Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Damen und Herren Abgeordnete, das Thüringer Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher und anderer Vorschriften in Drucksache 4/52 wurde zur Plenarsitzung des Thüringer Landtags am 9. September 2004 von der Landesregierung eingebracht und per Beschluss dieses hohen Hauses an den Innenausschuss überwiesen. Der Innenausschuss behandelte seinerseits den Gesetzentwurf in seiner 3. Sitzung am 29. Oktober 2004 und stimmte diesem mit großer Mehrheit zu. Von besonderem Interesse für die Ausschussmitglieder waren dabei alle Fragen der künftig möglichen elektronischen Kommunikation zwischen Bürgern und Verwaltung des Landes. Wir vollziehen hier gesetzliche Möglichkeiten, die uns der Bundesgesetzgeber einräumt, und wir befinden uns mit den anderen Ländern in Deutschland hierbei in guter Gesellschaft. Die in diesem Gesetzentwurf weiter enthaltenen kleinen verwaltungsrechtlichen Änderungen entsprechen weiter Überlegungen, Erfahrungen und Erfordernissen aus der Praxis. Somit ersuche ich Sie, verehrte Abgeordnete, um Zustimmung zum Gesetzentwurf in Drucksache 4/52, der im Innenausschuss überwiegend einvernehmlich Zustimmung fand. Ich danke Ihnen.
Ich danke dem Berichterstatter. Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, mir liegen keine Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt vor. Damit beende ich diese zweite Beratung und wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 4/52 in zweiter Beratung. Wer für diesen Gesetzentwurf ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Wer enthält sich der Stimme? 1 Stimmenthaltung. Gibt es Gegenstimmen? Bei 1 Stimmenthaltung ist dieser Gesetzentwurf mit großer Mehrheit angenommen.
Damit kommen wir zur Dokumentation durch die Schlussabstimmung. Ich bitte Sie, sich auch in diesem Fall von den Plätzen zu erheben, wenn Sie für den Gesetzentwurf sind. Wer ist für den Gesetzentwurf? Bitte erheben Sie sich von den Plätzen. Danke. Gibt es Stimmenthaltungen? 1 Stimmenthaltung. Gibt es Gegenstimmen? Damit ist dieser Gesetzentwurf mit übergroßer Mehrheit angenommen.
Thüringer Kommunalwahlrechtsmodernisierungsgesetz (ThürKWRMG) Gesetzentwurf der Fraktion der PDS - Drucksache 4/200 ZWEITE BERATUNG
Es liegen mir Wortmeldungen vor. Ich erteile als Erstes Herrn Matthias Bärwolff von der PDS-Fraktion das Wort.
Ach, Herr Mohring. Heute befassen wir uns erneut mit der Änderung des Thüringer Kommunalwahlgesetzes. Es geht mir persönlich dabei um zwei wesentliche Punkte, die der PDS als veränderungswürdig gelten. Da wäre zum einen die Diskussion um die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre und zum anderen die Möglichkeit der Abschaffung der 5-Prozent-Klausel in kommunalen Parlamenten.
Zum 1. Punkt - Wahlalter mit 16: Wir sind der Auffassung, dass in der Zeit zunehmender Politik- und Systemverdrossenheit es für die Demokratie unbedingt notwendig ist, dass sie die Menschen beteiligt und sie einbindet in ihre Entscheidungsprozesse. Dazu gehört es auch, sie an der niedrigsten Schwelle der Demokratie, der Wahl nämlich, nicht scheitern zu lassen, sondern ihnen die Möglichkeit einzuräumen, sich zu beteiligen, und zwar auch in dem Umfeld,
in dem sie leben, von deren Entscheidung sie am unmittelbarsten betroffen sind, also in der Kommune. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, warum haben Sie denn solche Bedenken, wie sie das letzte Mal angeklungen sind? Haben Sie etwa Angst davor, die jungen Menschen würden Sie nicht wählen? Haben Sie etwa Angst davor, die jungen Menschen würden dieses Recht missbrauchen? Ich habe diese Angst nicht und kann sagen, ich habe Vertrauen in die Menschen.
Jugendlichen wird es heutzutage erlaubt, mit 16 Jahren Motorrad zu fahren. Jugendlichen wird es erlaubt, mit 16 Jahren öffentlich Alkohol zu kaufen und Zigaretten zu rauchen. Wenn es aber darum geht, ihre Mitbestimmungsrechte zu erweitern, dann haben Sie kein Vertrauen mehr?
Diese Argumentation scheint mir nicht schlüssig. Und wenn Sie es darauf ankommen lassen, meine Freunde von der CDU, dann frage ich Sie auch noch, wie Sie es verantworten können, dass man sich mit 14 Jahren den Gott fürs Leben aussuchen muss? Ich persönlich kann Ihre Ängste nicht nachvollziehen und sie sind auch nicht stichhaltig, zumal keiner unserer Änderungspunkte eine Wahlpflicht vorsieht. Das Argument, Herr Fiedler, das Sie das letzte Mal gebracht haben, dass die Leute ja gar nicht wählen gehen, zählt nicht. Und ich möchte Sie daran erinnern, dass 46 Prozent der Thüringerinnen und Thüringer am 13. Juni 2004, als dieses Haus neu gewählt wurde, gar nicht erst zur Wahl gegangen sind. Möchten Sie, meine Damen und Herren, denn diesen Menschen auch das Wahlrecht absprechen?
wenn der Landtag auch nur zu 54 Prozent besetzt würde, wenn auch nur 54 Prozent der Wahlberechtigten auch wählen gehen, denn dann hätten Sie als Politiker - oder wir - ja ein reges Interesse an einer möglichst hohen Wahlbeteiligung.
Und der zweite Grund, den die CDU das letzte Mal angeführt hatte, der war, dass damit extremistischen Parteien ein Platz geboten würde, wie jetzt in Sachsen und Brandenburg geschehen ist. Dieser Grund ist ebenso wenig stichhaltig. Lösen Sie sich doch bitte von der Vorstellung, dass die jungen Menschen nicht nachdenken, wenn es um Politik geht. Sind es nicht immer wieder junge Menschen, die gegen rechts auftreten und dann von der Polizei verprügelt werden? Sind es nicht immer wieder junge Menschen, die für Frieden und Demokratie aufstehen?
Sie zeigen sich doch auch allzu gern auf Veranstaltungen, in denen es um junge Menschen geht. Nur Menschen, die frühzeitig an Demokratie herangeführt und ernst genommen werden, wissen, welche Chancen in ihr liegen. Darum ist es notwendig, z.B. an Schulen nicht nur Demokratieverständnis zu vermitteln, sondern Demokratie zu praktizieren. Das ist das effektivste Vorgehen gegen den allgemeinen System- und Politikverdruss. Beteiligung und das Ernstnehmen der Menschen sollte ein unverzichbares Element unserer Gesellschaft sein.
Zum 2. Punkt, der Abschaffung der 5-Prozent-Klausel auf kommunaler Ebene: Dazu haben Sie sich ebenfalls sehr zurückhaltend geäußert. Diese 5-ProzentKlausel rührt übrigens aus der Erfahrung der Weimarer Republik her, in der die Nazis über einen langen Zeitraum immer mehr Sitze im Reichstag erkämpft und diesen als Bühne missbraucht hatten. Auf kommunaler Ebene hat die von uns angedachte Klauselaufhebung den Grund, dass wir eine Verbreiterung der demokratischen Basis in kommunalen Parlamenten wollen.
Wir, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind für eine Streichung der 5-Prozent-Klausel auf kommunaler Ebene, denn damit ermöglichen wir auch kleineren Parteien und Bürgerinitiativen die Mitgliedschaft in Stadträten und Kreistagen. Wir möchten, dass sich politische Richtungen und Meinungen an Entscheidungen, die sie betreffen, auch beteiligen können. Eine Demokratie lebt nämlich vom Kompromiss und vom Austausch von Argumenten und nicht davon, dass die CDU alleinherrschaftlich mit ihrer absoluten Mehrheit, die sie irgendwo hat, alles machen kann, was sie will,
Als Stadtrat dieser Stadt möchte ich anmerken, dass die Arbeit erheblich sachlicher geworden ist, seitdem die absolute Mehrheit der CDU dort gekippt wurde. Und Sie, Herr Panse, können mir doch darin sicherlich zustimmen.
In diesem Sinne, einem sehr demokratischen Sinne, möchte ich die Mitglieder des Landtags auffordern, uns zuzustimmen. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, normalerweise beginnt die zweite Lesung eines Gesetzes mit einem Bericht aus dem Ausschuss. Der große Makel an der heutigen Debatte bleibt, dass es keine wirkliche Debatte um dieses Gesetz gegeben hat.
Landtag, mit einer gewissen Überheblichkeit zu entscheiden, was hier diskussionswürdig oder was hier nicht diskussionswürdig ist.
Und wenn man sich dann bei Tagesordnungspunkt 1 wie der Kollege dazu hinreißen lässt, von fleißigen und von anderen Abgeordneten zu reden, muss man sagen, in dem Bereich "Innen" gehören Sie dann nicht zu den Fleißigen,