Protocol of the Session on December 14, 2012

Danke, Herr Abgeordneter. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor, so dass ich die Aussprache schließen kann. Es gab keine Anträge auf Ausschussüberweisung oder eventuelle Vertagung, was ja in diesem Fall auch möglich gewesen wäre, so dass wir direkt über den Antrag der Abgeordneten in der Drucksache 5/5366 abstimmen können.

Wer diesem Antrag zustimmen möchte, also dem Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das ist die Zustimmung von den Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD. Ich

frage nach Gegenstimmen. Es gibt Gegenstimmen von der Fraktion der FDP. Ich frage nach Stimmenthaltungen. Die Fraktion der CDU enthält sich. Damit ist das notwendige Quorum erreicht und dieser Untersuchungsausschuss ist eingesetzt. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 29

Landesrechtliche Umsetzung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes des Bundes Antrag der Fraktion der FDP - Drucksache 5/5204

Wünscht die Fraktion der FDP das Wort zur Begründung? Das ist nicht der Fall. Es handelt sich hier um die Bitte um einen Sofortbericht. Die Landesregierung wird den Sofortbericht, und zwar zu Nummer I erteilen. Dies tut der Staatssekretär Prof. Deufel. Bitte.

Wenn wir ein bisschen den Geräuschpegel nach unten fahren könnten, wäre das ganz hilfreich.

Vielen Dank, Herr Präsident. Meine Damen und Herren Abgeordneten, Wissenschaft und Forschung - da sind wir uns, glaube ich, einig - brauchen zweierlei. Sie brauchen Freiheit, weil man neue Ideen nicht von oben verordnen kann. Forschung, Innovation brauchen Freiräume, um sich entfalten zu können. Wissenschaftler müssen selbst am besten wissen, welche Fragen spannend, interessant, welche Themenfelder relevant sind. Damit diese Freiheit aber nicht ins Leere läuft, brauchen Wissenschaft und Forschung Planungssicherheit. Diese Planungssicherheit gewähren wir unseren Hochschulen durch die Rahmenvereinbarung III, in der wir klare Prioritäten gesetzt haben. Die Hochschulen erhalten in den Jahren 2012 bis 2015 insgesamt 1,56 Mrd. € und damit 121 Mio. € mehr als in den Jahren von 2008 bis 2011, ein klares Zeichen. Die Planungssicherheit gewähren wir unseren außeruniversitären Forschungseinrichtungen mit dem Pakt für Forschung und Innovation. Dieser sieht bis 2015 eine Steigerung der Ausgaben für unsere Forschungseinrichtungen pro Jahr von 5 Prozent vor. Das ist gemeinsam mit dem Bund so vereinbart. Die Thüringer Bund-LänderForschungseinrichtungen erhalten allein in diesem Jahr fast 70 Mio. € vom Land, fast 14 Mio. € gehen an die rein landesfinanzierten Forschungseinrichtungen. Das sind die Leitlinien, an denen wir uns in Thüringen orientieren und an denen wir unsere Forschungsstrategie ausrichten. Wir setzen uns zum einen dafür ein, dass Thüringen in der Forschung und Entwicklung international wettbewerbsfähig ist

und bleibt. Wir stärken zum Zweiten die Vernetzung und das ist die Vernetzung zwischen universitärer und außeruniversitärer Forschung, zwischen Forschung und Wirtschaft, zwischen Instituten und Unternehmen. Drittens fördern wir den wissenschaftlichen Nachwuchs, denn es sind die klugen Köpfe, die der beste Garant für gute Ideen, letztlich für eine Entfaltung der Wissenschaft und Forschung sind.

Wir haben also Geld in die Hand genommen und wir investieren in unsere wissenschaftliche Infrastruktur. Fast 15 Mio. € jährlich gehen in die Forschungsschwerpunkte, mit denen wir die Zukunft dieses Landes unterstützen wollen. Weitere 50 Mio. € haben wir im Rahmen der Initiative ProExzellenz als Landesregierung in den Jahren 2008 bis 2011 bereitgestellt. Dieses Programm werden wir mit einem Volumen von 20 Mio. € in den Jahren ab 2015 neu auflegen. Auch das ist ein starkes Bekenntnis dieser Landesregierung zur Spitzenforschung, insbesondere hier auch an unseren Universitäten und wiederum zur Vernetzung zwischen universitärer und außeruniversitärer Forschung. Wir investieren also in den Forschungsstandort Thüringen, für das Fritz-Lipmann-Institut und das HansKnöll-Institut, für unsere beiden Institute der Leibniz-Gemeinschaft in Thüringen sind allein in diesem Jahr rund 27 Mio. € Landesmittel eingestellt.

Diese Investitionen zahlen sich ohne Zweifel aus. International renommierte Wissenschaftler zieht es zu uns nach Thüringen, ganz aktuell als Beispiel der Leibniz-Preisträger Karl Lenhard Rudolph, der Anfang Oktober auf Dauer die Leitung des Fritz-Lipmann-Instituts für Altersforschung in Jena übernommen hat. Gerade vor zwei Wochen - es hat mich gefreut, dass ich dabei sein konnte - hat er in Berlin den Preis des Stifterverbandes für die Deutsche Wissenschaft „Gesellschaft braucht Wissenschaft“ im Rahmen der Jahrestagung der LeibnizGemeinschaft entgegennehmen können. Dazu möchte ich ihn an dieser Stelle nochmals herzlich beglückwünschen. Ich denke, das ist auch ein gutes Zeichen für uns hier in Thüringen.

Meine Damen und Herren Abgeordneten, in Thüringen entsteht eine Forschungsinfrastruktur, die für sich wettbewerbsfähig ist und die wir fortlaufend ausbauen und weiterentwickeln. Diese Strategie geht auf und ich denke, auch das zeigen die Erfolge der letzten Wochen. In Jena entsteht mit Unterstützung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung der Forschungscampus InfectoGnostics. Mit über 90 Vorhaben, die sich dort bundesweit beworben haben, haben aus dieser großen Zahl die Forscherinnen und Forscher aus Jena überzeugt. Wir können damit rechnen, dass in den kommenden 15 Jahren dort insgesamt rund 110 Mio. € in diesen Forschungscampus fließen. Vom BMBF werden dazu etwa 30 Mio. € ausgereicht, die ergänzt werden durch Eigenbeiträge von Industrie

(Vizepräsident Gentzel)

partnern und weiteren Drittmitteln. Ein zweites Beispiel: Das Thüringer Innovationszentrum Mobilität (ThIMO) , das den Wandel hin zur nachhaltigen Mobilität interdisziplinär hier auch noch mal zeichenhaft in enger Zusammenarbeit mit der Industrie unterstützt. Wissenschafts- und Wirtschaftsministerium investieren hier gemeinsam fast 29 Mio. € und noch in diesem Monat werden wir den Spatenstich für das ThIMO-Hauptgebäude an der Ehrenbergstraße in Ilmenau machen können.

Ein letztes Beispiel dazu: Thüringen leistet seinen Beitrag zur Energiewende. Auch mit wissenschaftlichen Leistungen in Jena gewinnt das Zentrum für Energie und Umweltchemie - CEEC - an Profil. Hier, wo Universität und Fraunhofer-Gesellschaft zusammenarbeiten, werden wiederum in einer gemeinsamen Anstrengung zwischen unserem Haus und dem Wirtschaftsministerium in den kommenden Jahren zunächst rund 15 Mio. € in ein wichtiges Zukunftsprojekt investiert.

Meine Damen und Herren Abgeordneten, unsere Forschungslandschaft gewinnt also sichtbar an Kontur und inhaltlichem Profil und dies, weil wir zwei Dinge berücksichtigen. Ich hatte es eingangs gesagt, es braucht die Planungssicherheit, um Entwicklungen in Wissenschaft und Forschung zu untersetzen, und Forschung braucht Freiheit, sich zu entwickeln. Haushaltspläne und wissenschaftliches Arbeiten - das darf ich aus persönlicher Erfahrung anmerken - sind auf den ersten Blick nicht so ganz einfach zu vereinbaren. Wissenschaftler brauchen Handlungsspielräume, in denen sie agieren und entwickeln können. Diese Handlungsspielräume schaffen wir in Thüringen. Wir ermöglichen unseren Forschungseinrichtungen bereits heute einen Globalhaushalt. Die Leibniz-Institute in Thüringen können über ihre Mittel weitgehend unabhängig verfügen, bis zu 20 Prozent ihres Jahresetats in das jeweils kommende Jahr mitnehmen. Nicht alle Bundesländer sind so weit. Bei den Thüringer LeibnizInstituten haben wir zudem die Verbindlichkeit der Stellenpläne in einem weiten Umfang abgeschafft. Noch sind die W-Stellen davon ausgenommen. Die Institute haben eine genaue Vorstellung davon, wann sie welche Expertise benötigen. Die gibt es nicht immer nach Tarif, das ist auch kostenaufwendig, das kostet. Wir geben Forschungseinrichtungen die Freiheit, sich das ihren Vorstellungen entsprechend etwas kosten zu lassen. Wir haben das Besserstellungsverbot im Einzelfall jeweils mit Zustimmung des Finanzministers einschränken können. Wir begrüßen auch die Beteiligung von wissenschaftlichen Einrichtungen an Unternehmen, eine gute Zusammenarbeit von anwendungsbezogener Forschung und Wirtschaft hat in Thüringen etwa am Standort Jena, aber auch andernorts in Thüringen - gute Tradition und ist wiederum profilgebend für unsere Wissenschafts- und Forschungslandschaft hier.

Pauschalhaushalte, Flexibilisierung des Personalhaushalts und gute Bedingungen für Ausgründungen, meine Damen und Herren, das ist Teil der Thüringer Forschungsstrategie. Das praktizieren wir hier bereits heute so. Nun hat die Bundesregierung mit dem Wissenschaftsfreiheitsgesetz diese Maßnahmen für sich in Gesetzesform gegossen. Dieses Gesetz ist vorgestern, am 12. Dezember, nunmehr in Kraft getreten. Seine Gültigkeit erstreckt sich auf Bund-Länder-finanzierte Wissenschaftseinrichtungen wie etwa die Deutsche Forschungsgemeinschaft, die Fraunhofer-Gesellschaft, die MaxPlanck-, Helmholtz-, Leibniz-Gesellschaft und unsere Akademien. In Thüringen werden dann drei Institute der Max-Planck-Gesellschaft, zwei Einrichtungen und zwei Institutsaußenstellen der Fraunhofer-Gesellschaft, zwei Institute der Leibniz-Gemeinschaft und ein Institut der Helmholtz-Gemeinschaft unmittelbar von diesem neuen Gesetz profitieren. Die Wissenschaftsorganisationen haben den Entwurf für das Wissenschaftsfreiheitsgesetz unisono begrüßt als ein, ich zitiere jetzt, „wichtiges Signal für die Wettbewerbsfähigkeit von Wissenschaft und Forschung“ - so in ihrer gemeinsamen Erklärung vom 2. Mai dieses Jahres. Dem ist aus unserer Sicht nichts außer Unterstützung hinzuzufügen.

Eines will ich hier vielleicht noch einmal deutlich klarstellen: Das Bundesgesetz betrifft als solches den Bund. Es kann nicht in die Haushaltshoheit der kofinanzierenden einzelnen Länder eingreifen. Deshalb war es unerlässlich, dass sich Bund und Länder - das haben sie getan - auf ein Abstimmungsverfahren geeinigt haben. Ende Mai hat die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz als das dafür vorgesehene Gremium eine Arbeitsgruppe „Wissenschaftsfreiheitsinitiative“ - so ist sie betitelt - eingesetzt. Sie soll klären, welche Änderungen und gesetzlichen Regelungen in den Ländern nunmehr zur Umsetzung dieses Wissenschaftsfreiheitsgesetzes notwendig sind. Zwischenzeitlich haben sich alle Fachausschüsse der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz mit dem Wissenschaftsfreiheitsgesetz befasst. In diesen Fachausschüssen hat Thüringen aktiv mitgearbeitet und diesen Prozess das mögen Sie mir glauben - aktiv mitgestaltet. Auf der Grundlage der Stellungnahme dieser Arbeitsgemeinschaft erstellt nunmehr die Arbeitsgruppe „Wissenschaftsfreiheitsinitiative“ einen Bericht, der der GWK bis zum Frühjahr vorliegen soll. Das wird voraussichtlich entweder im Februar oder spätestens in der Mai-Sitzung erfolgen. Wie gesagt, das Gesetz ist am 12. Dezember, vor zwei Tagen, in Kraft getreten. Die Stellungnahme der GWK steht noch aus, sie wird in der ersten Hälfte des nächsten Jahres vorliegen. Sobald sie vorliegt und erst dann natürlich kann die Landesregierung konkret prüfen, ob und gegebenenfalls welche Schritte wir zur Umsetzung auf Landesebene einleiten müssen. Das betrifft dann auch die Frage, ob und inwieweit die Regelungen des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes

(Staatssekretär Prof. Dr. Deufel)

auf rein landesfinanzierte Forschungseinrichtungen in Thüringen ausgedehnt werden sollen.

Ich möchte es noch einmal sagen, das Wissenschaftsfreiheitsgesetz hat jetzt durch den Bund in Gesetzesform gegossen, was in Thüringen bereits heute vielerorts praktiziert wird und wir werden, sowie der Abstimmungsprozess, der jetzt zwischen Bund und Ländern angelaufen ist, abgeschlossen ist, keinen Thüringer Alleingang vorweg machen, sondern dann die notwendigen Entscheidungen in Thüringen zu treffen haben. Ich danke Ihnen.

(Beifall SPD)

Die Annahme des Antrags darf ich Ihnen empfehlen. Nein, die Ablehnung des Antrags - jetzt habe ich mich völlig vertan. Der Antrag sollte aus unserer Sicht abgelehnt werden, weil ich Ihnen gerade erläutert habe, warum der unmittelbare Handlungsbedarf nicht gegeben ist, sondern im nächsten Frühjahr nach Vorliegen der Voraussetzungen hier erfolgen wird.

(Beifall SPD)

Danke, Herr Staatssekretär, für den Sofortbericht. Ich frage: Ist die Aussprache zum Sofortbericht gewünscht? Ich sehe das Nicken, also die Beantragung von allen Fraktionen. Ich eröffne auf Verlangen aller Fraktionen die Beratung zum Sofortbericht zu Nummer I und gleichzeitig eröffne ich auch die Aussprache zu Nummer II. Als Erste hat das Wort Abgeordnete Dr. Kaschuba von der Fraktion DIE LINKE.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, ich möchte gleich eines hinzufügen: Aus unserer Sicht wäre es sehr gut gewesen, diesen Antrag an den Ausschuss zu überweisen,

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

weil eine inhaltliche Beratung sowohl des Sofortberichts als auch des Anliegens des FDP-Antrags nur von Nutzen sein kann auch für den weiteren Fortgang, von der Umsetzung und der Anpassung dann im Landesrecht. Insofern ist der Vorschlag von Herrn Staatssekretär, den Antrag abzulehnen - vielleicht kann sich das Parlament da anders entscheiden. Zwischen Regierung und Parlament kann es ab und zu auch mal Unstimmigkeiten geben in solchen Fragen, was ich aber nicht erwarte.

Ich will dazu sagen, Sie haben das im Bericht gesagt, wir wissen es seit vielen Jahren, dass wir in Thüringen, was die außeruniversitären Forschungseinrichtungen anbelangt, schon viele Schritte gegangen sind zu Globalhaushalten, zur Übertragbar

keit und zur Flexibilisierung der Mittel. Wir haben diese Anträge selbst auch positiv begleitet. Insofern brauche ich da nicht lange und breite Erörterungen zu machen, aber ich möchte mich noch mal insgesamt auf das Wissenschaftsfreiheitsgesetz des Bundes selbst beziehen, das tatsächlich viele Freiheiten eröffnet. In diesen acht schlanken Paragraphen werden viele Dinge freigemacht, die es in dem Umfang bisher nicht gab und den Einrichtungen auch viele Spielräume lassen.

Ich fange mal mit einem Punkt an, der besonders komplex ist. Wenn den Einrichtungen das Baurecht gegeben wird, aber mit den Standards, die die Bundesregierung selbst ansetzt für ihre Bauvorhaben, dann stehen da Fragen dahinter, was kosten denn diese Standards, sowohl was die energetischen als auch die architektonischen Baufragen anbelangt. Das sind interessante Fragestellungen. Das kann ich in einen Paragraphen gießen, aber die Mittel dafür müssen zur Verfügung gestellt werden. Das ist zum Beispiel so eine Frage, über die wir gern geredet hätten.

Was die Aufhebung des Besserstellungsverbots anbelangt: Jeder von uns weiß das, man bekommt keine Spitzenwissenschaftler mehr zum Nulltarif. Das weiß jeder. Dass die Aufhebung des Besserstellungsverbots einen Sinn ergibt in der Weise das wissen wir auch alle -, aber in dem Bundesgesetz ist fixiert, dass die Einrichtungen dann die zusätzlichen Mittel aus der Drittmittelforschung bzw. über private Geldgeber generieren können. Das steht im Gesetz so drin in den Erläuterungen. Dort macht sich dann eine Frage auf, wo die gesellschaftliche Verantwortung für die Entwicklung von Forschung liegt, auch für angewandte Forschung. Wie funktioniert es dann im Zusammenhang - Sie haben das benannt - der Zusammenarbeit zwischen Forschung an den Hochschulen und Forschung in den einzelnen Einrichtungen? Welche Probleme treten auf? Da gibt es dann Problemstellungen. Deshalb bedauere ich das - ich sage es noch mal - außerordentlich, dass Sie keine Ausschussüberweisung wünschen, weil ich glaube, das sind ernsthafte Probleme, die auch Menschen unmittelbar tangieren. Im Wissenschaftsfreiheitsgesetz ist im Text ja immer wieder formuliert, dass es auch um die Spitzenleute geht, wo dieses Besserstellungsverbot aufgehoben werden soll. Es steht zwar drin, auch die Mitarbeiter können davon partizipieren, auch dort kann man ausweichen und die Gehälter verändern oder die Entlohnung verändern, aber ausgenommen ist zum Beispiel schon der Verwaltungsbereich und der technische Bereich, also die bleiben da. Jeder von uns weiß das, dass auch an den Wissenschaftseinrichtungen die Anzahl der prekären Beschäftigungsverhältnisse nicht klein ist, um nicht zu sagen, dass sie eher im großen Umfang existent sind. Da macht sich eine Frage auf. Ich schieße hier mich ein wenig aus der

(Staatssekretär Prof. Dr. Deufel)

öffentlichen Verantwortung raus in den privatwirtschaftlichen Bereich oder, die einen werden sagen, in den Wettbewerbsbereich und kann dann nicht mehr beeinflussen, wie sich die Situation von jungen Wissenschaftlern dauerhaft entwickeln wird. Prekäre Beschäftigungsverhältnisse heißt nicht nur wenig Geld, das heißt auch befristete Arbeitsverträge, wo ich auf lange Sicht nicht weiß, wo werde ich meinen Lebensmittelpunkt entwickeln können oder nicht. Das heißt also auch, wie kann ich Kulturangebote wahrnehmen oder nicht wahrnehmen. Wer wissenschaftliche Leistungen vollbringen will, kann ja seinen Kopf nicht dauerhaft zwischen vier Wände einsperren, der muss ja ein bisschen geistige Flexibilität auch entwickeln können. Dafür braucht er auch Möglichkeiten der Mobilität und Ähnliches mehr. Insofern glaube ich, dass es hier Fragen gibt, die man wirklich ganz, ganz ernsthaft diskutieren muss. Man muss über das Wissenschaftszeitvertragsgesetz reden. Wie können beide Gesetze miteinander korrespondieren, wie bringt man das auf den Weg, dass es für alle einen Sinn macht? Ist es wirklich richtig, in diesem offenen Prozess mit diesen acht Paragraphen zu sagen, Personalentwicklungspläne brauchen wir nicht mehr, Stellenpläne brauchen wir nicht mehr, wir handeln frei, wir handeln frei in Bezug auf das einzelne Forschungsprojekt. Das ist für mich eine Frage, über die wir hätten reden können. Aber Sie wollen das nicht, Sie wollen das ja alles abwarten. Insofern, muss ich sagen, bedauere ich das. Wir werden das weiter thematisieren, die FDP sicher auch, wenn auch unter anderem Aspekt als wir. Wir werden dem Antrag so nicht zustimmen, wie er jetzt hier vorliegt, aber wir hätten gern eine Ausschussüberweisung gehabt,

(Beifall DIE LINKE)

um diese Fragestellungen diskutieren zu können und auch um darüber reden zu können, wie man Kooperation in der Forschungslandschaft entwickeln kann zwischen Hochschulen, außeruniversitären Einrichtungen, auch den wirtschaftsnahen. Herr Staatssekretär, an dieser Stelle will ich eins sagen: Sie haben noch mal auf die tollen Ausfinanzierungsmöglichkeiten im Land Thüringen hingewiesen. Wer heute Zeitung gelesen hat, liest …

(Zwischenruf aus dem Hause)

Sie können eine andere Meinung haben, Prof. Dicke hat diese Meinung. Aber ich glaube auch, dazu gehört nicht nur Geld, dazu gehört auch Kommunikationsfähigkeit, dazu gehört auch Demokratisierung an den Einrichtungen. Dieses Wissenschaftsfreiheitsgesetz garantiert das so noch nicht; im Landesrecht hätte man das sehr gut umsetzen können. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Eine Sekunde noch, Frau Abgeordnete, Sie haben von Ausschussüberweisung gesprochen, da muss ich nachfragen.

Ja, ich würde das jetzt mal beantragen.

Was wollen Sie beantragen?

An den Ausschuss zu überweisen.

Die Fortsetzung des Sofortberichts im Ausschuss oder die Überweisung von Ziffer II des Antrags an den Ausschuss?

Ja, genau.

Das Letztere? Danke schön.

Nein, auch die Fortberatung des …

Auch? Also beides?

Beides.

Verstanden. Wir machen weiter mit dem Abgeordneten Dr. Voigt von der CDU-Fraktion.