Protocol of the Session on August 19, 2010

ser Diskussionen hier in diesem Haus ab. Da wir bereits im Juni-Plenum unsere Zustimmung signalisiert haben, möchte ich heute nur ganz kurz auf die Argumente eingehen, die uns dazu bewogen haben.

Die von Frau Taubert verantwortete Erhöhung des Blindengeldes um 50 € auf 270 € findet generell unsere Zustimmung.

(Beifall FDP)

Gerade, wenn man sich bewusst macht, dass blinde Menschen erheblich mehr blindheitsbedingte Aufwendungen haben, wenn sie am gesellschaftlichen Leben gleichberechtigt teilhaben wollen, dann ist die Anhebung kein Akt der Gnade, sondern schlichtweg ein Akt der Vernunft und der Gleichberechtigung. Die Kosten in Höhe von 1,7 Mio. € sind aus unserer Sicht vertretbar. Nur - und darauf weise ich wiederholt hin - muss die Landesregierung im Sinne einer ordentlichen und nachhaltigen Finanz- und Haushaltspolitik auch sagen, wo sie dieses Geld einsparen will. Es kann nicht sein, dass sie diese richtige und notwendige Maßnahme einfach unter der Rubrik „Neuverschuldung“ abbucht.

Wenn wir einmal bei den Finanzen sind und auch die Haushaltsberatungen für 2011 wieder anstehen, will ich nur auf zwei Punkte verweisen. Mir fallen da wieder das Landeserziehungsgeld und das Landesarbeitsmarktprogramm ein. Das sind Programme, die aus unserer Sicht nicht zielführend sind und zum Teil auch eine Doppelförderung darstellen. Dieses Geld könnte in ausreichendem Maße sowohl für die blinden Menschen als auch für den Verband der Gehörlosen, den wir gerade gehört haben, aber auch generell für Menschen mit Behinderungen eingesetzt werden.

(Zwischenruf Abg. Bergemann, CDU: Ja- wohl!)

(Beifall CDU, FDP)

Denn Schulden bedeuten immer auch Zinsen, und Zinsen - die meisten wissen es, denke ich - sind nichts anderes als potenzielles Investitionskapital, welches zukünftigen Haushalten noch vor deren Aufstellung entzogen wird. Dies spüren nicht wir, sondern die Anspruchsberechtigten zukünftiger Generationen.

(Beifall FDP)

Vielleicht wird den Kollegen der anderen Fraktion jetzt bewusst, warum wir permanent auf die Einhaltung fiskalischer Vernunft drängen. Denn nur mit einer vernünftigen Haushaltspolitik ist eine gute Sozialpolitik auch und vor allem für nachfolgende Generationen überhaupt finanzierbar. Vielen Dank.

(Beifall FDP)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Koppe. Für die Fraktion der CDU spricht der Abgeordnete Christian Gumprecht.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir werden heute das Blindengeld, wie versprochen, erhöhen. Wir schließen damit auch ein schwieriges Kapitel ab, denn die Abschaffung und die Streichung des Blindengeldes war aus meiner Sicht ein Fehler, den wir heute hier korrigieren.

(Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, mit der Überweisung des Dritten Gesetzes zur Änderung des Blindengeldgesetzes an den Sozialausschuss haben wir uns noch einmal mit den Stellungnahmen der Beteiligten und den Ergebnissen der Anhörung auseinandergesetzt. Im Grundsatz sind die Positionen der Beteiligten klar. Die mit dem Gesetz vereinbarte Erhöhung des Landesblindengeldes wird begrüßt. Blinde Menschen erhalten damit künftig eine Unterstützung von 270 € im Monat, das entspricht einer Erhöhung um 50 €. Die Anhebung ist ein richtiger Schritt und ein wichtiges Signal. Die Fraktion DIE LINKE hat in ihrem Änderungsantrag eine weitere Aufstockung gefordert. Sicher erscheint dies bei den Betroffenen immer wünschenswert, doch, meine Damen und Herren, reicht der Blick nur auf eine materielle Zahl nicht aus, um ein angemessenes Bild der Blindenhilfe in der speziellen Situation zu beschreiben. Deshalb hat Thüringen weitere Hilfen für blinde Menschen - etwa durch die Stiftung „Hilfe für blinde und sehbehinderte Menschen“ - etabliert.

Ebenso müssen alle Hilfen des Freistaats, seine Hilfen für Menschen mit Behinderung, für Familien, Kinder und Jugendliche, aber auch Hilfen für junge Unternehmen und viele mehr, immer unter der Maßgabe auch einer verantwortlichen Finanzpolitik betrachtet werden. In dem aktuellen Gesetzentwurf gehen wir auf die Wünsche und Forderungen blinder Menschen ein. Die beiden Koalitionspartner haben dies vor der Wahl zugesagt, zu Beginn der Wahlperiode in einem Vertrag festgeschrieben und nun erfolgt die Umsetzung.

Die Form der Umsetzung wurde in der Anhörung vom Gemeinde- und Städtebund und vom Landkreistag kritisiert, weil die Refinanzierung durch das Land nicht zeitgleich, sondern erst nach einem halben Jahr erfolgt. Die Ministerin hat dies bereits bei den Beratungen zum Landeshaushalt erläutert. Auch andere soziale Leistungen werden zeitversetzt refinanziert, so die Eingliederungshilfe. Sie wird aufgrund der Fallzahlen des letzten Jahres im Februar und im September des Folgejahres gezahlt.

(Abg. Koppe)

Meine Damen und Herren, wir haben Ihnen heute noch einen Änderungsvorschlag ausgelegt und bitten auch da um Zustimmung. Es handelt sich hier um die formelle Umsetzung der EU-Verordnung aus dem Jahr 2004 mit der Nummer 883, die in Deutschland nun in Kraft gesetzt wurde. Die EU klagt gegen die Bundesrepublik und die Bundesregierung empfiehlt den Ländern, dies in ihren Gesetzen so aufzunehmen. Da wir heute aktuell bei diesem Gesetz sind, empfehlen wir auch diese Annahme. Sie ermöglicht gerade die freie Bewegung auch der Arbeitnehmer innerhalb Europas. Das ist Anliegen der EU.

Meine Damen und Herren, einige meiner Vorredner haben darauf hingewiesen, gestern wurde im Foyer eine tolle Ausstellung mit dem Titel „Sehen, Träumen, Leben“ von der Präsidentin eröffnet. Eine bemerkenswerte und eindrucksvolle Ausstellung, schauen Sie sich wirklich die Bilder genau an. Sie erzählt von zwei Menschen, die blind sind - leider nicht aus Thüringen, sondern aus Skandinavien. Sie erzählt von einem Bauern und einem Lehrer. Da sind wir bei dem Verständnis von Behindertenpolitik. Behindertenpolitik muss Integration und Inklusion, aber ganz besonders Teilhabe ermöglichen, Teilhabe am sozialen, am kulturellen, aber hier ganz besonders am Arbeitsleben. Wir müssen dafür sorgen, dass blinde Menschen in der Arbeitswelt eine Chance bekommen. Programme und finanzielle Hilfen sind genügend vorhanden. Mein Appell - und da, denke ich, habe ich eine Nuance, die auch Frau Siegesmund hier angesprochen hat, ich sehe den Appell nämlich positiv - wir müssen auf die Arbeitgeber und die Unternehmer eingehen. Sorgen Sie für Arbeitsplätze für blinde und behinderte Menschen! Sie sind eine Bereicherung. Dieser Appell geht an uns alle. Ich weiß, Sie alle haben viele Firmenbesuche. Nutzen Sie die Chance, um gerade auf die Möglichkeit, blinde Menschen einzustellen, hinzuweisen. In dem Ausstellungsprojekt heißt es - Frau Präsidentin, ich darf kurz zitieren: „Die Ausstellung vermittelt, was politische Konventionen und Gesetzgebungen erstreben: das selbstständige, gleichberechtigte Mit- und Füreinander von behinderten und nicht behinderten Menschen.“ So weit das Zitat aus dem Prospekt.

Meine Damen und Herren, nutzen wir die Gelegenheit, setzen wir den Gesetzesvorschlag der CDU und der SPD um. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Entwurf und zum Änderungsantrag.

(Beifall CDU, SPD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Gumprecht. Als Nächste spricht Frau Abgeordnete Stange von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin, liebe Anwesende auf der Tribüne, werte Kolleginnen und Kollegen, im Prinzip ist alles schon gesagt, nur noch nicht von jedem. Auch wir, die Fraktion DIE LINKE, steht für ein auskömmliches Blindengeldgesetz. Meine Kollegin Siegesmund hat bereits ausführlich und sehr detailliert aufgezeigt, wie die Odyssee des Landesblindengeldes in den letzten 16 Jahren hier im Lande Thüringen verlaufen ist. Dem ist von unserer Seite nichts hinzuzufügen. Ja, die Ausstellung, von der auch meine Kolleginnen und Kollegen bereits alle erzählt haben, die gestern eröffnet wurde, hat auch bei mir so eine Art Hoffnungsschimmer erweckt. Erstens den Hoffnungsschimmer - als ich die Einladung in der Hand hielt -, dass die Landtagsverwaltung ein gutes Timing hätte, zeitgleich mit der Verabschiedung eines Landesblindengeldgesetzes eine Ausstellung hier im Foyer zu präsentieren. Aber wir wissen alle, das ist mehr oder weniger nur dem Zufall geschuldet, weil die Landesregierung nicht eher aus den Startlöchern kam mit einem vorgelegten Gesetzentwurf. Darum passt es trotzdem recht gut. Wenn ich mich so zurückerinnere an die letzten 24 Stunden, als die Landtagspräsidentin, Frau Diezel, die Rede gehalten hat zu der Eröffnung, dachte ich: Toll! Hier wird alles gesagt. Die Diskussion heute hier im Landtag zum Thema „Landesblindengeld“ wird harmonisch sein und dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE kann eigentlich nur zugestimmt werden, weil genau das - ein auskömmlicher Nachteilsausgleich - auch durch Frau Diezel immer wieder formuliert worden ist. Ich denke auch, meine werten Kolleginnen und Kollegen, die die Ausstellung hier so oft zitiert haben, und die Bilder, die uns zum Zeigen an die Wand gehangen worden sind, diese Ausstellung konnte nur in Norwegen fotografiert werden, denn genau dort wird ein Nachteilsausgleich gezahlt, der auskömmlich ist für Menschen mit Behinderungen, und in Thüringen und Deutschland nicht, sondern nur in skandinavischen Ländern. Ich glaube, das ist auch der Punkt, warum die Bilder aus Norwegen kommen und nicht aus Thüringen.

Werte Kolleginnen und Kollegen, der Nachteilsausgleich - das haben Sie auch bereits mehrfach erwähnt - ist für Menschen mit Behinderungen und somit auch für blinde und sehbehinderte Menschen ein ganz wichtiges Element, um eine tatsächliche Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu realisieren. Wir haben auch schon mehrfach erwähnt, dass der Sozialausschuss eine Anhörung gemacht hat, eine schriftliche Anhörung von Vereinen und Verbänden, die sich natürlich durchweg erst einmal positiv dazu geäußert haben, dass es nun endlich eine Erhöhung um 50 € Blindengeld geben soll, aber es wurde auch gleichzeitig immer wieder gesagt, die 50 € sind bei Weitem nicht ausreichend. Hier möchte ich einfach noch einmal zitieren aus den

(Abg. Gumprecht)

schriftlichen Anhörungsberichten, die uns vorliegen. So hat uns zum Beispiel der Blinden- und Sehbehindertenverband Thüringen bestätigt, ja, sie sind grundsätzlich damit einverstanden und sie begrüßen, dass es eine Erhöhung um 50 € gibt. Gleichzeitig weisen sie darauf hin, dass wir mit der beabsichtigten Blindengelderhöhung um 50 € eine der letzten Positionen im Vergleich mit den anderen Bundesländern einnehmen und wir hinter Brandenburg und hinter Niedersachsen die drittvorletzte Position einnehmen. Diese Position und diese Stellung ist einfach nicht schönzureden. Der Blindenund Sehbehindertenverband hat auch in seiner Stellungnahme darauf hingewiesen, dass ein auskömmliches Landesblindengeld in Bezug auf die Aufwendungen, die Menschen mit hochgradiger Sehbehinderung oder Blinde haben, im Prinzip 608 € seien. Das ist genau die Höhe, die nach Blindenhilfe SGB XII gezahlt wird. Weiterhin formulierte auch der Landesverband der Blinden und Sehbehinderten, dass wir das als ersten Schritt nur sehen können und dass eine weitere Erhöhung hinsichtlich des Landesblindengeldes unbedingt notwendig ist. Ähnlich äußerte sich der Verein der Blinden und Sehbehinderten im Studium und Beruf e.V. Sie sagten auch, 50 € sind ein erster Schritt, jedoch eine tatsächliche blindheitsbedingte Mehraufwendung ist damit keinesfalls zu klären.

Dass der Thüringer Landkreistag und der Gemeinde- und Städtebund sich auch kritisch geäußert haben, was die Vorfinanzierung vonseiten der Kommunen und Landkreise betrifft, wurde bereits gesagt, dem ist nichts hinzuzufügen. Ich denke auch, dass hier die Landesregierung mit der Formulierung im Gesetz etwas kreativer hätte umgehen können, so dass die Kommunen nicht ein halbes Jahr in Vorleistung treten. Die Finanzschwäche der Kommunen ist uns wohl bekannt.

(Beifall DIE LINKE)

Die LINKE hat bereits zum Haushalt 2010 in ihrem Änderungsantrag darauf aufmerksam gemacht, dass wir für eine Erhöhung des Landesblindengeldes um 100 € sind. Diesbezüglich, denke ich, ist es nur richtig, wenn wir heute noch einmal einen Antrag vorlegen, der nicht die 220 € bzw. 270 € Landesblindengeld als Forderung aufnimmt, sondern die 320 €. Wir haben - und das habe ich heute Morgen im Radio öfter gehört, warum dieser Antrag von der CDU und SPD abgelehnt wird, man sagte, er sei nicht durchfinanziert und er sei nicht machbar in unserem Änderungsantrag zum Haushalt eine Kofinanzierung vorgelegt. An dieser Stelle kann ich nur festhalten, wir sind nicht aus Wolkenkuckucksheim und fordern nicht das, was nicht realisierbar ist, sondern wir haben eindeutige Prämissen festgelegt. Hier sage ich auch, wenn man gewollt hätte, hätte man schon einen Zuschuss aus den Lottomitteln nehmen können, um auch Landesblindengeld kozufinanzieren. Für ca. 5.000 Betroffene hier in

Thüringen, denke ich, wären ca. 3 Mio. € mehr machbar gewesen.

(Beifall DIE LINKE)

Liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU und SPD, Ihr Änderungsantrag, den Sie gestern noch in den parlamentarischen Gang gegeben haben, ist für unsere Begriffe eigentlich nicht notwendig, denn das, was hier noch einmal geregelt wird, ist bereits in einer Richtlinie der EU aufgeschrieben und dieses wird im Prinzip seit 2004 in Thüringen umgesetzt. Es schadet nichts, es ist doppelt gemoppelt, wie man das so schön nennt. Wir werden diesem Antrag zustimmen, aber ich denke schon, es ist auch auf anderer Ebene bereits alles dazu geklärt worden.

Werte Abgeordnete, die Fraktion DIE LINKE hat also den Antrag auf 100 € mehr Landesblindengeld jetzt in die Diskussion gebracht. Wir werden ihn zur Abstimmung stellen. Sollte unser Änderungsantrag nicht durchkommen, so wird sich meine Fraktion dem hier vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung enthalten.

Lassen Sie mich zum Schluss noch darauf aufmerksam machen und da kann ich auch meiner Vorrednerin zustimmen, der Kollegin Siegesmund: Wir sehen schon, dass es einen Nachteilsausgleich für alle betroffenen Behinderten in Thüringen, aber auch in Deutschland geben muss. Wir sehen auch, dass wir in Thüringen an dem nächsten Schritt für einen Nachteilsausgleich für Gehörlose weiterarbeiten müssen. Da sind wir weiß Gott auch erst am Anfang. Wir sagen Ihnen bereits heute, dass die Fraktion DIE LINKE auch da in den kommenden Monaten konstruktive Vorschläge einbringen wird, damit Nachteilsausgleich nicht nur auf dem Papier steht, sondern in Wirklichkeit, in der Realität, im Leben umgesetzt wird. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Gibt es weitere Wortmeldungen? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Für die Landesregierung hat sich Ministerin Taubert zu Wort gemeldet.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, in der Koalitionsvereinbarung im Oktober 2009 haben die Koalitionspartner der CDU und SPD ausdrücklich vereinbart, das Thüringer Blindengeld um 50 € auf 270 € monatlich zu erhöhen. Die Landesregierung hat zur Umsetzung dieser Vereinbarung den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Thüringer Blindengeldgesetzes vorgelegt, der in der 24. Sitzung des Thü

(Abg. Stange)

ringer Landtags am 17. Juni 2010 in das Plenum eingebracht und in erster Lesung beraten wurde.

Der Gesetzentwurf nimmt auch weitere Regelungen zur Kostenerstattung an die Landkreise und kreisfreien Städte in das Blindengesetz auf, die in Thüringen für die Durchführung des Thüringer Blindengeldgesetzes und die Auszahlung des Blindengeldes zuständig sind.

In der 8. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit am 18. Juni 2010 wurde die Durchführung eines Anhörungsverfahrens zu dem Gesetzentwurf beschlossen. Die Anzuhörenden wurden jetzt schon von einigen Abgeordneten noch einmal genannt und auch die Ergebnisse wurden genannt. Es gab sehr viele positive Stimmen zur Erhöhung des Landesblindengeldes. Es gab natürlich auch viele Stimmen, die gesagt haben, es reicht trotz alledem nicht aus. Es gab Stimmen wie zum Beispiel vom Sehschwachenverband, der sagt: Es muss auch für sehschwache Menschen einen Nachteilsausgleich geben. Es gab vom Bund der Steuerzahler, der auch grundsätzlich der Erhöhung zustimmt, die Anmerkung, dass im Bereich der teilstationären Pflege oder Kurzzeitpflege die Erhöhung um 23 Prozent doch zu hoch sei - also ein relativ einheitliches Bild, das die Erhöhung auch begrüßt.

Wir wissen, dass es unterschiedliche Behindertenarten gibt. Das ist auch gerade angesprochen worden. Wir wissen, dass Blindheit die einschneidendste Sinnesbehinderung ist. Das ist zweifelsohne so. Deswegen ist es sachgerecht, dass das Blindengeld vor einiger Zeit wieder eingeführt wurde und dass wir es heute auch noch einmal erhöhen, so wie wir es im Koalitionsvertrag vereinbart haben.

Es gibt unzählige Gruppen von Menschen mit Behinderung, die alle zumindest einen Anspruch hätten, gewisse Nachteile ausgeglichen zu bekommen. Der Staat kann an der Stelle das tun, was er tun muss, nämlich zunächst einmal die größten Schwierigkeiten lindern, und das ist bei den Blinden und Sehbehinderten.

Die Gehörlosen wurden angesprochen. Ich will darauf verweisen, dass wir bereits in diesem Haushalt 2010 finanzielle Mittel eingestellt haben, um genau den auch im Koalitionsvertrag vereinbarten Nachteilsausgleich zu bringen, und zwar nicht in Form eines monatlichen Zuschusses an Gehörlose und Schwerhörige, sondern im Sinne einer praktischen Hilfe, die sich natürlich in finanziellen Mitteln äußert, nämlich wenn gehörlose Menschen außerhalb der öffentlichen Verwaltung, wo sie kostenfrei Gebärdendolmetscher zur Verfügung gestellt bekommen, unterwegs sind, wenn sie zu Festveranstaltungen - gerade in diesem Jahr, 20 Jahre, möchten sie an vielen Veranstaltungen teilnehmen - wollen, wenn sie auch zum Notar müssen wegen einer Erbschaft und dergleichen, können sie seit

gestern beim Gehörlosenverband - über den läuft die ganze Förderung - beantragen, dass sie einen Gebärdendolmetscher zur Verfügung gestellt bekommen, sie können frei wählen. In aller Regel wird es auch jemand sein, der das Gebärdendolmetschersprachediplom erworben hat, also auch eine Fachkraft, die das macht. Man kann Fördermittel dafür beantragen, also die Erstattung der Kosten. Ich denke, das ist eine sehr praktische Sache, die wir am Bedarf ausrichten, und wir werden sehen, wie sich das in den nächsten Jahren entwickelt, weil die Frage der Kommunikation für die Gehörlosen natürlich das größte Problem ist.

Gehörlose haben - vor allem, wenn sie ganz jung sind, wenn sie noch Kinder sind - mittlerweile auch einen Vorteil gegenüber Blinden, denn Blindheit ist nicht heilbar. Wer einmal erblindet ist, der ist erblindet. Sie haben den Vorteil, dass man sie an anderer Stelle fördern kann, mit dem sogenannten Cochleaimplantat. Sie müssen das aber erlernen. Auch da sind wir in der Finanzierung mit dabei. Wir fördern die Rehabilitation von Kindern, die so ein Implantat haben. Das heißt, wir versuchen auf allen Ebenen zu helfen, bei den Erwachsenen, bei den jungen Leuten, aber auch bei den Kindern, damit Gehörlosigkeit nicht mehr die Barriere ist, die sie momentan noch für viele Menschen ist. Ich denke, so kann man den Menschen am allerbesten helfen, wenn man ihnen hilft, die anderen auch zu hören.

Ich will auf ein weiteres angesprochenes Thema zurückkommen, es ging auch um die Frage der Beschäftigung. Ich will daran erinnern, dass wir über die Ausgleichsabgabe insgesamt 10 Mio. bereitstellen, um Menschen mit Behinderung aller Behindertenarten, aber da sind auch Gehörlose, da sind auch Erblindete und Sehschwache dabei, speziell zu fördern. Darüber hinaus gibt es über das Wirtschaftsministerium ESF-Förderung in Größenordnungen - da meine ich nicht das Landesarbeitsmarktprogramm, sondern andere Förderprogramme -, wo man sich bewusst in den Ministerien schon zusammengesetzt hat und praktisch auch Menschen mit Behinderungen gezielt anspricht und versucht, sie über die Integrationsfachdienste in Arbeit zu bekommen und Arbeit zu fördern.

Ich denke, es passiert ausgesprochen viel. Das Landesblindengeld, um auf diesen Gesetzentwurf zurückzukommen, ist eine wichtige Ergänzung, die unabhängig vom Einkommen nunmehr gezahlt wird. Ich bitte die Fraktionen, dieser Regelung zuzustimmen.

(Beifall CDU, SPD)

Vielen Dank, Frau Ministerin. Gibt es weitere Wortmeldungen? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Dann beende ich die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung.