Protocol of the Session on November 7, 2018

Und schließlich hat der mitberatende Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz den Gesetzentwurf in seiner 69. Sitzung am 26. Oktober 2018 beraten und empfiehlt ebenfalls, den Gesetzentwurf mit den vom Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport empfohlenen Änderungen anzunehmen. So weit zur Berichterstattung aus den Ausschuss. Herzlichen Dank.

(Beifall CDU, DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Als erstem Redner in der Aussprache erteile ich Abgeordneten Kobelt von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, heute ist ein guter Tag für die rund 370.000 Sportler in Thüringen, denn wir haben nach jahrelanger Arbeit – möchte ich fast sagen – im Landtag heute den Gesetzentwurf hier zur Diskussion im Plenum. Ich denke, dass wir ihn heute beschließen, weil wir lange genug diskutiert haben – mit den Verbänden, mit den Betroffenen, mit dem Gemeinde- und Städtebund, mit den Gemeinden, aber auch in den Ausschüssen mit unseren Kolleginnen und Kollegen aus den anderen Fraktionen.

Ein ganz wichtiger Punkt ist für uns in dem Gesetzesvorhaben, dass wir eine ganz klare Regelung umgesetzt haben, wie mit den Sportstättennutzungen umzugehen ist. Das ist erstmalig, dass in dem Gesetzentwurf geregelt ist – ja, auch in Deutschland kommt es nicht so oft vor –, dass die Sportlerinnen und Sportler in Thüringen, in Gesamtthüringen, die Sportstätten kostenfrei nutzen können, also dass einheitlich keine Gebühren mehr erhoben werden. Da muss ich auch ganz klar sagen – wir werden ja nachher auch noch von den Vertretern der CDU hören, was ihr Gesetzesvorhaben ist –: Das ist ein ganz wesentlicher Unterschied zwischen unseren beiden Gesetzentwürfen, denn die CDUFraktion hat zumindest in diesem Punkt auf die

(Abg. Korschewsky)

bestehende Regelung abgehoben. Wir als rot-rotgrüne Koalition beschließen in dem Gesetzentwurf, dass den Gemeinden und Städten die Ausfälle, die sie dadurch haben, denn einige – ungefähr ein Drittel – haben auch Gebühren von den Sportlern eingefordert, mit 5 Millionen Euro jedes Jahr durch das Land ausgeglichen werden. Da diese Gelder auch im Gesetz festgeschrieben sind und gerade diese Regelungen bei der CDU nicht festgeschrieben sind, müssen wir leider sagen – und deswegen bitten wir auch um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf –, dass die CDU mit ihrem Vorschlag letztendlich der Thüringer Sportfamilie 5 Millionen Euro an indirekter Förderung abgezogen hat. Das können wir natürlich nicht akzeptieren, denn wir wollen die Sportlerinnen und Sportler stärken und auch die Gemeinden, die die Sportstätten zur Verfügung stellen. Ein zweiter wichtiger Punkt ist für uns von Bündnis 90/Die Grünen die Regelung zum Umgang mit Doping und mit Verantwortlichen. Dazu haben wir jetzt insgesamt drei Regelungen in das neue Gesetz aufgenommen. Zum einen muss jeder geförderte Verband oder Verein nachweisen, dass seine Mitarbeiter und er selbst die bestehenden internationalen Vereinbarungen einhalten, dass der Maßnahmenkatalog des Landessportbundes anerkannt und umgesetzt wird und – das ist neu – dass, wenn ein Verdacht besteht, dass Mitarbeiter, die eingestellt werden oder schon eingestellt sind, in der Vergangenheit zum Beispiel Jugendlichen Dopingmittel verabreicht oder das als Verantwortliche geduldet oder sogar noch forciert haben, sich dem olympischen Komitee stellen müssen. Das muss in der Konsequenz auch arbeitsrechtliche Folgen haben. Es ist uns wichtig gewesen, dass dieser Punkt ganz eindeutig herausgekommen ist.

Ein dritter Punkt, der uns als Grünen insgesamt in der Sportförderung wichtig ist, ist die Stärkung der Kommunen bei den Sportstätten. Das ist einerseits durch das Gesetz erfolgt, denn die Förderung ist natürlich in dem Gesetz auch weiter verankert. Wir haben aber auch den Förderkatalog zum Beispiel um öffentliche Sportstätten erweitert. Die Idee dahinter ist, dass wir nicht nur die Sportstätten, die von Vereinen genutzt werden, sondern auch die Eintrittsbarrieren in den Sport reduzieren. So ist es jetzt möglich – es ist vielleicht nur eine kleine Änderung –, dass öffentliche Sportgeräte jetzt auch durch das Land gefördert werden. Bei Jugendlichen, auch in anderen Ländern, werde es immer attraktiver, sich in der Öffentlichkeit an Turngeräten auszuprobieren, ohne gleich Mitglied zu werden – das war vorher nicht möglich –, zum Beispiel an Spielplätzen oder zum Beispiel in sogenannten Calisthenics Parks.

Weiterhin ist geregelt, dass in der Regel, also im Grunde überall, die Sportstätten öffentlich zugänglich gemacht werden sollen, wenn ihre Zwecknutzung eingehalten wird. Bei einer Sporthalle heißt

das natürlich, dass sie durch einen Bewegungsplan genutzt wird. Wir wünschen uns aber auch, dass Möglichkeiten für Sportstätten gefunden werden, die bis jetzt in den Kommunen vielleicht nur stundenweise geöffnet sind, dahin gehend, dass diese niedrigschwelligen Angebote genutzt werden. Dann könnten am Wochenende zum Beispiel Jugendliche und Sportler einen Bolzplatz mehr betreten oder auch einmal einen Platz von einer Schule. Das ist sicherlich für die Kommunen und die Schulträger eine anspruchsvolle Aufgabe, aber wir wollen, dass das forciert wird, damit wir immer mehr Menschen und Jugendliche auch mit niedrigschwelligen Angeboten dazu bringen, Sport treiben zu können.

Erlauben Sie mir einen kleinen Überblick über die Sportförderung der Sportstätten, die wir außerhalb des Gesetzes parallel schon umgesetzt haben, was eine Veränderung zur Politik der letzten Landesregierung darstellt. Wir, die Regierungskoalition, haben, als wir uns vor vier Jahren zusammengesetzt haben, die Situation vorgefunden, dass jährlich für die kommunalen Sportstätten 5 Millionen Euro investiert wurden. Das ist eine wichtige Summe, die auch ausgegeben wurde. Wir haben uns jetzt im letzten Doppelhaushalt dazu entschlossen, dass wir diese Summe auf 7 Millionen Euro erhöhen. Wir sind sehr froh, dass auch diese Summe ausgebbar ist, dass die Kommunen das abrufen und dass nunmehr die Situation entsteht, dass nahezu alle Sportplätze, Sporthallen oder Sportgebäude auch gebaut und saniert werden können, wenn es eine gewisse Priorität natürlich hat, zum Beispiel eine ganzjährige Nutzung. Da wollen wir die Kommunen auch auffordern. Es ist schwer, wir wissen das. Die Förderung ist nur ein Teil der Investition. Gerade Kommunen in einer Finanznotlage haben Schwierigkeiten, die Eigenanteile zu erbringen. Wir stehen aber dafür, dass wir die Förderung auch kontinuierlich gestalten, und bitten die Kommunen auch im Sinne des Sports, wichtige Investitionen – das sind schließlich Zukunftsinvestitionen in Bildung und in Sport – auch durchzuführen. Das Land steht dabei zur Seite.

Weiterhin haben wir in einem kommunalen Investitionspaket die Möglichkeit genutzt, einen Bereich zu stärken, der bis jetzt etwas untergewichtet war. Dafür hat sich besonders unser Kollege Knut Korschewsky eingesetzt. Er wird sicherlich auch etwas dazu sagen. Das sind die Schwimmbäder und die Freibäder. Dies soll den Kommunen mehr Investitionsmöglichkeiten ergeben.

Der dritte Punkt, wo wir mehr Investitionen in Sportstätten ermöglichen, sind die Bildungseinrichtungen. Das ist auf den ersten Blick nicht für jeden so klar gewesen, aber hauptsächlich werden mit dem Schulbauförderungsprogramm des Landes natürlich Schulen gefördert. Aber durch eine kleine Ergänzung ist es auch möglich, Schulsporthallen zu fördern. Nach der Auswertung der ersten Förderan

träge, der ersten Perioden ist uns auch klar geworden, dass das auch genutzt wird von den Kommunen. Ich werbe da auch ganz eindeutig dafür, dass die Kommunen, die vielleicht über die klassische Sportförderung noch zu geringe Eigenanteile/Eigenmittel haben, dann diese mit höheren Fördersätzen auch mögliche Förderung über die kommunalen Schulanlagen, also die Schulsporthallen, zu nutzen. Das ist der dritte Baustein.

Insgesamt kann man zu der Schulbauförderung sagen: Es gab in Thüringen noch nie eine Situation, in der so viel Geld in die kommunalen Sportstätten investiert wurde. Darüber können wir, glaube ich, auch für die Thüringer Sportfamilie sehr stolz sein.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte es bei den eher allgemeinen Ausführungen erst mal in bestimmten Bereichen belassen, weil unsere Kollegen Korschewsky und Birgit Pelke darauf im Detail auch noch weiter eingehen werden. Ich möchte aber noch mal einen ganz großen Dank sagen an den Landessportbund, an die kommunal engagierten Vereine, die sich eingebracht haben, auch an die Gemeinden und Kommunen, was schließlich auch dazu geführt hat, dass wir an unserem Gesetzentwurf auch noch mal Änderungen vorgegeben haben, dass die Gemeinden und Städte nicht mit Investitionen allein gelassen werden. Vielen Dank für die Mitarbeit und ich freue mich sehr, dass wir heute diesen Gesetzentwurf beschließen. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Als nächster Redner erhält das Wort Herr Abgeordneter Höcke von der Fraktion der AfD.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Vertreter des Thüringer Sports, sehr geehrte Besucher auf der Tribüne! Erst mal herzlichen Dank für die Berichterstattung durch den Kollegen Korschewsky. Bedauerlich ist natürlich, dass der zuständige Minister Holter heute nicht hier ist. Das ist zumindest kein Zeichen der Wertschätzung für diesen Gesetzentwurf.

(Zwischenruf Prof. Dr. Hoff, Minister für Kul- tur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei: Der ist erkrankt!)

Der ist erkrankt? Dann nehme ich die indirekte Rüge gern zurück und wünsche ihm von hier aus gute Besserung!

Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, der Breitensport ist heute vielleicht wichtiger denn je. Bewegungsarmut, falsche Ernährung, lange Schulzeiten oder auch Hektik im Berufsleben, all das sind Fak

toren, die unsere Gesundheit schädigen, negativ beeinträchtigen und bereits bei vielen jungen Menschen negative Auswirkungen wie Übergewicht und vor allen Dingen motorisches Unvermögen hervorrufen. Sportliche Aktivitäten sind zweifellos geeignet, diesen Entwicklungen, diesen Fehlentwicklungen entgegenzuwirken. Hingewiesen sei beispielsweise auf die positiven Auswirkungen von regelmäßiger sportlicher Betätigung auf das HerzKreislauf-System, auf das Immunsystem und vor allem auf die vorbeugende Wirkung gegen viele Krankheiten.

Aber, sehr geehrte Kollegen, Sport ist mehr als nur ein Gegengewicht zur ungesunden Lebensweise des heute beschleunigten Menschen. Sport hat nicht nur eine physische, er hat auch eine psychische Dimension oder – genauer gesagt – eine psychosoziale Dimension. Er kann den Gemeinschaftsgeist, den Sinn für Fairness, Verantwortungsbewusstsein und Teamfähigkeit fördern. Sport führt Menschen zusammen und er tut dies, ohne dass wir als Politiker etwas hinzutun müssten.

(Beifall AfD)

So ist es auch erfreulich, dass in Thüringen etwa 370.000 Menschen, also etwa 17 Prozent der Thüringer, Mitglied in einem oder sogar mehreren Sportvereinen sind, von denen es eine beachtliche Anzahl, nämlich 3.400, in unserem Freistaat gibt. Auch jenseits von Vereinen treiben viele Thüringer Sport, das ist gut so und es ist zu wünschen, dass der Breitensport seine Bedeutung in Thüringen nicht nur beibehält, sondern dass er seine Bedeutung in und für Thüringen noch steigern kann. Dazu bedarf es günstiger Rahmenbedingungen, Rahmenbedingungen, für die Ehrenamtler vor Ort zuständig sind und zu verantworten bereit sind, aber auch das Land und die Kommunen ihren Beitrag leisten müssen. In unserem Freistaat werden diese Fragen seit den 1990er-Jahren im Thüringer Sportfördergesetz geregelt, das mit dem vorliegenden Gesetzentwurf novelliert werden soll. Es hat – und das wurde eingangs auch schon betont – lange gedauert, bis wir zu dieser zweiten Beratung gekommen sind. Der initiale Gesetzentwurf wurde von der CDU bereits 2015 vorgelegt. Die rot-rot-grüne Koalition brauchte dann tatsächlich über eineinhalb Jahre, um einen eigenen Entwurf einzubringen. Und der steht jetzt nach langer, intensiver Ausschussdebatte, nach der Durchführung von mündlichen und schriftlichen Anhörungen kurz vor der Entscheidung. Man würde da gerne sagen: Was lange währt, wird endlich gut. Aber so ist es leider wieder einmal nicht. Dabei will ich durchaus betonen, dass es in diesem Gesetzentwurf Punkte gibt – vielleicht sogar die Mehrzahl der in diesem Gesetzentwurf aufgeführten Punkte –, denen wir als AfD-Fraktion im Thüringer Landtag ohne Bedenken zustimmen könnten. Die Regelungen zur DopingProblematik, der Kollege Kobelt hat sie schon an

(Abg. Kobelt)

gesprochen, dürfen als den heutigen Erfordernissen und den heutigen Gegebenheiten entsprechend und angemessen beschrieben werden. Auch die Installierung eines Landessportbeirats ist vor dem Hintergrund des uns, glaube ich, allen bekannten Schicksals, das die Landessportkonferenz ereilt hat – ich will mich mal diplomatisch ausdrücken –, eine sinnvolle Idee. Das ist zumindest allemal besser als die zunächst von Rot-Rot-Grün favorisierte Idee, diese Landessportkonferenz in einen Unterausschuss des Thüringer Landtags umzuwandeln.

Es liegt auch auf der Hand, dass das neue Sportfördergesetz für Sportvereine und Sportverbände Rechts- und Planungssicherheit bringt. Zudem bedeuten die Regelungen eine gewisse Zukunftsperspektive, vor allen Dingen auch mit Blick auf die Finanzen. Denn das Gesetz regelt die prinzipiell entgeltfreie Nutzung öffentlicher Sportanlagen und Schwimmbäder für den Übungs-, Lehr- und Wettkampfbetrieb. So weit, so gut, so richtig.

Was für die Vereine gut ist, muss allerdings nicht für die Träger der entsprechenden Einrichtungen gut sein, also für die Kommunen und für die Landkreise. Die Einnahmeausfälle für Kommunen und Landkreise werden zwar durchaus auch im Gesetzentwurf aufgenommen und damit erkannt, aber mit lediglich 5 Millionen Euro in unseren Augen nicht annähernd kompensiert. Fraglich bleibt auch, wie die Regierungskoalition, wie vielleicht auch die Finanzministerin, die eventuell darüber noch Auskunft erteilen kann, denn auf diese Summe von 5 Millionen Euro kommt? An dieser Stelle müssen wir zum ersten Mal sagen: handwerklich schlecht gemacht.

(Beifall AfD)

Zudem soll das Geld andererseits in der nicht bewährten Gießkannen-Manier verteilt werden, nämlich nach dem keineswegs sachgerechten Kriterium „Einwohnerzahl“ der betroffenen Kommunen und Landkreise. Es liegt daher wieder mal auf der Hand, dass hier der ländliche Raum das Nachsehen haben wird. Als Fraktion der Thüringer Heimatpartei lehnen wir deshalb diesen Ansatz aus Überzeugung ab.

(Beifall AfD)

(Heiterkeit DIE LINKE)

Langfristig dürfte das Gesetz – so zumindest unsere Vermutung – dazu führen, dass so manche Sportstätte Stück für Stück verkommt, weil das Geld für den Erhalt und/oder die Renovierung fehlt. Handwerklich fragwürdig ist auch, dass der rot-rotgrüne Gesetzentwurf die kommunale Sportstättenentwicklungsplanung zur Pflichtaufgabe der Kommunen und Landkreise machen möchte. Die Sportförderung insgesamt aber gehört zu den freiwilligen Aufgaben im eigenen kommunalen Wirkungskreis.

(Beifall AfD)

Hier dürfte ein Widerspruch zur kommunalen Selbstverwaltung entstehen und wir werden mal abwarten, ob das Thüringer Landesverfassungsgericht dann vielleicht diesen Sachverhalt zur Prüfung vorgelegt bekommt.

Schlimmer, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, als die durchaus übersehbaren und überschaubaren handwerklichen Fehlleistungen sind aber die ideologischen Fehlleistungen. Das sei unbedingt noch betont. Wie schon bisher sollen auch künftig Sportorganisationen für bestimmte Aktivitäten staatliche Zuwendungen erhalten können. Förderfähig ist etwa Behinderten- und Reha-Sport oder sportmedizinische Beratung und Betreuung. Das ist tatsächlich ohne Wenn und Aber und ohne Frage sinnvoll und das begrüßen wir als AfD-Fraktion ausdrücklich.

(Beifall AfD)

Im Katalog der förderfähigen Aktivitäten findet sich im rot-rot-grünen Entwurf aber auch die „Prävention von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit“. Ein Begriff, der uns sicherlich morgen in der Diskussion über den Thüringen-Monitor – auf den wir uns ja alle schon freuen, ich besonders – dann auch noch mal begegnen wird. Niemand, der diese rot-rot-grüne Koalition kennt, wird sich hierüber wundern, meine Damen und Herren. Es ist klar, was die Verwendung dieses Begriffs meint: Es geht – und das bedaure ich ausdrücklich – wieder einmal um die Politisierung des Sports. Die pseudowissenschaftliche Formel von der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit ist das Einfallstor für politische Indoktrinierung auch der Sportvereine, die man mit Geldmitteln für das locken will, was man als den sogenannten Kampf gegen rechts ausgibt.

(Beifall AfD)

Man spannt also Sportvereine für politische, und zwar für einseitige politische Zwecke ein. Und von diesem Ort habe ich es schon des Öfteren artikuliert und ich tue es heute wieder, weil es reinpasst: Dieser Kampf gegen rechts ist kein Kampf gegen Extremismus. Er ist – wie das die frühere CDU-Familienministerin vor einigen Wochen noch mal deutlich ausführte, und da pflichte ich ihr bei – ein Kampf gegen die bürgerliche Mitte. Und diesen Kampf lehnen wir als bürgerlich patriotische Fraktion entschieden ab.

(Beifall AfD)

Es ist durchaus beschämend zu sehen, wie hier fast beiläufig der Sport politisch in einer Art missbraucht werden soll, wie wir es eigentlich nur aus autoritären Systemen und Regimen kennen. Es gab schon mal eine Zeit, wo alle gesellschaftlichen Gruppen und Vereinigungen verpflichtet wurden, den richtigen Klassenstandpunkt zu vertreten oder am Sieg des Sozialismus zu arbeiten. Und gerade der Sport wurde da ja gerne politisch vereinnahmt. Was damals der Klassenstandpunkt war, das nen

nen unsere autoritären Ideologen heute eine Haltung.

(Beifall AfD)

Hier wird tatsächlich versucht, politisch auf unsere Sportvereine und deren Mitglieder Einfluss im Sinne des neuen Antifaschismus zu nehmen. Wir als AfD-Fraktion wissen, wohin das führt, und wir werden als AfD nicht aufhören, vor dieser rechtsstaatgefährdenden Entwicklung zu warnen.

(Beifall AfD)

Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, liebe Besucher auf der Tribüne, liebe Vertreter des Thüringer Sports, zum Schluss sei betont, die AfD-Fraktion hätte diesem Gesetz um des Sports und der Rechtssicherheit für die Vereine und der Sportorganisationen willen gerne die Zustimmung erteilt, zumal wir, wie ich in meiner Rede – denke ich – ausführlich begründet habe, mit einem Großteil des Textes einverstanden sind und mit vielen Punkten gut leben können. Aber angesichts der von mir skizzierten handwerklichen Mängel und vor allen Dingen der unseligen Ideologisierung des Sports, für die leider dieses Gesetz auch steht, auch wenn dieses Projekt zwischen den Zeilen versteckt werden sollte, werden wir uns als AfD-Fraktion enthalten müssen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall AfD)

Als nächster Redner hat Abgeordneter Korschewsky, Fraktion Die Linke, das Wort.