Protocol of the Session on July 11, 2007

(Beifall bei der Linkspartei.PDS, SPD)

Wenn Sie das wüssten, dann dürften Sie nicht von diesem Thema als totes Pferd reden. Es geht darum, Arbeitsbedingungen, Einkommensbedingungen für Menschen in Thüringen zu verbessern. Herr Minister Reinholz, wenn Sie sagen, Sozialpolitik hat im Wettbewerb nichts zu suchen, dann will ich Ihnen ganz ausdrücklich widersprechen. Die soziale Marktwirtschaft beruht gerade darauf, dass der Wettbewerb sozial flankiert wird, dass ihm Regeln eingezogen werden, die dazu führen, dass sich nicht die spitzesten Ellenbogen allein durchsetzen, sondern dass in dieser Gesellschaft auch soziale Balance gewahrt wird. Darum geht es mit unserem Antrag, Herr Minister.

(Beifall bei der SPD)

Wettbewerb braucht Regeln und er braucht verlässliche Regeln. Es ist nun einmal so, dass das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen nur aufgrund von gesetzlichen Regelungen Ausnahmen zulassen kann und nicht aufgrund einer Richtlinie, die Sie gemacht haben. Im Zweifelsfall, wenn das vor Gericht geht, ist Ihre Richtlinie nichts wert, sondern es braucht eine gesetzliche Regelung und deshalb schlagen wir die heute noch einmal vor und bitten Sie um Zustimmung dafür.

(Beifall bei der SPD)

Wenn Sie sagen, das Tariftreuegesetz hilft nicht dagegen, wenn nur ein Tariflohn von 5 € vereinbart ist. Das ist richtig. Aber es hilft dagegen, dass nicht dieser Tariflohn auch noch unterboten wird und Firmen, die auch noch diesen Tariflohn unterbieten, sich im Wettbewerb um öffentliche Aufträge durchsetzen können.

(Beifall bei der SPD)

Denn das, was Sie vorgeschlagen haben als CDU auf Bundesebene, zu sagen, wir machen ein Gesetz, das die Sittenwidrigkeit bestimmter Löhne beschreibt - und sittenwidrig ist ein Lohn erst dann, wenn er den ortsüblichen noch mal um 30 Prozent unterschreitet -, da wird es dann absurd, Herr Minister Reinholz. Das heißt nämlich, dass der Lohn von 5 € noch mal um 30 Prozent unterschritten werden darf, bevor nach Ihrer Überzeugung überhaupt Sittenwidrigkeit eintritt. Das kann nicht die Entwicklung hier in Thüringen sein und deshalb sagen wir, wir wollen Tarifautonomie stärken. Das ist der erste Punkt. Was ist denn dagegen einzuwenden, dass Unternehmen, die öffentliche Aufträge haben wollen, die Tarife einhalten? Was kann denn daran falsch sein? Ich kann das nach Ihren Erklärungen immer noch nicht verstehen. Wir brauchen gerade die Unterstützung von Unternehmen, die sich an Tarife halten, die vernünftige Bedingungen gewillt sind zu vereinbaren. Die öffentliche Hand hat die erste Verantwortung dafür, dass solche Unternehmen unterstützt und nicht unterlaufen werden.

(Beifall bei der SPD)

Das Zweite, was wir brauchen, sind verlässliche Mindestlohnregelungen. Wir wissen, dass die Tarifpartner nicht mehr in allen Bereichen in der Lage sind, ausreichende Tarife zu vereinbaren. Das hat mit der Arbeitsmarktsituation zu tun und deshalb brauchen wir neben der Tariftreue, die die Tarifpartner stärkt, auch den gesetzlichen Mindestlohn, gegen den Sie sich ebenfalls zur Wehr setzen. Ich sage Ihnen, über kurz oder lang werden wir diesen gesetzlichen Mindestlohn auch in Deutschland haben, so wie in Frankreich, in Großbritannien, in den Niederlanden, wie in vielen anderen europäischen Ländern auch.

(Beifall bei der SPD)

Zum Schluss noch einmal: Das Verfassungsgericht hat sehr deutliche Worte in seinem Urteil gesagt. Es hat nicht nur gesagt, dass Tariftreuegesetze nach unserer Verfassung zulässig sind, sondern es hat ausdrücklich gesagt, dass Tariftreuegesetze verfassungsrechtliche Ziele unterstützen und verfolgen. Wir wollen solche verfassungsrechtlichen Ziele auch in Thüringen unterstützen. Wir wollen Unternehmen unterstützen, die Tarife zahlen. Sie sollen den Vorrang haben, wenn es um öffentliche Aufträge geht. Damit können wir Lohnpolitik stabilisieren in Thüringen und für bessere Bedingungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sorgen. Ich hoffe, dass Sie sich noch einmal besinnen und unserem Gesetzentwurf zustimmen.

(Beifall bei der SPD)

Mir liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich beende die Aussprache. Wir kommen damit zur Abstimmung. Abgestimmt wird direkt über den Gesetzentwurf der Fraktion der SPD in zweiter Beratung. Wer ist für diesen Gesetzentwurf, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen diesen Gesetzentwurf, den bitte ich um das Handzeichen. Wer enthält sich der Stimme? Keine Stimmenthaltungen. Damit ist der Gesetzentwurf mit Mehrheit abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU. Es ist keine Ausschussüberweisung beantragt, damit stimmen wir direkt über den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU in Drucksache 4/3196 ab. Wer ist für diesen Entschließungsantrag, den bitte ich um das Handzeichen. Wer ist gegen diesen Entschließungsantrag, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer enthält sich der Stimme? Keine Stimmenthaltungen. Damit ist dieser Entschließungsantrag mit Mehrheit angenommen.

Ich beende diesen Tagesordnungspunkt und rufe auf den Tagesordnungspunkt 4

Thüringer Gesetz zur Umsetzung europarechtlicher Vorschriften über die Umweltprüfung bei be- stimmten Plänen und Programmen Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 4/2727 - dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Naturschutz und Umwelt - Drucksache 4/3174 - ZWEITE BERATUNG

Das Wort hat Frau Abgeordnete Becker.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Umweltausschuss hat sich in drei Sitzungen mit dem Gesetzentwurf befasst und hat zu diesem Gesetzentwurf eine schriftliche Anhörung durchgeführt. Während der Beratungen gab es dann auch Änderungsanträge, einmal von der CDU-Fraktion und einmal von der Linkspartei.PDS-Fraktion im Thüringer Landtag. Der Änderungsantrag der CDU-Fraktion wurde einstimmig im Ausschuss angenommen. Der Änderungsantrag der LINKEN in den Punkten 2 und 3 wurde mit Mehrheit abgelehnt. Der Gesetzentwurf der Landesregierung wurde mit Mehrheit im Umweltausschuss angenommen. Danke.

(Beifall bei der SPD)

Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort dem Abgeordneten Kummer, Die Linkspartei.PDS.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, unsere Fraktion begrüßt die Einführung der strategischen Umweltprüfung in die Thüringer Gesetzlichkeiten und lehnt trotzdem diesen Gesetzentwurf ab. Das hat einen ganz einfachen Grund: Wenn sich die Landesregierung darauf beschränken würde, europarechtliche Vorschriften umzusetzen, dann hätten wir dem hier zustimmen können, aber Sie versuchen, nebenher immer noch ein paar andere Dinge zu klären. Es macht ja eigentlich Sinn, wenn ich ein Gesetz einmal aufmache, dass ich mir noch einmal ansehe, welche Dinge sind überholt, welche Dinge müssten geändert werden. Aber die Art und Weise, wie Sie das tun, ist für uns eben nicht akzeptabel.

Sie wollten im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung in Zukunft selber festlegen, wo Umweltverträglichkeitsprüfungen erforderlich sind und wo nicht. Deshalb hatten Sie vor, die entsprechende Möglichkeit, diese Dinge per Rechtsverordnung zu erlassen, allein der Landesregierung zu gewähren. Das haben wir schon in der ersten Lesung angeprangert. Die CDU-Fraktion hat sich dem angeschlossen, deshalb wurde dieser Passus geändert. Was die CDU in der Gesetzesberatung im Umweltausschuss aber nicht getan hat, das war, dass die Verschärfungen, die Sie in der entsprechenden Tabelle vorgenommen haben, zurückgenommen worden wären. So haben wir es zu verzeichnen, dass in Zukunft Umweltverträglichkeitsprüfungen bei Tagebauen und bei Steinbrüchen erst ab 25 ha Fläche vorgesehen sind. Das ist für uns ein nicht akzeptabler Zustand. Wir wissen, große Teile unseres Landes haben sich vor allem die touristische Entwicklung auf die Fahnen geschrieben, große Teile unseres Landes sind naturschutzfachlich sehr bedeutsam und deshalb wäre hier unserer Ansicht nach die bisherige Regelung, ab 10 ha eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorzuschreiben, erforderlich gewesen.

Nun haben auch wir uns das Gesetz angesehen und haben geschaut, was ließe sich denn noch ändern. Unter anderem fanden wir, dass es allerhöchste Zeit ist, die wenigen Torfvorkommen, die wir in Thüringen haben, so zu schützen, dass wenigstens eine Umweltverträglichkeitsprüfung bei jedem Torfabbau vorgesehen ist. Das fand auch keine Mehrheit. Genauso wenig fand unser Wunsch, es zu ändern, dass eine standortbezogene Umweltverträglichkeitsprüfung bei Windkraftanlagen ab 10 kW vorgeschrieben sein soll, eine entsprechende Mehrheit im Ausschuss. 10-kWAnlagen - ich weiß nicht, wer heute so etwas über

haupt noch baut, wir wollten hier 500-kW-Anlagen einführen, selbst das ist schon eine Größenordnung, wie sie heute nicht mehr üblich ist. Aber man sieht eben, meine Damen und Herren, wie mit solchen Tabellen Politik gemacht werden kann und was hier Ansätze der Landesregierung sind, gerade auch bei erneuerbaren Energien, die entsprechen nicht den unseren.

Zu einem weiteren Punkt möchte ich noch kommen, den wir ebenfalls kritisieren. Sie haben mit diesem Gesetzentwurf endlich, lange nachdem Sie es gemusst hätten, die Regelung eingeführt, dass gentechnisch veränderte Organismen nicht in Schutzgebieten angebaut werden dürfen. Wir hatten das schon bei der letzten Novellierung des Gesetzes zu Natur und Landschaft gefordert. Unser Vorschlag damals ist abgelehnt worden. Nun haben Sie es dieses Mal so gemacht, dass Sie zwar in den vom Bund vorgesehenen Schutzgebieten den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen untersagt haben, was Sie aber nicht bedacht haben, ist, dass ich natürlich - in der Landwirtschaft ganz üblich - eine entsprechende Abstandsregelung habe. Schutzgebiete sind oft klein. Sie haben hier die Abstandsregelung nicht eingeführt. Da ich somit keinen Umgebungsschutz habe, kann ich bis direkt an das Schutzgebiet heran gentechnisch veränderte Organismen anbauen. Das kann unmittelbare Auswirkungen auf die im Schutzgebiet vorhandenen seltenen Pflanzenarten haben, auch auf die Tierarten. Deshalb hatten wir versucht, diesen Umgebungsschutz im Nachhinein noch einzuführen. Auch das wurde abgelehnt, meine Damen und Herren. Es sind ausreichend Gründe, um zu sagen, diesem Gesetzentwurf können wir so nicht zustimmen. Wir hätten uns eine bessere Umsetzung gewünscht im Sinne unserer Natur.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Das Wort hat die Abgeordnete Becker, SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, leider habe ich Herrn Kummer gar nicht mehr viel hinzuzufügen. Genau darauf lief ja auch die AusschussSitzung hinaus. Einig waren wir uns sehr schnell darüber, dass wir die Anlage zur UVP-Pflicht gemeinsam beraten wollen, also dass wir wieder in den § 3 den Ansatz einführen, dass der Landtag auch zustimmungspflichtig ist. Da hat ja die CDU-Fraktion den Änderungsantrag mit gestellt im Ausschuss. Über die anderen Punkte, die Herr Kummer hier schon angeführt hat, gab es leider kein Einvernehmen mit Ihnen. Es wird gerade in dieser Anlage zu den UVP

pflichtigen Ausgestaltungen Ihre politische Grundrichtung wieder eindeutig. Bei Windenergie gehen wir ganz niedrig ran, da müssen wir schon eine Anlage genehmigen, obwohl die Landschaft wirklich nicht verschandelt wird. Andererseits bei den Tagebauen, bei dem Gipsabbau, wo diese Salamitaktiktour Jahre hinweg schon die Landschaft verschandelt und wo wir wirklich Einhalt gebieten könnten, da gehen Sie weit darüber hinaus und sagen, erst ab 25 Hektar ist eine UVP-Pflicht notwendig. Ich glaube, hier gehen Sie einen falschen Weg und es wäre gut gewesen, wenn Sie sich an die Vorschriften gehalten hätten und nur ein Mindestmaß geändert hätten und nicht darüber hinausgegangen wären.

Auch zu den Torflagerstätten, die es kaum noch in Thüringen gibt, und Sie sagen jetzt, erst ab 5 Hektar braucht man eine UVP-Pflicht - das kann doch nicht sein. Wir haben keine riesigen Torflagerstätten in Thüringen. Wir müssen doch froh sein, dass wir noch diese wenigen Flächen haben, und sie sind schützenswert und wir sollten alle dafür eintreten, dass da kein Torf mehr abgebaut wird. Aber nein, Sie gehen auch auf die 5-Hektar-Fläche, was nach unserer Meinung viel zu groß ist.

Auch zum Genanbau hat Herr Kummer schon gesprochen. Auch in der SPD gibt es Diskussionsprozesse im Moment noch. Wir sind da noch nicht auf einem einheitlichen Stand, besonders auf Bundesebene. Aber klar ist, dass wir eine Abgrenzung brauchen und dass wir eine Abgrenzung suchen von mindestens 150 Metern, aber wahrscheinlich auf 300 Meter gehen wollen. Das war der Änderungsantrag der LINKEN, der eingebracht wurde. Auch dem hat die SPD-Fraktion zugestimmt. Aber Sie konnten sich ja zu keiner Änderung im Gesetzgebungsverfahren hergeben und deshalb stimmt auch die SPD-Fraktion dem Gesetzentwurf nicht zu, obwohl wir ihn für richtig halten in der Umsetzung der Europäischen Vorschriften, aber nicht in den Anlagen, die Sie dazu beigetragen haben. Danke.

(Beifall bei der SPD)

Das Wort hat der Abgeordnete Krauße, CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich kann mich hier sehr kurz fassen. Es ist ja bekannt, dass dieses Gesetz zur Umsetzung europarechtlicher Vorschriften über die Umweltprüfung bei bestimmten Plänen, auch die strategische Umweltprüfung, einfach eine Umsetzung von EU-Recht ist. Wir sind hier unserer Linie insofern treu geblie

ben, dass wir gesagt haben, EU-Richtlinien werden wir umsetzen, müssen wir umsetzen, aber 1 : 1. Wir wollen also nicht unbedingt Verschärfungen im Landesgesetz haben, wir wollen die Umweltgesetzgebung - Frau Becker, weil Sie den Gipsabbau erwähnten - auch nicht dazu nutzen, um wirtschaftliche Vorhaben mit Hilfe von Umweltgesetzgebungen zu verhindern. Umweltgesetze sind da, um die Umwelt zu schützen und nicht, um wirtschaftliche Entwicklungen zu verhindern, denn behindert - darüber sind wir uns wohl klar - wird natürlich durch Umweltgesetzgebung, und das ganz zu Recht, jeglicher Eingriff in Natur und Umwelt.

Wir haben zu diesem Gesetzentwurf eine Anhörung durchgeführt und die Mehrheit der Anzuhörenden hatte auch keinen Änderungsbedarf. Die Änderungswünsche kamen naturgemäß von den Umweltverbänden, das ist auch ganz logisch. Die Einführung der UVP-Pflicht bei Bergbauvorhaben von 10 ha auf 25 ha anzuheben, entspricht einer Angleichung zum Bundesbergrecht, ist insofern also folgerichtig. Wir haben damit auch eine Gleichbehandlung zum Bundesbergrecht. Insofern sehe ich da keine Schwierigkeiten. Wer sich dies einmal angeschaut hat: Wenn bei Bergbauvorhaben, bei Abbauvorhaben überhaupt, Planfeststellungen gemacht werden müssen, dann erfolgen natürlich die entsprechenden Auflagen. Es ist keineswegs so, dass dann jeder Unternehmer nach Gutdünken tun kann, was er will. Dort gibt es auch Umweltauflagen, dort gibt es Renaturierungsauflagen, da gibt es Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Ich denke, wir sind hier schon sehr gut aufgestellt.

Zur Frage der Änderung des Anhangs, der Vorhabensliste, durch Rechtsverordnung: Das war im vorherigen Gesetz so drin, dass dies mit Zustimmung des Landtags erfolgen soll. Wir sind der Auffassung, dass dies auch in das neue Gesetz aufgenommen werden muss, und zwar nicht deshalb, weil wir der Landesregierung misstrauen würden an dieser Stelle oder wohlmöglich dem Fachministerium, sondern es ist so, dass, wenn so eine Vorhabensliste geändert wird, wir, wenn es durch Rechtsverordnung im Ministerium oder in der Landesregierung geschieht, in aller Regel erst davon erfahren, wenn draußen im Land irgendwelche Probleme auftreten, wenn es sozusagen irgendwo vor Ort brennt. Wir wollen mit dieser Regelung, die wir hier in das Gesetz wieder hereinhaben wollen, erreichen, dass das Parlament rechtzeitig informiert wird und informiert ist und wir auch hier ein Mitspracherecht haben. Ich bitte um Zustimmung zur Beschlussempfehlung des Umweltausschusses. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen von Abgeordneten vor. Das Wort hat Staatssekretär Baldus.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, der vorliegende Gesetzentwurf schafft in Thüringen die Voraussetzung für die Umsetzung europäischen Rechts in Thüringer Landesrecht, und zwar 1 : 1. Was die EU mit ihren Bestimmungen will, liegt auf der Hand. Mit der Einführung der Prüfung von Plänen und Programmen im Hinblick auf ihre positiven und negativen Umweltauswirkungen will der europäische Gesetzgeber bereits im Vorfeld von konkreten Projektgenehmigungen sicherstellen, dass nicht bereits bei der zugrunde liegenden Planung die Weichen hinsichtlich der künftigen Umweltauswirkungen faktisch unveränderbar gestellt werden und negative Umweltauswirkungen nicht mehr zu verhindern sind. Denn auch auf der Ebene der Planung und des Progammentwurfs werden die Weichen für größere Entwicklungen und für die Bereitstellung der Finanzen gestellt. Verzichtet man auf dieser Ebene auf eine Prüfung der Umweltauswirkungen, besteht die Gefahr, dass die spätere Prüfung der Projekte häufig nur noch eine sekundäre Rolle spielt, weil die Durchführung des Vorhabens dann bereits mehr oder weniger feststeht und es nicht mehr um das Ob, sondern nur noch um das Wo und das Wie geht. So weit, meine Damen und Herren, bestand in der Beratung des Ausschusses und besteht auch heute noch weitestgehende Übereinstimmung zwischen den Fraktionen des Landtags und der Landesregierung.

In einigen Punkten gibt es unterschiedliche Auffassungen. Frau Becker und Herr Kummer haben dieses dargelegt. Herr Abgeordneter Kummer, eine Verschärfung des europäischen Rechts, wie Sie das möglicherweise nicht so ausgedrückt haben, wie Sie es eigentlich meinen, vermag ich in der Ausweitung des Bereichs von 10 ha auf 25 ha nun nicht zu erkennen. Ich gehe aber davon aus, dass es nur eine sprachliche Ungenauigkeit war.

Etwas anderes ist der Umstand, dass ein zusätzlicher Umgebungsschutz gefordert wird, wenn es um die Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen in der Nähe von Schutzgebieten geht. Es besteht Übereinstimmung dahin gehend, dass in Schutzgebieten oder mit Auswirkung auf Schutzgebiete gentechnisch veränderte Pflanzen nicht ausgebracht werden sollen. Hinsichtlich des Umgebungsschutzes gibt es eine unterschiedliche Auffassung und ich möchte die Auffassung der Landesregierung dahin gehend begründen, dass ich ausführe, dass bereits mit der Freisetzungsgenehmigung von gen

technisch veränderten Organismen der Umgebungsschutz einbezogen ist. Wir haben heute im Ausschuss über die Freisetzung von gentechnisch verändertem Mais gesprochen und von einer Veränderung der Rechtslage mit einer Erweiterung des Schutzstreifens auf 150 Meter. Damit wird allen geologischen oder witterungsbedingten Umständen, die vorhersehbar sind, ausreichend Rechnung getragen, so dass auch der Gesetzentwurf, wie er heute vorliegt, sicherstellt, dass gentechnisch veränderte Organismen, wenn ordnungsgemäß mit ihnen umgegangen wird, sich nicht auf Schutzgebiete oder in Schutzgebieten ausbreiten können.

(Beifall bei der CDU)

(Zwischenruf Abg. Kummer, Die Links- partei.PDS: Die 150 Meter gelten doch hier nicht.)

Herr Staatssekretär, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Scheringer-Wright?

Ja, ich hatte gerade noch das Problem, den Zwischenruf von Herrn Kummer aufzunehmen. Aber ja.

Bitte, Abgeordnete Scheringer-Wright.

Sie haben die geologischen und witterungsbedingten Auswirkungen dargestellt. Sind Ihnen die biologischen Aspekte bekannt, wie weit Insekten fliegen? Es gibt eine ganze Reihe von Untersuchungen von verschiedenen Instituten, die sind auch alle veröffentlicht. Da stellt sich eben dar, dass 150 Meter nicht genug sind. Sind Ihnen diese Untersuchungen der Insektenflüge bekannt?

Mir sind die Untersuchungen bekannt, die zur Gesetzgebung des Bundes in diesem Zusammenhang geführt haben, und mir sind auch die Untersuchungen bekannt, die zu einer Veränderung der Gesetzgebung des Bundes in diesem Jahr noch führen werden. Nach allem, was wir wissen, sind entsprechende Schutzmaßnahmen ausreichend. Wir haben allerdings über diesen Punkt mindestens schon fünf Jahre gemeinsam die Diskussion geführt und da wird es auch in Zukunft offensichtlich unterschiedliche Standpunkte geben.