Protocol of the Session on January 27, 2005

(Beifall bei der PDS)

Erst durch die Verlagerung von öffentlichen Aufgaben auf die unteren Verwaltungsebenen wird eine möglichst ortsnahe und damit bürgerorientierte Aufgabenwahrnehmung gewährleistet. Die Landesregierung kommunalisiert in hohem Maße staatliche Aufgaben, das ist ja nichts Neues. Bei den Katasterämtern, meine Damen und Herren, hält sie am Status der Landesbehörde fest. Eine sachliche Erklärung habe ich bis heute nicht gehört. In einigen Bundesländern ist die Katasterverwaltung in Unterstufe bereits auf kommunaler Ebene vorhanden. So gingen beispielsweise in Brandenburg mit dem ersten Gesetz zur Funktionalreform vom 30. Juni 1994 am 1. Januar 1995 die Aufgaben nach dem Vermessungs- und Liegenschaftsgesetz, die bisher von den staatlichen Kataster- und Vermessungsämtern wahrgenommen wurden, auf die Landkreise und kreisfreien Städte als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung über. Auch in Nordrhein-Westfalen ist die Katasterverwaltung in kommunaler Trägerschaft organisiert.

Meine Damen und Herren, die von der PDS favorisierte Lösung der Kommunalisierung muss - denke ich - im Zusammenhang mit einer umfassenden Funktional-, Verwaltungs- und Gebietsreform gesehen werden.

(Beifall bei der PDS)

Es könnte mittelfristig eine Bedarfsanpassung beispielsweise in Form der Orientierung an die Planungsregionen in Thüringen erfolgen. Herr Minister, Sie bieten jetzt - ob zufällig, weiß ich nicht - einen ähnlichen Gesetzesvorschlag hier an, der auch im Saarland zur Diskussion steht. Diese Gesetzesvorlage ist fast identisch. Gleichzeitig wird aber auch davon gesprochen, dass für das Kataster- und Vermessungswesen, bestehend aus vier Gesetzen, nun endlich an einem modernen Gesetzestext gearbeitet werden soll - Ihre Worte. Ich fordere Sie auf, Herr Minister, haben Sie den Mut - und da nehme ich Sie auch bei Ihrem Namen in die Verantwortung -, trauen Sie sich diese Aufgabenstellung zu und lösen Sie diese Varianten auch unbürokratisch. Ich danke Ihnen, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der PDS)

Für die SPD-Fraktion hat sich Frau Abgeordnete Doht zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf folgt ein weiterer Schritt einer bislang völlig missglückten Reform. Die von der Landesregierung in der vergangenen Legislaturperiode begonnene Katasterreform ist ein Paradebeispiel für die gesamte Konzeptionslosigkeit in Sachen Verwaltungsreform. Bereits die Auswahl der Standorte für die künftigen Katasterämter zeigt die fachliche Inkompetenz des zuständigen Ministers

(Beifall bei der PDS, SPD)

und ist auch aus landesplanerischer Sicht nicht zu vertreten.

(Zwischenruf Trautvetter, Minister für Bau und Verkehr: Weil Eisenach gestrichen ist, ja?)

In den Oberzentren und Mittelzentren mit Teilfunktion eines Oberzentrums wie Erfurt, Jena, Gera, Suhl, Nordhausen und auch Eisenach - ist richtig - finden wir künftig keine Katasterämter mehr. Dort aber findet die wirtschaftliche Entwicklung im Freistaat statt und das sieht auch der Landesentwicklungsplan vor. Er

sieht vor, welche Einrichtungen in diesen Zentren zu etablieren bzw. zu halten sind. Investitionen hängen letztendlich auch davon ab, dass eine Katasterverwaltung schnell und reibungslos arbeitet. Funktionierende Standorte werden aufgegeben. Vorhandene, größtenteils sanierte Liegenschaften stehen künftig leer, auf der anderen Seite müssen neue Liegenschaften angemietet oder renoviert werden. So gibt es in Schmalkalden noch nicht einmal eine brauchbare Immobilie, aber der Minister wollte eben seiner Heimatstadt etwas Gutes tun.

Meine Damen und Herren, diese Entscheidungen sind weder aus fiskalischer noch aus landesplanerischer oder wirtschaftlicher Sicht zu rechtfertigen. Hier wurde einzig und allein nach lokal- und parteipolitischen Gesichtspunkten agiert. Die Folge sind längere Wege und Bearbeitungszeiten für Antragsteller und potenzielle Investoren. Dies schreckt ab und wird sich kaum positiv auf die wirtschaftliche Entwicklung im Freistaat auswirken. Bereits in der vergangenen Legislaturperiode hatte die Landesregierung dem Landtag einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die auf dem Verordnungsweg par ordre du mufti beschlossenen Veränderungen im Katasterwesen absegnen sollte. Er regelte die Aufgabenverteilung zwischen Katasterämtern und den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren neu und definierte auch deren Berufsbild neu. Eine Folge davon sind 15 Mio.   "  1" haushalt, das kann man sich im jetzigen Haushaltsentwurf anschauen. Aber dieser Gesetzentwurf fand anscheinend nicht einmal in der CDU-Fraktion eine Mehrheit, wie sonst ist es zu erklären, dass er schließlich der Diskontinuität anheim fiel, obwohl er doch bereits vor langer Zeit in den zuständigen Innenausschuss eingebracht wurde und genügend Zeit gewesen wäre, ihn zu beraten und zu beschließen.

(Beifall bei der SPD)

Zu Beginn dieser Legislaturperiode hat die Landesregierung diesen Gesetzentwurf fast unverändert wieder eingebracht. Er wurde vom zuständigen Ausschuss für Bau und Verkehr bislang noch nicht einmal fertig beraten, da lässt die Landesregierung nun den nächsten Gesetzentwurf folgen.

Dieser soll nicht etwa die Fehlentscheidung der Vergangenheit korrigieren, nein, es geht munter weiter in die gleiche Richtung und zudem halten wir ihn auch für eine Mogelpackung.

(Beifall bei der PDS)

Hier wird ein zweistufiger Verwaltungsaufbau vorgegaukelt, der durch den vorgelegten Gesetzentwurf gar nicht erreicht wird. De facto gibt es weiterhin einen dreistufigen Verwaltungsaufbau, nämlich zum

einen die Ämter, auch wenn die jetzt juristisch gesehen keine selbständigen Einheiten mehr sind, das darüber neu zu schaffende Landesamt für Vermessung und Geoinformation und darüber das Ministerium. Mit dem Landesamt wird ein Riesenwasserkopf geschaffen, während in den bisherigen Ämtern aufgrund von Personalreduzierung und der Umorganisation die anstehenden Aufgaben nicht mehr zeitnah bewältigt werden können. Die Bearbeitungszeiten haben sich seit dem Beginn der Katasterreform in manchen Ämtern drastisch erhöht. Von mehr Bürgernähe kann hier wohl nicht die Rede sein,

(Beifall bei der SPD)

aber wahrscheinlich muss ein Beamter oder Mitarbeiter des Ministeriums mit diesem Amt versorgt werden. Man hat ja schon ein zusätzliches Ministerium geschaffen, um einen Minister zu versorgen, warum dann nicht auch einen Ministerialbeamten.

(Beifall bei der PDS, SPD)

Zu den möglichen Einsparungen konnte der Minister bislang nichts sagen. Sie sind für ihn nicht absehbar. Auch die neue Struktur ist nach seinen Ausführungen, die er vor den Fraktionssprechern getan hat, noch nicht bis ins letzte Detail erkennbar, aber so kann man letztendlich keine Reform angehen. Die Beschäftigten in den Katasterämtern haben ein Recht darauf, zu erfahren, wie es für jeden Einzelnen konkret weitergehen soll. Eine weitere Verunsicherung ist den Angestellten und Beamten nicht zuzumuten und auch für die Arbeit nicht förderlich. Die Interessengemeinschaft der Beschäftigten der Thüringer Kataster- und Vermessungsverwaltung, der Verband Deutscher Vermessungsingenieure und der Bund Technischer Beamter lehnen einhellig den vorliegenden Gesetzentwurf ab. Das ist keine gute Voraussetzung für eine tragfähige Reform. Eine tragfähige Reform kann letztendlich nur mit den Beschäftigten und nicht gegen sie erfolgen.

Die SPD-Fraktion beantragt die Überweisung des vorliegenden Gesetzentwurfs an den zuständigen Ausschuss für Bau und Verkehr. Ich kann heute hier schon ankündigen, dass wir zu beiden Gesetzentwürfen eine mündliche Anhörung beantragen werden.

(Beifall bei der SPD)

Für die CDU-Fraktion hat sich Abgeordneter Wetzel zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Doht, von Wasserkopfbehörde, denke ich, kann keine Rede sein,

(Zwischenruf Abg. Doht, SPD: Nein, überhaupt nicht!)

es sei denn, Sie wollten diese künftigen 250 Damen und Herren dieses neuen Amts noch mit im Landesverwaltungsamt ansiedeln und das mit einer Außenstelle in Erfurt, weil in Weimar kein Platz wäre. Sie müssten mir dann mal sagen, wie das geht

(Zwischenruf Abg. Becker, SPD: So ein Quatsch, wir brauchen kein neues Amt!)

und vor allen Dingen, wie effizient das dann werden soll. Ich denke auch, dass wir die großen weißen Flecken, die wir in Thüringen noch haben, um E-Government vorhalten zu können, endlich abarbeiten müssen, wenn wir weiter Standortvorteile behalten wollen. Dabei spielt es überhaupt keine Rolle, selbst wenn das Landesamt in Niederorschel sitzen würde, wo es sitzt, sondern dass endlich gearbeitet wird und Verunsicherung in diesen Häusern aufhört.

Ich glaube, ich muss noch etwas zum Gesetzentwurf in Drucksache 4/53 sagen, der sich im Moment noch im Ausschuss für Bau und Verkehr befindet und der sich in seinem Inhalt nicht wesentlich verändert hat, jedoch in der Struktur, dabei die dreizügige Verwaltung in zweizügige Verwaltung eine Änderung erfahren hat. Aus diesem Grunde legt die Landesregierung mit der Drucksache 4/530 heute eine Drucksache vor, die es im Ausschuss künftig gilt, mit der Drucksache 4/53 zusammenzufügen. Ich weiß, dass es bei einigen Damen und Herren Befindlichkeiten gab, bei dem Zweiten Gesetz zur Neuorganisation des Kataster- und Vermessungswesens mit dem Begriff "Zweiten Gesetz" zu kommen, da es ja noch kein erstes gibt. Nun, das wird unsere Arbeit sein, Herr Hauboldt, und ich freue mich darauf. Ich habe gehört, Sie sind im Großen und Ganzen mit der CDU im Einklang, wenn es darum geht, Zweizügigkeit und Effizienz zu gestalten.

(Zwischenruf Abg. Hauboldt, PDS: Ohne Etikettenschwindel!)

Wir erwarten dann natürlich auch die großen Vorschläge der Opposition im Ausschuss. Ich denke, man muss dazu sagen, in den hoheitlichen Vermessungsarbeiten der Katasterämter bedeutet dieses neue zweizügige Gesetz ein schlichtes Sich-ausdem-Vermessungsgeschäft-Zurückziehen. Diese Aufgaben werden künftig die ÖbVIs übertragen bekom

men. Einzig die Vermessung für Landesbehörden in Kostenfreiheit werden vom künftigen Landesamt für Landesvermessung und Geoinformation mit acht Außenstellen und neun Stützpunkten durchgeführt.

Herr Hauboldt, wenn wir schon über das Landesamt für Vermessung und Geoinformation sprechen, dann müssen wir es auch richtig bezeichnen, nicht Geobasisdatenamt, sondern Geoinformation.

Meine Damen und Herren, im Zeichen von IT stellt die Einführung von E-Government in den Katastern und in der Geoinformation des Freistaats Thüringen, denke ich, einen sehr wichtigen Punkt als Standortvorteil des Freistaats Thüringen in Deutschland und in Europa dar. Wir sollten alles daran setzen, dass wir in Deutschland, im deutschen Konzert, aber auch im europäischen Konzert nicht Schlusslicht werden, sondern hier durch die Schaffung von Zweizügigkeitsverwaltung effizienter arbeiten können. Die ALK, automatische Liegenschaftskarte bis 2009 flächendeckend abzuarbeiten und vorzuhalten, um im Wettbewerb bei Investoren als Freistaat nicht außen vor zu bleiben, bleibt ein hohes Ziel. Aber viel Zeit ist bis dahin nicht mehr und es ist noch viel zu tun auf diesem Gebiet, um flächendeckend E-Government vorhalten zu können.

Meine Damen und Herren, in diesem Gesetzentwurf werden Fach- und Dienstaufsicht vereint, ich denke, ein wichtiger Schritt für Effizienz, für kurze Verwaltungswege und für unser Land zum Vorteil. Frei werdendes Fachpersonal umzuschulen und an die Stellen zu setzen, meine Damen und Herren, die bisher auch Achillesferse der Katasterverwaltung waren, nämlich den Dateneintrag in die Liegenschaftskarte, muss uns mit diesem Entwurf der Gesetzesnovelle wirklich gelingen. Mit der Überweisung an den Ausschuss für Bau und Verkehr wird eine Reihe von Gesetzen berührt, das haben wir nun heute schon gehört, für Thüringen ein Novum, vier Gesetze in diesem Bereich geschaffen. Aber wir gehen auch einen neuen Schritt und das ist nun mal etwas Neues: Wir werden nach Anhörung - Frau Doht, und Sie dürfen da im Ausschuss alles fordern, was Sie wollen, wir werden im Ausschuss dann darüber beraten der Betroffenen im Ausschuss unserer Thüringer Wirtschaft, aber auch den Landkreisen und den Kommunen sowie den Bürgerinnen und Bürgern ein leistungsfähiges Landesvermessungs- und Katasterverwaltungsgesetz geben.

Nach den vielen Unruhen - verbunden mit schriftlichen Stellungnahmen und Bekundungen an Mitglieder des hohen Hauses und an Ausschussmitglieder im Vorfeld - scheint nunmehr nach vielen geführten Gesprächen mit Betroffenen, Einzelgesprächen mit den Betroffenen und der damit geschaffenen breiteren Kenntnis über das Vorhaben doch die Ruhe ein

gekehrt zu sein, um vernünftig und mit produktiven Gedanken in die letzte Phase einzusteigen, bis dann endgültig das vorhandene Gesetz vorliegt. Nach der Anhörung im Ausschuss wird der Ausschuss dem hohen Hause sicher in absehbarer Zeit eine Beschlussempfehlung vorlegen und eine Phase von geänderter Struktur der Katasterverwaltung auch bei Gesetzeswerken wird endlich Kompatibilität hergestellt sein, die von Seiten der Opposition schon bei der Einbringung der Drucksache 4/53 kritisiert wurde, durchaus zu Recht. Ich darf aber, um Missverständnisse auszuschließen bei der Opposition, das "durchaus zu Recht" insofern einschränken, dass ich gerne noch einmal mit auf den Weg geben möchte, woran das lag. Es lag nämlich daran, dass es eine Gesetzesinitiative im Bundesrat durch das Land Hessen zusammen mit weiteren A-Ländern und B-Ländern gab, eine Novelle auf den Weg zu bringen, die zum Inhalt haben sollte, dass Grundbuchämter/Liegenschaften zu einem künftigen modernen Bodenmanagementamt umgewandelt werden sollten. Aus diesem und keinem anderen Grunde hat die Arbeit in dem letzten halben Jahr der 3. Legislatur angehalten, weil wir gesagt haben, es wäre doch sinnlos, wenn wir jetzt ein Gesetz beschließen, worauf man eventuell hoffen kann, dass im Bund völlig neue Voraussetzungen entstehen und man wirklich einen weiten Wurf wagen kann bei der Datenverwaltung im Freistaat. Insofern haben wir das Gesetzeswerk angehalten, gescheitert allerdings durch eine rotgrüne Mehrheit. Im Bundestag wurde dieser Wurf für eine moderne Managementverwaltung im Bereich Kataster und Liegenschaften nicht geschafft.

(Zwischenruf Abg. Becker, SPD: Rotgrün hat wieder Schuld, dass wir so viele Gesetzentwürfe haben.)

Rotgrün mit ihrer Mehrheit, Frau Becker, falls Sie wissen, welche zwei Farben das sind und wer die im Moment in Deutschland sind und was sie tun.

Dass mit Beginn der 4. Legislatur dem Freistaat ein Reformhaushalt bevorsteht und durch eine zweistufige Verwaltung Synergieeffekte zu erwarten sind, die dem nicht entgegenstehen, denke ich, ist sicher auch der erklärbare Grund, dass wir heute die Drucksache 4/530 zur Weiterberatung an den Ausschuss für Bau und Verkehr überweisen werden. Dass heute - Herr Hauboldt, da gebe ich Ihnen Recht - bei 34 Standorten in landeseigenen und teilweise auch angemieteten Liegenschaften und künftig der Hälfte der notwendigen Immobilienstandortuntersuchungen geografische Vertretbarkeiten dabei natürlich vorauszugehen haben, ist wohl selbstredend. Der dabei berühmte Wurf mit dem Schinken nach der Leberwurst sollte der Exekutive möglichst nicht gelingen.

Meine Damen und Herren, ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche nach der Überweisung an den Ausschuss gutes Gelingen.

(Beifall bei der CDU)

Mir liegen keine weiteren Meldungen vor, so dass ich die Aussprache schließen kann. Beantragt worden ist, dass der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Bau und Verkehr überwiesen wird. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es hier Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist auch nicht der Fall.

Ich kann damit den Tagesordnungspunkt 4 schließen und rufe auf den Tagesordnungspunkt 5

Thüringer Gesetz zur Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen Gesetzentwurf der Fraktion der SPD - Drucksache 4/535 ERSTE BERATUNG

Frau Abgeordnete Künast wird für die SPD-Fraktion den Gesetzentwurf begründen.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, bereits zweimal hat die SPD-Landtagsfraktion in der vergangenen Legislaturperiode ein Gesetz zur Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen eingebracht. Aufgrund der Blockadehaltung der CDU war es damals leider noch nicht einmal möglich, die Entwürfe in den Ausschüssen zu beraten. Aber wir geben nicht auf und setzen erneut auf die Einsichtsfähigkeit dieser Landesregierung und der sie tragenden Partei. Ich hoffe deshalb, dass der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf Anlass genug ist, um uns fraktionsübergreifend sachlich mit der Thematik in den Fachausschüssen zu beschäftigen. Denn eines, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist doch ganz offensichtlich unumstritten, abseits aller Sonntagsreden und eine geraume Zeit nach dem Jahr der Behinderten sind wir unverändert weit davon entfernt, im Alltag die Teilnahme von Menschen mit Behinderungen am Gemeinschaftsleben realisiert zu haben. Genau dies aber gebietet uns das in der Verfassung unseres Landes enthaltene Staatsziel. Und genau dies wurde in der Vergangenheit von allen drei Fraktionen dieses Hauses immer wieder als Zielstellung propagiert. Die Teilnahme der Kollegen beider Fraktionen anlässlich der Anhörung in unserer Fraktion zu diesem Gesetz gibt mir Anlass zur Hoffnung, dass wir nun