Protocol of the Session on May 27, 2010

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Gibt es aus den Reihen der Abgeordneten weitere Wortmeldungen? Das sehe ich nicht. Für die Regierung Frau Ministerin Taubert, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, bereits im Koalitionsvertrag haben die Regierungsparteien festgeschrieben, dass die gesetzliche Förderung des Landessportbundes und der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege aus Lottomitteln des Landes garantiert wird. Dazu soll insbesondere die Mindestförderung der Jahre 2008 und

2009 fortgeführt werden. Für die Fortführung dieser Mindestförderung aus den Einnahmen des Glücksspielwesens hatte ich schon in der Landtagssitzung am 26. Februar 2010 plädiert. Ein entsprechender Beschluss des Landtags wurde in dieser Sitzung gefasst. Der Landessportbund Thüringen und die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege sollen auch weiter eine verlässliche Finanzierungsgrundlage erhalten. Die Höhe der Mindesteinnahmen soll sich dabei an den gesetzlichen Regelungen der Jahre 2008 und 2009 zur Mindesteinnahme aus den Erlösen der staatlichen Glückslotteriegesellschaft orientieren.

Nunmehr, meine sehr verehrten Damen und Herren, liegen zwei Gesetzentwürfe vor. Der Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE hat gegenüber dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der SPD eine entscheidende Schwachstelle: Er lässt völlig unberücksichtigt, dass der Glücksspielvertrag bis zum 31.12.2011 befristet ist. Die Auswirkungen des Glücksspielvertrags werden zurzeit evaluiert. Die Ergebnisse der Evaluation werden im Jahr 2011 vorliegen und sind abzuwarten. Hingegen sieht der Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der SPD eine Befristung der Mindestzuweisungen bis zum Jahr 2011 vor. Daher empfiehlt die Landesregierung, den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE abzulehnen und dem Gesetzentwurf der Regierungskoalition zu folgen. Ich möchte ergänzen, ich stimme Herrn Gentzel vollkommen zu, wir reden über eine ganz nüchterne Angelegenheit, nämlich über Geld und das ist endlich. Wir müssen auch in dem Bereich zur Kenntnis nehmen, wir befinden uns immer noch in einer extremen Wirtschaftskrise und müssen sparsam mit Mitteln umgehen. Deswegen ist es wichtig, dass wir an dieser Stelle auch mit Augenmaß agieren. Danke.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Frau Ministerin. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das sehe ich nicht. Dann kommen wir zur Abstimmung über die Ausschussüberweisung. Es ist beantragt worden, die Anträge der Fraktion DIE LINKE, der CDU- und SPD-Fraktion an den Innenausschuss, Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit, Haushalts- und Finanzausschuss und den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten zu überweisen. Gibt es dazu weitere Anträge? Das sehe ich nicht.

Dann beginnen wir mit dem Antrag der Fraktion DIE LINKE. Wer wünscht die Überweisung an den Innenausschuss? Danke. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Damit ist der Antrag an den Innenausschuss überwiesen.

Wer wünscht die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Damit ist der Antrag an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen.

Wer wünscht die Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Das sehe ich nicht.

Wer wünscht die Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag überwiesen.

Wir stimmen ab über den federführenden Ausschuss, vorgeschlagen ist der Innenausschuss. Gibt es andere Vorschläge? Das sehe ich nicht. Dann stimmen wir darüber ab. Wer für die Federführung des Innenausschusses ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall.

Jetzt kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der SPD. Hier sind ebenfalls der Innenausschuss, Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten, Haushalts- und Finanzausschuss und der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit beantragt.

Wer dafür ist, dass dieser Gesetzentwurf an den Innenausschuss überwiesen wird, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist der Innenausschuss bestätigt.

Wer für die Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall, damit überwiesen.

Wer für die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist der Haushalts- und Finanzausschuss bestätigt.

Wer für die Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall.

Wir stimmen jetzt über die Federführung ab. Auch hier ist beantragt worden, den Innenausschuss mit der Federführung zu beauftragen. Wer dafür ist, den

bitte ich jetzt um das Handzeichen. Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Damit ist auch hier der Innenausschuss federführend.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt 2 a und b und rufe auf den Tagesordnungspunkt 3

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulzulassungs- gesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/943 - ERSTE und ZWEITE BERATUNG

Der Landtag hatte sich gestern verständigt bei der Bestätigung der Tagesordnung, dass wir heute in erster und zweiter Lesung diesen Gesetzentwurf beraten, falls keine Ausschussüberweisung beschlossen wird. Wünscht die Landesregierung die Begründung zum Gesetzentwurf? Ich sehe das, bitte sehr, Herr Staatssekretär Prof. Dr. Merten.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, der Anlass und die Grundlage für die Änderung des Thüringer Hochschulzulassungsgesetzes ist die von der Kultusministerkonferenz im Jahr 2007 beschlossene Weiterentwicklung der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen - kurz ZVS. Die alte ZVS mit Sitz in Dortmund soll zu einer Serviceeinrichtung für Hochschulzulassung umgebaut werden, und zwar in einer neuen Rechtsform, einer Stiftung des öffentlichen Rechts des Landes Nordrhein-Westfalen. Dem hierfür notwendigen Staatsvertrag hat das Thüringer Kabinett im Dezember 2008 zugestimmt, nachdem der erforderliche Staatsvertrag am 5. Juni 2008 von den Ministerpräsidenten der Länder unterzeichnet worden ist. Die Ratifizierung des Staatsvertrags durch die Landesgesetze wurde aufgrund von Verzögerungen in einzelnen Ländern erst am 1. Mai 2010 abgeschlossen. Da der Staatsvertrag in Kraft getreten ist und zeitgleich die ZVS in die Stiftung für Hochschulzulassung umgewandelt wurde, können und müssen die Länder gemäß Artikel 12 des Staatsvertrags die Einzelheiten des Vergabeverfahrens durch Rechtsverordnung festlegen. Vor diesem Hintergrund bedürfen das Thüringer Hochschulzulassungsgesetz und die Thüringer Vergabeverordnung einer Anpassung an den neuen Staatsvertrag.

Ich musste eben eine Spinne wegpusten, Entschuldigung. Sie ist widerständig; sie will bleiben.

(Heiterkeit im Hause)

Wahrscheinlich durch die Sicherheitskontrolle gekommen.

Offensichtlich - zumindest keine Abgeordnete, das ist zu erkennen.

(Heiterkeit im Hause)

Ja, ich sehe das.

Für die erforderlichen Änderungen im Thüringer Hochschulzulassungsgesetz ist die Befassung des Landtags erforderlich. Bei den Ihnen vorliegenden Änderungen handelt es sich im Wesentlichen um redaktionelle Anpassungen an den Wortlaut des neuen Staatsvertrags. Die Anpassungen ergeben sich durch die Änderung der Bezeichnung „Zentralstelle“ bzw. „ZVS“ in „Stiftung für Hochschulzulassung“, die Umbenennung des Staatsvertrags von „Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen“ in „Staatsvertrag über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung“, die Änderung der Bezeichnung der Vergabeverfahren von „Verfahren der Zentralstelle“ in „zentrales Vergabeverfahren“, die Änderung der Artikelstruktur des neuen Staatsvertrags sowie das Erste Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgebühren- und -entgeltgesetzes. Die geänderten Rechtsvorschriften müssen wegen des anstehenden Bewerbungsendtermins für das kommende Wintersemester spätestens am 15. Juli 2010 in Kraft getreten sein, damit sie für das Wintersemester 2010/2011 erstmals Anwendung finden können. Ich möchte Sie deshalb um eine zügige Beratung und Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf bitten. Vielen Dank.

(Beifall SPD)

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Ich sehe, das kleine Tier ist noch da. Als Nächste spricht Frau RotheBeinlich für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Jetzt ist sie weg.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Vielen Dank, Herr Staatssekretär Merten, noch einmal für die Beschreibung des Hintergrunds, der dazu geführt hat, diese Gesetzesänderung einzubringen. Ich möchte trotzdem noch einmal ein paar grundlegende Probleme an

sprechen, die wir an den Universitäten haben und wo wir jedenfalls auch Zweifel hegen, dass diese tatsächlich ausgeräumt werden können, indem die hier benannten Änderungen vollzogen werden.

Wir wissen, dass es nach wie vor sehr viele Bewerberinnen und Bewerber um Studienplätze gibt, dass die Hochschulzulassung eine ganz zentrale Aufgabe auch mit sozialer Relevanz ist und dass es natürlich auch Mehrfachbewerbungen gibt, weil die Situation so ist, wie sie ist, dass nämlich die meisten Studiengänge gar nicht mehr über die ZVS vergeben wurden, sondern direkte Bewerbungen an die Universitäten gegangen sind und gehen. Die Hochschulen müssen dann mutmaßen, wie viele Studierende absagen, verschätzen sich. Dadurch drohen entweder überfüllte Hörsäle oder komplizierte Nachrückverfahren, die noch mehr Bürokratie bedeuten und wo die Nachrücker auch sehr lange in Unsicherheit leben. Angesichts doppelter Abiturjahrgänge wird sich im Übrigen die fatale Situation für Studieninteressierte weiter zuspitzen. Ich meine hier die Situation in vielen Altbundesländern, wo die Gymnasialzeit auf acht Jahre verkürzt wurde. Das trifft in Thüringen nicht zu, weil wir schon immer die 12-Jahres-Phase haben.

Die Hochschulrektorenkonferenz selbst hat eingeschätzt, dass trotzdem knapp ein Fünftel der Hochschulplätze frei bleibt. Wenn wir nach Baden-Württemberg schauen, sehen wir, dass gerade in den grundständigen Numerus-clausus-Studiengängen 10 Prozent der Plätze, mitunter sogar 25 Prozent der Plätze frei bleiben. Wir haben dies schon häufiger problematisiert und auch immer wieder deutlich gemacht, dass wir meinen, dass die zentrale Vergabestelle aus unserer Sicht nicht das probate Mittel ist, um die Interessierten tatsächlich an die Hochschulen zu bringen. Vielmehr meinen wir, dass einfachere Zugangsvoraussetzungen geschaffen werden und sich die Studienplätze zudem viel stärker am tatsächlichen Bedarf orientieren müssen. Das Angebot an Studienplätzen - so ist unsere Position - soll weiter ausgebaut werden. Wir meinen zudem, dass die Lokal-Numeri-Clausi, die es auch gibt, abgesenkt werden müssen, um die vorhandenen Studienkapazitäten auch zu besetzen. Alles andere ist - wie ich eben schon beschrieben habe - äußerst ineffizient für die Hochschulen selbst und zudem nachteilig für die Studierenden.

Dass die Stiftung für Hochschulzulassung, wie die neue Rechtsform sich nennt, nun ausgerufen werden soll, ist Fakt, doch dazu sagen wir ganz deutlich, das muss sich zunächst in der Praxis bewähren. Es sind nach unserer Meinung erhebliche Zweifel angebracht, dass freiwillige Serviceleistungen das aktuelle Wirrwarr, das ich gerade beschrieben habe, tatsächlich nachhaltig auflösen. Ohne eine ver

bindliche Teilnahme der Hochschulen, so ist jedenfalls unsere Befürchtung, droht die Neuregelung zum Stückwerk zu werden. Zumindest ein Großteil der Hochschulen muss sich beteiligen, weil sonst die Servicestelle das Zulassungs- und Bewerbungschaos an keiner Stelle tatsächlich lösen kann und damit Gefahr läuft, in gewisser Weise zum zahnlosen Tiger zu verkommen. Offenbar haben aber das auch schon Verfechter grenzenloser Hochschulautonomie, so möchte ich das mal nennen, bemerkt, denn wir hören dazu immer wieder, dass diese das System derzeit schon infrage stellen.

Wir sagen sehr deutlich, dass der Gesetzentwurf, den wir vorliegen haben und der in erster und zweiter Beratung ansteht, nur redaktionelle Änderungen des Hochschulzulassungsgesetzes vorsieht und daher keinerlei Missstände, die auf dem Studienbewerbermarkt bzw. beim Hochschulzugang nach wie vor existieren, beseitigt. Durch die Stiftung für Hochschulzulassung soll dem „Chaos“ auf dem Studienbewerbermarkt entgegengewirkt werden, zumindest was die bundesweiten Numerus-Clausus-Studiengänge anbelangt. Es ist - wie ich schon ausgeführt habe - allerdings fraglich, ob das ohne verbindliche Teilnahme der Hochschulen überhaupt gelingen kann. Im Prinzip - so jedenfalls lesen wir das - wird die zentrale Vergabestelle nur umgewandelt, während wir die Abschaffung der ZVS fordern. Das Problemkind bekommt also nur einen anderen Namen.

Wir möchten aber trotzdem dazu im Ausschuss beraten und beantragen deswegen Ausschussüberweisung.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

An den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur, nehme ich an.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Genau.)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Als Nächster spricht für die CDU-Fraktion Abgeordneter Dr. Mario Voigt.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Damen und Herren, Kinderlandverschickung oder jährliches Studentenchaos - die Frage des Hochschulzugangs ist immer eine heiß diskutierte und für viele Studenten vor allen Dingen auch immer eine mit viel Freud und Leid verbundene gewesen. Mediziner, Juristen, Betriebswirte mussten immer hart dafür kämpfen, an die jeweilige Hochschule zu kommen, manchmal mit interessanten Tricks, immer mit vielen Ver

suchen, auch die ZVS ein bisschen zu umgehen, aber letztlich erfolglos, weil wir dieses System der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) in Dortmund haben. Seit 2005 haben wir dort schon eine Lockerung, denn nur noch eine Hand voll Fächer wird bundesweit gültig vergeben. Es ist tatsächlich so, dass die ZVS 20 Prozent der Studienplätze nach der Abiturbestenquote und 20 Prozent nach Wartezeit vergibt; die übrigen 60 Prozent werden über eine Hochschulquote vergeben. Zugleich ist es so, dass wir mittlerweile - was schon immer die Position der CDU gewesen ist - einen stärkeren Wettbewerb bei der Vergabe von Studienplätzen durch die eigene Hochschule in Deutschland eingeführt haben. Dieser Wettbewerb und diese Hochschulautonomie sind ein wichtiger Bestandteil dessen, was wir tatsächlich wollen, nämlich eine gut qualifizierte universitäre hochschulische Bildung, die dafür sorgt, dass sich Studenten ihre Hochschule, aber vor allen Dingen auch die Hochschulen ihre Studenten aussuchen können.

Insofern glauben wir, dass die Anpassung, wie sie uns vorliegt, ein klein wenig darüber hinausgeht und nicht nur eine rein redaktionelle ist. Denn sie nimmt in den Blick, dass die Umwandlung der ZVS in die Stiftung für Hochschulzulassung zwei Bestandteile hat. Das Erste ist - wie Frau Rothe-Beinlich richtig ausgeführt hat - die Neusortierung der bundesweiten Vergaben. Das Zweite ist natürlich der Einstieg in eine serviceorientierte Drehscheibe für die Vermeidung von Chaos, denn tatsächlich haben wir eine wie im Folgenden geschilderte Situation: Im letzten November, um mal eine aktuelle Zahl zu nennen, waren noch 18.000 Studienplätze in Deutschland nicht vergeben, sie waren quasi frei, obwohl sie hätten besetzt werden können. Das ist eine Situation, die inakzeptabel ist, weil sich auf der anderen Seite teilweise Nachrücker im sechsten, siebten, achten Verfahren befinden, um überhaupt erst einen Studienplatz zu bekommen, und das angesichts einer Situation, bei der wir im Bologna-Prozess und mit den Bachelor- und Masterstudiengängen eine so starke Strukturierung haben, dass es wichtig ist, von Semesterbeginn an auch in den Vorlesungen und Seminaren sein zu können. Insofern ist die Anpassung nicht nur eine redaktionelle, sondern sie ist auch ein inhaltlicher Einstieg in die Serviceorientiertheit, denn sie ermöglicht etwas, was mittlerweile internationaler Standard ist. Wenn wir uns Großbritannien anschauen, dort gibt es ein UCAS, ein universitäres Bewerbungsmanagement, wo wir in gewisser Weise eine Situation haben, der Bewerber listet seine Wünsche auf, auf der anderen Seite gibt es eine Nachfragesituation vonseiten der Hochschulen - ich will jetzt mal ein bekanntes Online-Auktionshaus benennen -, wenn diese Wünsche zusammenpassen, so ähnlich wie bei eBay, dann heißt es eben „drei, zwei, eins, meins“. Dann weiß ein Student genau zu Be

ginn des Semesters, was seine Universität ist, und die Universität weiß, wohin sich im Zweifelsfall ein Bewerber gewendet hat. Wir müssen dazu übergehen, eine Serviceorientiertheit auch in diese Stiftung zu implementieren. Deswegen nehme ich den Vorschlag von Frau Rothe-Beinlich gern auf. Sie hat recht, wenn sie ausführt, dass wir sehr viel stärker darauf einwirken müssen, dass die Hochschulen und die Studenten besser zusammenkommen. Ob da die ZVS immer der Weisheit letzter Schluss war, ich glaube, da sind wir uns durchaus einig, dass es nicht so war. Letztlich ist aber die Anpassung wirklich ein wichtiger und guter Einstieg in eine sogenannte Servicestelle. Deswegen werden wir vonseiten der CDU-Fraktion dem Ansinnen der Landesregierung natürlich zustimmen und das hier auch zeitnah durch das Parlament bringen, obwohl wir uns schon gern gewünscht hätten, dass noch einmal eine Anhörung entweder durch die Landesregierung oder im Parlament stattgefunden hätte, weil letztlich die eine oder andere Fragestellung und Schärfe für diese Stiftung durchaus angebracht gewesen wäre. Sie bietet aber nach unserer Ansicht die Chance, in Kooperation von Bund, Ländern und Hochschulen ein effizientes Studienplatzvermittlungsverfahren zu schaffen. Deswegen werbe ich für dieses dialogorientierte Verfahren, was wir heute hier mit der Zustimmung und der Anpassung unserer Thüringer Gesetzeslage schaffen, und werbe auch darum, dass wir es in diesem Plenum dann auch beschließen. Recht herzlichen Dank.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Als Nächste spricht Frau Abgeordnete Hennig von der Fraktion DIE LINKE.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr verehrte Abgeordnete! Zunächst, Herr Voigt, ich hoffe, Sie sind sich darüber bewusst, was der Begriff „Kinderlandverschickung“ auch bedeutet, nämlich das Gedenken an die aus vom Luftkrieg betroffenen deutschen Städten verschickten Mütter und Kinder in andere, weniger gefährdete Gebiete ab Oktober 1940. Ich möchte einfach darum bitten, dass wir in der Debatte auf solche Sachen achten.