Protocol of the Session on July 9, 2015

(Zwischenruf Siegesmund, Ministerin für Um- welt, Energie und Naturschutz: Die Erneuer- baren und die Stadtwerke!)

Genauso ist es, genauso ist es.

(Zwischenruf Siegesmund, Ministerin für Um- welt, Energie und Naturschutz: So einen Stuss habe ich schon lange nicht mehr ge- hört!)

Wir können das gern noch mal im Detail ausführen. Jedenfalls ist Letzteres auf die hohen Subventionen für die erneuerbaren Energien zurückzuführen, weil die – wie gesagt – ursächlich sind für diesen Strompreisverfall und auch mit ursächlich dafür sind durch den Einspeisevorgang, der übrigens auch im EEG steht, dass diese Gaskraftwerke kaum noch Einsatzzeiten haben. Wenn Sie in minimalen Einsatzzeiten kaum noch einen vernünftigen Strompreis erzielen, der die Grenzkosten des Kraftwerks deckt, liebe Frau Siegesmund, dann werden Sie einfach nicht wirtschaftlich arbeiten können, dann müssen Sie sonderabschreiben – so einfach ist das nun mal.

Genauso ist es den Stadtwerken gegangen. Mit dem EEG haben sie deswegen die Axt an die Rentabilität der konventionellen Stromerzeuger gelegt. Im Fall des Beispiels Gera sehen Sie: Es trifft auch Stadtwerke.

(Beifall AfD)

Doch die Überförderung der erneuerbaren Energien hat auch noch weitere, mittelbare Folgen. Eine liegt in den bisherigen energiepolitischen Versuchen begründet, Preissteigerungen – trotz des steigenden staatlichen Umlageanteils am Gesamtstrompreis für die Subventionierung der erneuerbaren Energien und die Integration derselben – durch energiepolitische Regulierung zu dämpfen. Das klingt nicht nur widersprüchlich, das ist auch ein unauflösbarer Widerspruch. Die Folgen muss als Ziel des Ganzen zwangsläufig die Energiewirtschaft tragen. Das

können wir uns mal anschauen, zum Beispiel im Bereich des Netzbetriebs – der ist auch angesprochen worden in den Anträgen von Rot-Rot-Grün und auch von der CDU. Da haben wir einerseits die Tatsache, dass Netzbetreiber wie Stadtwerke oder auch Regionalversorger wie die TEAG seit Jahren gesetzlich gezwungen werden, EEG-Anlagenbetreiber von den Kosten des EEG-bedingten Netzausbaus freizustellen. Auch die Verpflichtung zum Netzausbau selbst folgt übrigens aus dem EEG.

Der letzte Kompromiss im Bundeskabinett – der ist gar nicht lange her – zeigt, dass man bereit ist, da immer noch eine Schippe draufzuschaufeln, indem man beispielsweise jetzt auf teure Erdkabel setzt, die im Vergleich zu Freileitungen um ein Mehrfaches teurer sind – also man sagt, bis zum Vierfachen des Preises für eine Freileitung –, obwohl es für diese Erdkabel auf langen Strecken überhaupt noch nicht genügend Erfahrungen gibt.

Man kann damit feststellen: Die Entstehung der Kosten beim Netzbetreiber, die mit dem EEG zusammenhängen, sind also gesetzlich induziert. Die Möglichkeiten des Netzbetreibers, diese Kosten zu erlösen, sind allerdings erheblich eingeschränkt, weil man ja die Kosten insgesamt für den Stromverbraucher dämpfen möchte.

Die Kosten des EEG-bedingten Netzausbaus unterliegen den Effizienzvorgaben der Anreizregulierung – das haben Sie schon ganz richtig ausgeführt, Frau Siegesmund. Da sind wir im Grunde genommen auch schon bei einem Schwerpunkt des heutigen Tagesordnungspunkts angekommen, der Anreizregulierungsverordnung. Sie soll nach dem Eckpunktepapier des Bundeswirtschaftsministeriums noch unrealistischer werden. Sie war bisher schon sehr unrealistisch und hatte mit Marktfähigkeit wenig zu tun. Es war ja sowieso ein planwirtschaftliches Instrument und soll jetzt aber noch weiter verschlimmert werden. Insofern finden wir es schon ganz positiv, dass es hier doch einen breiten Konsens gibt, gegenzusteuern.

Gehen wir mal in medias res. Da haben wir zum einen das von Ihnen genannte, bereits erwähnte sogenannte Durchschnittseffizienzwertverfahren. Sie haben völlig recht, wenn das zum Tragen kommt, dann wird es keine hundertprozentig effizienten Netzbetreiber mehr geben, wovon wir in Thüringen durchaus welche hatten. Dann gibt es eigentlich nur noch ineffiziente Netzbetreiber und das ist natürlich per se Quatsch, weil bei einem Vergleich immer irgendjemand der Beste ist und derjenige ist eben effizient. Das hat ganz gravierende Folgen auch für Ihre Energiewende. Die investierenden Netzbetreiber würden sich nämlich automatisch mit ihrem Effizienzwert gegenüber nicht investierenden Netzbetreibern verschlechtern. Das ist aber übrigens auch heute schon der Fall. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft, der

hat das knackig auf folgende kurze Formel gebracht. Der hat gesagt: Wer investiert, verliert. Hier muss sich Thüringen natürlich – und da stimmen wir Ihnen zu, Frau Siegesmund – für den Erhalt der bisherigen Sicherungsmechanismen einsetzen. Das wäre dieses Best-of-Four-Verfahren, das ist natürlich deutlich besser als dieses Mittelwertverfahren.

Es gibt allerdings noch weitere Punkte, für die sich die Landesregierung einsetzen sollte. Ein ganz wichtiger Punkt, und da bitte ich Sie, den nicht zu vergessen, ist die sogenannte Halbierung der Schwellenwerte für das vereinfachte Verfahren.

(Zwischenruf Siegesmund, Ministerin für Um- welt, Energie und Naturschutz: Habe ich er- wähnt, habe ich erwähnt!)

Haben Sie erwähnt, das ist schön. Das ist nämlich auch sehr wichtig, denn die damit einhergehenden bürokratischen Anforderungen belasten die kleineren Stadtwerke sehr stark, die sich eine entsprechende Regulierungsabteilung nicht leisten können, die dann teuer einkaufen müssen. In diesen Kosten, die damit verbunden sind, das sind sehr hohe Kosten, steckt der Gewinn, der dann unseren Gemeinden am Ende fehlt, um ihre Aufgaben zu erledigen.

Das Gleiche gilt für die Erlöswirksamkeit, Sie haben es angesprochen. Das kann natürlich nicht sein, dass Investitionen erst bis zu sieben Jahre nach der Fertigstellung dann Mehreinnahmen beim Netzbetreiber generieren. So was mutet man heute Netzbetreibern zu. Das ist also keine Erfindung der neuen Anreizregulierungsverordnung. Es gibt weiteren Nachholbedarf bei den Investitionen. Das Bundesministerium hat im Eckpunktepapier gesagt, dass man das für den Erweiterungsfaktor erkannt hat und dort für Abhilfe sorgen möchte, aber die meisten Investitionen laufen eben nicht über den Erweiterungsfaktor, sondern über die ganz normale Anreizregulierung.

Dann gibt es noch ein Thema, was nicht nur der AfD, sondern gerade den Regierungsfraktionen stark am Herzen liegen sollte. Das sind die sogenannten Personalzusatzkosten und deren Regulierung. Hier gibt es nämlich schon lange eine Regulierungspraxis der Regulierungsbehörden, wonach die Personalzusatzkosten bei mit dem Netzbetreiber verbundenen Dienstleistern nicht vollumfänglich anerkannt werden, während dies bei Direktanstellung bei Netzbetreibern der Fall ist. Die logische, unternehmerisch Folge ist natürlich klar: Es gibt Arbeitnehmer erster Klasse. Das sind die, die beim Netzbetreiber direkt angestellt sind, die also auch sehr gute, komfortable tarifvertragliche Bedingungen haben. Und dann gibt es Arbeitnehmer zweiter Klasse, die bei den ausgegliederten Dienstleistern tätig sind, die zwar eigentlich dieselbe Arbeit erledigt haben, sich aber auf wesentlich ungünstigere

tarifvertragliche Regelungen einlassen müssen. Diese Differenzierung kann nicht im Sinn unseres Hauses sein. Dieser entsprechenden Regulierungspraxis sollte durch entsprechende Rechtsklarheit in der Anreizregulierungsverordnung auch entgegengewirkt werden.

Probleme gibt es für Stadtwerke und kommunale Versorger nicht nur im Zusammenhang mit der Anreizregulierungsverordnung. Das sollte man nicht aus dem Blick verlieren, dass es da eben auch andere Bereiche gibt. Zu nennen sind etwa die Absichten der Bundesnetzagentur als sozusagen oberste Regulierungsbehörde in unserem Land, die Eigenkapitalverzinsung im Netzbetrieb abzusenken. Sie können sich vorstellen, was das für Gemeinden bedeutet, für die der Netzbetrieb oft der einzige energiewirtschaftliche Tätigkeitsbereich ist, in dem noch Geld verdient wird. Auch hier könnte eine klare Positionierung der Landesregierung helfen.

Ein weiteres Problem der kommunalen Energieversorgungsunternehmen in diesem Land besteht auch schon seit Jahren und wartet auf eine angemessene Lösung: Stadtwerke müssen jeden Stromlieferanten ans Netz lassen. Leider, das haben wir in der Vergangenheit gesehen, gibt es auch Stromlieferanten, die von unseriösen Geschäftemachern betrieben werden, die ihre Unternehmen am Markt noch agieren lassen, obwohl diese schon lange reif für die Insolvenz sind. Zu nennen wäre da zum Beispiel der Fall TelDaFax. Hier stehen Stadtwerke und regionale Netzbetreiber vor einem teuren und unlösbaren Dilemma. Einerseits stellen das Energiewirtschaftsrecht, die Rechtsprechung des BGH und auch die Bundesnetzagentur nämlich unerfüllbar hohe Anforderungen an die Verweigerung des Netzzugangs. Und in der letzten Legislaturperiode hat sich sogar das Thüringer Wirtschaftsministerium zum Teil dafür eingesetzt, dass solchen unseriösen Unternehmen von Thüringer Unternehmen, von Thüringer Stadtwerken und Regionalversorgern, der Netzzugang nicht verweigert wird, obwohl dieses Unternehmen dann kurze Zeit später offiziell Pleite gewesen ist. Andererseits, das ist die Kehrseite der Medaille, gibt es mittlerweile eine Praxis bei Insolvenzverwaltern, zum Teil auf Jahre hinaus, die von solchen unseriösen Unternehmen gezahlten Netzentgelte, von den Netzbetreibern mit durchaus guten Erfolgsaussichten zurückzufordern. Und falls Sie meinen, das ist irgend so ein Randproblem, das nicht weiter interessiert, das stimmt nicht. Es ist ein Problem, was jedes Jahr viele Hunderttausende Euro kostet, zum Teil, wie zum Beispiel im Fall TelDaFax, gehen die Schäden in einen zweistelligen Millionenbetrag, wenn man die Thüringer Stadtwerke und auch die TEAG insgesamt betrachtet. Sie sehen, dahinter steckt durchaus Musik. Denn dieses Geld fehlt am Ende auch den kommunalen Aktionären bzw. den Kommunen. Dieses unauflösbare Dilemma wird dann eben noch dadurch

verschärft, dass sich die Regulierungsbehörden bei der Anerkennung der schweren Verluste äußerst sperrig verhalten und sagen, na gut, das Netzgeschäft ist doch eigentlich nahezu risikolos und rechtfertigt daher die Absenkung der Eigenkapitalverzinsung. Also, das ist eine extrem widersprüchliche Situation, in der sich da die Stadtwerke befinden. Im Übrigen, wenn Sie dieses Problem lösen, tun Sie auch vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen einen großen Gefallen, die nämlich ebenfalls unter diesen hoch problematischen insolvenzrechtlichen Regeln leiden. Das wäre auch ein Weg, wie Sie Wirtschaftsförderung betreiben können, ohne dass Sie dafür Geld in die Hand nehmen müssten.

Ich könnte jetzt noch viele weitere Unstimmigkeiten benennen, unter denen die Stadtwerke und die Regionalversorger leiden. Aber das führt zu weit. Zu nennen wären beispielsweise die Unmöglichkeit, rechtssichere Preisanpassungen durchzuführen, die bis zum Exzess gesteigerten Dokumentationsund Belehrungsverpflichtungen, die abgesenkten Standards bei der Gewährung des Rechtsschutzes für Energieversorger. Aber ich denke, wenn wir die bereits angesprochenen Themen gemeinsam bewältigen könnten, wenn wir also entsprechende Impulse nach Berlin senden könnten, die zu einer Verbesserung der Situation beitragen, dann wäre das schon ein gewaltiger Schritt in die richtige Richtung und würde die Kommunen am Ende sehr entlasten. Wir haben bewusst keinen eigenen Antrag zu diesem Thema gestellt, weil wir wissen, dass er sowieso reflexhaft abgelehnt wird. Aber wir haben natürlich die Hoffnung, dass Sie diese Argumente, die wir Ihnen hier mitgegeben haben, bei Ihrem weiteren Tätigwerden berücksichtigen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall AfD)

Das Wort hat Abgeordneter Adams. Herr Abgeordneter Möller, der Abgeordnete Adams hatte eine Nachfrage und Sie hatten das zugesagt. Bitte schön.

Ja, Herr Kollege Möller, ich habe schon viele der energiepolitischen Reden von Ihnen gehört und ich habe auch schon mehrfach, glaube ich, darauf hingewiesen.

Aber nie geklatscht.

Ja, dafür fehlt mir die Zustimmung.

(Zwischenruf Abg. Berninger, DIE LINKE: Aus bestimmten Gründen!)

Ich habe gehört, dass Sie zum Ende an verschiedenen Stellen dem Vortrag von Frau Ministerin Siegesmund in vielen Punkten zugestimmt haben, habe aber festgestellt, dass Sie in zwei Dritteln Ihrer Rede im Wesentlichen immer kritisieren, was alles nicht geht. Und ich frage Sie jetzt noch mal: Was ist denn Ihre Alternative? Was ist denn Ihr Angebot? Was ist denn Ihre Antwort zur Verwirklichung der Energiewende? Sollen wir demnächst unsere Maschinen wieder mit der Handkurbel betreiben?

Ach, Herr Adams, jetzt polarisieren Sie aber wirklich sehr. Kein Mensch hat etwas gegen Wirtschaftsförderung, auch für erneuerbare Energien. Wir haben keine Vorlieben für bestimmte Erzeugungsarten. Also, wenn Sie den Eindruck haben, dann kann ich Ihnen sagen, dieser Eindruck ist falsch.

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wie wollen wir es machen?)

Und, natürlich, auch Frau Siegesmund hat einige Punkte benannt, die durchaus ihre Berechtigung haben. Ich habe daneben weitere Sachen genannt, zum Beispiel das insolvenzrechtliche Problem, was wir haben. Ich habe Ihnen weitere Punkte aus der Anreizregulierung benannt.

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Die Probleme, die kennen wir al- le!)

Wenn Sie diese Probleme beheben und die Lösungsansätze habe ich Ihnen auch gesagt. Ich meine, wenn Sie sich für die Eigenkapitalverzinsung der Unternehmen einsetzen, dann haben die Kommunen natürlich am Ende viel mehr Möglichkeiten, ihre Aufgaben zu erfüllen. Oder, wenn Sie im Bereich der erneuerbaren Energien über den Einspeisevorrang nachdenken, dann kriegen Sie natürlich auch mit einem Schlag diese Instabilität im Netz in den Griff und Sie müssen die Netze nicht mehr bis zum Erbrechen ausbauen für irgendwelche Peakleistungen, die eh nie erreicht werden. Da haben Sie jede Menge Möglichkeiten.

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Da muss man die konventionellen einfach rausnehmen!)

(Beifall AfD)

Abgeordneter Kobelt von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat jetzt das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, ich habe jetzt in Anbetracht der Zeit meine Rede um die Hälfte gekürzt,

(Beifall SPD)

aber ein paar Punkte erlauben Sie mir doch noch zu erwähnen. Wir stehen in der Energiepolitik – denke ich – an einer entscheidenden Stelle: Wollen wir weiter Großkonzerne mit Dinosauriertechnologien Braunkohle fördern lassen und künstlich am Überleben halten oder wollen wir eine dezentrale Energiewende in Händen der Bürgerinnen und Bürger,

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

lokale Stadtwerke mit erneuerbarer Energie und auch mit Kraft-Wärme-Kopplung? Mit unserem Antrag nehmen wir Bezug auf wichtige Projekte der Energiewende, die vor allem aber zur Energiewendeagenda der Bundesregierung gehören. Es geht um Weichenstellung bei der Erzeugung erneuerbarer Energien, um das Design des Strommarkts, um die Entwicklung von Übertragungs- und Verteilernetzen. Das alles muss möglichst im Zuge einer regionalen Energiewende umstrukturiert werden.

Sehr geehrte Damen und Herren, fast tagesaktuell schauen wir noch auf die Beschlüsse des Koalitionsgipfels zur Klimaabgabe in Stromnetzen am 1. Juli, welcher leider die Subventionierung der Energiewirtschaft forciert, die auf fossile Energieträger ausgerichtet ist. Hier wurde insbesondere der Kohlewirtschaft der Abschied von ihren ältesten und schmutzigsten Braunkohlekraftwerken auf Kosten der Allgemeinheit, der Stromkunden noch mal vergoldet. Das ist mit Verlaub, meine Damen und Herren, wenige Monate vor der Klimakonferenz in Paris ein Armutszeugnis für den Klimaschutz und die Energiewende,

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

die den Einzelinteressen einiger rückwärtsgewandter Stromkonzerne untergeordnet wird. Deshalb müssen wir sehr genau auch auf die Novelle der Anreizregulierungsverordnung schauen. Wir wollen gerade die kleinen Netzbetreiber auf der Verteilebene, also die Stadtwerke und den Regionalversorger TEAG, stärken, um Investitionen in regionale Netze zu ermöglichen. Das war auch der Grundkonsens von Herrn Gruhner in seinen einleitenden Worten. Ich denke, zu dem Thema kommen wir auch zusammen.

Leider schafft der Entwurf zur Novelle der Anreizregulierungsverordnung der Bundesregierung gerade nicht den erhofften Befreiungsschlag. Statt zu beflügeln, bringt er neue Reibungsverluste, insbesondere für das kleinteilige Thüringen. Deshalb wollen wir die Landesregierung ermutigen, Veränderungen in der Länderkammer für unsere Thüringer Energieversorger zu erzielen. Das System muss unserer Ansicht nach so aufgestellt sein, dass es sich für die Netzbetreiber auch lohnt, zu investieren. Schließlich sind in Thüringen im speziellen Fall die Netzbetreiber zum Großteil in kommunaler Hand. Es ist nicht mehr so, dass Großkonzerne beteiligt sind, sondern dass es mehr oder weniger den Bürgerinnen und Bürgern gehört.

Wir wollen deshalb einen transparenten und verlässlichen Finanzierungsrahmen für Investitionen in die Verteilnetze. Das bedeutet konkret, dass der bis zu fünf Jahre dauernde Zeitverzug zwischen Investition und Erstattung abgeschafft werden muss. Gleichzeitig plädieren wir dafür, dass die Erlösobergrenze nicht permanent abgesenkt wird und damit für eine angemessene Verzinsung des eingesetzten kommunalen und Bürgerinvestitionskapitals gilt. Der Rahmen des vereinfachten Regulierungsverfahrens soll beibehalten werden.

Sehr geehrte Damen und Herren, kleinere Versorgungsunternehmen, die gerade in Thüringen ansässig sind, dürfen nicht benachteiligt werden. Das wäre kontraproduktiv, wenn notwendige Investitionen für den durch erneuerbare Energien bedingten Netzausbau im Rahmen der Energiewende für die kleinen Versorgungsunternehmen zum finanziellen Risiko werden. Allerdings müssen auch die Versorger, die Stadtwerke und auch die TEAG, weiter in die Energiewende investieren. Nur mit ihnen gemeinsam kann es eine Abwägung von Standorten geben, kann es eine Bindung von Investitionen und auch von finanziellen positiven Saldos für die Bürgerinnen und Bürger geben und auch für die lokale Energiewende vor Ort.

Besonders große Chancen sehen wir hier im Querverbund Strom, Gas und Wärmenetze, wobei Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung, um die es hier ja auch geht, eine Schlüsselrolle spielen. Die aktuelle Entwicklung zum Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung lag uns deshalb besonders am Herzen.