Ich erinnere nur an eines: Unter anderem ist geplant, dass der Landesausgleich aufgestockt wird. Das ist das Instrumentarium, mit dem man Kommunen wirklich helfen kann, die in Not sind, damit man dort etwas machen kann.
Wir werden hier auch vor allem den Landkreisen wir haben es vorhin genannt - helfen. Ich will einfach nur sagen, weil Sie immer wieder das Gleiche behaupten und weil Sie noch einmal Neuwahlen angesprochen haben und auch Kollege Ramelow: Es ist lächerlich, wenn Sie sich hier vorn hinstellen und sagen, wir machen Neuwahlen, da verbinden wir das gleich mit den Europawahlen, die sind im Mai, im September ist die Legislatur sowieso rum. Das ist so etwas von lächerlich; wegen eines Vierteljahres hier so einen Popanz aufzuziehen, habe ich überhaupt noch nicht erlebt. Nehmen Sie es einfach nur zurück.
Danke schön. Es gibt keine Redezeit mehr. Gut. Dann schließe ich die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung.
Als Erstes - Ausschussüberweisung habe ich nicht gehört - kommen wir zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/ 6643. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das ist die Fraktion DIE LINKE. Wer ist dagegen? Dagegen sind die Fraktionen der FDP, der CDU und der SPD. Wer enthält sich? Es enthält sich die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung zum Alternativantrag. Auch hier habe ich keine Ausschussüberweisungsbeantragungen gehört. Dann kommen wir zur Abstimmung über den Alternativantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/ 6783. Wer für diesen Alternativantrag ist, denn bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? Dagegen sind die Fraktionen der FDP, der CDU und der SPD. Wer enthält sich? Es enthält sich niemand. Damit ist der Alternativantrag abgelehnt und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
Arbeits- und Gesundheitsschutz in Thüringen stärken Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/6676
Wünscht die Fraktion DIE LINKE die Begründung? Ja, das ist der Abgeordnete Jörg Kubitzki. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, im nächsten Antrag wollen wir über Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Arbeitswelt in Thüringen sprechen. Ich möchte jetzt so die Überleitung vom letzten Tagesordnungspunkt zu diesem dahin gehend bringen.
Meine Damen und Herren, nach der letzten Debatte muss ich wirklich sagen: Frau Ministerpräsidentin, manches - wenn ich Argumente der Arroganz der Macht hier höre, die sind schon sehr schmerzhaft und deshalb, meine Damen und Herren, ich glaube, wir brauchen auch Gesundheitsmanagement hier im Thüringer Landtag.
(Zwischenruf Abg. Emde, CDU: Das ist eine gute Idee). Sage ich doch. Meine Damen und Herren, einige Zahlen aus dem AOK-Fehlzeitenreport von 2012: Dort wird von 2001 bis 2011 eine Verdoppelung des prozentualen Anteils der Erkrankten, besonders psychisch Erkrankten und Verhaltsstörungen, festgestellt. Die Zahl der Krankheitstage ist von 1994 bis heute bei AOK-Versicherten um 120 Prozent gestiegen. Besonders betroffen sind die Berufsgruppen in Sozial- und Erziehungsberufen, so in Gesundheitsdienstberufen. Im BARMER-Gesundheitsreport von 2013, der Anfang des Jahres herauskam, betrug der Krankenstand bei BARMER-Versicherten im Jahr 2012 durchschnittlich 4,66 Prozent, im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung um 1,7 Prozent. Die mittlere Erkrankungsdauer pro Krankheitsfall lag bei 14,4 Tagen. 2012 entfielen die krankheitsbedingten Fehltage auf unter anderem folgende Ursachen: Erkrankungen des Muskel-/Skelettsystems 23,1 Prozent und psychische und Verhaltensstörungen 18,8 Prozent. Meine Damen und Herren, mit diesen Krankheitstagen, mit diesem Ausfall - es wird erst einmal die Gesundheit der Menschen beeinträchtigt, vorrangig durch Arbeitsüberlastung und durch fehlenden Gesundheitsschutz in den Betrieben. Letzten Endes erleiden die Betriebe selbst durch diese Fehltage Schwierigkeiten und Probleme und Verluste. Deshalb wollen wir mit unserem Antrag dieses Thema thematisieren und wir fordern vor allem eine Änderung besonders im Gesundheitsschutz. Wir fordern, dass auch politische Rahmenbedingungen für ein Gesundheitsmanagement geschaffen werden. Ich sage das hier bewusst, bevor die FDP gleich kommt: Jawohl, kleine Betriebe, mittelständische Unternehmen sind mit Gesundheitsmanagement oft überfordert und nicht dazu in der Lage. Ich sage auch, Gesundheitsschutz und Gesundheitsmanagement kosten Geld. Deshalb sagen wir an dieser Stelle, wir sollten bei der Erarbeitung der Operationellen Programme gerade für die KMU eine Richtli nie mit erarbeiten, in der Gesundheitsmanagement in KMU gefördert wird. Die Landesregierung möchten wir auffordern, dass besonders die Frage des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in den Gesundheitszielen, die das Land Thüringen hat, eine Rolle spielt. Ich könnte mir zum Beispiel vorstellen, im Gesundheitsziel 5, was wir haben, Entwicklung von bedarfsgerechten und qualitätsgesicherten Strukturen und Angeboten der Gesundheitsförderung, dass genau bei diesem Gesundheitsziel zukünftig auch das Gesundheitsmanagement in der Arbeitswelt und der Gesundheitsschutz dort verankert werden sollten. Ich hatte das eingangs gesagt, besonders auch im Bereich der Sozial- und Gesundheitswirtschaft sind die Beschäftigten sehr hohen Belastungen ausgesetzt, ob das im Bereich der Pflege ist, ob das in Krankenhäusern das Pflegepersonal ist oder bei Erziehungsberufen. Wir brauchen dort mehr Gesundheitsmanagement, aber das muss auch finanziert werden. Es ist doch nicht mehr hinzunehmen, wenn zum Beispiel Kostensatzverhandlungen mit Kostenträgern gemacht werden, ob das die Kassen sind oder ob das die Träger der örtlichen Sozialhilfe oder der Jugendhilfe sind, wenn solche Mittel, die für Gesundheitsvorsorge der Arbeitnehmerinnen in diesem Bereich geplant werden, mitkalkuliert werden, dass diese Mittel gestrichen werden und in der Kalkulation keine Berücksichtigung finden. Das, meine Damen und Herren, müssen wir ändern. Wir müssen in unseren Betrieben mehr für Gesundheitsschutz tun, auch in unseren öffentlichen Einrichtungen, besonders aber auch im Bereich der Sozial- und Gesundheitswirtschaft, und dazu sollten wir politische Rahmenbedingungen schaffen. Deshalb haben wir diesen Antrag gestellt. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)
Vielen Dank. Die Landesregierung erstattet Sofortbericht zu Nummer I des Antrags. Es spricht die Frau Sozialministerin. Bitte schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, die Landesregierung möchte zum Antrag der Fraktion DIE LINKE „Arbeits- und Gesundheitsschutz in Thüringen stärken“ folgenden Sachbericht abgeben:
Das in der jüngsten Vergangenheit stattgefundene Grubenunglück in Unterbreizbach dokumentiert, welche große Bedeutung ein wirksamer Arbeitsund Gesundheitsschutz besitzt. Wir alle dürfen in unseren Bemühungen und Anstrengungen nicht nachlassen, hier eine stetige Verbesserung zu erreichen, wohl wissend, dass es dennoch trotz
höchster Sicherheitsstandards zu Arbeitsunfällen kommen kann. Das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit gibt dazu jährlich den Bericht der Thüringer Arbeitsschutzbehörden heraus, in dem wir über die Ergebnisse aus dem Vollzug sowie über Schwerpunktaktionen berichten. Auch die Bundesregierung veröffentlicht einen jährlichen Bericht über den Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und über das Unfall- und Berufskrankheitengeschehen in der Bundesrepublik Deutschland. Darüber hinaus gibt es zum Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz zahlreiche Berichte der verschiedenen Träger. Ich verweise beispielsweise auf den aktuellen Abschlussbericht zu den Arbeitsprogrammen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie für den Zeitraum 2008 bis 2012 - zu erreichen unter www.gda-portal.de.
Zu den im Antrag angesprochen Aspekten möchte ich auf Folgendes verweisen: Ein wichtiger Indikator im Arbeitsschutz ist die Zahl der Arbeitsunfälle, insbesondere die Zahl der tödlichen Arbeitsunfälle ich habe gerade wieder einen, leider, in der Post haben müssen. Ich verweise hier trotzdem auf die positiven Entwicklungen. 2012 wurden in den Thüringer Arbeitsschutzbehörden 7.175 Arbeitsunfälle gemeldet. Im Jahre 1995 waren es noch 20.685. Davon endeten 2012 11 Arbeitsunfälle tödlich, im Jahre 1995 waren es noch 41 Arbeitsunfälle. Sehr viele Unternehmen haben inzwischen erkannt, dass ein gesundes Arbeitsumfeld auch eine wirtschaftliche Größe ist und darüber hinaus der demografische Wandel dazu zwingt. Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sind wichtige Voraussetzungen für die Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen. Die Gestaltung der dafür erforderlichen betrieblichen Rahmenbedingungen ist Aufgabe und Verantwortung der Arbeitgeber. Diskussionen um die physischen Fehlbelastungen am Arbeitsplatz dürfen aber nicht isoliert betrachtet werden. Vielmehr müssen die gesetzlich definierten Arbeitsschutzaufgaben sinnvoll und betriebsbezogen um Elemente des Gesundheitsschutzes ergänzt werden. Die komplexen Anforderungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz drängen zu einem effizienten und systematischen Ansatz auf der Grundlage einer funktionierenden betrieblichen Arbeitsschutzorganisation.
Die Schaffung gesundheitsförderlicher Arbeitsbedingungen ist aber auch eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Zur Stärkung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz setzen sich die Länder, auch Thüringen, gemeinsam mit den Unfallversicherungsträgern und dem Bund für einen nachhaltigen und systematischen Arbeitsschutz ein und verfolgen dieses Ziel im Rahmen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie.
Zusammengefasst besteht die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie aus folgenden Kernelementen: der Entwicklung gemeinsamer Arbeits
schutzziele, der Festlegung von vorrangigen Handlungsfeldern und Eckpunkten für Arbeitsprogramme sowie deren Ausführung nach ganzheitlichen Grundsätzen. Ein Zweites sind die Festlegungen eines bestimmten, abgestimmten Vorgehens der Landesbehörden und Unfallversicherungsträger bei der Beratung und Überwachung der Betriebe. Das Dritte ist die Herstellung eines verständlichen, überschaubaren und abgestimmten Vorschriften- und Regelwerks. Bei der Umsetzung gesetzlicher Vorgaben zum Gesundheits- und Arbeitsschutz in Thüringen gibt es noch Defizite, die abzubauen sind. Aus diesem Grund werden sich die Aktivitäten der Thüringer Arbeitsschutzbehörden im Rahmen des GDA-Arbeitsprogramms „Organisation“ 2013 bis 2018 unter anderem gezielt auf die Integration von Gesundheit und Sicherheit in die bestehenden innerbetrieblichen Strukturen, insbesondere in Kleinund Mittelbetrieben, konzentrieren.
Zu 2.: In mehreren Ministerien und Geschäftsbereichen der Thüringer Landesregierung wurden Konzepte zur Gesundheitsförderung sowie zum betrieblichen Gesundheitsmanagement und dessen mittelund langfristige Umsetzung etabliert. Bereits am 1. April 2005 wurde die „Dienstvereinbarung Gesundheitsförderung und Prävention in der Thüringer Staatskanzlei“ zwischen der Dienststelle und dem Gesamtpersonalrat beschlossen. Infolge dieser Dienstvereinbarung gründete sich der Arbeitskreis Gesundheit. Eine Dienstvereinbarung gibt es seit dem 31. Mai 2013 auch im Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit. Im Thüringer Justizvollzug wurde im November 2011 mit der Implementierung eines behördlichen Gesundheitsmanagements begonnen. Ein abgestimmter Entwurf einer Dienstvereinbarung liegt für diesen Bereich inzwischen vor. Im Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz hat man damit begonnen, eine Rahmenvereinbarung zum betrieblichen Gesundheitsmanagement für den Geschäftsbereich des TMLFUN zu erarbeiten.
Im Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur wurde 2011 eine Arbeitsgruppe Gesundheit eingerichtet, die die Umsetzung, Weiterentwicklung und Vernetzung des Themas gewährleisten soll. Das Gesundheitsmanagement ist ebenso ein wesentlicher Bestandteil des „Personalentwicklungskonzepts Schule“, welches gemeinsam mit Vertretern der gewerkschaftlichen Spitzenorganisationen erstellt wurde.
Im Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie wurde ebenfalls mit der Implementierung eines behördlichen Gesundheitsmanagements begonnen. Im Rahmen dessen werden bereits vielfältige Maßnahmen angeboten, die der Förderung der Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dienen sollen.
In den Dienststellen des Geschäftsbereichs des Thüringer Finanzministeriums, des Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur, der Thüringer Justiz, des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Technologie sowie im Landesamt für Bau und Verkehr und weiteren Dienststellen der Landesverwaltung gibt es seit einigen Jahren Dienstvereinbarungen über das betriebliche Eingliederungsmanagement mit überwiegend positiver Resonanz.
Zu 3.: Das Landesamt für Verbraucherschutz, das TLV, Abteilung Arbeitsschutz, trägt im Rahmen seiner Tätigkeit durch Beratung und Kontrollen zur Einhaltung der entsprechenden Gesetze zur Verbesserung von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit in Thüringen bei. Mit dem Instrument der Zielvereinbarung zwischen dem Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit und dem Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz, Abteilung Arbeitsschutz, soll erreicht werden, die Ausrichtung des Verwaltungshandelns in den Leistungen, Ergebnissen und Wirkungen zu erhöhen und dabei Kommunikation zwischen Organisationseinheiten zu verbessern. Sie dient auch dazu, die mit der Verwaltungsmodernisierung angestrebte Erschließung von Effizienzpotenzialen in allen Tätigkeitsfeldern erfolgreich voranzubringen. Die stärkere Zielund Ergebnisorientierung leistet einen wichtigen Beitrag zur Beschreibung und Sicherstellung der Leistungsfähigkeit der Verwaltung. In der Zielvereinbarung werden sowohl quantitative Vorgaben zu Maßnahmen wie Kontrolle zur Arbeitsschutzsituation in Betrieben gemäß der Grundsätze der behördlichen Systemkontrolle und Beratung von Arbeitgebern und Beschäftigten, die Kontrollen zur Arbeitsschutzsituation auf Baustellen und zu den Sozialvorschriften im Straßenverkehr, Bescheide und Stellungnahmen zu Genehmigungs-, Erlaubnis- und Anerkennungsverfahren, Stellungnahmen in Berufskrankheitsverfahren, Projekte bzw. Schwerpunktaktionen, Fortbildung von Externen, Fortbildung des eigenen Personals sowie Ausbildung von Anwärtern und Öffentlichkeitsarbeit festgelegt als auch Handlungsansätze, Strategien, Vorgehensweisen wie die der risikoorientierten Aufsichtstätigkeit sowie die Beachtung der Leitlinien, Gefährdungsbeurteilung und Dokumentationen, Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes und Beratung und Überwachung bei arbeitsbedingten psychischen Belastungen beschrieben.
Zu 4.: Betriebe sind gemäß Arbeitsschutzsicherheitsgesetz i.V.m. der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 verpflichtet, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. Der innerbetrieblichen Arbeitsschutzorganisation kommt eine maßgebliche Bedeutung bei einer wirkungsvollen Umsetzung der Arbeitsschutzvorschrift sowie der Verbesserung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu. In den Verordnungen zum Arbeits
schutzgesetz sind zahlreiche konkrete Maßnahmen genannt, bei denen Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit den Arbeitgeber unterstützen sollen. Die Benennung von Sicherheitsbeauftragten richtet sich nach dem Sozialgesetzbuch VII, das ist die gesetzliche Unfallversicherung, und es gibt hier keine Qualifikationshindernisse. Auch sind bisher keine Hinweise bekannt, dass der Bedarf an Fachkräften für Arbeitssicherheit nicht gedeckt werden kann. Die Ausbildung der Fachkräfte für Arbeitssicherheit nach einer qualitativ hochwertigen einheitlichen Ausbildungskonzeption ist bundesweit durch die Unfallversicherungsträger, zugelassene freie Träger sowie einzelne Hochschulen abgesichert. Sie können sich informieren unter www.sifa-online.de. Vor dem Hintergrund einer Altersstruktur der Ärzte und Ärztinnen mit arbeitsmedizinischer Fachkunde Ende 2011 waren bundesweit 56,3 Prozent in diesem Fachgebiet älter als 60 Jahre, wird in einer Studie der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin zur systematischen Abschätzung des gegenwärtigen und künftigen arbeitsmedizinischen Betreuungsbedarfs eine bestehende arbeitsmedizinische Versorgungslücke aufgezeigt. Aus einer Revisionstätigkeit berichtet das Landesamt für Verbraucherschutz, dass es einer Reihe von Betrieben, insbesondere kleinen und mittleren Betrieben im ländlichen Raum, nicht gelingt, die betriebliche Betreuung sicherzustellen. Auch wurde festgestellt, dass arbeitsmedizinische Dienste die abgeschlossenen Verträge mit Betrieben nicht einhalten, weil Betriebsärzte fehlen. Bundesweit besteht zudem das Problem des Abbaus arbeitsmedizinischer Lehrstühle.
Unter TOP 7.3 der 89. Arbeits- und Sozialministerkonferenz am 28./29. November 2012 haben die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren die aus ihrer Sicht notwendigen Maßnahmen zur Sicherung des medizinischen Nachwuchses beschrieben. Das Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit ist in Zusammenarbeit mit Partnern bereits seit Längerem an der Umsetzung der Maßnahmen beteiligt.
Zu Punkt 5: Nach § 7 Abs. 3 des Thüringer Vergabegesetzes darf der Auftraggeber im Einzelfall Bieter ausschließen, die unter anderem gegen arbeitnehmerschützende Vorschriften verstoßen haben, wenn der Verstoß eine schwere Verfehlung darstellt, mit einem rechtskräftigen Urteil oder einem Beschluss geahndet wurde und die Zuverlässigkeit des Bewerbers infrage gestellt wird. Wegen Fehlen einer statistischen Erfassung sind dazu leider keine Angaben möglich, in wie vielen Fällen es aufgrund des Thüringer Vergabegesetzes zu einem Ausschluss eines Bewerbers kam.
Zu Punkt 6: Nach Artikel 4 Abs. 2 der Richtlinie 89/391/EWG des Rates vom 12. Juni 1989 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der
Arbeitnehmer bei der Arbeit haben die Mitgliedstaaten unter anderem für eine angemessene Kontrolle und Überwachung Sorge zu tragen. Diesem Grundsatz wird in Thüringen entsprochen. Die Wirksamkeit der Arbeitsschutzbehörde, die Effektivität und Effizienz von Kontrollen lässt sich dabei nicht ausschließlich an der Anzahl der Behördenbeschäftigten festmachen. Mit der Errichtung des Landesamts für Verbraucherschutz, in dem das Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz und der Landesbetrieb für Arbeitsschutz und technischen Verbraucherschutz sowie das Eich- und Messwesen aufgegangen sind, wurde ein wichtiger Schritt getan, um trotz Sparzwängen im Landeshaushalt die Effizienz der Arbeitsschutzverwaltung zu sichern.
Ich komme zum Teil II des Antrags. Die im Teil II des Antrags der Fraktion DIE LINKE formulierten Forderungen erübrigen sich angesichts folgender Feststellungen.
Zum Ersten: Ein Stellenabbau in der Landesverwaltung ist zur langfristigen Konsolidierung des Haushalts des Freistaats Thüringen unausweichlich. Der Stellenpool des Bereichs Arbeitsschutz kann vor diesem Hintergrund nicht isoliert betrachtet werden. Die Thüringer Arbeitsschutzverwaltung schneidet im Benchmarking mit anderen Flächenländern und unter Berücksichtigung der bis 2020 geplanten Entwicklung dennoch positiv ab. Ich will dazu sagen, dass wir eines der wenigen Ministerien sind, die genau wissen, was und wo wir bis 2020 Stellen abbauen werden. Das hat zur Sicherheit bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beigetragen, das heißt, wir können jetzt daran gehen - das ist auch auf die gestrige Debatte bezogen - nochmals zu gucken, welche Aufgaben wir konzentrieren müssen, welche Aufgaben in der zweiten Reihe liegen, welche in der ersten Reihe, und wir sind damit sicher, dass wir auch beim Arbeitsschutz gut arbeiten können. Wir haben uns nicht dafür entschieden wie andere Bundesländer, auch in Haushaltsnöten den Arbeitsschutz zu privatisieren, sondern
wir sind nach reiflicher Prüfung dazu gekommen, dass es besser ist, sie in diesem Amt zu vereinigen und den Stellenabbau zu generieren und damit zu garantieren, dass wir als Freistaat Thüringen auf Bundesebene auch noch mitreden können. Wir wissen das aus einem norddeutschen Bundesland, sie haben den Arbeitsschutz privatisiert, weil das natürlich wiederkehrende Aufgaben sind, die man durchaus auch beschreiben kann, und sind damit nicht mehr in der Lage, in dem LASI - das ist eine Landesgruppe aller Landesarbeitsschutzbehörden inhaltlich noch mitzuarbeiten. Wenn wir nicht mehr inhaltlich mitarbeiten können, dann können wir auch nicht mehr sicherstellen, dass wir beim Arbeitsschutz auf dem aktuellen Stand sind.
Ich will einen zweiten Punkt benennen. Die im Freistaat Thüringen definierten Gesundheitsziele schließen den Bereich Arbeitswelt ein. Im Gesundheitszieleprozess spielt zum Beispiel die Entwicklung bedarfsgerechter und qualitätsgesicherter Strukturen der Gesundheitsförderung und -prävention eine wichtige Rolle und auch darauf, denke ich, sollten wir uns weiter konzentrieren, weil der Gesundheitszieleprozess schon ein sehr breiter Prozess ist.
Ein Drittes: Der Forderung der Fraktion DIE LINKE, Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsmanagements im Programm des Europäischen Sozialfonds, des ESF, für die Förderperiode 2014 bis 2020 zu berücksichtigen, kann die Landesregierung leider nicht entsprechen. In der vorgeschalteten Partnerschaftsvereinbarung wurde bereits festgestellt, dass für die EU-Strukturfondsförderperiode 2014 bis 2020 aus dem Erfordernis der thematischen Konzentration und der begrenzten und zurückgehenden zur Verfügung stehenden ESF-Gesamtmittel von der Bundesrepublik Deutschland und den 16 Ländern sowie der Europäischen Kommission hierzu kein gesonderter Handlungsbedarf gesehen wird.
Ein Viertes: Den Kriterienkatalog zur Sonntags- und Feiertagsarbeit hat das TMSFG in enger Abstimmung mit Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite sowie der Verwaltung erarbeitet und am 25. Oktober 2011 verabschiedet. Der Kriterienkatalog wurde in diesem Kreis vereinbarungsgemäß ein Jahr später unter Berücksichtigung der praktischen Erfahrungen erörtert und im Ergebnis geringfügig überarbeitet. Das TMSFG führt weiterhin regelmäßig Gespräche mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern zur Frage der Ausgestaltung des Kriterienkatalogs. Hauptanliegen der Gespräche ist dabei ein effektiverer Schutz der Sonn- und Feiertagsarbeit. Inwieweit dazu Anpassungen am Kriterienkatalog oder auch andere Schritte erfolgen sollten, ist noch offen. Ein Landtagsbeschluss zu diesem Punkt ist derzeit nicht zweckmäßig. Aber auch da will ich sagen, die Möglichkeit, die wir mit dem Kriterienkatalog gegeben haben, genau abzuarbeiten, was muss ich vortragen, bevor ich einen Antrag einreiche zur Sonn- und Feiertagsarbeit, hat dazu geführt, dass auch andere Bundesländer sich unserer Initiative angeschlossen haben und sagen, ja, es ist vernünftig, gemeinsam abgestimmt in diesem Bereich vorzugehen.
Ein fünfter Punkt: Das Vorgehen der Thüringer Arbeitsschutzbehörden ist risikoorientiert. Ich habe das zur Vorstellung der Arbeitsschutzberichte immer gesagt. Das heißt, es werden insbesondere die Betriebe kontrolliert und beraten, bei denen ein hohes Gefährdungspotenzial besteht oder bei denen erhebliche Defizite bei der Umsetzung der Arbeits
schutzvorschriften einschließlich der innerbetrieblichen Arbeitsschutzorganisation festgestellt wurden. Durch Instrumente wie die Zielvereinbarung, Dienstanweisungen, Leitlinien und die Systemkontrolle ist das beschriebene Vorgehen bereits durchgängig konzeptionell verankert.
Als Sechstes möchte ich darauf verweisen, dass die öffentliche Verwaltung keine Liste mit Angaben zu Unternehmen, die schwere Verstöße im Bereich des Arbeitsschutzes begangen haben, veröffentlichen darf. Neben den allgemeinen Datenschutzbestimmungen dürfen nach § 23 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz keine bei der Überwachungstätigkeit zur Kenntnis gelangten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse offenbart werden bzw. Erkenntnisse nur in den gesetzlich geregelten Fällen an die zuständigen Behörden und Stellen weitergeleitet werden.
Ein siebter Punkt: Nach den Umsetzungshinweisen der Bundesagentur für Arbeit ist eine Arbeit nach § 10 Abs. 1 SGB II als unzumutbar anzusehen, wenn ein Verstoß gegen gesetzliche Regelungen, beispielsweise gegen zwingende Arbeitsschutzvorschriften, vorliegt. Darüber hinaus darf das Jobcenter gemäß § 16 Abs. 1 Satz 4 SGB II in Verbindung mit § 36 Abs. 1 SGB III nicht in Arbeit vermitteln, wenn ein Arbeitsverhältnis begründet werden soll, das gegen das Gesetz verstößt, zum Beispiel zwingende gesetzliche Arbeitsschutzbestimmungen. Die Umsetzung, dass in Fällen schwerer Verstöße gegen die gesetzlichen Regelungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz bis zu deren Abstellung eine Vermittlung von Erwerbslosen gemäß § 10 Abs. 1 SGB II als unzumutbar eingestuft wird, kann im Rahmen der regelmäßigen Konsultationen mit der Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen der Bundesagentur für Arbeit thematisiert werden.
Ich komme zum Punkt III des Antrags. Auch für die im Teil III des Antrags der Fraktion DIE LINKE angedachten Initiativen innerhalb des Bundesrats besteht für die Landesregierung momentan keine Veranlassung.
Zum Ersten: Die Anti-Stress-Verordnung, exakt gesagt die Verordnung zum Schutz vor Gefährdungen durch psychische Belastungen bei der Arbeit, hat der Bundesrat bereits mit der Drucksache 315/13 auf den Weg gebracht und hat am 3. Mai 2013 diese Initiative beschlossen. Die Vorlage für den Erlass einer Rechtsverordnung wurde der Bundesregierung zugeleitet.
Ein zweiter Punkt: Die Initiativen zu Änderungen des Arbeitszeitgesetzes standen bereits mehrfach auf der Agenda der Arbeits- und Sozialministerinnen und -minister und Sozialsenatorinnen und -senatoren. Die EU-Arbeitszeitgestaltungsrichtlinie darf dabei nicht unberücksichtigt bleiben. Wie bekannt sein dürfte, sind bisher die Verfahren zur Änderung der EU-Arbeitszeitgestaltungsrichtlinie gescheitert wegen unterschiedlicher Interessen und Zielrichtun