Schauen wir noch einmal kurz in die anderen Bundesländer: Rheinland-Pfalz 1993, Baden-Württemberg 1997, Sachsen im Jahr 2000. Sie sehen, die Deckelung dieser Ruhegelder auf 71,75 Prozent ist längst passiert, wir ziehen da nur nach. Diese maßvolle Anpassung ist etwas, wenn wir unsere Verantwortung ernst nehmen, was wir dringend tun müssen. Wir zeigen, dass wir auf einem vertretbaren Niveau an dieser Stelle arbeiten wollen.
Zum Schluss - die Übergangsgelder, wir wollen die Höchstbezugsdauer der Übergangsgelder auf maximal sechs Monate begrenzen, sechs Monate sollten für eine Neuorientierung aus dem Amt heraus reichen, wenn man später woanders arbeitet.
Einer der geschätzten Abgeordneten hier im Parlament hat formuliert: Ach, DIE GRÜNEN, was wollen sie denn, die haben noch nicht mal einen Minister. Stimmt. Aber wir halten gern, was wir versprechen
und wenn wir dann Minister haben, sagen wir, unsere Minister sollen bitte erst ihre Pensionsansprüche geltend machen, wenn sie nach SGB VI auch dazu das Recht haben, also mit 67. Vielen Dank.
Meine Damen und Herren Abgeordneten, gestatten Sie mir, bevor ich den nächsten Redner aufrufe, einen lieben Gast auf der Zuschauertribüne zu begrüßen. Es ist der Präsident des baden-württembergischen Landestags, Herr Peter Straub, herzlich willkommen hier im Thüringer Landtag, Herr Straub.
Im 20. Jahr der deutschen Einheit wissen wir, dass unsere beiden Länder viel verbindet, Wissenschaft, Kultur, aber viele Unternehmen sind auch in Thüringen engagiert und auch für die Gelder aus dem Länderfinanzausgleich.
Vielen herzlichen Dank, ich glaube, Sie sehen, dass sich Thüringen gut entwickelt hat. Wir wollen auch
mit unseren Gesprächen gestern und heute mit Ihnen gemeinsam diese Entwicklung noch forcieren. Vielen Dank.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir setzen die Beratung zum Thüringer Ministergesetz, Gesetzentwurf Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, fort. Wir haben die Begründung gehört. Als Erster spricht Abgeordneter Pidde von der SPD-Fraktion.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN möchte das Ministergesetz ändern, dummerweise hat dies die Koalition längst verkündet. Mein Fraktionsvorsitzender Uwe Höhn hat die Deckelung der Ministerbezüge angekündigt,
nachzulesen in der TLZ vom 28. April dieses Jahres und dort ist er wörtlich zitiert worden: „Die SPD will die Ruhestandsregelung für Mitglieder der Landesregierung überarbeiten.“
Frau Siegesmund, Sie haben auf die Aussagen der Ministerpräsidentin von Anfang Mai hingewiesen, die geäußert hat, dass sie noch im Herbst das Ministergesetz neu regeln will, sie hätte es schon auf dem Arbeitsplan der Koalition stehen. Das Kabinett würde sich vor der Sommerpause damit beschäftigen und nach der Sommerpause dem Landtag einen entsprechenden Gesetzentwurf zuleiten.
Ich verstehe die ganze Aufregung bei Ihnen nicht. Die Koalition ist aus eigenem Antrieb heraus aktiv geworden und Sie unterbreiten jetzt kurzfristig einen Gesetzentwurf. Vorsicht mag die Mutter der Porzellankiste sein, aber es zeigt auch hier wieder die Kalamität der Oppositionsfraktionen.
Statt zielgerichtetem Agieren, statt des Umsetzens von politischen Zielen, schauen Sie, was wird in der Regierung besprochen, was wird angekündigt und schieben dann schnell einen Gesetzentwurf vor, der eilig zusammengezimmert ist.
Alle vorhandenen Minister stehen sowieso unter Bestandsschutz, so dass wir genügend Zeit haben, das für alle zukünftigen Minister neu zu regeln. Deshalb sage ich, hier ist überhaupt kein Zeitdruck.
Meine Damen und Herren, warum ist die SPD in diesem Punkt aktiv geworden und warum hat sich unser Fraktionsvorsitzender zu Wort gemeldet? Uns geht es um die Absenkung von Ansprüchen, die wir für unangemessen halten. Ich will erst einmal ganz klar sagen: Minister, die ihren Dienst für den Freistaat tun, müssen auch ordentlich bezahlt werden.
genauso wie Vorstände von Sparkassen und ähnlichem verdienen sowieso mehr als unsere Minister. Deshalb, wenn wir wollen, dass wir gutes Personal haben und gute Minister haben, dann müssen wir sie auch ordentlich bezahlen. Das betrifft ausdrücklich auch die Ruhestandsregelung. Ich stimme Ihnen zu, dass eine maßvolle Absenkung notwendig ist. Genau das wollen wir auch - maßvoll auch im Vergleich mit den anderen Bundesländern. Das Ganze passiert auch vor dem Hintergrund, dass andere Bundesländer ihre Ministergesetze angepasst haben in den zurückliegenden Jahren und auch dass unter der Großen Koalition das Bundesministergesetz 2008 geändert worden ist.
Worin sehen wir nun den Handlungsbedarf? Das wäre einmal die Herabsetzung des Höchstruhegehaltssatzes, in Thüringen haben wir diesen bei 75 Prozent. In den meisten Bundesländern ist er herabgesetzt auf 71,75 Prozent. Auch im Bund erfolgte eine entsprechende Herabsetzung im Einklang mit dem Beamtenversorgungsgesetz. Entsprechende Regelungen für Thüringen halten wir Sozialdemokraten für sinnvoll.
Ebenso sollte man darüber nachdenken, die Mindestamtszeit für den Bezug von Ruhegehalt zu erhöhen. In Thüringen beträgt diese zwei Jahre, in den meisten Bundesländern ist sie angepasst an die Dauer der Wahlperiode, also mindestens fünf Jahre in den meisten Bundesländern; im Bund nach vier Jahren laut Bundesministergesetz. Auch hier sollte man darüber nachdenken, ob man die Mindestamtszeit neu regelt.
Das sind die Forderungen, die die SPD an ein solches neues Ministergesetz hat. Darüber werden wir in der Koalition reden. Die Landesregierung hat angekündigt, einen Gesetzentwurf vorzulegen.
Nun sind im vorliegenden Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, über den wir gerade reden, weitere Forderungen enthalten, wie die vollständige Abschaffung der steuerfreien Dienstaufwandsentschädigung, so etwas gibt es bis jetzt in keinem Bundesland. Darüber müsste man mal nachdenken, ob das wirklich sinnvoll ist, aber das wird ja die Diskussion im Folgenden dann zeigen. Wir sind ja erst in der ersten Lesung.
Ein Thema, was immer Diskussionsthema ist, ist die Anrechnung von Einkünften aus der Privatwirtschaft. Ob das so realistisch ist und so machbar ist, auch das wird ein Diskussionspunkt sein. Wir haben ja auch Abgeordnete mit Nebentätigkeiten, die vergütet werden, und wir haben auch Abgeordnete, die in ihrem Beruf tätig sind und nebenbei Abgeordnete sind, die Diäten beziehen. Also das Ganze müsste man wirklich mal im Zusammenhang diskutieren.
Sie sprechen sich auch aus für eine Begrenzung der Höchstdauer des Übergangsgeldes. Da muss ich sagen: In den meisten Bundesländern - was ich gesehen habe - ist die Höchstdauer sogar noch länger.
Meine Damen und Herren, ich will noch mal zusammenfassen: Wir brauchen hier keinen Schnellschuss - Zeitdruck ist überhaupt nicht vorhanden -, sondern wichtig ist, dass wir eine solide gesetzliche Regelung haben für Thüringen, damit wir in die Zukunft schauen können - das Ganze im Kontext mit den anderen Bundesländern. Deshalb denke ich, wir sollten diesen Gesetzentwurf gemeinsam mit dem, den die Regierung angekündigt hat, dann beraten und zu einem vernünftigen Gesetzentwurf machen. Ich beantrage deshalb die Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten. Vielen Dank!
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Dr. Pidde. Als Nächster spricht Abgeordneter Korschewsky von der Fraktion DIE LINKE.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN folgt dem berechtigten Anliegen, angesichts der üblen Lage der öffentlichen Haushalte in Thüringen auch die Ministerinnen und Minister mit Kürzungen der Bezüge für Übergangsgelder und Ruhestandsgehälter zur Kasse zu bitten. Dieses Anliegen unterstützt DIE LINKE, weil wir diese Forderung bereits seit Jahren auch erheben. Außerdem wird mit den vorgeschlagenen Änderungen in der Höhe der Ruhestandsgehälter eine Angleichung an die derzeitige Situation im Abgeordnetenrecht vorgenommen.
Ich möchte aber an dieser Stelle nochmals daran erinnern, wie die aktuelle Diskussion um die Novellierung des Ministergesetzes entstanden ist - durch den Wechsel von Herrn Althaus aus Amt und Mandat zum Autozulieferer Magna als Berater nämlich, wegen nichts anderem, ausgerechnet dem Unternehmen, mit dem er als Ministerpräsident um die Zukunft des Opel-Standortes Eisenach verhandelt hat. Erst danach - und es ist schon begrüßenswert -, hat die Ministerpräsidentin gehandelt und angekündigt, dass hier Veränderungen auch vorgenommen werden müssten an der Stelle. Es ist ja nicht das erste Mal, dass so etwas in Thüringen passiert, dass ein Wechsel ganz schnell in eine andere Stelle passiert, die in der Wirtschaft dann zu finden sind - ich erinnere hier nur an Herrn Baldus oder auch an Herrn Schwäblein.
Nach Ansicht der LINKEN muss man sich daher das Ministergesetz auch unter dem Gesichtspunkt wirksamer Instrumente zur Eindämmung der undemokratischen Verquickungen zwischen Wirtschaft und Politik ansehen. Da sieht es aber in Thüringen und auch anderswo in Deutschland leider verhältnismäßig schlecht aus. Es ist dringend nötig, den undemokratischen Verflechtungen von Politik und Wirtschaft - ich nenne hier das Stichwort „Lobbyismus“ - auch mithilfe des Ministergesetzes einen Riegel vorzuschieben.
Ich möchte an dieser Stelle - mit Ihrem Einverständnis, Frau Präsidentin - aus der Anhörung im Deutschen Bundestag zitieren, und zwar sprach die Sachverständige Diplom-Politologin Heidi Klein, Vertreterin von LobbyControl: „LobbyControl setzt sich für dreijährige Karenzzeiten für die gesamte obere Leitungsebene der Ministerien ein, also von der Bun
deskanzlerin über die Staatssekretäre, ob parlamentarisch oder die beamteten, bis zum Abteilungsleiter. Wir denken, dass die Kontakte, über die diese Personen verfügen, ihnen bei einem Wechsel zu einer Interessengruppe einen erheblichen privilegierten Zugang zur Politik einräumen. Und dass es auch das Vertrauen der Bevölkerung in der Politik untergräbt, weil sie das Gefühl bekommen, dass gerade zum Ende einer Legislaturperiode möglicherweise Entscheidungen mit einem Seitenblick auf spätere Jobchancen getroffen werden. Insofern schadet allein der Verdacht der Demokratie und das bedarf der Abhilfe. Es geht nicht um individuelles Fehlverhalten oder Ehre, sondern es geht um strukturellen Einfluss finanzstarker Interessengruppen. Es hat sich auch gezeigt, dass in der Vergangenheit einige Politiker nicht so sehr um ihre Ehre besorgt waren, wenn sie den Wechsel trotz starker öffentlicher Empörung und trotz entsprechender Diskussion im Parlament vorgenommen haben. Insofern ist ein Ehrenkodex nicht das richtige Mittel, sondern es braucht eine gesetzliche Karenzzeit.“ Dazu komme ich noch. Das ist eben nicht nur im Bund so, sondern auch in Thüringen, wie das Beispiel Althaus deutlich gezeigt hat hier.
Notwendig ist nach Ansicht der LINKEN daher auch die Einführung einer Karenzzeit - ich sprach davon - zwischen dem Ausscheiden aus dem Ministeramt und der Aufnahme einer neuen Tätigkeit, insbesondere in der Wirtschaft. Hier möchte ich bloß entgegenhalten, dass auch von Prof. Hans Mayer, Rechtswissenschaftler der Humboldt-Uni Berlin, deutlich gesagt wird: „Wobei ich noch einmal betonen will; es bedeutet kein Berufsverbot für Leute, sondern nur ein Berufsverbot auf den Feldern, auf denen sie vorher gearbeitet haben, weil die Gefahr besteht, dass sie vorher Entscheidungen treffen mit dem Auge darauf, dass sie demnächst übernommen werden.“ Das ist der entscheidende Punkt. Ich weise hier noch einmal darauf hin, weil das in der letzten Woche in den Medien doch eine bedeutende Rolle gespielt hat, dass die Aussagen der LINKEN, dass wir eine Karenzzeit fordern, einem Berufsverbot gleich käme. Das ist mitnichten so an dieser Stelle. Es geht hier einfach darum, genau diese Verquickung, die direkte Verquickung auf nur einer einzigen Ebene geradezustellen und nicht auf den Ebenen über den gesamten Komplex hinweg. Karenzzeit ist ein wirksames Instrument, dem Wirtschaftslobbyismus entgegenzuwirken. Dass Thüringen mit Blick auf dieses Problem keine Idylle fernab der rauen Welt ist, zeigt der Fall Althaus zu Magna. Als Ministerpräsident gerade noch in Verhandlungen mit Magna wegen Opel und bald darauf in Lohn und Brot als Wirtschaftsberater beim Opelinteressenten. Auf Bundesebene war dem als vergleichbarer Fall der Gang des ehe