Protocol of the Session on September 10, 2004

Sie hatten es eben gerade gesagt, Frau EhrlichStrathausen, Herr Minister Zeh hat die Mitglieder des

Landesjugendhilfeausschusses in einem Brief dieser Tage gebeten, bis zur Neukonstituierung des Jugendhilfeausschusses im Amt zu bleiben. Wir haben gehört, dass der Landesjugendhilfeausschuss neu strukturiert werden soll. Wir werden darüber diskutieren können, wie dieser Landesjugendhilfeausschuss dann aussehen soll. Wir wissen, dass wir dazu das Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetz ändern müssen. Wir werden sicherlich auch dabei berücksichtigen müssen, was die mögliche Auflösung des Landesjugendamts für Auswirkungen hat auf die Arbeit im Landesjugendhilfeausschuss. Das alles hat aber nur wenig mit Ihrem Antrag, den Sie uns heute vorgelegt haben, zu tun, denn dieser vorliegende Antrag - das sage ich zum Schluss noch mal deutlich - diskreditiert für mich die Arbeit des derzeitigen Landesjugendhilfeausschusses. Aus diesem Grund und nur aus diesem Grund werden wir uns daran nicht beteiligen und diesen Antrag heute ablehnen. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich weise darauf hin, dass wir die Aussprache hier zu diesem Punkt zu Ende führen und im Anschluss die Fragestunde aufrufen. Es hat sich jetzt zu Wort gemeldet Frau Ehrlich-Strathausen für die SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, natürlich habe ich mich im Vorfeld informiert und kenne den von Ihnen eben zitierten Ausschnitt dieses Gesetzes auch. Das müssten Sie eigentlich auch wissen, dass man sich vorher vorbereitet - das ist das Mindeste -, und natürlich arbeite ich weiter an der Arbeit von Frau Pelke. Also, Sie können auch nicht behaupten, dass wir jemanden im Vorfeld gehabt haben, der hier keine Kompetenzen hätte. Das ist schlichtweg falsch. Aber was ich heute hier erlebe, das ist etwas sehr zwiespältig. Auf der einen Seite freut es mich, dass die Argumente der kommunalen Spitzenverbände auf fruchtbaren Boden gefallen sind und

(Zwischenruf Abg. Panse, CDU: Das be- haupte ich auch nicht!)

dass eine Gesetzesänderung geplant ist. Wir sind da sehr großzügig, wenn auf unsere Anregung ein anderes Etikett geklebt wird, aber wichtig ist der Inhalt. Da hat unser Antrag doch Wesentliches zu bieten. Spätestens seit der Regierungserklärung gibt es nämlich ein Andererseits. Der Landesjugendhilfeausschuss ist Bestandteil des Landesjugendamts, das wissen Sie besser oder genauso gut. Nicht nur, aber auch deshalb halte ich die Auflösung des Lan

desjugendamtes für eine Katastrophe, für eine Flucht der Landesregierung aus der jugendpolitischen Verantwortung und für einen Wortbruch.

Meine Damen und Herren von der CDU und von der Landesregierung, noch im März haben Sie, Herr Panse, auf die Qualität des Jugendamtes und dessen Notwendigkeit hingewiesen und, Herr Minister Zeh, Sie haben genau diese Ausführungen des Kollegen Panse unterstützt und es wurden uns Spekulationen unterstellt. Im Juni des vergangenen Jahres haben Sie aufgrund der Kleinen Anfrage meiner Kollegin Frau Pelke - ich kann Ihnen auch die Nummer sagen, ich habe sie auch mitgebracht, 3/889 - die Frage nach der Notwendigkeit eines staatlichen Jugendamtes in Thüringen deutlich mit Ja beantwortet. Darauf hat sich der Kollege Panse noch mal im März dieses Jahres bezogen. Nun gilt offenbar der Grundsatz: Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern. Sehen Sie mir nach, dass ich als neue Parlamentarierin über so viel Unverfrorenheit eigentlich sehr erschüttert bin, aber immerhin wird damit im ureigensten jugendpolitischen Bereich des Landes ein bezeichnendes Beispiel für die ansonsten oft von der CDU eingeforderten Wertediskussionen gegenüber jungen Menschen gegeben.

(Beifall bei der SPD)

Als Lehrerin dachte ich immer, dass diese Ehrlichkeit auch zu diesen Werten zählt. Verstehen muss ich das wohl, aber Verständnis werde ich dafür nicht haben. Wir werden hoffentlich in den zuständigen Ausschüssen bald die Gelegenheit haben, uns näher kennen zu lernen und Ihre Verwaltungverlagerungsvorschläge und Ihre Kürzungsvorschläge samt dem signalisierten Gesetzesvorschlag zu erörtern. Aber lassen Sie mich das trotz dieser unerfreulichen Entwicklung mit dem Wunsch verbinden, dass wir gemeinsam im zukünftigen Landesjugendhilfeausschuss eine wesentliche Voraussetzung für das Motto der Liga der Wohlfahrtspflege "Thüringen bleibt sozial" schaffen, dass wir gemeinsam dafür Sorge tragen, dass der Landesjugendhilfeausschuss in der 4. Legislaturperiode zu einem Sprachrohr für die Belange der Kinder, der Jugendlichen und ihrer Familien wird, und lassen Sie uns durch konstruktive und fachliche anspruchsvolle Debatten im künftigen Landesjugendhilfeausschuss mit dafür sorgen, dass die Landesjugendbehörden tatsächlich anregen und fördern und ausgleichen können. Weniger verwalten und mehr gestalten - das sollte unser Ziel sein.

Der eigentlich notwendige und noch im Frühjahr mit Blick auf das Landesjugendamt beschrittene Verwaltungsmodernisierungsprozess wäre eine Chance, um die Beratungskompetenzen zu erhöhen und die örtlichen Träger der Jugend- und Familienhilfe verstärkt zu unterstützen, wenn, ja wenn man diese

Kunden der Landesdienstleistung vorher fragen und wenn man Kommunen und freie Träger entsprechend dem Umbauprozess mit einbeziehen würde. Das aber war voriges Jahr nicht gewollt und ist offenkundig dieses Jahr auch nicht gewollt. In der Wirtschaft, auf die Sie sich sonst so gerne beziehen, werden Modernisierungsprozesse übrigens immer an den Interessenten orientiert, für die man die Leistung erbringt, also an den Kunden. Auch dieses Land hat eine Leistungsverpflichtung in der Jugendhilfe und ich habe das auch eingangs schon beschrieben. Hier geht es um die Dienstleistung als Anwalt von Kindern und Jugendlichen und gegenüber den öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe. Weil deren Einbeziehung bei organisatorischen Veränderungen, die eben keine ist, weil die Kommunen immer neue Verlagerung befürchten müssen, auch und gerade deshalb ist es notwendig, ihnen im künftigen Landesjugendhilfeausschuss die dafür notwendigen Mitspracherechte zu geben. Und wenn diese Landesregierung es nur wollte, dann könnte ein Verwaltungsmodernisierungsprozess im Dialog mit den öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe auch zur Steigerung der Effektivität des Landesjugendamts führen.

Meine Damen und Herren, die mit der gestrigen Regierungserklärung offenbar von der Landesregierung beabsichtigte Flucht aus der jugendpolitischen Verantwortung, diese geplante Überforderung der Kommunen ist der falsche Weg. Ein Landesjugendhilfeausschuss ohne Landesjugendamt oder bestenfalls mit Fragmenten eines Landesjugendamts wäre ein Schlag in das Gesicht all derjenigen freien und öffentlichen Träger der Jugendhilfe, die sich in der Vergangenheit dort engagiert haben und zukünftig engagieren wollen. In diesem Sinne hoffe ich darauf, dass Sie die Auflösung des Landesjugendamtes noch einmal überdenken, und wir warten gespannt auf den Änderungsvorschlag der Landesregierung zur zukünftigen Zusammensetzung des Landesjugendhilfeausschusses und zur künftigen Rolle des Landesjugendamtes. Bei einem können Sie sich jetzt schon sicher sein: Weil das Kinderund Jugendhilfegesetz eine wesentliche jugendpolitische und familienpolitische Grundlage darstellt, werden wir nicht tatenlos einer Kahlschlagpolitik und dem Abbau von Mitbestimmungsrechten für öffentliche und freie Träger der Jugend- und Familienhilfe zusehen. Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Es folgt Minister Dr. Zeh.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte jetzt nicht auf Einzelheiten des Antrags zu sprechen kommen, ich möchte das dem Gesetzgebungsverfahren anheim stellen, was wir ja bereits angekündigt haben. Ich habe das in einem Brief angekündigt, habe das den Mitgliedern des Landesjugendhilfeausschusses angedeutet. Ich möchte an dieser Stelle noch einmal den bisherigen Mitgliedern des Landesjugendhilfeausschusses ganz herzlich für ihre Arbeit danken.

(Beifall bei der CDU)

Jeder weiß, dass das eine nicht ganz leichte Arbeit ist, und ich habe allen Grund, den Mitgliedern zu danken, deswegen auch der Brief. Herr Bärwolff, der Grund eines Briefs ist nicht der, um die neue Zusammensetzung zu erklären, das ist dem Parlament vorbehalten und dem Gesetzgebungsvorgang. Deswegen ist es, glaube ich, nicht angezeigt, hier Einzelheiten über die mögliche Zusammensetzung hineinzuformulieren, denn das sollte meines Erachtens den politischen Diskussionen auch vorbehalten bleiben.

Meine Damen und Herren, Frau Strathausen, Sie zitierten: "... das Jugendamt auflösen". Ich darf sagen, Sie haben das nur sehr einseitig zitiert. Der Ministerpräsident hat gesagt, das LASF wird in dieser Form aufgelöst. Er hat aber auch gesagt, die Aufgaben müssen verlagert werden, kommunalisiert werden oder auch zentral in die Ministerien verlagert werden. Das heißt, die Aufgaben bleiben natürlich erhalten, aber das Amt in dieser Form wird keinen Bestand mehr haben. Insofern, Sie wissen ja auch, nach KJHG ist eine solche Einrichtung wie das Jugendamt gefordert. Wir werden dieses einfach neu strukturieren. Deswegen können Sie hier nicht von der globalen Auflösung dieser Aufgaben sprechen. Ein Letztes möchte ich an dieser Stelle sagen: Ich habe mit Herrn Panse lange darüber geredet, wie wir mit diesem Antrag umgehen. Da Sie aber hier in der Begründung noch einmal extra gesagt haben, "es dient dazu, damit das Amt nicht zu einem politischen Feigenblatt verkommt“, so haben Sie wörtlich gesagt, unter dieser Maßgabe muss ich auch meinen Mitgliedern der Fraktion raten, diesen Antrag abzulehnen. Denn wenn das der Antrag ist, wenn das das Anliegen Ihres Antrags ist, meine ich, einem solchen Anliegen dürften wir keinen Vorschub leisten, deswegen zum politischen Feigenblatt zu verkommen. Das ist eine Diskreditierung der Mitglieder, die bisher dort waren, und es ist auch eine Diskreditierung des Anliegens. Einem solchem Antrag kann ich nicht zustimmen. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Entschuldigung, Herr Minister, lassen Sie noch eine Nachfrage des Abgeordneten Bärwolff zu? Das nächste Mal geben Sie das ein bisschen schneller zur Kenntnis.

Entschuldigung, ich bin nicht mehr ganz so jung.

Was sollen wir dann sagen?

Herr Minister, ja, das ist Ihnen überlassen. Sie sagen, der Inhalt des Briefes soll nicht die Beschreibung der Zusammensetzung sein, das verstehe ich. Aber können Sie jetzt hier andeuten, wie die Zusammensetzung geändert werden soll, ob es überhaupt irgendwie in Bearbeitung ist oder so?

Erst mal war es mir wichtig, dass die bisherigen Mitglieder informiert werden, dass ihre Mandatszeit noch etwas länger gilt, denn es ist ja nicht selbstverständlich. Normalerweise beginnt mit Beginn der Legislatur auch der neue Ausschuss, der wird dann neu sich konstituieren. Es war mir wichtig, das sagte ich bereits, auch den Mitgliedern zu danken für ihre Arbeit. Das im Einzelnen hier zu diskutieren, was jetzt noch geändert werden soll, ich hatte vorhin zu Eingang gesagt, das würde ich gern dann dem parlamentarischen Verfahren anheim stellen. Ich teile aber die Ansicht vieler, dass es die Stärkung der kommunalen Ebene mit enthalten sollte. Ich teile auch die Auffassung, dass wir die Familienkomponente stärken sollten. Aber es gibt noch weitere Argumente zu einer Effizienzsteigerung des Ausschusses, aber all das ist dann der parlamentarischen Debatte vorbehalten. Ich denke, das ist auch richtig so.

(Beifall bei der CDU)

Danke. Weitere Wortmeldungen liegen jetzt nicht mehr vor. Damit kommen wir zur Abstimmung. Eine Ausschussüberweisung ist nicht beantragt worden. Herr Abgeordneter Stauch.

Wir bitten um namentliche Abstimmung.

Bevor ich zur namentlichen Abstimmung komme, verweise ich noch einmal darauf, dass Punkt 1 des Antrags von der SPD-Fraktion zurückgezogen wurde, demzufolge darüber nicht mehr abgestimmt werden kann. Es wird faktisch ausschließlich über Punkt 2 des Antrags abgestimmt. Ich bitte jetzt die Schriftführer die Stimmkarten einzusammeln.

Hat jetzt jeder seine Stimmkarte abgegeben? Das ist so, dann schließe ich den Wahlgang und bitte um Auszählung.

Ich komme jetzt zur Bekanntgabe des Abstimmungsergebnisses. Es wurden 83 Stimmen abgegeben. Auf den Antrag der SPD-Fraktion Nr. 2 entfielen 39 Jastimmen und 44 Neinstimmen (namentliche Ab- stimmung siehe Anlage 2). Damit ist der Antrag mit Mehrheit abgelehnt. Ich schließe Tagesordnungspunkt 19.

Mir wurde mitgeteilt, dass es eine fraktionsübergreifende Absprache gibt, jetzt zunächst auch noch Tagesordnungspunkt 20 aufzurufen und als letzten Punkt die Fragestunde. Dem ist so, dann rufe ich jetzt den Tagesordnungspunkt 20 auf

Mitgliedschaft von Mitgliedern der Landesregierung in Gremien gemäß Artikel 72 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen hier: Zustimmung des Landtags Antrag der Landesregierung - Drucksache 4/82

Begründung durch den Einreicher war nicht gewünscht. Damit kämen wir dann zur Aussprache. Es liegt eine Wortmeldung vor, Dr. Schubert, SPDFraktion.

Sehr geehrte Damen und Herren, man könnte den Eindruck haben, dass es sich bei diesem Antrag um eine Formalie handelt, dem ist aber bei weitem nicht so. Ich möchte hier seitens der SPD-Fraktion erklären, dass wir diesem Antrag nicht zustimmen können.

(Unruhe bei der CDU)

Man muss sich die Frage stellen, was hat ein Ministerpräsident im Aufsichtsrat einer privaten Bank zu suchen. Dass hier Interessenkonflikte entstehen können, das liegt doch auf der Hand. Wenn wir uns zum Beispiel die Sache mal auf Bundesebene anschauen, dann gibt es dort ein Ministergesetz, wo geregelt ist, dass das ausgeschlossen ist. Ich zitiere mal aus dem Ministergesetz § 5: "Die Mitglieder

der Bundesregierung dürfen neben ihrem Amt kein anderes besoldetes Amt, kein Gewerbe, keinen Beruf ausüben. Sie dürfen während ihrer Amtszeit auch nicht dem Vorstand, Aufsichtsrat oder Verwaltungsrat eines auf Erwerb gerichteten Unternehmens angehören." Wenn das auf Bundesebene so ist, warum soll das nicht im Freistaat Thüringen genauso sein? Ich kündige jetzt schon an, dass wir uns da einbringen werden und versuchen werden, in Thüringen eine ähnliche gesetzliche Regelung zu erreichen. Das zu dem einen Punkt.

Der andere Punkt ist der zweite Teil bzw. die untere Hälfte dieser Vorlage, der sich mit dem Aufsichtsrat der LEG beschäftigt. Hier sind wir der Meinung, warum müssen in der LEG nur Mitglieder der Landesregierung vertreten sein? Sicher ist es mit dieser Vorlage erst mal nicht zu ändern, aber wenn wir jetzt die Besetzung vornehmen, können wir daran erst mal nichts verändern für die nächsten Jahre. Wir sind der Meinung, die LEG sollte durch Mitglieder des Landtags besetzt werden, so wie das nämlich in den Kommunen üblich ist. Ich kenne kaum eine kommunale Gesellschaft, in der nicht die Vertreter von Kreistagen oder Stadträten drin sind. Dort ist es absolut unüblich, dass nur die Verwaltungsangestellten drin sind. Deshalb sind wir der Meinung, das sollte bei dieser wichtigen Landesgesellschaft genauso sein. Das Parlament sollte in der Aufsicht dieser wichtigen Gesellschaft vertreten sein.

Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Frage des Abgeordneten Mohring zu?

Ich rede noch zu Ende.

Aus diesem Grund sind wir der Meinung, dass diese Vorlage an dieser Stelle jetzt abgelehnt werden sollte. Bitte.

Sind Sie der Auffassung, dass die vorgeschlagenen Mitglieder des Landtags Trautvetter, Reinholz, Sklenar, Goebel nicht Ihrem Anspruch genügen, den Sie eben vorgetragen haben?

Nein, das habe ich doch gar nicht gesagt. Es sollen sich auch die Mehrheitsverhältnisse des Parlaments in dem Aufsichtsgremium nachvollziehen lassen.

(Unruhe bei der CDU)

Da brauchen Sie gar nicht so erstaunt zu tun. Ich habe doch vorhin gerade gesagt, auf der kommunalen Ebene ist das Usus. Da sind alle Fraktionen des Kreistags oder Stadtrats dann selbstverständlich auch in den Aufsichtsgremien der Unternehmen vertreten. Warum soll das im Landtag nicht genauso gehen?

(Beifall bei der PDS, SPD)

Es gibt eine weitere Nachfrage des Abgeordneten Schwäblein. Lassen Sie die zu?

Herr Kollege, kann es sein, dass die SPD-Fraktion in Zeiten der großen Koalition nichts gegen die Mitgliedschaft ihrer Minister in Aufsichtsräten hatte?