Protocol of the Session on April 26, 2018

Herzlichen Dank. Jetzt weiß ich nicht, inwiefern Sie die dann tatsächlich beantworten können, aber es geht mir eher um eine Bewertung. Sie haben ausgeführt, dass das Straßenbauamt Ostthüringen sich Mitte April festgelegt hat, den Eröffnungstermin auf den 8. Mai zu legen, und Sie hatten auch berichtet, dass bereits am 22. Januar bei einem Vor-Ort-Termin, wo ich selbst auch mit anwesend war, Ende April genannt wurde. Würden Sie mit mir da übereinstimmen, dass es insbesondere für die betroffenen Gastronomen vor Ort durchaus etwas spät ist, wenn erst Mitte April dann noch einmal ein neuer Termin für die Verschiebung fixiert wird? Das hätte man ja möglicherweise auch eher machen können. Ich meine, wir reden darüber, dass 14 Tage von dem bisher avisierten Termin vorher dann gesagt wurde, dass es doch eine Woche später ist. Man muss einfach zum Hintergrund wissen, dass für die Gastronomen dieses lange Erster-Mai-Wochenende außerordentlich wichtig ist für den Umsatz. Insofern war die Kommunikation hier etwas spät und ich frage, ob Sie darin mit mir übereinstimmen.

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Gruhner, wie ich bereits ausführte und mir auch glaubhaft in den Unterlagen, die mir zur Verfügung gestellt wurden, versichert wurde, war die Durchführung der erforderlichen Arbeiten tatsächlich stark wetterabhängig und deswegen konnte eine solche Aussage zunächst erst nur für Anfang Mai getroffen werden und konnte dann auch nur für den 8. Mai präzisiert werden. Ich kann nachvollziehen und es ist sehr bedauerlich für die entsprechenden Gastronomen, dass der Eröffnungstermin jetzt 8. Mai ist, aber insofern war nach den mir vorliegenden Unterlagen, wie hier benannt, nur eine solche Terminlage zu benennen.

Danke schön, Frau Staatssekretärin. Damit kommen wir nun zur Anfrage des Abgeordneten Bühl in der Drucksache 6/5589.

Schulbauförderung im Ilm-Kreis

Gute Infrastruktur und guter Bauzustand von Schulen sind für das Gelingen guter Bildung von wesentlicher Bedeutung. Mit der Schulbauförde

rung unterstützt der Freistaat Thüringen die staatlichen und die freien Schulträger bei der Wahrnehmung dieser Aufgaben. Hierzu stehen im Ilm-Kreis eine Reihe von Maßnahmen in der Planung und Umsetzung. Bei einigen dieser Maßnahmen, wie zum Beispiel der tiefgreifenden Investition in die Grundschule in Langewiesen, lassen die Fördermittelbescheide zumindest nach bisherigem Kenntnisstand des Fragestellers auf sich warten.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Maßnahmen in der Schulbauförderung wurden mit welchen Fördersummen und jeweiligen insgesamten Investitionssummen in diesem Jahr für den Ilm-Kreis bereits bewilligt?

2. Welche Maßnahmen in der Schulbauförderung wurden durch den Ilm-Kreis mit jeweiligen insgesamten Investitionssummen beantragt und ist mit einer Bewilligung zu rechnen (bitte dementspre- chend mögliche Fördersummen sowie voraussicht- liche Zeitlinie zur Bescheidüberstellung mit auffüh- ren)?

3. Wie ist konkret der Stand der Bewilligung der Maßnahme zur Sanierung der Grundschule in Langewiesen?

4. Wurde – bezogen auf die Sanierung der Grundschule in Langewiesen – bereits ein Fördermittelbescheid erteilt und wenn nicht, weshalb nicht?

Vielen Dank. Unsere Sozialstaatssekretärin Frau Feierabend hat erneut das Vergnügen, für das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft zu antworten.

Danke. Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Damen und Herren oben auf der Empore, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bühl beantworte ich in Vertretung des Kollegen Sühl für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Die Antwort zu Frage 1: In diesem Jahr wurden bislang noch keine Neubewilligungen in der Schulbauförderung und somit auch keine für den Ilm-Kreis vorgenommen. Für das laufende Vorhaben „Sanierung und Erweiterung der Staatlichen Grundschule in Wipfratal, Ortsteil Marlishausen“ wurde die Zuwendung mit Änderungsbescheid vom 19. April 2018 um rund 64.000 Euro erhöht. Damit erhält der Ilm-Kreis für dieses Vorhaben insgesamt circa 2,26 Millionen Euro bei geplanten Gesamtkosten in Höhe von 3,66 Millionen Euro.

Die Antworten zu den Fragen 2, 3 und 4 stehen in direktem Zusammenhang, daher werde ich sie auch an dieser Stelle gemeinsam beantworten:

(Staatssekretärin Feierabend)

Durch den Ilm-Kreis wurde das Vorhaben „Sanierung, Erweiterung und Umbau der Staatlichen Grundschule ‚Johann Jacob Wilhelm Heinse‘ in Langewiesen“ mit voraussichtlichen Gesamtkosten in Höhe von 3,9 Millionen Euro und mit einem angemeldeten Zuwendungsbedarf in Höhe von knapp 3 Millionen Euro im Rahmen der Schulbauförderung eingereicht.

Als zweite Priorität wurde das Vorhaben „Innensanierung des Schulgebäudes der Staatlichen Regelschule ‚Friedrich Bechstein‘ in Arnstadt“ mit voraussichtlichen Gesamtkosten in Höhe von circa 4,1 Millionen Euro und mit einem Zuwendungsbedarf in Höhe von knapp 3,2 Millionen Euro angemeldet. Die Programmaufstellung für das Jahr 2018 ist zurzeit in Arbeit und soll in Kürze abgeschlossen werden. Zu einer möglichen Berücksichtigung der Vorhaben des Ilm-Kreises, auch der anderen Schulträger, zum jeweiligen Stand der Bewilligungen und der etwaigen Erteilung der Zuwendungsbescheide können somit zum derzeitigen Zeitpunkt keine abschließenden Aussagen getroffen werden.

Gibt es weitere Nachfragen? Das ist der Fall. Herr Abgeordneter Bühl, bitte.

(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Das hat- ten wir im Ausschuss!)

(Zwischenruf Abg. Kowalleck, CDU: Bleib ru- hig zum Donnerstag!)

Frau Staatssekretärin, Entschuldigung! Es gibt noch eine Nachfrage von Herrn Abgeordneten Bühl.

Frau Staatssekretärin, ich danke Ihnen für die Antwort. Wir stellen diese Frage ja hier, und da möchte ich noch mal konkret nachfragen – wir haben das im Ausschuss schon behandelt, aber es ist schon wieder ein ganzes Stück Zeit vergangen –: Sind Sie sich dessen bewusst, dass umso später wir ins Jahr kommen, es umso schwieriger wird, Baufirmen zu finden, und die Kosten entsprechend steigen?

Ich denke, dass das Infrastrukturministerium sehr verantwortlich mit seiner Aufgabe umgeht und deswegen auch mit Hochdruck an der Programmaufstellung für das Jahr 2018 gearbeitet wird.

Herzlichen Dank, Frau Staatssekretärin. Ich finde, Sie haben sich sehr gut gemacht in der Vertretung für das Ressort, aber der Herr Kollege Kuschel will Sie noch mal auf die Probe stellen.

Danke, Herr Präsident! Frau Staatssekretärin, würden Sie mir zustimmen, dass die CDU alles dafür getan hat, die Haushaltsberatung so zu verzögern, dass der Landeshaushalt erst Ende Januar beschlossen werden konnte.

(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Das ist ja ei- ne Frechheit, Herr Kuschel!)

Ich weiß gar nicht, ob das eine Nachfrage zu dieser Frage war.

(Unruhe CDU)

Frau Feierabend, Sie haben gern Gelegenheit zur Antwort.

Dazu ist nur zu sagen: Sie sind der Souverän und entscheiden auch, wann der Haushalt zu beschließen ist.

Danke schön, Frau Staatssekretärin, für diese schöne Antwort. Wir kommen nun zur Anfrage des Abgeordneten Tischner aus der CDU-Fraktion in Drucksache 6/5588. Bitte, Herr Tischner.

Vielen Dank.

Gewährung von Meister-BAföG bei der Ausbildung zum Heilerziehungspfleger in Thüringen.

Im August 2016 wurde das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz geändert und eine bestimmte Ausbildungsdichte bei vollzeitschulischen Fortbildungsmaßnahmen als Voraussetzung für die Gewährung des Meister-BAföGs eingeführt. Dies führte bereits bei der Fortbildung zu staatlich anerkannten Erziehern an einer freien Schule in Thüringen zu Problemen bei der Gewährung des Meister-BAföG. Diese Probleme scheinen nun auch bei der Ausbildung der Heilerziehungspfleger in Thüringen zu bestehen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Aus welchen Gründen kann im zweiten Jahr der Ausbildung zum Heilerziehungspfleger in Thüringen künftig kein Meister-BAföG mehr gewährt werden?

2. Welche Maßnahmen können seitens der Landesregierung bzw. seitens der Ausbildungsträger eingeleitet werden, um die Gewährung des MeisterBAföG künftig wieder zu gewährleisten?

(Staatssekretärin Feierabend)

3. Kommt es in weiteren Aus- bzw. Fortbildungsbereichen in Thüringen zu Problemen bei der Gewährung des Meister-BAföG?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft. Frau Staatssekretärin, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Tischner für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Gemäß § 2 Abs. 6 Satz 1 des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) sind die Fortbildungsdichte und damit auch die Förderfähigkeit bei vollzeitschulischen Maßnahmen, die mindestens zwei Fachschuljahre umfassen, erreicht, wenn in 70 Prozent der Wochen eines Maßnahmenabschnitts an vier Werktagen mindestens 25 Unterrichtsstunden stattfinden. Für das Schuljahr 2017/2018 bedeutet dies, dass entsprechend der gesetzlichen Vorgaben in den 28 Wochen an vier Werktagen mindestens 25 Unterrichtsstunden stattfinden müssen. Thüringen hat aus einer Reihe fachlicher Gründe mit Beginn des Schuljahres 2015/2016 die Ausbildung an den Fachschulen des Sozialwesens modularisiert und hierzu die Lehrpläne und die Thüringer Fachschulordnung für den Fachbereich Sozialwesen geändert. Dadurch wurden auch Zeiten und Dauer der Praktika neu geregelt. Für die Ausbildung in der Heilerziehungspflege bedeutet dies, dass im zweiten Ausbildungsjahr gemäß § 37 Abs. 3 der genannten Fachschulordnung zwei Praxismodule mit einer Dauer von 9 und 8 Wochen, also insgesamt 17 Wochen, stattfinden. Wären nach der Unterrichtsplanung diese 17 Praktikumswochen außerhalb der Ferienwochen im Sinne von § 2 Abs. 6 Satz 2 AFBG zu absolvieren, verblieben von den nach § 2 Abs. 6 AFBG errechneten 39 Wochen lediglich 22 Wochen, in denen Unterricht im erforderlichen Umfang stattfinden könnte. Daher müssten im Schuljahr 2017/2018 rechnerisch sechs der Praktikumswochen in Ferienwochen liegen, damit die erforderliche Fortbildungsdichte erreicht werden könnte. Dies führt im zweiten Ausbildungsjahr dazu, dass eine Förderung im Schuljahr aufgrund der Lage der Zwischenpraktika im dritten und im vierten Ausbildungshalbjahr praktisch nicht mehr möglich ist. Zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang auch, dass gemäß einer Rahmenvereinbarung der Kultusministerkonferenz über Fachschulen für die dreijährige Fachschulausbildung zum Heilerziehungspfleger ein Praxisanteil von mindestens 1.200 Stunden bei einer Gesamtstundenzahl von 3.600 Stunden vorgesehen ist. Dies entspricht einem Praxisanteil von 33 Prozent.

Das Problem besteht aufgrund der zwingend vorgeschriebenen Praktika und des begrenzten Zeitraums für Unterricht in allen Ländern der Bundesrepublik.

Zu Ihrer Frage 2: Die Ausbildungsträger haben keine Möglichkeit, die Organisation der Ausbildung im Sinne der Förderfähigkeit zu beeinflussen. Dies ist inhaltlich der Fördervoraussetzung im Rahmen des AFBG nur möglich, indem das Verhältnis von Unterricht zu Praktika in den jeweiligen Ausbildungsjahren einer Überprüfung unterzogen wird und gegebenenfalls im Sinne des AFBG korrigiert wird. Hierzu wären die Thüringer Fachschulordnung für das Sozialwesen und der Lehrplan für den Freistaat anzupassen; dies wird derzeit vom zuständigen TMBJS geprüft. Alternativ könnte durch eine entsprechende länderübergreifende Bundesratsinitiative auf eine Änderung des AFBG hingewirkt werden.

Zu Ihrer Frage 3: Im Bereich der Erzieherausbildung besteht das Problem ähnlich, kann aber dadurch gelöst werden, dass einige Praktikumswochen in die Schulferien verlegt werden. So kann die 70-Prozent-Regelung als Voraussetzung für die Förderfähigkeit bis auf das letzte Ausbildungsjahr, das Berufspraktikum, eingehalten werden. Für den überwiegenden Anteil der angehenden Erzieher ist dies unkritisch, da sie im Berufspraktikum eine Praktikumsvergütung erhalten. Darüber hinaus sind nach Angaben des Thüringer Landesverwaltungsamts auch für die Fortbildung zum staatlich geprüften Techniker bzw. zur staatlich geprüften Technikerin in der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau an der Lehr- und Versuchsanstalt für Gartenbau in Erfurt Probleme im Hinblick auf das Erreichen der nach § 2 Abs. 6 AFBG erforderlichen Fortbildungsdichte bekannt geworden.

Ich danke Ihnen.

Es gibt keine Nachfragen an das Ministerium. Dann rufe ich die letzte Anfrage des Abgeordneten Gentele in der Drucksache 6/5599 auf.

Danke, Frau Präsidentin.

Mutmaßlich rassistischer Angriff auf unbegleitete Flüchtlinge in Kahla

Am Samstagabend, dem 14. April 2018, ereignete sich laut Medienberichten ein rassistischer Angriff auf eine Gruppe von unbegleiteten Flüchtlingen. Dabei wurden zwei Personen verletzt. Laut „Ostthüringer Zeitung“ handelte es sich bei der Angreifergruppe um Mitglieder einer Burschenschaft.