Die weiteren Gesetzesänderungen betreffen die Versorgungswerke der Kammerangehörigen und das Rügerecht, von dem hoffentlich nicht oft Gebrauch gemacht werden muss. Aufgrund der Nummer 8 b der Beschlussempfehlung, die das auch von der CDU im Bund mit beschlossene GKV-Modernisierungsgesetz kontrahiert, können wir dem Gesetzentwurf in Gänze nicht zustimmen. Ich danke.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, es war schon gesagt worden bei der ersten Lesung am 09.09., als wir uns mit diesem Gesetz erstmals hier befasst haben, dass wir uns dabei nach EUVorgaben, nach Richtlinien richten müssen. Insofern ist das drohende Vertragsverletzungsverfahren ein Stückchen der Grund dafür, dass wir uns jetzt so intensiv und auch so schnell letztendlich mit diesem Gesetz beschäftigen müssen. Ich möchte aber gleich eingangs ein paar Sätze dazu sagen, warum das natürlich jetzt auch in dieser Intensität geschehen ist.
Wir haben den Entwurf der Landesregierung, das konnten wir feststellen im Ausschuss, der im Frühjahr dieses Jahres als Referentenentwurf erarbeitet wurde, der dann im Sommer dieses Jahres dem Landtag zugeleitet wurde, aber Sie selbst wissen, wir hatten dazwischen Wahlen, wir hatten zwischendurch die Konstituierung des Parlaments, wir hatten die Sommerpause, so dass wir also in der ersten regulären Plenarsitzung nach der Sommerpause uns mit diesem Gesetzentwurf beschäftigt haben. Ich habe auch damals schon bei der Einbringung dieses Gesetzentwurfs gesagt, wir müssen diesen zügig behandeln, gleichwohl wollen wir aber in einem Anhörungsverfahren die Betroffenen beteiligen; beides ist geschehen.
Sie haben auf die Verfahrensweise im Ausschuss verwiesen und wie wir im Ausschuss diskutiert haben. Dazu muss ich Ihnen sagen: Natürlich ist es, wenn man zügig beraten will, ein ungewöhnliches Verfahren, dass man Änderungsanträge erst im Ausschuss vorlegt und im Ausschuss auch miteinander diskutieren kann. Wir haben aber im Ausschuss breiten Raum gehabt, um diese Änderungsanträge miteinander zu diskutieren. Ich möchte da schon ein Stückchen kritisch sagen - Frau Künast und der Frau Fuchs, was Sie auch gerade angemerkt haben -, es kann eben nicht angehen, dass wir uns im Ausschuss fast die Hälfte der Zeit damit beschäftigen, eine Verfahrensweise zu klären, und den Rest der Zeit uns damit beschäftigen, inhaltlich darüber zu diskutieren. Auch das, was Frau Künast jetzt hier gerade vorgetragen hat, bezog sich im Wesentlichen auf die Verfahrensweise zu den Anträgen. Ich hätte mir gewünscht, dass auch von den Oppositionsparteien entsprechend inhaltliche Anregungen gekommen wären. Die schriftlichen Stellungnahmen, die wir bekommen haben, die wir von der Landestierärztekammer, von der Apothekerkammer, von den Ärztekammern, vom Marburger Bund bekommen haben, die lagen Ihnen als Opposition genauso vor, zum gleichen Zeitpunkt wie uns als regierungstragende Fraktion. Wir haben uns damit auseinander gesetzt, wir haben daraus Änderungsanträge gemacht. Von beiden Seiten der Oppositionsparteien kamen keinerlei Änderungsanträge. Das muss man an dieser Stelle schon kritisieren, wenn wir uns im Ausschuss ausschließlich mit 21 Änderungsanträgen der Fraktion der CDU auseinander setzen.
Ein weiterer Punkt: Wir haben uns im Ausschuss ausschließlich mit Änderungsanträgen beschäftigt, die schriftlich in den Stellungnahmen enthalten waren. Wir haben uns nichts Neues ausgedacht. Wir haben nicht gesagt, wir überrollen Sie mit Vorschlägen, die nicht schriftlich vorlagen. Ihnen war es genauso möglich wie uns, sich entsprechend in den Arbeitskreisen der Fraktionen inhaltlich damit auseinander zu setzen, mit Fachreferenten dazu zu diskutieren oder aber auch bei den Kammern entsprechend rückzufragen. Insofern lasse ich zwar Ihren Einwurf gelten, dass es alles sehr kurzfristig war, ich betone aber, es war nicht unmöglich, sich entsprechend auch intensiv inhaltlich damit auseinander zu setzen.
Eine Bemerkung noch: Wir haben natürlich im Ausschuss nicht alle Änderungsanträge berücksichtigen können. Wir haben aber auch Änderungsanträge im Ausschuss diskutiert, die infolgedessen natürlich zu Nachfragen noch führen können und zu Nachfragen geführt haben. Ein Beispiel dafür ist der Ihnen heute vorliegende Änderungsantrag, der auf die Wünsche oder auf die Anregungen der Landestierärztekammer zurückzuführen ist. Die Landestier
ärztekammer hat nämlich festgestellt, dass wir den § 20 geändert und explizit die Ärzte, die Apotheker, die Psychotherapeuten aufgenommen haben und dass sie als Landestierärzte in dieser Erwähnung nicht enthalten sind. Es geht um die durchaus strittig zu diskutierende Frage, inwieweit die Ausübung des Berufs an die Niederlassung gebunden ist. Wir selber haben in der Diskussion dann auf Anregung oder auf Hinweis der Landestierärztekammer uns darauf verständigt, dass wir auch die Landestierärzte in diesen Passus mit aufnehmen wollen, und das entgegen dem, Frau Kollegin Thierbach, was wir im Vorgespräch schon mal hatten, schon in dem Bewusstsein, dass wir die Tierärzte für wichtig halten in diesem Gesetz auch entsprechend gleiche Berücksichtigung zu finden. Ihren Einwurf, dass es nach Ihrer Auffassung strittig ist, ob die Tierärzte zu den Heilberufen gehören oder nicht, kann ich für mich relativ klar beantworten. Das vorliegende Gesetz, was wir haben, regelt sehr explizit die Apotheker, die Ärzte, die Zahnärzte, die Psychotherapeuten und die Tierärzte. In dem Sinne werden wir selbstverständlich auch diese Regelung, was die Niederlassungsmöglichkeiten für Tierärzte angeht, in dieses Gesetz mit aufnehmen wollen. Der Änderungsantrag liegt Ihnen vor. Wir können gern dazu diskutieren, aber ich habe auch jetzt versucht, Ihnen unsere Position dazu im Gespräch hoffentlich deutlich zu machen.
Ein Letztes noch: Frau Künast, wenn Sie sagen, die Art und Weise, wie wir beraten haben, wäre unseriös, ich halte Ihnen noch mal entgegen: Ich bin gern dafür, dass wir darüber streiten, wenn wir unterschiedlicher Auffassung sind, ich bin gern dafür, dass wir uns im Ausschuss auch inhaltlich auseinander setzen, ich bin allerdings dagegen, wenn man hinterher dann so tut, als ob wir im Ausschuss nicht die Gelegenheit hatten miteinander zu sprechen. Wenn Sie Fragen haben, wenn Sie Änderungswünsche haben an diesem Gesetz, dann ist es für Sie als Oppositionsfraktion genauso möglich, Änderungsanträge einzubringen.
Ich bitte Sie um Zustimmung zu der vorliegenden Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit und um Zustimmung zu dem Ihnen heute vorgelegten Änderungsantrag der Fraktion der CDU. Vielen Dank.
Lieber Kollege Panse - ja, darf ich eine Frage stellen, das muss ich auch erst fragen. Danke. Wenn Sie richtig hingehört haben, habe ich nicht über die Art und Weise, wie wir im Ausschuss dann über die Inhalte diskutiert haben, eine kritische Bemerkung gemacht, sondern ich hatte eigentlich die Hoffnung, dass wir wirklich, wenn es um gemeinsame Intentionen geht - und das war ja signalisiert, wir haben alle gesagt, es ist unstrittig, wir müssen es tun, Sie haben die Gründe alle genannt -, dann können Sie nicht hier sagen, dass wir uns nicht intensiv mit den Inhalten...
Ah ja. Sind Sie der Meinung, dass wir inhaltlich dann wirklich auch fair miteinander diskutiert haben, aber die Art und Weise, wie Sie das eingebracht haben, trotzdem nicht als ganz fair einschätzen würden? Um nichts anderes ging es.
Da bin ich selbstverständlich nicht Ihrer Auffassung, wenn Sie genau hingehört hätten, hätten Sie gehört, dass ich mich im Wesentlichen gerade an Frau Kollegin Künast gewendet habe und die Frage, wie seriös man miteinander umgegangen ist. Ich bin sehr wohl der Auffassung, dass wir im Ausschuss miteinander diskutiert haben. Ich kritisiere aber, und das sage ich Ihnen deutlich, wenn Sie hier Änderungsthemen aufgreifen, wenn Sie hier Punkte zum Thema machen, über die wir jetzt im Plenum wieder diskutieren, worüber wir im Ausschuss nicht diskutiert haben, dass das nichts anderes ist als das, was Sie gerade beklagen, da sage ich Ihnen das Beispiel dazu: Wenn Sie hier darüber diskutieren, wie weit die Niederlassung eines Arztes dann dazu führen kann, dass wir im Osten Europas Ärzte abwerben, hat das für mich einen faden Beigeschmack. Wir haben bei der Einbringung des Gesetzes und wir haben im Ausschuss gesagt, wir wollen die Berufswahlfreiheit, wir wollen die Niederlassungsfreiheit, wir wollen aber auch die freie Wahl des Wohnortes eines Arztes, auch eines Arztes aus Osteuropa. Wissen Sie, das ist etwas vom Sprachgebrauch, das erinnert mich daran, als vor 1961 gesagt wurde, es werden Fachkräfte in der damaligen DDR abgeworben. Wenn wir ein freizügiges Europa wollen mit Niederlassungsfreiheit, aber auch mit der Wahl von Berufsfreiheit, auch Wohnortfreiheit, dann muss man diese Freizügigkeit, die man Ärzten in Ost und West, in Osteuropa, in Mitteleuropa und Westeuropa einräumt, entsprechend auch tatsächlich bekräftigen können. Das kritisiere ich. Wenn Sie das hier ansprechen vor dem Plenum, dann ist das auch ein
Punkt, wo ich Ihnen sage, da kann man den Ball zurückspielen und kann sagen, dies ist nichts anderes als das, was Sie gegenüber dem Ausschuss kritisiert haben.
Danke schön. Gibt es weiteren Diskussionsbedarf? Ist das eine Wortmeldung? Bitte schön, dann erteile ich Ihnen das Wort.
Frau Präsidentin, lieber Herr Panse, ich will die Diskussion nicht unnötig verlängern. Sie müssen bitte richtig hinhören.
Ich habe bei dem Thema, was Sie jetzt angesprochen haben, wo Sie mir so hintenrum, vielleicht noch so etwas wie Ausländer..., ja. Sie wissen ganz genau, Sie kennen die Diskussion jetzt schon über Jahre, dass ich gesagt habe: Es wird den Bürgern nicht vermittelbar sein "in größerer Anzahl". Das heißt, natürlich, es ist völlig normal, dass hier auch - wir haben das sogar, wir haben Partnerschaften, wo Ärzte aus den osteuropäischen Ländern hierher kommen und Lehre machen, andere hinfahren, wo sie sich hier niederlassen. Das ist doch alles korrekt und in Ordnung. Sie müssen bitte mal so fair sein und die Worte "in größerer Anzahl" beachten. Es gibt im Prinzip schon in einigen Ländern, wo Ärztemangel und Pflegepersonalmangel usw. ist, diese Bestrebung - das ist Tatsache, das ist Realität. Wissen Sie, es gibt ein Recht auf Nichtwissen, aber nicht ein Recht auf Ignoranz dessen, was sich in der Realität abspielt.
Und bezogen auf das, was Sie uns als Vorwurf machen, wir brächten hier kritische Fragen ein, die wir im Ausschuss nicht behandelt haben: Auch da müssen Sie bitte den Satz, den ich gesagt habe, mal richtig aufnehmen. Wir haben genau diese Fragen diskutiert und genau von Ihnen, die sie eingebracht haben, und auch von dem Vertreter der Regierung, der Jurist war, gab es auf diese Fragen keine klärende Antwort. Das habe ich gesagt.
Ja, keine klärende Antwort. Ich habe auch im Moment keine Antwort darauf und es ist kein Verbrechen, keinen Antrag einzubringen. Das ist die Frage und jetzt drehen Sie bitte nicht alles andere um.
Wir haben im Ausschuss gut darüber diskutiert, wir haben dann auch fair diskutiert. Aber trotzdem bleibe ich dabei, wir haben alle im Moment die Interviews aus der "Thüringer Allgemeinen". Da steht: "Wie gehen Sie mit dem politischen Gegner in Zukunft um?" Dann lesen Sie bitte mal nach. Bei sehr, sehr vielen, fast 90 Prozent, steht ein "fairer, kritischer Umgang" drin. Ich finde, was man öffentlich verkündet, sollte man auch in diesem Saal durchführen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, erlauben Sie mir drei Bemerkungen. Zwei davon sind fachlicher Natur, das beinhaltet Ihren eingebrachten Einwurf, ich sage, dass die Öffnung der Niederlassung in eigener auf die Öffnung in einer Praxis zu diesen Ausführungen kommt, wie Sie hier dargestellt haben. Diese Sorge teilen wir nicht. Das Zweite heißt: Wir sind natürlich der Meinung, dass in der Zeit, wo wir von Deregulierung reden, wir die Körperschaften, die wir zur Verfügung haben, stärken. Und das sind die Kammern und dafür stehe ich und, ich denke, das ist auch in ausgewogener Weise hier geschehen.
Jetzt noch eine Bemerkung zu der letzten Diskussion: Ich fühle mich natürlich als Neuer schon in einer sehr sonderbaren Weise. Für mich galt es bisher, dass, wenn wir ein Ziel haben, und zwar - da sind wir uns einig - die Verabschiedung dieses Gesetzes, dass dann auch zügig und fleißig gearbeitet wird. Das haben wir getan. Ich bitte dann zu unterlassen, diejenigen, die fleißig gearbeitet haben, zu beschimpfen, sie würden die anderen über den Tisch ziehen. Ich übertreibe jetzt auch. Ich bitte, dies in Zukunft doch zu unterlassen. Ich hoffe, dass wir Konstruktivität in Zukunft hier durchführen können, und bitte deshalb im Namen meiner Fraktion um Zustimmung zu diesem Antrag.
Danke schön, Herr Abgeordneter Gumprecht. Das Wort hat der Vertreter der Landesregierung, Herr Minister Dr. Zeh.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, heute wird Ihnen im Rahmen des zweiten Plenardurchgangs das Vierte Änderungsgesetz zum Thüringer Heilberufegesetz vorgelegt. Das haben meine Vorredner alle gesagt und ich unterstütze es auch noch einmal: Es dient vornehmlich der Abwendung eines drohenden EUVertragsverletzungsverfahrens. Diesbezüglich sind alle Länder in der Pflicht, ihre Heilberufegesetze entsprechend zu novellieren. Die Umsetzung der EURichtlinie in Landesrecht führt dazu, dass es zukünftig auch in Deutschland keine zweigleisige Weiterbildung in der Allgemeinmedizin mehr gibt. Mit der neuen Regelung im Heilberufegesetz, dass die spezifische Ausbildung in der Allgemeinmedizin als mindestens 3-jährige Weiterbildung angeboten werden muss und mit dem Abschluss "Facharzt" bzw. "Fachärztin für Allgemeinmedizin" endet, können im EUAusland nach drei Jahren erworbene Abschlüsse auch in Deutschland anerkannt werden. Die Ausgestaltung der Ausbildung in Deutschland liegt natürlich weiterhin in der Zuständigkeit der Landesärztekammer. Dabei ist sie gleichwohl an die Vorgaben der EU-Richtlinie gebunden. Diese Richtlinie schließt natürlich die 5-jährige Weiterbildung in Deutschland selbstverständlich nunmehr mit ein. Damit sind wir einen Schritt weiter, die gegenseitige Anerkennung der Bildungsabschlüsse und die Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union sicherzustellen. Dies, meine Damen und Herren, ist das Hauptanliegen dieses Gesetzentwurfs. Die Notwendigkeit der Neuregelung ist offensichtlich und angesichts des drohenden Ärztemangels, insbesondere des Mangels an Allgemeinmedizinern, liegt die Umsetzung der EU-Richtlinie im ureigensten Interesse. Damit erhalten niederlassungswillige Mediziner aus dem EU-Ausland die Möglichkeit, sich auch in Deutschland niederzulassen. Frau Dr. Fuchs, ich halte es für müßig, darüber zu diskutieren, ob in Größenordnungen oder nicht. Wenn wir in der EU Freizügigkeit vereinbaren, dann muss sie uneingeschränkt gelten und dazu muss man auch stehen und kann dies nicht mit vielem Wenn und Aber abschwächen.
Meine Damen und Herren, das vorgelegte Änderungsgesetz enthält auch noch andere Aspekte, die ich hier kurz erwähnen möchte. So werden die Vorschriften über die Versorgungswerke der Kammern um die unter Gesetzesvorbehalt stehenden notwendigen Regelungen ergänzt. Dazu gehören z.B. Regelungen zur Altersrente, Berufsunfähigkeitsrente und Hinterbliebenenrente. Weiterhin sind Festlegungen
zu den Pflichtbeiträgen und zur Trennung der Vermögensmassen von Kammer und Versorgungswerk getroffen worden. Es wurde das Rügerecht unter dem Aspekt der Verhältnismäßigkeit überarbeitet und redaktionelle Korrekturen wurden vorgenommen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, mit diesen inhaltlichen Änderungen wurde der Gesetzentwurf in der 1. Plenarsitzung diskutiert. Die nunmehr noch von der CDU-Fraktion eingebrachten Änderungen ergaben sich aus den darauf folgenden Anhörungsverfahren. Ich habe es im Ausschuss auch gesagt, dass diese Änderungen notwendig geworden sind, denn mittlerweile wurden eine Musterweiterbildungsordnung und die Musterberufsordnung der Ärzte auf dem Deutschen Ärztetag endgültig beschlossen, und dies war, nachdem wir es in den Landtag eingebracht haben. Insofern gab es aus unserer Sicht überhaupt keine Möglichkeit im Gesetzgebungsverfahren, diese Fragen vorher schon mit einzubringen. Diese Änderungen jetzt tragen wesentlich zur Klarheit und zur Klarstellung bei. Ich bin der CDUFraktion außerordentlich dankbar, dass sie diese Anregungen der Kammern und die hier vorgetragenen anderen Anzuhörenden auch mit aufgenommen hat. Außerdem werden im CDU-Antrag Regelungen in das Heilberufegesetz aufgenommen, die der Durchführung des Gesundheitsstrukturgesetzes dienen. Hier möchte ich beispielsweise die Bildung von medizinischen Versorgungszentren und die Einführung einer neuen elektronischen Patientenkarte und eines damit im Zusammenhang stehenden Heilberufsausweises nennen. Demgemäß ist es notwendig, in dem gesetzlichen Regelwerk für die akademischen Heilberufe in allen Ländern neue rechtliche Grundlagen zu schaffen, die bisher noch nicht notwendig gewesen sind. Aus der bereits erwähnten neuen Musterweiterbildungsordnung und der Musterberufsordnung der Ärzte resultieren einige Änderungsanträge. Insbesondere ist hier die Änderung des § 20 Abs. 2 - neu - wichtig, da die Ausübung der Heilkunde nicht mehr wie bisher an die Niederlassung in eigener Praxis, sondern jetzt neu in einer Praxis gebunden ist. Ebenso sind in diesem Zusammenhang Tätigkeiten bei juristischen Personen des Privatrechts zu regeln. Darüber hinaus wurden redaktionelle Korrekturen im Rahmen der Aktualisierung und Anpassung beider Vorschriften an zwischenzeitlich - ich sage noch einmal zwischenzeitlich - vom Verfahren nach der Einbringung in den Landtag stattgefundenen Änderungen im Bereich der akademischen Heilberufe sowie des allgemeinen Lebensindexes vorgenommen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Landesregierung hat dieses Änderungsgesetz - das wurde bereits gesagt - aufgrund des drohenden Vertrags
verletzungsverfahrens eingebracht. Wir müssen dieses Gesetz verabschieden, damit dieses Vertragsverletzungsverfahren nicht weiter betrieben wird. Die Einbringung erfolgte in der Plenarsitzung am 9. und 10. September. Die Landesregierung legte das Änderungsgesetz vor, das zum einen das Land eben vor diesem Verletzungsverfahren bewahrt und zum anderen Anpassungen an die Entwicklungen, die sich bereits vollzogen haben und noch in letzter Instanz nach der Einbringung vollzogen haben, geregelt werden. Mit dem nun vorliegenden Änderungsgesetz wird meines Erachtens ein modernes und aktuelles Heilberufegesetz geschaffen, welches mit dem derzeitigen EU- und Bundesrecht nicht kollidiert.
Ich möchte noch einmal allen Beteiligten, die bei der Gesetzeserarbeitung mitgemacht haben, danken. Sie haben es ja auch ausdrücklich gesagt, Frau Dr. Fuchs, fair und auch konstruktiv wurde diskutiert, dafür natürlich noch einmal mein herzlicher Dank.
Ich danke Herrn Minister Dr. Zeh für seinen Beitrag. Es liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Deshalb beende ich die Aussprache und wir kommen damit zur Abstimmung. Wir stimmen als Erstes über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU ab, der Ihnen in Drucksache 4/347 vorliegt. Wer für diesen Änderungsantrag ist, den bitte ich um das Handzeichen. Wer enthält sich der Stimme? Wer ist gegen diesen Antrag? Damit ist dieser Antrag mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit, diese liegt in Drucksache 4/290 vor, unter Berücksichtigung der Annahme dieses Änderungsantrags, über den wir gerade abgestimmt haben, also in Drucksache 4/347. Wer ist für die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit, den bitte ich um das Handzeichen. Wer enthält sich der Stimme? Gibt es Gegenstimmen? Damit ist dieser Antrag mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung, der Ihnen in Drucksache 4/21 in zweiter Beratung vorliegt, und wir berücksichtigen dabei die Ergebnisse der Abstimmung über die Beschlussempfehlung in Drucksache 4/290. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Wer enthält sich der Stimme? Gegenstimmen? Damit ist mit Mehrheit dieser Gesetzentwurf angenommen.
Da dieser Gesetzentwurf in zweiter Beratung angenommen wurde, kommen wir jetzt zur Schlussabstimmung und ich bitte Sie, sich bitte bei der Schlussabstimmung entsprechend von den Plätzen zu erheben. Wer für diesen Gesetzentwurf ist, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Wer enthält sich der Stimme? Gegenstimmen? Damit ist dieses Gesetz mit Mehrheit in zweiter Lesung verabschiedet worden.
Meine Damen und Herren, wir kommen zum nächsten Tagesordnungspunkt. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 2 auf
Thüringer Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher und anderer Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 4/52 dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses - Drucksache 4/284 ZWEITE BERATUNG
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Damen und Herren Abgeordnete, das Thüringer Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher und anderer Vorschriften in Drucksache 4/52 wurde zur Plenarsitzung des Thüringer Landtags am 9. September 2004 von der Landesregierung eingebracht und per Beschluss dieses hohen Hauses an den Innenausschuss überwiesen. Der Innenausschuss behandelte seinerseits den Gesetzentwurf in seiner 3. Sitzung am 29. Oktober 2004 und stimmte diesem mit großer Mehrheit zu. Von besonderem Interesse für die Ausschussmitglieder waren dabei alle Fragen der künftig möglichen elektronischen Kommunikation zwischen Bürgern und Verwaltung des Landes. Wir vollziehen hier gesetzliche Möglichkeiten, die uns der Bundesgesetzgeber einräumt, und wir befinden uns mit den anderen Ländern in Deutschland hierbei in guter Gesellschaft. Die in diesem Gesetzentwurf weiter enthaltenen kleinen verwaltungsrechtlichen Änderungen entsprechen weiter Überlegungen, Erfahrungen und Erfordernissen aus der Praxis. Somit ersuche ich Sie, verehrte Abgeordnete, um Zustimmung zum Gesetzentwurf in Drucksache 4/52, der im Innenausschuss überwiegend einvernehmlich Zustimmung fand. Ich danke Ihnen.