Protocol of the Session on November 7, 2018

Ich hoffe, dass Sie in dieser Kooperation, von der wir ja heute eigentlich reden, als Teil des Problems begriffen werden und auch da entsprechend von der Polizei ins Visier genommen werden. Ich bin der Meinung, dass das notwendig ist, weil Sie dafür sorgen, dass Gewalt in diesem Land passiert. Deswegen ist es wichtig, dass man bei der Analyse …

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Sie sind kein Demokrat?)

Nein, das stimmt, ich bin Demokratin. Herr Möller, können Sie mal tief Luft holen? Wenn Sie noch was sagen wollen, ich weiß nicht, ob Herr Rudy noch Zeit übrig hat. Nein, es ist vorbei, das ist aber schade. Dann seien Sie doch einfach ganz kurz leise und lassen mich noch zwei Sätze sagen!

Ich habe auch viele Fragen zu der Sicherheitskooperation. Ich bin gespannt, was uns der Innenminister nachher berichten wird. Herr Dittes hat viele Fragen aufgeworfen, aber für mich stellt sich unter anderem die Frage: Warum die Bundesländer Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen? Wenn wir uns zum Beispiel die Fragen von Rechtsrock angucken, spielen Franken und Bayern noch eine sehr große Rolle. Wir haben, das ist durchaus richtig, eine besorgniserregende Dynamik in der extrem rechten Szene. Wir erinnern nur mal an die Gruppe „Freital“, an „Nordadler“, an „Oldschool Society“, an die „Revolution Chemnitz“, die als rechtsterroristische Gruppen in den letzten Monaten tatsächlich Thema waren in Deutschland. Das heißt also, wir sehen durchaus, dass es hier eine Kontinuität gibt, diese Kontinuität, die nicht erst mit dem NSU begonnen hat. Wir haben schon deutlich länger eine Kontinuität rechtsterroristischer und rechter Gewalt in Deutschland. Da ist natürlich – das sagen auch alle Analysen und alle NSU-Untersuchungsausschüsse – eine stärkere Kooperation nötig.

Die Frage ist tatsächlich: Warum diese drei Bundesländer? Ich finde – und das zeigen unter anderem die Rechtsrockkonzerte –, die Kooperation müsste viel, viel weiter gehen und nicht nur national, sondern auch international stärker ausgebaut werden. Ich weiß, dass das natürlich nicht der Thüringer Innenminister machen kann, aber da müssen wir den Bund mit in die Pflicht nehmen, das zu tun. Denn wenn wir uns anschauen, wer auf diesen Rechtsrockkonzerten ist – wir sind ja der Meinung, dass diese Rechtsrockkonzerte vor allem der Vernetzung und dem Austausch innerhalb der Neonaziszene dienen –, dann sehen wir, dass dort auch aus unterschiedlichen Ländern, vor allen Dingen osteuropäischen Ländern, Neonazis anreisen und – aus meiner Sicht – dort durchaus konspirativ auch Absprachen getroffen werden in Bezug auf Gewalttaten.

Ich glaube, wir müssen vor allen Dingen endlich anfangen, die Analysefähigkeit unserer Behörden sicherzustellen. Das ist etwas, wo ich ein großes Fragezeichen auch mit Blick auf die Berichterstattung habe. Die Berichterstattung und das, was die Innenminister insbesondere aus Sachsen und Sachsen-Anhalt gesagt haben, fokussieren vor allen Dingen wieder mal auf die Extremismustheorie. Das finde ich schwierig. Wir haben soziologische Analysen. Dazu gehören unter anderem der ThüringenMonitor, aber auch diverse andere Analysen, die andere Parameter anlegen und damit eine, wie ich finde, profundere Analyse gesellschaftlicher Entwicklung und damit eben auch rechtsextremer und neonazistischer Entwicklungen in unserer Gesellschaft in den Fokus nehmen. Ich glaube, es wäre wichtig, dass wir diese Analysen zugrunde legen, wenn wir tatsächlich ernsthaft, in welcher Form auch immer, zu einem Frühwarnsystem kommen, das uns befähigt, rechtzeitig vor Gewalttaten, bevor rechte Gewalt geschieht, bevor solche Mobs auf die Straße gehen, das auch zu sehen. Chemnitz war nicht das erste Mal, dass wir so einen Mob hatten. Es ist gut, dass die Innenminister das jetzt auch erkannt haben, dass das ein Problem ist. Auch in Freital, also auch 2015, als wir viele Geflüchtete hatten, die hier im Osten angekommen sind, hatten wir einen Mob auf der Straße.

Und, meine sehr geehrten Damen und Herren, das wurde genauso auch organisiert über das Internet, über Social Media.

Frau Henfling, kommen Sie bitte zum Schluss.

Ich hatte eigentlich gehofft, dass wir da in der Analyse schon weiter sind, hoffe aber, dass vielleicht diese Kooperation beiträgt, von Thüringen aus nach Sachsen und Sachsen-Anhalt da bessere Analysen zu tragen.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Landesregierung erteile ich Herrn Innenminister Maier das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich bin sehr dankbar, dass die SPD-Fraktion heute diese Aktuelle Stunde beantragt hat, weil es ja jetzt auch schon im Debattenverlauf klar geworden ist, dass es noch of

(Abg. Henfling)

fene Fragen und Informationsbedarf gibt. Dem komme ich natürlich sehr gern nach.

Ich habe mich tatsächlich letzten Montag in Leipzig mit den Kollegen Wöller und Stahlknecht getroffen, um das Thema „Rechtsextremismus“ und den Kampf gegen Rechtsextremismus miteinander zu besprechen, denn Rechtsextremismus macht bekanntlich an Ländergrenzen nicht halt. Warum diese drei Länder? Wir hatten jetzt zuletzt drei große Ereignisse in den drei Ländern, Chemnitz, Köthen und, ich sage mal ganz ausdrücklich, auch Apolda. Apolda war allerdings, das würde ich jetzt einfach mal für uns Thüringer und für die Sicherheitsorgane Thüringens in Anspruch nehmen, eigentlich schon ein Erfolg beim Kampf gegen Rechtsextremismus und auch, was die internationale Komponente anbelangt. Interessanterweise hat das erste große Rechtsrockkonzert im deutschsprachigen Raum in der Schweiz stattgefunden. Und wir hatten auch wieder, in diesem Fall möchte ich sagen, ungebetene Gäste aus der Schweiz zu Besuch. Deswegen habe ich das Thema auch bei meiner Reise in die Schweiz, die eigentlich dem Thema „Digitalisierung“ gewidmet war, angesprochen und habe die Schweizer Kolleginnen und Kollegen von der Polizei gebeten, dass wir da die Zusammenarbeit verstärken – was den Schweizerinnen und Schweizern sehr, sehr unangenehm ist, ist, dass sich Schweizer Rechtsradikale auch in Deutschland betätigen. Es ist ja kein Geheimnis, dass mir der Kampf gegen rechts und der Kampf gegen Rechtsextremismus, insbesondere gegen den Rechtsrock, ein wichtiges Anliegen ist, um nicht zu sagen, auch ein Herzensanliegen.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich bin mit einigermaßen Selbstbewusstsein nach Leipzig gefahren, weil ich schon den Eindruck hatte, dass wir Thüringer bei diesem Informations- und Erfahrungsaustausch einiges an Erfahrung beitragen können, wie man es auch anders machen kann. Die Kollegen aus Sachsen und Sachsen-Anhalt waren auch offen. Rechtsrock ist für uns zwar die größte Plage, die wir haben, aber es ist ja nur eine Ausprägung rechtsextremistischer Aktivitäten. Der Rechtsstaat und all seine Vertreter müssen ansetzen. Das Einfallen Hunderter gewaltbereiter Neonazis in unsere Dörfer und Städte ist nicht hinnehmbar. Mit dieser Schwerpunktsetzung ist es den lokalen Behörden bisher gelungen, aus leider nicht versammlungsrechtlichen Gründen, sondern wegen der unklaren Eigentumsverhältnisse vor Ort, die Konzerte weitestgehend zu verhindern. War das nicht der Fall, konnten zumindest wirksame Auflagen erteilt werden, insbesondere in Apolda waren das Lärmschutzauflagen. Und ich kann nicht verhehlen, dass es mir gutgetan hat, als der Polizeiführer veranlasst hat, dass der Lärm auf Zimmerlautstärke reduziert wurde, was Auflage war. Und

das hat ganz offensichtlich den Nazis keinen Spaß mehr gemacht, bei Zimmerlautstärke Rechtsrock zu hören. Man sieht, auch durch Auflagen kann man einige Effekte erzielen.

Diesen Kurs möchte ich fortsetzen und hoffe dabei auf die Unterstützung der demokratischen Fraktionen hier in diesem Hohen Haus.

(Beifall DIE LINKE)

Diese Unterstützung habe ich bisher auch erfahren. Unterstützung kam aber auch vonseiten der Landrätinnen und Landräte, Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, weil das die sein müssen, die letztendlich auch Verbotsverfügungen beantragen.

Es wurde also an einigen Stellen ungemütlich für Rechtsextreme. Aber damit ist das Problem noch nicht beseitigt. Wir haben gerade in Apolda erlebt, als es in Magdala verboten wurde bzw. das Gelände nicht mehr betreten wurde, haben sich die Nazis auf den Weg gemacht, erst einmal nach Kirchheim. Dann sind sie wieder nach Apolda zurückgekommen. Einige sind nach Kloster Veßra ausgewichen. Man sieht, dass natürlich die hohe Mobilität in diesem Bereich auch ein Problem für polizeiliches Handeln ist.

Das ist wichtig für das, was ich später noch zu dem Thema „Smart Mob“ sage: Jetzt komme ich zu den einzelnen Bestandteilen, die wir miteinander besprochen und auch beschlossen haben. Was die Beobachtung des Netzwerks muslim- und fremdenfeindlicher Rechtsextremisten anbelangt, haben wir verabredet, dass wir bei der nächsten Innenministerkonferenz vom Bundesamt für Verfassungsschutz verlangen werden, dass man ein bundesweites Beobachtungsobjekt daraus macht. Es ist wichtig, dass jetzt nicht die Ämter in den Ländern einzeln diese Strukturen beobachten, sondern dass das zentral vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet wird. So werden wir das auch in die Innenministerkonferenz einbringen, die im November in Magdeburg stattfindet.

Des Weiteren haben wir, wie gesagt, lernen müssen, wie mobil die Rechtsradikalen mittlerweile sind und wie effizient deren Kommunikationsmechanismen sind. Natürlich kann man über den Begriff „Smart Mob“ diskutieren:

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Das geht gar nicht!)

„Smart“ kommt aus dem Englischen und heißt „schlau, klug“. Im Grunde will der Begriff eigentlich aussagen, dass es Smart Devices sind, also Mobiltelefone, mobile Endgeräte, die dazu genutzt werden, Smart Mobs natürlich hocheffizient auf den Weg zu bringen. Wir müssen auch polizeilicherseits dafür gerüstet sein und auch die technischen Möglichkeiten und natürlich die rechtlichen Rahmenbedingungen haben, um damit umgehen zu können,

(Minister Maier)

um zu erfahren, wo sich Mobilisierung zusammenbraut, wo sie sich hinbewegt, damit wir rechtzeitig da sind und nicht hinten dran. Das hat in Apolda sehr gut funktioniert, es war wirklich ein Hase-undIgel-Spiel. Die Polizei hat aber stets die Oberhand gehabt und hatte die Lage auch im Griff.

Dann das Frühwarnsystem: Kollege Dittes, ja klar, der Verfassungsschutz ist das Frühwarnsystem. Daran gibt es von meiner Seite aus auch nichts zu deuten. Es ging darum, dass wir festgestellt haben, dass sehr viele Rechtsradikale eine allgemeinkriminelle Vorgeschichte haben. Beispiel Köckert: Er ist ja deswegen jetzt in Haft genommen worden, weil er eben auch im Allgemeinbereich hochkriminell ist. Das wollen wir damit bezwecken, phänomenübergreifend bei Mehrfachstraftätern frühzeitig zu wissen, wie sich solche Karrieren im allgemeinkriminellen Bereich anbahnen und wie wir durch Abgleich der Daten sicherstellen, dass wir diese Herrschaften – es sind in der Regel Männer – in Haft nehmen können. Das ist, glaube ich, etwas ganz Wichtiges.

Was mir persönlich auch ein Herzensanliegen war bei dieser Konferenz, dass wir den „Reichsbürgern“ noch ein bisschen näher auf den Pelz rücken, insbesondere wenn es darum geht, wenn diese Waffen beantragen. Es ist nämlich bisher so, dass eine Waffenbesitzkarte erst dann erteilt wird, wenn eine polizeiliche Abfrage, also ein Führungszeugnis vorliegt und die Angemessenheit von Amts wegen bestätigt wird, dass derjenige eine Waffe führen darf. Bei diesem Abgleich wird jetzt – so beantragen wir das im Bundesrat – gemeinsam eine sogenannte Regelabfrage zur Voraussetzung gemacht. Das heißt, wir können über eine Regelabfrage beim Verfassungsschutz verhindern, dass „Reichsbürger“ überhaupt erst in den Besitz von Waffen kommen. Das ist für mich persönlich ein Fortschritt, weil wir diese Initiative als Land Thüringen schon mehrfach versucht haben im Bundesrat, aber immer die Damen und Herren der CDU dagegen waren. Jetzt habe ich zwei CDU-Innenminister an meine Seite bekommen. Ich glaube, damit haben wir sehr gute Chancen, das durch den Bundesrat zu bekommen. Das wäre ein weiterer wichtiger Erfolg beim Kampf gegen Rechtsextremismus. Danke für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und wir kommen damit zum Tagesordnungspunkt 3 in den Teilen

a) Gesetz zur Änderung des Thüringer Sportfördergesetzes und des Thüringer Glücks

spielgesetzes hier: Artikel 1 Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 6/1101 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport - Drucksache 6/6314

b) Thüringer Sportfördergesetz Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/3597 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport - Drucksache 6/6326

ZWEITE BERATUNGEN

Das Wort hat zunächst Herr Abgeordneter Korschewsky aus dem Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport zur Berichterstattung zu beiden Tagesordnungspunkten. Bitte, Herr Korschewsky.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst möchte ich nicht versäumen, die Vertreter des Thüringer Sports auch heute hier zu dieser etwas fortgeschrittenen Stunde auf der Besuchertribüne zu begrüßen, unter ihnen der Präsident Peter Gösel und der Hauptgeschäftsführer Rolf Beilschmidt.

(Beifall im Hause)

Herzlich willkommen zu dieser Diskussion heute hier bei uns im Landtag!

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese Berichterstattung wird ein bisschen länger werden, da dieses Gesetz auch schon eine etwas längere Geschichte hat. Wie sich einige vielleicht auch noch erinnern können, wurde der Gesetzentwurf der CDU-Fraktion mit zwei anderen Artikeln versehen, die dann hier im Landtag ihre Ablehnung fanden, und der Gesetzentwurf der CDU-Fraktion dann an den Ältestenrat überwiesen. Durch Beschluss des Ältestenrats vom 01.10.2015 wurde der Gesetzentwurf der Fraktion der CDU in Drucksache 6/1101 gemäß § 57 Abs. 5 der Geschäftsordnung an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Aufgrund der Festlegung des Haushalts- und Finanzausschusses dann in seiner 14. Sitzung am 01.10.2015 wurden in den Beratungen zum Landeshaushalt 2016/2017 nur die Artikel 2 und 3, Änderung des Glücksspielgesetzes und Inkrafttretensregelung, einbezogen.

(Minister Maier)

In seiner 21. Sitzung am 11.12.2015 hat dann der Haushalts- und Finanzausschuss beschlossen, den Artikel 1, Änderung des Thüringer Sportfördergesetzes, des genannten Gesetzes der CDU-Fraktion an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport zur endgültigen Beschlussfassung weiterzuleiten.

Der Ältestenrat hat dann in seiner 21. Sitzung vom 19.01.2016 seine gemäß § 57 Abs. 4 Satz 2 der Geschäftsordnung erforderliche Zustimmung hierzu erteilt. Durch Beschluss des Landtags, wiederum vom 23.03.2017, wurde der Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 6/3597 an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport federführend sowie den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, den Haushalts- und Finanzausschuss sowie den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen.

Der Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport hat beide Gesetzentwürfe in seiner 41. Sitzung am 25.04.2017, in seiner 43. Sitzung am 13.06.2017, in seiner 59. Sitzung am 18.09.2018 und in seiner 61. Sitzung am 23.10.2018 beraten sowie ein mündliches Anhörungsverfahren zu Artikel 1 des Gesetzentwurfs der CDU-Fraktion sowie zum Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, SPD, Bündnis 90/Die Grünen durchgeführt. Beide Gesetzentwürfe waren zudem Gegenstand einer Onlinediskussion gemäß § 96 Abs. 2 der Geschäftsordnung.

Zum Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 6/3597 wurde zudem ein ergänzendes schriftliches Anhörungsverfahren unter anderem der kommunalen Spitzenverbände und des Landessportbundes zu Vorlage 6/4595 – Neufassung – durchgeführt. Die Zuschriften im Anhörungsverfahren wurden an die Mitglieder des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport und die Fraktionen sowie die Landesregierung verteilt. Das Protokoll der mündlichen Anhörung wurde gemäß § 80 Abs. 2 der Geschäftsordnung ebenfalls verteilt. Sämtliche Beratungsunterlagen wurden ebenfalls im AIS für alle Abgeordneten bereitgestellt.

Der Gesetzentwurf der CDU-Fraktion in der Drucksache 6/1101 wurde durch den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport in seiner 61. Sitzung am 23. Oktober 2018 abgelehnt.

Zum Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, SPD, Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 6/3597 wurden nachfolgende Empfehlungen bzw. Beschlüsse gefällt: Der federführende Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport hat in der 61. Sitzung am 23. Oktober 2018 empfohlen, den Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 6/3597 mit Änderungen anzunehmen.

Der mitberatende Innen- und Kommunalausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 63. Sitzung am 25. Oktober 2018 beraten und empfiehlt, den Gesetzentwurf mit den vom Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport empfohlenen Änderungen anzunehmen.

Der mitberatende Haushalts- und Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 62. Sitzung am 26. Oktober 2018 beraten und empfiehlt ebenfalls, den Gesetzentwurf mit den vom federführenden Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport empfohlenen Änderungen anzunehmen.

Und schließlich hat der mitberatende Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz den Gesetzentwurf in seiner 69. Sitzung am 26. Oktober 2018 beraten und empfiehlt ebenfalls, den Gesetzentwurf mit den vom Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport empfohlenen Änderungen anzunehmen. So weit zur Berichterstattung aus den Ausschuss. Herzlichen Dank.