oder 6 Megawatt aus der Ausschreibungspflicht herausnehme, ist das natürlich eine Geschichte, die wieder darauf abzielt, dass hier erfolgreiche Lobbyarbeit der Großindustrie im Energiesektor geleistet worden ist. Vor allem muss man auch bedenken, dass die Kosten, die da entstehen, daraus resultieren, dass man das Grundstück braucht, dass man die Genehmigung nach BImSch-Gesetz braucht, um entsprechend überhaupt an den Ausschreibungen teilzunehmen.
Von der Warte aus sind wir auch nicht begeistert davon und lehnen eigentlich diesen Systemwechsel ab. Wir sind eher dafür, die Freigrenze entsprechend hoch zu setzen und natürlich auch davon auszugehen, dass Bürgerenergiegenossenschaften, kommunale Projekte weiterhin daran teilnehmen können – nicht nur, indem man diese Freigrenze erhöht, sondern dass man auch sagt: Es gibt einen gewissen Bonus für Bürgerenergiegenossenschaften, für kommunale Projekte, für kleine Projekte, wo dann der Durchschnitt der letzten Ausschreibung genommen wird, der Preisdurchschnitt, und die damit gefördert werden. Die zusätzlichen Kapazitäten könnte man dann von den Ausschreibungsrunden, die folgen, entsprechend abziehen, die dabei entstehen. Das wäre ein Weg, der gangbar wäre.
Von der Warte aus freue ich mich auf die Diskussion und bin auch dafür, dass wir im Parlament noch einmal darüber reden und entsprechend unsere Landesregierung beauftragen und sagen, wie wir sie beauftragen im Bundesrat, hier für eine Änderung des EEG zu streiten, die im Sinne von Thüringen ist und im Sinne der Energiewende in Thüringen. Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Es mag Sie vielleicht überraschen, Herr Kobelt, aber auch aus Sicht der AfD-Fraktion ist die Novelle des EEG ein wichtiges Thema und wir haben nur drei Punkte statt Ihrer fünf Punkte vor bei der Novelle dieses EEG:
Dieses revolutionäre Konzept der AfD hat natürlich Folgen. Das EEG würde zum Beispiel nur wenige Paragrafen enthalten, vermutlich wie in den Anfangsjahren nach der Jahrtausendwende, so um die zehn oder zwölf.