Protocol of the Session on December 14, 2012

Verstanden. Wir machen weiter mit dem Abgeordneten Dr. Voigt von der CDU-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Frau Dr. Kaschuba, wir wollen jetzt Ihren Erwartungswert auch nicht enttäuschen.

(Zwischenruf Abg. Dr. Kaschuba, DIE LINKE: Damit habe ich gerechnet.)

Und wenn der Erwartungswert so ist, dass in Thüringen viele Bedingungen schon erfüllt sind, glaube ich, macht es auch keinen Sinn, da jetzt übermäßig über Dinge zu reden, die wir in Thüringen eh schon haben, zumal wir im Ausschuss auch noch den Antrag haben zur Verknüpfung der Forschungsland

(Abg. Dr. Kaschuba)

schaft mit außeruniversitärem Umfeld. Insofern haben wir ein ähnlich gelagertes Thema schon vorliegen. Ich glaube, deswegen ist es auch sinnvoll, das jetzt nicht miteinander zu vermengen, unabhängig davon, dass wir uns natürlich auch die Konsequenzen aus der dreijährigen Pilotphase dieser Wissenschaftsfreiheitsinitiative, die seit 2009 gelaufen ist, durchaus in diesem Diskussionsprozess einmal vornehmen können. Auf der einen Seite bedeutet das, was wir hier heute diskutieren, natürlich mehr Freiräume für exzellente Forschung. Das zeigt auch, dass die Bundesregierung hier, glaube ich, einen wichtigen Impuls gesetzt hat, vor allen Dingen für die außeruniversitären Wissenschaftseinrichtungen. Wenn ich mir anschaue die Einrichtung von Globalhaushalten, das bedeutet natürlich schon Eigenverantwortung für Personal, für Sachund auch für weitere Investitionsmittel. Ich glaube, das ist ein gutes Spannungsverhältnis, auf der einen Seite zu sagen, jeder bekommt mehr Freiheit, weil auf der anderen Seite eben Forschung so ohne Weiteres auch nicht planbar ist und auch nicht planbar sein soll, also setzt es eigenverantwortlich selbst ein. Ich glaube, dass in dem, Sie haben es gesagt, schmalen Gesetz durchaus auch bürokratische Hemmnisse abgebaut werden. Eine spannende Frage in der Tat finde ich, wie wir mit dem Besserstellungsverbot umgehen und auch wie das öffentlich diskutiert werden wird. Ich glaube, das ist noch nicht weit eingesunken, ich halte es aber für sachlogisch. Wenn wir sagen, wir wollen exzellente Forschung in Deutschland haben und im internationalen Wettbewerb auch konkurrieren, braucht man hier ganz klare Angebotsstrukturen. Und wenn ich dann einen Wissenschaftler in einer öffentlich finanzierten Einrichtung habe, der deutlich besser gestellt ist als andere Vergleichbare im öffentlichen Dienst, das ist natürlich schon ein Debattenfeld. Ein Freund von mir ist vor zwei Jahren Professor in den Niederlanden geworden, der bekommt das global zugewiesen und kann selber entscheiden, wie er das für seinen gesamten Lehrbereich dann auch aufteilt. Das, finde ich, ist eine spannende Frage, sowohl was Personal-, Sach- als auch Investitionsmittel angeht. Insofern glaube ich, dass das Themen sind, die man in aller Ruhe einmal diskutieren kann.

(Zwischenruf Abg. Hitzing, FDP: Im Aus- schuss.)

Nein, nicht im Ausschuss, Sie vermengen hier zwei Dinge. Dass es Themen gibt, die es durchaus zu diskutieren gilt, bedeutet doch noch nicht im Umkehrschluss, dass Ihr Antrag das damit überhaupt auffängt.

Deswegen glaube ich, dass man diesen Antrag dafür nicht braucht. Ich glaube, dass es ein sehr ordentlicher und guter Bericht gewesen ist vom Staatssekretär, um auszuleuchten, dass eben weit

gehende Hochschulautonomie in Thüringen hergestellt ist, Globalhaushalt ist schon gefallen, moderne Managementstrukturen. Das ist doch auch in dem Dialogprozess, den das Ministerium angestrengt hat, deutlich geworden, dass wir mit den Hochschulräten, die wir eingeführt haben, offensichtlich auch Strukturen haben, die da ganz gut funktionieren, dass es eigene Wirtschaftsberichte gibt oder eigene Berichte, die die Hochschulen vorlegen müssen, Flexibilisierung beim Personal. Ich habe mir einmal eine Zahl herausgearbeitet, in Jena haben sich die Drittmittelstellen seit 2007 verdoppelt. Das zeigt doch, dass diese Flexibilisierung offensichtlich Wirkung erzielt. Man sieht auch in den aktuellen Haushaltsberatungen, wo wir auch beim Personal noch einmal Chancen schaffen, quasi den atmenden Deckel in den Personalstellen auch zu nutzen, dass wir in Thüringen da durchaus auf einem sehr guten Weg sind. Deswegen glaube ich, das, was Sie ansprechen, ist weitgehend eine Bundeskompetenz, wo der Bund sagt, okay, wir wollen hier klare Wegmarken einrammen, das hat gut funktioniert, glaube ich, hat die Bundesregierung auch richtig gemacht. Wir sind in Thüringen da auf einem sehr guten Weg und mit dem Antrag, den wir da mit der LINKEN weiter diskutieren zum Thema Forschung, glaube ich, können wir das eine oder andere Thema auch auffangen. Dementsprechend votiert meine Fraktion in ihrer Allumfänglichkeit für Ablehnung.

(Beifall CDU)

Danke, Herr Abgeordneter. Das Wort hat jetzt Abgeordnete Hitzing von der FDP-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr verehrte Damen und Herren! Vielen Dank für den Sofortbericht, Herr Prof. Dr. Deufel. Ich möchte auch gleich zu Anfang meines Redebeitrags sagen, dass wir schon einer Ausschussüberweisung - beantragt wurde sie von Frau Dr. Kaschuba, ich beantrage sie auch noch einmal - mit positivem Optimismus entgegensehen, so will ich es einmal formulieren. Lassen wir uns da einmal überraschen, wie das ausgehen wird. Ich begründe Ihnen auch, warum ich denke, dass es wichtig ist, diesen Antrag und den Inhalt des Antrags im Ausschuss zu haben und dort zu diskutieren, weil es eben nicht darum geht, dass wir abwarten müssen, bis die Arbeitsgruppe Wissenschaftsfreiheitsgesetz der gemeinsamen Wissenschaftskonferenz Ende Februar oder eventuell Mai ein Ergebnis vorlegt, sondern, wenn man den Antrag aufmerksam liest, sieht man, dass unter Punkt II.1 steht: „Die Landesregierung wird aufgefordert, in der Arbeitsgruppe eine zügige und möglichst unbürokratische Umsetzung … voranzutreiben. Und

(Abg. Dr. Voigt)

Punkt 2: „… dem Landtag zeitnah Entwürfe zu entsprechenden Änderungen gegebenenfalls durch ein Gesetz zur Umsetzung … vorzulegen.“ Also zeitnah darüber zu diskutieren, den Landtag zu informieren, und das muss man nicht unbedingt erst hinterher machen, sondern das kann man im laufenden Prozess machen.

(Beifall FDP)

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: So ist es.)

Wenn Sie mir also vorwerfen würden - nehmen wir mal an, ich hätte den Antrag in sechs oder acht Monaten eingebracht -, das ist doch viel zu spät, warum bringen Sie denn den Antrag jetzt ein, dann hätte ich Ihnen das auch abgenommen. Aber jetzt sagen Sie mir: Viel zu früh; das tritt am 01.01.2013 in Kraft und dann muss erst die große Kommission arbeiten und dann machen wir alle mit und das ist viel zu früh und deshalb brauchen wir den Antrag nicht. Das verstehe ich nicht.

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Wir sind näm- lich hier die Auftraggeber.)

Ich komme mit der Begründung nicht ganz klar, Herr Dr. Voigt, aber Sie haben es ja breit begründet und ich glaube, ich bekomme noch mal eine Begründung. Ja, Herr Dr. Hartung nickt schon, da kommt noch mal eine Begründung. Aber das ist meine Gegenargumentation.

(Beifall FDP)

Frau Abgeordnete Hitzing, es gibt den Wunsch auf Nachfrage vom Abgeordneten Voigt, lassen Sie das zu?

Ich darf hier nur Fragen stellen, aber Dr. Hartung wird sie Ihnen begründen, warum es sinnvoll ist, dass meine Position nicht ganz so falsch liegt. Ist Ihnen in dem Vortrag des Staatssekretärs deutlich geworden, dass Thüringen allumfänglich mitwirkt, die möglichen landesrechtlichen Anwendungen des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes eben auch schon umzusetzen bzw. zu prüfen, ob sie nicht schon umgesetzt sind - ist es Ihnen ausreichend deutlich geworden?

Das Schöne ist, dass ich nicht nur mit einem Wort antworten muss. Das Mitwirken heißt ja nicht, dass nicht der Landtag ein Recht darauf hat, informiert zu werden, wie weit geht es dann und was kann

man daran noch machen und was kann man weiterentwickeln. Darum geht es in diesem Antrag.

(Beifall FDP)

Am 18. Oktober hat der Bundestag das Gesetz zur Flexibilisierung von haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen außeruniversitärer Wissenschaftseinrichtungen - kurz: das Wissenschaftsfreiheitsgesetz - verabschiedet und damit haben CDU und FDP in Berlin einen entsprechend wichtigen Punkt des Koalitionsvertrags erfüllt. Das Wissenschaftsfreiheitsgesetz des Bundes wurde von den Forschungseinrichtungen und ihrer Organisation ausdrücklich begrüßt. Auch das hat Herr Staatssekretär bereits angemerkt. Im Kern geht es eben darum, den anteilig vom Bund geförderten Instituten Entscheidungsbefugnisse zu geben, und die vergleichbaren Einrichtungen im Ausland haben sie zum großen Teil schon. Hierum geht es im Großen und Ganzen, diese Vergleichbarkeit herzustellen und mehr Handlungskompetenz zu geben. Auch wenn Sie sagen, 20 Prozent werden hier schon eingestellt, trotz alledem sind wir der Meinung, dass es dieses Gesetz durchaus wert ist, dass man schon jetzt darüber redet in den entsprechenden Gremien und die Landtage und die entsprechenden Fachausschüsse daran beteiligt. Deshalb noch mal mein Appell

(Zwischenruf Abg. Döring, SPD: Das haben Sie schon dreimal gesagt.)

ja, ich wiederhole es noch mal - mein Appell: Nehmen Sie es mit in den Ausschuss, ich freue mich auf die Überweisung. Vielen Dank.

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Das kann man nicht oft genug sagen.)

(Beifall FDP)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Als Nächster spricht für die SPD-Fraktion Abgeordneter Dr. Thomas Hartung.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Frau Hitzing, Frau Kaschuba, wir sind doch in der Einschätzung gar nicht so weit auseinander. Das Wissenschaftsfreiheitsgesetz, wie es verabschiedet wurde von der Bundesregierung, wie es demnächst in Kraft tritt, ist ein gutes Gesetz. Es gibt den Akteuren größere Handlungsfreiheit. Es gibt den Akteuren größere Verantwortung, das ist nicht verkehrt. Nun gibt es einen Algorithmus, wie das weitergeht. Das ganze Gesetz ist beraten worden. Es ist eine Arbeitsgruppe eingesetzt worden. Diese Arbeitsgruppe wird einen Bericht erstatten, da ist Ende Februar oder Ende Mai im Gespräch. Ich persönlich denke mal, Ende Mai ist eher das, was ich erwarte. Die Einschätzung im ersten Halbjahr, Herr Staats

(Abg. Hitzing)

sekretär, die teile ich da nicht mehr so richtig, denn wenn Ende Mai der Bericht kommt, haben wir sicher im ersten Halbjahr noch keine Auswertung davon und dann kommt irgendwann noch einmal eine größere Wahl in diesem Lande. Schauen wir mal, wann diese Auswertungen und Berichte alle hier sind, aber - und das möchte ich betonen - an all diesen Schritten wirkt Thüringen voll umfänglich mit und ist einbezogen. Sie haben recht, Frau Hitzing, dann soll das Parlament durchaus davon Kenntnis bekommen. Sie haben gerade einen Bericht vom Herrn Staatssekretär bekommen. Der Punkt ist, ich würde Ihnen vollkommen recht geben mit Ihrem Antrag, wenn wir die Frage diskutieren müssten, warum hängen wir so weit hinterher. Wir haben gerade gehört, dass wir große Teile dieses Wissenschaftsfreiheitsgesetzes bereits umgesetzt haben.

(Beifall SPD)

Das heißt, § 3, das Globalbudget, wirkt. § 4, das ist die Einschränkung des Besserstellungsverbots, ist bis auf wenige Ausnahmen umgesetzt. Das heißt, wir sind auf einem guten Weg. Es gibt überhaupt keinen Grund, jetzt in vorauseilendem Gehorsam irgendwelche Sonderregelungen für Thüringen zu erarbeiten und zu erlassen, bevor der Bericht dieser Kommission da ist.

Dann gibt es die Auffassung von Ihnen, wir nehmen das jetzt mal in den Ausschuss und dann ist das erst mal drin und wenn das dann so weit ist, können wir darüber beraten. Oder Frau Kaschuba sagt, wir können doch einfach mal schön darüber reden. Nun ist gerade beim vorhergehenden Tagesordnungspunkt vom Abgeordneten Fiedler, vom Abgeordneten Ramelow die Überlastung und starke Belastung des Parlaments beklagt worden. Jetzt haben wir einmal den Antrag diskutiert und jetzt noch mal. Nebenbei - mein Kollege Dr. Voigt hat schon darauf hingewiesen - läuft schon ein Wissenschaftsantrag im Ausschuss. Dann in einem halben oder Dreivierteljahr, wenn diese Empfehlungen vorliegen, ist es natürlich noch einmal notwendig, dass wir darüber reden und die landesrechtliche Umsetzung noch einmal diskutieren. Das heißt, ich persönlich bin der festen Überzeugung, wir haben jetzt gerade einen Zwischenbericht vom Staatssekretär bekommen, da wird im Januar nicht großartig mehr zu berichten sein, da bin ich mir relativ sicher, dass weder die Konferenzen noch die Bundesratsausschüsse über die Weihnachtsfeiertage darüber überhaupt beraten, aber das sei dahingestellt. Es jetzt in den Ausschuss zu nehmen - das sage ich Ihnen ganz ehrlich -, halte ich für zu früh. Ich bin der Überzeugung - das habe ich Ihnen persönlich gesagt -, wir haben jetzt den Sofortbericht bekommen, wenn die Empfehlung da ist, gern auch wenn die AG Wissenschaftsfreiheitsinitiative ihren Bericht vorgelegt hat, schon da können wir darüber diskutieren. Ich habe Ihnen das auch bilateral schon zugesagt. Bringen Sie dann den Selbstbefassungsan

trag ein. Ich werde ihn auch mit unterschreiben, weil ich das Thema an sich sehr wichtig finde. Ich bin nicht im Dissens mit Ihnen über die Frage, ob wir darüber reden sollten. Nur jetzt gibt es nichts zu reden. Vielen Dank.

(Beifall SPD)

Vielen Dank. Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Abgeordnete Astrid Rothe-Beinlich.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin doch etwas überrascht, lieber Thomas Hartung, dass die Überlastung im Bildungsbereich so hoch ist, denn wenn wir uns mal ganz ehrlich die letzten Bildungsausschuss-Sitzungen anschauen, dann waren die doch recht überschaubar, wenn ich das so sagen darf, gerade wenn man es im Vergleich mit anderen Ausschuss-Sitzungen sieht, und das kommt noch hinzu, wir führen im Moment eine ganz aktuelle Debatte zur Forschungs- und Technologiepolitik im Freistaat. Es wird sogar erwogen, sich außerhalb Expertise hinzuziehen. Da erschließt sich für meine Fraktion ganz und gar nicht, warum wir nicht genau an dieser Stelle das Thema, was hier die FDP eingebracht hat, nämlich die landesrechtliche Umsetzung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes, gleich mitdiskutieren wollen. Aus unserer Sicht jedenfalls würde das sehr gut zusammenpassen.

Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Dr. Hartung?

Ja, sicher.

Bitte schön.

Liebe Astrid Rothe-Beinlich, würdest du mir zustimmen, in Erinnerung, dass ich gesagt habe, dass zwei Abgeordnetenkollegen das konstatiert hatten, und ich habe nicht gesagt, dass das im Bildungsausschuss so ist, und würdest du das im Zusammenhang wie ich so sehen, dass es im Bildungsausschuss mit der Überlastung deswegen nicht so ist, weil wir gerade diese Anträge nicht überweisen?

Man könnte das auch als Arbeitsverweigerung bezeichnen. So würde ich das jedenfalls nennen,

(Beifall DIE LINKE)

wenn wir immer wieder erleben müssen, dass es durchaus, wie ich meine, gute, richtige und wichtige Initiativen zumindest aus den Oppositionsfraktionen gibt, die wir gern im Bildungsausschuss beraten würden, die dann aber nicht dorthin überwiesen werden. Wer sorgt denn dafür, dass dort nicht so viel hin überwiesen wird?

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)