Protocol of the Session on November 7, 2018

Als nächster Redner hat Abgeordneter Korschewsky, Fraktion Die Linke, das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dem heutigen Tag und – wie ich hoffe – auch mit einer möglichst großen und breiten Zustimmung zu dem vorliegenden Entwurf der Koalitionsfraktionen dieses Sportfördergesetzes kann man mit Fug und Recht behaupten: Thüringen ist und bleibt ein Sportland, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich will es betonen, das, was auch der Kollege Kobelt schon gesagt hat: Es ist ein guter Tag für den Thüringer Sport, der heutige Tag, und er ist insbesondere ein guter Tag natürlich für den Breitensport – das wurde hier schon gesagt –, aber eben nicht nur für den Breitensport, auch für den Thüringer Leistungssport, meine sehr geehrten Damen und Herren. Denn nur mit einem guten Breitensport wird es auch gelingen, einen noch besseren Leistungssport zu erzielen und damit auch internationale Leistungen für Thüringen weiter erzielen zu kön

nen. Damit schaffen wir die Voraussetzungen – mit dieser Verabschiedung des heutigen Sportfördergesetzes – unter anderem, dass dieses auch erfüllt werden kann, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Beifall DIE LINKE)

Ich will nur ganz wenig zu der Rede von Herrn Höcke eben sagen. Herr Höcke, es ist eben so, wenn man an den Beratungen nicht teilnimmt, dann kann man vieles auch nicht wissen. Das kann ich ja verstehen. Aber zumindest kann man erwarten, dass man sich kundig macht und dass man dort einige Dinge auch genauer sagen kann. Ich will es Ihnen an zwei Beispielen nur sagen. Das erste Beispiel ist Ihre Sorge, dass das Verfassungsgericht die Pflicht zur Erstellung von Sportstättenleitplänen anfechten könnte. Ich habe eigentlich vermutet, dass Sie die Thüringer Verfassung vielleicht kennen. Aber scheinbar kennen Sie die noch nicht mal. Der Artikel 30 der Thüringer Verfassung besagt das verfassungsrechtliche Fördergebot für Sportstätten, nämlich – ich zitiere –: „Der Sport genießt Schutz und Förderung durch das Land und seine Gebietskörperschaften.“

(Beifall DIE LINKE)

Damit ist es klar und deutlich geregelt, dass die Gebietskörperschaften laut Verfassung schon schlicht und ergreifend auch die Notwendigkeit haben.

(Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Es geht um die Sportstätten, Herr Kollege! Du hast ja kei- ne Ahnung!)

Und ein Zweites: Sie zweifeln die 5 Millionen Euro an, die wir als Kompensationsmittel eingestellt haben, damit es einen Ausgleich für die Thüringer Kommunen gibt, die bisher Gebühren erhoben haben, und Sie wissen nicht, woher das kommt. Ein Blick in das Statistische Jahrbuch, in die Jahresrechnung der Statistik 2017 vom Landesamt für Statistik, hätte Ihnen diese Zahl gesagt. Sie ist auf der Webseite des Statistischen Landesamts nachzusehen. Dort werden alle Zahlen aufaddiert, die die Kommunen durch die Vermietung von Sportstätten etc. einnehmen, einschließlich – ich betone: einschließlich – der Summen, die sie auch für die Bäder einnehmen. Die sind hier bei uns gar nicht mit einbezogen worden. Somit haben wir eine sehr realistische Zahl eingestellt, dass wir den Kommunen hier auch deutlich signalisieren: Wir wollen sie nicht schröpfen, sondern wir wollen sie unterstützen.

(Beifall DIE LINKE)

Nicht umsonst ist in den Übergangsregelungen auch eine Evaluationsregel aufgenommen worden, dass nach einer gewissen Zeit von Jahren dieses Sportfördergesetz einschließlich der eingestellten fi

(Abg. Höcke)

nanziellen Mittel auch einer Überprüfung unterzogen wird.

Nun will ich deutlich auch noch eins sagen: Sie sprechen hier von einer Ideologisierung des Sportfördergesetzes. Das ist mitnichten so. Der Sport hat einen humanistischen Grundgedanken, sehr geehrter Herr Höcke.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Und diesem humanistischen Grundgedanken folgt auch dieses Thüringer Sportfördergesetz – und nichts anderes ist da dabei.

Ich möchte doch noch einiges zum Zustandekommen dieses Gesetzes sagen, weil ich glaube, das ist eine ganz wichtige Frage, wenn wir heute über dieses Sportfördergesetz reden. Seit 1994 existiert bereits ein Sportfördergesetz, das unter anderem in einem Punkt die Kommunen eigentlich schon heute verpflichtet, die Sportstätten kostenlos für den Trainingsbetrieb zur Verfügung zu stellen. Das ist nämlich gar nichts Neues. Neu an unserem Gesetz ist, dass es verpflichtend für Trainings- und Wettkampfbetrieb ist. In dem jetzigen Gesetz, der bis jetzt noch Gültigkeit hat, steht drin: ist für den Trainingsbetrieb in der Regel kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Und „in der Regel“ heißt für mich, dass es da eigentlich nur Ausnahmen geben kann. Aber diese Ausnahmen sind mittlerweile fast zur Regel geworden. Deshalb ist es notwendig, hier klare Kante zu zeigen, was damit eigentlich gemeint ist, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Nun muss man auch noch mal sagen, dass – glaube ich – der Thüringer Sport in den Jahren der rotrot-grünen Koalition eine sehr große Unterstützung durch die Thüringer Landesregierung erfahren hat; Kollege Kobelt hat schon einiges angesprochen. Das sind die Punkte, die Kollege Kobelt angesprochen hat – Sportstättenförderung –, das ist auch die Frage des seit vielen Jahren erstmaligen Wiedereinstellens einer Förderung für Thüringer Schwimmbäder. Das ist die Frage, dass dem Landessportbund zur Unterstützung der Sportvereine und Sportverbände über das Glücksspielgesetz jährlich 770.000 Euro mehr zur Verfügung gestellt werden und dass das nicht von Jahr zu Jahr wieder neu aufgemacht werden muss, sondern mit Planungssicherheit auch für den Landessportbund. Das ist unter anderem auch, dass die Thüringer Landesregierung auch die Spitzensportvereine des Thüringer Landes unterstützt und die Hallen den entsprechenden Sanierungen unterzieht. Ich nenne hier nur die Wolfsgrube in Suhl für den VfB Suhl, für die Volleyball-Bundesliga-Mannschaft. Ich nenne hier nur die Halle in Eisenach, die neu gebaut wird. Und ich nenne auch die Halle für die Handballerin

nen des THC. Alles das hat die Landesregierung derzeit für den Thüringer Sport eingestellt und wir werden heute mit dem Sportfördergesetz– ich sage mal – die Krone für den Thüringer Sport aufsetzen. Darauf bin ich stolz, dass uns das gelungen ist.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich will aber auch deutlich sagen, mit dem jetzigen Entwurf des Thüringer Sportfördergesetzes sind für mich eigentlich die fünf wichtigsten Punkte die Sportstättenleitplanung, der Kampf gegen Doping, der Landessportbeirat, die Ziel- und Leistungsvereinbarungen für den Thüringer Sport, die auch mit dem Landessportbund abgeschlossen werden sollen, und natürlich die kostenlose Nutzung der Sportstätten für den Trainings- und Wettkampfbetrieb.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit diesen fünf wichtigen Punkten – und das muss man eben sagen – sind nicht alle Träume gereift, die wir uns hätten vorstellen können. Ich will das ganz deutlich sagen: Mir wäre es sehr recht gewesen, wenn es gelungen wäre, den Sport als Pflichtaufgabe in die Thüringer Verfassung aufzunehmen. Das ist leider nicht gelungen.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Und es ist leider auch nicht gelungen – auch das ist ein Wermutstropfen und den will ich auch ansprechen, den will ich gar nicht verschweigen –, dass wir für die Schwimmvereine und für die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft diese Regelung der grundsätzlichen kostenfreien Nutzung nicht bis zum Ende durchsetzen konnten, sondern dass wir hier leider auf die bisherige Regelung zurückfallen mussten, sodass die Schwimmvereine und die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft selbstständig mit den Kommunen die Verhandlungen führen können. Ich hoffe, dass viele, viele Kommunen hier zur Kostenfreiheit für diese Vereine des Schwimmsports beitragen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es hat sehr viele Diskussionen im Ausschuss gegeben, es hat die Anhörung gegeben, die sehr emotional war – das will ich auch nicht verschweigen –, die sehr intensiv war, an der sich sehr viele beteiligt haben. Es hat, glaube ich, von allen Fraktionen sehr viele Gespräche mit Sportfachverbänden gegeben, mit dem Landessportbund. Es hat sehr viele Gespräche mit einzelnen Sportvereinen gegeben und wir haben sehr, sehr viel Zustimmung für diesen Entwurf erhalten. Ich will auch einen Dank an die CDUFraktion heute sagen, weil es auch mit der CDUFraktion sehr viele konstruktive Gespräche gegeben hat. Leider ist es uns nicht gelungen, dass wir in allen Punkten zu einer Übereinkunft gekommen sind, was sich sicherlich heute auch noch darstellen

wird. Aber ich will Danke sagen für die Gespräche, die es gegeben hat. Wir haben ja auch einige Ihrer Punkte mit aufgenommen in den Entwurf, den wir heute hier zur Abstimmung als Koalitionsfraktionen stellen.

Aber ich hoffe, sehr geehrte Kollegen von der CDUFraktion und vor allen Dingen natürlich auch verehrter Kollege Grob, vielleicht gelingt es ja doch noch, dass Sie heute unserem Gesetzentwurf Ihre Zustimmung geben können, weil ich weiß, der einzige Punkt, der Sie eigentlich davon abhält, ist die Frage der grundsätzlichen Kostenfreiheit, darüber haben wir lange diskutiert. Aber wenn ich Sie, Kollege Grob, aus Ihrer Zeitung, der „Drucksache“, mal selber zitieren darf – ich zitiere: „Keine Gebühren für Sportstätten. Grundsätzlich sollen ortsansässige Sportvereine kommunale Sportstätten zukünftig nutzen können, ohne dafür Gebühren zu entrichten. Das ist eine zentrale Forderung der CDU-Landtagsfraktion in der Debatte über das Sportfördergesetz. Ausnahmen von diesem Grundsatz sollen nur für den Profisport und Sportveranstaltungen möglich sein, für die Eintritt gezahlt wird.“

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Sehr geehrter Herr Grob, wenn Sie es damit heute auch so ehrlich meinen, wie es hier drinsteht, dann hoffe ich auch heute noch auf Ihre Zustimmung. Herzlichen Dank, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Als nächster Redner erhält Abgeordneter Grob, Fraktion der CDU, das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Sportfreunde, zwar haben sich die Reihen schon ein bisschen gelichtet, aber die Sportfreunde sind ja auch nicht alle immer Sportfreunde, wenn es ums Sportgesetz geht. Wir von der CDU haben, wie jetzt schon oft gesagt worden ist, dem Landtag den Gesetzentwurf schon vor mehr als drei Jahren mit der Maßgabe vorgelegt, hier etwas zu ändern. Da waren verschiedene Punkte dabei, die wir im Grunde genommen am Ende auch erreicht haben. Das freut uns besonders. Es wird natürlich von uns die eine oder andere Kritik kommen, aber, ich denke, im Verlauf der ganzen Arbeit am Gesetz sind auch verschiedene Sachen wirklich eingesehen und vielleicht auch dementsprechend verbessert worden.

Unser Ziel ist gewesen, dem Thüringer Sport eine verlässliche Zukunftsperspektive zu sichern. Auf

Bitte der Koalitionsfraktionen ruhte dieser Gesetzentwurf mehr als ein Jahr im Bildungsausschuss, bis Rot-Rot-Grün im März 2017 endlich einen eigenen Gesetzentwurf vorlegte. Wir haben damals schon bei den Diskussionen gesagt, uns wäre lieber, wenn wir es gemeinsam verabschieden und vielleicht darauf auch die eine oder andere gleiche Richtung bekommen. Im Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen sind bereits zahlreiche Forderungen aus dem Gesetzentwurf der CDU-Fraktion aufgenommen worden. Es ist hier auch schon gesagt worden, dass man bereits in diesem frühen Stadium der Beratung inhaltlich nicht weit auseinander lag. Daran hat sich auch meine Hoffnung so ein bisschen lanciert, dass wir einen gemeinsamen Entwurf hinbekommen.

Anschließend fanden verschiedene Gesprächsrunden zwischen den Koalitionsfraktionen und der CDU-Fraktion statt, in deren Ergebnis weitere Annäherungen erreicht werden konnten, die schließlich in den von Rot-Rot-Grün vorgelegten Änderungsantrag einflossen. Sie haben das heute schon oft gehört. Diese betrafen insbesondere den Umgang mit Drogen und die Arbeit gegen Doping. Könnt ihr euch erinnern? Als wir das das erste Mal hier diskutiert haben, war natürlich die Situation so, dass man das gar nicht so konkret gesehen hat. Man wird immer klüger bei Diskussionen. Das ist aufgenommen worden. Ich sage jetzt nicht Danke dafür, sondern wir hätten das auch insgesamt machen können. Die Aufnahme von Ziel- und Leistungsvereinbarungen wurde damals so gar nicht für notwendig befunden. Wir haben gesagt, wir haben das oft, in den Fachverbänden wird das gemacht, beim LSB und so weiter. Und es hat immer Vorteile, genau einzuschätzen, wie weit und wie gut die Arbeit gemacht wird.

Beim Landessportbeirat hatte im Vorfeld fast jeder die Meinung gehabt, irgendwo sind das im Grunde genommen viele Leute, die für nichts da sind. Der Landessportbeirat wird jetzt von allen so angesehen, dass er wirklich behilflich sein kann, als eine Einrichtung, die die Landesregierung in Grundsatzfragen des Sports und in Fragen der Umsetzung des Sportfördergesetzes beraten soll.

Der einzige Streitpunkt zwischen den Koalitionsfraktionen und der CDU-Fraktion blieb die Frage, wie die unentgeltliche Nutzung kommunaler Sportstätten künftig im Gesetz festgeschrieben werden soll. Ihr könnt euch erinnern, ihr habt auch dieses Beispiel gebracht – nur für die, die jetzt keine Eintrittsgelder zahlen. Auch da haben wir uns unterhalten und gesagt, natürlich grundsätzlich keine Eintrittsgelder, weil ihr wisst, kleine Vereine, die nehmen 2 Euro Eintritt und im Endeffekt geht das nicht in die eigene Kasse, sondern damit wird der Schiedsrichter bezahlt und alles mögliche. Deswegen sollten wir da auch Differenzen reinbringen, welche Eintrittsgelder genommen werden sollen. In

(Abg. Korschewsky)

diesem Punkt war man sich in den Zielstellungen durchaus einig, nicht jedoch in den konkreten Umsetzungen. Das war unser Problem. Die CDU-Fraktion ist nach wie vor der Meinung, dass das einfache Streichen des Zusatzes „in der Regel“ bei den unentgeltlichen Nutzungen von Sportstätten das Problem nicht im Geringsten löst. Im Gegenteil, wir sehen in dieser Regelung gleich mehrere Nachteile. Zum einen ist nicht auszuschließen, dass Kommunen durch diese Regelung eher geneigt sein werden, ihre Sportstätten an private Betreibergesellschaften abzugeben, was wiederum Nachteile für die die Sportstätten nutzenden Vereine nach sich ziehen könnte. Ferner sehen wir in der generellen Festschreibung einer kostenfreien Nutzung einen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung.

Die kommunale Selbstverwaltung – ich habe das nicht umsonst so gesagt, wir wissen das, welche Gemeinde weiß um die Bedeutung ihrer Vereine. Meistens ist ein Sportverein der größte Verein im Ort. Die wissen genau, dass solche Sportstätten nicht nur für den Sport allein, sondern auch für Kinder- und Jugendarbeit genutzt werden. Da wäre ein Bürgermeister oder eine Bürgermeisterin total falsch beraten, in Größenordnung dort Gelder zu nehmen.

Die jetzt angestrebten 5 Millionen Euro, die zur Verfügung gestellt werden, werden am Ende – das kann ich auch so sagen – nicht ausreichen. Sie wissen selber, dass Sie angefangen haben mit der Diskussion über 3,8 Millionen Euro, jetzt sagt man über die Statistik 5 Millionen. Aber wenn Sie richtig überlegen, da sind nur die Gelder aufgenommen worden, die bis jetzt irgendwo belastet haben. Aber im Endeffekt wird es so sein – ich hoffe, dass es nicht so ist –, dass die Bürgermeister sagen: Ich bekomme ja Geld für meine Sportanlage, wenn ich – so ungefähr – diese Miete oder diese Benutzungsgebühr dafür anzeige und beim Land melde, und dementsprechend werde ich auch Geld bekommen. Da hoffe ich, dass wir das nicht in diese Richtung bekommen.

Also diese 5 Millionen Euro werden wahrscheinlich bei Weitem nicht reichen. Die Lösung der Koalitionsfraktionen in dieser Frage ist eigentlich für mich kurzsichtig und schadet dem Sport letztlich, davon bin ich überzeugt. Die Evaluierung des Gesetzes – das war, glaube ich, vorgesehen für 2024 – wird das sicherlich bestätigen. Nicht umsonst lehnen auch der Gemeinde- und Städtebund Thüringen sowie der Thüringische Landkreistag diese Regelung nach wie vor ab. Das haben sie in der mündlichen Anhörung gesagt, das haben sie im Nachhinein auch noch mal in der schriftlichen Anhörung verdeutlicht.

Unser Vorschlag sieht hingegen vor, an der Regel festzuhalten und durch eine Verordnungsermächtigung dezidiert Ausnahmen von dieser Regelung

festzulegen, also Verordnungsermächtigung ist bei uns der wichtige Punkt dabei. Damit soll erreicht werden, dass die kostenfreie Nutzung in den Kommunen tatsächlich wieder zur Regel wird, denn in den letzten Jahren wurde diese Regelung zumindest von einigen Kommunen immer wieder ausgehöhlt und letztlich wurden eben noch Nutzungsgebühren von Vereinen verlangt.

Wir sehen in dieser Verordnungsermächtigung die Chance, auf die speziellen Bedingungen vor Ort im Interesse der Beteiligten, nämlich des Sports und der Kommunen, einzugehen.

Lassen Sie mich zum Ende noch auf einen speziellen Punkt eingehen, der mir sehr am Herzen liegt – wir haben darüber gesprochen –: die unterschiedliche Behandlung einzelner Sportfachverbände. Durch den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen, was ich als großes Problem ansehe, wie der Thüringer Schwimmverband in seiner Stellungnahme ausführlich darstellt, wird der Schwimmverband durch die jetzig gefundene Regelung massiv gegenüber anderen Sportorganisationen benachteiligt. Ferner erfolgt diese Ungleichbehandlung ohne hinreichende Begründung, und erhöhte Betriebskosten sind kein Alleinstellungsmerkmal von Hallenbädern und Freibädern, wie Sie wissen, sondern die treffen auch beispielsweise auf Eishallen in Größenordnungen zu. Aus diesen genannten Gründen werden wir als CDU-Fraktion die Erarbeitung der entsprechenden Rechtsverordnung äußerst kritisch begleiten, sodass die unentgeltliche Nutzung im Sinne des Gesetzes auch für die Thüringer Schwimmvereine in der Regel bleibt und nicht zur Ausnahme wird.

Bei der Diskussion, Herr Kobelt, als Sie sich freuten, dass jetzt auch die Schulsporthallen in Größenordnung Förderung bekommen, kann ich Ihnen nur sagen: Ich war 1994 bis 1999 Schuldezernent im Wartburgkreis. Ich kann gar nicht mehr sagen, wie viel Sporthallen wir gebaut haben. Damals war die Regelung noch die Drittelfinanzierung – Land ein Drittel, die Kommune ein Drittel, so war das bei uns geregelt, und der Kreis sozusagen ein Drittel.

(Zwischenruf Abg. Pelke, SPD: Da musste man einen Sportstättenleitplan haben!)