Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr verehrte Abgeordnete! Zunächst, Herr Voigt, ich hoffe, Sie sind sich darüber bewusst, was der Begriff „Kinderlandverschickung“ auch bedeutet, nämlich das Gedenken an die aus vom Luftkrieg betroffenen deutschen Städten verschickten Mütter und Kinder in andere, weniger gefährdete Gebiete ab Oktober 1940. Ich möchte einfach darum bitten, dass wir in der Debatte auf solche Sachen achten.
Zum Zweiten, Dr. Mario Voigt, gibt es auch weibliche Studierende, auch da möchte ich Sie darauf hinweisen,
dass Sie auch als Ausschussvorsitzender dies zur Kenntnis nehmen. Ansonsten ist aus meiner Sicht von Astrid Rothe-Beinlich schon sehr viel gesagt worden. Der Staatssekretär hat begründet, warum es dieses Gesetz geben soll. Mit der Rede vom Abgeordneten Voigt, der noch einmal betont, dass die redaktionellen Änderungen durchaus auch inhaltliche sind, will ich auch noch mal für die Linksfraktion deutlich machen, warum wir dieser Änderung nicht zustimmen werden und uns natürlich einer Ausschussüberweisung - durch die GRÜNEN beantragt - nicht verwehren.
Sehr geehrte Frau Abgeordnete, ist Ihnen bewusst, dass das Wort „Studium“ von dem lateinischen Wort „studere“ - sich eifrig bemühen - kommt und dass deswegen die Verwendung des Wortes „Studenten“ sowohl weibliche als auch männliche Studenten einbezieht?
Das ist mir durchaus bewusst. Aber ist Ihnen bewusst, werter Abgeordneter Voigt, dass die Studierenden - Mann und Frau - doch darauf Wert legen, extra benannt zu werden, und es einfach zu einer emanzipierten Sprache gehört, das auch zu beachten?
Ich möchte jetzt nicht grundsätzlich zu einer Debatte von Gleichstellung kommen, sondern eher noch mal eine grundsätzliche Kritik am Hochschulzulassungsgesetz von Thüringen üben. DIE LINKE hat grundsätzliche Kritik an Zulassungsbeschränkungen für Hochschulen, für Studiengänge. Wir kritisieren, dass Mangel an Hochschulen auch mit diesem Gesetz verwaltet wird und dass beschränkte Studien
kapazitäten mit einer Beschränkung des Zugangs einhergehen, nicht aber mit einer personellen und finanziellen Veränderung in der Ausstattung und im Ausbau, sprich von einer Erhöhung der Studienkapazitäten, also das Gegenteil.
Das Hochschulzulassungsgesetz von Thüringen ist selektiv, sozial- und altersdiskriminierend. Ich erinnere nur an den Passus, dass zulassungsbeschränkte Studiengänger ab 55 Jahre schon besondere Gründe anführen müssen, warum sie denn überhaupt noch studieren wollen. Es ist nach wie vor keine bundesweit einheitliche Regelung für Hochschulzugänge, die wir durchaus befürworten. Es ignoriert nach wie vor die Forderung des Bildungsstreiks. Werter Abgeordneter Voigt, wenn wir das tatsächlich ernst nehmen wollen - und auch Sie haben sich ja immer dafür eingesetzt -, dass man die Forderungen der Studierenden ernst nimmt, muss man, glaube ich, im Ausschuss noch mal wesentlich anders auf das Hochschulzulassungsgesetz eingehen. Natürlich - auch da stimmen wir mit den GRÜNEN überein - die Abschaffung ZVS, auch eine Forderung der LINKEN schon seit vielen Jahren, kann auch nur mit einer besseren Ausstattung der Hochschulen und der Klärung des generellen Problems der Unterfinanzierung der Hochschulen einhergehen.
Kurze Zusammenfassung: Die Fraktion DIE LINKE wird dieser Änderung des Hochschulzulassungsgesetzes nicht zustimmen und wir werden der Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur positiv gegenüberstehen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die FDP ist schon immer für die Abschaffung der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen - ZVS - gewesen, hat das auch immer sehr deutlich zum Ausdruck gebracht.
Mit diesem Gesetzentwurf und der Änderung der ZVS zu einer Serviceeinrichtung sehen wir einen ersten positiven Schritt in die richtige Richtung, und zwar aus dem einfachen Grund, diese Servicegesellschaft - so will ich sie mal nennen - hat tatsächlich zum Inhalt Serviceleistungen anzubieten sowohl
für die Hochschulen als auch für die Studierenden im Land. Ganz einfach, es soll dieses Chaos beseitigt werden, dass es an einigen Stellen Überbelegungen gibt oder Überbewerbungen und an anderen Stellen Freiräume, deshalb einerseits der Abgleich zwischen den Hochschulen und andererseits die Studienbörse für die Studentinnen und Studenten, wo sie nach freien Studienplätzen sehen können.
Danke schön. Ich glaube auch, dass es gut ist, dass die Hochschulen einerseits selbst entscheiden können, ob sie die Serviceleistungen in Anspruch nehmen wollen, sich also sozusagen diese Leistungen einkaufen wollen, weil sie vielleicht nicht in der Lage sind, das selbst zu leisten - das hat ja auch immer etwas mit dem Personalbedarf zu tun - und andererseits gibt es auch Hochschulen, die das allein leisten können und wollen. Ich gebe aber den Vorrednern an der Stelle recht, ich glaube schon, wenn man da hinwirken könnte, dass sich zum Schluss die Hochschulen und Bildungseinrichtungen ganz einfach an dieser Servicegesellschaft beteiligen oder an diesem Servicepaket, dann sind wir auf dem Wege, dass das Chaos wirklich für alle Hochschulen beseitigt werden kann, weil man dann eine zentrale Übersicht hat. Also um es zusammenzufassen: Das ist der erste Schritt in die richtige Richtung. Inhaltlich ist da sehr viel anders als bei der ZVS. Deshalb befürworte ich das grundsätzlich. Danke.
Vielen Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das sehe ich nicht. Die Landesregierung? Auch nicht.
Dann haben wir zweimal den Antrag auf Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur seitens der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion DIE LINKE. Ich lasse über diese Ausschussüberweisungen abstimmen.
Wer dafür ist, dass dieser Antrag an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur überwiesen wird, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Das ist die Mehrheit. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt.
Ich schließe die erste Beratung und rufe die zweite Beratung des Gesetzentwurfs auf. Gibt es den Wunsch zur Aussprache? Das sehe ich nicht. Dann schließe ich die zweite Beratung des Gesetzentwurfs.
jetzt um das Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Doch, einige Stimmenthaltungen. Bei einigen Stimmenthaltungen ist damit der Gesetzentwurf angenommen.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer mit dem Gesetzentwurf einverstanden ist, den bitte ich jetzt, sich von den Plätzen zu erheben. Danke schön. Gegenstimmen? Danke. Enthaltungen? Danke schön. Damit ist der Gesetzentwurf bei einigen Gegenstimmen und einigen Enthaltungen angenommen. Vielen Dank.
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Ministergesetzes Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 5/980 - ERSTE BERATUNG
Wünscht die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Begründung? Ich sehe das. Bitte schön, Frau Siegesmund.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, gestatten Sie mir zuerst eine Vorbemerkung in Richtung Hessen. Roland Koch hat diese Woche einige bemerkenswerte Sätze gesagt. Er hat zum Beispiel gesagt: „Ich versichere Ihnen, Sie werden mich noch lange Zeit nicht auf der Pensionsliste des Landes Hessen sehen.“ Er hat also gesagt, ich will jenseits der Politik weiterarbeiten und nicht automatisch ein Ruhegeld einstreichen, das im Übrigen in Hessen bereits jetzt mit den Einkünften verrechnet wird. Beides ist in Thüringen nach derzeitiger Gesetzeslage für Minister undenkbar.
Wir wollen, und jetzt komme ich zu meinem ursprünglichen Text, ausdrücklich, und das sage ich, kein populistisches Manöver an dieser Stelle und es liegt mir auch völlig fern zu sagen, dass Minister eh zu teuer sind. Darum, die Aktivbezüge hier infrage zu stellen, geht es uns nicht. Worum es uns geht, das sage ich ganz ausdrücklich, ist eine maßvolle Anpassung der Ruhe- und Übergangsgelder für Minister im kommenden Kabinett.
Wir wollen die Pensionsansprüche transparenter, zeitgemäßer und verantwortungsvoller ausgestalten. Und wir sind damit nicht allein. Die Thüringer Ministerpräsidentin hat sich vor wenigen Wochen in
Thüringen dazu geäußert und hat gesagt, die Rentenansprüche der Minister in Thüringen, die sind zu früh, die sind zu hoch und eine Überarbeitung des Ministergesetzes ist dringend geboten.
Wir GRÜNEN haben gesagt, genau das machen wir. Wir haben uns daran gesetzt und haben uns deshalb hier hingestellt, ich stelle mich hierhin und sage, wir wollen die Änderungen und bringen die auch heute hier ein,
das Ganze in den Entwurf gegossen. Wie ist die Situation derzeit? Thüringens Minister erhalten derzeit nach zehn Jahren Abgeordnetentätigkeit und fünf weiteren Jahren im Ministeramt einen Rentenanspruch von 62,5 Prozent der Ministerbezüge. Noch unzeitgemäßer als das, ist der Umstand, dass nach zehn Jahren Ministertätigkeit dieses Ruhegehalt sofort nach dem Ausscheiden aus dem Amt in Höhe von 75 Prozent gezahlt wird. Diese Bezüge sind - vor allem im Bundesvergleich - unverhältnismäßig hoch. Wir müssen als Parlament von uns heraus die Kraft entwickeln zu sagen, das müssen wir ändern. Wir müssen das jetzt machen, weil sonst von anderer Seite womöglich Stimmung gegenüber kommender Privilegien gemacht wird und deswegen ist es gut und richtig, dass wir heute darüber reden.
Es fehlt dem Gesetz bislang an Transparenz, das wollen wir ändern. Unser Vorschlag, meine Damen und Herren, ist ein maßvoller Vorschlag. Ich sage das ganz deutlich - ein maßvoller Vorschlag -. Wir treten kategorisch dafür ein, dass Ruhegelder für Minister altersabhängig sind. Das heißt, dass sie erst dann gezahlt werden, wenn tatsächlich die Minister auch nach SGB VI das Rentenalter erreichen, und dass es nicht früher gezahlt wird. In einer Zeit, in der jede Frau und jeder Mann länger erwerbstätig sein müssen, Rente mit 67, Sie kennen die Schlagworte, und es jetzt Nullrunden für Rentner gibt, können wir es uns einfach nicht leisten, diese völlig überzogenen Regelungen stehen und gelten zu lassen.
Es sollte aus unserer Perspektive auch eine Deckelung der Ruhegelder geben, und zwar soll diese bei 71,75 Prozent liegen und nicht wie bislang bei 75 Prozent. Auch hier gleichen wir uns an andere Bundesländer an. Es ist nicht so, dass wir eine Vorreiterrolle einnehmen. In Bundesländern wie Rheinland-Pfalz oder Sachsen ist es längst üblich.
Wenn ich mir anschaue, wie unsere Haushaltslage aussieht, gerade dann sage ich mir, ist es ein wichtiger Schritt, das für das kommende Kabinett auch vorzuschlagen und zu beschließen.
Schauen wir noch einmal kurz in die anderen Bundesländer: Rheinland-Pfalz 1993, Baden-Württemberg 1997, Sachsen im Jahr 2000. Sie sehen, die Deckelung dieser Ruhegelder auf 71,75 Prozent ist längst passiert, wir ziehen da nur nach. Diese maßvolle Anpassung ist etwas, wenn wir unsere Verantwortung ernst nehmen, was wir dringend tun müssen. Wir zeigen, dass wir auf einem vertretbaren Niveau an dieser Stelle arbeiten wollen.