Protocol of the Session on March 30, 2007

Es ist ja jetzt so, dass wir im Innenausschuss Wortprotokoll machen, dass wir auch in der Hand haben, was uns der Innenminister sagt. Ich wollte Sie mal fragen, jetzt mal speziell zum Thema „Überstunden bei der Thüringer Polizei“. Kennen Sie das entsprechende Wortprotokoll der Innenausschuss-Sitzung mit den Aussagen des Innenministers zu dieser Problematik und wenn ja, können Sie mir bestätigen, dass Sie jetzt den Sachverhalt ganz anders geschildert haben als Ihr Dienstvorgesetzter?

Herr Abgeordneter Gentzel, das Wortprotokoll der entsprechenden Innenausschuss-Sitzung liegt noch nicht vor. Ich kann Ihnen aber versichern, dass ich den Text kenne, den der Herr Innenminister im Innenausschuss vorgetragen hat und dass der Text, den der Innenminister im Innenausschuss vorgetragen hat, deckungsgleich ist mit meinem Erkenntnisstand und deckungsgleich ist mit dem, was ich hier vorgetragen habe.

(Beifall bei der CDU)

Im Übrigen, denke ich, werden wir Ihnen die Antwort zu Ihren Fragen zuleiten.

(Beifall bei der CDU)

Es gibt jetzt eine Wortmeldung seitens des Abgeordneten Hauboldt von der Fraktion der Linkspartei.PDS.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Werter Kollege Gentzel, Ihre Ausführungen hier an dieser Stelle haben mich natürlich beflügelt, genau zu diesem Thema auch einen eigenen Beitrag zu leisten. Ich denke, ich kann Ihnen nur beipflichten, wenn Sie gnadenlos Kritik an der Landesregierung üben hinsichtlich der Schlafmützigkeit der hier benannten Versäumnisse zu den einzelnen Gesetzen und es ist durchaus gerechtfertigt - und an dieser Stelle haben Sie auch unsere Unterstützung -, den nötigen Druck auf die Landesregierung auszuüben,

(Zwischenruf Abg. Gentzel, SPD: Mit Hochdruck!)

rechtzeitig und was auch immer „alsbald“ heißen möge, nun entsprechende ordentliche Gesetzesvorlagen zu unterbreiten.

Für Kollegin Groß war es sicherlich nicht einfach als Vorsitzende des Innenausschusses, heute nun im Detail diese Dinge zu schildern, die Abfolge - da kann ich Ihnen nicht widersprechen -, die Sie hier vorgetragen haben, ist stimmig.

Ich danke auch Herrn Staatssekretär Baldus für die Richtigstellung, so will ich es einmal formulieren. Sie haben darauf verwiesen, dass es einen Referentenentwurf der Landesregierung gibt, der den Fraktionen - ich habe mir das mal notiert -, ich glaube, am 02.08.2006 zugegangen ist. Ich glaube auch, es gab

dazu - zumindest spreche ich für meine Fraktion - eine ganze Reihe von Kritikpunkten, die ich an dieser Stelle noch einmal benennen möchte. Ob es nun die Frage - da verweise ich auf Herrn Gentzel, der sie hier als Ursprung benannt hat - der unzureichenden Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils zum Schutz der Privatsphäre ist oder die Frage der Kennzeichenerfassung, Videoaufzeichnung bei Fahrzeugkontrollen etc. pp.

Ich denke, wir haben auch durch unsere Fraktion die Kritikpunkte benannt und die will ich, um jetzt nicht ausschweifend noch einmal eine Generalkritik an der Landesregierung vorzunehmen, darauf zu verweisen, wenn wir einmal dieses Thema heute haben, vielleicht ist es ja auch ein Motor, eine Initialzündung, noch einmal diese Überlegungen aus dem Gedächtnis abzurufen und zu sagen, na ja, alsbald haben wir dann auch die Chance im Innenausschuss, uns vielleicht genau diesen kritischen Punkten anhand eines Gesetzentwurfs zu nähern.

Zum Verfassungsschutzgesetz - ich benenne sie mal in acht Punkten:

1. Noch deutlicher als der Änderungsentwurf zum Polizeiaufgabengesetz macht dieser Entwurf zum Verfassungsschutzgesetz die unscharfe Trennung von Verfassungsschutz, Gefahrenabwehr und Strafverfolgung deutlich.

2. Verfassungsrechtliche Beobachtung von Abgeordneten wird geregelt, aber Ministerium, Parlament und Parlamentarische Kontrollkommission sind erst nach Beginn der Maßnahme zu informieren. Insofern haben Sie ja auch recht, Herr Kollege, weil Sie diese Thematik angemahnt haben. Abgeordnete sind damit der ungeprüften Kontrolle des Verfassungsschutzes ausgesetzt.

3. Die Voraussetzungen, wann Eingriffe zulässig sind, werden aus meiner Sicht eigentlich in diffusen Voraussetzungen beschrieben, die eine Rechtmäßigkeitskontrolle erheblich erschweren; Verfassungsschutz, Gefahrenabwehren und Strafverfolgung werden wirklich nicht deutlich unterschieden.

4. Kernbereichsschutz wird noch unzureichender geregelt als im Polizeiaufgabengesetzentwurf.

5. Die Beschränkung der Eingriffe in den Schutzbereich der Berufsgeheimnisträger beschränkt sich nur auf deren Arbeitsstätte. Das ist aus unserer Sicht vollkommen unzureichend.

6. Der Richtervorbehalt soll nicht gelten, wenn VLeute eingesetzt werden. Eine richterliche Kontrolle beim Einsatz von verdeckten Ermittlern ist unabdingbar.

7. Die Mitteilungspflicht an den Betroffenen ist völlig unzureichend, faktisch nicht relevant. Der Rechtsschutz ist aus unserer Sicht ebenfalls noch unzureichend ausgestaltet.

8. Die unbestimmte Unterrichtungspflicht der Parlamentarischen Kontrollkommission kann eine wirksame Kontrolle des Geheimdienstes nicht ernsthaft erwarten lassen. Ich denke, die Beispiele, die wir ja nun alle schon öffentlich gehört haben und in den Pressemedien nachzulesen waren, machen dieses Problem eigentlich noch mal drastisch deutlich.

Zu Fragen der Änderungen des Polizeirechts möchte ich auch noch mal auf ein paar Schwerpunkte aufmerksam machen. Zum Beispiel die Neuregelung der Wohnungsverweisung bei häuslicher Gewalt greift ja unverhältnismäßig ins Persönlichkeits- und Eigentumsrecht ein. Effektiver Rechtsschutz ist aus unserer Sicht damit in Thüringen nicht gegeben.

Eine weitere Frage, die Kennzeichenerfassung ist aus der Sicht der Gesetzgebungskompetenz des Landes entzogen und ohne konkreten Anlass verfassungswidrig. Da verweise ich auf das Bundesverfassungsgerichtsurteil. Auch die Frage Rasterfahndung ist in dem Zusammenhang noch mal zu benennen. Die Neuregelung zur Rasterfahndung ist ebenso verfassungswidrig, da sie anlasslos ohne konkrete Gefahr in die Rechte des Bürgers eingreift.

Ich kann diese Kette - ich will es jetzt nicht - beliebig weiterführen, fortführen und verweise da auf eine Initiative und Meldungen von Verbänden, die sich zum Entwurf zum Polizeigesetz geäußert haben. Hier wird genauso das geschildert, dass diese Vorlagen in weiten Teilen verfassungswidrig sind, und die Beschwerden, die dazu schon geäußert worden sind, eigentlich völlig unzureichend aufgenommen worden sind. Vielleicht liegt es auch daran, dass Sie momentan in Ihrem Hause, Herr Staatssekretär Baldus, ob der vielen Kritik, die Sie vielleicht erreicht hat, noch nicht in der Lage waren, dieses alles umfassend einzuarbeiten.

Gestatten Sie mir noch eine letzte Bemerkung, meine Damen und Herren. Mittlerweile hat man ja das Gefühl - da komme ich auf die Intention von Herrn Gentzel wieder zurück -, dass Dr. Gasser, genau wenn es um diese strittigen Fragen oder Vorhaben ging und geht, genannt ist das Brand- und Katastrophenschutzgesetz, da will ich nicht näher ausführen, wie lange wir uns damit beschäftigt haben, es sind ja noch offene Fragen im Detail dazu zu klären, die Frage OPTOPOL ist benannt, die Frage Vereinheitlichung der Stundenerfassung bei der Polizei, das alles hinauszögert, um der Problemlage aus dem Weg zu gehen, damit kann man diese Dinge nicht heilen. Unverständlicher ist für mich, dass es natür

lich auch noch Gegebenheiten oder Dinge gibt, ich will es mal in Gänsefüßchen setzen „das Ausschnüffeln von Diensträumen durch Mitarbeiter des Ministeriums“, ist mir zu Ohren gekommen bei der Nordhäuser Polizei. Ich weiß nicht, ob das infrage kommt.

(Zwischenruf Baldus, Staatssekretär: Was erzählen Sie da?)

Mir ist das gestern zumindest zu Ohren gekommen. Vielleicht kann man das richtigstellen. Hier ging es auch um diese Frage OPTOPOL. Es ging um die Frage der Stundenerfassung. Vielleicht kann man auch hier noch mal für Aufklärung sorgen.

Ich bitte Sie nur, die ernst gemeinten Kritiken und Hinweise aufzunehmen mit aller Ernsthaftigkeit, sie nicht zu bekämpfen, sondern sie geistig aufzunehmen und in Ihre Überlegungen einzubeziehen. Dass das in Teilen geschieht - und da muss ich natürlich wieder ein Stückchen Kritik wegnehmen -, es gibt durchaus ein Stück Bewegung auf diesem Gebiet. Mein Kollege Dr. Roland Hahnemann hat ja - er ist heute leider krank - sich schriftlich mit dem Minister auseinandergesetzt zu den Inhalten, zum Beispiel der Änderung des Polizeirechts. Ich habe den Antwortbrief von Dr. Gasser hier vor mir liegen, der ja zugesichert und auch bekundet hat, dass zwischenzeitlich eine Streichung nicht nur der beabsichtigten Ergänzungen § 25 Abs. 1 Nr. 4, sondern § 25 ebenfalls in seinem weiteren Wortlaut veranlasst worden ist. Da ging es um die Frage Durchsuchung von Wohnungen. Insoweit sind zumindest im internen Verfahren die Kritiken aufgenommen und in Teilen vielleicht in den vorliegenden Entwurf, den wir nicht weiter kennen, aufgenommen worden.

Meine Damen und Herren der Landesregierung, bitte befleißigen Sie sich, die Problemlagen zu klären. Die Unterstützung meiner Fraktion haben Sie. Wir wollen diese Fragen nicht behindern. Für mich wäre noch mal deutlich zu benennen, was Sie, Herr Staatssekretär, mit der Formulierung „alsbald“ benannt haben. Darüber wäre noch Klarheit zu schaffen. Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Mir liegen jetzt keine weiteren Redeanmeldungen vor. Doch der Abgeordnete Fiedler für die CDU-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sprechen heute über den Antrag der SPD-Fraktion und ich möchte zu einigen Punkten Stellung nehmen. Bevor ich aber dazu Stellung neh

me, möchte ich ausdrücklich dem Staatssekretär Stefan Baldus für seine gute Zusammenarbeit danken. Seitdem er Staatssekretär ist, haben wir eine sehr gute Zusammenarbeit mit ihm gehabt. Ich möchte mich herzlich dafür, auch im Namen meiner Kolleginnen und Kollegen, denke ich, bedanken.

(Beifall bei der CDU)

Ich möchte zu einigen Dingen noch etwas sagen. Sie hatten vorhin davon gesprochen, Herr Kollege Hauboldt, „Sie haben gehört“. Deswegen komme ich noch einmal darauf zurück. Sie haben gehört, dass in Nordhausen Räume durchsucht worden wären. Also, wenn Sie die Presse aufmerksam verfolgt hätten, ist die Staatsanwaltschaft dort tätig geworden. Die Staatsanwaltschaft ist tätig geworden, soweit mir das bekannt ist und auch der Presse zu entnehmen ist, ist die Staatsanwaltschaft tätig geworden und hat entsprechende Maßnahmen dort eingeleitet. Wenn die Staatsanwaltschaft tätig ist, haben wir uns da, denke ich einmal, nicht einzumischen. Das ist ihr Part, der dort zu leisten ist. Dass wir manchmal mit der Schnelle der Informationen nicht ganz zufrieden sind, mag ja sein, aber es ist einfach so. Mir ist das auch manchmal zu langsam. Das gebe ich ja zu. Aber ich verfolge zumindest die Presse und die Informationen, die wir dazu erhalten.

Ich möchte noch einmal auf das eingehen, was auch von Herrn Kollegen Hauboldt benannt wurde - parlamentarische Kontrolle durch die PKK. Herr Kollege Hauboldt, Sie verweigern sich ja mit Ihrer Fraktion, an der Parlamentarischen Kontrollkommission teilzunehmen. Ich bedaure, dass Sie Ihr Recht hier nicht wahrnehmen. Damit verwirken Sie für sich auch das Recht, sich hierüber zu äußern. Denn die Kollegen, die in der Parlamentarischen Kontrollkommission tätig sind, da beziehe ich alle mit ein, die dort tätig sind, die gehen sehr ernst, das kann ich Ihnen versichern, sehr ernst mit den Dingen dort um. Wir nutzen sämtliche uns vom Gesetz gegebenen Möglichkeiten. Wir haben laut Gesetz die Möglichkeit, Akteneinsicht zu nehmen. Wir nutzen also alles, was dort geht, Anhörung zu machen. Alles, was notwendig ist, wird von uns unternommen. Ob wir mit den Ergebnissen immer zufrieden sind, das wird sich noch herausstellen und darüber ist zu reden. Aber Fakt ist eines: Wir lassen uns nicht unterstellen, dass es keine parlamentarische Kontrolle gibt, sondern diese findet statt. Die Frage, die aufgeworfen wurde durch den Gesetzentwurf der SPD-Fraktion, der Antrag ist natürlich schon ein ganzes Stückchen da, das ist richtig, und die Zusage der Landesregierung, dass wir ihn gemeinsam behandeln wollen, ist auch da. Ich gehe davon aus, dass es in Kürze möglich sein wird und wir dann die Dinge bereden. Dass wir inhaltlich dort in einigen Punkten eine ganz andere Auffassung haben, das will ich noch einmal ausdrücklich

untermauern, gerade in Richtung Kennzeichenerfassung etc. Wir beschäftigen uns schon seit längerer Zeit intensiv damit, u.a. auch Gefahrgute, die durch Tunnel gehen und ähnliche Dinge. Dort ist gerade die Kennzeichenerfassung ein wichtiges Instrumentarium, dass man überhaupt weiß, wer hineinfährt, wo er ist, ob er herausgekommen ist und, und, und. Ich will das jetzt gar nicht alles diskutieren. Aber, ich denke, auch da sind einige Dinge zu bedenken. Es ist vom Staatssekretär benannt worden, dass einige Berufsgruppen sich noch einmal an das Ministerium gewandt haben und deswegen entsprechende Nachbetrachtungen noch einmal angestellt werden. Das muss man zur Kenntnis nehmen und sich darüber dann noch einmal verständigen.

Ich will auch noch einmal auf das Rettungsdienstgesetz zu sprechen kommen. Ich stimme in dem Grundsatz, was Sie gesagt haben, Herr Kollege Gentzel, überein, dass es hätte schon längst geklärt sein sollen. Aber man muss auch zur Kenntnis nehmen, dass es hier Probleme gibt, dass die Kassen, die Kassenärztliche Vereinigung - ich will es einmal gelinde ausdrücken - sehr, sehr zurückhaltend sind. Es muss jetzt eine Vereinbarung getroffen werden, dass entsprechend entweder die Kassen oder die Kassenärztliche Vereinigung hier übernehmen müssen. Ich hoffe, dass das kurzfristig und schnell passiert, aber das kann man nicht alles dem Ministerium anlasten, sondern daran sind auch die anderen Betroffenen mit beteiligt, dass das endlich passiert. Es darf wohl nicht so weit kommen, wie ich jetzt von einigen Notärzten gehört habe, dass vielleicht da und dort dann keine Versorgung mehr möglich ist. So weit darf es nicht kommen, dann muss der Gesetzgeber entscheiden und da muss man die Dinge dann auch umsetzen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich denke, dass wir hier, wenn das entsprechende Gesetz vorliegt, das intensiv behandeln werden. Das ist eine Materie, wo wir immer um Ausgleich bemüht waren, insbesondere mit der SPD, dass wir dort entsprechende Dinge gemeinsam machen. Es gibt da eine gute Tradition in den Polizeigesetzen, die im Lande bisher gemacht wurden. Ich wünsche mir, dass die entsprechenden Gesetze dann vorliegen, dann können wir sie im Hohen Hause beraten. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Es liegen jetzt keine weiteren Redemeldungen mehr vor, so dass ich die Aussprache zum Bericht des Innenausschusses schließen kann und auch den Tagesordnungspunkt 12.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 13 auf

Erfahrungsbericht zur Anwen- dung des Thüringer Gesetzes zur Neuorganisation des Ka- taster- und Vermessungswe- sens Beratung des Berichts der Landesregierung - Drucksa- che 4/2576 - auf Verlangen der Fraktion der SPD dazu: Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 4/2598 -

Mir ist nicht signalisiert worden, dass die SPD das Wort zur Begründung wünscht, so dass ich gleich in die Beratung einsteigen kann und rufe für die CDU-Fraktion Frau Abgeordnete Holbe auf.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, der Landtag hat in seiner 14. Sitzung am 22.03.2005 die Neuorganisation der Thüringer Kataster- und Vermessungsämter beschlossen. Die Landesregierung wurde damals aufgefordert, nach zwei Jahren einen Bericht über die Erfahrungen der Umsetzung dieses Gesetzes zu geben. Dieser liegt uns in Drucksache 4/2576 vor. Bei der Fülle der zu bewältigenden Aufgaben, u. a. Gliederung der Verwaltung, Zusammenführung der eigenständigen Katasterämter an acht Standorten zu Katasterbereichen, die Aufgabentrennung zwischen den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren und des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation und dem Angebot einer breiten Nutzung von verschiedenen Geodaten reichen zwei Jahre sicher noch nicht aus, um den Prozess abschließend darzustellen. Durch den Minister für Bau und Verkehr wurde uns der Erfahrungsbericht vorgelegt und wir erhielten einen aktuellen Überblick über die derzeitige Situation in diesem Verwaltungsbereich und wir können prüfen, ob mit dem Gesetz und den gegebenen Zielstellungen hier der Weg erreicht ist bzw. erreicht werden wird.

Ich möchte noch einmal einige Ziele in Erinnerung rufen. Mit der Zusammenfassung der Katasterämter und dem Landesvermessungsamt zu einem Landesamt für Vermessung und Geoinformation sollten die bestehenden Verwaltungsstrukturen gestrafft werden, die Umsetzung eines zweistufigen Verwaltungsaufbaus der Dienst- und Fachaufsicht vereint werden, damit man kurze Verwaltungswege hat, damit politische Vorgaben schnell und korrekt umgesetzt werden können. Die für die Verwaltung und Wirtschaft dringend benötigte automatisierte Liegenschaftskarte soll möglichst bis 2009 flächendeckend aufgebaut

werden. Damit bewegen wir uns im Kontext mit dem Aufbau von Geodateninformationssystemen auf Bundesebene, aber auch auf europäischer Ebene. Erfasste Daten sollen einer umfassenden Nutzung zugeführt werden, wobei selbstverständlich personengebundene Daten strengen Bestimmungen unterliegen. Hier eröffnet sich für die Wirtschaft ein ausbaufähiger Zweig, aber auch Bürger sollen ihre amtlichen Auszüge bei den ÖbVIs, bei Kommunen, Gemeinden oder Landkreisen erhalten können. Dieser bürgerfreundliche Service erspart den Bürgern weite Wege zu den Standorten der Katasterbereiche.

Lassen Sie mich nun einige dieser Ziele mit dem Stand der Abarbeitung vergleichen. Wie dem Erfahrungsbericht zu entnehmen ist, verfügt das Landesamt nunmehr über drei Bereiche: der Zentralabteilung, die Abteilung der flurstücksbeschreibenden und die Abteilung der landschaftsbeschreibenden Geodatenbasis. Interessant in diesem Zusammenhang - der Bereich der flurstücksbezogenen Geobasisdaten, da hier aus den bisher 35 eigenständigen Katasterämtern mit ihren Außenstellen eine Zusammenführung zu acht nachgeordneten Katasterbereichen erfolgen soll. Der Minister hat in seinem Bericht ausgeführt, dass hier im Zuge der Behördenstrukturreform vor allem landeseigene Liegenschaften genutzt bzw. nachgenutzt werden sollen. An einigen Beispielen möchte ich Ihnen die Situation der Zusammenführung schildern, denn daran erkennt man auch die Eigenheiten, die der eine oder andere Standort bietet.

Ich beginne mit einem Beispiel aus meiner Region, da ich das seit 2005 sehr aufmerksam verfolge im Katasterbereich Artern, wo die Zusammenführung von Sondershausen, Nordhausen und Artern geplant ist. Mit der Entscheidung, das Amtsgericht in Artern mit dem in Sondershausen zusammenzulegen, bot sich an, die landeseigene Immobilie des Amtsgerichts Artern nachzunutzen. Nach Prüfung des Vorhabens und der Ermittlung der notwendigen Aufwendungen, An- und Umbauten ist dies mit einem geringen Finanzaufwand möglich. Das Problem an diesem Standort ist die zeitliche Komponente, denn zunächst müssen im Amtsgericht Sondershausen Umbaumaßnahmen durchgeführt werden, um das Personal aus Artern aufnehmen zu können und vor allem - was noch wichtiger ist - auch das gesamte Archiv unterbringen zu können. Ich habe mich selbst überzeugt, die Bauarbeiten haben im September 2006 begonnen und, ich denke, dass danach auch der Umzug planmäßig eingeleitet werden kann, so dass dann wiederum die Umbaumaßnahmen am Amtsgericht Artern beginnen. Ich hoffe, dass die Arbeitsfähigkeit hier in 2008 hergestellt werden kann, denn das ist in meinem Bereich besonders wichtig, da die gesamte IT-Technik des Katasterwesens momentan nicht voll genutzt werden kann, die zentra