Protocol of the Session on January 26, 2000

wurden, haben sich in der Praxis bewahrheitet. Deshalb wird davon ausgegangen, dass sich künftige Prognosen ebenfalls erfüllen werden." Diese Aussage hat natürlich ein wenig, ein ganz klein wenig den Charakter eines Orakels, das nach allen Seiten offen ist. Das möchte ich hier an dieser Stelle nur bemerken. Ebenfalls bisher offen erwies sich die Gleichstellung der Wertigkeit von Berufsakademien und Fachhochschulen. Will man eine solche Gleichstellung für die Berufsakademie Thüringen, bedarf es einer Bestätigung von Kriterien durch den Wissenschaftsrat. Von den Kriterien ist bis jetzt erreicht die Zahl der Studienanfänger von 400. Das Fächerspektrum ist fast erreicht; es fehlt aber noch eine Ausbildungsrichtung, und der Lehrbetrieb muss durch 40 Prozent hauptberufliche Lehrkräfte abgedeckt werden. Zurzeit sind es 30 Prozent. Die Kultusministerkonferenz hat diese Kriterien ebenfalls noch nicht bestätigt, da die Erfahrungen des 3. Studienjahres fehlen. Darüber muss der hier erklärte Wille der Landesregierung, die Thüringer Berufsakademie in eine ständige Einrichtung zu überführen, in Bezug auf Standortfragen sowohl in Eisenach als auch in Gera noch abgeklärt werden. Für die PDS-Fraktion bleiben diese Fragen offen.

Für die künftige Entwicklung der Berufsakademien sind für uns folgende Punkte von besonderer Bedeutung: Die Anerkennung durch die Kultusministerkonferenz, um eine Anerkennung der Einrichtung als Einrichtung im tertiären Bereich in allen Ländern zu garantieren; die Klärung der zukünftigen Dienstverhältnisse des Personals der Berufsakademie und ob die Abschlüsse der Berufsakademie, die in den alten Ländern mehr dem eines gehobenen Facharbeiters entsprechen, tatsächlich als Diplomabschlüsse denen der Fachhochschulschüler gleichgestellt werden können.

(Beifall Abg. Nitzpon, PDS)

Das Abstimmungsverhalten der PDS-Fraktion, das wird vielleicht gerade die CDU-Fraktion etwas verblüffen, wird sich im Spektrum von starkem Zweifel bis zu großer Hoffnung bewegen. Von der Landesregierung erwarten wir die Schaffung von gesetzlichen Rahmenbedingungen, die die Berufsakademie zu einem erfolgreichen, zukunftsfähigen Ausbildungssektor werden lässt, der die Zahl von perspektivisch 1.500 Studienanfängern in der Ausbildung erreicht. Den zukünftigen Absolventen wünsche ich ganz persönlich, dass sie dann auch adäquate Arbeitsplätze finden. Danke.

(Beifall bei der PDS)

Als nächster Redner hat sich zu Wort gemeldet der Abgeordnete Dr. Botz, SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will es in aller Kürze vorwegnehmen, die SPDFraktion stimmt dem Ersten Gesetz zur Änderung des Thüringer Berufsakademiegesetzes zu. Wir tun das, weil wir der Auffassung sind, dass die Entscheidung über die Fortführung der Berufsakademien als Dauereinrichtung, darum geht es ja in aller Kürze im Kern, vorgezogen werden kann und unserer Auffassung nach eben auch vorgezogen werden sollte. Diese Entscheidung führt zur Beseitigung zweier wesentlicher Probleme, die etwas mit dem anfänglich ja bewusst gewählten Probestatus zu tun haben: Erstens wird die Gewinnung von Lehrpersonal deutlich erleichtert, da die auflösenden Bedingungen im Arbeitsvertrag entfallen, und zweitens werden die Planungen der Unternehmen, die auf die entsprechenden Ausbildungsplätze, aber auch auf die kommenden Absolventen bauen, auf eine sicherere Grundlage gestellt. Diese größere Sicherheit in beiden Punkten - das will ich einmal anfügen an meine Vorrednerin, sicher mit etwas Optimismus, ich glaube, der ist auch wirklich angebracht berechtigt uns wirklich, diesem hier zuzustimmen, da ja zum Teil, das möchte ich auch anfügen, gerade dadurch, dass wir das jetzt tun, eben auch für Lehrkräfte und für diejenigen, die in der Richtung eine Zukunftsplanung aufnehmen, also nicht zuletzt die jungen Leute, die sich dahin gehend entscheiden, ihnen praktisch eine größere Sicherheit und Berechenbarkeit auf den Weg zu geben. Ich möchte damit auch schon zum Abschluss kommen. Wir glauben, dass das berufliche Bildungssystem in Thüringen damit dauerhaft und verbindlich eine wertvolle - darauf liegt die Betonung -, eben auch wirtschaftsnahe Ergänzung erfährt, die unserer überwiegend mittelständisch strukturierten Wirtschaft in Thüringen entgegenkommt. Danke.

(Beifall bei der SPD)

Als weiterer Redner hat sich zu Wort gemeldet der Abgeordnete Carius, CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine verehrten Damen und Herren, wir wollen über die Aufhebung der Erprobungsklausel aus dem Berufsakademiegesetz heute abstimmen. Ich denke, das sollte Anlass geben, einmal kurz zu resümieren. In der letzten Legislatur wurde die Berufsakademie als ein besonders erfolgreiches Modell einer breit gefächerten und besonders praxisnahen Ausbildungsstätte im tertiären Bereich geschaffen und nach dem Modell anderer Länder errichtet. Mit diesem Modell sind für junge Leute die besten Voraussetzungen geschaffen, nach ihrem Studium auch einen Arbeitsplatz zu erhalten, denn wie die Entwicklung in anderen Ländern zeigt, sind die Chancen der Absolventen von Berufsakademien höher als bei Absolventen anderer Hochschulen sofort übernommen zu

werden, denn die Absolventen werden von Firmen vorher ausgesucht und auch über den gesamten Ausbildungsprozess hin begleitet. Die Unternehmen kennen also ihre Berufsanfänger und haben daher ein großes Interesse die jungen Leute zu übernehmen. Auch die Studentenanzahl gibt Anlass, die Berufsakademie als Erfolgsmodell zu sehen. Die Studentenzahlen haben sich von 206 im Jahr 1998 - dem Beginn der Berufsakademie - im Jahr 1999 mit 460 Studenten schon mehr als verdoppelt. Damit werden die für dieses Jahr geplanten Studentenzahlen bereits überschritten. Die Berufsakademien werden somit von der Bevölkerung angenommen, aber auch - das ist wichtig - von unseren Unternehmen, die den Studenten die Ausbildungsplätze bereitstellen. Die Aufhebung der Erprobungsklausel ist deshalb wichtig, um der Berufsakademie, den Studenten und auch den Unternehmen langfristig - da gebe ich Ihnen Recht, Herr Dr. Botz - Planungssicherheit zu geben und sie auf eine solide Basis zu stellen, denn gerade die Erprobungsklausel ist es, die es der Berufsakademie erschwert, trotz einer immer weiter wachsenden Akzeptanz neues und gut qualifiziertes Lehrpersonal anzuwerben. Gerade das Damoklesschwert einer Aufhebung des Arbeitsvertrags im Jahr 2003 vergrößert nicht gerade die Chance, gutes Lehrpersonal zu bekommen bzw. zu halten. Perspektivisch müssen wir in diesem Jahr oder in naher Zukunft über die Selbständigkeit auch der beiden Standorte Gera und Eisenach diskutieren. Diskutieren müssen wir natürlich auch über die Schaffung neuer - allerdings nicht notwendig eigenständiger - Außenstellen. Der weitere Ausbau der Berufsakademien ist über die Aufhebung der Erprobungsklausel hinaus gut gesichert, sowohl was die Ausstattung als auch was die Studentenzahlen angeht. Ich denke, dass der Landeshaushalt 2000, indem wir gegenüber 5,5 Mio. DM in 1999 nun 7,2 Mio. DM für die Berufsakademien bereitstellen, guten Anlass gibt, dass es mit der Entwicklung der Berufsakademien weitergeht.

Nun noch ein Wort zur Gleichstellung der Abschlüsse. Frau Dr. Kaschuba, es ist eine alte Weisheit: Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. Und so ist es auch hier. In § 10 Abs. 4 Berufsakademiegesetz steht ausdrücklich, dass der Berufsabschluss der Berufsakademie dem der Fachhochschulen gleichgestellt ist. Ich empfehle daher dem hohen Haus namens meiner Fraktion die Zustimmung zum Gesetzentwurf der Landesregierung einschließlich des Änderungsantrags der CDU-Fraktion.

(Beifall bei der CDU)

Für die Landesregierung hat sich zu Wort gemeldet Frau Ministerin Schipanski.

Meine sehr verehrten Abgeordneten, die Landesregierung hat diesen Gesetzentwurf eingebracht, weil wir damit die weitere Entwicklung der Berufsakademien in Thüringen befördern und den entscheidenden Anschub geben wollen, dass wir hier eine Berufsbildungseinrichtung aus der Erprobungsphase nehmen. Gestatten Sie mir nur einige ganz kurze Anmerkungen. Auf die zahlenmäßige Entwicklung sind Sie alle eingegangen. Es gab hier Anfragen zur Qualität. Herr Carius hat deutlich gemacht, dass die Abschlüsse gleichgestellt sind. Abschlüsse von Berufsakademien sind auch in den alten Bundesländern den Abschlüssen der Fachhochschulen gleichgesetzt. Das hängt davon ab, wie die Studiengänge und die Prüfungsordnungen konzipiert sind. Die Konzeption der Berufsakademie in Thüringen bezüglich Studienordnung und bezüglich Prüfungsordnung entspricht den Anforderungen, die der Wissenschaftsrat und die die Kultusministerkonferenz an solche Studiengänge stellen. Deshalb bedarf es nicht einer zusätzlichen Begutachtung, weder durch Kultusministerkonferenz noch durch den Wissenschaftsrat, um diese Gleichwertigkeit der Abschlüsse festzustellen.

(Beifall bei der CDU)

Wir werden aber, darüber habe ich mich schon verständigt, bestimmt unsere Berufsakademien ebenfalls so wie Baden-Württemberg zu geeigneter Zeit durch den Wissenschaftsrat begutachten lassen. Diese Zeit wird dann sein, wenn wir noch mehr Studenten in den Berufsakademien haben und über einige Zeit das Ganze weiterverfolgen. Warum haben wir den Probestatus oder wollen wir den Probestatus auflösen? Es geht uns in erster Linie darum, dass wir gute, qualifizierte Mitarbeiter für die Berufsakademie finden können. Diese 30 Prozent, die Sie vorhin angesprochen haben, haben wir deshalb nicht erreicht, weil wir keine Verträge abschließen können, weil eben Professoren nicht an Berufsakademien gehen, wenn sie im nächsten Jahr dort wieder ihren Arbeitsplatz verlieren. Es ist in Thüringen allgemein ein sicher sehr intensiver Wettbewerb mit anderen Ländern entstanden um hoch qualifizierte und gute Professoren an Berufsakademien und Fachhochschulen. Genau durch diesen Gesetzentwurf können wir unsere Wettbewerbsbedingungen entscheidend verbessern.

(Beifall bei der CDU)

Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass die Berufsakademie hier in Thüringen so gut angenommen wird, dass eine sehr große Anzahl von Ausbildungsbetrieben Ausbildungsplätze bereitstellen, Ausbildungsplätze von einer sehr guten und sehr hohen Qualität, so wie wir uns im Ministerium davon überzeugen konnten und ich jetzt auch durch viele Gespräche mit den Vertretern der Betriebe feststellen konnte. Aus Sicht der Landesregierung haben sich die Berufsakademien in einer Weise entwi

ckelt, die vorbildlich ist, die auch vorbildlich ist im Maßstab zu den alten Bundesländern. Wir haben in vielen Studiengängen und auch in den Prüfungsordnungen die gleichen Kriterien wie die Berufsakademien in BadenWürttemberg, die als vorbildlich für die Bundesrepublik Deutschland eingeschätzt worden sind. Deshalb empfehle ich dem Hause die Zustimmung zu diesem Gesetz.

(Beifall bei der CDU)

Mir liegen keine weiteren Redemeldungen vor. Damit schließe ich die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung, als Erstes über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kunst in der Drucksache 3/213. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Das ist die Mehrheit. Gegenstimmen? 1 Gegenstimme. Stimmenthaltungen? Einige wenige Stimmenthaltungen.

Als Nächstes kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 3/136 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung der Annahme der Beschlussempfehlung in der Drucksache 3/213. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Das ist die Mehrheit. Gegenstimmen? Keine. Stimmenthaltungen? Einige Stimmenthaltungen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich aufzustehen. Danke schön. Das ist die Mehrheit. Gegenstimmen? 2 Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? Einige Stimmenthaltungen. Danke schön. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 4.

Wir kommen zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 5

Thüringer Gesetz zur Regelung des Kirchensteuerwesens (Thüringer Kirchen- steuergesetz - ThürKiStG -) Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 3/137 dazu: Beschlussempfehlung des Haushaltsund Finanzausschusses - Drucksache 3/270 ZWEITE BERATUNG

Berichterstatter ist der Abgeordnete Jaschke. Ich bitte Herrn Abgeordneten Jaschke zur Berichterstattung.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, am 21. Januar dieses Jahres behandelte der Haushaltsund Finanzausschuss in seiner 7. Sitzung das Thüringer Gesetz zur Regelung des Kirchensteuerwesens in der Drucksache 3/137. Im Rahmen der Aussprache wurde auch die Vorlage 3/107 mit den Änderungsvorschlägen der CDU-Fraktion zu diesem Gesetz besprochen. Im Er

gebnis empfiehlt Ihnen, meine Damen und Herren, der Haushalts- und Finanzausschuss die Annahme des Gesetzentwurfs mit den entsprechenden Änderungen gemäß Drucksache 3/270. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Wir kommen damit zur Aussprache zu Tagesordnungspunkt 5. Es hat sich Frau Abgeordnete Lehmann, CDUFraktion, zu Wort gemeldet.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, heute befassen wir uns in der zweiten Beratung und auch abschließend mit dem Entwurf des Thüringer Gesetzes zur Regelung des Kirchensteuerwesens. Es handelt sich hierbei um ein Rahmengesetz. Mit der Neufassung dieses Gesetzes wird unter anderem den in den letzten Jahren eingetretenen Änderungen des Einkommenssteuergesetzes als auch der abgeschlossenen Staatsverträge zwischen dem Freistaat und den evangelischen Kirchen sowie dem Heiligen Stuhl Rechnung getragen. Die Änderungen bezüglich der einzelnen Bestimmungen in Gegenüberstellung der bisherigen Gesetzeslage sind in der beigefügten Begründung des Gesetzentwurfs ausführlich erläutert worden. Die Erhebungsformen sind in § 3 des uns vorliegenden Gesetzentwurfs detailliert geregelt. Die Höhe der Kirchensteuer wird in jährlichen Kirchensteuerbeschlüssen festgelegt. Sie beträgt derzeit im Freistaat Thüringen 9 Prozent bezogen auf die Einkommensbzw. Lohnsteuer. Interessant ist an dieser Stelle sicherlich die Dimension des Kirchensteueraufkommens. Diese betrug beispielsweise im Jahr 1998 ca. 65 Mio. DM für die evangelische Kirchensteuer und ca. 24 Mio. DM für die katholische Kirchensteuer. Die Verwaltung der Kirchensteuer und des Kirchengeldes erfolgt durch die Finanzämter. Die hierfür zu leistende Vergütung wurde 1991 zwischen der Landesregierung und den Kirchen vereinbart und beträgt 3 Prozent des Gesamtaufkommens.

Meine Damen und Herren, ich wies eingangs bereits darauf hin, dass bei der Neufassung des Gesetzes alle aktuellen diesbezüglich relevanten Regelungen berücksichtigt werden sollten. Dies betrifft auch den Tatbestand, dass aufgrund des Beschlusses vom Bundesverfassungsgericht ab 01.01.1997 keine Vermögenssteuer mehr erhoben wird. Dieser Sachlage folgt der Änderungsantrag der CDU-Fraktion, welcher im Haushalts- und Finanzausschuss bereits beraten wurde. Auch in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern sowie in Bremen und Hamburg wurden die Kirchensteuergesetze zwischenzeitlich in diesem Punkt aktualisiert. Ich bitte aus genannten Gründen für die CDU-Fraktion um Zustimmung zum Gesetzentwurf einschließlich der Änderungen durch den Haushalts- und Finanzausschuss. Ich danke für Ihre

Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Es liegen keine weiteren Redemeldungen vor. Die Landesregierung hat auch keine signalisiert, so dass wir die Aussprache schließen können. Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in der Drucksache 3/270. Wer dieser zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Das ist die Mehrheit. Gegenstimmen? Keine. Stimmenthaltungen? Eine Reihe von Stimmenthaltungen.

Als Nächstes kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 3/137 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlung in der Drucksache 3/270. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Das ist die Mehrheit. Gegenstimmen? Keine. Stimmenthaltungen? Einige wenige Stimmenthaltungen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Für die Schlussabstimmung bitte ich jetzt die sich zu erheben, die dem Gesetz zustimmen. Das ist die Mehrheit. Danke schön. Gegenstimmen? Keine. Stimmenthaltungen? Einige wenige Stimmenthaltungen. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 5.

Wir kommen zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 6

Thüringer Staatslotterie- und Sportwettengesetz Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 3/138 dazu: Beschlussempfehlung des Haushaltsund Finanzausschusses - Drucksache 3/274 ZWEITE BERATUNG

Berichterstatter ist Frau Abgeordnete Neudert. Bitte, Frau Abgeordnete Neudert, zur Berichterstattung.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 3/138 zum Thüringer Staatslotterie- und Sportwettengesetz wurde am 16. Dezember an den Haushalts- und Finanzausschuss verwiesen. Dieser beschäftigte sich in seiner 7. Sitzung am 21. Januar dieses Jahres mit dem Gesetzentwurf. Zunächst stellten die Vertreter der Fraktionen der SPD und PDS den Antrag auf eine Anhörung der betroffenen Verbände und eines Experten, um Probleme, die sich insbesondere aus der Änderung des § 3 Abs. 2 ergeben, genauer zu klären. Dagegen wurde geltend gemacht, dass damit die Beschlussfassung in der heutigen Plenarsitzung gefährdet sei, was durch das spätere Inkraftsetzen

des Gesetzes und der damit verbundenen späteren Einführung der Oddsetwetten zu erheblichen Einnahmeverlusten bei den Verbänden führen würde. Deshalb entschieden die Mitglieder des Ausschusses schließlich über Veränderungen am Gesetzentwurf ohne die Anhörung der Fachleute. Die Ausschussmitglieder bestanden dabei aber auf einer Beratung durch das Justizministerium, da der Justizausschuss mitberatend nicht tätig war. Die jetzt vorgenommene Änderung, nämlich Streichung des Satzes 2 in § 3 Abs. 2 sichert auch in Zukunft die Eigenständigkeit der Verbände. Gleichzeitig sollen - entsprechend dem unter Punkt 2 vorgelegten Vorschlag des Haushalts- und Finanzausschusses - die dem Landessportbund und der Liga der Freien Wohlfahrtsverbände zugeführten Landesmittel hinsichtlich ihrer sparsamen und sachgerechten Verwendung der Kontrolle des Rechnungshofs unterstehen. Die Mitglieder des Haushalts- und Finanzausschusses sind der Auffassung, mit den vorgenommenen Änderungen den berechtigten Anliegen der Verbände gerecht geworden zu sein und empfehlen Ihnen, meine Damen und Herren, die Annahme der Beschlussempfehlung. Nur der Vollständigkeit halber verweise ich darauf, dass sich mit den vorgenommenen Änderungen auch die Begründung Teil B zu § 3 Absatz 2 verändert, aber das versteht sich eigentlich von selbst. Ich danke Ihnen.

In der Aussprache hat sich zu Wort gemeldet der Abgeordnete Emde, CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Kollegen, ich möchte hinsichtlich dieses Gesetzes auf zwei Punkte verweisen. Der erste ist der von der Berichterstatterin angesprochene, es ging um die Frage der Kontrolle der Verwendung dieser Einnahmen, hier hatte insbesondere die Liga gewisse Probleme und sah sich beeinträchtigt in ihrer Eigenständigkeit und Freiheit. Ich bin den beiden Oppositionsfraktionen dankbar, dass wir dann in dieser Ausschuss-Sitzung doch noch zu einer gemeinsamen Lösung kommen konnten, denn es wäre ja in unserem Interesse nicht gewesen und auch nicht im Interesse der Destinatäre, wenn wir diese Einnahmen verzögert hätten.

Der zweite Punkt, auf den ich kommen möchte, ist die Frage der Beteiligung der Destinatäre auch an den neuen Oddsetwetten. Man kann es überall im Lande an den Plakaten angekündigt sehen und wir wissen aus Bayern, dass diese neue Wette doch wohl den Zahn der Zeit trifft und sehr stark angenommen wird. Insofern ist es gut, dass wir es jetzt einführen, aber es gab in unserer Fraktion dazu einige Diskussionen. Es stellt sich nämlich hier die Frage: Wie gehen wir mit diesen ständig gestiegenen Einnahmen aus Lotteriegeldern um? Es ist so, dass der Landessportbund, um mal zwei Zahlen zu nennen, von 1997 mit 9,3 Mio. DM jetzt im Jahr 1999 mit 13,5 Mio. DM beteiligt war. Ähnlich verhält es sich bei der Liga. Dort

waren es 1997 5,3 Mio. DM und in 1999 7,7 Mio. DM. Eine weitere Steigerung ist vorauszusehen und wenn jetzt die Oddsetwetten noch hinzukommen, wird es natürlich noch einmal mehr. Diese positive Entwicklung hat bei uns zu der Überlegung geführt, dass die Destinatäre in der nächsten Zeit von einer Fehlbetragsfinanzierung - für den Landessportbund sind in diesem Jahr 5,8 Mio. DM im Haushalt vorgesehen - wegkommen und sie sich allein aus Lottoeinnahmen finanzieren können. Das hat für beide Seiten Vorteile, für die Liga und für den LSB ist es so, dass sie einfach unabhängiger werden und für uns ist es so, dass der Landeshaushalt, aber auch die Landesverwaltung entlastet werden. Deswegen stimmen wir auch dieser Beteiligung an den Oddsetwetten zu.

Die weitere Entwicklung der Einnahmen auf diesem Gebiet wird von uns als Parlament zu beachten und zu beobachten sein, und zwar schon bei den Verhandlungen zum Haushalt im nächsten Jahr.

In diesem Zusammenhang möchte ich auf Änderungsanträge der CDU-Fraktion zum Haushaltsgesetz verweisen. Wir schlagen die Deckelung der Einnahmen für den Landessportbund bei 14 Mio. DM und für die Liga bei 8 Mio. DM vor. Das bedeutet eine Besserstellung der Destinatäre als es im Jahr 1999 der Fall war und es ist für diese natürlich auch die Sicherung von Einkünften. Weiterhin schlagen wir mit Änderungsanträgen vor, dass die Mehreinnahmen, die zu erwarten sind, jetzt verwandt werden einmal für Investitionen an Sportstätten und für den anderen Fall zur Aufstockung des Programms "50 Plus". Ich weise darauf hin, wenn wir die Änderungsanträge der CDU-Fraktion hinsichtlich der Sportstätten zusammennehmen, wir wieder bei dem Stand der Investitionen vom letzten Jahr wären, insofern ist das eine sehr positive Entwicklung. Ich möchte die Fraktionen der PDS und SPD bitten, einmal diesem Gesetz mit der Änderung zuzustimmen, aber auch den Änderungsanträgen zum Haushalt, die diesen Bereich betreffen.

(Beifall bei der CDU)

Als weitere Rednerin hat sich zu Wort gemeldet Frau Abgeordnete Neudert, PDS-Fraktion.