Laut Presseberichten hat die Stiftung Rehabilitation Heidelberg (SRH) am 5. April 2006 erneut angekündigt, eine private Fachhochschule in Gera zu errichten. Die Einrichtung soll ihre Studienangebote demnach auf den Bereich Gesundheitspflege konzentrieren und ihren Lehrbetrieb mit dem Sommersemester 2007 aufnehmen. Die Realisierung des Projekts soll noch in diesem Frühjahr mit der Berufung eines Gründungsrektors beginnen. Die SRH beabsichtige zudem, der Einrichtung eine Finanzausstattung in Höhe von 1,5 Mio. € zur Verfügung zu stellen. Kultusminister Goebel habe ferner eine beschleunigte Prüfung des Projekts zugesagt.
1. Liegt der Landesregierung inzwischen das in ihrer Antwort auf Frage 1 meiner Kleinen Anfrage 12 in Drucksache 4/58 erwähnte „umfassende Konzept“ nebst Finanzierungskonzept vor?
2. Haben sich inzwischen bezüglich der von der Landesregierung in ihrer Antwort auf Frage 3 meiner in Frage 1 genannten Kleinen Anfrage aufgeführten Ausrichtung der Ausbildung und dargestellten Studiengänge Planungsänderungen ergeben?
4. Die von der SRH zugesagte Finanzausstattung des Projekts erscheint recht gering. Auf welche Weise wird die Landesregierung sicherstellen, dass die geplante private Fachhochschule keine materielle Unterstützung durch den Freistaat erfährt, welche zulasten der staatlichen Thüringer Hochschulen geht?
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bausewein beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Zur Prüfung des Antrags auf staatliche Anerkennung nach § 113 ff. Thüringer Hochschulgesetz ist die Vorlage eines Selbstberichts erforderlich. Die SRH, die Stiftung Rehabilitation Heidelberg, hat am 13. März 2006 ein Konzept zur Errichtung der SRH-Hochschule für Gesundheit Gera im Kultusministerium eingereicht. Es handelt sich hierbei um eine Projektskizze, die noch nicht den Anforderungen des erforderlichen Selbstberichts entspricht. Ein vollständiger Antrag, der das Anerkennungsverfahren formal in Gang setzt, fehlt bislang. Die von SRH benannte Ansprechpartnerin für das Kultusministerium hat die Vorlage eines Selbstberichts für Mai 2006 in Aussicht gestellt. Der Selbstbericht soll auch ein umfassendes Finanzierungskonzept enthalten.
Zu Frage 3: Nach den uns bisher vorliegenden Informationen rechnet die SRH mit ca. 100 Studierenden nach der Eröffnung der Hochschule. Diese Zahl soll in den Folgesemestern bis auf 600 Studierende steigen.
Zu Frage 4: Die Landesregierung hat in mehreren Gesprächen mit Vertretern der SRH-Gruppe darauf hingewiesen, dass eine Finanzierungsbeteiligung durch den Freistaat zulasten der für die staatlichen Hochschulen zur Verfügung stehenden Mittel nicht in Frage kommt.
Ergänzend ist zu bemerken, dass für den Fall des Scheiterns des Vorhabens die ausreichende Absicherung des Studienbetriebs durch die SRH-Gruppe - etwa über eine Bankbürgschaft - gefordert wird. Dadurch soll den immatrikulierten Studierenden ermöglicht werden, ihr Studium ordnungsgemäß be
enden zu können. Gleichzeitig wird dadurch sichergestellt, dass dem Land nachträglich keine Kosten entstehen.
Danke schön. Gibt es hierzu Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Ich rufe auf die nächste Mündliche Anfrage, eine der Abgeordneten Wolf, Die Linkspartei.PDS-Fraktion, in Drucksache 4/1910.
Die Schlossanlage Wilhelmsthal befindet sich im Besitz des Freistaats Thüringen. Der Verfall der historisch ausgesprochen wertvollen Immobilie geht unaufhörlich weiter. Es sollte von Seiten der Landesregierung ein Gutachten angefertigt werden, welches die dringendsten Notsicherungsmaßnahmen auflistet. Im Moment ist in Wilhelmsthal nicht ersichtlich, dass Notsicherungen (auch kleinster Art) durchgeführt werden. Dies wird zum Beispiel daran ersichtlich, dass nicht einmal mehr zerstörte Fensterscheiben repariert werden.
2. In welchem Umfang (finanziell und bautech- nisch) sind Notsicherungsmaßnahmen erforderlich und wann werden sie durchgeführt?
4. Gab es seit vorigem Jahr Gespräche mit Kaufinteressenten und zu welchen Ergebnissen führten diese?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Wolf beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Der Sanierungsaufwand ist abhängig von der künftigen Nutzung der Liegenschaft und kann deshalb zum heutigen Zeitpunkt nicht beziffert werden. Insoweit wird auf die Antwort zu Frage 4 der Kleinen Anfrage 322 in Drucksache 4/964 verwiesen.
Zu Frage 2: Das Thüringische Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie hat Notsicherungsmaßnahmen mit einem Umfang von rund 89.000 € ermittelt. Die Maßnahmen umfassen Tischler- und Zimmerarbeitsleistungen, Dachdeckerleistungen sowie die erforderlichen Planungs- und Bauüberwachungskosten. Die notwendigen Maßnahmen werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel durchgeführt.
Zu Frage 3: Die notwendigen Maßnahmen werden aus dem Wirtschaftsplan des Landesbetriebs Thüringer Liegenschaftsmanagement finanziert, sofern es sich um so genannte kleine Bauunterhaltungsmaßnahmen handelt. Darüber hinaus erforderliche Maßnahmen sind im Einzelplan 18 - Staatliche Hochbaumaßnahmen - zu veranschlagen.
Zu Frage 4: Alle in den letzten Monaten geführten Gespräche mit Interessenten zum Erwerb der Schlossanlage Wilhelmsthal verliefen bisher ohne Ergebnis.
Ja, ich hätte ganz gerne Antworten auf meine Fragen. Zum einen: Gab es seit dem vorigen Jahr Gespräche mit Kaufinteressenten und zu welchen Ergebnissen führten diese? Also, da hätte ich schon gern ein bisschen mehr gehört. Wie viele waren das und warum hat es z.B. am Ende nicht geklappt?
Zur zweiten Frage führten Sie aus, dass 89.000 € an Notsicherungsmaßnahmen jetzt ermittelt wurden. Heißt das, dass diese 89.000 € dieses Jahr noch zur Verfügung gestellt werden, und welche Maßnahmen werden direkt damit durchgeführt?
Zu diesen notwendigen Maßnahmen, von denen ich berichtet habe, ist nächste Woche eine Begehung mit dem Staatsbauamt; dann werden sie sich das noch einmal ansehen. So viel zu Frage 2.
Zu Frage 1: Meines Erachtens hat es Gespräche gegeben, die Anzahl weiß ich jetzt hier nicht auswendig, die aber nicht zum Ergebnis führten, sonst wären wir nicht da, wo wir sind.
Können Sie mir noch darüber Auskunft geben, warum zurzeit auch kleinste Notsicherungsmaßnahmen nicht durchgeführt werden, die ja zu einem verstärkten, beschleunigten Verfall …
Entschuldigung, das wäre jetzt die dritte Frage. Ich ging davon aus, dass Sie irgendetwas schriftlich nachgereicht haben wollten. Wenn Sie das jetzt vielleicht formulieren, die Untersetzung von zwei Antworten noch mal schriftlich untersetzt haben zu wollen, dann wäre das jetzt noch angemessen, Frau Abgeordnete Wolf.
Dann würde ich das gerne so formulieren, dass es schön wäre, wenn Sie mir noch einmal schriftlich zuarbeiten könnten, warum zurzeit auch kleinste Notsicherungsmaßnahmen nicht durchgeführt werden.
Dann danke ich beiden. Weitere Nachfragen gibt es nicht. Wir kommen zur nächsten Mündlichen Anfrage, eine der Abgeordneten Berninger, Die Linkspartei.PDS-Fraktion, in Drucksache 4/1917.
Ein holländischer Investor plant, die ehemalige Milchviehanlage in der Gemarkung Ettischleben im IlmKreis zu einer industriellen Schweinezuchtanlage mit 2.272 Großvieheinheiten umzubauen.
Nach Informationen einer Bürgerinitiative gibt es vor allem in den neuen Bundesländern vermehrt Bestrebungen zur Ansiedlung industrieller Massentierhaltungsanlagen zu Mast- und Zuchtzwecken insbesondere durch niederländische Investoren, wobei gleichzeitig in den Niederlanden seit Jahren enorme Aufwendungen betrieben werden, derartige Betriebe wegen ihrer negativen Auswirkungen auf Menschen, Tiere und die Umwelt mit verschärften Auflagen zu belegen bzw. zu schließen.
1. Welche Umwelteinwirkungen werden mit der Errichtung einer derartigen Massentierhaltungsanlage im Ilm-Kreis in Form von Emissionen, Stickstoff-, Schwermetall- und Nitratbelastung der Böden sowie erheblichen Gefahren, Belastungen bzw. Nachteilen für die Allgemeinheit erwartet und sind diese vereinbar mit der Agenda 21, den Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege in Thüringen?
2. Liegen der Landesregierung mittel- oder langfristige Studien vor, wie sich die Ansiedlung solcher Massentierhaltungsanlagen auf die Arbeitsplätze in regionalen Landwirtschaftsbetrieben auswirkt, und welche derartigen Auswirkungen auf die regionale Landwirtschaft sind durch die Ansiedlung des Unternehmens auf die Region Ilm-Kreis zu erwarten?
3. Wie vereinbart sich dieses Vorhaben mit Artikel 32 (Tierschutz) der Verfassung des Freistaats Thüringen und sind absehbar Landesmaßnahmen in Bezug auf die artgerechte Tierhaltung (Abschaffung der Spaltbodenhaltung, Vergrößerung der Stallplätze etc.) vorgesehen?
4. Wie ist die Errichtung einer solchen Anlage vereinbar mit den Intentionen des Thüringer Landesentwicklungsplans und ist das Vorhaben förderfähig durch Förderinstrumente des Freistaats Thüringen, des Bundes oder der Europäischen Union?