nicht erwarten, dass der Bürger einen Unterschied macht, wenn er sich mit einem Anliegen an seine Kreistagsmitglieder oder Gemeinderäte wendet in der Hoffnung, dass ihm geholfen wird. Wenn es da zum Beispiel um eine Dorflampe geht, die schon ein halbes Jahr nicht brennt, dann mag der Petitionsausschuss im Gemeinderat ein wirksames Mittel sein, wenn sich ein Petent aber über einen nicht genehmigten Bauantrag beschwert, dann sieht die Welt schon anders aus. Dann ist der Petitionsausschuss des Kreistages ein zahnloser Tiger und der Bürger wird sich schnell fragen, was dieses Gremium denn soll, wenn auf dem Bescheid, den er erhalten hat, auf dem Briefkopf als Absender Landratsamt steht. Er wird so leicht nicht verstehen, warum ihm dann der Kreistag nicht helfen kann, wenn der schon einmal einen Petitionsausschuss eingerichtet hat. Anders sieht es wieder aus, wenn sich Bürger zum Beispiel über eine in Diskussion stehende Schließung eines Schulstandortes mit einbringen oder darüber beschweren. Aber selbst da sind die Grenzen dessen, was ein kommunaler Petitionsausschuss gegen die Vorstellung oder den Entscheidungsvorschlag seiner Verwaltung ausrichten kann, ziemlich fließend. Ich will mit diesem Beispiel nur deutlich machen, auf welch differenzierte Ausgangslagen wir treffen und dass man auch Gefahr läuft, dort schnell noch mehr Verdruss beim Bürger zu schaffen. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass die Bürgermeister hurra rufen, wenn sie, wie das in Ihrem Gesetzentwurf geschrieben steht, in Größen unter 1.000 Einwohner einen Petitionsausschuss gründen können und in Gemeinden mit mehr als 1.000 Einwohnern einen Petitionsausschuss einrichten müssen. Die Herleitung, warum aus der Kommunalordnung, die ist nachvollziehbar, aber ich habe meine Zweifel, ob das in den Kommunen vor Ort auch so gesehen wird.
Andererseits könnte solch ein Gremium durchaus eine Möglichkeit darstellen, die Bürger zum Beispiel nicht in ein Bürgerbegehren oder einen Bürgerentscheid zu treiben, wenn Probleme anstehen, die von allgemeinem kommunalpolitischen Interesse sind. Ich will damit für meine Fraktion sagen, dass wir durchaus das Interesse haben, Ihren Entwurf vertiefend zu diskutieren und auszuloten, was tatsächlich praktikabel ist. Dass wir das machen, das liegt nicht nur an der besinnlichen Adventszeit. Wir wollen wirklich prüfen, was hier an Möglichkeiten geht. Wir könnten uns auch vorstellen, dazu eine Anhörung durchzuführen, aber mindestens genauso wichtig ist eine rechtliche Bewertung der Vorschläge, die von der Fraktion DIE LINKE gemacht worden sind. Deshalb werden wir auch dafür stimmen, diesen Gesetzentwurf an den zuständigen Petitionsausschuss federführend und mitberatend an den Justizausschuss zu überweisen.
Von einer Illusion allerdings kann man Sie aber, glaube ich, schon heute befreien. Wie kommen Sie darauf, dass die Einrichtung eines solchen Ausschusses auf den kommunalen Ebenen keine Kosten verursacht? Diese Ausschüsse würden nur keine Kosten verursachen, wenn sie nichts machten. Ein Mehraufwand in der Verwaltung ist absehbar. Wenn wir unseren kommunalen Verwaltungen Glauben schenken dürfen, dass sie kapazitätsmäßig an der Kante sind, dann ist natürlich die Frage zu stellen, wie dieser Mehraufwand, der durch eingehende Petitionen entsteht, dann abgearbeitet werden soll und das nicht einmal mehr kosten darf.
Auf die anderen Vorschläge Ihres Gesetzentwurfs, wie Fristsetzungen, wo ich vollkommen, Kollegin Sedlacik, bei Ihnen bin, was uns da manchmal im Ausschuss vorgelegt wird, das ist wenig befriedigend. Auf die wieder aufgemachten Forderungen nach Öffentlichkeit der Petitionsausschuss-Sitzungen, Bildung von Unterausschüssen bei Massen- und Sammelpetitionen will ich an dieser Stelle auch mit Blick auf die Uhr heute nicht weiter eingehen. Im Ausschuss haben wir ausreichend Gelegenheit, uns mit den Inhalten zu befassen. Das schlage ich auch für Ihren weiteren Antrag, die Änderung der Geschäftsordnung betreffend, vor, der ja im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Gesetzentwurf von Ihnen steht. Also noch einmal: Meine Fraktion beantragt die Überweisung der beiden Anträge federführend an den Petitionsausschuss, mitberatend an den Justizausschuss. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, auch ich kann es relativ kurz machen, weil wir, Frau Sedlacik, uns eigentlich nie der Diskussion verweigert haben, wenn es um Veränderungen gesetzlicher Grundlagen ging oder Überlegungen, wie man etwas, was schon gut ist, noch besser gestalten kann. Auch wir sind dafür, dass das, was Sie uns als Gesetzentwurf auf den Tisch gelegt haben, sowohl im Petitionsausschuss, dort federführend, als auch im Innen- und Justizausschuss beraten werden soll.
Aber ich finde es nicht so gut, wenn Sie so tun, als hätten wir bei der Diskussion seinerzeit, als es um die Änderung des Petitionsgesetzes ging, irgendwas nicht gewollt. Es waren Überlegungen und Aussagen, zu denen ich auch heute nach wie vor stehe.
Da ist ein Punkt, der hier schon angesprochen worden ist. Ich bin nach wie vor nicht dafür, dass auf Landesebene Petitionen in öffentlicher Sitzung diskutiert werden. Das habe ich seinerzeit sehr deutlich ausgeführt, auch im Namen meiner Fraktion. Nicht einfach, um, wie Sie dann möglicherweise sagen werden, in Geheimsitzungen oder sonst irgendwie zu arbeiten, sondern letztendlich auch im Interesse des Petenten, sein persönliches Anliegen ordnungsgemäß beraten zu können und möglicherweise auch einen Lösungsansatz zu entwickeln. Das sollte dann nicht in öffentlichen Sitzungen stattfinden.
Was den Zeitablauf angeht, wo Sie geschrieben haben, dass der Druck, Petitionen in angemessener Frist zu erledigen, erhöht werden muss, dem kann ich mich anschließen, wenn auch nicht insgesamt. Wir bemühen uns ja schon, in einem sehr überschaubaren Zeitraum Petitionen abzuarbeiten. Das Ergebnis ist natürlich immer sehr unterschiedlich, wo man etwas verändern kann oder wo auch nicht. Letztendlich stimme ich aber Ihrer Kritik zu, dass an bestimmten Punkten oder in bestimmten Ministerien man sich des Eindrucks nicht erwehren kann, dass man den Petitionsausschuss am ausgestreckten Arm verhungern lassen will. Wenn wir da noch gemeinsam Regelungen hinbekommen, dann, denke ich, wäre das auch im Interesse aller.
Was die Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses angeht, auch da habe ich mich in der damalige Diskussion sehr dezidiert geäußert. Ich lege einfach noch mal Wert darauf, dass der Petitionsausschuss kein politisches Allheilmittel ist. Wir können politische Dinge, die dieser Landtag beschlossen hat oder Fachausschüsse beschlossen haben, nicht im Nachgang ändern.
Lassen Sie mich noch ein Letztes zu der Frage Petitionsrecht oder Petitionsausschuss auf kommunaler Ebene sagen. Nicht nur aus juristischen und fachlichen Gründen würde ich sehr gern mit Ihnen intensiv in den Ausschüssen diskutieren, sehe allerdings ein Problem und das hat Herr Heym schon angesprochen, es betrifft völlig unterschiedliche Ebenen die der Petent anfragen wird, an der Stelle, die ihm am nächsten ist, die Stadt, die Kommune, wer auch immer, die Gemeinde. Sie wissen, dass in vielen Dingen selber, dass da die Unterschiedlichkeit oft nicht gesehen wird. Letztendlich bleibt dann auch der Frust, wenn etwas nicht geregelt werden konnte, wiederum an denen hängen, die auf der untersten Ebene tätig sind, die gar keine Möglichkeiten haben. Sie wissen genau, welche Themen ich meine, die sich letztendlich mit Landesrecht oder auch mit Bundesrecht mit ganz anderen Ebenen beschäftigen. Es ist auch für mich noch ein weiterer Punkt, der mich da sehr kritisch darüber nachdenken lässt - auch Herr Heym hat das schon mit angesprochen -, was
die rechtliche Stellung der Gremien in den Kommunen angeht, aber letztendlich ist es auch so, dass in den Gemeindeparlamenten ehrenamtlich gearbeitet wird. Ich weiß nicht, inwieweit man dieses Arbeitspensum, das gar nicht verbunden ist mit der Zielrichtung, etwas zu regeln, Ehrenamtlichen, die eine sehr gute, eine sehr wichtige und eine sehr umfassende Arbeit in den Gemeinden und Kommunen machen, zumuten soll. Das sollten wir aber in Ruhe miteinander diskutieren. Ich persönlich finde, dass mit Ortschaftsräten und mit vielen Gremien, die auch in den Kommunen geschaffen wurden oder bereits vorhanden sind, Ansprechpartner da sind; bis dahin, dass es Bürgeranfragen zum Beispiel im Erfurter Stadtrat gibt in öffentlicher Stadtratsitzung, dass auf vielen Ebenen etwas verändert oder geklärt werden kann. Ich denke, das sollte man auch mal zugute halten und auch einmal positiv erwähnen. Also ich wünsche mir, dass wir gemeinschaftlich hier Positionen finden werden, möglicherweise auch mit Anhörungen.
Noch ein Letztes sei gesagt: Ich war immer sehr dankbar, dass wir in diesem Petitionsausschuss sicherlich als politisches Gremium, aber nicht als parteipolitisches oder unterschiedliches Gremium gearbeitet haben. Insofern war für mich immer ausreichend, dass wir einen Bericht gemeinsam abgestimmt haben im Petitionsausschuss. Jeder hier im Parlament oder auf anderen Ebenen hatte die Möglichkeit, seine unterschiedliche Position, seine abweichende Position deutlich zu machen. Ob das nun Sinn macht, wenn wir dann auch noch verschiedene Positionen des Ausschusses in Form eines Berichts den Petenten oder den Menschen zukommen lassen, weiß ich nicht. Ob diese Unterschiedlichkeit denjenigen dann auch verständlich ist, die eigentlich eine Klärung ihres urpersönlichen Problems erwarten, das sind alles Dinge, die wir besprechen sollten. Ich sage Ihnen - und das hat mich ein bisschen traurig gestimmt -, wir werden uns der Diskussion nicht verweigern, genauso wenig wie wir uns bei der letzten Gesetzesänderungsdiskussion den Diskussionen verweigert haben. Aber letztendlich bleibt dann auch übrig, dass jeder seine Position hat, die er auch vertritt. Danke.
Frau Präsidentin, werte Kollegen, ich darf zunächst noch mal der Kollegin Pelke auch herzlich danken für die Schlussworte, die sie gefunden hat. Das war nämlich auch eins, was mir wichtig war noch mal zu sagen: Es ist der Eindruck entstanden durch die
sen Gesetzentwurf, als würden da nun massenweise Petitionen im Ausschuss behandelt werden, die aus parteipolitischem Blickwinkel völlig anders bewertet werden. Das ist nicht der Fall. Es macht aus meiner Sicht auch keinen Sinn, im Bericht unterschiedlichste Positionen darzustellen, die aus meiner Beobachtung so gut wie gar nicht auftreten. Aber auf einen zweiten Sachverhalt möchte ich auch noch hinweisen. Der Kollege Heym hat schon darauf hingewiesen, dass bei Einrichtung von kommunalen Petitionsausschüssen natürlich Kosten entstehen.
Ich betone aber auch, Gleiches gilt hier für den Landtag, wenn wir öffentliche Petitionen einführen. Wenn man ein Internetforum betreibt und dieses Internetforum nicht regelmäßig kontrolliert und dort nicht einen daran setzt, der das auch den ganzen Tag beobachtet, moderiert und - ich sage es jetzt einfach mal so - schwachsinnige, diskriminierende, rassistische oder sonstige unwürdige Einträge sofort verhindert, rausnimmt, dann kann das auch ein Armutszeugnis für diesen Landtag werden. Ein solches öffentliches Forum muss aus meiner Sicht zwingend kontrolliert werden. Da ich weiß, dass die Petitionsverwaltung mit ihren gegenwärtigen Aufgaben schon randvoll ist, muss sich dieser Landtag, wenn man es denn will, auch im Klaren darüber sein, dass das auch mit einem zusätzlichen Stellenbedarf seitens der Petitionsverwaltung verbunden ist. Herzlichen Dank.
Mir liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit kommen wir zur Abstimmung. Wir stimmen zuerst über den Gesetzentwurf ab, zu dem Ausschussüberweisung beantragt worden ist. Es ist die Überweisung an den Petitionsausschuss beantragt worden. Wer stimmt der Überweisung an den Petitionsausschuss zu, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen die Überweisung an den Petitionsausschuss? 1 Gegenstimme. Wer enthält sich der Stimme? Bei 1 Gegenstimme ist der Überweisung an den Petitionsausschuss mit Mehrheit zugestimmt.
Es ist die Überweisung an den Innenausschuss beantragt. Wer ist für die Überweisung an den Innenausschuss, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen die Überweisung an den Innenausschuss, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer enthält sich der Stimme? Mit Mehrheit ist die Überweisung an den Innenausschuss abgelehnt.
Es ist die Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten beantragt. Wer der Überweisung an diesen Ausschuss zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen die Überweisung an diesen Ausschuss? 1 Gegenstimme. Wer enthält sich der Stimme? Bei 1 Gegenstimme ist der Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten mit Mehrheit zugestimmt worden.
Wir stimmen über die Federführung ab. Ich schlage vor, dass die Federführung der Petitionsausschuss übernimmt. Wer für die Federführung des Petitionsausschusses ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen die Federführung des Petitionsausschusses, den bitte ich um das Handzeichen. Wer enthält sich der Stimme? Keine Gegenstimme. Bei 1 Stimmenthaltung ist die Federführung des Petitionsausschusses festgelegt.
Wir kommen zur Abstimmung zu dem Antrag in Drucksache 4/4677. Hier ist die Überweisung an den Petitionsausschuss, an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten beantragt worden.
Wir stimmen zuerst ab über die Überweisung an den Petitionsausschuss. Wer für die Überweisung des Antrags an den Petitionsausschuss ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen die Überweisung, den bitte ich um das Handzeichen. Wer enthält sich der Stimme? 1 Stimmenthaltung. Damit ist der Überweisung an den Petitionsausschuss mit Mehrheit zugestimmt.
Es ist die Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten beantragt. Wer für diese Überweisung ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen die Überweisung, den bitte ich um das Handzeichen. 1 Gegenstimme. Wer enthält sich der Stimme? Keine Stimmenthaltung, 1 Gegenstimme. Damit ist mit Mehrheit der Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten zugestimmt.
Ich schlage vor, dass die Federführung der Petitionsausschuss übernimmt. Wir stimmen über die Federführung ab. Wer für die Federführung des Petitionsausschusses ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen die Federführung des Petitionsausschusses? Wer enthält sich der Stimme? 1 Stimmenthaltung, keine Gegenstimme, damit ist es mit Mehrheit beschlossen, dass der Petitionsausschuss die Federführung bei der Bearbeitung dieses Antrags übernimmt.
Gesetz zur Änderung des Thü- ringer Ausführungsgesetzes zum Bundesausbildungsförde- rungsgesetz Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 4/4717 - ERSTE BERATUNG
Wünscht die Fraktion der CDU das Wort zur Begründung? Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Aussprache und übergebe die Leitung an Frau Klaubert.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, uns liegt der Gesetzentwurf der CDU-Fraktion „Gesetz zur Änderung des Thüringer Ausführungsgesetzes zum Bundesausbildungsförderungsgesetz“ vor. Gegen den Gesetzentwurf in seinem Anliegen kann man keine Einwendungen vorbringen. Ich glaube, er ist auch gemeinsam mit dem Studentenwerk initiiert worden. Wir haben allerdings der Lesung in erster und zweiter Lesung nicht zugestimmt, sondern nur der Fristverkürzung, weil wir ein Problem haben, das hätten wir gerne noch besprochen. Das Problem besteht in dem Punkt Fallkostenpauschale und Kostenmehraufwand, der eventuell aus der neuen Aufgabenstellung sich ergibt, also der Zuständigkeit für Entscheidungen über Widersprüche. Im Gesetzentwurf selbst ist formuliert, dass es keinen Einfluss auf die Pauschale hat, wobei etwas weiter oben festgestellt wird, das Studentenwerk Thüringen hat nach § 5 Abs. 2 ThürAG Bafög einen gesetzlichen Anspruch auf Ersatz der bei der Durchführung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes entstehenden notwendigen Personal- und Sachkosten. Aus unserer Sicht entsteht hier ein Mehraufwand. Dieses Problem würden wir gern diskutieren. Das Problem ist nur, dass im Gesetzentwurf bereits steht, dass das Gesetz zum 01.01.2009 in Kraft treten soll. Das wird ein bisschen schwierig. Wir beantragen die Ausschussüberweisung an den Justizausschuss und an den Ausschuss für Wissenschaft, Kunst und Medien und würden auch gern noch mal das Studentenwerk selbst dazu, wenn es möglich ist, hören. Soweit mir bekannt ist, hat das Kultusministerium bisher nur eine schriftliche Stellungnahme zur Kenntnis genommen. Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, „Ich fürchte die Danaer, auch wenn sie Geschenke bringen.“, dieser schöne Satz ist mir eingefallen, als am Montagabend in einer Art Überraschungscoup die CDU-Fraktion ihren Gesetzentwurf zum Bafög-Ausführungsgesetz präsentiert hat und uns auch noch überreden wollte, dies in erster und zweiter Lesung in diesen beiden Plenartagen zu verabschieden. Dabei wurde das Überrumpelungsmanöver mit dem plumpen Argument garniert, inhaltlich sei der Gesetzentwurf völlig unproblematisch, größerer Diskussionsbedarf bestehe ohnehin nicht. Außerdem müsse man unbedingt ein Inkrafttreten der Novelle zum 1. Januar 2009 ermöglichen.
Bei näherem Hinsehen erweist sich diese Darlegung allerdings als ziemlich fadenscheinig. Selbstverständlich spricht aus fachlicher Sicht nichts dagegen, die Entscheidungskompetenz bei Widersprüchen in Bafög-Angelegenheiten an das Studentenwerk zu übertragen. In einer ganzen Reihe anderer Bundesländer wird dies so gehandhabt. Soweit wir informiert sind, funktioniert dies dort auch.
Der eigentliche Pferdefuß des Gesetzentwurfs steckt daher nicht in der Gesetzesmaterie selbst, sondern in der von der CDU-Fraktion getroffenen Aussage zu den Kosten der Novellierung. Frau Kollegin Kaschuba hat dies ja auch schon ausgeführt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich denke, es ist deutlich geworden, dass der Gesetzentwurf in seiner jetzigen Form ein echtes Danaer Geschenk ist. Die von der CDU gewählte Überrumpelungstaktik bei der Einbringung und das Vorhaben, die erste und zweite Beratung der Novelle terminlich miteinander zu koppeln, dürfte eng mit dieser Tatsache zusammenhängen. Anders als die Mehrheitsfraktion sieht die SPD daher noch einigen Beratungsbedarf zum Gesetzentwurf im Ausschuss. Die Ausschussüberweisung wurde schon beantragt. Ich freue mich auf die Weiterbehandlung des Entwurfs im Ausschuss. Ich danke Ihnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Landtagskollegen, wir haben nun die erste Lesung, so ist es entschieden worden. Lassen Sie mich dazu noch einige Ausführungen machen.
Das Gesetz zur Änderung des Thüringer Ausführungsgesetzes zum Bundesausbildungsförderungsgesetz: Kompetente Beratung und schnelle Bearbeitung, ich denke, das sind die grundlegenden Prämissen, die sich hier dahinter verbergen. Die wollte ich schon auch noch mal herausstellen.
Wir wollen die Bearbeitung von Widersprüchen gegen die Bafög-Bescheide künftig in die Hände des Studentenwerks legen. Bisher hat es das Landesverwaltungsamt getan. Wir denken, dass damit diejenige Behörde, die seit Jahrzehnten mit diesen BafögAnträgen und der gesamten Materie befasst ist, auch erster Ansprechpartner für die Studierenden in allen Belangen sein kann. Der Gesetzestext ist bereits seit Längerem bekannt. Da kann ich Ihnen, Herr Eckardt, nicht so ganz recht geben. Zumindest mit dem Gesetz Neuordnung der Widerspruchsverfahren hätte sich vielleicht Ihre Fraktion auch im Vorfeld damit befassen können und wäre dann auf diese Artikeländerung gestoßen.
Das Gesetz - Sie wissen es - wurde von der Landesregierung zurückgezogen. Damit die Studierenden dennoch in den Genuss dieser Verwaltungsvereinfachung kommen, bringen wir den betreffenden Artikel nun als eigenständiges Gesetz hier ein. Bei der Übertragung der Zuständigkeiten muss ein Grundsatz unbedingt berücksichtigt werden; Antragstellung und Widerspruchsbearbeitung müssen personell und organisatorisch voneinander getrennt bleiben. Dem trägt der Gesetzentwurf Rechnung. Darüber hinaus behält auch das Landesverwaltungsamt die entsprechende Fachaufsicht über alle Bafög-Behörden. Wie Ihnen sicher auch bekannt ist, gibt es ja noch weitere Bafög-Behörden, die zuständig sind, und zwar die Kreise und Kommunen, die hier die Bearbeitung der Anträge für Schüler- und Meister-Bafög innehaben.
Es gibt viele Bundesländer, wie etwa Bayern und Schleswig-Holstein, hier wurden ähnliche Regelungen mit positiven Erfahrungen gemacht. Auch die sollten wir in die Diskussion mit einfließen lassen. Ich glaube, mit dem Gesetz schlagen wir außerdem zwei Fliegen mit einer Klappe. Wir wirken einmal dem Personalabbau in dem Studentenwerk entgegen. Mit dem Zusammenschluss, denke ich, sind bestimmt Synergien auch frei geworden, Kapazitäten, so dass hier die Widerspruchsbearbeitung professionell und personell untersetzt fortgeführt werden kann.
Wir sagen, die Umsetzung des Gesetzes ist kostenneutral. Sie sprachen es beide an. Wir werden uns dazu noch mal intensiv im Ausschuss befassen, ebenso mit dem Inkrafttreten. Insofern beantrage ich ebenso die Überweisung an den Ausschuss für Wissenschaft, Kunst und Medien. Danke schön.