Protocol of the Session on September 9, 2010

Zu Frage 4: Nein. Eine ganz kurze Nachbemerkung in Bezug auf Ihren Hinweis auf den Haushalts- und Finanzausschuss: Unsere Mitarbeiter sind immer auskunftsbereit und -willig, aber bei mehreren Tausend Einzelpositionen bitte ich um Nachsicht, dass sie nicht immer vollständig präsent sind.

Es gibt eine Nachfrage durch die Fragestellerin.

Ja. Sie haben auf die Frage 1 geantwortet, das sei die Teilfinanzierung des genannten Bildes. Es ist offensichtlich, wenn der Haushaltstitel auf null gestellt worden ist, ist dieser Verkauf nicht geplant worden. Wie viele Teile bringen denn dann noch welche Einnahmen und gibt es weitere Kunstgegenstände, die verkauft werden sollen?

Wie die weiteren Finanzierungen bzw. Einnahmenraten aussehen, kann ich Ihnen nicht sagen, würde ich Ihnen aber gern zukommen lassen.

Und zur Frage der Veräußerung weiterer Kunstgegenstände habe ich die Frage 2 ordnungsgemäß beantwortet, nein.

Vielen Dank. Es gibt einen weiteren Fragewunsch aus dem Plenum. Herr Abgeordneter Kuschel, bitte.

Danke, Frau Präsidentin. Herr Staatssekretär, Sie hatten darauf verwiesen, dass in der Haushaltsstelle mit den Bezügen für den Minister auch die Bezüge für November und Dezember 2009 enthalten sind. Wie ist denn das möglich, dass im Rahmen des Haushaltsvollzugs 2010 Zahlungen aus dem Jahr 2009 mit verbucht werden? Das hat mit den Haushaltsgrundsätzen und der Wahrheit und Klarheit sowie dem Jährlichkeitsprinzip nach meiner Ansicht wenig zu tun oder gar nichts.

Ich bitte um Nachsicht, dass ich die konkreten buchungstechnischen Vorgänge nicht unmittelbar in Augenschein genommen habe, aber ich werde Ihrer Frage sehr gern nachgehen und Ihnen dann eine entsprechende Antwort zukommen lassen.

Ich habe eine zweite Nachfrage von der Frau Abgeordneten Renner.

Danke, Frau Präsidentin. Herr Staatssekretär, Sie sprachen von einem Bild, den Künstlernamen habe ich mir nicht so schnell notieren können, das veräußert wurde. In welchem Rahmen ist es veräußert worden - in einer Auktion, ist das öffentlich bekannt gegeben worden? Das wäre meine Frage.

Werte Frau Abgeordnete, der Maler heißt Jusepe de Ribera, ich bitte um Nachsicht, aber ich kenne ihn auch nicht, auch nicht persönlich.

(Heiterkeit DIE LINKE)

Die Frage der Veräußerungsmodalitäten werde ich auch gern noch einmal nachhalten und Ihnen dann zukommen lassen, denn da müsste ich jetzt hier im Trüben fischen und das tue ich sehr ungern.

(Abg. Dr. Klaubert)

(Zwischenruf Abg. Dr. Klaubert, DIE LINKE: Bekommen wir die Nachlieferungen alle?)

Werte Frau Abgeordnete, selbstverständlich bekommen Sie die Antworten alle. Wir wollen Sie alle auf den gleichen Kenntnisstand bringen, unser Haus ist geradezu berüchtigt dafür, dass wir das immer wieder und sehr gern machen.

(Heiterkeit DIE LINKE)

Das ist ein wunderbares Schlusswort. Damit schließe ich diesen Punkt. Herzlichen Dank, Herr Prof. Merten. Ich schließe an dieser Stelle den Tagesordnungspunkt, weise Sie noch darauf hin, dass vom heutigen Tag an innerhalb von drei Wochen die verbleibenden Mündlichen Anfragen bis zur Nummer 16 durch die Landesregierung schriftlich beantwortet werden. Das beruft sich auf den § 91 Abs. 2 Satz 4 der Geschäftsordnung.

Wir kommen jetzt entsprechend der Vereinbarung zur Tagesordnung zum Tagesordnungspunkt 8

Landtagsbeschlüsse auf Klimaschutz ausrichten Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 5/333 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz - Drucksache 5/1365

dazu: Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 5/1461

Das Wort hat Abgeordneter Dr. Augsten aus dem Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz zur Berichterstattung. Bitte, Herr Dr. Augsten.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Bericht zum Antrag „Landtagsbeschlüsse auf Klimaschutz ausrichten“ in Drucksache 5/333. Am 29. Januar 2010 hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Antrag „Landtagsbeschlüsse auf Klimaschutz ausrichten“ in das Plenum eingebracht. Durch Beschluss des Landtags vom 29. Januar 2010 wurde der Antrag federführend an den Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz und mitberatend an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit überwiesen. Der Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz hat den Antrag in seiner 5. Sitzung am

19. Februar, in seiner 8. Sitzung am 23. April und in seiner 9. Sitzung am 21. Mai beraten. Dabei wurden Änderungen vorgenommen. Der federführende Ausschuss empfiehlt einstimmig, den Antrag in der Fassung der Beschlussempfehlung in Drucksache 5/1635 anzunehmen.

Der Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit hat den Antrag in seiner 9. Sitzung am 8. Juni und in seiner 10. Sitzung am 10. August beraten. Auch der Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit empfiehlt mehrheitlich bei 2 Gegenstimmen, den Antrag in der vom federführenden Ausschuss vorgeschlagenen Fassung unverändert anzunehmen.

Der Antrag, der heute zur Abstimmung steht, stellt eine Neufassung dar. Dabei war es dem federführenden Ausschuss wichtig, ein gemeinsames Votum abzugeben. Wesentliche Inhalte aus den Ausschussberatungen lege ich Ihnen im Folgenden dar:

Außer Punkt 1 haben alle Absätze in großen Teilen eine Änderung erfahren. Das ursprüngliche Ziel des Antrags, ein Klimaschutzgesetz mit verbindlichen Zielen für Thüringen vorzulegen (betrifft den Ab- satz 2 und 4 des Ursprungsantrags sowie den ers- ten Satz im Absatz 3 a) hat in der Neufassung keine Berücksichtigung gefunden, da dies keine Mehrheit in den Ausschüssen gefunden hat. Besonders hervorzuheben ist bei der Neufassung die Einführung des Basisjahres 1995 für die interne strategische Diskussion in Thüringen. Das Bezugsjahr 1990 für alle anderen Auswertungen und Statistiken vor allem im internationalen und nationalen Maßstab bleibt davon unberührt. Vielen Dank.

Vielen Dank, Herr Dr. Augsten. Ich eröffne jetzt die Aussprache. Als Erster hat das Wort Herr Abgeordneter Primas von der CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, Klimaschutz ist ein Menschheitsinteresse, dem sich keiner entziehen kann. Es ist unabdingbar, den Klimawandel und die globale Erwärmung zu begrenzen und den globalen Temperaturanstieg unter 2 °C zu halten. Jeder muss dazu seinen Beitrag leisten. Auch muss jeder bedauern, der es mit dem Klimaschutz ernst meint, dass sich die Staatengemeinschaft beim Kopenhagener Gipfel nicht auf verbindliche Klimaschutzziele festgelegt hat. Die Bundesrepublik ist mit ihrem Angebot in Kopenhagen, ihr Ziel im Rahmen einer anspruchsvollen Entscheidung zu erhöhen, vorangegangen, ohne auf andere zu warten.

Meine Damen und Herren, auch wir in Thüringen wollen unseren Beitrag zum Klimaschutz leisten, al

(Staatssekretär Prof. Dr. Merten)

lerdings ohne die Größe unseres Landes zu vergessen. Wir haben uns daher mit dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowohl im Umweltausschuss als auch im Wirtschaftsausschuss beschäftigt. Am Ende einer intensiven Diskussion konnten wir uns fraktionsübergreifend auf eine Fassung des Antrags verständigen, die der aktuellen Situation und den Möglichkeiten der Einflussnahme unseres Landes gerecht wird.

Meine Damen und Herren, mit der vorliegenden Fassung des Beschlusses haben sich Umweltpolitiker und auch Wirtschaftspolitiker einer stärkeren Berücksichtigung des Klimaschutzes verschrieben. Neben einer Reihe von Klimaschutzaspekten haben wir uns darauf verständigt, dass künftig ein weiteres Referenzjahr - Herr Augsten hat das ausgeführt -, nämlich das Jahr 1995, beim Vergleich der CO2-Emission herangezogen wird, wenn es gelingt, dass auch andere Länder - zumindest aber alle neuen Bundesländer - ihre Statistiken auf dieses Referenzjahr ausrichten. Es wird sich zeigen, dass Thüringen - wenn es alle tun - auch ohne die CO2Minderung durch den Zusammenbruch der Industrie und die Umstellung der Heizsysteme gut vorangekommen ist. Da bin ich mir eigentlich sicher. Thüringer ist mit seinen Klima- und Anpassungsprogrammen sowie der Energie- und Klimastrategie 215 bereits auf dem richtigen Weg. Wir wollen, dass diese Programme in der laufenden Legislaturperiode fortgeschrieben werden und die Grundlagen für die ambitionierten energie- und klimaschutzpolitischen Zielsetzungen sowie die Verpflichtung bei einer Minderung klimaschädlicher Treibhausgasemissionen bilden. Unsere Aufgabe ist es auch, meine Damen und Herren, die Thüringer mitzunehmen bei der Umsetzung der aufgestellten Programme. Im Bewusstsein der Menschen muss verankert werden, was jeder Einzelne dazu beitragen kann. Mit dem Antrag setzen wir ein Zeichen, denke ich, in die richtige Richtung.

Ich danke den Kollegen der GRÜNEN für die Idee zu dem Antrag und allen anderen beteiligten Kollegen für die Beiträge dazu, dass dieser Antrag nun in einer umsetzbaren Form und Fassung Ihnen vorliegt. Sie haben sicherlich Verständnis dafür, dass ich im Gegensatz zu den Bündnisgrünen die energie- und klimaschutzpolitischen Konzepte der Bundesrepublik auch weiterhin für unterstützenswert halte. Ich verstehe den Ärger, aber es ist doch nur für das Schaufenster, meine Damen und Herren. In unserem Text steht: Wir unterstützen die energieund klimaschutzpolitischen Zielstellungen der Bundesrepublik Deutschland, und zwar im Hinblick auf die Reduktion der Treibhausgasemissionen und für den Klimaschutz. Die Zielsetzungen sind klar benannt: Begrenzung der Erderwärmung auf maximal 2 °C, Emissionsminderung um 40 Prozent bis 2020 usw. Was ist daran falsch? Im Antrag ist keine Rede vom Energiekonzept des Bundes, an dem Sie

Ihre Kritik aufhängen. Schauen Sie sich den Wortlaut der Ziffer 5 und den Gesamtzusammenhang doch bitte noch einmal an. Wir haben wirklich lange gemeinsam gebraucht, eine gute Fassung des Antrags zu erreichen, und brauchen nun keinen Schnellschuss, indem wir wieder einige Teile zerreden und zurücknehmen. Sie haben gestern Ihre Position zu den Atomkraftwerken ausreichend deutlich gemacht. Wiederholen Sie meinetwegen nachher im Punkt 17 das alles noch einmal, aber in diesem Antrag sollte diese Ideologie eigentlich außen vor bleiben und es sollte nichts verloren gehen.

Meine Damen und Herren, ich bitte Sie um Zustimmung zu dem vorliegenden Antrag. Dem Änderungsantrag, der uns vorliegt, können wir nicht zustimmen. Danke schön.

(Beifall CDU, SPD, FDP)

Danke, Herr Abgeordneter Primas. Es hat jetzt das Wort die Abgeordnete Wolf von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, gegen diesen Antrag kann man nicht sein, das ist ganz klar. Das wurde sogar schon von der CDU ausgeführt. Ich will aber der Versuchung widerstehen, an dieser Stelle eine große Klimadebatte zu führen. Das ist im Moment nicht notwendig. Ich glaube, wir sind uns da relativ einig. Es ist klar, dass der Antrag - und wer drüberliest, der sieht das auch noch mal aus dem Schock heraus entstanden war, den wir alle empfunden haben, als Kopenhagen so kläglich gescheitert war. Das ist auch gut so. Es war auch gut, dass der Antrag so entstanden ist. Es war auch gut, dass damit natürlich auch innerhalb des Landtags doch eine Betroffenheit war, die möglicherweise zu einer Einigkeit geführt hat - ich will nicht im Kaffeesatz lesen -, die ich sonst so wahrscheinlich nicht erwartet hätte.

Ich unterstelle allen Fraktionen und das ausdrücklich an dieser Stelle - da mag man mir Naivität unterstellen -, dass wir uns hier gemeinsam engagieren für den Klimaschutz, gemeinsam engagieren für eine lebenswerte Zukunft und gemeinsam engagieren dafür, dass wir gerade auf dem Gebiet des Klimaschutzes ein kräftiges Stück auch mit Thüringer Hilfe vorankommen.

Ich gestehe, der Antrag, das sind vor allem Lippenbekenntnisse. Es stellt sich die Frage: Ist das nötig? Ich glaube, es ist nötig, dass man auch scheinbar Selbstverständliches noch einmal miteinander beredet und beschließt und sich eben an der Stelle auch dazu verständigt und das als Gemeinsamkeit des Landtags auch noch einmal feststellt.

(Abg. Primas)

Ich begreife den Antrag als klima- und umweltpolitischen Grundkonsens in diesem Haus. Der Knackpunkt, der für mich darin steckt, ist die Frage: Was folgt daraus? Was folgt aus diesem Antrag, was folgt aus diesem Lippenbekenntnis des Landtags? Also die Frage ist: Wie hältst du es mit der regenerativen und erneuerbaren Energie? Ich will nur vorsichtig das Schlagwort „Windenergie“ in den Raum werfen, ohne die Debatte hier an dieser Stelle wieder aufmachen zu wollen. Die Frage ist: Wie hältst du es mit der Verkehrspolitik? Wie halten wir es mit der Frage Tempolimit? Wie halten wir es mit der Frage Schiene vor Straße? Wie halten wir es mit der ÖPNV-Forderung? Das sind alles Fragen, die wir in diesem Zusammenhang debattieren müssen und in dem Zusammenhang auch noch einmal miteinander aufmachen müssen, bis hin zu den Fragen der Unterstützung der Naturschutzprojekte oder auch die Finanzierung des Nationalparks Hainich. Da sind wir dann bei der konkreten Politik, die aus diesem Antrag folgen muss. Es ließe sich hier beliebig fortführen.

Ein spannender Punkt ist für mich, dass die regierungstragenden Fraktionen, und das will ich ausdrücklich loben, wirklich auch gut mit an dem Antrag zusammengearbeitet haben, so dass wirklich auch in den Ausschuss Bewegung kam und wir gemeinsam um den besten Weg gerungen haben. Manchmal ist es auch notwendig, dass die Reflexe vonseiten der Regierung aufgegeben werden, alles abzulehnen, was von der Oppositionsseite kommt. Ich möchte hier an der Stelle nur noch einmal - für mich erstaunlich - feststellen, dass ich am Wochenende sehr erfreut war, ein bisschen gefrustet, aber trotz allem erfreut, als ich gelesen habe, dass Minister Carius jetzt die landeseigenen Dächer mit Solaranlagen versehen möchte. Das ist eine Forderung, die die Fraktion DIE LINKE und davor auch schon die PDS vor vielen Jahren aufgemacht hat. Also manchmal höhlt steter Tropfen den Stein.

Ich möchte ausdrücklich dafür werben, dass der Antrag, den wir heute hier scheinbar in großer Einigkeit beschließen werden, kein Papiertiger bleibt. Er muss mit Leben gefüllt werden und dann will ich mir an dieser Stelle ausdrücklich auch mit das Recht herausnehmen, dass wir ihn gemeinsam mit Leben füllen und hier diesen Konsens nicht verlieren lassen. Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Wolf. Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Weber von der SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, der vorliegende Antrag von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat in beiden befassten Ausschüssen für gute und für konstruktive Diskussionen in der Sache gesorgt. Wir sind erfreut über die entsprechende Beschlussempfehlung der Ausschüsse und ich denke in der Tat, der Landtag muss in dieser wichtigen Frage Farbe bekennen. Wir bekennen uns mit diesem Antrag eindeutig zum Ziel der Begrenzung der Erderwärmung auf maximal 2 °C. Wir sind enttäuscht über das Ergebnis der Klimakonferenz in Kopenhagen und setzen unsere Hoffnungen auf den UN-Klimagipfel Ende des Jahres in Mexiko. In aller Deutlichkeit schließen wir uns der Zielstellung an, die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2020 um 40 Prozent zu senken.

Die Kollegin Wolf hat von Lippenbekenntnissen gesprochen. Es ist in der Tat so, dass das globale Zielstellungen sind. Es sind Zielstellungen, die wir nicht allein von Thüringen aus realisieren können, aber es sind auch Zielstellungen, die nur dann realisierbar sind, wenn alle politischen Entscheidungsebenen sich ganz deutlich zu diesen Zielen bekennen, sie aufnehmen in das politische Handeln, ihre Entscheidungen, ihre Beschlüsse danach ausrichten. Deswegen ist es wichtig, dass auch dieses Haus sich diese Ziele setzt.

Wir wollen aber auch von Thüringen aus ein deutliches Signal aussenden an andere Länder in der Frage des ehrlichen Umgangs mit den CO2-Emissionen und den CO2-Bilanzen. Wir bitten die Landesregierung im vorliegenden Antrag darum, auf Bundesebene darauf hinzuwirken, dass zum internationalen Bezugsjahr für CO2-Bilanzen, dem Jahr 1990, noch ein zusätzliches Bezugsjahr 1995 eingeführt wird.