digitalen Orthoffotos eine Bodenauflösung von 20 cm in 4 Quadratkilometer Bildkacheln haben. Für den Bildflug sind folgende Bedingungen einzuhalten: Mittlerer Aufnahmemaßstab größer 1 : 8.000, Bodenauflösung kleiner 12 cm, Kammerkonstante kleiner 15 cm, Längsüberdeckung größer 60 Prozent, Querüberdeckung größer 30 Prozent.
Zu Frage 2: Die durch den Bildflug entstehenden Daten können neben dem Thüringer Landesamt für Vermessung und Geoinformation auch durch alle Landesbehörden genutzt werden und stehen im Rahmen des Vertrages über die Bereitstellung und Nutzung von Geobasisdaten der Thüringer Kataster- und Vermessungsverwaltung auch den kommunalen Gebietskörperschaften ohne zusätzliche Kosten zur Verfügung.
Das Thüringer Landesamt für Vermessung und Geoinformation nutzt die Daten neben der Vervollständigung für die ALK insbesondere für die Fortführung des digitalen Landschaftsmodells, des digitalen Geländemodells und der topographischen Karten ATKIS. Die Daten der Befliegung werden im Übrigen in das Landesluftbildarchiv übernommen und stehen somit kostenpflichtig auch allen weiteren Interessenten zur Verfügung.
Zu Frage 3: Die voraussichtlichen Kosten der Befliegungen und Auswertungen können dem Entwurf des Haushaltsplans für die Jahre 2008 und 2009, Einzelplan 10, Seiten 164 und 165 entnommen werden. Neben den Befliegungs- und Auswertungskosten, die jetzt Gegenstand der Ausschreibung waren, sind bei der Haushaltsaufstellung aber auch schon die Folgearbeiten Qualitätssicherung und Nacherfassung berücksichtigt worden.
Da ihn der Landtag gerade beschlossen hat, der Ansatz für 2008 beträgt 1.305.000 € und für 2009 1.420.000 € und weitere 275.000 € für das Haushaltsjahr 2010 und hierfür eine VE im Etatansatz
Danke auch Ihnen, Herr Minister. Herr Minister, Sie sehen es mir vielleicht jetzt nach, dass ich die technischen Parameter im Zusammenhang mit der Ausschreibung in der Schnelle nicht ganz aufgenommen habe. Deshalb bin ich davon ausgegangen in Ihrer Aufzählung, dass ein dreidimensionales Bilderfassungsverfahren nicht zur Ausschreibung gekommen ist, obwohl, wie ich meine, Städteplaner berechtigt auf die Empfehlung eines solchen Verfahrens hingewiesen haben. Wenn Sie mir sagen wollen, warum es nicht empfohlen ist.
Ich würde gerne eine zweite Frage nachschieben, Frau Präsidentin, wenn Sie gestatten. Zu Frage 2 hat der Minister geantwortet, so habe ich Sie verstanden, dass diese Daten durch alle Landesbehörden nachgenutzt werden können. So war die Aussage. Da wäre die Frage: Hat sich mit dieser Nachnutzungsmöglichkeit auch die geplante oder auch beabsichtigte Gebäudeeinmessungspflicht damit in Thüringen erledigt?
Zu Ihrer ersten Frage: Ich habe geantwortet, dass die digitalen Orthofotos auch für das digitale Landschaftsmodell und das digitale Geländemodell ausgewertet werden können. Ich gehe davon aus, dass die Bilder so aufgenommen werden, dass damit im Prinzip auch die dreidimensionale Auswertung möglich ist.
Zu Ihrer zweiten Frage: Die Gebäudeeinmessungspflicht hat sich damit nicht erledigt, weil nämlich eine Genauigkeit von 15 cm insbesondere in nachbarschaftsrechtlichen Streitigkeiten eine zu hohe Ungenauigkeit ist, so dass wir zur Rechtssicherheit an der Gebäudeeinmessungspflicht festhalten.
Warum hat man auf eine höhere Genauigkeit verzichtet, wenn das in der Nutzung in diesem Maß eingeschränkt ist?
Eine höhere Genauigkeit hätte wahrscheinlich auch wesentlich höhere Kosten verursacht. In Abwägung der Wirtschaftlichkeit und des Ergebnisses ist diese Genauigkeit ausreichend.
Weitere Anfragen sind jetzt nicht mehr möglich. Ich rufe als Nächstes die Anfrage des Abgeordneten Kuschel, Fraktion DIE LINKE, in Drucksache 4/3575 auf.
Pressemitteilungen zufolge hat die Herstellung und der Vertrieb von unwirksamen Rußpartikel-Filtern Auswirkungen auf die Beschäftigten im GAT-Werk in Eisenach.
1. Ist der Landesregierung bekannt, seit welchem Zeitpunkt in Eisenach die Produktion der PKW-Filter ruht und worin liegen die Ursachen hierfür?
2. Ist der Landesregierung bekannt, welche Auswirkungen die Stilllegung der Produktion von Filteranlagen für Nutzfahrzeuge auf die Mitarbeiter des GATWerkes in Eisenach hat und wurden Entlassungen ausgesprochen oder Kurzarbeit angeordnet?
3. Mit welchen Zielstellungen und Auflagen (insbe- sondere zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zur Qualifizierung von Mitarbeitern) wurden dem GATWerk in Eisenach zu welchem Zeitpunkt Fördermittel (gegliedert nach Bundes-, Landes-, ESF- und EFRE-Mitteln) in welcher jeweiligen Höhe gewährt? 4. Unter welchen Voraussetzungen wäre die Landesregierung berechtigt, die ausgereichten Fördermittel vom GAT-Werk in Eisenach zurückzuverlangen, sollten die mit der Förderung verbundenen Auflagen und Zielstellungen nicht erreicht worden sein und wie wird diese Auffassung begründet?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kuschel für die Thüringer Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Die Landesregierung erhielt mit Schreiben an die Thüringer Staatskanzlei vom 19.10.2007 seitens der GAT-Werke Kenntnis, dass auf Drängen der Deutschen Umwelthilfe und sämtlicher Medien der Vertrieb der Dieselpartikelfilter vorübergehend eingestellt wurde. Eine Begründung hierzu erfolgte nicht. Zuvor hat die Firma GAT die Löschung der Allgemeinen Betriebserlaubnis für Partikelminderungssysteme am 10.10.2007 beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg veranlasst. Die Löschung wurde mit Schreiben des Kraftfahrt-Bundesamtes vom 12.10.2007 bestätigt.
Zu Frage 2: Mit der Löschung der Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) für Partikelminderungssysteme für Pkw wurde die Produktion derselben durch die Unternehmensgruppe gestoppt und für die gesamte Belegschaft in Eisenach am 25.10.2007 Kurzarbeit angemeldet. Entlassungen wurden nicht ausgesprochen. Das Unternehmen geht davon aus, dass ein überarbeiteter Pkw-Partikelfilter im Januar 2008 die ABE erhalten wird. Die Produktion würde dann unverzüglich wieder aufgenommen.
Zu Frage 3: Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ verpflichtete sich das Unternehmen zur Schaffung und Besetzung von insgesamt 27 Dauerarbeitsplätzen und zwei Ausbildungsplätzen. Die Betriebsstätte Eisenach-Hörselberg erhielt zweimal - im Jahr 2002 für die Errichtungsinvestition und in 2006 für eine Erweiterungsinvestition - einen GA-Zuschuss von insgesamt 1,6 Mio. €, von dem bisher rund 1,4 Mio. € ausgezahlt wurden. Die Auszahlung des Restbetrags wurde aufgrund der derzeitigen Probleme durch die Thüringer Aufbaubank gestoppt. Der GA-Zuschuss für das erste Vorhaben wurde zu 50 Prozent aus Mitteln des EFRE, zu 25 Prozent aus Bundes- und zu 25 Prozent aus Landesmitteln und für das zweite Vorhaben zu je 50 Prozent aus Bundes- und Landesmitteln gezahlt.
Im Rahmen der einzelbetrieblichen Technologieförderung wurde ein Vorhaben im Jahr 2004 mit 163.000 € zu 100 Prozent aus EFRE-Mitteln bewilligt. Eine Auszahlung der Gelder erfolgte bisher nicht.
Zu Frage 4: Im jeweiligen Zuwendungsbescheid sind konkrete Bedingungen enthalten, die zu erfüllen sind. Bei einem Verstoß kommt es zu einer Anhörung und im Ergebnis dieser kann eine Teil- oder Gesamtrück
forderung der ausgereichten Zuschüsse erfolgen. Hierbei sind die für das Förderprogramm gültige Richtlinie bzw. der GA-Rahmenplan, das Haushalts- und Zuwendungsrecht maßgeblich. Beide GA-geförderten Projekte befinden sich noch in der Zweckbindungsfrist. Das Unternehmen hat derzeit die Möglichkeit, die mit der Förderung verbundenen Verpflichtungen bis zum Jahr 2012 zu erfüllen.
Danke, Frau Präsidentin. Herr Minister, Sie haben die Summen der GA-Förderung genannt. Können Sie den prozentualen Anteil nennen, also wie hoch die Förderquote war bei diesen zwei GA-Förderungen gemessen an der Gesamtinvestitionssumme? Zurzeit sind die Leute in Kurzarbeit. Ist davon auszugehen, wenn Entlassungen erfolgen, dass dann das Land Rückforderungen der ausgereichten Fördermittel prüft?
Zu Frage 1 Ihrer Nachfrage: Die Prozentsätze kann ich Ihnen nicht benennen. Es liegen mir die Zahlen nicht vor. Ich reiche sie aber gern nach.
Herr Minister, hier ist vom GAT-Werk in Eisenach die Rede und auch Sie haben das in Ihrer Antwort gebraucht. Ich kenne kein GAT-Werk in Eisenach. Würden Sie mir bitte sagen, wo das Werk steht?
So heißt das Werk aber. Ich habe nicht von dem Standort gesprochen, sondern von der Bezeichnung des Werkes, sehr geehrte Frau Doht. Auch das
Ich rufe als letzte Frage die Anfrage der Frau Abgeordneten Ehrlich-Strathausen in der Drucksache 4/3590 auf.
Im Landesjugendförderplan ist die externe Evaluation der Jugendverbandsarbeit vorgesehen. Die Ergebnisse sollen Grundlage der qualitativen Fortschreibung des künftigen Landesjugendförderplanes sein.
1. Sollen entsprechend der Intention des Landesjugendförderplanes alle im Landesjugendring vertretenen Jugendverbände evaluiert werden oder betrifft dies nur einen Teil der Verbände und, sofern Letztgenanntes zutrifft, warum soll eine Einschränkung erfolgen?
2. Sofern nur ein Teil der Verbände vorgesehen ist, welche Verbände sind vorgesehen, wer traf nach welchen Auswahlkriterien die Auswahl und erfolgt die Teilnahme mit Zustimmung der ausgewählten Verbände?