Protocol of the Session on May 27, 2010

(Beifall FDP)

das Thema der Floatinglehrer, bezogen auf den hoch prekären Haushalt, hier in Thüringen vorstellen. Dazu gab es einen Entschließungsantrag der FDP-Fraktion, der aussagte, dass immense Ausgaben für Vertretungs- und Aushilfskräfte an Thüringer Schulen nicht dort ausgegeben werden sollen, sondern bitte einfach umgeschichtet werden sollen und den Floatinglehrern die Möglichkeit eröffnet werden soll, dass sie eventuell mehr arbeiten können, wenn sie es denn wollen. Das war der Punkt. So viel zum Thema Halbherzigkeit, die kann ich an dieser Stelle nicht erkennen

(Beifall FDP)

und ich habe mich auch wirklich gefreut, dass sich die Fraktion DIE LINKE an der Stelle zumindest enthalten hatte bei der Haushaltsdebatte. Ich nehme das zur Kenntnis. Wir haben im Ausschuss die Abstimmung erlebt, die da war, Herr Dr. Voigt hat es gesagt, eine mehrheitliche Ablehnung. Das finde ich außerordentlich bedauerlich, weil ich denke, hier hätte man schnell reagieren und etwas machen können. Schön ist aber, dass es keine Abstimmung war, die da sagt 12 : 1, sondern es war eine Abstimmung mehrheitlich dagegen, aber bei 6 : 7. Danke schön.

(Beifall FDP)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat sich Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben es gestern schon erlebt bei der Aktuellen Stunde, als es um Schulpolitik ging, da bin ich zu dem Schluss gekommen, dass es offenkundig wenig, um nicht zu sagen keine Einigkeit dahin gehend gibt, wie die künftigen Schulkonzeptionen für Thüringen aussehen sollen. Das setzt sich fort. Wenn ich den Kollegen Emde zitieren darf, der Peter Metz eben gebeten hat, hier nicht weiter zu provozieren, dann kann ich mir lebhaft vorstellen, wie die weitere Debatte in dieser Frage aussieht. Das halte ich für ausgesprochen bedauerlich, das möchte ich betonen. Denn an dieser Stelle möchte ich Frau Hitzing von der FDP-Fraktion zustimmen. Zumindest in großen Teilen von dem, was Sie eben gesagt haben, das hat sich auch in unserem Abstimmungsverhalten im Ausschuss gezeigt, haben wir Ihnen recht gegeben. Eines sagen wir ganz deutlich: Es muss Schluss sein mit dieser Ungleichbehandlung von Lehrerinnen und Lehrern in den Klassenzimmern. Dazu hatten sich im Wahlkampf diverse Parteien verpflichtet. Was sich heute allerdings im Handeln zeigt, das erleben wir hier gerade. Da wird der eine vom anderen in gewisser Weise ein Stück weit diszipliniert, wenn ich das mal so im Schuldeutsch aussprechen darf, nur weil er sich immer noch an das erinnert, was im Wahlprogramm stand. Ob sich das tatsächlich auch in Taten umsetzt, werden wir sehen. Ich muss an der Stelle deutlich sagen, eigentlich sehen wir es nur als einen ersten Schritt, einen ersten überfälligen Schritt, dass tatsächlich die Lehrerinnen und Lehrer, die verbeamtet sind, und die Lehrerinnen und Lehrer im Floating gleichgestellt werden. Denn unser Ziel ist die Gleichebehandlung und auch die gleiche Bezahlung von Lehrerinnen und Lehrern aller Schulformen. Das werden wir an anderer Stelle noch weiter diskutieren. Wenn wir allerdings die Situation vor Ort in den Lehrerzimmern kennen und erleben, dann muss ich auch deutlich sagen, wünsche ich mir positiven Druck auch vonseiten der Regierung mit Blick auf die Gespräche, die im Moment stattfinden, dahin gehend, dass das Ziel tatsächlich sein muss, die Lehrerinnen und Lehrer zu unterstützen, die im Moment unter dieser Ungleichbehandlung ganz massiv leiden. Es kann nicht in unserem Interesse sein - und das überträgt sich auf das Schulklima und auch auf die Schülerinnen und Schüler -, wenn sich in den Lehrerzimmern sozusagen Lehrer unterschiedlicher Klassen - wenn ich es so ausdrücken darf - wiederfinden.

In diesem Sinne sage ich für unsere Fraktion ganz deutlich: Wir werden diesem Antrag zustimmen, weil wir möchten, dass sich hier endlich etwas bewegt und es wird noch weitergehende Anträge in diese Richtung geben. Danke schön.

(Beifall FDP, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Mir liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen seitens der Abgeordneten vor. Mein Blick geht wieder in Richtung Landesregierung. Die Landesregierung möchte auf ihr Recht, sich an der Aussprache zu beteiligen, verzichten. Ich schließe die Aussprache. Frau Abgeordnete Hennig, eine Wortmeldung? Ja, das ist jetzt schwierig. War die Wortmeldung vor meinem Abschluss? Ja.

Ich bedanke mich bei Frau Präsidentin, dass ich noch reden darf. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten, werte Präsidentin, ich wollte eigentlich die Landesregierung noch zwei, drei Sätze fragen. Das geht aber jetzt nicht. Deswegen muss ich mich doch noch mal zu Wort melden. Was es heißt, schnellstmöglich werden Verhandlungen aufgenommen, haben wir gehört, aber was es heißt, Verhandlungen mit welchem Ergebnis aufnehmen, ist für mich heute nicht geklärt. Für mich ist auch nicht die Frage geklärt, wie es der Koalitionsvertrag beschreibt, dass bis 2015 2.500 VBE eingestellt werden. Wir haben schon das letzte Jahr verpasst. In diesem Jahr ist die Rede von 200 bis 300 Neueinstellungen. Wie soll der Bedarf von 2.500 Stellen bis 2015 gedeckt werden? Die SPD spricht inzwischen schon von 2018 oder 2020. Aus meiner Sicht ein nicht hinzunehmender Zustand und diese Fragen müssen einfach beantwortet werden und können nicht noch weiter aufgeschoben werden.

(Beifall DIE LINKE)

Jetzt schaue ich noch einmal in die Runde nach Wortmeldungen. Für das Protokoll vermerke ich auch, dass die Wortmeldung von Frau Hennig vor meinem Satz „Ich schließe die Aussprache.“ war, aber ich es nicht gesehen habe. Wenn jetzt keine weiteren Wortmeldungen mehr zu verzeichnen sind, kann ich die Aussprache schließen. Jetzt möchte Abgeordneter Bergner wahrscheinlich sagen, dass namentlich abgestimmt werden soll oder?

Danke, Frau Präsidentin, genau das wollte ich namens meiner Fraktion beantragen.

Dann werden wir über die Nummer 2 aus dem Antrag der Fraktion der FDP in Drucksache 5/486 jetzt namentlich abstimmen. Ich bitte die Schriftführer, die Stimmkarten einzusammeln.

Kann ich davon ausgehen, dass jeder seine Stimmkarte abgeben konnte? Das ist der Fall. Ich bitte darum, dass ausgezählt wird.

Mir liegt das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zu Nummer 2 aus dem Antrag der FDP in Drucksache 5/486 vor. Es wurden 79 Stimmen abgegeben. Mit Ja haben 34 gestimmt, mit Nein 45. Es gab keine Enthaltungen. Damit ist Nummer 2 aus diesem Antrag abgelehnt (namentliche Abstimmung siehe Anlage 3).

Ich schließe nun den Tagesordnungspunkt 8 und wir gehen in eine Mittagspause von 60 Minuten, und zwar bis 14.10 Uhr.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 9

Finanzmärkte regulieren - Demo- kratie und Binnenwirtschaft stär- ken Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/956 -

Wünscht die Fraktion DIE LINKE das Wort zur Begründung?

(Zuruf Abg. Huster, Abg. Keller, DIE LINKE: Ja.)

Ja, dann bitte ich darum.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die CSU fordert eine Bankenabgabe, Bischof Marx eine Vermögenssteuer, offenbar leben wir in sehr unruhigen Zeiten. Viele Menschen sorgen sich um ihr Erspartes und um ihre Arbeit. Wer glaubte, die seit 2007 tobende weltweite Krise bliebe auf das Finanzsystem beschränkt und sei nur als konjunkturelle Delle zu interpretieren, hat sich offensichtlich deutlich geirrt. Was wir erleben, geht tiefer. Der uns allen bekannte Banker Edgar Most spricht in diesen Tagen von einer Systemkrise und nicht nur er. Für uns tun sich drei Fragen auf.

1. Sind wir bereit konsequent zu regulieren?

2. Wer zahlt die Zeche für das Ganze?

3. Was kann das Land Thüringen tun?

Derzeit gibt es auch von den bürgerlichen Parteien Vorschläge zur Regulierung einiger Auswüchse im Finanzsystem und auch erste konkrete Schritte der deutschen Bundesregierung. Wir als LINKE sehen Bewegung in die Sache gekommen. Der Stand der Diskussion ist aber nicht ausreichend, deshalb unser Ihnen vorliegender Antrag.

Wir sind davon überzeugt, dass alles getan werden muss, das Primat der demokratisch legitimierten Politik über die Ökonomie wieder herzustellen. Das Casino der Finanzmärkte muss geschlossen werden. Dazu müssen u.a. Spekulationsgeschäfte unattraktiv gemacht werden. Es muss endlich über die Folgen einer extrem verschobenen Einkommens- und Vermögenspolitik nachgedacht werden. Die Anhäufung von Reichtum ist eine der wesentlichen Ursachen der weltweiten Krise. Es muss daher von oben nach unten umverteilt werden. Es muss einfach gerechter zugehen. Wer dauerhaft den Euro stabilisieren will, darf nicht nur bei der Bekämpfung der Spekulationen stehenbleiben. Wir brauchen eine abgestimmte Wirtschafts-, Lohn- und Steuerpolitik auf EU-Ebene, die hilft, dass andere Länder im Euroraum nicht niederkonkurriert werden können. Für Deutschland und für Thüringen gilt dann, dass wir endlich über eine Stärkung der Binnennachfrage sprechen müssen. Es geht um die Stärkung der öffentlichen Hand als Nachfrager auf dem Binnenmarkt, es geht um öffentliche Investitionen, es geht um gerechte Löhne, die helfen, die Kaufkraft zu stärken und, meine Damen und Herren, es kann nicht darum gehen Hartz-IV-Empfängern noch mehr Geld wegzunehmen, weil eben auch davon die Kaufkraft weiter geschwächt wird.

(Beifall DIE LINKE)

Sehr geehrte Damen und Herren, dass diese Veränderungen nicht von heute auf morgen und nicht konfliktlos gehen, ist uns klar. Wir wollen aber mit unserem Antrag einen Beitrag zum Beginn dieser Debatte leisten. Wir sind überzeugt, dass die Legitimität einer Wirtschaftsordnung und letztlich auch der Demokratie entscheidend davon abhängt, wie sich die Akteure den Herausforderungen aus Sicht der Menschen stellen. Für uns ist klar, dass dabei Rüstungsexporte, die das Töten von Menschen billigend in Kauf nehmen, keine ethische Grundlage haben. Deshalb ist für uns die Frage der Konversion sehr wichtig und gehört in diese Debatte mit hinein. Thüringen soll Vorreiter eines Konversionsprogramms in Deutschland werden.

Sehr geehrte Damen und Herren, nehmen wir uns gemeinsam in Verantwortung. Dazu soll unser Antrag seinen Beitrag leisten. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE)

Danke, Frau Abgeordnete. Das Wort hat die Abgeordnete Lehmann von der Fraktion der CDU.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, man könnte es kurz machen und sagen, manches Ziel, mancher Auftrag, der im Antrag der Drucksache 5/956 enthalten ist, ist bereits in der letzten Woche erledigt worden. Mancher Punkt, der hier aufgelistet ist, für den wir bzw. die Landesregierung nicht zuständig sind, ist darin auch enthalten, und Sie haben Dinge hier hineingeschrieben, die bereits ganz selbstverständlich von der Landesregierung auch getan werden. Natürlich gehe ich auch gern auf die einzelnen Punkte Ihres Antrags ein.

Als zwingende Konsequenz aus der Krise muss der unter rot-grün ausgehöhlte und geschwächte Stabilitäts- und Wachstumspakt wieder gestärkt werden. Die EU-Kommission hat hierzu Vorschläge unterbreitet, die auch in die richtige Richtung führen. Es ist richtig, es muss harte Strafen für Schuldnerstaaten geben wie die Sperrung von EU-Geldern oder Stimmrechtsentzug als Beispiele. Zudem sollen die Stabilitätsprogramme der EU-Länder einer Prüfung unterzogen werden; möglicherweise durch die Europäische Zentralbank. Im Extremfall muss sogar über die unwiderrufliche Streichung einbehaltener Strukturmittel entschieden werden. Haushaltskrisen in der Eurozone müssen durch die wirtschaftspolitische Überwachung und Koordinierung verbessert werden und ein Rechtsrahmen für eine geordnete staatliche Insolvenz muss geschaffen werden. Die Bundesregierung hat dazu auch in der letzten Woche beraten und Vorschläge unterbreitet. Über die Bankenabgabe hinaus muss sich auf europäischer und globaler Ebene für eine wirksame Finanzmarktsteuer, das heißt Finanztransaktionssteuer oder Finanzaktivitätssteuer, eingesetzt werden, um so schnell wie möglich auch zu nationalen Maßnahmen zu kommen. Dazu gehört beispielsweise das Verbot hochspekulativer Wetten von Investoren auf fallende Aktienkurse, die sogenannten ungedeckten Leerverkäufe. Das ist ja bereits seit dem 19. Mai beschlossen. Auch der Handel mit bestimmten Kreditausfallversicherungen auf Staatsanleihen der Eurozone wurde von der BaFin untersagt. Zudem müssen die europäischen Rating-Agenturen stärkeren und verbindlichen Kontroll- und Bewertungsmechanismen un

terworfen werden und beispielsweise die Kontrolle der Hedgefonds auch verstärkt werden. Das sind alles Dinge, die bereits auch in der letzten Woche beraten und zum großen Teil auch beschlossen wurden, wo Sie ja auch die Landesregierung heute auffordern wollen, sich entsprechend dafür einzusetzen. Wie schon gesagt, das hat die Zeit schon überholt.

Zur Vorbeugung künftiger Risiken auf den Finanzmärkten sind Anpassungen an den Eigenkapitalregeln von Basel II notwendig. Dabei muss im Rahmen der internationalen Verhandlungen auch weiterhin darauf geachtet werden, dass die Chancengleichheit im Wettbewerb sowohl weltweit zwischen international tätigen Kreditinstituten als auch zwischen national und international tätigen Kreditinstituten sowie zwischen Kreditinstituten verschiedener Institutsgruppen in Deutschland aufrechterhalten, wo nötig verbessert und eine Benachteiligung für die mittelständische Wirtschaft vermieden wird. Gemeinsam mit den europäischen Partnern hat die Bundesregierung im Rat der Europäischen Union am 10. Mai beschlossen, einen Rettungsschirm für den Euro aufzuspannen. Dies ist aus wohlverstandenem nationalem Interesse heraus geschehen. Eine weitere Eskalation der Krise hätte nicht nur die Zahlungsfähigkeit einer Reihe von Staaten, sondern den Fortbestand der gesamten Währungsunion und damit die Stabilität unserer Währung gefährdet. Ich denke, das ist auch ganz wichtig für unsere Bürger, dass der Euro sicher ist. Künftig soll es deshalb möglich sein, Euro-Staaten finanziellen Beistand zu gewähren, wenn diese durch außergewöhnliche Ereignisse ernstlich von der Zahlungsunfähigkeit bedroht sind. In dieser Absicht soll die Europäische Union Finanzmittel im Volumen von bis zu 60 Mrd. € bereitstellen, eine Stabilitätsgemeinschaft entstehen, die zur Abwendung der Zahlungsunfähigkeit Kredite im Umfang von bis zu 440 Mrd. € gewähren kann. Darüber hinaus wird sich auch der internationale Währungsfonds am Rettungsschirm beteiligen. Auf Deutschland entfiel bzw. entfällt damit ein maximaler Garantieanteil von 123 Mrd. €, der im äußersten Notfall auch durch den Haushaltsausschuss unserer Kollegen im Bundestag um bis zu 20 Prozent noch erhöht werden kann. Voraussetzung für die Übernahme der Gewährleistung ist sowohl ein einvernehmlicher Beschluss aller Euro-Staaten als auch ein umfassendes Konsolidierungsprogramm, dass der betroffene Staat - in diesem Fall reden wir über Griechenland in den letzten Wochen und Monaten - zuvor mit dem internationalen Währungsfonds und der Europäischen Kommission unter Mitwirkung der EZB vereinbart haben muss. Mit dem Gesetz zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitalmarktrichtlinie werden im Wesentlichen die drei von der Europäischen Union im Jahr 2009 beschlossenen Änderungsrichtlinien auch in nationales Recht umgesetzt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wie gesagt, in der letzten Woche hat sich auf Bundesebene in diesen Punkten sehr viel getan. Der Bundestag hat beraten; der Bundesrat hat beraten und unsere Bundeskanzlerin Angela Merkel hat am 19. Mai mit einer Regierungserklärung für den Eurorettungsschirm auch noch einmal geworben. Mit ihm soll, und das ist ganz wichtig, die Stabilität des Euro gesichert, aktuelle Hilfen für Euro-Staaten in Not gewährt und künftige Finanzkrisen vermieden werden. Die EU-Kommission, Euro-Länder und der IWF stellen insgesamt rund 750 Mrd. € an Krediten und Garantien zur Verfügung. Die Finanzmärkte sollen über Steuern und Abgaben an den Kosten der Krisenbewältigung auch beteiligt werden. Die Bundeskanzlerin hat auch darauf hingewiesen, sie werde sich bei dem Gipfeltreffen im Juni im kanadischen Toronto für eine entsprechende Finanzmarktsteuer auch gegenüber den anderen Ländern einsetzen. Euro-Staaten in Not erhalten nur dann Hilfe, wenn sie konsequent auch einsparen. Die Geberstaaten behalten die Kontrolle und entscheiden in jedem Einzelfall neu. Spekulation soll eingedämmt werden. In Deutschland wurden hochspekulative Leerverkäufe verboten. International kämpfen wir für eine wirksame Kontrolle und Aufsicht der Finanzmärkte.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, zu dem Rettungsschirm vielleicht noch einige Punkte. Es geht um die Gründung einer Zweckgesellschaft für die Bereitstellung der Finanzhilfen und diese Zweckgesellschaft stellt einen Betrag in Höhe von 430 Mrd. € dafür zur Verfügung. Unsere Bundesrepublik beteiligt sich mit den benannten 123 Mrd. € und die Aufstockung, die 20 Prozent, die ich benannt hatte, würde das Ganze dann auf 147,6 Mrd. € von deutscher Seite maximal erhöhen. Das Gesetz dafür wurde am 21. Mai im Bundestag verabschiedet und auch im Bundesrat beraten. Speziell Griechenland muss alle drei Monate die Verwendung der Rettungsmaßnahmen vorweisen, auch die Einhaltung der Sparmaßnahmen belegen. Leerverkäufe und ungedeckte Kredite bzw. Staatsanleihen wurden verboten und die Zweckgesellschaft soll auf drei Jahre bestehen. Mit dem IWF gemeinsam beläuft sich das Rettungspaket auf 750 Mrd. €. Mitgliedstaaten der Eurozone haben ein Vetorecht, so dass niemand ungehindert Zugang zu den Finanzhilfen bekommen kann. Ziel ist es, den Druck vom Euro zu nehmen bzw. dieser Druck sollte vom Euro mit diesen Hilfsmaßnahmen genommen werden. Folgen werden auch weiterhin befürchtet und wenn man die Entwicklung der Kurse verfolgt, sieht man schon, dass entsprechende Schwankungen entstanden sind. Aber, ich denke, wir sollten optimistisch bleiben, dass all diese eingeleiteten Maßnahmen unseren Euro auch sicher erhalten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, nun noch einmal zu einigen Details des Antrags der Fraktion DIE LINKE. Die schwarz-gelbe Koalition hat sich in Berlin auf eine Initiative zur Einführung einer europaweiten Finanzmarktsteuer geeinigt und die Koalition hat mit einem gemeinsamen Beschluss die Bundesregierung aufgefordert, sich auf europäischer und globaler Ebene für eine wirksame Finanzmarktsteuer, entweder Finanztransaktionssteuer oder Finanzaktivitätssteuer, einzusetzen. Beide Modelle sollen geprüft werden.

Zu Ihrem Wunsch der Einführung einer Banken- und Versicherungsabgabe möchte ich sagen, bei der Rettung von Banken im Zuge der Finanzkrise ist die öffentliche Hand mit enormen Beträgen in Vorleistung gegangen. Deshalb soll sichergestellt werden, dass sich auch die Kreditwirtschaft an den Kosten zur Bewältigung künftiger Krisen und der Restrukturierung von systemrelevanten Banken beteiligt. Hierzu hat das Bundeskabinett Ende März ein Eckpunktepapier verabschiedet. Die Bundesregierung plant, einen Stabilitätsfonds einzurichten, der von der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung verwaltet wird. Finanziert wird der Fonds durch eine Sonderabgabe, die von allen deutschen Banken zu entrichten ist und bei Schieflagen systemrelevanter Banken über den Fonds eingesetzt werden kann. Die Höhe der Abgabe soll sich am Risiko orientieren, das von der jeweiligen Bank für das Finanzsystem ausgeht. Indikatoren dafür sind z.B. die Höhe der eingegangenen Verpflichtungen oder wie stark sie im Finanzbereich vernetzt ist. Je höher das Risiko desto höher ist die Abgabe. Nach Presseberichten - so habe ich das gelesen - sollen ca. 1,2 Mrd. € aus dieser Maßnahme jährlich an den Fonds fließen. Demgegenüber wären nach einer Erhebung der Bundesbank und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht von einer Bankenabgabe nach amerikanischem Vorbild in Deutschland 22 Kreditinstitute und zehn Versicherungen betroffen. Wie andere Unternehmenssteuern auch reduziert eine Bankenabgabe den Gewinn und kann nur teilweise über höhere Gebühren und ungünstigere Zinsen an die Kunden weitergegeben werden. Ich denke, das ist auch ganz wichtig bei dieser Diskussion, dass man immer noch im Blick haben muss, woher dieses Geld letztendlich kommt. Sie haben in Ihrem Antrag Mehreinnahmen in Höhe von 9 Mrd. € angegeben; die Berechnungsgrundlage kenne ich jetzt nicht, das scheint recht optimistisch zu sein.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, zu dem Wunsch auf eine Sonderabgabe auf hohe Boni in der Finanzbranche möchte ich erwähnen, dass die Forderung im Ergebnis auf eine Art Sondersteuer an Bankmitarbeiter gezahlte Boni abzielt. So habe ich das verstanden. Ob eine höhere Besteuerung von Gehaltsbestandteilen insbesondere aus verfas

sungsrechtlicher Sicht zulässig ist, ist umstritten. Insbesondere der Gleichheitssatz wäre durch eine solche Steuer tangiert. Eine ähnliche Wirkung würde die Nichtabziehbarkeit von Bonizahlungen als Betriebsabgabe haben.

Zu Nummer 5 ist anzumerken: Angesprochen werden Ihrerseits offensichtlich zwei Maßnahmen, die die Erhöhung der sogenannten Reichensteuer und die Wiedereinführung der Vermögenssteuer betreffen. Zur Vermögenssteuer ist anzumerken, diese wird seit 1997 in Deutschland nicht mehr erhoben, wurde auch in den neuen Bundesländern noch nie erhoben. Das letzte Aufkommen in den alten Ländern lag damals bei ca. 4,6 Mrd. €. Diesen Einnahmen standen natürlich auch Verwaltungskosten für die Erhebung dieser Steuer entgegen und da kann man sicherlich auch von einigen Hundert Millionen Euro als Kosten dafür ausgehen. Grundlage der Nichterhebung ist ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1995.

Zur Verbesserung des Steuervollzugs, den Sie ebenfalls einfordern, möchte ich anmerken, dass unsere Finanzverwaltung kontinuierlich an der Verbesserung des Steuervollzugs arbeitet. Da möchte ich auch unseren Finanzbeamten wirklich unseren Dank aussprechen für ihr Engagement, denn es gibt auch jährlich Steuerrechtsänderungen und mit all den Dingen ist sich jährlich auch neu zu beschäftigen. Es gibt viele neue Vordrucke, Richtlinien, Verordnungen, all die Dinge, an die sich die Kollegen unserer Einnahmeverwaltung auch in jedem Jahr neu heranarbeiten und es auch teilweise erlernen müssen. Ich denke, unsere Einnahmeverwaltung funktioniert gut und wir müssen auch alles dafür tun, dass das so bleibt,

(Beifall CDU)

mal mit einem Blick auf den nächsten Haushalt gesprochen,

(Zwischenruf Abg. Emde, CDU: Einnahmen sind immer gut.)

damit wir auch insgesamt wieder unsere Einnahmen haben, denn die Wünsche sind doch immer groß.

Frau Abgeordnete, es gibt den Wunsch auf eine Zwischenfrage durch den Abgeordneten Recknagel.