Protocol of the Session on July 11, 2007

Dann betonen die Vergabestellen, dass die Angebote eingehend zu prüfen sind und nicht pauschal den Zuschlag auf das billigste Angebot zu erteilen ist. Einige Vergabestellen haben umfangreiche Ausführungen dazu gemacht, welche Nachteile mit einer pauschalen Zuschlagserteilung auf das billigste Angebot verbunden seien. Die Problematik ist also den Vergabestellen sehr bewusst. Im Hinblick auf die Prüfung von Lohnkosten und Tarifverträgen ist die Beantwortung der Fragen recht unterschiedlich gewesen. Hervorzuheben ist dabei, dass die Vergabestellen die Einhaltung der Tarifverträge auch ohne gesetzliche Regelungen prüfen werden. Viele Vergabestellen fordern eine Mindestlohnerklärung oder Tariftreueerklärung. Obwohl z.B. der staatliche Hochbau Tariftreueerklärungen fordert, sind noch keine Unternehmen wegen eines Verstoßes dagegen ausgeschlossen worden. Das Thüringer Liegenschaftsmanagement hat dagegen auch ohne Forderung einer Tariftreueerklärung verschiedene Firmen wegen unangemessen niedriger Lohnkosten bei Reinigungs- oder Überwachungsleistungen von der Vergabe ausgeschlossen. Das Problem bei Bauleistungen besteht darin, dass das Bauwerk einschließlich Lieferung und Leistung ausgeschrieben wird und die Lohnkosten damit nicht aus dem Angebot ableitbar sind. Die Vergabestellen haben zu Recht darauf hingewiesen, dass eine Tariftreue- oder Mindestlohnerklärung nicht von der Prüfung der Angemessenheit der Angebote und der Eignung der Bieter befreie. Nur dann, wenn der Bieter die Erklärung nicht abgebe, kann er bereits aus formalen Gründen ausgeschlossen werden. Dies kommt aber nach den Erfahrungen der Vergabestellen kaum vor. Es sind also keine Ausreden, Herr Kollege Gerstenberger, sondern die Erklärungen werden abgegeben, auch wenn keine Tarifbindung vorliegt. Eine Erleichterung bieten die Tariftreueerklärungen und Mindestlohnerklärungen damit natürlich nicht, meine Damen und Herren. Eine Vergabestelle hat diese Erklärungen auch als „Feigenblätter“ bezeichnet, denn die Vergabestellen haben Umgehungspraktiken geschildert. Das Thüringer Liegenschaftsmanagement verweist schließlich auf den erheblichen Verwaltungsaufwand, ohne damit sicher

stellen zu können, dass das Geld den Arbeitnehmern zugute komme.

Herr Kollege Pilger, schalten und walten können die Firmen, die ohne Tarif arbeiten, auch nicht, sondern es gibt sehr wohl die Regelung zum Mindestlohn, das muss man mal deutlich sagen, weil das auch gerade durch die Vergaberichtlinie festgelegt ist. Unter Mindestlohn geht kein öffentlicher Auftrag raus. Sie haben so den Eindruck erweckt, als ob hier Willkür herrscht und der Unternehmer könne zahlen, wie er möchte. Das ist in jedem Fall nicht der Punkt. Ich habe, Herr Kollege Matschie - und ich bleibe bei dieser Auffassung - beim letzten Mal zu Ihnen gesagt, dass Sie möglicherweise in diesem Fall von einer Erfahrung der Dakota-Indianer partizipieren sollten, die da heißt: „Wenn man auf einem toten Pferd sitzt, sollte man absteigen und nicht weiterreiten“.

(Beifall bei der CDU)

Diese Weisheit ist dann auch noch so, dass manche

(Zwischenruf Abg. Matschie, SPD: Na, dann steigen Sie mal ab.)

diese Lehre nicht annehmen, sondern sagen: Wir lassen das tote Pferd 48 Stunden ruhen und schauen dann, ob es vielleicht noch einmal laufen kann. Sie haben also nach zwei Jahren Ihr Gesetz wieder hochgeholt und haben gedacht, Sie könnten uns damit vielleicht überlisten oder von unserem Standpunkt abbringen.

Was ich überhaupt nicht verstehe, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, ist der Versuch des Kollegen Gerstenberger, den Entschließungsantrag hier förmlich zu verunglimpfen. Ich sage Ihnen auch gleich, wieso ich das meine. Was mich etwas wundert, Herr Kollege Döring, ist, dass aus Ihren Reihen zu dieser Unvernunft auch noch Beifall kommt. Ich will Ihnen mal sagen: Wir haben natürlich mit dem Entschließungsantrag nichts Neues erfunden. Wir haben ein ähnliches Bündnis, ich habe es im Ausschuss ja für meine Fraktion angekündigt. Wir haben in Sachsen-Anhalt ein Bündnis für faire Regeln und interessanterweise - deshalb sage ich das gerade in Ihre Reihen hinein - auf Bundesebene gibt es drei Bündnisse gegen Schwarzarbeit, die alle durch Ihren und den Finanzminister dieser Bundesregierung, Herrn Steinbrück, aufgelegt worden sind. Es gibt das bundesweite Bündnis in der Bauindustrie; ich habe hier die Schriften der Bündniserklärung gegen Schwarzarbeit im Fleischereihandwerk und ich habe das auch von dem Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe. Wenn Sie in diese Sachen reinschauen, dann steht da ganz deutlich „Schärfung des allgemeinen Bewusstseins für die negativen Folgen von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung“, „För

derung eines fairen Wettbewerbes“, „ordnungsgemäße Entrichtung der Steuern“, also all die Punkte, die wir in unserer Entschließung auch haben. Herr Gerstenberger, wenn Sie so negativ über unseren Entschließungsantrag reden, dann müssen Sie das nicht der CDU in die Schuhe schieben, sondern dann müssten Sie natürlich die SPD gleich mit verhaften.

(Zwischenruf Abg. Dr. Scheringer-Wright, Die Linkspartei.PDS: Das war aber Ihr Entschließungsantrag.)

Ich meine, dass wir mit diesem Entschließungsantrag in diesem spannenden Feld - auskömmliche Löhne und gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung - einen weiteren Schritt setzen. Deshalb, Herr Kollege Pilger, bin ich froh über die Ankündigung von Ihnen, dass Ihre Fraktion nicht das tote Pferd weiterreiten will, sondern auch auf ein frisches Pferd mit aufsteigt und den Entschließungsantrag meiner Fraktion mit unterstützt. Ich bitte Sie also daher um Ihre Zustimmung zum Entschließungsantrag und darf für meine Fraktion sagen, den Gesetzentwurf der SPDFraktion lehnen wir ab.

(Beifall bei der CDU)

Mir liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen von Abgeordneten vor. Ich erteile das Wort Minister Reinholz.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Diskussion um den Gesetzentwurf der SPD erinnert mich so ein bisschen an das Schwarze-Peter-Spiel. Die Linkspartei.PDS und SPD wollen der CDU-Fraktion und der Landesregierung unbedingt den schwarzen Peter für Lohndumping bei öffentlichen Aufträgen zuschieben. Spielregeln soll es dabei aber keine geben. So wird der Hinweis auf die von der Europäischen Kommission geäußerten europarechtlichen Bedenken damit abgetan, dass sich die CDU hinter rechtlichen Bedenken versteckt. Wären wir untätig gewesen, hätte ich für den Vorwurf ja noch ein gewisses Verständnis, aber so ist es ja nun mal nicht.

Herr Abgeordneter Pilger, die Beantwortung Ihrer Kleinen Anfrage zur Vergabemittelstandsrichtlinie hat doch gezeigt, dass sich die Thüringer Auftraggeber des Themas angenommen haben. Unser aller Ziel ist die Vermeidung von Lohndumping - da sind wir uns doch sicher einig -, nur gehen wir eben unterschiedliche Wege. Das ist Politik und das hat für

meine Begriffe nichts mit Verstecken zu tun. Nehmen wir mal, Herr Pilger, das Bewachungsgewerbe. Der Stundenlohn von 5 € ist wirklich bedenklich niedrig. Doch Ihr Gesetzentwurf wird daran überhaupt nichts ändern. Dieser Stundenlohn ist nämlich zwischen den Tarifparteien vereinbart. Er ist der Tariflohn.

(Zwischenruf Abg. Matschie, SPD: Des- halb wollen wir auch noch einen gesetz- lichen Mindestlohn.)

Mit Ihrem Vergabegesetz verpflichten Sie den Auftragnehmer lediglich, sich daran zu halten. Da frage ich mich, was das soll. Daran ist er sowieso schon über den Tarifvertrag gebunden.

Sie haben mir entgegengehalten, dass Sie den öffentlichen Auftraggebern Rechtssicherheit geben wollen, wenn Sie einen nicht tariftreuen Auftragnehmer von der Auftragsvergabe ausschließen. Anders als Sie es tun, will ich Ihnen das Recht nicht absprechen, rechtliche Argumente einzubringen. Nur besteht denn dann wirklich Rechtssicherheit? Genau diese Frage liegt dem Europäischen Gerichtshof ja zur Entscheidung vor. Die Europäische Kommission sieht im Tariftreuegesetz von Niedersachsen, was ja letztendlich Ihre Vorlage war, einen Verstoß gegen die Dienstleistungsfreiheit und die EG-Entsenderichtlinie. Dabei verweist sie insbesondere auf das in Deutschland bestehende System zur Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen. Genau diesen Weg, Herr Pilger, bin ich gegangen. Der Tarifvertrag im Bewachungsgewerbe wurde für Thüringen für allgemeinverbindlich erklärt. Für Arbeitnehmer hat das nämlich den Vorteil, dass sie nicht nur bei öffentlichen Aufträgen abgesichert sind, sondern auch beim Einsatz in privaten Einrichtungen. Wir haben also die Instrumente. Es gilt, sie einfach nur zu nutzen.

Sie können an dieser Stelle auch die Mindestlohndiskussion führen. Sehr beliebt ist es ja immer wieder, die Thüringer Friseure an den Pranger zu stellen. Aber abgesehen davon, dass mir nicht bekannt ist, dass jemals ein Thüringer öffentlicher Auftraggeber Friseurleistungen ausgeschrieben hätte, verweise ich hier jedoch auf die zwischen den Koalitionsfraktionen auf Bundesebene erreichten Kompromisslösungen. Jetzt sind die Tarifparteien nämlich gefordert, bundesweite Mindestlohntarifverträge in weiteren Branchen auszuhandeln. Für die Bereiche, die vom Tarifrecht nun mal nicht erfasst werden, hat der Bund das Mindestarbeitsbedingungengesetz, was wir ja in Deutschland schon seit 1952 haben, einfach mal wieder gangbar zu machen. Abgesehen davon ist es nicht so, wie von der SPD-Seite behauptet, dass nur ein Bruchteil der öffentlichen Aufträge einem Mindestlohn oder allgemeinverbindlichen Tarif

vertrag unterliegt. Meines Erachtens können die Lieferaufträge ja hier auch keine Berücksichtigung finden. Zu Recht sieht Ihr Gesetzentwurf dafür auch keine Tariftreue vor.

Wenn Sie auf die Zahl der sonstigen Vergaben in der Anlage zur Beantwortung der Kleinen Anfrage Nr. 1176 zurückgreifen, kann ich meinerseits auf die Beantwortung zur Frage 2 der Kleinen Anfrage hinweisen. Daraus ergibt sich nämlich, dass einige Vergabestellen auch jede kleinste Lieferbestellung inzwischen aufgenommen haben. Aus der Anzahl Schlussfolgerungen zu ziehen, meine Damen und Herren, wäre wirklich, Äpfel mit Birnen zu vergleichen.

Der Schwerpunkt der Auftragsvergaben liegt nun mal im Baugewerbe und da gibt es ja bekanntermaßen einen Mindestlohn in Höhe von 8,90 € bzw. 9,80 € je Stunde. Auch im Abbruchgewerbe und im Maler- und Lackiererhandwerk bestehen Mindestlöhne. Das Gebäudereinigerhandwerk ist vor Kurzem in das Arbeitnehmerentsendegesetz aufgenommen worden. Das Bewachungsgewerbe habe ich ja eben schon erwähnt.

Für Lieferleistungen sieht Ihr Gesetzentwurf - und das zu Recht - keine Tariftreue vor. Welche wesentlichen Leistungen sind denn dann noch nicht erfasst? Sagen Sie jetzt bloß nicht: der ÖPNV. Niedersachsen hatte den ÖPNV ursprünglich im Tariftreuegesetz drin. Er wurde aber wieder gestrichen, weil die Vielzahl der Tarifverträge in diesem Bereich den Vollzug für die Vergabestellen einfach unmöglich gemacht hat.

Damit habe ich jetzt noch ein paar weitere Stichwörter genannt, nämlich Tariftreuegesetz Niedersachsen und das Thema Vollzug, worauf ich gern noch einmal eingehen möchte. Die Abgeordneten der SPD und PDS halten gern Tariftreuegesetze der CDUgeführten Länder hoch. Dabei handelt es sich jedoch ausschließlich um Westländer. Wenn Sie sich mal die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Berliner Tariftreuegesetz angesehen hätten, wäre Ihnen der Unterschied auch klar geworden. So hat der Berliner Gesetzgeber den Abschottungszweck seines Gesetzes gegenüber dem billigeren Brandenburger sogar ausdrücklich ins Gesetz geschrieben. Die billigere Konkurrenz aus den neuen Ländern will man damit einfach vermeiden. Dabei setzt man einfach auf Abschreckung. Nur ein Thüringer Tariftreuegesetz wirkt weder abschottend noch abschreckend.

Herr Pilger, Sie haben zudem auf den Wunsch der tarifgebundenen Unternehmen hier hingewiesen, vor nicht tarifgebundenen Unternehmen geschützt zu werden. Sicherlich ist dieser Wunsch der Unternehmen nachvollziehbar, aber wir können nun mal nicht

jeden Wunsch eines Unternehmers im Gesetz regeln.

Eben habe ich die Anwendungsbreite der Mindestlöhne und der allgemeinverbindlichen Tarifverträge auf öffentliche Aufträge dargestellt. Der Wettbewerb ist in diesen Bereichen aus übergeordneten sozial- und arbeitsmarktpolitischen Erwägungen ausgeschlossen. Aber wo nun sollen wir die Grenze der Einflussnahme auf den Wettbewerb ziehen, frage ich. Genauso kann der tarifgebundene Straßenbauer vor dem Wettbewerb des ebenfalls tarifgebundenen Landschaftsbauers, der aber einen geringeren Lohntarif hat, Schutz einfordern. Hier gehen unsere Wege einfach aufgrund unterschiedlicher politischer Überzeugung ein wenig auseinander. Eingriffe in den Wettbewerb müssen meines Erachtens immer gerechtfertigt werden. Der Wettbewerb ist nun mal kein Werkzeug für Tarifpolitik. Die Vergabe öffentlicher Aufträge hat der Gesetzgeber gerade im Gesetz gegen die Wettbewerbsbeschränkung geregelt, weil er die wirtschaftliche Verwendung von Steuergeldern über den Wettbewerb gewährleisten will. Abschottung, der Schutz bestimmter Unternehmen, die Regulierung der Lohnhöhe stehen dem nun einmal diametral gegenüber. Hier sind andere Politikfelder gefragt. Das Kartellrecht soll und kann kein Mittel sein, um sozialpolitische Ziele umzusetzen.

(Beifall bei der CDU)

Herr Pilger, Sie verweisen auch auf das EG-Vergaberecht, welches solche Möglichkeiten enthält; das ist richtig, dass das EG-Vergaberecht entgegen eines Beschlusses des Bundesrates solche Möglichkeiten vorzieht. Zu bedenken, meine Damen und Herren, ist jedoch, dass das EG-Vergaberecht nicht wie in Deutschland im europäischen Kartellrecht verankert ist. Außerdem sagt die Europäische Kommission in ihrer Stellungnahme zum Vorlagebeschluss des Oberlandesgerichts Celle selbst, dass diese Möglichkeiten nur im Einklang mit dem EG-Vertrag genutzt werden dürfen. Die Tariftreue ist nach Auffassung der Kommission jedoch europarechtswidrig.

Zum Schluss noch ein paar Worte zum Vollzug: Nordrhein-Westfalen hat sein Tariftreuegesetz insbesondere wegen der Vollzugsprobleme wieder abgeschafft. Wir haben die Thüringer Vergabestellen gefragt; die meisten von ihnen fordern sogar Tariftreue und Mindestlohnerklärungen von Unternehmen ab. Ob der Tariflohn aber dann tatsächlich in den Taschen der Arbeitnehmer landet, haben sie bezweifelt, jedenfalls wurde die Kontrollmöglichkeit ausgeschlossen. Eine Vergabestelle bezeichnete die Erklärung sogar als „Papiertiger“, das steht unseren Bemühungen zum Abbau von Bürokratie und Deregulierung gerade entgegen. Ich denke, es gilt zunächst, das Vorhandene zu optimieren. Daher unterstütze

ich ausdrücklich die Initiative der Tarifvertragsparteien zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und für faire Regeln, wobei die Einhaltung von Mindestlöhnen dort auch genannt wird. Der schwarze Peter, meine Damen und Herren, gehört den schwarzen Schafen unter den Bewerbern um öffentliche Aufträge. Diesen gegenüber, bin ich der festen Überzeugung, gilt es, die vorhandenen Spielregeln auch durchzusetzen. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Mir liegen keine weiteren … Bitte, Abgeordneter Pilger.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, nach dem, was ich gerade sowohl aus den Reihen der CDU-Fraktion als auch vom Minister gehört haben, bin ich nicht sicher, dass wir uns einig sind, dass wir Lohndumping vermeiden wollen. Ich glaube, dass Sie recht haben, Herr Minister, dass unsere politischen Überzeugungen in der Frage, die wir heute hier behandeln, auseinandergehen. Ich bin auch froh, dass ich an der Stelle nicht Ihren Weg und den der Regierungsfraktion gehen will.

(Beifall bei der SPD)

Sie haben hier wieder einmal rechtliche Bedenken vorgetragen, Sie haben uns den zahnlosen Tiger Vergabemittelstandsrichtlinie vorgeführt und Sie haben...

Herr Abgeordneter Pilger, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Schwäblein?

Nur den Satz, Herr Schwäblein, ja. Und Sie haben hier auf der anderen Seite deutlich gesagt, wenn der Europäische Gerichtshof eine Entscheidung trifft, die nicht der Auffassung entspricht, die Sie hier vertreten und die Sie erwarten, auch dann wird es in Thüringen kein Vergabegesetz geben. Herr Schwäblein, bitte.

Bitte, Herr Abgeordneter Schwäblein, Ihre Zwischenfrage.

Sehr geehrter Herr Kollege Pilger, sind Sie bereit, mich in das Geheimnis einzuweihen, wie man spontane Reden ablesen kann?

Das kann ich Ihnen sagen. Die Stichpunkte beziehen sich noch auf den Entschließungsantrag und der Rest sind meine handschriftlichen Notizen aus den Reden der beiden Vorredner aus Ihren Reihen. Herr Schwäblein, ich weiß, dass Sie ein begnadeter Redner sind, auch frei reden können. Ich halte es auch für richtig, dass man lieber mit Stichworten fundierter redet als ohne, sich hier hinstellt und dann Mist erzählt.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS, SPD)

Wenn ich mir das einmal so vorstelle, wie Sie hier erzählen: Vollzug von Gesetzen, wir können nicht sicherstellen, die Erfahrungen Nordrhein-Westfalens zeigen, dass dieses Gesetz von den Behörden nicht unbedingt umgesetzt werden konnte, in vielen Fällen eben die schwarzen Schafe nicht erwischt werden. Wenn das die Argumentation für die Wirksamkeit oder überhaupt den Grund für ein Gesetz darstellt, dann erwarte ich aus Ihren Reihen eine massive Welle von Entrümpelungen von Strafrechtsvorschriften, in denen bekannt ist, dass Dunkelziffern sehr hoch sind. Das Erste, was ich von der CDUFraktion erwarte, ist, dass sie eine Bundesratsinitiative initiiert, in der gesagt wird, wir wissen das vielleicht - und das ist auch meine persönliche Lebenserfahrung - 1 Prozent der Leute, die Geschwindigkeitsbegrenzungen nicht einhalten, geblitzt und erwischt werden. In Zukunft werden wir diese Geschwindigkeitsbegrenzungen aufheben, weil, es hält sich ja doch keiner daran. Das kann doch wohl nicht der Sinn und der Zweck von gesetzlichen Regelungen sein, der Grund dafür, so etwas zu machen. Ich hoffe, Herr Mohring, dass das Ihre Entscheidung zum Vergabegesetz verändert, ich hoffe nicht, dass Sie dafür sind, dass Geschwindigkeitsbegrenzungen grundsätzlich aufgehoben werden.

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Das haben Sie ja gerade gesagt.)

Sie sollten an der Stelle als CDU doch wirklich hier hingehen und ehrlich den Leuten sagen, wir wollen nicht, dass tariflich gebundene Unternehmen vor ruinösem Wettbewerb geschützt werden; wir wollen nicht, dass verhindert wird, dass Menschen zu Löhnen arbeiten müssen - auch wenn Aufträge aus Steuergeldern bezahlt werden -, von denen ein Lebensunterhalt nicht abgesichert werden kann; und wir wollen auch keine Stabilisierung des Tarifsystems.

Das wäre ehrlicher als das, was Sie hier veranstaltet haben. Danke schön.

(Beifall bei der SPD)

Herr Matschie, halten Sie Ihre Wortmeldung aufrecht? Bitte, ich erteile Ihnen das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Herr Kretschmer, Sie kamen wieder mit Ihrer Geschichte vom toten Pferd, das hier geritten wird. Ich glaube, Sie haben nicht begriffen, was in diesem Land los ist, zu welchen Bedingungen Menschen teilweise in diesem Land arbeiten müssen.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS, SPD)