Protocol of the Session on November 6, 2015

zienz einzusetzen und zu investieren, wenn wir als öffentliche Hand eine Vorbildwirkung haben. Dort gibt es durch die Regierung schon sehr gute Beschlüsse in dieser Legislatur, zum Beispiel hat das Umweltministerium jetzt Mittel freigegeben für ein Green-invest-Programm, wo Unternehmen unterstützt werden, bis zu 75 Prozent ihrer Investitionskosten zu tragen, wenn sie in Energieeffizienzmaßnahmen, Energieeinsparungen investieren. Auch das Infrastrukturministerium hat in seinem Gebäudebereich schon Maßnahmen beschlossen und in Planung, wie die Gebäude besser energieeffizient saniert und unterstützt werden können. Es gibt auch Pläne, das im sozialen Wohnungsbau als Kriterium viel stärker in den Vordergrund zu stellen, dort die Energieeffizienz bei Wohngebäuden zu unterstützen. Wir denken, das sind gute erste Ansätze. Wir wollen heute mit dem Antrag, den wir eingebracht haben, die Debatte eröffnen und bitten um Unterstützung zu diesem Thema, auch die Energieeffizienz und Sanierung in öffentlichen Gebäuden voranzutreiben. Ich freue mich auf die Debatte. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Vielen Dank. Das Wort erteile ich Herrn Abgeordneten Gruhner für die CDU-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, in der Tat, Kollege Kobelt hat das deutlich gemacht, der Bereich der Energieeffizienz ist ein unterschätzter Bereich. Fast 40 Prozent der gesamten Energie in Deutschland wird in Gebäuden verbraucht. Das ist eine ganze Menge. Deswegen ist es wichtig, dass man diese Frage in den Mittelpunkt stellt. Energieeffizienz in Gebäuden ist in der Tat ein entscheidender Schlüssel für das Gelingen der Energiewende. Nicht umsonst sagt man auch, die Energieeffizienz ist der schlafende Riese der Energiewende. Deswegen will ich zunächst unterstreichen, dass Thüringen auf diesem Weg in den letzten Jahren bereits ein großes Stück vorangekommen ist. Der Freistaat hat durch milliardenschwere Investitionen einen Stand erreicht, dass wir sagen können, dass wir schon deutschland- und europaweit Vorreiter bei der Gebäudesanierung sind. Ich will das vielleicht einmal untersetzen: Laut Gebäudereport ergibt sich bei der Wärmeversorgung in Thüringen ein Durchschnittsverbrauch von 115 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr, das ist rund ein Viertel unter dem bundesweiten Schnitt. Die Thüringer Wohnungswirtschaft, auch diese Zahl will ich nennen, hat ihre CO2-Emissionen in den vergangenen Jahren um fast 80 Prozent gesenkt. Damit ist auch hier die Sanierungsrate bereits höher als der deutsche Schnitt.

Das ist seit 20 Jahren so. Ich finde, das ist eine ganz ordentliche Leistung, die man noch einmal unterstreichen sollte.

(Beifall CDU)

Meine Damen und Herren, wenn wir über Energieeffizienzmaßnahmen reden, dann ist für uns als Union ein Dreiklang ganz entscheidend, nämlich erstens Freiwilligkeit, zweitens Wirtschaftlichkeit und drittens Technologieoffenheit. Wir sagen ganz klar: Wir brauchen Anreize statt Zwang. Zwangsmaßnahmen sind der falsche Weg. Politik muss hingegen Anreize schaffen. Deswegen – das hat zunächst erst einmal nichts mit dem öffentlichen Bau zu tun – sagen wir sehr klar, dass wir im Bund einen neuen Anlauf brauchen, wenn es um die steuerliche Absetzbarkeit von Gebäudesanierungen geht. Da gab es die eine oder andere Blockade. Ich finde, hier muss ein neuer Anlauf unternommen werden. Wir sagen ebenso ganz klar: Bauen muss bezahlbar bleiben. Nur wenn es sich lohnt, wird auch investiert. Genauso klar sagen wir: Investitionen sollen da erfolgen, wo sie den höchsten Nutzen bringen. Dafür ist Technologieoffenheit zentral. Der Freistaat soll eben nicht vorschreiben, wie stark Häuser gedämmt werden oder welche Heizung eingebaut wird. Deswegen will ich es noch einmal sagen: Diese Prinzipien Wirtschaftlichkeit, Freiwilligkeit und Technologieoffenheit müssen immer der Maßstab unserer Energieeffizienzpolitik in Thüringen sein. Sicher, wir teilen das Ziel eines klimaneutralen Gebäudebestands, aber das Ganze darf nicht im Hauruckverfahren passieren und es gilt wie auch in anderen Bereichen: Politik braucht immer Augenmaß und sie muss immer den Blick für das Machbare haben.

Die Bundesregierung hat, was die Frage eines klimaneutralen Gebäudebestands betrifft, das Jahr 2050 als Ziel definiert. Ich will auch sagen, dass die schwarz-rote Landesregierung im Bereich der Landesliegenschaften schon deutlich Tempo gemacht hat. Der Anteil der erneuerbaren Energien bei der Strom- und Wärmeversorgung der Landesimmobilien ist bereits sehr hoch. Die CDU-geführte Landesregierung hat sichergestellt, dass die Stromversorgung öffentlicher Liegenschaften zu 100 Prozent auf Ökostrom umgestellt wurde. Deswegen: Thüringen setzt bereits höchste Standards beim Neubau und Einbau im Bestand. Der Freistaat ist – das muss man so zur Kenntnis nehmen – bereits seit Längerem deutlich bestrebt, die Energieeffizienz der landeseigenen Gebäude kontinuierlich zu steigern. Die Ziele des Niedrigstenergiestandards werden im staatlichen Hochbau Thüringens bereits seit 2014 umgesetzt, auch das will ich noch mal zur Faktenlage sagen. Für Neubauten im staatlichen Hochbau gilt der Passivhausstandard, damit vier Jahre früher als bundesweit. Deswegen auch hier noch mal an dieser Stelle: Thüringen nimmt eine bundesweite Vorreiterrolle ein und man kann schon

(Abg. Kobelt)

mit Stolz sagen, dass wir da in den letzten Jahren Gutes geleistet haben im Bereich der Energieeffizienzpolitik.

(Beifall CDU)

Sie haben es gesagt, Herr Kobelt, und ich stimme Ihnen zu: Ja, die öffentliche Hand muss Vorbildfunktion haben, wenn es um das Ziel eines klimaneutralen Gebäudebestands geht. Das liegt auf der Hand. Allerdings will ich Ihnen auch sagen: Wenn man im Bereich der öffentlichen Hand Ziele so ehrgeizig setzt, dass sie mit Blick auf die Baukosten aus dem Ruder laufen, dann wird aus dem Vorbild ganz schnell ein abschreckendes Beispiel. Deswegen will ich Ihnen auch zurufen: Hände weg von neuen Standards, die das Bauen noch teurer machen! Sie erreichen damit genau das Gegenteil. Deswegen will ich zu Ihrem Antrag konkret sagen: Bei aller Wertschätzung, aber das ist vor allem grüne Ideologie, die zu Standardverschärfungen führt. Ich sage das vor allem mit Blick auf die Leistungskraft unserer Kommunen, denn wir reden in Ihrem Antrag über Standards auch im Bereich der Schulbauten. Wenn Sie diese Standards tatsächlich auch für Schulbauten definieren wollen, dann müssen Sie ganz klar sagen, wie Sie das bei den Kommunen finanzieren wollen, wie Sie den Kommunen mehr Geld geben wollen. Deswegen noch mal: Es kann nicht sein, dass Rot-Rot-Grün hier Standarderhöhungen zulasten der Kommunen durchdrückt. Obwohl wir im Bereich der Energiestandards in Deutschland schon eine sehr ehrgeizige Situation haben, packen Sie noch mal was drauf und wollen die Kommunen auch ohne eine Abschätzung für die Kostenfolgen belasten. Da sagen wir: Das geht so nicht.

Ich möchte das konkret an Ihrem Antrag festmachen. Sie schreiben, dass Altbauten bei der Sanierung 40 Prozent unter den Primärenergieverbrauch der jeweils aktuellen Energieeinsparverordnung bleiben sollen. Das wird dafür sorgen, dass Schulsanierungen in Thüringen erheblich teurer werden. Sie werden damit bewirken, dass weniger Schulen saniert werden, weil sich Kommunen das dann schlichtweg nicht leisten können. Deswegen sage ich Ihnen ganz klar: Was die Koalitionsfraktionen hier auf den Tisch gelegt haben, ist ein Schulsanierungsverhinderungsprogramm. Ich wünsche Ihnen viel Spaß, wenn Sie das den Eltern und Schülern im Land erklären müssen. Das sind die konkreten Folgen Ihrer Politik.

Ich habe es schon gesagt: Wenn Sie diese Standards wollen, dann machen Sie einen konkreten Vorschlag, wie Sie das bei den Kommunen finanzieren wollen. Im Moment haben wir eher erlebt, dass Sie den Kommunen Geld wegnehmen. Im gleichen Atemzug packen Sie hier neue zusätzliche Standards dazu. Ich habe es gesagt, so geht das nicht.

Ich habe das gestern auch schon mal ausgeführt, das ist ja auch ein witziges Prinzip: Sie setzen die Standards und andere sollen es bezahlen. Ich habe es gesagt: Das ist Energiepolitik zulasten Dritter. Sie üben Zwang aus, ohne positive Förderanreize zu schaffen. Deswegen will ich hier noch mal unterstreichen, dass das der völlig falsche Weg für Thüringen im Bereich der Energieeffizienzpolitik ist. Deswegen sagen wir auch: Bevor man hier Standardverschärfungen vornimmt, sollte man erst einmal ein paar andere Dinge angehen. Ich will fünf ausgewählte Beispiele nennen:

Ich glaube, wir brauchen als Erstes ein Energieeffizienzkonzept für den öffentlichen Gebäudebestand; alles andere wäre deutlich zu kurz gesprungen.

Wir brauchen zweitens eine Informationsoffensive. Die ThEGA, das muss man zugestehen, leistet hier bereits gute Arbeit. Aber ich denke, das kann man noch deutlich verstärken, das muss man deutlich verstärken. Gerade wenn man an Schulen und Behörden denkt, haben wir, glaube ich, noch ein gutes Stück zu tun, was den bewussten Umgang mit Energie betrifft. Man kann, wenn man da bewusst umgeht – auch das sagt die ThEGA – bis zu 30 Prozent Energie beispielsweise in Schulen einsparen. Ich will es mal so sagen: Das berühmte russische Heizen nach dem Motto „Fenster auf, Fenster zu“ bei der Temperaturregulierung sollte der Vergangenheit angehören. Da ist es wichtig, dass man auch Bewusstsein schafft.

Ich will drittens sagen, dass der Freistaat kurzfristig die Gebäude mit besonders hohem Verbrauch identifizieren und in den Fokus nehmen sollte. In vielen Fällen dürfte es nämlich wahrscheinlich günstiger sein, die Gebäude mit überdurchschnittlich hohem Energieverbrauch aufzugeben, als sie einer umfangreichen und teuren Sanierung zu unterziehen. Gerade mit Blick auf den avisierten Personalabbau dürften im Jahr 2020 mindestens mehrere 10.000 Quadratmeter an Büroflächen nicht mehr benötigt werden. Deswegen sind auch das Dinge, die wir uns zunächst sehr genau anschauen müssen.

Dann geht es natürlich viertens darum, dass wir in unserem eigenen Bereich, was die Landesliegenschaften betrifft, sagen, ja, da kann man sich auch im staatlichen Hochbau selbstverständlich an den höchsten Energieeffizienzstandards orientieren und man kann bei den Richtwerten für neu zu errichtende Gebäude die EnEV unterschreiten. Aber ich sage noch mal: Das gilt für unseren eigenen Gebäudebestand. Wir sollten da erst einmal vor der eigenen Haustür kehren und nicht beispielsweise für Schulsanierung hohe Standards anlegen, die die Kommunen am Ende nicht leisten können oder die dazu führen, dass deutlich weniger saniert wird.

Fünftens brauchen wir ein Energie-Monitoring, damit wir erst einmal wissen, über was wir reden, und

damit wir nicht gerade auch mit solchen Anträgen blinden Aktionismus betreiben.

Deswegen will ich es noch mal wiederholen: Unser Weg im Bereich der Energieeffizienz orientiert sich an den drei Kriterien: Freiwilligkeit, Wirtschaftlichkeit, Technologieoffenheit. Zwang und Standardaufwuchs gerade für die Kommunen sind der falsche Weg. Genau deswegen, weil wir hier wirklich die Kommunen im Blick haben, weil wir wollen, dass nicht weniger Schulen saniert werden, sondern mehr, werden wir Ihren Antrag ablehnen. Ich bin der festen Überzeugung, dass er wirklich zu kurz gesprungen ist. Für Aktionismus ist das Thema zu wichtig, deswegen werden wir Ihnen auch in nur kurzer Zeit einen umfassenden eigenen Ansatz vorstellen. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Herr Gruhner. Als Nächstem erteile ich Abgeordnetem Harzer für die Fraktion Die Linke das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Gruhner hat es ausgeführt, Wärmeenergie ist in Deutschland ein oft vernachlässigtes Thema bei der Energiewende, bei der Einsparung, bei der Nutzung von Energie. Vielleicht dazu noch ein paar Zahlen: Im Industriebereich werden zwei Drittel des Endenergieverbrauchs für Prozesswärme benutzt, in den Haushalten drei Viertel des Endenergieverbrauchs für die Raumwärme und bei Gewerbehandel und Dienstleistungen, öffentlichem Dienst circa die Hälfte des Endenergieverbrauchs ebenfalls für die Raumwärme verwendet. Das alles muss uns doch irgendwie zu denken geben, wenn wir dann zusammenfassen, dass 40 Prozent der Energie in Deutschland für die Aufwendung von Wärmeenergie verbraucht werden. Wenn ich dann aus den Worten von Herrn Gruhner höre, dass wir einen Dreiklang „freiwillig, wirtschaftlich, technologieoffen“ bei der CDU haben, dann frage ich mich... 2008 hat das erste Kabinett Merkel – ja, es war damals 2008 – ein Gesetz beschlossen, welches sich so schön in deutscher Sprache „Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich“ (Erneuerbare-Energien- Wärmegesetz – EEWärmeG) nennt, am 07.08.2008 ausgefertigt, am 01.01.2009 in Kraft getreten, 2011 – wieder Regierung Merkel – an eine EU-Vorschrift angepasst. Dort heißt es in § 1 a – Vorbildfunktion öffentlicher Gebäude: „Öffentlichen Gebäuden kommt eine Vorbildfunktion im Rahmen des Zwecks und Ziels nach § 1 zu. Diese Vorbildfunktion kommt auch öffentlichen Gebäuden im Ausland zu, die sich im Eigentum der öffentlichen Hand befinden.“

Es ist eine gesetzliche Regelung, die von Ihrer Bundeskanzlerin auf den Weg gebracht und entsprechend im Bundestag verabschiedet worden ist. Dieser öffentlichen Vorbildfunktion, sagen Sie, sollen wir uns entziehen, weil wir ja alles nur freiwillig machen wollen, wer will, der kann, wer nicht will, der kann nicht. So funktioniert, glaube ich, in Deutschland Gesetzgebung nicht.

Die Zahlen, denke ich, sprechen für sich, wenn wir die erfolgreiche Energiewende wollen, wenn wir 2020 35 Prozent erneuerbare Energien in Thüringen wollen, wenn wir 2040 100 Prozent bilanziell erneuerbare Energien wollen, wenn wir Klimaschutz ernst nehmen, wenn wir Klimaschutz wollen, dann werden wir nicht umhin kommen, uns hier zu bekennen – nicht nur zum Strommarkt wie gestern, sondern auch zum Wärmemarkt und zu energetischen Standards von im öffentlichen Bau befindlichen Gebäuden.

Dazu gehören natürlich – und das sind auch die Kriterien, die im Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz stehen – die gute Gebäudedämmung, der Einsatz von Energieeffizienzmaßnahmen, die regenerative Wärmeerzeugung, der Zubau von regenerativen Energieerzeugungsanlagen und die Berücksichtigung innovativer Technologien. Alles das steht auch im Gesetz, ist also keine Erfindung, die neu ist, die wir uns ausgedacht haben. Von der Warte aus, Herr Gruhner, kann ich Ihre Geschichten eigentlich so nicht nachvollziehen, weil wir genau diese Bedingungen einhalten, auch die Freiwilligkeit. Wenn ein Schulträger zukünftig sagt, ich will mein Gebäude energieeffizient fördern, dann wird er mehr Fördermittel bekommen. Wenn er sagt, nein, ich will das nicht, dann bekommt er weniger Fördermittel. Aber er muss die Bedingungen des Gesetzes einhalten.

Das Gesetz sagt – hören Sie doch zu, Herr Gruhner, wenn Sie das Gesetz nicht kennen, müssen Sie es lesen, aber Sie können es auch jetzt von mir hören –, als Alternativmaßnahme kann man eine Wärmedämmung anbringen, aber Voraussetzung ist: 15 Prozent unter dem Standard der EnEV, das schreibt das Gesetz vor, wenn ich jetzt nicht mit erneuerbarer Energie versorgen will, wenn ich dieses als Alternative machen will. Dies schreibt das Gesetz für Privateigentümer vor. Das Gesetz sagt eindeutig, Eigentümer von Gebäuden in Deutschland, die neu gebaut werden.

Die entsprechende EU-Verordnung, aufgrund derer es 2011 geändert worden ist, schreibt auch für Privatgebäude die Pflicht für bestehende Gebäude vor, ab 2015 die entsprechenden Maßnahmen umzusetzen. Das Gesetz muss demnächst sowieso angepasst werden, auch für Privatgebäude, weil sonst die EU die Bundesrepublik zur Kasse bittet.

Das sind alles Regelungen, die vorhanden sind, die hier in Deutschland schon gelten und die natürlich

(Abg. Gruhner)

dann auch entsprechend bei uns angewendet werden sollen. Auch hier weichen wir nicht vom Gesetz ab. Ich zitiere aus § 3 Abs. 4: „Die Länder können 1. für bereits errichtete öffentliche Gebäude, mit Ausnahme der öffentlichen Gebäude des Bundes, eigene Regelungen zur Erfüllung der Vorbildfunktion nach § 1 a treffen und zu diesem Zweck von den Vorschriften dieses Gesetzes abweichen […]“. Da wir nicht nach oben abweichen dürfen, da wir die Vorschriften des Gesetzes nicht verschlechtern dürfen, sind wir angetreten, die Vorschriften des Gesetzes zu verbessern. Das ist unser Ziel: Mit dieser Vorlage die Landesregierung aufzufordern, hier zu handeln, entsprechende Förderrichtlinien im Freistaat Thüringen auf den Weg zu bringen. Damit sind wir natürlich auch beim Dreiklang der CDU: Es ist Freiwilligkeit garantiert, wenn einer will, bekommt er Fördermittel, wenn einer nicht will, bekommt er keine. Er muss das Gesetz einhalten, aber kriegt mehr oder weniger Fördermittel.

Zweitens: Wir achten auf Wirtschaftlichkeit, weil wir auch erneuerbare Technologien, erneuerbare Energien fördern wollen, weil wir neue Wärmedämmsysteme fördern wollen, alternative Wärmedämmsysteme. Wirtschaftlich ist das auf alle Fälle, weil auch Energie eingespart wird. Für viele Mieterinnen und Mieter ist mittlerweile die Heizkostenabrechnung/ Betriebskostenabrechnung die zweite Miete. Dort würde massiv eingespart. Die Technologieoffenheit habe ich gerade schon erklärt. Eigentlich müssten Sie zustimmen, weil der Dreiklang der CDU mit unserem Antrag vollkommen erfüllt ist, der Gesetzeslage der Bundesrepublik Deutschland entspricht, welche von Ihrer Bundesregierung oder Ihrer geführten Bundesregierung, einmal schwarz-rot, einmal schwarz-gelb, entsprechend beschlossen worden ist, Herr Gruhner. Erkennen Sie die Realitäten an, nehmen Sie sich ein Herz und sagen Sie endlich, die haben doch was Vernünftiges gemacht, ich gebe es zu und stimme zu! Danke schön.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke schön, Herr Harzer. Als Nächstes hat das Wort Abgeordnete Mühlbauer für die SPD-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Damen und Herren, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, zu fortgeschrittener Zeit, es wird langsam dunkel, ein Thema, das, denke ich, zukunftsweisend und wichtig ist. „Energetische Standards im öffentlichen Bau vorbildlich gestalten“. Ich denke, das ist eine Sache, der man sich nur im Rahmen der Vorbildfunktion widmen muss und widmen darf. Die halte ich für wesentlich und auch nachvollziehbar, nämlich

nur dort – die Kolleginnen und Kollegen hatten es gesagt – können wir dauerhaft tatsächlich Primärenergiebedarfe senken und tatsächlich etwas für unseren Klimaschutz tun. Wie immer im Leben, Herr Gruhner: Diese Unterschiede sind kaum herauszuarbeiten. Ich gebe Ihnen recht: Steuerliche Absetzbarkeit – da haben Sie mich sofort als Partner, da müssen wir im Bund etwas tun, damit auch der private Investor diesen Mehrwert nicht nur der eingesparten Energien und der daraus folgenden Nebenkosten, sondern auch die Bezahlbarkeit spürt und nicht nur in den Bereichen, wo wir hohe Mieten haben, sondern auch in den Bereichen, wo die Renditen vielleicht etwas kleiner sind. Deswegen ist die steuerliche Absetzbarkeit einer der wesentlichen Schritte, über die wir nachdenken müssten. Wir haben das hier für den öffentlichen Bau definiert. Für den Wohnungsbau ist die Frage der Dämmung, auch mit der steuerlichen Absetzbarkeit, in aller Munde, aber es darf nicht vergessen werden, dass ein hohes Einsparpotenzial vor allem noch beim Gewerbebau liegt und dort verbleibt. Das sind die nächsten Schritte, über die wir uns Gedanken machen. Kollege Gruhner, Sie wollen einen eigenen Antrag vorlegen. Darüber freue ich mich sehr, denn ich denke, dieses Thema kann man immer nur weiter und weiter debattieren. Vielleicht spielen dann Ihre Gedanken eine wichtige Rolle, wie man im Gewerbebau effektiv den Primärenergiebedarf senken kann, wie man damit die Wirtschaft unterstützen kann, wie man dort auch effektiv etwas fürs Klima tun muss.

Mit einer Mär möchte ich aufräumen: Dieser Freistaat schreibt niemandem vor, wie viel er dämmt oder wie viel er nicht dämmt, ob er das Fenster aufmacht oder zumacht, ob er eine Isolierverglasung hat, eine Einfachverglasung, ein Kastenfenster,

(Zwischenruf Abg. Brandner, AfD: Das glau- be ich Ihnen nicht! Das glaube ich Ihnen nicht! Warten Sie ab, das wird kommen!)

oder welche Heizung er hat. Das haben wir nicht getan, das tun wir nicht und das werden wir auch nicht tun. Herr Brandner, wenn Sie fachlich qualifiziert etwas sagen wollen, steht Ihnen nach meiner Zeit gern dieses Pult zur Verfügung.

(Zwischenruf Brandner, AfD: Das kann ich nicht! Das mach ich nicht!)

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Das mache ich für ihn!)

Gut, also Juristen sind ja bei Ihnen für alles gut und vor allem für die technischen Fragestellungen. Lesen Sie sich inzwischen mal ins Thema ein!

Auf der Rednerliste steht übrigens Herr Rudy, Herr Möller.

(Abg. Harzer)

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Da sind wir verrutscht!)

(Zwischenruf Abg. Kräuter, DIE LINKE: Sie verrutschen öfter!)

Gut, während die AfD klärt, wer in diesen Reihen fachliche Kompetenz zu diesem Thema hat, möchte ich mich doch wieder unserem ursächlichen Thema widmen. Ich fasse ganz kurz noch zusammen: Ja, steuerliche Absetzbarkeit ist wichtig. Ja, Bauen muss bezahlbar bleiben. Nein, es gibt keine Regelungen, die im privaten Eigentum hier Vorschriften machen. Und Kosten. Kosten, Kosten, Kosten stehen über alles und da bin ich jetzt bei den Kommunen.

Wir haben hier besprochen – das waren auch Sie, Herr Gruhner –, dass wir als Freistaat Thüringen eine Vorbildwirkung haben. Wir in diesem Freistaat Thüringen, Sie alle mit uns, werden hoffentlich einen Landeshaushalt beschließen, in dem wir in den dazu notwendigen Kapiteln natürlich auch die Bauvorhaben dieses Freistaats Thüringen beschließen werden. Natürlich ist das ein Auftrag an das Ministerium für die Bauvorhaben, die dieser Freistaat Thüringen in Auftrag gibt, diese Vorbildwirkung auch unter Maßgabe einer vernünftigen Haushaltsführung umzusetzen. Da sind diese Dinge, Herr Gruhner, die Sie hier angesprochen haben, natürlich zu berücksichtigen. Es wird Immobilien geben – wir haben es mehrfach diskutiert –, die aus energetischen Gründen nicht mehr sanierbar sind oder nicht mit den Qualitäten sanierbar sind. Manchmal sind es gar nicht die baulichen Fragen. Manchmal sind es auch städtebauliche Fragen, manchmal sind es Einpassungsfragen. Es sind vielfältige Fragen, die in einem Gesamtkontext diskutiert werden, und da weiß ich, die Ministerin ist da fachlich qualifiziert und hat auch das notwendige Personal im Haus, um zu den effektivsten Lösungen im Rahmen der Vorbildwirkung zu kommen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben natürlich die Kommunen und wir haben die kommunale Selbstbestimmung und wir können natürlich nur über mehr Förderung oder angemessene Förderung regulieren, was die Kommunen in ihren Kreistagen zu den Sanierungen, Instandhaltungen beschließen. Natürlich sind Schulbauten auch wichtig. Ich verweise hier auf Absatz 2 bei der Sanierung. Da steht ganz klar, dass hier begründete Ausnahmen möglich sind. Ich nenne Ihnen die begründeten Ausnahmen. Die begründeten Ausnahmen sind da, wenn die haushalterische Lage nicht da ist. Die begründeten Ausnahmen sind da, wenn aus Gründen der städtebaulichen Dorferneuerung und denkmalschutzbedingten Gegebenheiten des Objektes diese Maßnahme dort nicht umsetzbar oder nicht mit einem verträglichen Aufwand umsetzbar