Protocol of the Session on July 11, 2007

Mir sind die Untersuchungen bekannt, die zur Gesetzgebung des Bundes in diesem Zusammenhang geführt haben, und mir sind auch die Untersuchungen bekannt, die zu einer Veränderung der Gesetzgebung des Bundes in diesem Jahr noch führen werden. Nach allem, was wir wissen, sind entsprechende Schutzmaßnahmen ausreichend. Wir haben allerdings über diesen Punkt mindestens schon fünf Jahre gemeinsam die Diskussion geführt und da wird es auch in Zukunft offensichtlich unterschiedliche Standpunkte geben.

Meine Damen und Herren, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird das EU-Recht in notwendiger und gerade für Thüringen hinreichender Weise umgesetzt. Meine Damen und Herren, wenn Mitglieder der Oppositionsfraktionen fordern, an der einen oder anderen Stelle schärfere Bestimmungen einzuführen, darf ich darauf hinweisen, dass Naturschutz nicht im luftleeren Raum stattfindet. Naturschutz findet in Thüringen statt und wir wollen auch, dass die Thüringer Bürger in Thüringen weiter eine Existenzberechtigung haben. Einen 100-prozentigen Naturschutz wollen wir in Thüringen nicht, sondern wir wollen dem Menschen mit seinem Gestaltungswillen auch die Gestaltungsmöglichkeit erhalten. Wir bitten Sie deshalb, dem Gesetzentwurf in der vom Ausschuss verabschiedeten Form zuzustimmen. Danke schön.

(Beifall bei der CDU)

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor, damit kommen wir zur Abstimmung. Wir stimmen als Erstes ab über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Naturschutz und Umwelt in Drucksache 4/3174. Wer für diese Beschlussempfehlung ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen diese Beschlussempfehlung, den bitte ich um das Handzeichen. Wer enthält sich der Stimme? Diese Beschlussempfehlung ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 4/2727 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung der angenommen Beschlussempfehlung in Drucksache 4/3174. Wer ist für diesen Gesetzentwurf, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen diesen Gesetzentwurf, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Damit ist dieser Gesetzentwurf mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung und ich bitte Sie, Ihre Stimme durch Erheben von den Plätzen zu dokumentieren. Wer für diesen Gesetzentwurf ist, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. Danke. Wer ist gegen diesen Gesetzentwurf, den bitte ich ebenfalls, sich vom Platz zu erheben. Dieser Gesetzentwurf ist mit Mehrheit angenommen.

Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und komme zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 5

Thüringer Informationsfreiheits- gesetz (ThürIFG) Gesetzentwurf der Fraktion der SPD - Drucksache 4/2284 -

dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses - Drucksache 4/3163 -

ZWEITE BERATUNG

Bitte.

Frau Präsidentin, weil in der Drucksache 4/2284, dem Gesetzentwurf der SPD „Thüringer Informationsfreiheitsgesetz“, durch die Beschlussempfehlung in Drucksache 4/3163 des Innenausschusses zwar noch SPD draufsteht, aber nicht mehr SPD drin ist, ziehe ich diese Drucksache 4/2284 gemäß § 52 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Landtags komplett zurück.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Ihr seid ja krumme Hunde.)

(Heiterkeit und Beifall bei der SPD)

Da diese Drucksache komplett zurückgezogen ist, schließe ich den Tagesordnungspunkt 5 und komme zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 6

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Sparkassenge- setzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 4/3141 - ERSTE BERATUNG

Wünscht die Landesregierung das Wort zur Begründung? Bitte, Frau Ministerin Diezel.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, mir liegt der Gesetzentwurf zum Thüringer Sparkassengesetz vor. Lassen Sie mich Folgendes vorweg sagen: Die Thüringer Landesregierung bekennt sich zur kommunalen Bindung der Sparkassen an ihre Träger. Dieser Gesetzentwurf stärkt diese Bindung. Aus diesem Grund ist für die Landesregierung die Bildung von Stammkapital bei den Thüringer Sparkassen weiterhin kein Thema. Im Vordergrund des vorliegenden Entwurfs steht die Stärkung der Verantwortung der Verwaltungsräte der Sparkassen vor Ort. Daneben trägt der Gesetzentwurf dem Ziel der Landesregierung nach Deregulierung Rechnung, wo eingehende Vorschriften nicht mehr notwendig sind. Die Stärkung der Verantwortung der Verwaltungsräte wird insbesondere bei der Entscheidung über die Verwendung des Jahresüberschusses der Sparkassen deutlich. Statt die Aus

schüttungsfähigkeit der Sparkassen von dem Überschreiten einer starren Grenze abhängig zu machen, werden in Zukunft Verwaltungsrat und Vorstand bewerten, ob und inwieweit der Jahresüberschuss für die Ausstattung zur Verfügung gestellt wird. Dabei hatte die bisherige Regelung durchaus ihre Existenzberechtigung. Sie hat im Ergebnis neben der erfolgreichen Geschäftspolitik der Thüringer Sparkassen mit dazu beigetragen, dass die Thüringer Sparkassen jetzt so gut dastehen. Schwerpunkt der bisherigen Regelung war, die Sparkassen mit ausreichend Eigenkapital auszustatten. Dies ist gelungen. So verfügen die Thüringer Sparkassen inzwischen über ein weit überdurchschnittliches Eigenkapital, gemessen an den eigenen Risiken. Weil das so ist, kann weitere Verantwortung auf die Verwaltungsräte übertragen werden. Die Regelungen in den anderen Bundesländern sind sehr unterschiedlich. Die einen haben ähnlich starre Regelungen wie wir bisher, andere eröffnen noch größere Ausschüttungsspielräume, wie wir sie vorschlagen.

Der vorliegende Entwurf der Thüringer Landesregierung sieht hier einen vernünftigen Mittelweg vor. Auf der einen Seite wird der Notwendigkeit der Selbstfinanzierungskraft der Sparkassen Rechnung getragen und auf der anderen Seite wird die Verantwortung des Verwaltungsrates gestärkt. Mit der Regelung stellt die Landesregierung auch sicher, dass die Diskussion über die Verwendung des Jahresüberschusses in dem Gremium geführt wird, welches dafür zuständig ist,

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

das ist der Verwaltungsrat. Dabei gewährleisten die Zusammensetzung und die Weisungsfreiheit der Verwaltungsratsmitglieder, dass diese verantwortlich im Sinne der Sparkassen entscheiden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die kommunalen Spitzenverbände und der Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen haben im Wege der durchgeführten Beteiligung der Landesregierungsanhörung dieses ausdrücklich begrüßt. Der Gemeinde- und Städtebund hat die vorliegende Regelung zur Gewinnausschüttung ebenfalls begrüßt. Auch der Thüringische Landkreistag sowie der Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen stehen einer Öffnung der Ausschüttungsregelung aufgeschlossen gegenüber. Diese sehen vor, dass mindestens 25 Prozent des Jahresüberschusses den Rücklagen zugeführt werden. Über die Verwendung der übrigen 75 Prozent entscheidet der Verwaltungsrat. Die Landesregierung ist allerdings der Empfehlung des Thüringischen Landkreistages sowie des Sparkassen- und Giroverbandes nicht gefolgt, 50 Prozent anstatt 25 Prozent des Jahresüberschusses der Entscheidungskompetenz des Verwaltungsrates zu entzie

hen. Eine gesetzgeberische Erhöhung der Mindestzuführung des Jahresüberschusses in die Rücklagen von 50 Prozent sehen wir nicht als erforderlich an. Sie würde gleichzeitig bedeuten, dass die Landesregierung den Verwaltungsräten nicht zutraut, über die Verwendung von 75 Prozent des Jahresüberschusses verantwortlich zu entscheiden. Dies widerspräche dem Zweck des Gesetzes, nämlich der Stärkung der Verantwortung der Verwaltungsräte vor Ort. Im Übrigen gibt es zu dieser vorliegenden Regelung keine Ausschüttungspflicht. Das bedeutet eben nicht, dass 75 Prozent des Jahresüberschusses überhaupt ausgeschüttet werden müssen. Mit der Regelung ist Folgendes beabsichtigt: Ist eine Sparkasse nach ihren wirtschaftlichen Daten ausschüttungsfähig, dann soll sie auch ausschütten können. Sie müssen dafür nicht erst eine starre Hürde überwinden, wenn ihre Ausschüttungsfähigkeit ungenau abgebildet wird.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, um es an dieser Stelle noch einmal deutlich zu sagen: Die Landesregierung ist unverändert der Auffassung, dass wir in Thüringen wirtschaftlich gesunde und leistungsfähige Sparkassen brauchen. Dies gilt auch für die Zukunft. Deshalb stärkt die Landesregierung mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die Eigenverantwortung der Sparkassen vor Ort. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort dem Abgeordneten Kuschel, Die Linkspartei.PDS.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben schon mehrfach hier in diesem Haus über die Sparkassen und ihre Bedeutung im deutschen Banken- und Finanzwesen diskutiert und uns dabei fraktionsübergreifend zur kommunalen Trägerschaft der Sparkassen bekannt, auch entgegen mancher Auffassung aus Richtung Brüssel vonseiten der Europäischen Union. Insofern unterstützen wir es natürlich und begrüßen es, wenn die Landesregierung nach wie vor an dieser Position der Fraktionen hier im Thüringer Landtag mit festhält.

Die Finanzministerin hat die zwei wesentlichen Regelungspunkte dieses vorliegenden Gesetzentwurfs dargestellt. Es soll die Verantwortung des Verwaltungsrats erhöht werden, verbunden mit einigen Maßnahmen der Deregulierung. Zudem sollen die Ausschüttungsregelungen den veränderten Rahmenbedingungen angepasst werden. Zum einen sind wir natürlich auch dafür, die Rolle und die Kompetenz, auch die Verantwortung der Verwaltungsräte zu stär

ken. Die aber hier im Gesetzentwurf aufgeführten Elemente, ich möchte sie kurz nennen - es geht hier um die Anzahl der Vorstandsmitglieder, um die Möglichkeit der Abberufung, um den Wechsel des Vorsitzes bei Fusionen von Sparkassen und auch die Aufsichtstätigkeit der Sparkassenaufsicht ist in diesem Zusammenhang, wenn ich Deregulierungen mit einbeziehe, zu benennen -, reichen bei Weitem nicht aus, um den Verwaltungsrat einer kommunalen Sparkasse tatsächlich zu stärken. Wir erachten es nach wie vor für erforderlich, dass im Thüringer Sparkassengesetz auch die Besetzung und die Größe des Verwaltungsrats den veränderten Bedingungen angepasst werden. Die jetzigen sehr engen Regelungen, insbesondere die Vorgabe des Verfahrens nach d'Hondt, benachteiligen insbesondere kleinere Fraktionen aus den Vertretungskörperschaften der Träger, also den Stadträten und Kreistagen. Wir sind davon überzeugt, dass hier eine Öffnung erfolgen sollte, so dass wie bei der Ausschussbesetzung letztlich die Kreistage und die Stadträte selbst entscheiden können, nach welchem Verfahren die Besetzung der Verwaltungsräte erfolgt. Wir wollen natürlich auch bei der Größe der Verwaltungsräte eine solche Flexibilität erreichen, dass möglichst alle politischen Fraktionen und Wählergruppen aus den Kreistagen und Stadträten auch mit Personen im Verwaltungsrat vertreten sind.

Wir halten einen weiteren Regelungskomplex für diskussionswürdig im Zusammenhang mit der Stärkung der Rolle des Verwaltungsrats, und zwar geht es hier um die Entlastungsproblematik der Vorstände und des Verwaltungsrats durch die Kreistage und Stadträte. Dort kann zurzeit keine unmittelbare Entlastung des Vorstands erfolgen, sondern nur des Verwaltungsrats. Wir glauben, wenn die Rolle des Vorstands gestärkt wird, muss auch dieser Zusammenhang beachtet werden, dass die demokratischen Gremien der Träger, die Kreistage und Stadträte, in stärkerem Maße als bisher - also hinsichtlich der Entlastung des Vorstands - mehr Rechte bekommen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, bei den Einzelregelungen haben wir natürlich zunächst einen Hinweis, was die Abberufung von Vorstandsmitgliedern aus Altersgründen betrifft. Im Gesetzentwurf ist nach wie vor die Grenze von 65 Jahren vorgesehen. Wir erinnern daran, dass gegen unseren Widerstand - also auf Bundesebene, aber auch hier im Landtag - inzwischen beschlossen wurde, die Altersgrenze für den Renteneintritt auf 67 Jahre zu erhöhen. Wenn also eine politische Mehrheit in diesem Lande der Auffassung ist, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erst mit 67 Jahren in Rente gehen sollen, stellt sich die Frage, weshalb trifft das nicht für Vorstände von Sparkassen zu oder sind die derartigen Belastungen unterlegen, dass bereits ein Renteneintrittsalter von 65 Jahren vorgesehen ist?

In dem Zusammenhang verweisen wir natürlich auf eine Diskussion, dass wir es für nicht mehr zeitgemäß halten, den Rentenübergang ausschließlich am Alter festzumachen - man spricht da von Altersdiskriminierung -, sondern es müssen andere Faktoren eine Rolle spielen. Auch hier sollten wir im Rahmen der parlamentarischen Beratung darüber reden, unter welchen Voraussetzungen es möglich ist, den Vorstand einer Sparkasse in seinen wohlverdienten Ruhestand aus Altersgründen zu schicken.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein weiteres Problem wollen wir während der Ausschussberatung oder der parlamentarischen Beratung thematisieren. Das ist der Wechsel des Vorsitzes bei den Vorständen bei fusionierten Sparkassen. Bisher war der Vorsitz, also dieser rotierende Wechsel, unabhängig von der Größe des Partners. Alle zweieinhalb Jahre erfolgte der Wechsel. Das hat natürlich dem kleineren Partner eine Sicherheit gegeben und manche Ängste und Befürchtungen genommen. Jetzt kann dort der Verwaltungsrat frei entscheiden. Aber das könnte zu einer Dominanz eines größeren Partners führen und könnte bei dem kleinen Partner wieder Ängste schüren. Auch hier müssen wir weiter in der parlamentarischen Diskussion darüber nachdenken, ob wir nicht eine andere Lösung suchen und auch finden sollten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, zum zweiten Komplex, und zwar dem vereinfachten Ausschüttungsverfahren: Da begrüßen wir den Erkenntniszuwachs bei der Landesregierung, denn wir hatten, als in Mecklenburg-Vorpommern die Ausschüttungsgrenze auf 3 Prozent reduziert wurde, hier im Landtag mal thematisiert, warum das in Thüringen nicht möglich sein sollte. Da wurden uns Argumente vorgetragen, die Sie heute selbst widerlegt haben. Sie hatten nämlich gesagt, die Risiken und Eigenkapitaldecke wären noch nicht in einem ausgewogenen Verhältnis, so dass Sie zum damaligen Zeitpunkt - das war vor drei Jahren - sich eindeutig gegen eine Herabsenkung der 5-Prozent-Hürde bei der Ausschüttung an den Träger ausgesprochen haben. Jetzt gehen Sie von einer völlig anderen Situation aus. Wir haben uns aber noch mal die Bilanzen der Sparkassen angesehen. Das Verhältnis des Eigenkapitals - also insbesondere der Sicherheitsrücklage - hinsichtlich der Bilanzsumme hat sich nur unwesentlich verändert. Insofern muss es noch andere Gründe geben, weshalb Sie jetzt eine andere Auffassung vertreten, die im Wesentlichen unsere Position wiedergibt. Aber wir sind froh darüber und haben schon immer darauf hingewiesen, die Sicherheitsrücklage allein kann nicht Bewertungskriterium für die betriebswirtschaftliche Stabilität einer Sparkasse darstellen.

Dieses vereinfachte Ausschüttungsverfahren kann in Thüringen dazu führen, dass - beginnend ab dem

Jahr 2008 - möglicherweise alle Träger, also Landkreise und kreisfreien Städte, Ausschüttungen von ihren Sparkassen bekommen, weil im wesentlichen alle Sparkassen zwischenzeitlich eine Sicherheitsrücklage oberhalb der 4 Prozent - gemessen an der Bilanzsumme - haben. Das wird viele Landkreise und kreisfreie Städte freuen, weil es - auch darauf haben Sie zu Recht, Frau Ministerin, verwiesen - sachgerechter ist, wenn ein politisches Gremium über die Verwendung von Jahresüberschüssen entscheidet, weil das mehr Transparenz bringt, mehr demokratische Kontrolle. Natürlich wissen wir, dass Vorstände von Sparkassen und mancher Verwaltungsratsvorsitzender - die sind ja geboren aus ihrem Amt, also die Oberbürgermeister und Landräte - viel lieber im Rahmen des Sponsorings Mittel der Sparkassen vergeben. Das wird auch künftig noch so sein, das Sponsoring wird weiterhin seine Bedeutung erhalten, aber jetzt kommen wir endlich auch in eine Phase nach 18 Jahren, dass die Landkreise und kreisfreien Städte am wirtschaftlichen Erfolg der Sparkassen teilhaben, und zwar unmittelbar. Bisher hatten sie ja mittelbar durchaus auch Anteil am Erfolg, wenn ich mal von den zwei Fällen in Mühlhausen und Jena absehe, wo die damaligen Gewährträger auch die wirtschaftlich angeschlagenen Sparkassen finanziell wieder stärken mussten.

Zwischenzeitlich sind alle Sparkassen gut aufgestellt. Wir haben das immer begrüßt, die Angriffe auf das Sparkassenwesen sind zunächst abgewehrt. Mit dem jetzigen Gesetzentwurf wird von der Landesregierung eine Entwicklung eingeleitet, die aus unserer Sicht in die richtige Richtung geht, aber nur halbherzig. Wir werden im parlamentarischen Verfahren den Gesetzentwurf der Landesregierung weiter qualifizieren, um tatsächlich die von Ihnen formulierte Zielstellung zu erreichen. Danke schön.

Für die SPD-Fraktion hat sich Abgeordneter Dr. Pidde zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Finanzministerin hat das Zweite Gesetz zur Änderung des Thüringer Sparkassengesetzes eingebracht und auch schon erläutert, worum es bei dem Gesetzentwurf gehen soll. Einerseits haben wir etliche sehr starre Regeln im Vergleich zu anderen Bundesländern; dort muss über eine Lockerung beraten werden. Andererseits, eben fiel der Begriff „demokratisch gewählte Mitglieder des Kreistags, die Verwaltungsräte“, ihr Entscheidungsspielraum soll erhöht und ihre Verantwortung erweitert werden. Das betrifft unter anderem diese Ausschüttungsregelung, über die hier gesprochen worden ist. Es betrifft die Bestellung der

Vorstandsmitglieder sowie die Abberufung und andere Punkte.

Sind die Zeichen richtig gesetzt im Gesetzentwurf? Das werden die Detailprüfungen der einzelnen Regelungen zeigen, wenn wir den Gesetzentwurf im Haushalts- und Finanzausschuss beraten. Ich beantrage hiermit die Überweisung an diesen. Bei den Neuregelungen, meine Damen und Herren, sollten wir eine vernünftige Balance wahren, einerseits die kommunale Selbstverwaltung zu stärken und andererseits aber auch die Solidität und die Stabilität der Thüringer Sparkassen im Auge behalten. Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Für die CDU-Fraktion hat sich der Abgeordnete Mohring zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will nicht versäumen, Herrn Kleinheyer stellvertretend für den Verband zu begrüßen, der unserer Debatte beiwohnt, und will ihm deshalb auch gleich zurufen, aber auch ins Parlament noch einmal sagen, dass wir den Thüringer Sparkassen insbesondere sehr dankbar sind für ihre Wettbewerbsposition, die sie sich erarbeitet haben in den vergangenen Jahren in Thüringen, sie haben eine ausgezeichnete Situation. Vor allen Dingen will ich das deshalb sagen, weil uns nach wie vor die Sparkassen als regional verwurzelte Kreditinstitute wichtig sind. Das habe ich auch aus den anderen Reden herausgehört. Deshalb sind wir der Landesregierung sehr dankbar, dass sie mit einem ausgewogenen Entwurf zur Änderung des Sparkassengesetzes auch dazu beigetragen hat, dass die Grundstrukturen im kommunalen Sparkassenwesen unverändert bleiben. Das ist auch die Botschaft, die wir in die Beratung im Haushalts- und Finanzausschuss mitnehmen. Auch im Rahmen der Anhörung wollen wir uns vor allem den Fragen zuwenden, die insbesondere auch noch einmal von Verbandsseite angesprochen wurden. Ich will sie noch einmal nennen, weil wir zusehen wollen, dass wir eine ausgewogene Anhörung und Beratung zum Entwurf durchführen wollen, die insbesondere die Frage der Pflichtzuführung zu den Rücklagen betrifft, aber auch die Option zur Übertragung der Sparkassenträgerschaft auf den Verband. Das sind offene Fragen, die wir prüfen wollen, ergebnisoffen. Ich denke aber, dass wir am Ende des Tages, das ist das Entscheidende, ein zukunftsfähiges Sparkassengesetz machen wollen, was auch berücksichtigt, dass man mit den Sparkassen nicht tagaus, tagein neu umgehen kann, sondern einen wichtigen und

geradlinigen und auch nachvollziehbaren Weg gehen müssen, damit sie das, was sich die Sparkassen an Positionen erarbeitet haben, auch in der Zukunft fortsetzen können, nämlich ein Bilanzvolumen von über 19 Mrd. € mittlerweile, ein Kreditgeschäft von knapp 8 Mrd. €. Das ist wichtig für unsere Thüringer Mittelstandswirtschaft und das ist vor allen Dingen wichtig für das Vertrauen der Kunden im ländlichen Raum und vor Ort. Das können nur die Sparkassen leisten und deshalb soll auch das Sparkassengesetz in diesen Rahmen eingebettet werden. Ich denke, wir werden am Ende der Beratungen im Ausschuss hier im Parlament ein gutes Sparkassengesetz verabschieden. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Mir liegen keine weiteren Redeanmeldungen mehr vor. Wollen Sie noch einmal, Frau Ministerin? Frau Finanzministerin Diezel.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, zwei ganz kurze Anmerkungen: Abgeordneter Kuschel, ich freue mich, dass Sie bei den Vorschlägen, die Ihre Partei immer macht, über die großen Strukturen in diesem Lande die kleinen Strukturen erkannt und entdeckt haben und jetzt ein großer Verfechter für diese kleinen Strukturen sind, wenn es um den Vorsitz beim Verwaltungsrat geht - je nachdem, Herr Kuschel, wie es gerade recht ist.

Ich möchte aber noch einmal Ausführungen zur Situation der Sparkassen machen, was das Eigenkapital betrifft. Die starren Regelungen, das hatte ich in meinem Vortrag gesagt, waren sehr richtig und notwendig, aber wir haben jetzt einen Punkt erreicht, an dem die Thüringer Sparkassen im Durchschnitt eine Eigenkapitalquote von 17,1 Prozent haben, während wir in Hessen eine Eigenkapitalquote von 13,5 Prozent haben. So haben sich die Zeiten geändert. Deswegen ist es richtig, dass wir jetzt diese Lockerung und diese Erhöhung der Eigenverantwortung der Verwaltungsräte vornehmen. Ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss und danke Ihnen.

(Beifall bei der CDU)