Protocol of the Session on December 14, 2012

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Wir ganz bestimmt nicht. Wir erweisen uns da als ausgesprochen diskussionsfreudig und mich wundert schon, dass Sie sich so derart scheuen, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen, zumal ja viele auch viel Gutes dazu zu sagen haben.

Lassen Sie mich noch einmal kurz etwas zum Wissenschaftsfreiheitsgesetz insgesamt sagen. Vorhin wurde hier geäußert, alle finden das gut, das ist jetzt beschlossen und es wird kommen. Ja, es hat durchaus auch positive Aspekte, das will ich auch betonen. Mit dem Wissenschaftsfreiheitsgesetz sollen bekanntermaßen Wissenschaftseinrichtungen ihren Wirtschaftsplan als Globalhaushalt für den Einsatz von Personal-, Sach- und Investitionsmitteln führen können. Und die Forschungseinrichtungen sollen auch allein entscheiden können, welches Personal sie sich leisten können und wollen, gerade um im internationalen Wettbewerb konkurrenzfähig zu bleiben. Wir haben aber durchaus auch, das will ich sehr deutlich sagen, einige Kritikpunkte, die ich benennen will. Da geht es nämlich um die Frage, dass sich das Wissenschaftsfreiheitsgesetz an ganz vielen Stellen lediglich auf personalpolitische Fragen und deren finanzielle Komponenten bezieht sowie auf bereits etablierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Wie sieht es denn aber mit dem Nachwuchs aus? Das ist nämlich eine ganz spannende Frage. Wir wissen, dass wissenschaftliche Exzellenz mit dem Nachwuchs beginnt. Hier sind unsichere Karriereperspektiven und ein ganz hoher Anteil, gerade auch in Thüringen übrigens, an befristeter Beschäftigung zunehmend ein ganz gravierender Standortnachteil. Das muss uns doch klar sein und darüber, finde ich, könnten wir im Ausschuss sehr gut diskutieren. Außerdem muss man konstatieren, dass im Wissenschaftssystem ein besonders dramatisches Ungleichgewicht zwischen sicherer und unsicherer Beschäftigung existiert. Ganz besonders fällt das auf, wenn wir uns die Arbeitsbedingungen an den Hochschulen anschauen. Frau Dr. Kaschuba hat es eben schon erwähnt. Sicher haben alle auch heute den großen Artikel in der Zeitung gelesen, wo Herr

Prof. Dicke sich zu Wort gemeldet hat. Wir müssen sehen, dass wir gravierende Mängel an unseren Hochschulen haben. Im akademischen Mittelbau und auch bei vielen Lehrbeauftragten gibt es wenig feste Arbeitsverträge. Stattdessen stellen wir prekäre finanzielle Arbeitsbedingungen fest, das ist traurige Realität.

Auch einen weiteren Punkt muss man sagen, dass etwa 90 Prozent des wissenschaftlichen Nachwuchses und fast 100 Prozent aller weiblichen wissenschaftlichen Mitarbeiter an Thüringer Hochschulen in befristeten Stellen arbeiten. Das ist untragbar und hier brauchen wir berufliche Perspektiven, mehr Dauerstellen und reguläre statt prekärer Arbeitsplätze, das wissen wir alle, sonst leidet die Qualität von Lehre und Forschung. Das wird sich perspektivisch auch an den Studierendenzahlen bemerkbar machen. Wir haben in Thüringen eine gute Ausgangslage, das sagen wir alle auch immer wieder, das ist überhaupt nicht die Frage. Wir sind auch froh, dass außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Organisationen mit dem Wissenschaftsfreiheitsgesetz mehr Eigenverantwortung und Flexibilität bekommen. Aber das müssen wir auch konstatieren, das Wissenschaftsfreiheitsgesetz hat in gewisser Weise nur als nachholende Modernisierung gewirkt, gerade für die außeruniversitären Forschungseinrichtungen, die nämlich bisher noch nicht von größeren Handlungsfreiheiten profitieren können.

Ich möchte noch zwei Punkte benennen, die uns wichtig sind, nämlich dass es adäquate Berichtspflichten und sinnvolle Steuerungsinstrumente, zum Beispiel Ziel- und Leistungsvereinbarungen, auch für außeruniversitäre Wissenschaftseinrichtungen geben sollte. Wie gesagt, all das würden wir durchaus sehr gern auch im Ausschuss einmal diskutieren, um vielleicht sogar zu einer gemeinsamen Position zu kommen. Wir meinen, das würde auch sehr gut passen zur Debatte rund um die Fragen der Forschungs- und Technologiepolitik. Insofern hoffe ich noch immer, dass wir vielleicht eine Mehrheit dafür gewinnen, uns doch für eine Diskussion im Ausschuss zu öffnen. Vielen herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Vielen Dank. Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Dann schließe ich die Aussprache. Doch. Herr Staatssekretär Prof. Deufel, ich habe Sie übersehen. Entschuldigung. Bitte schön, Sie haben das Wort.

Ich wollte, meine Damen und Herren Abgeordneten, einfach einen Eindruck am Ende nicht stehen

lassen. Selbstverständlich - und ich glaube, das ist meinem Minister, das ist mir und das ist Ihnen wichtig - ist es so, dass wir nicht keine Diskussion führen wollen. Ich denke, Sie finden bei uns die allergrößte Bereitschaft, über Anliegen von Wissenschaft und Forschung mit Ihnen und mit allen Akteuren, die dazugehören, zu diskutieren. Es geht nur darum, wann wir diskutieren. Ich werde natürlich meinen Bericht nicht noch einmal abgeben, auch wenn der Wissenschaftler, der ich einmal war, gern so lange argumentiert, bis er überzeugt hat. Aber ich hatte deswegen angeregt, diesen Antrag jetzt abzulehnen und die Diskussion dann zu führen, wenn die notwendigen Voraussetzungen, an denen wir, Herr Barth, natürlich schon lange arbeiten, lange bevor Sie uns beauftragen wollen, hier geschaffen sind. Ich kann völlig verstehen, dass die FDP, Frau Hitzing, sehr stolz ist, weil es hier einmal eines der wenigen Gesetze gibt, die die FDP im Bund einbringt, zu dem es auch einmal Zustimmung gibt. Das findet auch meine volle Zustimmung, dass es solche Initiativen gibt. Dennoch will ich auf eines hier hinweisen - das ist vielleicht nicht hinreichend klar herausgearbeitet worden -, es ist schon ein Sachverhalt, der vor allem ein Landesparlament, der den Thüringer Landtag interessieren müsste, dass hier ein Bundesgesetz vorliegt, das, wenn man es konsequent in alle Ecken hinein umsetzt, massiv in das Haushaltsrecht aller Länder und damit in Ihr Recht als Landtag, den Haushalt in Thüringen zu bestimmen, eingreift, eingreifen muss, wenn er es nicht ernst nimmt. Genau deswegen ist es unerlässlich, dass wir in dem Gremium, das genau dazu da ist, diese Verzahnung der Aktivitäten von Bund und Ländern vorzunehmen, nämlich in der GWK, seitens der Länder, die sich schon sehr massiv dafür eingesetzt haben, dass wir diese Fragen, die die haushaltsrechtlichen Dinge in den Ländern betreffen, in aller Sorgfalt, und zwar gemeinsam prüfen. Das ist auch der Grund, warum ich denke, dass es sinnvoll ist, hier eine gemeinsame Positionierung der Länder zu dieser Problematik abzuwarten, bevor wir konkrete Umsetzungen hier in Thüringen mit Ihnen zusammen diskutieren.

Herr Staatssekretär, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Dr. Kaschuba?

Ja, gestatte ich.

Bitte schön, Frau Abgeordnete.

Prof. Deufel, Sie haben jetzt Ihrem großen Bedauern Ausdruck verliehen, dass wir uns dieser Frage nicht so intensiv widmen als Parlament, was die finanziellen Folgen anbelangt. Genau das hätten wir aber zum Beispiel bei der Ausschussberatung mit tun können. Ich finde, bei einem Gesetz - ich habe ja gesagt, es ist schlank -, das solche Fragestellungen aufwirft, ist doch eine gemeinsame Diskussion nur von Vorteil. Sie wollen das doch auch demokratisch diskutieren, das habe ich doch richtig verstanden?

Ich bin - da mag meine Vergangenheit mich besonders geprägt haben - der Auffassung, dass Diskussionen dann besonders fruchtbar sind, wenn man weiß, worüber man spricht.

(Beifall SPD)

Ich denke, bevor wir diese Diskussion hier in Thüringen verlässlich führen können - das hatte ich gerade versucht auszuführen -, wäre es gut, wenn wir im Kreise der Bundesländer mit dem Bund die uns gemeinsam betreffenden, das föderale Haushaltsrecht betreffenden Fragen so weit geklärt haben, dass wir hier ganz konkrete Umsetzungen miteinander vorbereiten und diskutieren können. Wir werden die Diskussion führen, wir müssen sie führen, weil überall dort, wo wir in landesrechtliche Umsetzung gehen, wir natürlich sofort mit Ihnen ins Gespräch kommen wollen.

Ein Zweites vielleicht doch noch, weil es angesprochen worden ist. Ich hatte in meinem Bericht ganz absichtlich noch mal darauf hingewiesen, was sich Thüringen in den letzten Jahren und in den nächsten Jahren vorgenommen hat an konkreter Unterstützung. Das ist hier vorrangig auch materielle Unterstützung, finanzielle Unterstützung von Wissenschaft und Forschung. Ich finde es wichtig, sich das vor Augen zu halten, weil ich vor Ihnen Respekt habe, die Sie das begleitet haben und die Sie letztlich mit dazu beigetragen haben, dass in der Situation, in der unsere Landeshaushalte sind, in der allgemeinen Perspektive, in der wir das Volumen dessen, was Thüringen als Land ausgeben kann, definieren, ganz klargelegt haben, dass Wissenschaft und Forschung eben nicht gekürzt, eben nicht abgebaut, sondern sogar noch vermehrt ausgestattet werden. Ich denke, auch wenn es an jeder Hochschule immer und zu jedem Zeitpunkt das Problem gibt, sich damit auseinanderzusetzen, wie eine ganz konkrete finanzielle Rahmenbedingung an der Hochschule umzusetzen ist, und auch wenn das und das weiß ich selbst aus meiner langen Hochschulerfahrung - immer wieder schwierige und manchmal schmerzhafte Entscheidungen zur Folge hat, weil Fortentwicklung und Differenzierung nicht immer nur Aufwuchs an jeder Stelle bedeuten kann,

(Staatssekretär Prof. Dr. Deufel)

auch wenn man das zur Kenntnis nimmt, muss es erstens klar sein, dass es nicht redlich ist, dann von Kürzungen zu sprechen, wenn es mehr Geld gibt, und dass es zweitens klar ist - das merken Sie, sobald Sie von dem Artikel über Herrn Dicke mehr als die Überschrift lesen -, dass der Rektor Dicke hier völlig ernsthaft, aus meiner Sicht auch völlig nachvollziehbar genau das beschreibt: dass dieses Land seinen Hochschulen, ich ergänze, auch seinen wissenschaftlichen Instituten langjährige Planungssicherheit auf der Basis aufwachsender Haushalte im Rahmen dessen, was dieses Land in der Lage ist zu leisten, gegeben hat und gibt, und dass die Hochschulen in dem gewiss nicht einfachen, aber ernsthaften Prozess stecken, in diesen Rahmendaten ihre Entwicklung zu definieren. Ich denke, nichts anderes tun sie gerade, und ich denke, dass wir alle miteinander - Sie ganz besonders, Sie haben es in den Haushalt hineingeschrieben - stolz darauf sein sollten, das nicht kleinreden sollten, was dieses Land, und da unterscheiden wir uns deutlich von ganz eng benachbarten Ländern, fortwährend und auch in der Zukunft für die Wissenschaft und Forschung gewillt ist aufzuwenden. Danke schön.

(Beifall SPD)

Danke schön. Es gibt eine weitere Wortmeldung des Abgeordneten Uwe Barth von der FDP-Fraktion.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich will das noch mal aufgreifen, was Kollegin Kaschuba auch, glaube ich, gerade noch mal versucht hat. Herr Staatssekretär, es ist schon bemerkenswert. In Ihrem ersten Redebeitrag kommen Sie hierher und sagen, Sie plädieren dafür, dass dieser Antrag abgelehnt werden soll. In Ihrem zweiten Redebeitrag stellen Sie sich hierher und sagen, liebe Parlamentarier, das greift in euer Königsrecht ein und deswegen müsst ihr das debattieren. Das finde ich schon bemerkenswert. Genau das ist der Punkt, liebe Kolleginnen und Kollegen, auch von der Koalition.

(Beifall FDP)

Es geht hier überhaupt nicht darum, diesen Antrag so beschlossen zu bekommen, sondern wir müssen diesen Antrag gerade begleitend zu den Diskussionen in der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz hier im Ausschuss diskutieren, um eben nicht am Ende mit einem fertigen Produkt der Regierungskoalition im Ausschuss konfrontiert zu werden, was wir dann nach dem Motto „Friss Vogel oder stirb“ annehmen oder ablehnen können, sondern es ist gerade, weil es unser Königsrecht ist, auch unsere Aufgabe, die Regierung bei diesen Verhandlungen

in der GWK zu begleiten und ihr parallel auch Aufträge mitzugeben

(Beifall FDP)

und zu sagen: Das, was ihr da macht, finden wir richtig, finden wir falsch, finden wir in der Form vielleicht noch ein bisschen veränderungswürdig. Das ist die Aufgabe, die wir haben, und deswegen ist es nötig, diesen Antrag an den Ausschuss zu überweisen, um genau diese Möglichkeit dann auch zu haben und unser Recht und unsere Pflicht wahrzunehmen. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, FDP)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen mehr. Dann frage ich als Erstes: Kann das Berichtsersuchen als erfüllt angesehen werden? Ja, ich sehe Zustimmung.

Es gab Anträge auf Ausschussüberweisung, Frau Dr. Kaschuba und Herr Barth habe ich vernommen und von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Dann stimmen wir über die Ausschussüberweisung zu Nummer II ab. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Ich sehe Zustimmung bei der FDP, bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der Fraktion DIE LINKE. Wer ist dagegen? Dagegen sind die Fraktionen der CDU und der SPD. Wer enthält sich? Ich sehe keine Enthaltungen. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt.

Frau Dr. Kaschuba, Sie hatten auch beantragt, zum Bericht zu beraten,

(Zuruf Abg. Dr. Kaschuba, DIE LINKE: Ja.)

und den Antrag hatten alle gestellt, dass der Bericht beraten wird? Dann stimmen wir darüber noch mal ab. Soll der Bericht Nummer I auch im Ausschuss beraten werden? Wer hat Nein dazu jetzt gesagt? Es müssen alle, die die Beratung zum Bericht beantragt haben, auch die Ausschussberatung beantragen.

(Zwischenruf Abg. Doht, SPD: Wir sagen Nein.)

Nein, dann hat es sich erledigt.

Dann stimmen wir jetzt über den Antrag ab in der Drucksache 5/5204, Antrag der FDP-Fraktion. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das ist die FDP-Fraktion. Wer ist dagegen? Dagegen sind die Fraktionen der CDU, der SPD und DIE LINKE. Wer enthält sich? Es enthält sich die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist der Antrag abgelehnt. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 30

(Staatssekretär Prof. Dr. Deufel)

Familienfreundliche Hortgebühren Antrag der Fraktion der FDP - Drucksache 5/5205

Wünscht die FDP-Fraktion das Wort zur Begründung? Ja, das wünscht sie. Frau Abgeordnete Hitzing, bitte die Begründung.

Vielen Dank. Sehr verehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, als wir uns als FDPFraktion auf die Beratung zum Entwurf des Einzelplans 04 im Haushalts- und Finanzausschuss vorbereiteten, fiel uns das erste Mal auf, dass die Landesregierung mit einer deutlichen Einnahmeerhöhung aus den Elternbeiträgen für die Hortkostenbeteiligung rechnet. In einem zugehörigen Vermerk wurde eine Änderung der entsprechenden Verordnung angekündigt. Auf Fragen im Haushaltsausschuss - daraufhin in der Sitzung -, um genauere Informationen zu erhalten, wurde kein Licht ins Dunkel gebracht. Genaueres erfuhren wir erst aus der Zeitung und das sind auch die Zahlen, mit denen wir für den vorliegenden Antrag, den wir zum letzten Plenum bereits einbrachten, operieren mussten. Auch jetzt haben Sie wie wir zu Wochenbeginn einmal mehr aus der Presse erfahren können, dass es noch weitere Änderungen am Entwurf geben wird. Stellen Sie sich nun einmal vor, sehr verehrte Damen und Herren, es wäre der Landesregierung gelungen, den Haushaltsentwurf planmäßig einzubringen und zu beraten, dann wäre er möglicherweise in diesem Plenum verabschiedet worden, diesen Monat. Wann wäre uns dann eigentlich die Verordnung und der Verordnungsentwurf für die neuen Hortgebühren zugekommen?

(Beifall FDP)

Dann hätten wir eine Einnahmeerhöhung beschlossen und Sie hätten später die Verordnung nachgeschoben mit der Begründung: Pech gehabt, Landtagsbeschluss und leider müssen wir ihn nun umsetzen. So kann man nicht mit dem Parlament und dem Landtag umgehen. Das geht jetzt an die Regierung, insbesondere hier an das Ministerium. Deshalb möchten wir diesen Antrag heute hier einbringen, mit Ihnen diskutieren, um Licht ins Dunkel zu bringen. Vielen Dank.

(Beifall FDP)

Danke schön. Es gibt einen Geschäftsordnungsantrag, Herr Abgeordneter Barth.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Frau Präsidentin, namens meiner Fraktion beantrage ich gemäß § 34

der Geschäftsordnung die Herbeirufung des nach Geschäftsordnung der Landesregierung für diesen Tagesordnungspunkt zuständigen Ministers bzw., da Herr Minister Matschie entschuldigt ist, seines Vertreters.

Zur Aufklärung: Die Staatssekretäre können den Minister vertreten, sind aber nicht Mitglied der Landesregierung. Es gibt auch eine interne Vertretungsregelung unter den Ministern. Aber für das Haus können die Staatssekretäre vertreten.

Es gibt den Antrag zur Herbeirufung des vertretenden Regierungsmitglieds. Jetzt möchte ich abstimmen lassen. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das ist die Zustimmung bei der Fraktion der FDP. Wer ist dagegen? Dagegen sind die Fraktionen der CDU und der SPD. Wer enthält sich? Es enthält sich die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Fraktion DIE LINKE. Damit ist der Antrag abgelehnt. Also keine Herbeirufung des zuständigen vertretenden Mitglieds der Landesregierung. Ich will aber trotzdem als Präsidentin hier sagen, es ist misslich, wenn niemand auf der Regierungsbank sitzt.