Protocol of the Session on December 14, 2007

2. Sofern nur ein Teil der Verbände vorgesehen ist, welche Verbände sind vorgesehen, wer traf nach welchen Auswahlkriterien die Auswahl und erfolgt die Teilnahme mit Zustimmung der ausgewählten Verbände?

3. Welche empirisch überprüfbaren Kriterien sollen der Evaluation zugrunde liegen und von wem wurden sie entwickelt?

4. Wer ist oder wird Auftraggeber für die Evaluation, von wem soll sie durchgeführt werden und welches Vergabeverfahren war oder ist Grundlage der Auftragsvergabe?

Für die Landregierung antwortet Staatssekretär Illert.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 2: Im Landesjugendförderplan 2007 bis 2010 sind keine Vorgaben auf die vorgesehene Evaluation hinsichtlich der Aufgaben überörtlicher Jugendverbandsarbeit festgelegt. Eine Evaluation der Jugendverbandsarbeit kann nur in Kooperation mit den Jugendverbänden erfolgreich durchgeführt werden. Der Landesjugendring Thüringen e.V. und das Thüringer Ministerium für Soziales,

Familie und Gesundheit erörtern derzeit gemeinsam, mit welchen Verbänden die Evaluation vorgenommen werden soll. Es wurden noch keine Entscheidungen getroffen.

Zu Frage 3: Basiskriterien der geplanten Evaluation werden voraussichtlich die Qualitätskriterien verbandlicher Jugendarbeit sein. Diese Qualitätskriterien wurden vom Landesjugendhilfeausschuss am 15.03.2004 beschlossen.

Zu Frage 4: Auftraggeber der Evaluation wird der Landesjugendring Thüringen e.V. in enger Kooperation mit dem Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit sein. Im Rahmen von Vorgesprächen mit fachlich potenziell geeigneten Partnern werden derzeit die strukturellen und finanziellen Rahmenbedingungen, mögliche Evaluationsdesigns und Arbeitsstrukturen erörtert. Entscheidungen wurden aber noch nicht getroffen.

Es gibt eine Nachfrage. Bitte, Frau Abgeordnete Ehrlich-Strathausen.

Welche Kosten entstehen denn und aus welchem Haushaltstitel sollen diese nach dem heute beschlossenen Haushalt dann dafür entnommen werden?

Es ist im Moment noch nicht zu übersehen, welche Kosten entstehen aus den vorgenannten Gründen, weil die Grundentscheidungen ja noch gar nicht gefallen sind und die Konzeption derzeit erst erarbeitet wird. Die Haushaltsstelle, aus der das gezahlt werden wird - im Jahr 2009 -, kann ich im Moment aus dem Kopf nicht sagen. Dies würde ich nachreichen.

Wollen Sie noch eine Frage stellen? Es waren eigentlich schon zwei.

Wann planen Sie, soll die Evaluation beginnen und in welchem Quartal und wann werden Sie daraufhin die Ergebnisse präsentieren können?

Frau Abgeordnete, ich habe gerade schon ausgeführt, die Konzeption wird derzeit erarbeitet zwischen Landesjugendring und uns und dem Landesjugend

hilfeausschuss. Wenn das alles steht, dann werde ich Ihnen Ihre Frage präzise beantworten können. Für 2009 ist es vorgesehen. Ich weiß nicht, ob im I. oder II. Quartal.

Es gibt keine weiteren Nachfragen und ich schließe die Fragestunde.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 10 auf, und zwar den ersten Teil

Aktuelle Stunde

a) auf Antrag der Fraktion der SPD zum Thema: „Situation und Perspektiven von Polizei und innerer Sicherheit in Thüringen“ Unterrichtung durch die Präsiden- tin des Landtags - Drucksache 4/3556 -

Ich rufe als Ersten auf für die CDU-Fraktion Herrn Abgeordneten Fiedler.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Situation der inneren Sicherheit in Thüringen ist sehr gut, die Perspektiven für die Polizei sind auch sehr gut. Wir werden gemeinsam daran arbeiten, dass dort, wo es noch Verbesserungen gibt, diese auch durchgeführt werden. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Ich rufe für die Fraktion DIE LINKE Herrn Abgeordneten Dr. Hahnemann auf.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich kann das nicht so wie Herr Fiedler nehmen, obwohl ich mir auch gewünscht hätte, dass die beantragende Fraktion zunächst in dieser Aktuellen Stunde spricht. Zwei Bemerkungen vornweg: Ich rede nicht über die Polizistinnen und Polizisten im Land, sondern ich rede über Polizei und Polizeipolitik. Da ich glaube, dass es hier tatsächlich auch darum gehen wird, dass ein Minister zurücktreten soll, will ich selbst auf die Gefahr hin, dass man mir die Verteidigung des Innenministers anlasten wird, daran erinnern, dass dieser Innenminister derjenige gewesen ist, der für ein bisschen Rechtsstaatlichkeit im Innenministerium

gesorgt hat. Ich sehne mich nicht zurück nach den Zeiten der Nonchalance des pastoralen Innenministers Köckert oder der Hemdsärmligkeit unseres Lieder singenden und Weihnachtsmärchen erzählenden Andi T.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Das ist ja jetzt so richtig fies.)

Die Konzeptionslosigkeit und die Skandale will ich nicht nennen, man kann sie kaum noch im Gedächtnis behalten. Sie sind aber Ausfluss falschen Verständnisses von Polizei und Polizeipolitik und mit Auswechseln eines Ministers können diese Probleme nicht behoben werden. Die Ursachen liegen im Polizeiverständnis der Landesregierung, in der Herrschaftlichkeit der Polizeipolitik und im Verständnis der Polizei als ein Staat im Staate, also Law-andOrder-Verständnis.

Wir brauchen keine Polizei, die den Konjunkturen der Sicherheitshysterie dient, sondern die berechtigte Sicherheitsängste und Sorgen der Bürger mittels Prävention und Strafverfolgung abbaut und gleichzeitig den Bürgern falsche Ängste nimmt und diese nicht schürt.

(Zwischenruf Abg. Wehner, CDU: Das sind ja ganz neue Worte.)

Wir brauchen eine andere Polizeipolitik, wir brauchen eine demokratische Polizei,

(Beifall Die LINKE)

die aktiv Grundgesetz und Menschenwürde schützt, die Verfassungsnormen zur Geltung verhilft und nicht die Polizei, die sich ständig gestört fühlt vom Grundgesetz,

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Ach, das ist doch unerhört.)

denn zu oft werden der Polizei das Grundgesetz und das Verfassungsgericht zum stillen Gegner. Es heißt dann, es gäbe zu viele juristische Fesseln für die Polizei und diese könnte ihre Möglichkeiten gar nicht ausschöpfen. Ich habe von Polizei im Rechtsstaat ein anderes Bild. Das Grundgesetz ist nicht Gegner, sondern Basis der Polizeipolitik.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Ja, Sie haben das alte DDR-Bild. Diktatur ist et- was Schönes.)

Ein Polizeiaufgabengesetz sollte sich zuallererst an den Bürgerrechten, die Schutzrechte sind, orientieren. Wenn wir vom Schutz des Bürgers sprechen, dann bitte in zweierlei Hinsicht: Schutz vor Straftaten,

aber auch Schutz vor willkürlichen und weitreichenden Eingriffen des Staates.

(Beifall DIE LINKE)

Und was kriegen wir? Wir kriegen Missachtung der Bürgerrechte, ich erinnere an die Verletzung des Geheimnisschutzes bei Berufsgeheimnisträgern. Wir kriegen Generalverdacht gegen Bürgerinnen und Bürger, ich erinnere an die Kfz-Kennzeichenerfassung, die uns ins Haus steht. Was kriegen wir? Wir kriegen Ausschnüffeln der Bürger, ich erinnere an die IMSI-Catcher, den kleinen Bruder der OnlineDurchsuchung.

Meine Damen und Herren, wir brauchen nicht einen anderen Minister, wir brauchen eine andere Polizeipolitik, wir brauchen andere Polizeigesetzgebung und gegebenenfalls vor dem Hintergrund anderer Aufgaben auch andere Polizeistrukturen, gegebenenfalls auch eine Reform, die allen diesen anderen Aufgaben dient.

Es ist nämlich kein Zufall, meine Damen und Herren, dass gestern in der sehr langen Beratung zum Einzelplan 03, insbesondere zur Sicherheitspolitik, zur sogenannten, zur Polizeipolitik deutlich geworden ist, dass etwas ad absurdum geführt worden ist, wovon der Ministerpräsident heute in seiner Schlussansprache sprach - die Idee von der Freiheitlichkeit der Gesellschaft.

(Beifall DIE LINKE)

Gestern ist mehrere Stunden lang über alles Mögliche im Zusammenhang mit Polizeipolitik, mit Sicherheitspolitik, mit Demokratie gesprochen worden, nur über eines nicht - es ist nicht einmal das Wort gefallen - „Freiheit“.

(Beifall DIE LINKE)

Für die SPD-Fraktion hat sich der Abgeordnete Gentzel zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, Weihnachtszeit ist auch die Zeit der Geschenke. Gott sei Dank gibt es den ungebrochenen Trend zum Buch. Ich habe unserem Ministerpräsidenten zu Weihnachten ein Buch mitgebracht, ein Handbuch, welches im Innenministerium entstanden ist und welches man unbedingt lesen muss. Kurz und übersichtlich wird für die Thüringer Polizisten auf 113 Seiten erklärt, wann eine Überstunde eine Überstunde ist. Ich bin der Meinung, dieses Buch

muss man gelesen haben und auch der Ministerpräsident sollte einmal schauen, was der Innenminister und seine Leute im Innenministerium so treiben, wenn sie nicht gerade ein Gesetz vor die Wand fahren. Genug Gesetze haben sie ja in diesem Jahr vor die Wand gefahren oder sie sind gerade dabei - Katastrophenschutzgesetz, Rettungsdienstgesetz, Polizeiaufgabengesetz, Verfassungsschutzgesetz, die vorbereitende Gesetzgebung zur OPTOPOL. Und das, meine Damen und Herren, ist nur eine kleine Auswahl der Peinlichkeiten dieses Jahres. Ja, der Innenminister nennt es „gelebte Demokratie“. Ich sage Ihnen, meine Damen und Herren, gelebte Demokratie ist es, wenn ein unfähiger Minister geht.

(Beifall SPD)

Meine Damen und Herren, insbesondere Polizeiaufgabengesetz und Polizeiorganisationsgesetz sind die Eckpfeiler der inneren Sicherheit. Wer da nicht in der Lage ist, souverän zu agieren, hat nicht die Befähigung zum Innenminister. Er schafft so Unsicherheit und nicht Sicherheit, er wird zum Unsicherheitsminister. Auf die Details ist hier im Haus schon viel eingegangen worden. Ich will insbesondere zum Polizeiaufgabengesetz und zum Polizeiorganisationsgesetz nur kurz und schemenhaft einmal ablaufen lassen, was da hier passiert ist.

Seit März 2004 wissen wir, dass Teile des Polizeiaufgabengesetzes nicht verfassungsgemäß sind und schon am 10. März 2005 hat der Innenminister angekündigt, in Konsequenz eine Gesetzesnovelle vorzulegen - im März 2005. Jetzt ist es April 2007 geworden. Er hat sich nur um knapp zwei Jahre geirrt, bis der eigene Entwurf des Innenministers auf dem Tisch lag und der verschwindet gerade im Nirwana des Innenausschusses.