Protocol of the Session on August 19, 2010

Vielen Dank, Frau Ministerin. Gibt es weitere Wortmeldungen? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Dann beende ich die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung.

(Ministerin Taubert)

Wir stimmen als Erstes ab über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 5/1325. Wer für diesen Änderungsantrag ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Zustimmung bei der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer gegen diesen Änderungsantrag ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Dagegen sind die Fraktionen der SPD, der CDU und der FPD. Wer enthält sich? Es gibt keine Enthaltungen. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.

Wir stimmen ab über den Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD in Drucksache 5/1357. Wer für diesen Änderungsantrag ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen diesen Änderungsantrag? Wer enthält sich? Damit ist der Änderungsantrag durch die Mehrheit des Hauses angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit in Drucksache 5/1315 unter Berücksichtigung der Annahme des Änderungsantrags in der vorhergehenden Abstimmung. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke. Zustimmung bei den Fraktionen der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen?

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Hallo, wir auch!)

FDP auch. Wer ist dagegen, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? Es enthält sich die Fraktion DIE LINKE. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Wer dem Gesetzentwurf in Drucksache 5/1092 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung der Abstimmungsergebnisse zu Drucksache 5/1315 zustimmen will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Zustimmung bei der FDP, der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist gegen diesen Gesetzentwurf? Keine Gegenstimme. Wer enthält sich? Danke. Enthaltung durch die Fraktion DIE LINKE. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung und ich bitte Sie, sich von den Plätzen zu erheben, wenn Sie diesem Gesetzentwurf zustimmen wollen. Danke schön. Wer ist dagegen? Keine Gegenstimme. Wer enthält sich? Danke schön. Bei Enthaltung der Fraktion der LINKEN ist dieser Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen worden.

Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt 2 und rufe auf den Tagesordnungspunkt 3

Thüringer Gesetz zu dem VersorgungslastenteilungsStaatsvertrag Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/1093 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 5/1318

dazu: Entschließungsantrag der Fraktion der FDP - Drucksache 5/1359

dazu: Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 5/1364

ZWEITE BERATUNG

Das Wort hat der Abgeordnete Kowalleck aus dem Haushalts- und Finanzausschuss zur Berichterstattung. Bitte schön.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, am 16. Dezember 2009 wurde in Berlin der Staatsvertrag über die Verteilung der Versorgungslasten bei bundund länderübergreifenden Dienstherrenwechsel durch die Regierungschefs der Länder unterzeichnet.

Der Staatsvertrag löst die bisherige bundesrechtlich geregelte Versorgungslastenteilung nach § 107 b des Beamtenversorgungsgesetzes ab. Die bisherige Regelung kann nach dem Übergang der Gesetzgebungskompetenz auf die Länder aufgrund der Föderalismusreform I und der bereits begonnenen und sich voraussichtlich noch weiter verstärkenden Auseinanderentwicklung des Besoldungs- und Versorgungsrechts in Bund und Ländern nicht länger fortgeführt werden.

Das geltende Erstattungsmodell wird daher durch ein pauschalierendes Abfindungsmodell ersetzt, wonach die Versorgungsanwartschaften zum Zeitpunkt des Dienstherrenwechsels abgegolten werden.

Gemäß Artikel 77 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen bedarf der Staatsvertrag der Zustimmung des Landtags. Der entsprechende Gesetzentwurf wurde am 9. Juni 2010 durch die Landesregierung in den Landtag eingebracht. Durch Beschluss des Landtags vom 17. Juni 2010 wurde der Gesetzentwurf in Drucksache 5/1093 an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 15. Sitzung am 12. August 2010 beraten und empfiehlt in der Beschlussempfehlung in Drucksache 5/1318, den Gesetzentwurf anzunehmen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Präsidentin Diezel)

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Kowalleck. Als Erster spricht für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Abgeordnete Carsten Meyer.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe mich zu diesem Tagesordnungspunkt eigentlich gar nicht zu Wort melden wollen, weil so spannend finde ich ihn eigentlich nicht. Es ist eine Selbstverständlichkeit,

(Beifall SPD)

die Versorgungslasten zwischen den Bundesländern zu regeln.

Ich habe mich zu Wort gemeldet, weil wir als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen Änderungsantrag zum Antrag der FDP-Fraktion haben, der Ihnen hoffentlich jetzt auch schon ausgeteilt ist. Es geht schlicht um die Tatsache, dass man durchaus der Ansicht sein kann, und der sind wir auch, dass man die bisher überschießenden Beträge, die wir aus platt gesagt - westdeutschen Bundesländern für Beamte bekommen, die hier bei uns tätig sind, nicht einfach in den Haushalt packt und damit auch nie wieder weiter verzinst, sondern sie schlicht und ergreifend wieder - etwas flapsig ausgedrückt - verfrühstückt.

Nun hat die FDP dazu einen Antrag gemacht, der heißt, wir sollen einen neuen Pensionsfonds einrichten. Das macht wenig Sinn. Wir haben bereits einen Pensionsfonds seit 1999. Deshalb haben wir einen Änderungsantrag zu dem Antrag der FDPFraktion eingebracht, der heißt eigentlich nur, dass die in Rede stehenden Gelder gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 4 des Thüringer Pensionsfondsgesetzes vom 07.06.1999 diesem Sondervermögen zugeführt werden sollen. Das ist nämlich nach unserer Ansicht mit diesem Gesetz möglich, ohne das jetzt tiefgründig geprüft zu haben.

Die Grundfrage dabei ist - völlig richtig bemerkt auch schon von meinem Kollegen in einem Seitengespräch natürlich kann man sagen, wer 800 Mio. € Schulden aufnehmen muss, sollte auf der anderen Seite kein Geld zur Bank tragen, denn in der Regel gibt es eine Differenz zwischen dem Zinssatz, den man bekommt, wenn man etwas zur Bank trägt, und den man selber bezahlen muss. Das ist richtig. Auf der anderen Seite verschleiert die Landesregierung natürlich mit der Tatsache, dass sie diese Summen in den Haushalt einstellt, die eigentliche Situation des Landeshaushalts, denn der Pensionsfonds müsste natürlich schon

viel höher ausgestattet sein als er bislang ist. Deshalb unser Änderungsantrag und ich bitte Sie um Zustimmung. Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Meyer. Der Änderungsantrag ist verteilt; ich verweise auf die Drucksache 5/1364 und gemäß § 64 Abs. 3 unserer Geschäftsordnung hat der Einbringende des Entschließungsantrags, die Fraktion der FDP, auch zugestimmt, dass über diesen Änderungsantrag abgestimmt werden kann.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es hat jetzt das Wort die Abgeordnete Birgit Keller von der Fraktion DIE LINKE.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, es geht mir ähnlich wie meinem Vorredner. Für Beamte, die von einem Bundesland in ein anderes oder zum Bund wechseln, muss das abgebende Land eine Kapitalabfindung an das aufnehmende Land zahlen. Damit werden die Versorgungslasten, Pensionsansprüche des Beamten gegenüber dem Land, in dem er zuletzt gedient hat, abgegolten. Wir haben dazu drei Bemerkungen zu machen:

1. Wie gesagt, unsere Sicht ist ähnlich, ohne die Föderalismusreform I hätten wir gar keinen Staatsvertrag aushandeln müssen. Im Übrigen möchte ich hier gleich anmerken, dass das auch unsere Auffassung zu Tagesordnungspunkt 4 ist.

2. Wenn alle in die gesetzliche Rente einzahlen würden, bräuchten wir auch eine solche Regelung nicht.

(Beifall DIE LINKE)

3. Das möchte ich hier für meine Fraktion sagen, wenn wir zur Kenntnis nehmen, dass es nun mal so geregelt ist im Bund, dass es Beamtenrecht gibt, so wie Herr Meyer es eben auch schon gesagt hat, sind die Regelungen natürlich im Staatsvertrag vernünftig und daher werden wir dieser Beschlussvorlage zustimmen.

Wir möchten aber noch eine Anmerkung machen zu den Änderungsanträgen, die jetzt vorliegen. Zum Änderungsantrag der FDP: Ja, natürlich haben wir schon einen Pensionsfonds. Der hat, wenn man 2008 die Haushaltsrechnung weiterrechnet, ungefähr jetzt ein Volumen von 160 Mio. € und bei einer Schuldenlast von insgesamt 16 Mrd. € macht es wenig Sinn, jetzt dort Zinsen einnehmen zu wollen, so wie das hier angedacht ist in der Beschlussvorlage. Wir denken, wir sollten den Pensionsfonds nutzen, der sowieso da ist, bzw. man muss auch

(Abg. Kowalleck)

die Frage stellen: Was passiert denn mit dem Geld, was wir eventuell an andere zahlen müssen, wenn sie weggehen, wird das dann auch aus diesem Fonds genommen? Das ist schon alles sehr schwierig. Im Moment lehnen wir die Beschlussvorlage der FDP ab. Gleiches gilt auch in dem Zusammenhang für den Änderungsantrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Keller. Als Nächster spricht für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Mike Kowalleck.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, modernes Dienst- und Versorgungsrecht ist die Grundvoraussetzung für eine leistungsfähige Verwaltung. Die Länder haben im Dezember 2009 den Staatsvertrag über die Verteilung von Versorgungslasten bei bund- und länderübergreifendem Dienstherrenwechsel unterzeichnet. Der Vertrag regelt, ob und in welcher Weise bei einem Dienstherrenwechsel die Verteilung der Versorgungskosten erfolgen soll. Es ist gut, dass der Freistaat den vorliegenden Vertrag mit ausgehandelt hat, somit konnten entsprechende Erfahrungen und auch Positionen aus Thüringen mit einfließen. Gegenüber der aktuellen gesetzlichen Regelung enthält der neue Staatsvertrag mehrere Vorteile. Es gilt auch künftig die bundesweite Mobilität der Beschäftigten zu sichern. Die Voraussetzungen des § 107 b Beamtenversorgungsgesetz, dass eine Versorgungslastenteilung überhaupt nur dann in Betracht kommt, wenn sich der betreffende Beamte für fünf Jahre in einem Lebenszeitbeamtenverhältnis befand, erweist sich in der Praxis immer wieder als Mobilitätshindernis. Der nun vorliegende Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag sieht demgegenüber keine mobilitätshemmenden, zwingenden Wartefristen mehr vor und stellt somit eine Flexibilisierung der Versorgungslastenteilung dar. Eine weitere Neuerung ist, dass auch im Fall des Wechsels von einem Beamtenverhältnis auf Zeit in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit bei einem anderen Dienstherrn eine Versorgungslastenteilung stattfinden kann. Dies war bisher nicht vorgesehen. Bisher galt, dass sich die früheren Dienstherren an den laufenden Versorgungslasten ab Eintritt des Versorgungsfalls beteiligen. Nunmehr ist geregelt, dass die früheren Dienstherren dem aufnehmenden Dienstherrn bereits zum Zeitpunkt des Dienstherrenwechsels eine pauschalierte Abfindung bei der erworbenen Versorgungsanwartschaft in Form einer Einmalzahlung gewähren.

Im Haushalts- und Finanzausschuss hatten wir ja dann auch das Thema der Zahlungen behandelt,

dass diese in den allgemeinen Haushalt erfolgten. Wir haben heute den Antrag der FDP vorliegen. Wir müssen hier aber auch sagen, dass es schon infrage steht, wenn wir neue Kredite aufnehmen, ob dann eine Zahlung in den Pensionsfonds sinnvoll ist. Ich denke, die Finanzministerin wird an dieser Stelle auch noch Ausführungen zu diesem Thema machen. Wir werden hier in Zukunft sehen, wie wir auch damit weiterverfahren.

Mit dem Staatsvertrag der Versorgungslastenteilung wird die bundesweite Mobilität der Beschäftigten sichergestellt. Weiterhin erfolgt eine erhöhte Kostentransparenz bei der Versorgung und das Thema der Verwaltungsvereinfachung wird vorangebracht.

Meine Damen und Herren, die CDU-Fraktion wird dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen. Danke.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Kowalleck. Als Nächster spricht der Abgeordnete Lutz Recknagel von der Fraktion der FDP.

Frau Präsidentin, sehr verehrte Damen und Herren. Herr Meyer, das Thema ist durchaus spannend. Versorgungslasten-Staatsvertrag, das hört sich nicht so besonders interessant an, aber es ist tatsächlich wirklich spannend. Es ist nicht nur die Föderalismusreform, die das Ganze quasi formal nötig gemacht hat und man einfach das irgendwie in andere Gesetzesformen gießt, sondern es ist tatsächlich auch eine inhaltliche Änderung. Die inhaltliche Änderung liegt nämlich darin, dass es erstmals pauschaliert abgegolten wird, das war vorher nicht so. Das Thema ist deswegen spannend, weil die Pensionslasten in Thüringen und den anderen Ländern riesengroß sind. Die sind gigantisch groß und die tauchen im Haushalt nirgendwo auf. Das kann so nicht sein. Das darf so nicht sein, weil wir als Land Thüringen den Bürgern und allen anderen Betroffenen hierüber nicht die Wahrheit sagen. Wir verschweigen die Wahrheit.

Wenn man sich mal die IHK-Wahlprüfsteine aus der vergangenen Wahl anschaut, da antwortet die CDU, die Pensionslasten werden weiter steigen. Das ist zutreffend. Nur welche Folgerungen zieht sie daraus? Bei der SPD findet man - und das finde ich ganz besonders spannend - die Aussage, die SPD fordert seit Langem den Einstieg in die kapitalgedeckte Vorsorge. Aha! Und weiter: In einem ersten Schritt werden solche Rücklagen für alle neuen Beamten gebildet. Genau das ist der Gegenstand unseres Entschließungsantrags. Für alle neuen Beamten, hier mal herausgegriffen diejenigen neuen,