Protocol of the Session on September 9, 2010

Hochverehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Huster beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Zum 31. August 2010 bezogen 45.200 Haushalte in Thüringen Wohngeld. Zum 31. Dezember 2008 bezogen 31.194 Thüringer Haushalte Wohngeld. Das ist eine Erhöhung um 14.006 bzw. um rund 45 Prozent. Die Wohngeldausgaben für Thüringen stiegen von 28,1 Mio. € im Jahr 2008 um 35,8 Mio. € auf 64 Mio. € im Jahr 2009. Davon entfallen 50 Prozent auf den Freistaat Thüringen, die andere Hälfte trägt der Bund; also das wäre ein Landesanteil von 32 Mio. €.

Zu Frage 2: Alle Haushalte, die Wohngeld beziehen, sind vom Wegfall der Heizkostenkomponente betroffen - mit Stand zum 31.08.2010 45.200 Haushalte. Mit dem Wegfall der Heizkostenkomponente

(Staatssekretär Prof. Dr. Merten)

würde sich die durchschnittliche Höhe des Wohngeldes von rund 115 € auf rund 100 € reduzieren.

Zu Frage 3: Durch die beabsichtigte Kürzung würde den Wohngeldhaushalten ein geringerer Betrag zur wirtschaftlichen Sicherung von angemessenem und familiengerechtem Wohnraum zur Verfügung stehen. Bezogen auf Thüringen würde die Streichung der Heizkostenkomponente nach derzeitigem Stand ab 2011 eine Ausgabenminderung beim Wohngeld um ca. 15 Prozent bewirken. Mit dem Wegfall des Heizkostenzuschusses würde ein nicht ausreichend genau ermittelbarer Teil der Haushalte, die durch die Leistungskürzungen keinen Wohngeldanspruch mehr haben, künftig Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgesetzbuch-XII-Leistungen beziehen. Dadurch würden sich nicht hinreichend genau quantifizierbare Mehrbelastungen für die kommunalen Haushalte ergeben. Die Streichung der Heizkostenkomponente ist ein Element des von der Bundesregierung beschlossenen Entwurfs des Haushaltsbegleitgesetzes 2011, den der Bundesrat voraussichtlich am 15.10.2010 beraten wird. Die politische Willensbildung innerhalb der Thüringer Landesregierung hierzu ist noch nicht abgeschlossen.

Vielen Dank. Ich sehe keine Nachfragen. Dann kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage, es ist die des Abgeordneten Barth in Drucksache 5/ 1440. Es antwortet für die Landesregierung das Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz.

Vielen Dank, verehrte Frau Präsidentin.

Förderung des Breitbandnetzausbaus im ländlichen Raum

In der Regierungserklärung vom 19. November 2009 hat die Ministerpräsidentin erklärt: „Der Entwicklung des ländlichen Raums dient auch die Breitbandinitiative Thüringen. Die Bedeutung von schnellen Internetanschlüssen für unsere Gesellschaft ist unstrittig. Das Internet ist eine Bereicherung, es ist inzwischen Notwendigkeit etwa in den Bereichen Unternehmensansiedlungen, Arbeitssuche, Kommunikation und Freizeitgestaltung. Mit der Breitbandinitiative Thüringen setzen wir uns das Ziel, jede unserer Kommunen bis zum Jahr 2012 an Breitbandtechnik anzuschließen.“

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Mittel sind in 2010 aus der Gemeinschaftsaufgabe für den Ausbau der ländlichen Breitbandversorgung bewilligt worden?

2. Wie vielen Gemeinden, deren Antrag formell förderfähig ist, konnten in 2010 keine Fördermittel zur Verfügung gestellt werden und wie hoch ist die tat

sächliche Differenz zwischen den beantragten und formell förderfähig und den tatsächlich ausgezahlten Mitteln?

3. Aus welchem Grund müssen die Maßnahmen zum Breitbandnetzausbau nach den Vorgaben des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Technologie, die auf der Homepage des Breitbandkompetenzzentrums aufgeführt werden, bereits zum 31. Oktober 2010 abgeschlossen sein?

4. Jetzt kommt das Wort nicht noch einmal. Wie soll mit Ausbaumaßnahmen umgegangen werden, bei denen bereits absehbar ist, dass sie nicht wie gefordert bis zum 31. Oktober 2010 abgeschlossen werden können?

Das Wort hat Staatssekretär Richwien.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Barth für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Im Jahr 2010 stehen unserem Haus ca. 2,5 Mio. € an Fördermitteln zur Breitbandversorgung ländlicher Räume aus der „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ zur Verfügung. Diese Mittel sind vollständig belegt.

Zu Frage 2: Zum 03.09.2010 - ich betone extra zum 03.09. - lagen 52 formell förderfähige Anträge mit einem Fördermittelbedarf von ca. 2,3 Mio. € vor, für die seitens unseres Hauses keine Mittel mehr zur Verfügung stehen. Aufgrund laufender Antragstellung ist mit weiteren Anträgen zu rechnen.

Zu Frage 3: Zur Förderung der Breitbandversorgung im ländlichen Raum 2010 standen zum Zeitpunkt der Bewilligung ausschließlich Haushaltsmittel zur Abrechnung 2010 zur Verfügung. Voraussetzung für die Auszahlung von Fördermitteln zur Breitbandversorgung im ländlichen Raum ist die Vorlage und Prüfung eines Verwendungsnachweises. Dabei ist neben der förmlichen Prüfung durch die Bewilligungsbehörde auch die technische Prüfung durch das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie erforderlich. Dies alles muss vor Kassenschluss noch im Jahr 2010 gewährleistet werden.

Zu Frage 4: Die Bewilligungszeiträume für Ausbaumaßnahmen, bei denen jetzt absehbar ist, dass diese aufgrund langer Ausführungszeiten der Telekommunikationsunternehmen nicht wie gefordert bis zum 31.10.2010 abgeschlossen werden können, werden unter Berücksichtigung der tatsächlichen Ausführungszeiträume dann in das Jahr 2011 verlängert.

(Staatssekretärin Dr. Eich-Born)

Es gibt eine Nachfrage des Fragestellers.

Zu dem letzten Punkt, weil das für die Antragsteller durchaus nicht uninteressant ist: Wird das den Antragstellern regelmäßig mitgeteilt oder erfahren die das nur auf Nachfrage?

Nein, wir teilen Ihnen das mit. Ich hatte gerade aus diesem Haus einen Abgeordneten, der in der gleichen Weise die Anfrage gestellt hat. Da lag mir das Schreiben auch vor, dass der entsprechende Referatsleiter dann auf die Gemeinden zugegangen ist. Sie bekommen es mitgeteilt.

Ich habe jetzt eine Nachfrage aus der Fraktion DIE LINKE. Ich frage einmal nach, weil ich es ganz einfach von hier aus so nicht orten konnte. Die erste Frage - Frau Dr. Kaschuba, bitte. Die zweite Frage stellt dann Herr Blechschmidt. Bitte.

Herr Staatssekretär, Sie haben gesagt, dass die Mittel belegt sind. Wir hatten die Diskussion hier im Haus mehrfach. Meine Frage geht dahin: Ist bei der Mittelvergabe auch die Situation eingemeindeter Ortschaften berücksichtigt worden, die eigentlich zum ländlichen Raum gehören, aber jetzt von Städten eingemeindet wurden? Sie wohnen ja glücklicherweise in Zöllnitz, Sie betrifft das nicht. So weit hat unser Arm nicht gereicht. Meine Frage ist: Sind diese Ortschaften auch bei der Mittelvergabe berücksichtigt worden? Es war ja schon immer ein Problem.

Wir versuchen, den Orten gerecht zu werden und das auch zu berücksichtigen. Dass Sie Zöllnitz nicht bekommen haben, kränkt mich sehr, aber wir sind eigentlich ganz zufrieden. Zur zweiten Frage.

Danke. Ich unterstelle, dass mit der Summe 2,5 Mio. € auch die Überschüsse oder die Überhänge aus dem Jahr 2009 mit verarbeitet worden sind. Meine Frage lautet: Kann mit dem jetzigen Stand, den Sie beschrieben haben, ein prozentualer Überblick über das Land Thüringen gegeben werden, wie der entsprechende Sachstand ist, und was geschieht mit den Anträgen, die nicht bewilligt worden sind 2010?

Das habe ich in der letzten Frage versucht zu beantworten. Wir haben gesagt, alle die, die in die Bauphase 2010 nicht einsteigen können, die werden wir in das Jahr 2011 rüberleiten, das heißt, die haben einen rechtskräftigen Zuwendungsbescheid, können die Maßnahme in 2010 nicht durchführen, können sie dann aber in 2011 durchführen.

Die nicht Bewilligten - das hat was mit dem Haushalt zu tun. Wir haben versucht, in unserem Haus schon Umschichtungen vorzunehmen, damit so viele Antragsteller wie nur möglich bedient werden können. Danach müssen wir im Haushaltsjahr 2011 schauen, wie das ist. Prozentual verstehe ich dahin gehend, wie viele Gemeinden sich in Thüringen die Anträge laufen bei uns ständig ein, wir wissen auch, woher die einzelnen Anträge kommen. Wir wissen natürlich auch, wie viel Geld wir zur Verfügung haben. Das habe ich klar und deutlich beantwortet. Das Geld - die 2,5 Mio. € - sind ausgebucht. Jetzt versuchen wir durch Umschichtungen noch einigen Kommunen zu helfen. Dann müssen wir 2011 schauen.

Die Fragen sind jetzt tatsächlich erschöpft. Danke.

(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Und die nicht bewilligten Anträge? Sind die Überhänge 2009 drin?)

Das würde ich Sie dann bitten, an einer anderen Stelle zu machen. Danke.

Wir kommen zur letzten Mündlichen Anfrage der heutigen Fragestunde. Diese Frage wird gestellt von der Frau Abgeordneten Dr. Klaubert aus der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 5/1441. Es antwortet für die Landesregierung das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur.

Ist-Zahlen Haushalt 2010 im Bereich des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur

Auch wenn die Ist-Zahlen des Haushalts 2010 zum 1. Juli 2010 möglicherweise ein verzerrtes Bild abgeben, so sind doch einige Punkte im Bereich des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur bereits jetzt meines Erachtens nicht nachvollziehbar und bedürfen einer Klärung.

Obwohl laut Haushaltsplan keine Einnahme aus dem Verkauf von Kunstgegenständen eingeplant war, sind zum 1. Juli 2010 bereits 1 Mio. € in diesem Bereich eingenommen worden. Andererseits waren für die Bezüge des Ministers 130.000 € in den Haushalt eingestellt und nach Ablauf eines halben Jahres ist diese Summe mit aktuell 143.475,82 € bereits überschritten. Im Haushalts

und Finanzausschuss konnte bzw. wollte der Vertreter des Ministeriums dazu keine Auskunft geben.

Ich frage die Landesregierung:

1. Durch den Verkauf welches bzw. welcher Kunstgegenstände wurde die Einnahme in Höhe von 1 Mio. € erzielt?

2. Plant die Landesregierung den Verkauf weiterer Kunstgegenstände?

3. Wie sind die Mehrkosten im Bereich „Bezüge des Ministers“ zu erklären?

4. Rechnet die Landesregierung mit weiteren Mehrkosten unter diesem Titel im 2. Halbjahr?

Herr Staatssekretär Merten, bitte.

Werte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Klaubert wie folgt:

Zu Ihrer Frage 1: Es handelt sich dabei um die erste Teilfinanzierung für das Bild „Madonna mit dem heiligen Bruno“ von Jusepe de Ribera.

Zu Frage 2: Nein.

Zu Frage 3: In den im Jahr 2010 bisher verausgabten Mitteln sind Bezüge des Ministers auch für die Monate November und Dezember 2009 sowie das Übergangsgeld nach § 10 Thüringer Ministergesetz für den früheren Minister Bernward Müller enthalten. Das Übergangsgeld wurde jedoch im September 2010 umgebucht und wird nunmehr aus dem Einzelplan 17 gezahlt.