Protocol of the Session on January 27, 2005

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, bereits zweimal hat die SPD-Landtagsfraktion in der vergangenen Legislaturperiode ein Gesetz zur Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen eingebracht. Aufgrund der Blockadehaltung der CDU war es damals leider noch nicht einmal möglich, die Entwürfe in den Ausschüssen zu beraten. Aber wir geben nicht auf und setzen erneut auf die Einsichtsfähigkeit dieser Landesregierung und der sie tragenden Partei. Ich hoffe deshalb, dass der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf Anlass genug ist, um uns fraktionsübergreifend sachlich mit der Thematik in den Fachausschüssen zu beschäftigen. Denn eines, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist doch ganz offensichtlich unumstritten, abseits aller Sonntagsreden und eine geraume Zeit nach dem Jahr der Behinderten sind wir unverändert weit davon entfernt, im Alltag die Teilnahme von Menschen mit Behinderungen am Gemeinschaftsleben realisiert zu haben. Genau dies aber gebietet uns das in der Verfassung unseres Landes enthaltene Staatsziel. Und genau dies wurde in der Vergangenheit von allen drei Fraktionen dieses Hauses immer wieder als Zielstellung propagiert. Die Teilnahme der Kollegen beider Fraktionen anlässlich der Anhörung in unserer Fraktion zu diesem Gesetz gibt mir Anlass zur Hoffnung, dass wir nun

doch endlich einen entscheidenden Schritt weiterkommen.

Der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf enthält jedenfalls nach unserer Auffassung wichtige Regelungen, um Barrierefreiheit öffentlicher Gebäude und Verkehrsmittel so schnell wie möglich zu realisieren, um das Zusammenleben behinderter und nicht behinderter Menschen zu erleichtern und das Zusammensein während der Schulzeit für die Kinder zum Regelfall werden zu lassen und um die notwendige Förderung und Unterstützung im Dialog von Menschen mit Behinderungen mit Landesdienststellen und mit Schulen entsprechend zu unterstützen.

Ich möchte deshalb die Einbringung unseres Gesetzentwurfs nutzen und für eine sachliche Auseinandersetzung mit einem nicht länger zu verschiebenden Problem werben. Ein Lösungsvorschlag liegt Ihnen jedenfalls mit unserem Gesetzentwurf vor. Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Ich würde jetzt gern die Aussprache zu diesem Gesetzentwurf eröffnen. Es liegt mir aber im Moment nur eine einzige Redemeldung aus der SPD-Fraktion vor, da ist aber gerade die Begründung vorgenommen worden. Wie sieht denn das bei den anderen Fraktionen aus? Der Abgeordnete Stauch hilft jetzt aus dieser Verlegenheit. Für die CDU-Fraktion habe ich jetzt die Redemeldung des Abgeordneten Panse entgegengenommen. Herr Abgeordneter Panse, bitte schön.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, da bin ich ja froh, dass Sie die Redemeldung zwischenzeitlich entgegengenommen haben, sonst hätte ich ganz einfach auch selber vorkommen können oder müssen.

Frau Kollegin Künast, der Begründung bei der Einbringung des Gesetzentwurfs, dem, was Sie gesagt haben, ist nur wenig hinzuzufügen. Insofern ist auch vieles von dem richtig, was Sie gesagt haben. Ich möchte nur eine kurze Ergänzung eingangs machen zur Historie der Gesetzentwürfe der SPD-Fraktion. Natürlich, es ist richtig, Sie haben gesagt, Sie haben bereits mehrere Gesetzentwürfe eingebracht, allerdings wir wissen auch alle hier im hohen Haus, warum der letzte Gesetzentwurf dann nicht mehr Berücksichtigung gefunden hat. Das war natürlich, weil es ein Gesetzentwurf kurz vor der Wahl war, wo weder die förmlich richtige und ordentliche Beratung möglich gewesen wäre noch nach unserem Dafür

halten es zu diesem Zeitpunkt angezeigt und geeignet gewesen wäre. Insofern lag es damals nicht nur daran, dass wir nicht darüber sprechen wollten, sondern es lag im Wesentlichen daran, dass es im vergangenen Jahr gar nicht mehr möglich war, diesen Gesetzentwurf in dieser Form umfänglich zu beraten.

Sie haben es auch gesagt, natürlich ist bei den Behindertenverbänden insgesamt die Erwartungshaltung sehr groß. Diese Erwartungshaltung empfinden auch wir als CDU-Fraktion so. Sie wissen, dass es Bestandteil des CDU-Wahlprogramms war, dass wir ein Gleichstellungsgesetz angekündigt haben. Es ist auch in den letzten Tagen immer wieder gesagt worden, sowohl von Seiten des Ministerpräsidenten als auch von Seiten des Ministers als auch von Seiten des Behindertenbeauftragten der Landesregierung, dass wir natürlich ein Gleichstellungsgesetz wollen und auch beraten werden. Ich persönlich werde auch noch ein paar Sätze zu meiner Erwartungshaltung, in welcher Zeitschiene das geschehen kann, nachher formulieren, würde aber gern noch ein paar Sätze zum Grundsätzlichen zu Ihrem Gesetzentwurf sagen.

Sie wissen, dass wir uns mit diesem Gesetzentwurf in einer schwierigen Situation befinden. Angesichts der jetzigen Haushaltslage, dessen, was wir in den letzten Tagen und Wochen und auch in den nächsten Wochen zu diesem Thema diskutiert haben und diskutieren werden, wird uns allen klar sein, dass es uns nicht leicht fallen wird, ein sehr umfängliches Gesetz, zumindest mit einer entsprechenden umfänglichen finanziellen Ausstattung zu beschließen. Das wird ein schweres Ringen sein, insofern ist natürlich auch in dem Gesetzentwurf der SPDFraktion die Kostenschätzung nur sehr vorsichtig formuliert. Ich weiß, dass das in einigen Punkten gar nicht so ohne weiteres möglich ist. Ich warne aber auch davor, die Erwartungen ins Uferlose an dieser Stelle gehen zu lassen. Wir haben in dieser Woche, als wir mit den Behindertenverbänden, mit dem außerparlamentarischen Bündnis beraten haben, auch gemerkt, dass da natürlich vieles auseinander geht, dass die Erwartungshaltung bei den Behindertenverbänden sehr, sehr groß ist an dieser Stelle, dass wir aber auch wissen, dass auf der anderen Seite insbesondere die kommunalen Spitzenverbände natürlich ein Stück weit Salz in die Wunde streuen müssen und sagen müssen, wir müssen schauen, was realisierbar und was finanzierbar und was organisierbar ist, auch in welchen zeitlichen Schienen.

In dieser Spannungslage befinden wir uns als Landtag. Ich denke schon, dass wir es schaffen werden, da vernünftig abzuwägen und verantwortungsbewusst zwischen diesen beiden Spannungsfeldern einen vernünftigen Gesetzentwurf zu beschließen, der natürlich - und das merken wir bei vielen anderen

Beratungen - selbst zu dieser Thematik im Bundestag - nicht umfänglich allen Interessen gerecht werden kann. Es ist dann am Ende auch ein Stück weit ein Kompromiss. Ich hatte es eingangs gesagt, ich begrüße die Aussagen der Landesregierung, dass wir zu einem Gleichstellungsgesetz kommen werden, dass die Landesregierung beabsichtigt, ein Gleichstellungsgesetz einzubringen. Bei dem außerparlamentarischen Bündnis hat Herr Dr. Brockhausen in einer der letzten Beratungen darauf hingewiesen, dass sich zu Beginn dieses Jahres der Gesetzentwurf der Landesregierung in der Ressortabstimmung befinden wird, also jetzt in dieser Phase in der Ressortabstimmung befinden wird, dass er danach umgehend den Verbänden zur ordentlichen Beteiligung und Anhörung zugeleitet wird. Wir haben am Montag erst wieder gehört, dass das den Verbänden sehr wichtig ist, frühzeitig und umfänglich daran beteiligt zu werden. Aus dieser Zeitschiene ist erkennbar, und das möchte ich dann mit der Hoffnung verbinden namens der CDU-Fraktion, dass wir zu Beginn des II. Quartals auch den Entwurf der Landesregierung hier im Thüringer Landtag auf dem Tisch vorliegen haben werden und dann gemeinsam, wie Sie es schon angedeutet hatten, dann in dem zuständigen Ausschuss beraten können.

Ich möchte noch einige wenige Sätze zur inhaltlichen Seite Ihres Gesetzentwurfs sagen, wenngleich ich weiß, dass wir im Ausschuss sehr umfänglich darüber diskutieren können. Ich hatte gesagt, die Gesetzeskostenabschätzung ist nur schwer möglich. Sie haben es ja auch in Ihrem Gesetzentwurf nur an einigen wenigen Punkten deutlich machen können, als es um die Kosten für Wahlen ging, als es um die Frage ging, wie wir letztendlich die Kosten für Gebärdendolmetscher berechnen können, und auch an der Stelle, als es um die Vordrucke ging in Ihrer Vorlage. Vieles andere lässt sich gar nicht klar beziffern, insbesondere was die barrierefreie Ausstattung angeht. Das sind nur sehr hypothetische Größen, die auch nicht dadurch wesentlich besser werden, dass Sie in Ihrem Gesetzentwurf schreiben, man kann das ja über mehrere Jahre verteilen. Das ist zweifellos richtig, sagt aber immer noch nicht genau, mit welchen Dimensionen wir uns da befassen müssen. Insofern ist das auch eine sehr schwierige Materie. Wir müssen sehr genau hinhören und mit den kommunalen Spitzenverbänden diskutieren, was da realistisch machbar ist, insbesondere bei der Umrüstung von bestehender Altbausubstanz, in welchem Zeitraum und mit welchem Umfang das behindertengerecht um- und ausgebaut werden kann. Natürlich betrifft das auch im zweiten Punkt die von Ihnen in § 6 vorgeschlagenen Regelungen zum gemeinsamen Unterricht. Auch das ist etwas, was nur sehr eingeschränkt zu beziffern ist und natürlich, das sage ich ehrlich, hier auch damit korrespondiert, dass wir uns die Frage stellen müssen, wie viele unse

rer Schulen umfänglich behindertengerecht zum jetzigen Zeitpunkt ausgestattet sind und dass wir uns die Frage stellen müssen, ob wir in ausreichendem Umfang über Fachpersonal verfügen. Denn es ist ja nicht damit getan, dass wir sagen, wir stellen zusätzliche Lehrer ein, sondern es muss Fachpersonal sein. Da sehe ich ein großes Fragezeichen, ob uns das gelingen wird, nicht nur angesichts der Kostendimension, sondern auch der sachlichen Fragen, die da dahinter stehen. Ein weiterer Punkt, das hatte ich eben angeschnitten, was die Altbausubstanz angeht - Sie beschreiben in § 7 die Verpflichtung der Träger der öffentlichen Gewalt, die bestehenden Bauten, die Altbausubstanz barrierefrei zu gestalten. Grundsätzlich wird da niemand von uns widersprechen, aber natürlich ist es die Frage, wie und in welchem Umfang das zeitlich zu realisieren ist.

Einen letzten Punkt möchte ich der Ehrlichkeit halber auch ansprechen, weil das natürlich zu Fragen führen wird, die Frage des Verbandsklagerechts. Sie wissen, dass sich die CDU an dieser Stelle in der Vergangenheit immer recht schwer getan hat. Sie wissen aber auch, dass es gleichzeitig auf Bundesebene eine Diskussion gibt, bei der sich die CDU inzwischen auch in diese Richtung bewegt hat, bei der auch die Thüringer Landesregierung wohl offensichtlich zumindest an diesem Diskussionsprozess beteiligt ist. Vor diesem Hintergrund halte ich das durchaus für einen diskussionswürdigen Punkt. Aber auch das werden wir dann sowohl mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung als auch hoffentlich dann gemeinsam mit dem Gesetzentwurf der SPDFraktion in den Ausschüssen diskutieren können. Ich beantrage namens der CDU-Fraktion die Überweisung des vorliegenden SPD-Antrags an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit und natürlich, weil es ein Gesetzentwurf einer Fraktion ist, auch an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten. Ich sage noch einmal, wir möchten diese beiden Gesetzentwürfe, wenn denn im I. Quartal 2005 der Gesetzentwurf der Landesregierung da ist, gemeinsam im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit beraten. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Für die PDS-Fraktion hat sich der Abgeordnete Nothnagel zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Pfeffer, als einer der Sprecher vom außerparlamentarischen Bündnis für ein Thüringer Landesgleichstellungsgesetz, mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf der SPD-Fraktion, Thü

ringer Gesetz zur Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen, wird nun in der 4. Wahlperiode des Thüringer Landtags die nächste Runde in der unendlichen Geschichte um ein Thüringer Landesgleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderungen eingeleitet. Ich danke den Kollegen der SPD-Fraktion für ihre Initiative. Wie wir nun gehört haben, wird dieser Gesetzentwurf nicht dasselbe Schicksal erleiden wie die vorherigen Gesetzentwürfe in der letzten Legislaturperiode. Es war ja gerade von dem Abgeordneten Panse zu hören, dass die CDU-Fraktion dafür stimmt, diesen Gesetzentwurf an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit und den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten zu überweisen. Aber ich möchte noch einmal auch an dieser Stelle ein wenig zurückschauen, denn am 8. Mai 2003 wurden bereits schon einmal zwei Gesetzentwürfe, nämlich der eine der PDS-Fraktion und der andere der SPD-Fraktion, hier vom hohen Hause abgewiesen, ohne an die Ausschüsse überwiesen zu werden. Die SPD hatte noch einmal im Dezember 2003 mit einem völlig weichgespülten Gesetzentwurf versucht, der CDU und der CDU-Landesregierung eine Brücke zu bauen, welche sie aber auch nicht angenommen haben und auch nicht begangen wurde. Auch dieser Versuch von unserer Seite, im Dezember noch einen Antrag in diesen Thüringer Landtag einzubringen, einen Landesbehindertenbeauftragten zu berufen, wurde ebenso im Jahre 2003 abgeschmettert. Nun im Jahre 2004, also im letzten Jahr, hat der Freistaat Thüringen einen Landesbehindertenbeauftragten bekommen. Über die Art und Weise und die Ansiedlung und Kompetenzen lässt sich sicherlich streiten, aber der Freistaat hat einen Behindertenbeauftragten, immerhin. Schauen wir nun mal, was er bewirken darf für die Menschen mit Behinderungen hier in Thüringen. Dass es Hoffnung für Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen hier in Thüringen gibt, hat mir die hinter uns liegende Gedenkstunde am heutigen Morgen gezeigt. Sie wurde in Gebärdensprache übersetzt, was mich sehr erfreut hat und ich außerordentlich begrüße. Letzte Woche bei der Eröffnung der 70. internationalen Grünen Woche in Berlin im ICC wurde daran nicht gedacht. Das sind doch Ansätze, die in die richtige Richtung zeigen und die wir auch weiterentwickeln müssen.

Aber jetzt zurück und ganz konkret zum Gesetzentwurf der SPD: Der jetzt wieder eingebrachte Gesetzentwurf der SPD unterscheidet sich in den wichtigen Punkten nicht oder nur unerheblich von dem Gesetzentwurf der letzten Legislaturperiode, zumindest nicht von dem am 8. Mai 2003 eingebrachten. Die PDS-Fraktion erhält deshalb ihre grundsätzliche Kritik am Gesetzentwurf aufrecht, auch wenn wir als Fraktion das Grundanliegen eines Gesetzentwurfs zur Behindertengleichstellung in Thüringen teilen. Das wird schon daran sichtbar, dass auch die PDS-Frak

tion in der letzten Legislatur einen eigenen Gesetzentwurf zur Behindertengleichstellung eingebracht hatte und sich bis zu diesem Zeitpunkt schon mehrere Jahre zusammen mit den Organisationen behinderter Menschen für das Thema in Thüringen eingesetzt hatte. Anders als die SPD-Fraktion möchte die PDS-Fraktion aber mit der Wiedereinbringung ihres Gesetzesvorhabens zur Behindertengleichstellung in Thüringen den Zeitpunkt abwarten, an dem die CDU-Landesregierung ihr schon lange und, ich glaube, in der letzten Woche von Herrn Althaus bei einer Veranstaltung in Eisenach angekündigtes Gleichstellungsgesetz in den Landtag einbringen will. Die PDSFraktion möchte ihre Vorschläge in direkter Gegenüberstellung und Auseinandersetzung mit den Vorschlägen der Landesregierung öffentlich im Parlament diskutieren.

Nun zurück zum vorliegenden SPD-Entwurf. Viele der darin enthaltenen Punkte finden sich auch im Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes, das von uns ausdrücklich positiv bewertet wird. Es gibt aber einige Stellen in dem Gesetzentwurf, die die PDS-Fraktion so nicht teilen kann. Dazu gehört z.B. die Begriffsbestimmung der Behinderung, das Kriterium, das, ich zitiere: "für das Lebensalter typischen Zustandes". Dieses Kriterium wird von den Behindertenverbänden und -organisationen als Schwächung der Wirksamkeit der Behindertendefinition betrachtet. Grundsätzlich ist zwar zu befürchten, dass nun der SPD-Entwurf - anders als noch in der vorigen Legislaturperiode - eine Regelung zum gemeinsamen Unterricht behinderter und nicht behinderter Schülerinnen und Schüler enthält. Sinn macht es dabei auch, dass er nicht, wie vielleicht eine Versuchung bestanden hätte, einen Haushalts- und Finanzvorbehalt enthält. Auffällig ist aber, dass die Regelung zum gemeinsamen Unterricht nicht den Anspruch auf Assistenzleistung enthält, sondern nur auf Betreuungs- und Fachlehrkräfte. Aber solche Assistenzleistungen werden vom Betroffenen und den Eltern der Betroffenen als unverzichtbare Leistung angesehen, damit ein gemeinsamer Unterricht im Alltag überhaupt möglich wird. Um etwaigen Missverständnissen hier vorzubeugen: Betreuungsleistungen, die das Gesetz meint, sind nicht unbedingt gleichbedeutend mit Leistungen zur Assistenz. Die Regelung zur Gebärdensprache enthält sicherlich einen notwendigen Mindeststandard. In Thüringen sind dafür darüber hinaus aber sicherlich noch Regelungen, wie z.B. die Ausbildung von Gebärdendolmetschern, zu treffen. Die Vorstellungen der PDS-Fraktion zu diesem Aspekt der Behindertengleichstellung können Sie im Gesetzentwurf der PDS-Fraktion für ein solches Gesetz aus der letzten Legislaturperiode nachlesen. Dazu möchte ich hier nicht näher auf die Thematik eingehen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, sinnvoll ist sicherlich auch die Entscheidung, einen hauptamtlichen Landesbehindertenbeauftragten einzusetzen. Hier hat ja, ich erlaube mir ein bisschen aus dem Nähkästchen zu plaudern, offensichtlich ein Lernprozess in der SPD-Fraktion stattgefunden. Aber es ist nun einmal tatsächlich so, dass ein ehrenamtlich agierender Behindertenbeauftragter zu wenige Möglichkeiten und auch Kapazitätsressourcen hat, um wirksam für die Belange behinderter Menschen eintreten zu können. Was wir aber als PDS-Fraktion vermissen, ist, dass dem Behindertenbeauftragten außer Beteiligungsrechten an Gesetzesverfahren keine tatsächlichen Einwirkungsrechte zur Durchsetzung der Belange behinderter Menschen eingeräumt werden. Auch in diesem Punkt möchte ich darauf verweisen, dass der PDS-Gesetzentwurf der 3. Legislaturperiode hier dem Behindertenbeauftragten viel weitreichendere Instrumente zuerkennt. Ich verweise hier auf das eigenständig und zwingend durchsetzbare Beanstandungsrecht gegenüber Behörden im Falle der Beeinträchtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen. Besonders wichtig für die Beförderung des Themas "Behindertengleichstellung in Thüringen" ist aber, dass die Landesregierung endlich ihr schon mehrere Jahre altes Versprechen einlöst und endlich einen Gesetzentwurf für ein Landesgleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderungen in Thüringen vorlegt. Ebenso wichtig wäre es dann, diesen Gesetzentwurf eingehend, vor allem mit den betroffenen Gruppen zu diskutieren, denn den behinderten Bürgerinnen und Bürgern in Thüringen ist nur mit einem Gleichstellungsgesetz wirklich geholfen, das Voraussetzungen dafür schafft, dass alle behinderten Bürgerinnen und Bürger ein eigenständiges und selbstbestimmtes Leben führen können. Wenn es dann so weit sein sollte, dass die Landesregierung ihr Versprechen einlöst, wird die PDS-Fraktion wieder ihren Gesetzentwurf für ein Thüringer Behindertengleichstellungsgesetz einbringen. Dieser PDS-Entwurf kann schon jetzt für sich in Anspruch nehmen, in einem jahrelangen Diskussions- und Arbeitsprozess mit den außerparlamentarischen Strukturen der Behindertenselbstvertretung entstanden zu sein. Ich bitte, nein, ich fordere von dieser Stelle die CDU-Landesregierung auf, sich bei ihrem Gesetz nicht an Hessen zu orientieren, wo Kommunen und Gebietskörperschaften aus der Verantwortung genommen wurden. Ein solches Gesetz ist ein Papiertiger, den wir nicht brauchen. Schauen Sie sich anderswo in der Bundesrepublik Deutschland um - es gibt Besseres. Aber bitte, sehr geehrte Damen und Herren der Landesregierung, legen Sie endlich einmal Ihre Vorstellungen zur Gleichstellung behinderter Menschen auf den Tisch und kritisieren Sie nicht nur diejenigen, die diesbezüglich schon viel unternommen haben. Wie Ihre Arbeitsweise diesbezüglich ist, haben Sie doch am letzten Freitag wieder einmal hervorragend bewiesen, wie Sie mit dem zivilrechtlichen

Antidiskriminierungsgesetz der rotgrünen Koalition umgegangen sind. Sie sind doch so voreingenommen, dass Sie sofort bei jedem Gesetz dieser Art Ihre Blockade im Bundesrat erklären. Registrieren Sie doch erst einmal, um was es hierbei geht, bevor Sie schon wieder von Beruf aus dagegen sind.

Im Namen meiner Fraktion beantrage ich die Überweisung des SPD-Gesetzentwurfs "Thüringer Gesetz zur Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen" an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit und - wie es auch Herr Panse beantragt hat - an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten zur weiteren Beratung.

(Beifall bei der PDS)

Für die SPD-Fraktion hat sich Frau Abgeordnete Künast zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, bei der Auseinandersetzung mit diesem Gesetz ist mir unter tätiger Hilfe des Vertreters des außerparlamentarischen Bündnisses für die Gleichstellung behinderter Menschen in Thüringen, Herrn Pfeffer, sehr bewusst geworden, aus welchem Blickwinkel wir ein derartiges Gesetz eigentlich betrachten müssen aus dem Blickwinkel von Menschen mit Behinderungen nämlich. Stellen wir uns nur einen Moment vor, wie schwierig es ist, z.B. mit Gehhilfen den Erfurter Bahnhof zu benutzen oder an vielen Haltestellen die Omnibusse oder Straßenbahnen. Erfurt nehme ich dafür als willkürliches Beispiel, denn noch gilt das in vielen Städten unseres Landes als Regelfall. Manch einer von uns hat so etwas am eigenen Leibe nach Unfällen schon sehr konkret erleben müssen und war froh, nach der Gesundung die oft aus purer Unachtsamkeit, aus Unwissen oder eben auch aus Ignoranz aufgestellten Hürden wieder überwinden zu können. Leider dauert es dann nicht mehr lange und schon haben wir diese Barrieren vergessen oder klagen gar über die Kosten, die deren Beseitigung verursachen würde. Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns endlich diese Vergesslichkeit und diese Barrieren in unseren Köpfen überwinden. Hier und in unserer Unsicherheit liegt der wahre Grund für die immer noch praktizierte Ausgrenzung von Menschen mit Behinderungen. Deshalb sollten wir endlich zur Kenntnis nehmen, dass sich die Sichtweise schlagartig dann ändert, wenn Menschen aufgrund eines zuvor nicht vorhandenen Handicaps plötzlich behindert sind. Dann nämlich relativieren sich die Diskussionen über Kosten sehr schnell. Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen, soll

ten wir in der Auseinandersetzung mit diesem Gesetz zumindest versuchen, die Welt mehr als bisher aus dem veränderten Blickwinkel zu betrachten. Und, wo dieser Versuch nicht ausreicht oder wo wir unsicher sind, überall dort sollten wir die Gelegenheit nutzen, um die Betroffenen und die Experten der Verbände in den Beratungen zu Wort kommen zu lassen.

Meine Damen und Herren, am 1. Mai 2002 hat der Bundesgesetzgeber das Behindertengleichstellungsgesetz auf Bundesebene in Kraft gesetzt. Dieses Bundesgesetz führt für die betroffenen Menschen jedoch erst dann zu gravierenden Verbesserungen, wenn die Länder in ihrem Zuständigkeitsbereich ebenfalls den Intentionen des Bundesgesetzes folgen. Auch dabei geht es neben der verbesserten rechtlichen Situation für Menschen mit Handicaps immer wieder um die Veränderung der gesamten gesellschaftlichen Einstellung, um eine andere Kultur im täglichen Miteinander, ja, ich betone, es geht um das Miteinander. Statt Ausgrenzung, Isolierung, Ignoranz oder unsicherem Wegsehen muss das Zusammenleben endlich Normalität werden. Doch das braucht Zeit. Das braucht aber auch gute gesetzliche Grundlagen und es braucht politischen Willen, immer und immer wieder. Eine derartige gesellschaftliche Veränderung wird sich perspektivisch vor allen Dingen dann ergeben, wenn in Zukunft im Regelfall und eben nicht im Ausnahmefall nicht behinderte Kinder und behinderte Kinder zusammen aufwachsen und gemeinsam die Schule besuchen. Deshalb möchte ich ausdrücklich diesen gegenüber unserem früheren Gesetzentwurf zusätzlich eingebrachten Aspekt der gemeinsamen Beschulung hervorheben. Damit wird für die Zukunft eine entscheidende veränderte Weichenstellung getroffen und wir verabschieden uns endgültig von der in der DDR häufig praktizierten gesellschaftlichen Ausgrenzung. Die notwendigen Entscheidungsspielräume für die Schulträger und die Eltern sind trotz dieses Paradigmentwechsels gegeben und es besteht kein Anlass, im Vorfeld einer derartig überfälligen Regelung über eine unzumutbare Kostenbelastung zu klagen. Gleiches gilt auch für die in dem Gesetzentwurf betonte Barrierefreiheit bei der Nutzung öffentlicher Gebäude und öffentlicher Verkehrsmittel. Auch hier lässt die gewählte Formulierung die notwendigen Übergangszeiträume zu, ohne jedoch von dem Ziel der grundsätzlich zu gewährleistenden Barrierefreiheit abzurücken. Ich greife auch deshalb gern hier das Argument von Herrn Pfeffer als Vertreter des außerparlamentarischen Bündnisses auf und sage, was wir von Kaufhäusern und ähnlichen privaten Einrichtungen zu Recht verlangen, was von diesen oft in kürzester Zeit realisiert wurde und wird, das können und sollten wir mit Fug und Recht auch von öffentlichen Einrichtungen verlangen.

Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das außerparlamentarische Bündnis zur Gleichstellung behinderter Menschen hat in seiner Forderung an den Petitionsausschuss des Thüringer Landtags ein Landesgleichstellungsgesetz mit folgenden Prioritäten gefordert: ein umfassendes Benachteiligungsverbot behinderter Menschen, die Verbesserung der Teilhabe behinderter Menschen durch Barrierefreiheit in allen öffentlichen Gebäuden, die Anerkennung der Gebärdensprache und anderer Kommunikationsformen im öffentlichen Bereich, den Rechtsanspruch für Eltern behinderter Kinder auf gemeinsame Erziehung und Bildung einschließlich der Bereitstellung der dazu notwendigen Hilfen, die besondere Förderung behinderter Frauen, die Einräumung eines Verbandsklagerechts und die Beweislastumkehr und schließlich und endlich die Berufung eines unabhängigen und mit den erforderlichen Entscheidungsbefugnissen ausgestatteten Landesbehindertenbeauftragten. Alle diese Forderungen der Petition finden Sie in diesem Gesetzentwurf. Und ich freue mich heute, Herr Panse, dass die CDU das Gesetz nun endlich an den Ausschuss überweisen wird und wir sollten in den Fachausschüssen eine sachliche Diskussion zu diesen Detailfragen führen. Lassen Sie uns dabei den Sachverstand der Behindertenverbände, der Wohlfahrtspfleger und der anderen relevanten Experten nutzen. Lassen Sie uns soweit wie irgend möglich aus dem Blickwinkel betroffener Menschen argumentieren und nach sachgerechten Lösungen suchen. Lassen Sie uns über die Kosten erst dann streiten, wenn wir in der Sache praktikable Lösungen gefunden haben, und lassen Sie in der Zwischenzeit die Finger weg von Kürzungen im Bereich der Behindertenhilfe. Was dort derzeitig beabsichtigt ist, schadet nicht nur den Menschen mit Behinderungen, es schadet auch der Glaubwürdigkeit des Behindertenbeauftragten.

Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns dabei nicht vergessen, Behindertenfreundlichkeit, Kinderfreundlichkeit und eine seniorenfreundliche Gesellschaft lassen sich in vieler Hinsicht voneinander nicht trennen. Führen Sie sich nur vor Augen, was es bedeutet, wenn eine junge Mutter mit einem Kinderwagen öffentliche Gebäude oder Verkehrsmittel benutzen will. Führen Sie sich vor Augen, was es bedeutet, wenn wir in einer zwangsläufig unumgänglich älter werdenden Gesellschaft zukünftig öffentliche Verkehrsmittel und öffentliche Gebäude nutzen müssen, die nicht barrierefrei sind. Das sind nur Beispiele dafür, dass wir mit dem Kostenargument gerade bei der Schaffung von Barrierefreiheit anders umgehen müssen. Die in diesem Gesetz verankerten Ziele sind deshalb in vielen Bereichen auch ein Beitrag zu mehr Familienfreundlichkeit und einem seniorenfreundlichen Umfeld.

Meine Damen und Herren, alles spricht aus meiner Sicht für diesen Gesetzentwurf. Wir haben keine Zeit mehr zu verlieren und ich hoffe, dass die Ankündigung des Gesetzes von der Landesregierung nicht mehr so sehr lange auf sich warten lässt, sondern bald Realität ist und nicht nur ein Versprechen. Ich beantrage hiermit für meine Fraktion die Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit und den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten und ich kann mir auch vorstellen, an den Haushalts- und Finanzausschuss. Federführend sollte der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit sein. Ich danke.

(Beifall bei der SPD)

Für die Landesregierung hat sich Minister Zeh zu Wort gemeldet.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, mit dem Gesetzentwurf der SPD zur Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen behandeln wir heute ein Thema, das in den letzten Jahren bereits mehrfach sowohl im Plenum des Thüringer Landtags als auch in den Ausschüssen beraten und auch debattiert wurde. Ich lege Wert auf die Feststellung, dass die Thüringer Landesregierung den Belangen unserer behinderten Mitbürgerinnen und Mitbürger stets einen hohen Stellenwert beigemessen hat und das spiegelt sich auch in den in den letzten 14 Jahren erzielten Fortschritten wider. Ich erwähne hier nur z.B. gut ausgebaute Förderschulen. Wir haben viele Werkstätten für Menschen mit Behinderungen. Wir haben auch Wohnheime für Menschen mit Behinderungen. Wir haben eine gute soziale Infrastruktur, sie ist vorbildlich und das wird auch von Außenstehenden so bestätigt. Dass trotz all dieser Fortschritte natürlich weiterer Handlungsbedarf besteht, um Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen, das ist unbestritten. Bereits im Jahre 2001 wurde aufgrund eines interfraktionellen Antrags im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit der Bericht zur Gleichstellung behinderter Menschen in Thüringen erarbeitet und ausgewertet und im Jahre 2004 legte die Landesregierung schließlich einen umfangreichen Bericht zur Situation von Menschen mit Behinderungen vor. Die Thüringer Landesregierung hat sich in der Vergangenheit immer dazu bekannt, dass ein Gleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderungen auch in Thüringen erforderlich ist. Herr Ministerpräsident Althaus hat nicht nur einen Behindertenbeauftragten in Thüringen berufen, son

dern er hat in seiner Regierungserklärung vom 9. September 2004 das Gleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderungen als eines der wichtigen Vorhaben der Landesregierung in dieser Legislaturperiode benannt. Vor diesem Hintergrund hat die Thüringer Landesregierung einen Gesetzentwurf vorbereitet, der noch vor der Sommerpause in den Thüringer Landtag eingebracht werden soll. Insbesondere soll auch den relevanten Verbänden die Möglichkeit im Rahmen einer Anhörung gegeben werden, ihre Positionen dazu einzubringen. Die Diskussion eines solchen Gesetzes erfordert große Sorgfalt. Qualität geht vor Schnelligkeit und die finanzielle Situation können wir auch nicht ganz außer Acht lassen. Deshalb wollten wir zunächst auch die Verabschiedung des Thüringer Landeshaushalts abwarten. Ziel eines Thüringer Gleichstellungsgesetzes muss aus Sicht der Landesregierung sein, die gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen am Leben und der Gesellschaft zu verbessern. Es müssen für sie bestehende Möglichkeiten, ein möglichst und weit gehend selbstbestimmtes Leben zu führen, weiter verbessert werden. Zu den Kernpunkten eines Gleichstellungsgesetzes gehören damit Regelungen zur Beseitigung von Barrieren, ob nun im Bereich der Zugänglichkeit von Gebäuden ober aber auch im Bereich der Verständigung mit der öffentlichen Verwaltung - all das gehört mit dazu. Und es gehören Regelungen zur Verhinderung von Benachteiligungen aufgrund einer Behinderung allgemein dazu. Dieses Ziel, das bestätige ich auch ausdrücklich, verfolgt der vorliegende Entwurf der SPD für ein Thüringer Gesetz zur Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen. Natürlich besteht nicht in allen Punkten der im Entwurf der SPD enthaltenen Regelungen Übereinstimmung mit unseren eigenen Vorstellungen, jedoch ist die Zielsetzung die gleiche. Aufgrund dessen, aber natürlich auch vor dem Hintergrund der bereits in der Vergangenheit stattgefundenen interfraktionellen Zusammenarbeit empfehle ich, den Gesetzentwurf der SPD an die Ausschüsse zu überweisen und dort dann zusammen mit dem Entwurf der Landesregierung zu beraten. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Mir liegen keine weiteren Redeanmeldungen mehr vor. Ich schließe die Aussprache. Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit, an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten und an den Haushalts- und Finanzausschuss zu überweisen. In dieser Reihenfolge stimmen wir ab. Wer der Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit folgt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gibt

es hier Gegenstimmen? Das ist nicht Fall. Stimmenthaltungen? Das ist auch nicht der Fall.

Wer der Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten folgen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es hier Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? Das ist auch nicht der Fall.

Und nun kommen wir zur Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Das ist eine Mehrheit von Gegenstimmen. Gibt es Stimmenthaltungen? Stimmenthaltungen gibt es nicht. Ich stelle zunächst fest, es ist überwiesen worden an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit und an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten.

Wir kommen nun zur Abstimmung über die Federführung. Wer der Federführung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es hier Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Und Stimmenthaltungen? Gibt es offensichtlich auch nicht. Damit liegt die Federführung einstimmig beim Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit.

Vereinbarungsgemäß und abweichend von der Nummerierung der Tagesordnung kommen wir nach dem Schließen des Tagesordnungspunkts 5 zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 14. Ich erinnere daran, wir hatten vereinbart, dass die Tagesordnungspunkte 14, 15 und 16 gegen 18.00 Uhr der heutigen Plenarsitzung aufgerufen werden.

Ich rufe also auf Tagesordnungspunkt 14

Wahl von Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 18 Abs. 2 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes Wahlvorschlag der Fraktion der PDS - Drucksache 4/291

Ich gebe noch einmal den Hinweis darauf, dass gemäß § 18 Abs. 2 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes die Parlamentarische Kontrollkommission aus fünf Mitgliedern besteht, die zu Beginn jeder Legislaturperiode aus der Mitte des Landtags mit einfacher Mehrheit gewählt werden. Vier Mitglieder wurden bereits in der 4. Plenarsitzung am 7. Oktober 2004 gewählt. Der Wahlvorschlag der PDS-Fraktion erhielt keine Mehrheit. Es liegt nun heute in der Drucksache 4/291 ein erneuter Wahlvorschlag der Fraktion der PDS vor. Über diesen Wahlvorschlag kann durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn es keinen Widerspruch gibt. Gibt es Widerspruch?

Herr Abgeordneter Trautvetter meldet Widerspruch an, dann entfällt diese Möglichkeit und wir werden in geheimer Wahl über diesen Wahlvorschlag abstimmen. Der Stimmzettel ist offensichtlich vorbereitet worden. Ich berufe die Abgeordneten Berninger, Carius und Künast als Wahlhelfer, die stehen auch schon bereit. Auf dem Stimmzettel steht der Wahlvorschlag und wir haben die Möglichkeit, mit Ja, Nein oder Enthaltung zu stimmen. Ich beginne jetzt die Wahlhandlung und bitte um den Namensaufruf.

Dieter Althaus, Matthias Bärwolff, Andreas Bausewein, Dagmar Becker, Gustav Bergemann, Sabine Berninger, André Blechschmidt, Werner Buse, Christian Carius, Birgit Diezel, Sabine Doht, Hans-Jürgen Döring, Antje Ehrlich-Strathausen, Volker Emde, Petra Enders, Wolfgang Fiedler, Dr. Ruth Fuchs, Heiko Gentzel, Michael Gerstenberger, Prof. Dr. Jens Goebel, Manfred Grob, Evelin Groß, Günter Grüner, Christian Gumprecht, Gerhard Günther, Dr. Roland Hahnemann, Ralf Hauboldt, Dieter Hausold, Susanne Hennig, Michael Heym, Uwe Höhn, Gudrun Holbe, Mike Huster, Siegfried Jaschke, Margit Jung, Dr. Karin Kaschuba, Dr. Birgit Klaubert, Christian Köckert, Eckehard Kölbel, Dr. Michael Krapp, Dr. Peter Krause, Horst Krauße, Thomas Kretschmer, Klaus von der Krone.

Dagmar Künast, Tilo Kummer, Frank Kuschel, Annette Lehmann, Benno Lemke, Ina Leukefeld, Christine Lieberknecht, Christoph Matschie, Mike Mohring, Kersten Naumann, Maik Nothnagel, Eckhard Ohl, Michael Panse, Birgit Pelke, Dr. Werner Pidde, Walter Pilger, Egon Primas, Bodo Ramelow, Michaele Reimann, Jürgen Reinholz, Wieland Rose, Dr. Johanna Scheringer-Wright, Prof. Dr. Dagmar Schipanski, Fritz Schröter, Dr. Hartmut Schubert, Gottfried Schugens, Jörg Schwäblein, Heidrun Sedlacik, Reyk Seela, Diana Skibbe, Dr. Volker Sklenar, Harald Stauch, Carola Stauche, Christina Tasch, Heike Taubert, Tamara Thierbach, Andreas Trautvetter, Marion Walsmann, Wolfgang Wehner, Siegfried Wetzel, Katja Wolf, Henry Worm, Dr. Klaus Zeh, Christine Zitzmann.