Ein zweiter Punkt: Die Initiativen zu Änderungen des Arbeitszeitgesetzes standen bereits mehrfach auf der Agenda der Arbeits- und Sozialministerinnen und -minister und Sozialsenatorinnen und -senatoren. Die EU-Arbeitszeitgestaltungsrichtlinie darf dabei nicht unberücksichtigt bleiben. Wie bekannt sein dürfte, sind bisher die Verfahren zur Änderung der EU-Arbeitszeitgestaltungsrichtlinie gescheitert wegen unterschiedlicher Interessen und Zielrichtun
gen der verschiedenen Verhandlungs- und Sozialpartner. Das Arbeitszeitgesetz dient darüber hinaus nicht nur der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie dem Schutz der Sonn- und Feiertage, sondern soll auch notwendige Rahmenbedingungen für eine flexible Arbeitszeitgestaltung garantieren. Die Festlegung einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden ist weder mit Gründen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes begründbar noch ermöglicht sie den Unternehmen im internationalen Wettbewerb faire Bedingungen.
Ein dritter Punkt: Die Rechte der Arbeitnehmervertretungen bezüglich der Mitbestimmung bei Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Betrieb sind insbesondere in § 87 des Betriebsverfassungsgesetzes verankert. Zur Bekämpfung des Missbrauchs von Werkverträgen und zur Verhinderung der Umgehung von arbeitsrechtlichen Verpflichtungen hat der Bundesrat aktuell die Initiative für einen entsprechenden Gesetzentwurf ergriffen, der die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats erweitern soll.
Aus Zeitgründen konnte auf die im Antrag aufgelisteten Forderungen nur ansatzweise eingegangen werden. Ich verweise ergänzend auf die Antwort des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit vom 19. Juli 2013 zur Kleinen Anfrage 3092 - Arbeits- und Gesundheitsschutz in Thüringen -.
Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben natürlich beim Arbeitsschutz viel zu tun, aber ich denke, wir sind auf dem aktuellen Stand. Ich freue mich trotzdem, dass das Thema Arbeitsschutz hier im Thüringer Landtag mal eine Rolle spielt, weil es sonst immer so ein bisschen sein Nischendasein fristet, wir den Arbeitsschutzbericht zwar vorstellen, sich aber keiner etwas vorstellen kann, es sei denn, in der Nachbarschaft gibt es einen Arbeitsunfall mit einem schweren oder sogar einem tödlichen Ausgang. Ein wichtiges Thema, es braucht Leute dafür! Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank für den Sofortbericht. Kann ich davon ausgehen, dass durch die Redeanmeldungen aus allen Fraktionen alle Fraktionen auch die Aussprache zum Sofortbericht wünschen? Ja, dann werden wir das tun, aber gleichzeitig natürlich die Aussprache zu den Nummern II und III aus diesem Antrag mit einfügen.
Ich eröffne diese Aussprache und rufe als Erstes für die CDU-Fraktion den Herrn Abgeordneten Gumprecht auf.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ganz unbestritten, Gesundheitsschutz und Arbeitsschutz liegen uns allen am Herzen. Die Sorge um den Menschen bei der Arbeit ist nicht allein ein wirtschaftliches Thema, sondern ein soziales und, ich sage, ein ethisch-humanes Anliegen. Es bedarf des ständigen Anstoßes, aber auch der Einhaltung und der Kontrolle.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich eine Situation beschreiben, die ich im September erlebte. Ohrenbetäubender Lärm in einem der Nachbargebäude - ein Bauarbeiter arbeitet mit einem Presslufthammer in der obersten Etage eines Hauses und reißt die Außenwand ab. Große Steinbatzen fallen krachend auf die Erde. Einzelne Passanten schauen zu. So die Situation. Was ist nun das Besondere daran? Der Arbeiter steht an der vordersten Kante des Hauses, natürlich ohne jegliche Sicherung und vom Gehörschutz gar nichts zu sehen. Das sieht zwar spektakulär aus, ist aber ein klarer Verstoß gegen alles, was man sagen kann, Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz.
Nachdem ich, meine Damen und Herren, die Kleine Anfrage von Frau Leukefeld im Sommer gelesen hatte, war dieser Antrag zu erwarten. Ich halte es auch für notwendig, darüber hier im Landtag zu diskutieren. Danke für die Initiative und das Anliegen. Bereits die Anfrage war sehr umfänglich und in hoher Qualität beantwortet worden. Darauf, Frau Ministerin, möchte ich noch einmal hinweisen. Man merkt, dass sowohl Gesundheitsvorsorge als auch Arbeitsschutz bei der Landesregierung einen hohen Stellenwert besitzen. Danke auch für den heutigen doch recht umfangreichen Bericht. Ich weiß, Sie haben zwar gesagt, Sie können noch viel mehr vorgetragen, aber es war doch an vielen Stellen sehr ausführlich.
Doch schaut man, meine Damen und Herren, die zehn Forderungen des Antrags an, dann sieht das Bild etwas anders aus.
Zunächst zu den drei Forderungen an den Bund. Die erste Aufforderung, dass sich Thüringen für eine Anti-Stress-Verordnung im Bundesrat einsetzen möge, ist bereits seit Mai dieses Jahres Geschichte. Der Bundesrat hat dies getan. Was wollen die Länder damit? Die Länder wollen Beschäftigte besser vor Gefährdungen durch psychische Belastungen bei der Arbeit schützen. Mit der beschlossenen Verordnung möchten sie die Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes für psychische Belastungen konkretisieren, da Betrieben und Aufsichtsbehörden in diesem Zusammenhang bisher ein verbindlicher Bezugsrahmen fehlte. Zur Begründung seiner Initiative führt der Bundesrat aus, dass nach den Auswertungen der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit arbeitsbedingter Stress zu den wesentlichen gesundheitsge
fährdenden Ursachen in der Arbeitswelt gehört. Im Jahr 2011 seien es europaweit 53 Millionen Beschäftigte gewesen, die auf das Konto psychischer Störungen zurückgehen. Das sind immerhin 80 Prozent mehr als fünf Jahre zuvor.
Ebenso kann ich Ihre zweite Forderung, Reduzierung der durchschnittlich wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 48 auf 40 Stunden - übrigens, wenn man nachliest, eine Forderung aus dem Bundestagswahlkampf Ihrer Partei von 2009 - nicht zustimmen. Die Höchstarbeitszeit ist im europäischen Rahmen in der Richtlinie 88/2003 geregelt. Ich kann mich an die Einführung beispielsweise im Bereich der Krankenhäuser genau erinnern, was das bedeutete. Rechnet man nun diese Zahl nochmals um, würde das ab sofort kurzfristig heißen, wir brauchen in den Krankenhäusern allein in Thüringen 1.400 Ärzte mehr. Also es ist nicht nur dieses, aber ich kann auch die Schlussfolgerung, warum das ein Gesundheitsschutz ist, nicht nachvollziehen. Man kann diese Forderung politisch erheben. Zum Dritten, meine Damen und Herren, hat die Ministerin dazu schon sehr ausführlich ausgeführt.
Ähnlich, meine Damen und Herren, sieht es bei den Anforderungen an die Landesregierung aus. Da treffen wir auf eine ganz breite Palette an Fragen und Anforderungen, die Sie stellen. Sie reichen von der Stellenzahl im Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz über Gesundheitsziele bis zum Thema Sonntagsarbeit. Zu Ihrer ersten Forderung ist zu bemerken, dass die Kontrolldichte in Thüringen ausreichend ist und im Bundesdurchschnitt liegt. Thüringen führt immerhin risikostrukturierte Kontrollmaßnahmen durch.
Auch zu den Gesundheitszielen kann ich Ihnen eines sagen, da ich selbst einer Arbeitsgruppe angehöre, sie tagte übrigens Anfang November wieder: Die Gesundheitsziele sind als ein Prozess zu verstehen, der sehr breit angelegt ist. Bereits in der Antwort zur Kleinen Anfrage, die Sie selbst gestellt haben, heißt es: „Im Gesundheitszieleprozess spielt z.B. die Entwicklung bedarfsgerechter, qualitätsgesicherter Strukturen der Gesundheitsförderung und der Krankheitsprävention eine wichtige Rolle.“ So die Aussage. Haben Sie das selbst nicht gelesen oder unterstellen Sie uns nun, es nicht zu wissen oder gelesen zu haben? Ich denke, das wäre naiv. Sie hätten recht, wenn Sie gefordert hätten, einen Zwischenstatus herbeizuführen und die Ziele zu überprüfen oder gegebenenfalls zu ergänzen, doch Sie fordern einfach ein neues Ziel. Dem kann ich so nicht zustimmen.
Auf die Frage des betrieblichen Gesundheitsmanagements ist die Ministerin schon eingegangen. Ich sage, dies ist ein wichtiges Instrument der Unternehmen selbst, das sie auch im unternehmerischen Interesse tun müssen.
In puncto Sonntags- und Feiertagsarbeit haben Sie bei mir einen Verfechter, der einer weiteren Liberalisierung eine klare Absage erteilt.
Der Thüringer Kriterienkatalog, wie es die Ministerin eben noch mal sagte, vom Oktober vorigen Jahres liegt nun aktuell vor. Haben Sie das übersehen? Ich denke, diese Forderung ist deshalb auch unnötig.
Die in Punkt 5 gestellte Forderung nach stärkeren Sanktionen der Behörden bei Wiederholung halte ich eigentlich für eine Unterstellung. Behörden arbeiten nach meiner Kenntnis sehr verantwortungsbewusst. Wenn Sie konkrete Fälle haben, dann zeigen Sie die bitte auf.
Die nächste Forderung, einen Katalog der schwarzen Schafe zu veröffentlichen, halte ich rechtlich für bedenklich.
Meine Damen und Herren, selbst der letzte Anstrich macht den Antrag nicht besser, wenn es um die Zusammenarbeit zwischen Arbeitsschutzbehörden und Arbeitsvermittlung geht, mit der Idee, geheime Listen zu führen. Einerseits wollen Sie den Datenschutz stärken. Hier hebeln Sie ihn gleich mal aus mit der - und ich sage sogar - populistischen Stammtischforderung. Einen solchen Populismus wollen wir nicht, das ist nicht unser Anspruch.
Meine Damen und Herren, im Oktober dieses Jahres fand die Europäische Woche für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz statt. In diesem Sinne begrüße ich das Thema, der Antrag bleibt aber leider hinter den Erwartungen zurück. Wir lehnen ihn ab. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, sehr verehrte Damen und Herren, Gesundheits- und Arbeitsschutz spielt an jedem Arbeitsplatz eine Rolle, zum Beispiel auch für uns Parlamentarier hier. Wenn Sie sich mal die Mühe machen - und das ist nicht viel Mühe -, zu messen, wie laut es hier drin ist, werden Sie feststellen, dass über weite Strecken hier 80 oder 85 Dezibel erreicht werden. Das ist sozusagen ein Auslösewert, bei dem in vielen Betrieben Kopfhörer vorgeschrieben sind. Ich möchte jetzt nicht dazu aufrufen, Kopfhörer an alle zu verteilen, auch wenn man sich bei manchen Redebeiträgen tatsächlich Kopfhörer wünscht.
dass es doch oft der Fall ist, dass man nicht bemerkt, wo eigentlich die Stressfaktoren sind, die einen zu welchen Symptomen auch immer führen. Damit will ich sagen, dass das Gesundheitsmanagement eine große Rolle spielt. Der Arbeitnehmer, der Angestellte oder wer auch immer ist oft gar nicht in der Lage, alle Faktoren so zu analysieren, dass er sich da von selbst ein Bild machen kann.
Wir begrüßen den Antrag. Herr Gumprecht und Frau Taubert haben es ja auch getan, Herr Gumprecht vor allem. Frau Taubert hat noch mal gesagt, wie viel wir noch zu tun haben auf dem Feld Arbeits- und Gesundheitsschutz, insofern, wir würden dem Antrag so auch nicht zustimmen, einige Forderungen schießen über das Ziel hinaus oder haben sich erledigt, das ist an einigen Stellen ausgeführt worden. Aber wenn dieses Thema so wichtig ist, warum nehmen Sie den Antrag dann nicht doch zum Anlass, das im Ausschuss in der Weise zu beraten, wie es dieses Thema verdient? Das verstehe ich dann nicht so ganz. Damit ist auch klar, wir würden der Überweisung an den Sozialausschuss gerne zustimmen.
Die psychischen Belastungen sind hier mehrmals erwähnt worden. Da muss ich mal sagen, Frau Taubert, wenn man den Arbeitsschutzbericht liest, dieses Thema kommt da nicht vor. Das ist ein großes Defizit, auch das ist allein Anlass, sich das im Ausschuss näher anzugucken.
Die Zahlen will ich jetzt nicht noch mal nennen, dazu hat Herr Gumprecht gerade auch noch mal ausgeführt, wie sehr psychische Belastungen zugenommen haben. Ergänzend dazu: Es ist auch ein Unterschied, ob Sie Männer oder Frauen betrachten. Die Frauen sind in erheblichem Maße, nämlich doppelt so viel von psychischen Belastungen betroffen. Auch das muss man analysieren und hinterfragen und die entsprechenden Schlüsse daraus ziehen.
Die permanente Erreichbarkeit hat hier keine Rolle gespielt, ist aber ein Faktor, warum wir so erhebliche psychische Belastungen haben. Das ist eben so, so sehr ich auch diese Technik schätze - Smartphone -, sie hat eben auch Schattenseiten und die werden immer noch zu wenig beachtet, was es dann heißen kann, wenn man Privat- und Arbeitsleben nicht mehr voneinander trennen kann. Dass man diese Dinge sehr viel ganzheitlicher und im Sinne der Prävention angehen muss, zeigt auch die Tatsache, dass man diese unterschiedlichen Belastungen nicht voneinander trennen kann. Psychische Belastungen führen zu Fehlhaltungen, das kann dazu führen, dass das Skelett geschädigt wird, was wiederum zu hohen Folgekosten durch die medizinische Betreuung führt.
Es ist einfacher, Richtlinien und Schutzmaßnahmen gegen Lärm oder aber auch gegen giftige Chemikalien zu erlassen, aber das Feld der psychischen Be
lastung ist nicht so einfach in den Griff zu kriegen. Umso mehr müssen wir uns unseres Erachtens damit beschäftigen, damit es da vorangeht. Ich habe jetzt vernommen - das war mir neu -, dass die AntiStress-Verordnung es in irgendeiner Form geschafft hat, parlamentarisch behandelt zu werden. Man kann nur hoffen, dass dann auch die entsprechenden Gesetze bzw. Gesetzesänderungen kommen.
Zur Frage des Personals: Frau Taubert, vielleicht sollte man das Pferd andersrum aufzäumen bzw. von der richtigen Seite. Wenn wir feststellen, es gibt Defizite in dem ganzen Bereich psychische Belastung, dann sollte man sich erst einmal überlegen, was brauche ich für eine Struktur, was brauche ich vielleicht für Veränderungen, um dem gerecht zu werden. Dann stellt sich im Grunde die Personalfrage, nicht umgekehrt. Wir wissen auch - wir haben heute ausführlich darüber geredet -, wie sehr wir in Zwängen sind, was den Personalbestand betrifft. Aber trotzdem muss man sich erst einmal anschauen, was wird überhaupt gebraucht, um das Problem in den Griff zu kriegen.
Wie schon gesagt, wir tragen viele Forderungen nicht mit, schon gar nicht die Forderung der Fraktion DIE LINKE, hier den gesetzlichen Sanktionsrahmen stärker auszuschöpfen. Das ist nun wirklich der falsche Weg, erst mal die Sanktionskeule herauszuholen, zumal das auch sehr unbestimmt ist, wie das dann im Einzelnen sein soll, den gesetzlichen Sanktionsrahmen stärker auszuschöpfen. Wir glauben, dass Prävention sehr wichtig ist, natürlich auch Kontrollen. Grundsätzlich glauben wir, dass Arbeitgeber ein hohes Interesse daran haben, dass es ihren Mitarbeitern gut geht, weil am Ende dann der Betrieb auch sehr viel davon hat. Ein ganz kleines Beispiel: Ich habe viele Menschen getroffen, die würden gern mit ihrem Fahrrad auf Arbeit fahren. Es ist vielleicht eine längere Strecke, die sich anbietet, inzwischen gibt es E-Bikes. Die machen es nicht, weil keine Dusche vor Ort ist. Ganz einfache Präventionsmaßnahme, die kann man nicht verordnen, aber die kann man fördern oder man kann Anreize setzen, dass man so etwas zusammen denkt.
Letzte Bemerkung, die sei mir gestattet. Wenn wir nur die Hälfte des Anspruchs, den wir an den Arbeits- und Gesundheitsschutz in Thüringen haben, auf die Verkehrssicherheit übertragen würden, dann wären wir auch in diesem Feld schon sehr viel weiter. Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, zunächst einmal an die Antragsteller vielen Dank. Es hat jetzt jeder hier, der geredet hat, schon gesagt, ein sehr, sehr wichtiges Thema und es ist wirklich wichtig, dass man darüber redet. Das muss ich uneingeschränkt zugeben, deswegen vielen Dank für diesen Antrag. Die Frage - und da beziehe ich mich direkt auf meine Vorrednerin -, ob dieser Antrag die Basis sein sollte, im Ausschuss darüber weiterzureden, da bin ich mir nicht sicher, denn am Ende ist die Beratung eines Antrags nur dann sinnvoll, wenn auf der Basis dieses Antrags dann tatsächlich ein Beschluss in den Landtag eingebracht wird. Da sehe ich hier im Moment keine Perspektive, ohne dass ich vorgreifen will, dass man über das Thema im Ausschuss weiterreden sollte.
Die Fragen, die hier aufgeworfen worden sind, sind von der Ministerin sehr ausführlich beantwortet worden. Deswegen vielen Dank an die Frau Ministerin und es versetzt mich in die schöne Lage, dass ich nicht den gesamten Antrag hier reflektieren muss, sondern mich auf drei ausgewählte Punkte beschränken kann.
Hier möchte ich als Erstes Stellung nehmen zu dem unter Abschnitt II aufgeführten Punkt 1, die Frage des Personals. Ich stimme Ihnen unumwunden zu, dass ich mir mehr Personal wünschen würde, mehr Kontrollen wünschen würde, höhere Kontrolldichte wünschen würde. Das Problem liegt hier aber darin, dass hier alle wollen, dass es eine Funktional- und eventuell auch eine Gebietsreform gibt. Das bedeutet, wir müssen irgendwann die Diskussion darüber führen, welche Standards damit noch abdeckbar sind.
Wer glaubt, wer den Leuten erzählen will, dass wir zum Beispiel neue Kreise machen würden, die viel größer sind als vorher, und behalten zum Beispiel das Personal der Gesundheitsämter uneingeschränkt bei, der beschwindelt doch die Leute. Wir machen eine Gebietsreform doch nicht deswegen, damit wir das gesamte Personal einfach in neue Büros umziehen lassen. Darum geht es doch nicht. Das heißt, zu einer Funktional- und Gebietsreform, zu einer Konsolidierung des Haushalts, zu einer Veränderung der Personalausgaben gehört es notwendigerweise dazu, dass wir über Standards reden.
Egal, in welchen Bereich man schaut, alle sagen, ja, wir brauchen eine Reform, einen Abbau des Landespersonals, aber bitte nicht in meinem Bereich. Das bedeutet ganz klar: Egal, wo man spart, es sind nie alle zufrieden. Das ist ein sensibles Thema, aber ich glaube - das hat die Ministerin ausführlich dargestellt -, dass wir auf einem sehr guten Weg sind und dass wir uns vor anderen Flächenländern nicht verstecken müssen. Das ist doch etwas, bei dem man auch einmal loben kann und
sagen kann, trotz eines geringeren Personals haben wir eine Kontrolldichte, die nicht unter der anderer Länder liegt, und ich halte es für einen Verdienst, dass wir es nicht privatisieren. Das ist ein Verdienst, dass wir es in einem Landesamt behalten, dass wir es selbst machen, dass wir die Hoheit darüber behalten und es nicht einfach weiterdelegieren, auch wenn es eventuell billiger wäre.