(Zwischenruf Reinholz, Minister für Wirt- schaft, Technologie und Arbeit: Aber Sie übertreiben ja immer gern.)
Na gut, dann übertreibe ich. Dann sind es 24, aber selbst die 10 Prozent aus dem Stellwerk-Projekt sind besser als Ihre 24, die Sie hier sagen. Aber, ich denke, bei den Zahlen vom DGB sind durchaus 40 Prozent genannt.
Wie gesagt, wir möchten gern, dass Sie sich mit diesem Thema grundhaft befassen. Wir möchten gern, dass die Jugendlichen und ihre Probleme im Zentrum stehen. Natürlich kostet das Geld, wenn man die Jugendlichen qualifiziert, wenn man ihnen Angebote unterbreitet. Aber gerade Sie, die ja immer so ökonomisch rechnen: Ich habe den Verdacht, dass es viel teurer ist, eine ganze Generation durchzuschleifen, durchzufüttern, sie im Sozialbezug oder sie im Leistungsbezug zu halten, anstatt sie in ordentliche Maßnahmen zu stecken, die vielleicht auch vier Jahre dauern können - warum denn nicht? Die können auch ein bisschen teurer sein, aber sie zu vergessen, das ist, denke ich, kein guter Weg. Danke schön.
Seitens der Abgeordneten liegen jetzt keine weiteren Redeanmeldungen vor. Für die Landesregierung Minister Dr. Zeh, bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich will zunächst auf den Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS eingehen, der den Titel trägt „Soziale Grundsicherung statt Almosen in Armut“. Ich denke, schon die Wortwahl zeugt von einem erheblichen Maß an Polemik. Ich darf an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich betonen: Es gibt kaum ein Land in der Welt, das den sozial Bedürftigen mehr Mittel zur Verfügung stellt, als durch das deutsche soziale Sicherungssystem zur Verfügung gestellt werden. Gerade eben stellen wir fest, dass auch die Leistungen nach SGB II - umgangssprachlich Hartz IV - nicht verordnete Armut sind, sondern dass mehr Leistungen bezahlt werden als ursprünglich überhaupt eingeplant waren. Wenn Sie schon eine Umsteuerung in der Sozialpolitik wollen, Frau Thierbach, dann schließen Sie sich doch einfach den Vorschlägen des Ministerpräsidenten zum Bürgergeld an.
Dann wäre, Frau Thierbach, eine soziale Grundsicherung sicher gewährt. Sie brauchten dann keine Arbeitslosenversicherung mehr, weil Sie im Fall der Arbeitslosigkeit natürlich eine soziale Grundsicherung hätten, aber Sie könnten natürlich auch eine Arbeitslosenversicherung selbst eingehen. Sie brauchten auch keine Rentenversicherung mehr, weil Sie eine soziale Absicherung hätten, aber Sie könnten natürlich eine Rentenversicherung abschließen. Das wäre mit dem Bürgergeld möglich.
Ich denke, Sie sollten sich das überlegen, ob das Bürgergeld, der Vorschlag des Ministerpräsidenten, nicht doch eine bessere Lösung wäre, die wir für unsere Probleme anbieten könnten. Da Sie dem aber hier offensichtlich widersprochen haben, möchte ich noch einmal einige grundsätzliche Anmerkungen zum gegenwärtigen Hilfesystem machen. Mein Kollege Günther hat dies hier schon ausführlich getan, ich will es mit wenigen Sätzen tun.
Aufgabe der Sozialhilfe ist es, Personen in materiellen Notlagen ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen. Garantiert werden soll ein soziales Mindestniveau. Armut und durch Armut verursachte Ausgrenzung sollen verhindert werden. Ziel ist es zugleich, die Leistungsberechtigten wieder unabhängig von Hilfeleistungen zu machen. Sie sollen als selbständig handelnde Menschen möglichst eigenverantwortlich am Leben der Gemeinschaft teilnehmen können. An diesem Ziel müssen die Betroffenen nach Kräften auch mitwirken. Dieses Prinzip der Hilfe zur Selbsthilfe ist ein zentraler Grundsatz des XII. Buches Sozialgesetzbuch. Wie gesagt, Herr Günther hat hier alles sehr ausführlich und präzise dargelegt. Deswegen möchte ich mir dazu weitere Ausführungen ersparen.
Die Änderungen, die Sie, meine Damen und Herren von der Linkspartei.PDS, im Bereich des Sozialgesetzbuches II und des SGB XII vorschlagen, laufen diesem Prinzip völlig zuwider. Ich verstehe natürlich sehr gut, dass Sie sich mit Ihren Forderungen als Interessenvertretung der Arbeitslosen und Hilfebedürftigen in Thüringen profilieren wollen. Sie nehmen dabei aber ganz bewusst in Kauf, diesen Menschen einen Bärendienst zu erweisen, und das möchte ich Ihnen kurz begründen. Denn Sie blenden in diesem Antrag völlig aus - vielleicht ist das falsch gesagt, Sie blenden nicht aus, ich glaube, Sie wissen das; Sie ignorieren es ganz bewusst, dass zur Finanzierung Ihrer Forderung jedes Jahr zusätzliche Mittel in zweistelliger Milliardenhöhe nötig wären - ich wiederhole noch mal -, in zweistelliger Milliardenhöhe nötig wären. Wir wissen alle, dass Summen in dieser Größenordnung angesichts knapper öffentlicher Kassen nur durch beträchtliche Steuererhöhungen aufgebracht werden können. Also die Konsequenz: weitere Erhöhung der Steuerlast. Was das wiederum be
deutet, wissen Sie genauso gut wie ich; es wären die Abwanderung von Arbeitsplätzen ins Ausland und eine steigende Arbeitslosigkeit gerade auch in den jungen Ländern die Konsequenz. Sie würden damit eine Spirale nach unten in Gang setzen, an deren Ende der Sozialstaat zusammenbrechen würde, und das würde dann die sozial Schwachen mit ganzer Härte am meisten treffen.
Hinzu kommt, dass natürlich bei der Einführung Ihrer Vorschläge eine Erhöhung der Leistungen nämlich nicht gerade dazu beiträgt, die Anreize zur Aufnahme von Arbeit zu steigern. Ich sage deshalb ganz deutlich, ein Großteil Ihrer Forderungen würde die Lage am Arbeitsmarkt nicht verbessern, sondern weiter verschärfen. So verlockend - ich gebe ja zu, das ist verlockend - Ihr Antrag für viele Menschen auch klingen mag, gerade die Arbeitslosen würden langfristig darunter leiden.
Nun zum Antrag der SPD-Fraktion, den Regelsatz nach dem SGB XII in Thüringen zum 1. Juli 2006 auf 345 € zu erhöhen: Die Bundesregierung hat am 17. Mai angekündigt, die Regelsätze bei der Sozialhilfe und beim Arbeitslosengeld bundeseinheitlich ab dem 01.01.2007 auf 345 € anzugleichen. Diese Initiative ist meines Erachtens logisch und sie ist auch konsequent, nachdem im Geltungsbereich von SGB II die Regelsätze angepasst worden sind. Ich denke, 16 Jahre nach der Wiedervereinigung sollten in ganz Deutschland ähnliche Bestimmungen gelten. Die Angleichung ist ein weiterer Schritt in diese Richtung. Aber bevor es in Thüringen zu einer Umsetzung kommen kann, müssen wir natürlich zwingend die Entwicklung auf Bundesebene abwarten und es sollte auch insbesondere die Entwicklung in den anderen jungen Ländern abgewartet werden. Denn immerhin wäre die Erhöhung der Regelsätze - und das müssen wir auch beachten - mit erheblichen Mehrkosten bei den Kommunen verbunden. Die grundsätzlich richtige Absicht, nämlich die Regelsätze anzugleichen, und die praktische und vor allen Dingen rechtskonforme Durchführung sind aber überdies zwei verschiedene Dinge. Deshalb muss es zum 1. Juli 2006 vorerst beim bisherigen Regelsatz von 331 € bleiben. Frau Thierbach, ich kann an dieser Tatsache nicht vorbei und ich werde auch rechtlich begründen, warum das notwendig ist. Ich werde es rechtlich begründen, Frau Thierbach, warten Sie einen Moment und hören Sie zu, dann können Sie vielleicht Ihre eigenen Gedanken noch einmal zusammenfassen.
Auch Herr Pilger hatte das Gegenteil von dem behauptet und ich möchte deshalb dieses auch noch einmal kurz rechtlich begründen. Die Landesregierungen bestimmen durch Rechtsverordnung zum 1. Juli eines jeden Jahres die Höhe der monatlichen Regelsätze. So legt es das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch fest. Grundlage dieser Festsetzung ist die
Einkommens- und Verbrauchsstichprobe, kurz EVS genannt, die vom Statistischen Bundesamt alle fünf Jahre erhoben wird. In unserem Fall stammt die entsprechende Einkommens- und Verbrauchsstichprobe aus dem Jahr 2003. Sie liegt beim Bund offenbar vor, aber sie ist noch nicht offiziell im Kabinett verabschiedet worden und ihre untersetzenden Auswertungen gerade auch für die jungen Länder liegen uns ebenfalls nicht vor. Natürlich hätten wir auch eine eigene Stichprobe machen können, so, wie es Frau Thierbach dargestellt hat. Aber, Frau Thierbach, ich warne ausdrücklich davor. Erstens gibt es die nicht, wir hätten 1998 und 2003 diese Stichprobe in Auftrag geben müssen beim Bundesstatistikamt, aber ich warne noch einmal ausdrücklich vor einer solchen eigenen Erhebung. Es gibt in der Bundesrepublik zurzeit nur ein einziges Land, das eine solche eigene Einkommens- und Verbrauchsstichprobe vorgenommen hat oder hat vornehmen lassen, das ist Bayern. Das Ergebnis dieser Stichprobe war, dass in Bayern nicht mehr der einheitliche Regelsatz von 345 € flächendeckend gilt, sondern in vielen Regionen ist der Regelsatz gesenkt worden auf 341 €. Also, Frau Thierbach, ich glaube nicht, dass Sie so viel hellseherische Qualitäten haben, um das Ergebnis einer solchen Stichprobe vorhersagen zu können. Deswegen warne ich ausdrücklich davor, eine solche Einkommens- und Verbrauchsstichprobe in Auftrag zu geben. Von dem rechtlich vorgesehenen möglichen Gestaltungsspielraum bei der Regelsatzbemessung kann deshalb auch kein Gebrauch gemacht werden, weil die grundlegenden Daten aus der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe fehlen.
Für diesen Fall gibt es ja auch eine Regelung, Frau Thierbach, dann sieht die Regelsatzverordnung vor, dass sich die Regelsätze an die Entwicklung der Renten anpassen. Auch hier ist es so, der Rentenwert der gesetzlichen Rentenversicherung wird sich zum 1. Juli 2006 nicht verändern. Daher müssen die Regelsätze zum 1. Juli 2006 in der Höhe festgesetzt werden, in der sie seit dem 1. Juli 2005 auch gültig sind.
Eine Angleichung der Regelsätze in der Sozialhilfe an die Regelleistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, kurz Hartz IV genannt, ist ebenfalls nicht möglich und dies aus mehreren Gründen. Zum einen fehlt es - das hatte ich bereits gesagt - an der erforderlichen Bemessungsgrundlage. Zudem stellen die Regelsätze nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch das Bezugssystem für die Regelleistungen nach dem Zweiten Buch des Sozialgesetzbuchs dar und nicht umgekehrt. Eine Anpassung, wie sie die SPD-Fraktion fordert, würde die Gesetzessystematik umgehen und wäre nach derzeitiger Gesetzeslage unzulässig.
Herr Pilger, ich empfehle Ihnen in dieser Frage, Sie hätten sich an Herrn Müntefering wenden sollen, der die Verantwortung über die Bundesregelsatzverordnung trägt. Er hätte sie ja auch eher ändern können. Das hat er nicht getan. Sie wird erst mit dem 01.01.2007 geändert. Wir haben die rechtlichen Rahmenbedingungen so, wie wir sie haben. Aus all diesen Gründen kann die Forderung der SPD-Fraktion nach Festsetzung der Regelsätze in der Sozialhilfe auf den Satz für SGB-II-Empfänger zum 1. Juli 2006 nicht erfüllt werden. Die bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen müssen wir beachten. Sie werden mir sicherlich zustimmen, dass wir nicht gegen geltendes Recht verstoßen können, sonst würden Sie mich bei der nächsten Sitzung hier fragen: Wie viel Recht darf ein Minister brechen? Ich würde Ihnen darauf antworten: Gar kein Recht. Im Übrigen plant ja das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zum 1. Januar 2007 sowohl das SGB XII als auch die Regelsatzverordnung in einem Änderungsgesetz anzupassen. Erst nach diesen Änderungen und nicht, wie von Ihnen gefordert, zum 1. Juli 2006, sind grundsätzliche Veränderungen der Regelsätze in der Sozialhilfe auch in Thüringen möglich. Vielen Dank.
Es gibt offensichtlich keine weiteren Redewünsche mehr. Damit kann ich die gemeinsame Aussprache schließen. Ich muss mich jetzt nur einmal rückversichern. Wenn wir das richtig verstanden haben, sollen beide Anträge an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit überwiesen werden.
Ich lasse also zuerst darüber abstimmen, den Antrag der Fraktion der SPD in Drucksache 4/1985 an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit zu überweisen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es hier Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Damit ist die Ausschussüberweisung einstimmig beschlossen worden.
Ich lasse nun darüber abstimmen, den Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS in Drucksache 4/2004 an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit zu überweisen. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Das ist eine Mehrheit von Gegenstimmen? Gibt es hier Stimmenthaltungen? Stimmenthaltungen gibt es nicht.
1 Stimmenthaltung? Dann mit 1 Stimmenthaltung und trotzdem einer Mehrheit von Gegenstimmen ist die Ausschussüberweisung abgelehnt worden. Demzufolge stimme ich jetzt über den Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS in der Drucksache 4/2004 ab. Herr Abgeordneter Buse, bitte schön.
Frau Präsidentin, namens der Fraktion beantrage ich die Einzelabstimmung zu Nummer I und II des Antrags und zu Nummer II namentliche Abstimmung.
Gut, dann lassen wir zuerst per Handzeichen über Nummer I des Antrags abstimmen. Wer Nummer I des Antrags der Fraktion der Linkspartei.PDS in Drucksache 4/2004 zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Das ist eine Mehrheit von Gegenstimmen. Gibt es hier Stimmenthaltungen? Stimmenthaltungen gibt es nicht. Nummer I des Antrages ist damit abgelehnt und zu Nummer II bitte ich jetzt, die Stimmkarten einzusammeln.
Ich nehme an, dass jeder die Möglichkeit hatte, seine Stimmkarte abzugeben. Ich bitte darum, dass ausgezählt wird.
Ich gebe das Ergebnis der Abstimmung zu Nummer II des Antrags in der Drucksache 4/2004 bekannt. Es wurden 81 Stimmen abgegeben, mit Ja haben 25 gestimmt, mit Nein 56, es gab keine Enthaltungen. Der Antrag ist damit mit Mehrheit abgelehnt (namentliche Abstimmung siehe Anlage).
Da Nummer I und II des Antrags abgelehnt sind, ist damit auch der ganze Antrag abgelehnt. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 9 a und b.
Ich komme zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 11, da wir ja Tagesordnungspunkt 10 am gestrigen Tag bereits behandelt haben
Unterstützung der im Rahmen der Bundesprogramme Entimon und Civitas initiierten Struktur- projekte gegen Rechtsextremis- mus Antrag der Fraktionen der Links- partei.PDS und der SPD - Drucksache 4/1987 -
Mir ist nicht signalisiert worden, dass aus einer der beiden Fraktionen das Wort zur Begründung gewünscht wird, so dass ich gleich die Aussprache eröffne. Ich rufe für die CDU-Fraktion den Abgeordneten Panse auf.
Frau Vizepräsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, ich muss sagen, als wir den Antrag in der Drucksache 4/1987 auf den Tisch bekommen haben, waren wir etwas überrascht. Es hängt im Wesentlichen damit zusammen, dass wir vor gerade mal knapp zwei Monaten fraktionsübergreifend im Thüringer Landtag einen Beschluss gefasst haben, der unter dem Titel „Initiative für Demokratie und Toleranz gegen Extremismus und Gewalt“ genau das dokumentiert hat, was wir als Fraktionen im Thüringer Landtag fraktionsübergreifend wollen. Genau deswegen hätte ich mir gewünscht, dass dieser Antrag genau das bleibt, was er damals auch war, nämlich Richtschnur für unser Handeln und Aufgabenstellung für das Land, für die Kommunen und für die Schulen, vor allem aber auch für die Landesstelle Gewaltprävention, wie er in dem damaligen Punkt 05 aufgeführt war. Ich bin deswegen überrascht, dass wir heute über CIVITAS- und Entimon-Projekte diskutieren, insbesondere um MOBIT, um was es da geht. Ich bin deswegen überrascht, weil es damals von beiden Fraktionen im Thüringer Landtag, der Linkspartei.PDS ebenso wie der SPDFraktion, keinerlei Bestrebungen gab, das in diesen Antrag einfließen zu lassen. Insofern überrascht mich das, Herr Kollege Gentzel,
dass Sie sich jetzt, nachdem alles gegessen ist, nachdem alles gelaufen ist, nachdem zwischenzeitlich sogar der Bund über die Fortführung der Projekte entschieden hat, Sie sich jetzt hier scheinheilig hierher stellen und meinen, Sie könnten jetzt etwas für MOBIT tun, jetzt etwas tun für die Fortführung der CIVITAS-Projekte, wo Sie doch genau wissen, dass der Bund Ende März seine Entscheidung an dieser Stelle getroffen hat. Denn zwischenzeitlich hat der Bund entschieden, dass die CIVITAS- und EntimonProjekte und auch das Xenus-Programm, was zusammengefasst war in einem gemeinsamen Aktionsprogramm „Jugend für Toleranz und Demokratie - gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus“, definitiv auslaufen werden. Es war angelegt auf einen Projektzeitraum von 2001 bis 2006. Es ist sehr viel Geld für dieses Projekt aufgewandt worden mit durchaus unterschiedlichen Erfolgen. Auch das sagt die Beurteilung, die letztendlich Qualitätsüberprüfung am Ende dieses Projekts des Bundes aus. Aber es wird definitiv am Jahresende beendet werden. Es wird ein Folgeprojekt geben, ein Folgeprojekt aber mit einer deutlich veränderten Schwerpunktsetzung. Diese Schwerpunktsetzung, auch das, was momentan von diesem Folgeprojekt bekannt ist, soll letztendlich erst Mitte Juni in seiner Gänze vorgestellt werden. Aber dieses Nachfolgeprojekt setzt im Wesentlichen darauf, dass über einen
befristeten Zeitraum Projekte gefördert werden, die im präventiv-pädagogischen Bereich angesiedelt sind. Projekte, die der Bewusstseinsbildung dienen, und Projekte, die vor allem langfristige Wirkungseffekte erzielen. Die Inhalte dieser neuen Projekte des Bundes sollen sich im Wesentlichen auf die soziale Integration, auf das interkulturelle Lernen, interreligiöse Arbeit und das interreligiöse Lernen beziehen sowie auf die Arbeit mit rechtsextrem gefährdeten Jugendlichen sowie auf die Bekämpfung des Antisemitismus. Das ist genau das, was wir in Thüringen immer wollten. Das ist auch das, was wir diskutiert haben, als wir unseren gemeinsamen Antrag vor zwei Monaten hier auf den Weg gebracht haben. Insofern kann ich nur begrüßen, dass diese Projektinhalte jetzt auch einfließen in das, was im Bund verabschiedet wird und nachdem im Bund hoffentlich in den nächsten paar Jahren auch erfolgreich Projekte kofinanziert werden. Aber es wird auch deutlich aus dem, was bis jetzt über dieses Folgeprogramm bekannt ist, dass es definitiv keine dauerhafte Finanzierung örtlicher Strukturen gibt. Es wird auch, das ist jetzt schon klar, keine auf Dauer angelegte infrastrukturelle Förderung geben, sondern es werden eben modellhafte Projekte gefördert, modellhafte Projekte im Übrigen auch mit Präventionsräten auf kommunaler Basis, denn da haben sich durchaus die lokalen Aktionspläne bewährt. Wir wissen, dass es da auch in Thüringen entsprechende Modelle gibt, wo auf lokaler Basis sehr viel, auch in Südthüringen, geschehen ist bei allen Problemen, bei allen Defiziten, die wir durchaus als CDUFraktion in diesem Bereich erkennen. Aber auch bei diesen Modellprojekten, die mit den Präventionsräten durch den Bund weiter gefördert werden sollen, ist Voraussetzung, dass es eine kommunale Kofinanzierung geben wird. Es ist wichtig und richtig und, ich glaube, auch notwendig, dass sich die kommunale Seite dazu positioniert.
Was es definitiv nicht geben wird, und das macht Ihren Antrag so schwierig und auch letztendlich verspätet, wenn Sie ihn uns heute in dieser Form vorlegen, es wird definitiv keine Förderung durch den Bund von Netzwerkstellen, Opferberatungsteams oder Strukturprojekten geben. Deshalb ist Ihr Punkt 2, den Sie uns in diesem Antrag heute zur Beschlussfassung vorlegen, schlichtweg obsolet und nicht mehr umsetzbar. Es wird diese Förderung durch den Bund ab 2007 nicht mehr geben.
Auch in Punkt 1 muss ich Ihnen sagen, das ist illusorisch, was Sie da fordern. Sie wollen auf einen Haushaltstitel zugreifen, der im Haushaltsjahr 2006 belegt ist, durchaus mit einem sinnvollen Projekt belegt ist. Sie wissen, dass wir das, was in der vergangenen Woche vorgestellt wurde, dieses neue Projekt gegen Antisemitismus und Rechtsextremismus und für ein tolerantes und demokratisches Thüringen damit finanzieren, kofinanzieren, auch CIVITAS-Mittel
des Bundes. Es handelt sich dabei um ein durchaus vielversprechendes Kooperationsprojekt der Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland mit der Landesstelle Gewaltprävention. Wir begrüßen dieses Projekt; wir finden das richtig und vernünftig angelegt. Insofern ist es illusorisch, wie Sie es in Ihrem Punkt 1 schreiben, ausgerechnet dort die Finanzmittel wegzunehmen, um ein anderes Projekt, was auf Bundesebene nicht mehr kofinanziert wird, zu finanzieren. Wir wollen, dass erfolgreiche Projekte durchaus verstetigt werden, aber dass sie dann stimmig sind und den fachlichen Anforderungen auch des neuen Bundesprogramms Genüge tun.
Abschließend, ich sage es noch einmal für die CDUFraktion: Dieses neue Bundesprogramm bestätigt unsere Thüringer Position. Wir haben immer gesagt, wir wollen Prävention von Gewalt und politischem Extremismus als vorrangige Aufgabe. Sie wissen, dass im Bund auch jetzt mit diesem neuen Programm ein neuer, ein umfassenderer Extremismusbegriff gewählt wird. Der Bund sagt, es soll die Präventionsarbeit in den bestehenden Strukturen verstärkt werden. Es soll mehr Präventionsprojekte zum Umgang mit rechtsextremistisch orientierten Jugendlichen und Beratungshilfen für Eltern geben. Dies alles hat aber nichts mehr mit dem zu tun, was Sie uns als Antrag heute auf den Tisch gelegt haben. Insofern sage ich für die CDU-Fraktion: Wir bekräftigen den Beschluss, den wir vor über zwei Monaten
einmütig im Thüringer Landtag gefasst haben. Scheinheilig, Frau Kollegin Berninger, ist das, was Sie hier tun. Wenn Sie hinterher, nachdem ein solcher Beschluss gefasst wurde, sich im Thüringer Landtag hinstellen, Krokodilstränen weinen, den Leuten suggerieren, sie könnten etwas für Projekte tun, für Projekte, die auf Bundesebene nicht mehr gefördert werden, das ist scheinheilig, Frau Kollegin. Wir bekräftigen diesen Beschluss, den wir vor zwei Monaten gefasst haben, insbesondere aber auch Punkt 6, der heute oder in der nächsten Landtagssitzung noch auf der Tagesordnung zur Beratung des jährlichen Berichts des Landesamtes für Verfassungsschutz stehen wird. Wir werden fortlaufend im Thüringer Landtag die Debatte führen, spätestens auch im September, wie wir es in unserem gemeinsamen Beschluss vor zweieinhalb Monaten verabschiedet hatten. Für heute kann ich für die CDU-Fraktion sagen: Der Antrag, ich habe es ja an beiden einzelnen Punkten deutlich gemacht, der Linkspartei.PDS und der SPDFraktion ist für die CDU nicht annahmefähig. Wir werden ihn ablehnen. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich muss jetzt schon sehr an mich halten, um nicht einen Ordnungsruf einzufangen.
Wenn ich nicht vorsichtig wäre, würde ich für dasselbe Wort den Ordnungsruf einfangen, wie das gestern Herrn Gentzel passiert ist.