Protocol of the Session on August 19, 2010

Wenn man sich mal die IHK-Wahlprüfsteine aus der vergangenen Wahl anschaut, da antwortet die CDU, die Pensionslasten werden weiter steigen. Das ist zutreffend. Nur welche Folgerungen zieht sie daraus? Bei der SPD findet man - und das finde ich ganz besonders spannend - die Aussage, die SPD fordert seit Langem den Einstieg in die kapitalgedeckte Vorsorge. Aha! Und weiter: In einem ersten Schritt werden solche Rücklagen für alle neuen Beamten gebildet. Genau das ist der Gegenstand unseres Entschließungsantrags. Für alle neuen Beamten, hier mal herausgegriffen diejenigen neuen,

(Abg. Keller)

die aus anderen Bundesländern zu uns kommen, soll eine Rücklage gebildet werden, und zwar tatsächlich eine Rücklage, die nicht nur ausgewiesen, sondern auch angespart wird. Genau das fordert unser Entschließungsantrag. Da sollte es der SPD leichtfallen diesem Entschließungsantrag zuzustimmen.

Es ist tatsächlich eine Vereinfachung der bürokratischen Abwicklung. Da sind wir immer dabei. Aber es gibt heute keine hinreichend ausfinanzierte Versorgungsrücklage. Die genannten 150 Mio. € reichen bei Weitem nicht aus. Man kann sich trefflich darüber streiten, ob der 10-fache oder der 100-fache Betrag notwendig sein wird, aber es reicht bei Weitem nicht aus. Wenn wir eine solche ausreichende Versorgungsrücklage heute nicht haben, dann sagen Sie, die Regierung, damit dem Bürger nicht die Wahrheit über die künftigen Verbindlichkeiten, die dieses Land hat.

(Beifall FDP)

Sie verschweigen die Wahrheit über die künftigen Verbindlichkeiten, denn wenn wir keinen Ausweis im Haushalt haben, keine verbindlichen Zahlen nennen, dann wird das niemand erfahren und es hält sich weiterhin das Märchen, dass Beamte möglicherweise billiger seien als Tarifangestellte und das ist nicht zutreffend. Sie täuschen die Steuerzahler auch über die Auswirkungen der weitergehenden Verbeamtung. Wir haben keine Wahrheit und keine Klarheit im Haushalt.

Interessant ist auch ein Blick in den Koalitionsvertrag - Sie werden den kennen. Die meisten hier im Hause werden ihn vielleicht gelesen haben, wir haben das auch getan. CDU und SPD sind sich darin einig, dem Pensionsfonds zusätzliche Mittel zuzuführen, aber man hält sich auch gleichzeitig ein Hintertürchen auf. Man schreibt nämlich, 25 Prozent der Steuermehreinnahmen sollen diesem Pensionsfonds zugeführt werden, sofern keine zusätzlichen Kredite aufgenommen werden müssen. Das heißt doch im Kern, Schulden machen, Haushalt ausweiten, dann brauchen wir auch den Pensionsfonds nicht zu füttern, dann ist die erste Aussage gleich gegenstandslos und so kann man keine Politik machen.

(Beifall FDP)

Das sind Lippenbekenntnisse, die Sie da geschrieben haben. Sie steigern die Ausgaben und führen keine Mittel diesem Pensionsfonds zu. Oder noch intelligenter oder hinterlistiger - wenn man das so sagen darf -, Beamte woanders abwerben, die Rücklage kassieren, im aktuellen Haushalt gleich mal verbraten und später in die Röhre schauen. Das sind ja zukünftige Legislaturperioden, das sind zukünftige Generationen, die die Mittel aufbringen müssen. So kann man auch keine Politik machen.

(Beifall FDP)

Ich darf Sie auffordern, stimmen Sie unserem Entschließungsantrag zu, damit wir endlich einen sinnvoll ausfinanzierten Einstieg in die Rücklage haben.

Nun noch ein Wort zum Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Dem Wesen nach, klar - Sie haben das Gesetz genau genannt -, es darf durchaus dieser Pensionsfonds sein, insofern kann ich das durchaus konkretisieren, aber Sie haben in § 2 Abs. 1 Nr. 4 genau das zitiert, was wir nicht wollen, da steht: Nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltsplans. Das ist doch genau die Beliebigkeit, die wir eben nicht mehr haben wollen.

(Beifall FDP)

Denn nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltsplans, den uns die Regierung immer wieder vorlegt, wird es dann dazu kommen, dass es eben keine hinreichende Zuführung zur Rücklage gibt und deshalb können wir diesem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nicht zustimmen.

Ohne den konsequenten zweiten Schritt, verbindliche Zuführung der Mittel in den Pensionsfonds, ist auch der erste für uns unzureichend und halbherzig. Wir können uns dann leider auch nur enthalten. Danke schön.

(Beifall FDP)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Gibt es weitere Wortmeldungen seitens der Abgeordneten? Ja, bitte schön, Herr Dr. Pidde von der SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf ist die Erfüllung von Verabredungen zwischen Bund und Ländern im Rahmen der Föderalismusreform I. In dem zugehörigen Staatsvertrag sind diese Dinge zufriedenstellend geregelt und wir stimmen dem selbstverständlich zu. Das ist aber kein Grund, warum ich mich jetzt zu Wort gemeldet habe, sondern mir geht es um die Äußerungen, die gerade hier vorher zu den Beamtenpensionen und zum Pensionsfonds gemacht worden sind.

Die Frage der Verbeamtung und der entsprechenden Vorsorge ist eine zentrale und wichtige Frage. Wir haben in diesem Jahr schon über 60 Mio. € Pensionszahlungen. Sie werden nach Aussagen der Landesregierung bis 2020 wenigstens um das Dreifache ansteigen und dafür ist nach Meinung der SPD-Fraktion zu wenig Vorsorge getroffen worden mit einem kleinen Pensionsfonds, der das gar nicht abdecken kann, so dass der Großteil der Pensionszahlungen Jahr für Jahr aus dem Landeshaushalt gezahlt werden muss. Insofern gebe ich Ihnen vollkommen recht. Deshalb haben wir uns auch schon mehrfach dafür eingesetzt, dass der Pensionsfonds

(Abg. Recknagel)

aufgestockt wird und dass zum Beispiel für alle neu eingestellten Beamten gleich entsprechende Mittel in den Pensionsfonds eingezahlt werden. Das ist okay. Trotzdem können wir Ihrem Antrag und auch dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nicht zustimmen, weil wir auch sehen müssen, ob die Lage das hergibt. Ich sage, gegenwärtig kann das nicht geleistet werden, so sehr ich mir das wünschen würde. Als normal betriebswirtschaftlich denkender Mensch, Herr Recknagel, muss ich Ihnen sagen, Sie wissen genau, dass es nicht sinnvoll ist, Geld in irgendeinen Pensionsfonds oder in irgendeinen Fonds zu legen und mit niedrigen Zinsen daraus irgendwelche Gelder zu rekrutieren. Auf der anderen Seite nehmen wir Kredite auf, auch da kommen wir nicht drumherum, auch wenn Sie wieder mit Ihrem Kaffeeautomaten für 8.000 € kommen. Wir werden um eine Kreditaufnahme für 2011 nicht herumkommen und dort sind die Zinsen entsprechend höher. Solange wir in dieser Situation sind, ist es nicht sinnvoll, Geld in den Pensionsfonds zu stecken. Deshalb werden wir Ihren Antrag und auch den Änderungsantrag ablehnen. Vielen Dank.

(Beifall SPD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Dr. Pidde. Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das sehe ich nicht. Wünscht die Landesregierung das Wort? Ja. Bitte schön, Frau Ministerin Walsmann.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir reden über den Entwurf des Thüringer Gesetzes zu den VersorgungslastenteilungsStaatsvertrag, der zur Ratifikation vorliegt. Es ist auch schon gesagt worden, der Staatsvertrag ist auf der Ministerpräsidentenkonferenz am 16. Dezember 2009 von der Ministerpräsidentin unterzeichnet worden.

Der Blick auf den Beratungsverlauf ist auch nicht ganz uninteressant, wenn man so auf die letzte Minute mit Änderungs- und Entschließungsanträgen konfrontiert wird. Der Landtag hat nämlich den Gesetzentwurf in erster Lesung im Juni-Plenum beraten und an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf am 12. August beraten und Zustimmung empfohlen.

Aus dem Staatsvertrag selbst und damit auch aus dem Ihnen vorliegenden Gesetz ergibt sich letztlich - und das ist eine Folge der Föderalismusreform I -, seit dem Übergang der Regelungskompetenz in der Beamtenbesoldung und -versorgung auf die Länder ist das bisherige System der Versorgungslastentei

lung in § 107 b des Beamtenversorgungsgesetzes nicht mehr anwendbar. Auch die Vorredner haben das schon angesprochen und wir haben es bereits erörtert. In § 107 b Beamtenversorgungsgesetz war - um das noch mal zu sagen - bundeseinheitlich geregelt, dass frühere Dienstherren unter bestimmten Voraussetzungen den auf sie entfallenden Anteil der Versorgung von versetzten Beamten und Richtern an den letzten Dienstherrn erstatten mussten. Nunmehr sind jedoch weder Bund noch Länder befugt, außerhalb ihrer Gesetzgebungskompetenz liegende Dienstherrn zu einer Beteiligung an der Versorgung zu verpflichten. Zudem bedürfen wegen des Wegfalls der zentralen Regelung die laufenden und künftigen Erstattungen des Bundes und der Länder für nach der Wende nach Thüringen versetzte Beamte und Richter einer neuen Rechtsgrundlage.

Sie wissen, nach der verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung kann das nur auf der Rechtsgrundlage eines Staatsvertrages geschehen. Als besonders positiv im Vergleich zum bisherigen System ist dabei anzumerken, dass sich der Bund ab 2011 mit einer Abfindung an der Versorgung der Zeitsoldaten, die die Länder als Beamte übernehmen, beteiligen wird. Das war nämlich bisher nicht so. Derzeit tragen die Länder die Kosten der Versorgung, auch für die Soldatenzeiten, allein.

Positiv ist auch, dass die laufenden Erstattungen fortgeführt werden. Ein Blick auf Thüringen unterstreicht das, denn Thüringen erhält derzeit etwa 7,3 Mio. € jährlich aus den Ländern, die Beamte und Richter seinerzeit abgegeben haben. Insgesamt ist der Staatsvertrag ein gemeinsamer Kompromiss, an dem sich Bund und Länder schon auf Arbeitsebene einigen konnten. Gerade deshalb ist er eine in sich ausgeglichene Regelung, die die Interessen aller Vertragspartner berücksichtigt und dem Rechnung trägt. Dass dabei den Interessen der neuen Länder besonders Rechnung getragen wurde, dürfte vor allem daran liegen, dass Thüringen als Sachwalter der neuen Länder den Vertrag mit ausgearbeitet hat. Der im Entschließungsantrag angeregten Errichtung eines zusätzlichen Pensionsfonds kann ich nicht zustimmen. Der Antrag der FDP berücksichtigt nicht, dass nicht nur Einnahmen durch den Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag erzielt werden, sondern eben auch Ausgaben für die aus Thüringen abwandernden Beamten und Richter zu leisten sind. Und da es nicht absehbar ist, in welcher Höhe Einnahmen und Ausgaben erzielt und geleistet werden müssen, besteht die Möglichkeit, dass die in dem neuen Pensionsfonds zur Verfügung stehenden Mittel möglicherweise nicht ausreichen, um die Verpflichtungen bedienen zu können. Deshalb ist es vorgesehen, die Einnahmen und Ausgaben aufgrund der Regelung dieses Staatsvertrags über den Landeshaushalt abzuwickeln. Dadurch ist ein flexibler Umgang mit den

(Abg. Dr. Pidde)

Abfindungszahlungen möglich. Deshalb plädiere und werbe ich dafür, das in der ursprünglich vorgelegten Fassung und auch in der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses zu belassen und so zu beschließen, wie es auf dem Tisch lag.

Meine Damen und Herren, der Staatsvertrag soll zum 1. Januar 2011 in Kraft treten. Dazu muss die Ratifikationsurkunde bis zum 30. September 2010 beim Vorsitzland der Ministerpräsidentenkonferenz hinterlegt werden. Ich bitte deshalb um Ihre Zustimmung.

(Beifall CDU, SPD)

Vielen Dank, Frau Ministerin. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das sehe ich nicht. Wir kommen damit zur Abstimmung.

Abgestimmt wird direkt über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 5/1093 in zweiter Beratung. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke. Zustimmung bei den Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der CDU. Wer dagegen ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? Enthaltung der Fraktion der FDP.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer für diesen Gesetzentwurf ist, den bitte ich, sich jetzt von den Plätzen zu erheben. Danke schön. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Bei der Stimmenthaltung der FDP ist dieser Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung des Entschließungsantrags. Wird als Erstes Überweisung dieses Entschließungsantrags an die Ausschüsse beantragt? Ich sehe, das ist nicht der Fall.

Dann kommen wir zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Drucksache 5/1364. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Zustimmung bei der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist gegen diesen Änderungsantrag? Ablehnung bei den Fraktionen DIE LINKE, SPD, CDU und FDP. Wer enthält sich? Keine Enthaltung. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der FDP in Drucksache 5/1359 unter Berücksichtigung des vorhergehenden Ergebnisses, also der Ablehnung. Wer ist für diesen Entschließungsantrag der FDP, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Zustimmung bei der FDP. Wer ist dagegen? Gegenstimmen bei den Fraktionen CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Wer enthält sich? Keine Enthaltung. Damit ist dieser Entschließungsantrag abgelehnt.

Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und rufe auf den Tagesordnungspunkt 4

Gesetz zur Einführung eines Thüringer Hinterlegungsgesetzes und zur Änderung landesrechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/1278 ERSTE und ZWEITE BERATUNG

Der Landtag ist bei der Feststellung der Tagesordnung übereingekommen, dieses Gesetz heute in erster und zweiter Lesung zu behandeln, sofern keine Ausschussüberweisung beschlossen wird. Ich sehe auch keine Beantragung. Wünscht die Landesregierung die Begründung zu diesem Gesetzentwurf? Ja. Bitte schön, Herr Minister Dr. Poppenhäger.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, zur ersten Beratung steht heute ein Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Einführung eines Thüringer Hinterlegungsgesetzes und zur Änderung landesrechtlicher Vorschriften an. Es handelt sich hierbei um ein Artikelgesetz, das aus vier Einzelgesetzen und einer Rechtsverordnung besteht. Zum einen wird ein Thüringer Hinterlegungsgesetz geschaffen. Das ist erforderlich, da zum 1. Dezember 2010 die bundesgesetzliche Hinterlegungsordnung außer Kraft tritt. Nunmehr sind die Länder für das Hinterlegungsrecht zuständig.

Der vorliegende Entwurf lehnt sich an den in Abstimmung mit den anderen Landesjustizverwaltungen erarbeiteten Musterentwurf an und orientiert sich im Wesentlichen an der Hinterlegungsordnung.

Des Weiteren ist das Thüringer Gesetz zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes dem geltenden Europarecht anzupassen. Für allgemein beeidigte Dolmetscher und ermächtigte Übersetzer aus dem europäischen Ausland, die ihre berufliche Tätigkeit in Deutschland nur gelegentlich und vorübergehend ausüben wollen, ist die Dienstleistungsfreiheit nach den Regeln der Berufsqualifikationsanerkennungsrichtlinie zu beachten. In Umsetzung dieser Richtlinie sind die verfahrensrechtlichen Anforderungen an den einheitlichen Ansprechpartner gesetzlich zu regeln sowie das Gesetz an die Änderungen aufgrund der Familienrechtsreform anzupassen.

Ferner wird das Thüringer Gesetz zur Ausführung des Gesetzes über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen dahin gehend geändert, dass eine selbstständige Berufsausübung als Land

(Ministerin Walsmann)

wirt künftig nicht zwingend für eine Bestellung als ehrenamtlicher Richter in Landwirtschaftssachen erforderlich ist.

Weiterhin bedarf das Thüringer Justizkostengesetz der Novellierung. Hier ist zum einen die Regelung der Kostenhinterlegungssachen an das neue Thüringer Hinterlegungsgesetz anzupassen, zum anderen ist eine Anpassung an die Dienstleistungsrichtlinie und an die Änderungen der Familienrechtsreform notwendig.

Und schließlich ist die Thüringer Verordnung zur Regelung der allgemeinen Beeidigungen von Dolmetschern und der Ermächtigung von Übersetzern an die Änderungen des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes anzupassen.

Wegen des Außerkrafttretens der bundesgesetzlichen Hinterlegungsordnung zum 30. November 2010 soll das Gesetz am 1. Dezember 2010 in Kraft treten. Vielen Dank.