Protocol of the Session on March 30, 2007

Ich beginne mit einem Beispiel aus meiner Region, da ich das seit 2005 sehr aufmerksam verfolge im Katasterbereich Artern, wo die Zusammenführung von Sondershausen, Nordhausen und Artern geplant ist. Mit der Entscheidung, das Amtsgericht in Artern mit dem in Sondershausen zusammenzulegen, bot sich an, die landeseigene Immobilie des Amtsgerichts Artern nachzunutzen. Nach Prüfung des Vorhabens und der Ermittlung der notwendigen Aufwendungen, An- und Umbauten ist dies mit einem geringen Finanzaufwand möglich. Das Problem an diesem Standort ist die zeitliche Komponente, denn zunächst müssen im Amtsgericht Sondershausen Umbaumaßnahmen durchgeführt werden, um das Personal aus Artern aufnehmen zu können und vor allem - was noch wichtiger ist - auch das gesamte Archiv unterbringen zu können. Ich habe mich selbst überzeugt, die Bauarbeiten haben im September 2006 begonnen und, ich denke, dass danach auch der Umzug planmäßig eingeleitet werden kann, so dass dann wiederum die Umbaumaßnahmen am Amtsgericht Artern beginnen. Ich hoffe, dass die Arbeitsfähigkeit hier in 2008 hergestellt werden kann, denn das ist in meinem Bereich besonders wichtig, da die gesamte IT-Technik des Katasterwesens momentan nicht voll genutzt werden kann, die zentra

len Archive und Registraturen können momentan noch nicht aufgebaut werden. Und das, was ich sagte, die Optimierung der Verwaltungswege und die Straffung der Verwaltung sind momentan leider noch nicht möglich. Aber, ich glaube, Sie geben mir recht, jetzt diese IT-Technik zu installieren, wäre reine Geldverschwendung und sicher nicht zu verantworten. Hier sehe ich die Mitarbeiter der THÜLIMA und des Staatsbauamtes in der Pflicht, schnellstmöglich bessere Arbeitsbedingungen zu schaffen. Ab September ist der Weg frei, und ich habe mit meinen Kollegen aus dem Arbeitskreis das Katasteramt in Pößneck besuchen können. Ich muss sagen, was hier an Anstrengungen geleistet worden ist, um die Arbeitsfähigkeit innerhalb von vier Monaten in einem zu sanierendem Gebäude zu schaffen, das lässt mich hoffen und wünschen, dass wir an dieser Stelle genauso schnell sind. Ich muss sagen, diese Immobilie, die in Pößneck die besten optimalen Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiter der Bereiche Pößneck, Eisenach, Jena und Schleitz geschaffen hat, ist wirklich ein Paradebeispiel. Nach allen Anstrengungen, die hier von den Mitarbeitern auch geleistet worden sind, muss ich sagen, herrscht ein gutes Klima, und das Amt ist voll arbeitsfähig.

Am Standort Saalfeld laufen Umbaumaßnahmen, so dass voraussichtlich im August 2007 die Baumaßnahmen abgeschlossen werden können. Auch da kann dann planmäßig mit dem Umzug begonnen werden.

Am Standort Zeulenroda wird die Nutzung der angemieteten Räumlichkeiten ab dem 01.11.2007 möglich sein.

Im ehemaligen Katasterstandort Gotha wird der Umzug für die Bereiche Gotha, Eisenach und Bad Salzungen ebenfalls in eine landeseigene Liegenschaft, Schlossberg 1, erfolgen und auch hier wird die Unterbringungen mit geringen finanziellen Aufwendungen möglich sein. Die Nutzung wird hier ebenfalls schrittweise herbeigeführt. Katasterbereich Leinefelde/Worbis soll im I. Quartal 2007 bezogen sein. Schwieriger ist die Zusammenführung der Ämter in Erfurt, Weimarer Land, Sömmerda am Standort Apolda; bedingt ist diese schwierige Situation durch die langfristigen Mietverträge, die frühestens 2009 bzw. 2013 auslaufen und damit kündbar sind. Der Katasterbereich Schmalkalden wird im Wesentlichen ebenfalls im Amtsgericht Schmalkalden untergebracht werden und damit auch in einer landeseigenen Liegenschaft und der Bezug schrittweise 2007 bis 2009 sichergestellt werden.

Meine Damen und Herren, Sie erkennen daran, dass in der Zusammenführung der neu einzurichtenden Katasterbereiche schon sehr viel passiert ist. Ich würde selbst einschätzen: zwei Objektive, die einen

etwas längeren Zeitraum für diese Umsetzung der Neuorganisation brauchen. Die Standortfrage ist eine wichtige Frage für die Arbeitsfähigkeit der Mitarbeiter; wichtiger ist die Umsetzung der Aufgaben natürlich auch durch die zuständigen Akteure. Deshalb möchte ich gern noch einen weiteren Schwerpunkt ansprechen, die Mitwirkung der ÖbVIs an den hoheitlichen Aufgaben in der Katasterverwaltung. Parallel zu den Katastervermessungen arbeiten ja bereits seit mehreren Jahren Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure, diese nehmen seit der Gesetzgebung Ende 2005 einen weitaus größeren Umfang an anfallenden Vermessungsaufträgen wahr. Wir konnten es nachlesen, dass hier die anfallenden Vermessungsarbeiten, die erledigt werden, bei 90 Prozent liegen. Mit Festlegung von festen Fristen bei der Abarbeitung von mangelhaften Unterlagen der ÖbVIs bei Vermessungsvorschriften haben sich die Bearbeitungszeiten für die Antragsteller erfreulicherweise verringert, ein Aspekt, der gerade für Investoren wichtig ist. Wir hatten ja in der letzten Plenarsitzung im März den parlamentarischen Abend mit Vertretern der ÖbVIs und ich denke, auch Sie sind mit ihnen ins Gespräch gekommen. Mich haben gerade die Fragen interessiert, wie die Zusammenarbeit zwischen dem Landesamt für Vermessung und Geoinformation läuft, und ich habe hier positive Rückmeldungen erfahren. Es werden regelmäßig Erfahrungsgespräche durchgeführt und die Bearbeitungszeiten, wurde auch von den ÖbVIs eingeschätzt, haben sich erheblich verkürzt. Ein weiterer Schwerpunkt war die Feststellung der Amtsbereiche für die ÖbVIs im letzten Jahr. Damit erfolgte die Vergabe des öffentlichen Amtes, aber auch eine Überprüfung der Mitarbeit für die Staatssicherheit der ehemaligen DDR. Auch hier liegt uns das Ergebnis im Erfahrungsbericht vor. Von 71 Überprüfungen wurden 67 Bewerber ohne Beanstandung festgestellt, drei waren während ihrer Wehrdienstzeit in einem Wachregiment und bei weiteren drei gab es Hinweise auf Zusammenarbeit mit der Staatssicherheit. Diese letztgenannten drei Einzelfälle wurden einer differenzierten Prüfung unterzogen, ehe sie als ÖbVI letztlich zugelassen wurden. Sie stimmen mir sicher zu, dass insbesondere bei der Wahrnehmung dieser hoheitlich und damit sehr verantwortungsvollen Aufgabe es notwendig ist, dass hier vertrauenswürdige und zuverlässige Personen arbeiten. Die Glaubwürdigkeit dieser Personen, die den Staat nach außen vertreten, ist im Umgang der Bürger ein wichtiger Aspekt. Der Umfang der Vermessungsarbeiten in den vergangenen vier Jahren war konstant, lediglich 2004 gab es einen leichten Anstieg, bedingt durch die konjunkturelle Situation. Neben den eigentlichen Vermessungstätigkeiten werden die ÖbVIs in die Lage versetzt - ich erwähnte es schon -, Einsichten und Nachweise der Liegenschaftskataster zu gewähren und Auszüge und Auskünfte gegenüber Dritten zu geben. Die Akzeptanz des Programmsystems Ondika, das hier

für genutzt wird, ist bei den Mitarbeitern sehr hoch und wird in unterschiedlicher Weise landesweit genutzt. Es hat sich auch eine Stabilisierung des Berufsbilds des Vermessungsingenieurs ergeben. Wenn ich an die Zahl der unvermessenen Hofräume in Gemeinden gerade im ehemals preußischen Teil, was im Nordthüringer Raum der Fall ist, denke und auch daran, dass Grundstückseigentümer zur Einmessung ihrer neu errichteten Gebäude verpflichtet sind, dann liegt noch jede Menge Arbeit für die ÖbVIs und für die Mitarbeiter in den Katasterämtern bereit. Letztere sind für die Kontrolle der zugearbeiteten Unterlagen in die ALK und deren Einarbeitung verantwortlich.

Bisher wurden sieben Amtspflichtverletzungen registriert, dies bei ca. 8.500 Katastervermessungen pro Jahr. Für mich zeugt dieser Sachverhalt von einer hohen Qualität bei der Arbeit der ÖbVIs und einer sehr verantwortungsvollen Wahrnehmung dieser Aufgaben. Damit hat sich das Modell der Aufgabentrennung in der Praxis bewährt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, bei der Bereitstellung der Nutzung der Geobasisdaten hat man bereits vier Wochen nach Gesetzgebung in diesem Haus, am 26.04.2005, Verträge zwischen Land und den kommunalen Spitzenverbänden abschließen können. Damit sind alle Landkreise, Kommunen, aber auch kommunale Institutionen wie Abfallentsorger, Trinkwasserversorger, Abwasserentsorger und weitere wirtschaftliche Unternehmen in der Lage, Geoinformationsdaten kostengünstig zu nutzen. Auf der Grundlage dieses Vertrags nutzen 334 kommunale Gebietskörperschaften diese Möglichkeit, davon 16 Landkreise, 6 kreisfreie Städte, 92 VGs, 32 erfüllende Gemeinden und 124 Einzelgemeinden und 64 Institutionen mit kommunaler Beteiligung diesen Vertrag.

Die Bereitstellung der ALK, soweit erstellt, und die des automatisierten Liegenschaftsbuchs (ALB) sind für Kommunalverwaltungen eine wichtige Arbeitsgrundlage. Die Bedeutung der ALK und des ALB ergeben sich daraus, dass ein erheblicher Teil des Verwaltungshandelns einen Raumbezug im Allgemeinen und einen Flurstücksbezug im Speziellen voraussetzt. Als Beispiele können hier genannt werden die Aufstellung von Bebauungsplänen, die Ausweisung von Schutzgebieten, aber auch die Einsatzplanung von Polizei- und Rettungsdiensten. Durch die verstärkte Nutzung von Geodaten in diesen Verwaltungen wird das Verwaltungshandeln effizienter und sicherer. Planungen und Entscheidungen sind zuverlässiger und schneller durchzuführen, Fehler können eingegrenzt, eingeschränkt bzw. vermieden werden. Durch die Kenntnis der vorhandenen Geodaten und deren Nutzung können aber auch in großem Umfang Doppelarbeiten und Doppelerfassung

vermieden werden. Ich denke, dass das letztlich auch hier der Qualität zugutekommt, insbesondere bei der Nutzung von Geobasisdaten.

Der Aufbau einer Geodateninfrastruktur in Thüringen ist ein gemeinsames Projekt der öffentlichen Verwaltung und der privaten Wirtschaft unter Einbeziehung Thüringer Forschungseinrichtungen mit folgender Zielstellung: Nutzung von Geoinformationsdaten als Planungs- und Entscheidungsgrundlage für sicheres und effizientes Handeln in Politik, Wirtschaft und Verwaltung voranzutreiben, den Markt für Geoprodukte zu erschließen und den Markt für Dienstleistungen im Zusammenhang mit Geoinformation weiter zu öffnen. Als erster Baustein der Geodateninfrastruktur in Thüringen wurde durch das Landesvermessungsamt die Startseite „das Geoportal“ unter www.geoportal-th.de eingerichtet. Sie können dort gern einmal nachschauen, wie da der Stand ist. Als erster Geodienst ist dort bereits jetzt das Thüringer Metainformationssystem verfügbar. Dieses System stellt eine Suchmaschine dar, mit deren Angaben vorhandene Geodaten recherchiert werden können. Allen Thüringer Einrichtungen, die über Geodaten verfügen, wird angeboten, diese Daten kostenfrei einzustellen, zu dokumentieren, um sie damit einem größeren Kreis von Anwendern zu präsentieren und anzubieten.

Das Geoportal wird als integraler Bestandteil des derzeit in Realisierung befindlichen Landes- und Kommunalportals Thüringen betrachtet. Bereits im letzten Jahr zum Tag der offenen Tür beim Landesamt für Vermessung und Geoinformation haben sich Wirtschaftsunternehmen vorgestellt, die bereits bundesweit mit den vorhandenen Geobasisdaten operieren und diese weiter erschließen wollen. Ein Aspekt, der sehr interessant ist und der auch in Zukunft weitere Arbeitsplätze schaffen wird. Unsere Fraktion hält es für notwendig, dass die bestehenden Gesetze zum Kataster- und Vermessungswesen nunmehr in einem gemeinsamen Gesetzeswerk gebündelt werden, um eine optimale Transparenz zu erreichen. An dieser Stelle möchte ich ausdrücklich den Mitarbeitern des Landesamts für Vermessung und Geoinformation, die im Zuge der Umstrukturierung gefordert waren, herzlich danken und auch die noch um Geduld bitten, die hier erst auf ihre endgültigen Katasterbereiche und Standorte warten müssen. Ich danke aber auch für die gute Arbeit, die sich hier in diesem vorgelegten Bericht deutlich hervorhebt bei den ÖbVIs und bei den Mitarbeitern des Landesamts. Eine gute Arbeit, die hier geleistet wird, um ein modernes Geoinformationssystem auf- und auszubauen, um wie geplant, Effizienz und Wirtschaftlichkeit im gesamten Katasterbereich des Landesamts zu erreichen. Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Für die Fraktion der Linkspartei.PDS hat sich Abgeordneter Kalich zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, heute liegt uns der Erfahrungsbericht der Landesregierung zur Anwendung des Thüringer Gesetzes zur „Neuorganisation des Kataster- und Vermessungswesen“ vom 22. März 2005 zur Beratung vor. Der Bericht wendet sich einer Reihe von Schwerpunkten zu und stellt die Neuorganisation als reine Erfolgsgeschichte - zumindest aus Sicht der Landesregierung - dar. Wir haben da eine etwas andere Wahrnehmung und teilen die im Bericht wiedergegebene Auffassung der Landesregierung nicht uneingeschränkt.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Unumstritten war die Notwendigkeit einer Neustrukturierung im Katasterwesen. Auch die Aufgabentrennung hat meine Fraktion befürwortet, weil damit Doppelstrukturen beseitigt, klare Zuständigkeiten und Transparenz geschaffen wurden. Im Übrigen aber standen wir der Reform, insbesondere auch was ihre Durchführung anbelangt, sehr skeptisch gegenüber und fühlen uns heute in unserer Kritik zumindest teilweise bestätigt. Denn keines der anvisierten Reformziele ist bisher erreicht.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

So haben sich beispielsweise weder die Bearbeitungszeiten verkürzt noch kann von einer Entlastung der Landeshaushalte die Rede sein.

Im Einzelnen: Die Zielstellung der Unterbringung der Katasterbereiche in landeseigene Liegenschaften in acht Standorten wurde bisher nicht vollständig realisiert. Teilweise ist dies aufgrund ausstehender Umbaumaßnahmen noch nicht möglich und andererseits bleibt es für Katasterbereiche in Pößneck, Saalfeld und Zeulenroda Wunschdenken. Hier muss die Anmietung von geeigneten Objekten erfolgen. Eine exakte Feststellung, wie viele Standorte bis Ende 2007 noch wegfallen, um die Zielstellung „Konzentration der acht Katasterbereiche“ an acht Standorten zu erreichen, ist scheinbar nicht möglich. Wie sonst ist die Textpassage aus dem Erfahrungsbericht zu werten „im Jahr 2007 sollen bis zu fünf weitere Standorte wegfallen“? Auch finanziell ist die Reform alles andere als eine Erfolgsgeschichte. Statt, wie beabsichtigt, Kosten zu sparen, steigt der Zuschussbedarf aus dem Landeshaushalt für den Katasterbereich. Dieser hat sich in den Jahren 2000 bis 2005 nahezu verdoppelt auf über 20 Mio. €.

Bis 2009 wird mit einem weiteren Kostenanstieg gerechnet. Das Anwachsen des Zuschussbedarfs ist nicht nur der rückläufigen Einnahmesituation zuzuschreiben, sondern auch der nicht erfüllten Sparerwartung der Landesregierung, die unter anderem auf Einsparungen bei den Personalkosten fußte. Denn sozial verträglich können Beschäftigte nicht entlassen werden, sie tauchen in anderen Bereichen der Landesverwaltung wieder auf, wo sie zum Teil unterqualifiziert beschäftigt werden. Auch sollte Landespersonal durch die Vermessungsbüros, die nach der Aufgabentrennung das operative Vermessungsgeschäft tätigen, eingestellt werden. Dies ist bisher nicht erfolgt. So muss das Land für Personal zahlen, ohne dass diese Ausgaben durch Gebühreneinnahmen kompensiert werden. Im Erfahrungsbericht der Landesregierung wird in keiner Passage auf die Zeitdauer der zu bearbeitenden Anträge eingegangen. Die Ausführungen lassen dazu bei den Katasterämtern keine Schlussfolgerungen zu. Ziel der Reform war es aber auch, die Bearbeitungszeit bei der Grundstücksvermessung im Interesse der Antragsteller zu reduzieren. In einer Pressemeldung des MDR vom 19.02.2007 heißt es hierzu: „Auch zwei Jahre nach der Neuordnung der Ämter herrscht noch immer Antragsstau. Es vergingen noch mindestens dreieinhalb Monate, bis eine Grundstücksvermessung in den Flurkarten berücksichtigt sei.“ Die große Aufregung bei der Umstrukturierung des Katasterwesens hat sich nach alldem bisher weder für den Bürger noch für den Landeshaushalt gelohnt.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Meine Damen und Herren, nun zur Entwicklung der Berufstätigkeit der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure. Wenn wir uns diese anschauen, so ist ein klares Verteilungsverhältnis bei den ausgeführten Katastervermessungen zu ihnen hin festzustellen. Das Verhältnis verschob sich von 60 zu 40 im Jahr 2002 auf 10 zu 90 im Jahr 2005. Eine signifikante Antragszunahme war aber aufgrund der konjunkturellen Gesamtsituation nicht festzustellen. Die Erteilung von Auskünften und Auszügen aus dem Liegenschaftskataster wird gegenwärtig durch 50 von 80 Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren erfüllt. Die Anzahl ist daher weiter zu erhöhen, um eine bürgernahe und schnelle Bearbeitung der Anträge zu sichern. Die großen regionalen Unterschiede, die zwischen 8.000 und durchschnittlich 1.400 Nutzungen des automatisierten Abrufverfahrens ausweisen, sollten einer nochmalig exakten Analyse unterzogen werden. Uns liegen Informationen vor, dass dort bis zu ganz wenigen im zweistelligen Bereich liegende Auskünfte auch durch Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure hier gegeben sind.

Im Bereich der Wahrnehmung, der Aufsicht wird durch das Bau- und Verkehrsministerium eine rei

bungslose Aufsichtstätigkeit eingeschätzt. Auch dabei sollte nach nur gut anderthalb Jahren oder ca. zwei Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes nach einem längeren Zeitraum eine weitere Kontrolle erfolgen. Der Abschluss der erstmaligen Geschäftsprüfungen, der bis zum 31.01.2007 angekündigt war, ist hoffentlich erfolgt. Nach Auskunft von Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren waren die Prüfungen sehr umfangreich und zeitaufwendig. Durch meine Fraktion wird insgesamt die Festigung des Berufsstands und die deutliche Verbesserung der Zusammenarbeit mit der Kataster- und Vermessungsverwaltung begrüßt. Dennoch hält meine Fraktion aufgrund der Erkenntnisse und insbesondere aufgrund der bisher fehlenden messbaren Ergebnisse an ihrer Forderung und grundsätzlichen Auffassung, wie mein Kollege Ralf Hauboldt bereits in der Debatte zum Gesetz kundgetan hat, fest. Die Kommunalisierung mit allem, was dazugehört, also auch unter Mitgabe der entsprechenden finanziellen Mittel, eingebettet in eine umfassende funktionale Verwaltungs- und Gebietsreform wäre die konsequentere und effizientere Lösung gewesen.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Hier sollten Sie mal einen Blick zu Ihren Parteikollegen nach Schleswig-Holstein werfen. Diese beabsichtigen nämlich, die Katasterämter zu kommunalisieren - so die Information in der Anhörung der Enquetekommission Anfang dieser Woche.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, lassen Sie mich zum Abschluss kommen. Auch zum heutigen Zeitpunkt erlauben wir uns immer noch mehrere Gesetze auf dem Gebiet des Kataster- und Vermessungswesens in Thüringen. Diese stammen aus unterschiedlichen Altbundesländern und haben Vorbilder in den 50er- und 60er-Jahren. Die Notwendigkeit der Zusammenführung, auf die durch meine Fraktion bereits in der ersten Lesung des Gesetzes hingewiesen wurde, besteht weiterhin unverändert. Schon die lange Zeit, die das damalige Gesetzgebungsverfahren in Anspruch genommen hat, hätte genutzt werden können und müssen, um ein einheitliches, modernes, zukunftsorientiertes Gesetz im Bereich des Thüringer Kataster- und Vermessungswesens zu schaffen. Nun steht es auch in Ihrem eigenen Erfahrungsbericht, handeln Sie im Interesse unseres Landes. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Für die SPD-Fraktion hat sich Frau Abgeordnete Doht zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, nach einer länger dauernden Vorgeschichte hat im März 2005 die Landtagsmehrheit das Thüringer Katastergesetz beschlossen. Da man sich aber wahrscheinlich in einigen Punkten selbst damals nicht so ganz sicher war, gab es diesen Prüfauftrag und der Erfahrungsbericht liegt uns inzwischen auch schon eine ganze Weile vor. Herr Kalich, ich lese das nicht als Erfolgsbericht, sondern dieser Erfahrungsbericht zeigt schon die Knackpunkte auf, wenn er das vielleicht auch nicht im vollen Umfang tut, aber er kommt um die Probleme nicht umhin. Das sind Probleme, die wir eigentlich bereits 2005 bei der Verabschiedung des Gesetztes diskutiert haben. Ich könnte es mir leicht machen, meine Rede von damals wiederholen, denn Befürchtungen haben sich in vielen Teilen bestätigt.

Aber zu den einzelnen Inhaltspunkten: Mit dem Thüringer Katastergesetz wurde das gesamte Katasterwesen im Freistaat neu gegliedert. Es wurde ein Thüringer Landesamt für Vermessungswesen und Geoinformation geschaffen und die bis dato selbständigen Katasterämter sind Außenstellen dieses Landesamts. Ich habe in diesem Landesamt mit 950 Beschäftigten eine doch größere Behörde - also das Ganze ist schon ziemlich kopflastig -, auf der anderen Seite habe ich in der Fläche 8 Katasterämter. Über die Zahl 8 will ich hier nicht diskutieren. Nur, es ist ein Problem, dass in den Katasterämtern doch zum Teil zu viel Personal abgebaut wurde oder das vorhandene Personal teilweise überaltert ist. Das wird auch von den Angestellten so gesehen. Das Landesamt wird in allen öffentlichen Darstellungen, auch der Landesregierung, als ein Erfolg hingestellt, dann muss aber die Frage erlaubt sein, warum man inzwischen an Umstrukturierung im Landesamt arbeitet. Dann kann es doch nicht ganz so effizient sein, denn dann könnte man es ja so lassen wie es ist.

Was die schnellere Abarbeitung von Anträgen betrifft, das wurde hier auch schon genannt. Nachdem der Antrag zur Beratung dieses Berichts das erste Mal auf der Tagesordnung im Landtag stand - das ist ja auch schon wieder eine Weile her -, gab es am 19.02. Presse- und Radioverlautbarungen, wonach wir trotz der Neuordnung des Katasterwesens immer noch einen Antragstau haben und es mindestens dreieinhalb Monate dauert, bis die Vermessung eines Grundstücks in die Flurkarte eingetragen ist. Ich denke, hier waren die Ziele auch anders gesetzt. Es ist letztendlich auch kein gutes Aushängeschild für den Wirtschaftsstandort Thüringen.

Was die örtliche Gliederung der Katasterbereiche betrifft mit den Sitzen in Apolda, Artern, Gotha, Leinefelde, Worbis, Pößneck, Saalfeld, Schmalkalden und

Zeulenroda komme ich nicht umhin, hier meine Kritik aus dem Jahr 2005 zu wiederholen, dass man sich nicht nach den Vorgaben des LEP gerichtet hat. Was aber noch viel schlimmer ist, dass man Orte ausgewählt hat, wo noch nicht einmal geeignete Liegenschaften vorhanden waren und letztendlich hier auch Mehrkosten auf den Freistaat zugekommen sind. Da brauche ich mir nur den Fall Gotha anzuschauen. Dort ist zu wenig Platz, um das gesamte Katasteramt oder die Außenstelle, muss man ja sagen, des Landesvermessungsamts unterzubringen. Wir haben immer noch Bereiche in Eisenach und Salzungen, wo die Mitarbeiter pendeln. Das geht zulasten der Arbeitsfähigkeit, das geht auf die Knochen der Mitarbeiter. Dann muss ich auch sagen, wenn hier jetzt noch einmal eine Zwischenlösung angestrebt wird, dann kann das auch nicht im Interesse der Mitarbeiter sein. Die sollen nicht permanent umziehen, die sollen arbeiten. Deswegen noch einmal mein Appell: Dann lassen wir es jetzt lieber noch etwas länger bei den Außenstellen in Salzungen und Eisenach und haben dann ein fertiges Konzept in Gotha. Auch in Pößneck, Saalfeld und Zeulenroda war keine geeignete Liegenschaft vorhanden; auch das hat man vorher gewusst. Es kamen Mietkosten, es kamen Kosten für den Ankauf von Gebäuden auf das Land zu. Auf der anderen Seite gibt es landeseigene Liegenschaften, die leer stehen. Wenn man schon gesagt hat, wir richten uns nicht nach dem Landesentwicklungsplan, wir gehen irgendwo in die Fläche, dann hätte ich wenigstens vorher mal schauen können, wo ich eine geeignete Liegenschaft habe. Auf der anderen Seite muss man auch mal sehen, dass die Mitarbeiter jetzt viel längere Anfahrtswege haben. Das kann eigentlich auch nicht in unserem Interesse sein. Das ist nicht gut für die Arbeitsfähigkeit, für die Motivation der Mitarbeiter. Wir produzieren mehr Verkehr, es geht letztendlich bis hin zum Klimaschutz.

Der Aufbau und die Bereitstellung von Geobasisdaten - auch das wurde hier schon genannt: Hier sind wir auch noch lange nicht am Ende. Wir haben in Thüringen immer noch zehn verschiedene Katastersysteme. Es gibt da bislang keine Vereinheitlichung und die Automatisierte Liegenschaftskartei, kurz ALK, soll bis 2009 fertiggestellt werden. Aber auch hier sind längst noch nicht alle Daten erfasst. Ich habe meine Zweifel, ob das bis 2009 vorliegt. Es ist ein Großteil des Altbaubestands bislang nicht eingemessen und da würde mich schon interessieren, wie das realisiert werden soll. Es wurden ja wohl Pläne diskutiert, dass man den Bürgern, die jetzt ihr Häuschen freiwillig einmessen lassen, irgendwelche Rabatte gewährt. Es ist nur die Frage, wer soll es am Ende wieder bezahlen - die ÖbVIs werden es wohl kaum tun. Da stellt sich mir auch die Frage, wie kann man zum einen das Ziel erreichen, dass die ALK bis 2009 fertiggestellt ist, aber auch die

Belastung und Kosten für die Bevölkerung, für die Hausbesitzer, möglichst gering halten, denn die haben auch noch andere Kosten und Belastungen. Ich erinnere nur an die Diskussion „rückwirkende Erhebung von Straßenausbaubeiträgen“ und da steht schon die Frage, ob im Zeitalter von Google Earth und JPS jetzt noch eine konservative Vermessung erfolgen muss oder ob es nicht andere Möglichkeiten gibt, die letztendlich preiswerter sind und zum gleichen Ergebnis führen. Dazu hätte ich gern etwas gehört, das stand nicht im Bericht.

Was die Nutzung der Geodaten und den Datenschutz betrifft: Frau Holbe, Sie hatten es hier angesprochen und Sie hatten auch die Veranstaltung, den „Tag der offenen Tür“ im Landesvermessungsamt angesprochen. Ich muss Ihnen sagen - ich weiß nicht, wie es Ihnen ging -, ich war schockiert, dass dort ein Wirtschaftsunternehmen aufgetreten ist und in seinem Vortrag dargestellt hat, wie toll es jetzt eine Immobilie bewerten kann, indem es einerseits vom Landesvermessungsamt die Geodaten bezieht und auf der anderen Seite auch in der Lage ist, für die umliegenden Immobilien genau zu sagen, wer wohnt da, wie alt sind die Leute, was verdienen die, welchem sozialen Status sind sie zuzuordnen. Ich will nicht behaupten, dass man das vom Landesamt hat, aber dass das dort auf einem Podium des Landesamts unwidersprochen blieb, halte ich für einen Skandal. Das hat mit Datenschutz nichts mehr zu tun.

(Beifall bei der SPD)

(Zwischenruf Trautvetter, Minister für Bau und Verkehr: Mit Sicherheit keine Daten vom Landesamt.)

Nein, es sind mit Sicherheit keine Daten des Landesamts, das sage ich ja auch, aber dass das Landesamt das auf seinem Podium zugelassen hat, das hätte man nicht einfach so unwidersprochen stehen lassen sollen.

Zu der Aufgabentrennung mit den ÖbVIs: Es ist sicherlich richtig, dass mit der Aufgabenverteilung eine Konkurrenzsituation entschärft wurde. Die Vermessung in der Fläche obliegt jetzt den ÖbVIs und die Außenbereiche des Landesvermessungsamts tragen dann die Daten ein. Aber man muss natürlich auch der Wahrheit halber sagen, dass das zu ca. 15 Mio. € Mindereinnahmen im Haushalt geführt hat, denn jede Entscheidung hat letztendlich auch eine fiskalische Bedeutung und auch das gehört zur Beurteilung dazu. Trotz allem hat sich das Aufgabenvolumen für die ÖbVIs nicht erhöht. Wenn ich mir die Tabelle auf Seite 7 anschaue, dann hat es sich im Jahr 2005 gegenüber 2004 eher noch vermindert. Auch hier ist die Frage: Wie geht das in Zukunft weiter? Wenn ich einmal an dem Punkt - und der soll

2009 sein - angekommen bin, dass auch der gesamte Altbaubestand eingemessen ist, dass dann die ALK vollständig vorliegt, dann wird es zu einem Einbruch dieser Aufgaben kommen. Ich hatte damals bereits bei der Verabschiedung des Gesetzes die Frage gestellt: Wie ist es dann mit dem öffentlichen Amt, wenn es für dieses öffentliche Amt nicht mehr genug Arbeit gibt? Ist das Land dann in einer Alimentationspflicht? Auch auf diese Frage habe ich bis heute keine schlüssige Antwort bekommen.

Die Zusammenführung aller Gesetze ist ja auch im Bericht angesprochen worden. Das ist sicherlich eine sehr sinnvolle Sache. Ich hätte auch die Bitte und möchte das hier als Antrag stellen, dass wir diesen Erfahrungsbericht im Ausschuss für Bau und Verkehr diskutieren, um eventuelle Änderungen auch im Vorfeld dieser Gesetze bereits inhaltlich eingehend diskutieren zu können.

(Zwischenruf aus dem Hause)

Ich weiß nicht, ob Sie das wollen. Ich stelle jedenfalls diesen Antrag hier.

Lassen Sie mich noch eine letzte Bemerkung machen zu dem Thema Kommunalisierung, was hier von der Linkspartei.PDS gefahren wird, was bereits bei der Gesetzesverabschiedung gefahren wurde. Ich halte eine Kommunalisierung des Katasterwesens zum jetzigen Zeitpunkt in den jetzigen Kreisstrukturen für genauso unsinnig wie die angestrebte Kommunalisierung von 260 Aufgaben vonseiten der Landesregierung. Das unterscheidet sich überhaupt nicht. Es wird auch momentan vonseiten der Katasterverwaltung nicht gewollt, auch von den Mitarbeitern nicht, das muss man auch dazusagen. Eine Reform sollte man nicht gegen, sondern mit den Mitarbeitern machen. In großen, starken Kreisen könnte ich mir das durchaus vorstellen, dann wäre das sicherlich möglich. Dann könnte man auch über eine Zusammenlegung mit den Grundbuchämtern, Flurneuordnungsämtern reden. Da hätte man sicherlich Synergieeffekte, aber in der jetzigen Kreisstruktur halte ich das nicht für möglich.

(Beifall bei der SPD)

Seitens der Abgeordneten liegen mir jetzt keine Redemeldungen mehr vor. Für die Landesregierung Minister Trautvetter bitte.