Protocol of the Session on January 23, 2014

tungen - im Gegenteil - dadurch gar nicht erfasst sind. Es bleibt also ein sehr weites Feld, das durch eine Rechtsverordnung zur Qualität geregelt werden könnte und geregelt werden sollte. Das wird sicher aufgegriffen werden im Rahmen der entsprechenden Verordnung.

Eine zweite Frage, auch die ist heute wieder gestellt worden: Haben wir denn in Thüringen ein Qualitätsproblem? Daraufhin hat ein Kassenvertreter geantwortet, dass beispielsweise bei Herzkatheteruntersuchungen die Komplikationsrate zwischen den Häusern schwankt zwischen 3 und über 30 Prozent. Ich denke schon, dass das einen Anlass gibt zu handeln. Auch wenn wir zur Kenntnis nehmen müssen, dass diese 30 Prozent überwiegend Blutergüsse und Wundinfektionen sind, ist es doch nicht normal, dass manche Häuser zehnmal so viele Komplikationen aufweisen als andere. Es gibt offensichtlich ein Qualitätsproblem in bestimmten definierten Feldern und hier muss eine verantwortliche Regierung auch handeln können und dafür schaffen wir die Grundlage.

Aber wenn wir jetzt bei diesen Qualitätsproblemen in Krankenhäusern sind, sind wir natürlich notwendigerweise beim AOK-Bericht. Ich habe die Zahlen gelesen, ich kann sie fast nicht glauben, ich möchte eigentlich die Frage stellen, ob die vielleicht vom ADAC erhoben worden sind. Auf jeden Fall glaube ich nicht, dass ein Promille aller Krankenhausbehandlungen durch Kunstfehler tödlich endet. Das glaube ich nicht. Und wenn ich mir die Beispiele, die dazu veröffentlicht worden sind, beispielsweise in der Thüringer Landeszeitung, anschaue, dann verstärken sich diese Zweifel. Da wird zum Beispiel von dem durchaus tragischen Fall eines Säuglings berichtet, der eine Magensonde hatte, die eigentlich sieben Tage halten sollte und nach sechs Tagen schon nicht mehr ohne größeren Eingriff entfernt werden konnte. Das ist ein Produktmangel, das ist ein tragischer Fall, aber ich sehe keinen Kunstfehler. Ich sehe kein Verschulden des Krankenhauses darin, eine Sonde, für die ein Hersteller eine Garantie abgibt, verwandt zu haben, und diese Garantie hat halt nicht gezogen. Das ist im Einzelfall tragisch, aber weder Schuld der Ärzte noch Schuld des Krankenhauses. Ein anderer Fall - da ist es nicht ganz so eindeutig nicht Schuld des Arztes - ist diese Geschichte, die auch in der Presse dazu kolportiert worden ist, von dem Patienten, der den Zeh gebrochen hat und auf der falschen Seite verbunden worden ist. Das muss man sich einmal bildlich vorstellen; da sitzt also ein Mann, hat sich am rechten Fuß den Zeh gebrochen und schaut zu, wie die Schwester oder der Arzt den linken Fuß verbindet, geht nach Hause, greift zum Telefon und ruft die AOK an und sagt: Stellen Sie sich mal vor, was mir heute passiert ist. Da muss man natürlich schon konstatieren, dass auch der Patient, so er denn dazu in der Lage ist, eine gewisse Mitwirkungspflicht

hat. Also ich bin als Patient der Meinung, wenn man mir den falschen Fuß verbindet, würde ich mich schon mal melden und würde sagen: Entschuldigung, es ist der andere Fuß. Also zu solchen Problemen muss es nicht kommen.

(Beifall SPD)

Wenn ich jetzt diese Fragen, die aufgeworfen worden sind, zu den Zahlen ins Verhältnis setze, dann, wie gesagt, erscheinen meine Zweifel doch als begründet.

Ich möchte an dieser Stelle zu den Änderungsanträgen nicht viel sagen, das hat der Kollege Gumprecht schon getan, aber zum Entschließungsantrag der Linken möchte ich noch drei Worte verlieren. Den zweiten Punkt des Entschließungsantrags, das ist der feste Zeitrahmen, der gegeben worden ist, den halte ich selbst bei bestem Willen eigentlich für unrealistisch; wir haben im September eine Landtagswahl, mag die Regierung im Oktober stehen, zwei Monate später soll das mit den Leistungserbringern, mit den Akteuren verhandelt sein, das halte ich für sehr sportlich und deswegen, denke ich, sollte man sich diese Bindung nicht auferlegen. Den ersten Punkt - das will ich hier ganz klar sagen - finde ich sehr sympathisch. Ich finde sehr sympathisch, dass man Mindestzahlen nicht nur für das ärztliche Personal, sondern auch für das mittlere medizinische Personal aufführt, das tun wir in Pflegeheimen ja auch. Ich glaube auch, dass eine solche Verordnung dazu Angaben enthalten sollte, aber wir sollten den Verhandlungen, die wir ja angekündigt haben, nicht vorgreifen. Wir wollen mit den Akteuren am Markt gemeinsam einen Kompromiss finden und ich halte es für richtig, diesen Kompromiss anzustreben, denn am Ende ist keinem wirklich mit einem Diktat des Ministeriums gedient. Ich glaube, wir sollten solche Verordnungen treffen, die auch erfüllbar sind. Deswegen möchten wir dieser Verordnung nicht vorgreifen und werden den Entschließungsantrag bei aller Sympathie auch ablehnen.

Noch ein Wort zu Herrn Kubitzki, was die Diskussion über die Größe von Fachabteilungen angeht. Das sehe ich ein bisschen anders. Wir haben ja wunderschön hergeleitet, dass es nicht mehr nach Bettenzahlen, sondern nach Fällen geht. Jetzt geht es darum, wenn ich erkenne, die Zahl der Betten ist nicht mehr der Maßstab, sondern die geleisteten Fälle, warum soll ich denn diese geleisteten Fälle im Einzelfall nicht in 10 oder 15 Betten erbringen können, wenn ich die anderen Qualitätsvorgaben, zum Beispiel die Mindestarztzahlen, erfülle? Es ist nicht so, dass die Größe der Fachabteilung per se die Entscheidung bringt, ob eine Fachabteilung sinnvoll ist oder nicht. Ich muss auch in Rechnung stellen, dass es durchaus Fachabteilungen gibt, die einander bedingen. Wenn ich eine Geburtsklinik habe, ist es sehr sinnvoll, eine Kinderklinik anzu

schließen, auch wenn die jetzt nicht über 30 oder 25 Betten verfügt. In der Zukunft wird es schwierig sein, von einem Krankenhaus beispielsweise zu erwarten, dass es im Rahmen eines medizinischen Versorgungszentrums eine Facharztpraxis übernimmt und gleichzeitig aber die Betten in diesem Fachbereich abwickelt, weil es nicht genügend Betten sind.

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Kubitzki?

Wenn ich den Satz beendet habe, gern.

Das ist eine Maßgabe, der ich nicht nachkommen möchte, der ich nicht nachkommen will. Am Ende wird man darüber reden müssen, über Qualitätskriterien die Entscheidung zu treffen, ob eine Fachabteilung Bestand haben kann oder nicht.

Bitte schön, Herr Abgeordneter Kubitzki.

Ich teile das, was Sie bei Fachabteilungen zu den Betten sagen. Aber stimmen Sie mit mir überein, dass ein Kriterium bei Fachabteilungen sein muss, wie viel Mindestvorhalt an Fachärzten für diese Fachabteilung brauche ich? Das muss doch, meiner Meinung nach, festgelegt werden.

Ich teile diese Aussage. Das habe ich ja auch gesagt. Es muss eine Mindestanzahl von Ärzten Fachärzte ist eine andere Sache - geben.

(Zwischenruf Abg. Kubitzki, DIE LINKE: Und das meine ich.)

Ja, gut. Ich hatte das so verstanden, dass Sie mit einer kleinen Fachabteilung eine mit wenig Betten ausgestattete Fachabteilung …

(Zwischenruf Abg. Kubitzki, DIE LINKE: Nein.)

Da gibt es doch auch schon Festlegungen. Die kleinen Fachabteilungen, zum Beispiel bei der Aufteilung Orthopädie/Unfallchirurgie, müssen nachweisen, dass es Mindestarztzahlen gibt. Das ist doch das Minimum, was man erwarten kann. Dass die Qualität eingehalten werden muss, die vorgegeben ist, das ist doch klar. Da sind wir beim nächsten Punkt. Wenn wir qualitativ sagen, eine kleine Fachabteilung oder eine Fachabteilung in so einem Haus, wie Sie es entwickelt haben, muss top sein. Dann stimme ich dem zu. Aber nicht jede Fachab

teilung in einem kleinen Haus muss so top sein, dass sie tatsächlich alle Leistungen erbringen kann. Das kann sie technisch oft gar nicht leisten. Aber qualitativ, da gebe ich Ihnen recht, sollten wir die Ansprüche nicht zu niedrig fassen.

Also, die Koalition wird dem Gesetz zustimmen mit der Beschlussempfehlung des Ausschusses, wird die Änderungsanträge und auch den Entschließungsantrag ablehnen. Vielen Dank.

(Beifall SPD)

Danke schön. Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat das Wort Frau Abgeordnete Anja Siegesmund.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Gäste, viel Licht, viel Schatten sowohl bei diesem Gesetz, diesem Änderungsgesetz zum Krankenhausgesetz, als auch viel Licht, viel Schatten bei der Frage, wie sieht es eigentlich in einer Bewertung der Krankenhauslandschaft der letzten 23 Jahre in Thüringen aus. Man kann hergehen und kann tatsächlich feststellen, 3,4 Mrd. € wurden in Thüringen investiert. Da kann man sagen, wir können zufrieden sein. Wir haben eine der modernsten Krankenhauslandschaften, die nicht nur gute Diagnostik und Behandlung anbieten kann, sondern zum Teil auch Versorgungslücken im ambulanten Bereich schließen kann. So viel zum Licht. Dann kommt aber die Frage - das ist die Schattenseite -: Wie wurde denn in den letzten 20 Jahren landespolitisch steuernd eingegriffen, um die einzelnen Häuser nicht nur aufzustellen, sondern auch für Bedarfs- und Wirtschaftlichkeitsherausforderungen fit zu machen? Und gab es da denn Ideen und Spezialisierungsbemühungen? Gab es Gespräche, um diese Krankenhauslandschaft, die definitiv gut ausgestattet ist, auch in 10, 15, 20 Jahren so aufzustellen? Ich glaube, die Wahrheit liegt irgendwo dazwischen. Unsere Grundsatzkritik - deswegen sage ich auch: viel Licht, viel Schatten - an dieser Novelle des Krankenhausgesetzes ist vor allen Dingen Folgendes: Es fehlt nach wie vor der geeignete Ordnungsrahmen für einen fairen Interessenausgleich unter den Häusern und den darf man aus unserer festen Überzeugung auch nicht scheuen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Chance, die Krankenhausversorgung in Thüringen zukunftsgerecht aufzustellen, wurde nur zum Teil genutzt, nicht ausreichend, wie wir sagen, und ich will das in Folge gern begründen und das entnehmen Sie auch unserem sehr umfassenden Änderungs

antrag. Die Anhörung hat gezeigt, welche qualitativen Merkmale auf der einen Seite verbessert wurden auch durch die Vorlage des Gesetzentwurfs. Aber die Anhörung hat auch gezeigt, wo es klemmt. Wir sind an die Debatte so herangegangen, dass wir gesagt haben, dass die Patientinnen und Patienten im Mittelpunkt stehen und auch die Menschen, die in den Häusern arbeiten, und dass es vor allem darum geht, den Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten optimal gerecht zu werden.

Da fehlt natürlich nicht der Blick, sondern den muss man auch weiten dafür, wie sich Gesellschaft verändert, welche gesellschaftlichen Prozesse wir beobachten. Es ist damit zu rechnen - auf der einen Seite führen wir die Debatte im gesundheitspolitischen Bereich sehr oft, reden über die Best Ager und darüber, dass viele länger fitter sind. Es ist aber auch damit zu rechnen, das sagt so ziemlich jede Statistik, dass wir ab dem Jahr 2020 davon ausgehen können, dass jeder fünfte Krankenhauspatient parallel, mit welcher Krankheit er auch immer in das Krankenhaus kommt, an einer Demenz erkrankt ist. Das heißt, es kommen ganz andere Herausforderungen auf diejenigen zu, die in den Häusern arbeiten, und die Krankenhäuser werden sich diesen Entwicklungen auch stellen müssen.

Deswegen ist die Frage, die wir heute hier auch stellen müssen, wie wir einerseits über Qualität sprechen, andererseits Spezialisierung so anbieten, dass diese auch ausreichend angewandt werden kann. Da ist viel im Fluss und umso wichtiger ist es, dass eine bedarfsgerechte Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen der Daseinsvorsorge sichergestellt wird.

Wir haben drei Punkte in den Mittelpunkt gestellt, die ich hier heute im Sinne einer nachhaltigen Krankenhauspolitik erläutern möchte. Wir wollen zum Ersten, dass es eine vorausschauende Planung gibt, die Grundlage einer bedarfsgerechten Versorgung ist, das heißt weniger Besitzstandswahrung. Es geht nicht darum, dass jeder Direktkandidat in seinem Wahlkreis ein Krankenhaus besuchen kann, sondern es geht darum, dass man darüber redet, wie eine gründliche und übergreifende Analyse dessen, was es gibt, und dessen, was an tatsächlichem Versorgungsbedarf herrscht, am Ende dazu führt, das Fehl-, Über- und Unterversorgung sowohl das eine als auch das andere als auch das Dritte haben wir im Land - umfassend sichtbar werden und dann auch steuernd eingegriffen werden kann.

Dieser politische Ordnungsrahmen fehlt uns. Dazu gehört, dass wir sagen: Wenn wir Expertinnen und Experten haben, dann sollen wir die doch auch fragen. Wir haben dafür plädiert in unserem Änderungsantrag, dass auch der Thüringer Landtag und auch der Rechnungshof Möglichkeit zur Stellung

(Abg. Dr. Hartung)

nahme zur Fortschreibung des Krankenhausplanes haben. Das haben leider die anderen Fraktionen im Ausschuss abgelehnt. Wir haben des Weiteren, um die Möglichkeit der Mitentscheidung zu weiten, die Idee der Gesundheitskonferenz in unseren Änderungsantrag getragen. Herr Kubitzki hat sie erwähnt, Herr Gumprecht fand sie charmant, abgelehnt wird sie trotzdem.

Ja, es ist unsere Idee, einen ähnlichen Weg wie Sachsen-Anhalt zu gehen. Keiner sagt, dass dieser leicht war. Das haben wir auch gehört in der Anhörung. Es gab auch viele Nachfragen. Das ist keine einfache Nummer. Es geht darum, dass diese große Frage der Strukturanpassung und die Frage der sich verändernden multiplen Krankheitslagen, die in die Krankenhäuser kommen werden, dass die auch durch landesspezifische Anpassungen in den Blick genommen werden müssen, das ist uns wichtig.

Zweiter Punkt - Qualität statt Quantität: Wir Grünen sagen, dass die Qualität neben der besseren Bedarfsermittlung der bestimmende Faktor der Krankenhauspolitik werden muss, und deswegen begrüßen wir, dass Mindestvorgaben per Rechtsverordnung festgelegt werden sollen. Wir begrüßen auch, dass Herr Hartung der festen Überzeugung ist, das Sozialministerium tut nicht nur das, was es muss, sondern das, was es soll. Wir müssen dann nur noch klären, wer dem Sozialministerium tatsächlich sagt, was es tun soll. Das klären Sie dann vielleicht miteinander. Aber dieses Bonmot von Herrn Hartung fand ich doch vorhin sehr bezeichnend.

Wir sagen auch, der eine Punkt ist, dass Qualität festgeschrieben werden soll. Aber jetzt darf das Ministerium im Hinterzimmer festlegen, welche Qualitätskriterien das sind. Die Frage, ob es nicht auch gut wäre, im Landesparlament darüber zu sprechen, welche Punkte im Sinne der Patientinnen und Patienten wir bzw. die Expertinnen und Experten, die wir da hinzuziehen können, beigeben können, die bedauern wir. Die Hülle, die an dieser Stelle heute hier verabschiedet wird, heißt: Qualität ja, welche Qualität, entscheidet das Ministerium am Parlament vorbei. Das ist eine Schwäche des Gesetzes.

Jetzt komme ich noch zu einer Stärke - die Stärkung der Patientenrechte. Das haben wir gefordert, das finden wir gut, das ist ein richtiger Schritt. Allerdings auch hier die Frage: Wäre es nicht möglich gewesen, diese ehrenamtliche Arbeit, die es ohne Zweifel ist, aufzuwerten? Wir sind der Auffassung, dass jeder und jede, um eine wirksame und erfolgreiche Tätigkeit der ehrenamtlichen Patientenfürsprecher in der Praxis zu unterstützen, eine pauschale Aufwandsentschädigung verdient hätte. Da hätten wir uns ein Signal gewünscht, dass diejenigen auch eine Würdigung bekommen. Das zieht immer Sach- und Weiterbildungs-, Fortbildungskos

ten nach sich. Es ist ganz klar, dass mit dem, wie sich die Gesundheitssituation verändern wird, wie sich künftig die Menschen in den Krankenhäusern auch vorstellen, es gut ist, Patientinnen- und Patientenfürsprecher zu haben. Aber diese Baustelle ist auch wieder nur halb abgeräumt und nicht mit vollem Herzen, da hätten wir uns ein deutlicheres Signal gewünscht.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Alles in allem, meine sehr geehrten Damen und Herren, viele Baustellen, es verändern sich einige Dinge zum Guten, das ist das Licht, es bleiben einige Dinge liegen, ich behaupte, die großen Brocken bleiben liegen, nämlich die Frage, wie diese Krankenhauslandschaft in fünf bis zehn, bis 15 Jahren aussieht. Das ist der Schatten. Die nächste Landesregierung muss definitiv den Mut haben, das wieder anzufassen. Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen seitens der Abgeordneten. Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Taubert. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, ich will einen Satz voranstellen: Wir wissen, was wir wollen, deswegen tun wir, was wir sollen und müssen.

(Zwischenruf Abg. Koppe, FDP: Nein!)

Ich will milde mit der Fraktion der FDP sein, Herr Koppe,

(Zwischenruf Abg. Koppe, FDP: Das müssen Sie nicht.)

und will Ihnen sagen, ich kenne einen ehemaligen Gesundheitsminister mit FDP-Parteibuch, das ist ein richtig toller Kerl gewesen.

(Zwischenruf Abg. Koppe, FDP: Das war doch klar.)

Das war ein Ländergesundheitsminister und der hat uns

(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Das hätte mich jetzt aber enttäuscht, wenn Sie das nicht gebracht hätten.)

das will ich doch sagen, der Heiner Garg war für mich ein guter Ministerkollege, der aus SchleswigHolstein kam und der - das reicht unseren beiden anderen Bundesgesundheitsministern nicht so ganz zum Ruhme