Protocol of the Session on January 26, 2012

(Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Zwischenruf Abg. Siegesmund, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Hä?)

Ich bin davon ausgegangen, dass Sie dezidierte Erfahrungen mit Geheimdiensten und mit der Auflösung haben. So meine ich, dass das Lenin-Zitat wohl an dieser Stelle kaum geeignet ist, weil Sie jetzt lachen, Frau Siegesmund.

Herr Gentzel hat, glaube ich, recht mit seiner Feststellung, dass im Gesetzentwurf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ein indirektes Bekenntnis formuliert ist, ein Bekenntnis zum Geheimdienst. Ich glaube, das ist auch ein bisschen der Grund, wir haben das auch so herausgelesen, dass wir gesagt haben, hier wird der zweite vor dem ersten Schritt getan. Lasst uns angesichts dessen, was im Raum steht, über den ersten Schritt reden, lasst uns über V-Leute reden, lasst uns über nachrichtendienstliche Mittel reden.

Bei alldem, was ich jetzt auch noch einmal in Richtung BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gesagt habe, ist es auch richtig, hier noch einmal zu sagen, danke für die klare Äußerung und Erwiderung in Richtung der FDP. Ich würde mir wünschen, wenn auch andere Parlamentarier und Parlamentarierinnen, andere Fraktionen hier das Wort ergreifen, wenn meine Fraktion und Partei aus dem Reigen der Demokraten ausgeschlossen wird.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Das ist eine unerträgliche Situation und es ist ein demokratieschädliches Handeln. Sie schaden sich damit selbst, Sie schaden diesem Parlament. Da wünschte ich mir an der einen oder anderen Stelle, dass der Aufschrei lauter wird und dass wir deutlich machen, wo die Gefahr in dieser Gesellschaft für Demokratie ausgeht. Die geht aus von neonazistischen Ideologien, Bestrebungen, Organisationen und Personen. Dieses Bekenntnis erwarte ich dann auch gelegentlich hier in diesem Haus nicht nur an besonderen Gedenktagen, nicht nur im Rahmen

von gemeinsamen Erklärungen, sondern eben auch, wenn Anwürfe in Richtung der LINKEN kommen, die nicht nur ehrverletzend sind, sondern die einen antidemokratischen Geist offenbaren. Danke.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Seitens der Abgeordneten habe ich jetzt keine weiteren Wortmeldungen. Doch, jetzt gibt es noch weitere Redeanmeldungen. Jetzt müssen wir schauen, wie viel Redezeit noch ist. Herr Adams und Herr Fiedler haben sich zu Wort gemeldet. Herr Adams, für Ihre Wortmeldung bleibt noch 1 Minute und für Herrn Fiedler noch 3 Minuten und 10 Sekunden. Bitte, Herr Adams.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Herr Fiedler, ich möchte Ihnen an einer Stelle ausdrücklich zustimmen und sie auch in Ihrem Kurs bestätigen, den Sie als Vorsitzender der Parlamentarischen Kontrollkommission fahren - das ganz deutlich gesagt. Wenn ich Sie kritisiert habe, dann nur an der Stelle, wo Sie bundesgesetzliche Regelungen, die auch mit der CDU getragen wurden, als fragwürdig an unserem Gesetzesentwurf dargestellt haben. Das können wir noch diskutieren.

Den absoluten Hammer finde ich allerdings, dass Sie uns heute informieren müssen, dass die Parlamentarische Kontrollkommission, also auch nicht der Vorsitzende, die Dokumente, die der Innenminister versprochen hat und die er hier, wie er hereingerufen hat, Ihnen eigentlich übergeben haben wollte, dass die bei Ihnen nicht angekommen sind. Ich hoffe, dass wir hier gleich noch Aufklärung bekommen. Das Dokumentationszentrum, das sich DIE LINKE wünscht, ist eine sehr erfreuliche und sehr kluge Sache.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Glauben Sie mir, ich habe darüber in den letzten Wochen viel nachgedacht. Die Frage, die Sie nicht beantworten können, ist nur, welche gesetzliche Grundlage nehmen Sie dafür. Wen wollen Sie denn wissenschaftlich ergründen lassen? Das beschließen wir hier alle miteinander und sagen der, der oder der ist es oder machen wir das an Straftatbeständen fest oder machen wir das an Randerscheinungen der Gesellschaft fest? Darauf haben Sie noch keine plausible Antwort und ich sehe eher die Diskussionsanleitung, die uns Herr Murswiek als substanzieller Kritiker des Verfassungsschutzes gibt, sehr fruchtbar für die Kritik am Verfassungsschutz. Vielen Dank, Frau Präsidentin.

(Abg. Renner)

Herr Abgeordneter Fiedler.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will es klarstellen. Ich habe gerade die Geschäftsstelle des Landtags angerufen, die für diese Dinge zuständig ist. Es ist dort gestern eingegangen mit Sperrfrist 18.00 Uhr vom Innenministerium und ich bin noch nicht darüber informiert worden. Ich habe heute zweimal mit den Mitarbeitern der Geschäftsstelle Protokolle unterschrieben. Ich lasse mir nicht Dinge ans Bein binden, die nicht bei mir sind.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Worum ging es jetzt?)

Wenn Sie es noch nicht verstanden haben, es ging um die Unterlagen, die hier zugerufen wurden. Da müssen Sie mal zuhören, Herr Kuschel. Es ging um die Unterlagen, die angeblich der Vorsitzende hat und die er noch nicht weitergeleitet hat.

(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Dafür können wir doch nichts.)

Ja, der hört nichts da hinten.

So. Wer verspürt denn jetzt seitens der Landesregierung einen Redewunsch? Niemand. Dann schließe ich die Aussprache. Ich war jetzt ein bisschen verblüfft, entschuldigen Sie bitte.

Es ist Ausschussüberweisung beantragt worden an den Justiz- und Verfassungsschuss und den Innenausschuss. Wer der Ausschussüberweisung an den Justiz- und Verfassungsausschuss seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. Wer stimmt dagegen? Das sind die Stimmen aus der SPDFraktion und der CDU-Fraktion. Gibt es Stimmenthaltungen? Stimmenthaltungen gibt es nicht. Gegenstimmen? Die Gegenstimmen habe ich abgefragt. Das ist eine Mehrheit von Gegenstimmen. Damit ist diese Ausschussüberweisung abgelehnt.

Ich lasse jetzt über die Überweisung an den Innenausschuss abstimmen. Wer der Überweisung dieses Gesetzentwurfs an den Innenausschuss seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Danke schön. Ich frage nach den Gegenstimmen. Die gibt es nicht. Stimmenthaltungen? Gibt es auch nicht. Damit wird dieser Gesetzentwurf im Innenausschuss beraten. Wir brauchen nicht über die Federführung abzustimmen.

Damit schließe ich den Tagesordnungspunkt 3.

Wir gehen jetzt in die Mittagspause bis 14.00 Uhr. Danach setzen wir mit der Fragestunde fort.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 18

Fragestunde

Wir beginnen mit der Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Hitzing von der Fraktion der FDP in der Drucksache 5/3700.

Vielen Dank, Herr Präsident.

Kultureller Verlust für Thüringen durch die Auflösung des Wehrbereichsmusikkorps Ill am Standort Erfurt

Das Wehrbereichsmusikkorps Ill am Standort Erfurt, welches auch zu öffentlichen Konzerten und Musikveranstaltungen aufgetreten ist, wird im Rahmen der Strukturreform der Bundeswehr aufgelöst.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie bewertet die Landesregierung den kulturellen Beitrag des Wehrbereichsmusikkorps llI am Standort Erfurt für den Freistaat Thüringen grundsätzlich und wie begründet sie ihre diesbezügliche Auffassung?

2. Ist das Wehrbereichsmusikkorps Ill am Standort Erfurt aus Sicht der Landesregierung eine erhaltenswerte Einrichtung, welche konkreten Maßnahmen hat die Landesregierung gegebenenfalls zu seinem Erhalt unternommen und wie begründet sie ihr diesbezügliches Vorgehen?

3. Erkennt die Landesregierung in der Auflösung des Wehrbereichsmusikkorps Ill einen kulturellen Verlust für den Freistaat Thüringen, welche konkreten eigenen Maßnahmen plant die Landesregierung gegebenenfalls zu seiner Kompensation und wie begründet sie ihr diesbezügliches Vorgehen?

Vielen Dank.

Für die Landesregierung antwortet die Ministerin in der Staatskanzlei, Frau Walsmann.

Sehr geehrte Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Frau Abgeordneten Hitzing beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die Landesregierung schätzt den kulturellen Beitrag des Wehrbereichsmusikkorps sehr

hoch. Neben seinen Auftritten bei militärischen Zeremonien bereichert das Musikkorps das kulturelle Leben im Freistaat mit zahlreichen Konzerten. Weil das Wehrbereichsmusikkorps seinen Sitz in Erfurt hat, wird es bei Gaststättenspiel im In- und Ausland auch in besonderer Weise als musikalischer Botschafter Thüringens und aller mitteldeutschen Länder wahrgenommen. Das verbindet sich im besten Sinne mit den musikgeschichtlichen Traditionen unseres Landes und der ganzen mitteldeutschen Region.

Zu Frage 2: Das Wehrbereichsmusikkorps III ist aus Sicht der Landesregierung eine erhaltenswerte Einrichtung. Deshalb hat die Landesregierung dem Bundesminister der Verteidigung gegenüber unter anderem die kulturelle Bedeutung des Klangkörpers und die historischen Bezüge gewürdigt und insbesondere darauf hingewiesen, dass die Auflösung des Erfurter Musikkorps dazu führen würde, dass in den mitteldeutschen Ländern kein Musikkorps mehr stationiert wäre. Des Weiteren wurde die positive Identifikation der Menschen mit den Erfurter Militärmusikern und die enge Verwurzelung des Orchesters in der Region betont, die sich auch dahin manifestiert, dass 80 Prozent der Soldaten des Wehrbereichsmusikkorps III aus den mitteldeutschen Ländern stammt.

Zu Frage 3: Hier würde ich Bezug nehmen auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2. Vielen Dank.

Es gibt eine Nachfrage durch die Fragestellerin.

Vielen Dank, Frau Ministerin. Ich hätte eine Nachfrage: Ist Ihnen denn vonseiten der Bundeswehr in irgendeiner Form signalisiert worden, inwiefern man eventuell doch unter den von Ihnen eben genannten Gesichtspunkten eine Perspektive für dieses Wehrbereichsmusikkorps hier in diesem Standort sieht?

Ja, sehr verehrte Frau Abgeordnete, der Verteidigungsminister hat mit Datum vom 1. Dezember 2011 geantwortet und geschrieben, ich zitiere: „Im Rahmen der derzeitig laufenden Realisierungsplanung zeichnet sich jedoch bereits ab, dass es nicht zu einer kurzfristigen Auflösung dieses Musikkorps kommen wird.“ Das war ja auch in der öffentlichen Berichterstattung, aber darauf abzielend richten sich natürlich die Initiativen der Landesregierung, dort noch mal unsere Argumentation und unsere Sicht der Dinge nachzulegen und wenn Sie die Karte sehen, es wäre in der Tat für eine ganz große

Region ein großer Verlust. Ich glaube, dass unsere Argumente nachhaltig sein können.

Danke, Frau Ministerin.

Ich rufe auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Weber von der Fraktion der SPD in der Drucksache 5/3701.

Gemeinsame Justizvollzugsanstalt (JVA) der Freistaaten Thüringen und Sachsen

Nach dem Inhalt der Pressemitteilung des Thüringer Justizministeriums vom 6. Dezember 2011 haben die Ministerien der beiden Bundesländer eine Vorauswahl hinsichtlich der potenziellen Standorte einer gemeinsamen thüringisch-sächsischen JVA vorgenommen, in deren Ergebnis aufseiten Thüringens die Standorte Korbußen und Gera-Aga verblieben sind. Der Pressemitteilung ist weiterhin zu entnehmen, dass sich ursprünglich insgesamt acht Thüringer Gemeinden als Standort beworben haben. Zu den Gründen des Ausscheidens der sechs Thüringer Standorte enthält die Pressemitteilung keine Informationen.