Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Berninger beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Die Frage 1 lässt sich derzeit noch nicht beantworten. Eine Beantwortung ist dann seriös möglich, wenn die kompletten Antragsunterlagen einschließlich der Umweltverträglichkeitsuntersuchung im Landesverwaltungsamt vorliegen und der Behörde ein entsprechender Zeitrahmen zur Beurteilung eingeräumt wird. Grundsätzlich kann jedoch gesagt werden, wenn alle gesetzlichen Auflagen eingehalten werden, dann ist davon auszugehen, dass es nicht zur Gefahrenbelastung und zu Nachteilen für die Menschen und die Umwelt kommt.
Zu Frage 2: Mittelfristige und langfristige Studien über die Auswirkungen der Ansiedlung größerer Tierhaltungsanlagen auf die Arbeitsplätze in regionalen Landwirtschaftsbetrieben sind der Landesregierung nicht bekannt. Hinsichtlich des konkreten Vorhabens
kann aber eingeschätzt werden, dass gemäß dem geplanten Tierbestand in dieser Anlage 35 bis 40 neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Hinzu käme die Schaffung neuer oder zumindest die Sicherung bestehender Arbeitsplätze in vor- und nachgelagerten Bereichen, z.B. der Futtermittelindustrie und den Schlachthöfen. Ein Arbeitsplatz im rein landwirtschaftlichen Bereich zieht ca. zwei Arbeitsplätze in den vor- und nachgelagerten Bereichen nach sich.
Zu Frage 3: Jeder, der Tiere halten will, hat die geltenden tierschutzrechtlichen Vorschriften einzuhalten. Die allgemeinen Anforderungen an das Halten von Schweinen sind im Tierschutzgesetz sowie in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung geregelt. Darüber hinaus gelten bis zur Verabschiedung der 2. Verordnung zur Änderung der Tierschutznutztierhaltungsverordnung mit speziellen Anforderungen zur Änderung an das Halten von Schweinen die Bestimmungen der EU-Schweinehaltungsrichtlinie. Es liegt in der Entscheidung des Tierhalters, ob er eine einstreulose oder Einstreuhaltung anwendet. Von Bedeutung ist nur, dass er die für dieses Haltungssystem geltende Bestimmung erfüllt. Spezielle Landesmaßnahmen in Bezug auf die Abschaffung der Spaltbodenhaltung bzw. Vergrößerung der Stallplätze sind nicht vorgesehen.
Zu Frage 4: Die Vereinbarkeit mit dem im Landesentwicklungsplan enthaltenen Erfordernis der Raumordnung und Landesplanung wird im Zuge des Genehmigungsverfahrens geprüft. Es liegt im höchsten Maße im Interesse des Landes, Arbeitsplätze auf dem Lande zu schaffen bzw. zu erhalten. Es ist auch im Interesse des Landes, dass bestehende Anlagen ggf. saniert und genutzt werden, anstatt sie dem Verfall preiszugeben und Bauruinen in den Dörfern zu schaffen.
Zu den Fördermöglichkeiten: Der Um- und Ausbau von bestehenden Stallanlagen ist bei Vorlage aller erforderlichen bau- und immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen sowohl im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe als auch über ein Agrarinvestitionsprogramm als Landesprogramm grundsätzlich förderfähig.
Herr Minister, der holländische Investor selbst spricht lediglich von 15 neuen Arbeitsplätzen. Können Sie mir mal erklären, wie Sie auf die Zahl von 35 bis 40 neuen Arbeitsplätzen kommen?
Meine zweite Nachfrage wäre: Es gab im Jahr 2001 schon mal ein solches Vorhaben - können Sie mir erläutern, was die Unterschiede jetzt zu dem damals gescheiterten sind?
Das Letzte habe ich jetzt nicht genau verstanden, Frau Berninger, ich bitte um Entschuldigung. Vielleicht noch zu dem Ersten: Nach unseren Berechnungen werden es 35 bis 40 Arbeitsplätze sein. Wenn der Holländer mit weniger auskommt, dann muss er das erst einmal zeigen und auch beweisen in diese Richtung. Es geht ja dann aus seinen Unterlagen hervor.
Die zweite Nachfrage war, es gab im Jahr 2001 schon einmal ein solches Vorhaben, genau an dem Ort, in der Gemarkung Ettischleben, eine Schweinezuchtanlage zu errichten. Dieses Vorhaben ist gescheitert. Ich möchte von Ihnen wissen, ob Ihnen bekannt ist, aus welchen Gründen das jetzige Erfolg haben soll.
Ich habe ja nicht davon gesprochen - Frau Berninger, Sie haben mir wahrscheinlich nicht zugehört -, dass das Erfolg haben wird. Es kann Erfolg haben; es kommt ganz darauf an, wie die Unterlagen eingereicht werden, wie die Voraussetzungen sind und
ob das, was da drin steht und wie das durchgeführt werden soll, dem entspricht, was gesetzlich richtig und notwendig ist. Wenn ich verkehrte Unterlagen einreiche, wenn ich irgendetwas machen will, was gesetzlich gar nicht geht, wenn ich kleinere Ställe anbiete oder sonst etwas dort machen will und das wird nicht genehmigt, dann kann ich das nicht machen und dann scheitert das. Wenn ich aber das alles ordnungsgemäß, so wie das die Verordnung vorsieht, einreiche, und das wird geprüft und man kommt dann zu dem Schluss, ja, es geht in dieser Art und Weise, dann wird es genehmigt. Das sagt noch lange nichts darüber aus, ob es dann überhaupt gebaut wird oder nicht gebaut wird, weil sich eben dann der Widerstand dort in großen Maßen gebildet hat und so weiter und so fort, so dass der eine oder andere sagt, nein, da lassen wir lieber das Ding verfallen, lassen es lieber als Ruine stehen, irgendeiner wird es dann einmal wegräumen und wir machen nichts, Arbeitsplätze brauchen wir auch nicht. Das ist eine andere Frage.
Herr Minister, inwieweit ist es möglich und sinnvoll, bei solchen Großviehanlagen oder großen Tierhaltungsanlagen die anfallende Menge an Gülle, die immer ein Problem darstellt, energetisch zu verwerten in Form von Biogasanlagen und damit auch die Emissionen, sprich Geruchsbelästigungen, Ammoniak und alles was damit zusammenhängt, bei der Ausbringung auf die Felder dann zu minimieren und die Auswirkungen auf die Menschen und die Natur in einem vernünftigen Maß zu halten.
Wir können erst einmal davon ausgehen, dass an das Immissionsgeschehen sehr hohe Anforderungen gestellt werden, dass sehr starke Auflagen auf den jeweiligen Betreiber und auf den, der so etwas bauen will, auch dementsprechend zukommen. Wir haben jetzt eine ganze Reihe von Anlagen, die gegenwärtig in Thüringen umgerüstet werden, die emissionsschutzmäßig nicht die Werte erbringen, die sie erbringen müssten. Ein Punkt dabei ist natürlich, was Sie jetzt angesprochen haben, Herr Krauße, dass man die anfallende Gülle über eine Biogasanlage umwandelt in Energie, in Wärme, die man dann wieder verwerten kann und damit natürlich auch die Belastung immens absenken kann und auch die Belastung, die durch die Ausbringung der Gülle ansonsten gegeben wäre. Bei all diesen Anlagen ist eine
Danke schön. Weitere Nachfragen gibt es nicht. Ich rufe die nächste Mündliche Anfrage, eine des Abgeordneten Höhn, SPD-Fraktion, in Drucksache 4/1919 auf.
Im Zuge der vom Ministerpräsidenten Althaus im Jahre 2004 angekündigten Behördenstrukturreform soll u.a. das Finanzamt Meiningen aufgelöst werden. Künftig sollen diese Zuständigkeiten auf das Finanzamt Suhl verteilt werden. Demgegenüber sollen sowohl Zuständigkeiten von Sonneberg nach Suhl als auch von Suhl nach Sonneberg verlagert und wiederum andere Zuständigkeiten von Suhl zum Finanzamt Gotha verlegt werden. Die Räumlichkeiten in Suhl und Sonneberg sind für die Übernahme zusätzlicher Aufgabengebiete noch nicht geeignet, wodurch sich Kapazitätserweiterungen bzw. Anmietungen erforderlich machen. In Meiningen wird eine landeseigene Immobilie leer gezogen. Ich frage die Landesregierung:
1. Welche sachlichen und fachlichen Gründe haben den Ausschlag für die Auflösung des Finanzamts Meiningen gegeben und welche konkreten finanziellen Einspareffekte sind damit verbunden?
3. Wie hoch wird der Finanzbedarf für die Herrichtung der Finanzämter Sonneberg und Suhl für die Erfüllung der künftig vergrößerten Aufgabengebiete eingeschätzt und gibt es dazu bereits konkrete Pläne?
4. Durch welche Maßnahmen mit welchen Kosten stellt die Landesregierung sicher, dass die Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den künftig erweiterten Einsatzgebieten in den Finanzämtern Suhl und Sonneberg entspricht?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, im Namen der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Höhn wie folgt:
Zu Frage 1: Die Landesregierung hat beschlossen, die Aufgaben der Steuerverwaltung in Zukunft statt mit 20 nur noch mit 12 Finanzämtern zu bewältigen. Auf diese Weise soll die Effizienz der Steuerverwaltung sowie das operative Management verbessert und den sich ändernden strukturellen Rahmenbedingungen im Freistaat Rechnung getragen werden. Die Entscheidung zur Auflösung des Finanzamts Meiningen beruhte auf strukturpolitischen Erwägungen. Dabei haben die Möglichkeiten zur Unterbringung im aufnehmenden Amt und zur Nachnutzung der frei werdenden Liegenschaft Berücksichtigung gefunden. Einsparungen ergeben sich vor allem im Querschnittsbereich. So werden durch die erreichten Größenvorteile drei Beschäftigte eingespart. Mit einer effektiveren Stellenauslastung ist die Einsparung weiterer zwei Beschäftigter im mittleren Dienst geplant. Dies führt in Zukunft zu Kosteneinsparungen von jährlich 178.000 €. In der Steuerverwaltung insgesamt können mit der Auflösung der acht Finanzämter 45 Stellen eingespart werden.
Zu Frage 2: Es ist beabsichtigt, ab Anfang 2007 in dem freigezogenen Finanzamtsgebäude in Meiningen Teile des derzeitigen Landesamts für Soziales und Familie unterzubringen, die bisher zu einem Großteil in angemieteten Objekten untergebracht sind.
Zu Frage 3: Zur Herrichtung der landeseigenen Gebäude in Sonneberg und Suhl existieren konkrete Planungen. Danach werden für die bauliche Herrichtung des Finanzamts Sonneberg voraussichtliche Kosten in Höhe von einmalig 69.500 € entstehen. Zur baulichen Herrichtung einer landeseigenen Liegenschaft in Suhl sind aufgrund der vorliegenden Planungsunterlagen Kosten in Höhe von einmalig 63.000 € veranschlagt. Für die Erneuerung der EDVInfrastruktur in diesem Gebäude werden einmalig Kosten in Höhe von 119.000 € entstehen.
Zu Frage 4: Die Beschäftigten in den aufzulösenden Finanzämtern folgen grundsätzlich den Aufgaben in das neue Finanzamt. Darüber hinaus sind die Beschäftigten in den Finanzämtern grundsätzlich so ausgebildet, dass sie in verschiedenen Arbeitsbereichen der Finanzämter eingesetzt werden können. Gesonderte Qualifizierungsmaßnahmen sind daher im Zusammenhang mit der Auflösung des Finanzamts Meiningen nicht notwendig. Ich danke Ihnen.
Danke. Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Dann rufe ich die nächste Mündliche Anfrage, eine der Abgeordneten Pelke, SPD-Fraktion, in Drucksache 4/1920 auf, vorgetragen durch Abgeordnete Becker.
In der „Thüringischen Landeszeitung“ vom 27. April 2006 werden die datenschutzrechtlichen Bedenken des Landesdatenschutzbeauftragten wegen des verwendeten Antrags dargestellt und das bisherige Antragsverfahren infrage gestellt. In der „Ostthüringer Zeitung“ vom 21. April 2006 wird seitens des Pressesprechers des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit eine Kontrolle derjenigen Familien durch die Jugendämter angekündigt, die Elterngeld beziehen und ihre Kinder zu Hause versorgen.
1. Welche konkreten Bedenken bei der Antragstellung für das Erziehungsgeld hat der Landesdatenschutzbeauftragte zu welchem Zeitpunkt geltend gemacht und inwieweit wurde oder wie wird diesen Bedenken entsprochen?
3. Aufgrund welcher Erkenntnisse und welcher Rechtsgrundlage sollen die vom Pressesprecher des Ministeriums in dem Bericht der OTZ angekündigten Kontrollen der Familien durch die Jugendämter erfolgen?
4. Welche Position vertreten die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe zum derzeitigen Antragsverfahren und zu den angekündigten Kontrollen der Eltern?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Die Bedenken des Landesbeauftragten für den Datenschutz betrafen nicht das Verfahren. Das Verfahren wurde nicht infrage gestellt, sondern lediglich die Gestaltung des Antragsformulars. Dieses vierseitige Formular stellt eine reduzierte Fassung des neunseitigen Formulars dar, mit dem seit über zehn Jahren sowohl das Bundeserziehungsgeld als auch das bisherige Landeserziehungsgeld beantragt wurde. Auch wenn das neue Thüringer Erziehungsgeld einem völlig neuen Konzept folgt,
sind die Angaben des Antragstellers zur Person, zum Personenstand und zum Kindschaftsverhältnis oder andere formale Angaben wie Geschlecht oder Telefonnummer in nahezu allen Passagen völlig identisch. Die Kritik des Thüringer Datenschutzbeauftragten war insofern überraschend, als die bisherigen Formulare nicht nur in Thüringen, sondern bundesweit seit über zehn Jahren verwendet werden. Eine Beanstandung z.B. durch den Bundesdatenschutzbeauftragten oder durch einen Datenschutzbeauftragten eines Landes erfolgte bisher nicht. Ich hatte es bereits gesagt, die neun Seiten des bisherigen Antrags wurden bereits auf vier Seiten reduziert, insofern schon wesentlich weniger.
Es werden von den Antragstellern nur solche Daten abgefordert, die zur korrekten und zügigen Auszahlung des Geldes notwendig sind. Dabei wurde darauf geachtet, den Verwaltungsaufwand der Kommunen, die mit der Auszahlung des Erziehungsgeldes beauftragt sind, möglichst gering zu halten. Insofern war es sinnvoll, auch solche Daten abzufordern, die zwar bei den Melderegistern vorliegen, nicht aber bei den bearbeitenden Stellen. Dies war zum Beispiel ein Kritikpunkt des Datenschutzbeauftragten. Hier behalte ich mir vor, nach Prüfung des Einzelfalls auch eine andere Meinung als der Datenschutzbeauftragte zu haben. Daten zu Personen sind nicht immer eineindeutig. Es gibt also tatsächlich auch welche, die mit gleichen Namen in einem Register stehen. Da muss man schon sagen, was zur Identität zweifelsfrei notwendig ist.