Frau Ministerin hat die Dinge ausgeführt und die Maßnahmen, die eingeleitet worden sind, erläutert, sodass ich gar nicht mehr darauf eingehen muss.
Für mich bleibt eigentlich nur noch, darauf hinzuweisen, dass mit der vorliegenden Beschlussempfehlung auch die Forschung weiter gefördert werden soll. Das sagte die Frau Ministerin auch. Das MULE soll sich natürlich in den zuständigen Fachministerkonferenzen dafür einsetzen, dass die Forschung und Entwicklung auf diesem Gebiet vorangetrieben werden. Wir müssen dementsprechend auch Gelder bereitstellen, wenn es dann hier in Sachsen-Anhalt stattfinden soll.
Dass wir uns auch in Sachsen-Anhalt zu den Standards auf der Bundesebene bekennen, ist, denke ich einmal, selbstverständlich und vor dem Hintergrund auch nicht weiter interessant.
Die Übergangszeit - darauf möchte ich einmal hinweisen - ist eigentlich auch klar. Sie soll dazu genutzt werden, um Glyphosat mit anderen Methoden und Wirkstoffen hinsichtlich des Klimaschutzes und des Umweltschutzes sowie der Bodenerosion zu vergleichen. Das Ziel ist uns allen klar, nämlich bis 2023 Glyphosat abzulösen. Das sollten wir nicht aus dem Auge verlieren.
Viel mehr ist dazu nicht zu sagen. Alles andere ist gesagt worden. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Abg. Barth. Auch hierzu sehe ich keine Wortmeldungen. - Die nächste Debattenrednerin ist für die Fraktion DIE LINKE die Abg. Frau Eisenreich. Sie haben das Wort, Frau Abgeordnete.
Danke schön, Frau Präsidentin. - Meine Damen und Herren! Die vorliegende Beschlussempfehlung geht - der Ausschussvorsitzende hat es ja schon vorgetragen - auf einen Antrag unserer Fraktion im Dezember 2017 zurück. Anlass war die damalige Zulassung von Glyphosat für weitere fünf Jahre.
Inzwischen ist klar, dass diese Genehmigung 2022 ausläuft. Aus diesem Grund sah und sieht meine Fraktion weiterhin dringenden Handlungsbedarf bei der Suche nach Alternativen. Dieser Aspekt fehlt leider so direkt und intensiv in der Beschlussempfehlung.
Wir erkennen an, dass sich im Land bis heute einiges bewegt hat und einigen Aspekten unseres Antrages bereits nachgegangen wurde und wird. So sind die ersten Maßnahmen - Frau Ministerin hat es gesagt - im Bereich der Reduzierung von Glyphosat auf Nichtkultur- und Kulturland zum Beispiel durch restriktive Genehmigungsverfahren in Angriff genommen worden.
Begrüßenswert sind dabei die Bemühungen, dies in Kooperation mit anderen Bundesländern wie Thüringen und natürlich der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau zu tun.
Wir forderten in unserem Antrag damals unter anderem einen Leitfaden zur Minimierung des Einsatzes von chemischen Pflanzenschutzmitteln. Diese Forderung deckt sich übrigens mit der Auffassung des Umweltbundesamtes, wie wir es auch in der öffentlichen Anhörung im Ausschuss gehört haben.
Informationsbroschüren und Flyer sind absolut richtig und wichtig, aber einem Leitfaden würden konkrete Reduktionsziele zugrunde liegen müssen. Diese Baustelle bleibt noch offen.
Offen sind auch weitere Punkte in unserem Antrag, die sich zwar auf der Bundesebene abspielen, aber doch hier weiter verfolgt werden sollten, zum Beispiel das Verbot der Vorerntebehandlung oder auch das Nachdenken darüber, eine mögliche zusätzliche Abgabe beim Kauf von Pflanzenschutzmitteln einzufordern und aus diesen Mehreinnahmen wieder Programme zur Erhaltung der Artenvielfalt und der Biodiversität auf Ackerflächen zu finanzieren.
Frau Ministerin hat auch die Einführung des Glyphosatverbots für private Gärten hier angeführt. Auch diesen Schritt begrüßen wir ausdrücklich.
Richtig ist, dass Forschung und Entwicklung zu Alternativen zum Glyphosateinsatz immens wichtig sind. Allerdings ist nicht nachvollziehbar, dass die Zeit bis zum Verbot des Einsatzes 2022 zur Neubewertung des Wirkstoffes genutzt werden soll. Hierbei geht es für uns um das Vorsorge
prinzip: Risikominimierung, Gesundheits- und Umweltschutz. Das ist die Messlatte für verantwortungsbewusstes Handeln.
Insgesamt bleibt unserer Auffassung nach die Beschlussempfehlung recht allgemein, gerade in Anbetracht der kurzen Zeit, die bis zum Verbot in zwei Jahren verbleibt. Wir werden uns daher der Stimme enthalten.
Vielen Dank, Frau Abg. Eisenreich. Auch hierzu sehe ich keine Wortmeldungen. - Die nächste Debattenrednerin ist für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Abg. Frau Frederking. Sie haben das Wort.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Abgeordnete! Die Zeit für Glyphosat läuft ab und das ist ein Gewinn für den Arten- und den Umweltschutz.
Voraussichtlich Ende 2022 endet die letzte Zulassung des Totalherbizides. Eine weitere Zulassung darf es nicht noch einmal geben. Jetzt ist die Zeit, den Glyphosatausstieg vorzubereiten.
Die landwirtschaftlichen Betriebe müssen darin unterstützt werden, damit sie ab dem Jahr 2023 keine Probleme bekommen. Dabei muss gleichzeitig der Grundgedanke verfolgt werden, dass der Mehraufwand auch anerkannt wird. Die Landwirtschaftsministerin Frau Dalbert sprach davon, dass mit höheren Kosten von 30 bis zu 80 € pro Hektar zu rechnen ist.
Der Glyphosatverzicht aufgrund von ökologischen und gesellschaftlichen Anforderungen muss angemessen honoriert werden: über faire Marktpreise und gute Förderungen. Damit sollen gleichzeitig die Verluste aufgrund geringerer Erträge aufgrund des Klimawandels ausgeglichen werden.
Dieser Ansatz, die Endverbraucherebene einzubeziehen, ist keineswegs abwegig und wird im Moment bei den tierischen Lebensmitteln diskutiert - Stichwort Kompetenznetzwerk Nutztierhaltung. Die haben ja im Februar die Thesen herausgebracht, und zwar in der sogenannten Borchert-Kommission.
Wenn wir es wollen, die Endverbraucherebene einzubeziehen, dann brauchen die Verbraucherinnen und Verbraucher aber auch Transparenz und eine Kaufentscheidungsgrundlage. So halten wir es als grüne Landtagsfraktion durchaus für geboten, dass geprüft wird, ob ein Kennzeichnungssystem bezüglich der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln bei der Herstellung von Lebensmitteln praktikabel ist.
Zentral ist auf alle Fälle, dass vorhandene Alternativen zur Chemie verstärkt zum Einsatz kommen, zum Beispiel die nicht wendende Bodenbearbeitung oder die thermische Unkrautbekämpfung. Die Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau hilft dabei mit Fachveranstaltungen und Demonstrationsanlagen.
Als Alternative zum chemischen Pflanzenschutz hat die LLG zum Beispiel im Jahr 2019 einen Versuch zur biologischen Schädlingsbekämpfung des Maiszünslers mit einer Drohne gemacht. Aus dieser Drohne wurden Kugeln mit Schlupfwespen abgeworfen.
Eine effektive Maßnahme auch für den Artenschutz ist auf alle Fälle der Ausbau des Ökolandbaus. Hierbei sind wir auf einem guten Weg. Ich bin optimistisch, dass wir am Ende der Legislaturperiode nicht mehr unter dem Bundesdurchschnitt liegen, sondern darüber. 10 % Ökolandbau sind in greifbarer Nähe, und das bei einem Startpunkt von 5,2 % im Jahr 2016.
Wir sollten unsere Zeit nicht mehr mit Debatten verschwenden, ob Glyphosat verboten werden soll. Die Landwirtschaft muss dabei unterstützt werden, ohne Glyphosat zu arbeiten. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Abg. Frederking. Auch hierzu gibt es keine Fragen. - Für die CDU-Fraktion spricht der Abg. Herr Heuer. Sie haben das Wort.
Danke, Frau Präsidentin. - Liebe Kollegin Dorothea Frederking, es ist immer schön, wenn du davon sprichst, wir müssten die Landwirte mehr unterstützen. Aber wenn man immer mehr von der ersten in die zweite Säule verlegt, dann widerspricht das deiner Aussage - um das einmal vorwegzuschicken.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der federführende Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat sich mehrheitlich dafür ausgesprochen, dass die Übergangszeit bis zum Ende der Zulassung des Pflanzenschutzmittels Glyphosat Ende 2022 dahin gehend genutzt wird, den Einsatz dieses Mittels hinsichtlich der Notwendigkeit des Einsatzes, der Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit bei Verbot des Wirkstoffs sowie der Wirkungen auf die Biodiversität zu untersuchen.
- Da haben wir etwas gemeinsam. Da bin ich einmal gespannt auf die Diskussion, wenn wir über die erste und die zweite Säule reden. Da kommen wir noch hin. Das wird lustig.
Ein sofortiges Verbot des Einsatzes von Glyphosat ist für uns nicht zielführend. Die sofortige Umsetzung eines Verbots führt zu nicht absehbaren wirtschaftlichen Beeinträchtigungen.
Die Landwirtschaft stellt in Sachsen-Anhalt einen der wichtigsten Wirtschaftszweige dar. Es gilt zu vermeiden, diesen Wirtschaftszweig weiterhin unnötig zu belasten. Eine derartige Belastung ist in dem Verbot bzw. in dem Wegfall des Wirkstoffes Glyphosat zu sehen.
Zwar ist ein Verbot von Glyphosat bereits heute möglich und technisch umsetzbar. Diese technischen Alternativmöglichkeiten beinhalten zudem höhere CO2-Emissionen, sodass ein weiteres Klimaschutzziel, nämlich die Einsparung von CO2, verfehlt wird.
(Dorothea Frederking, GRÜNE: Das weiß man nicht! Man weiß nicht, wie viel CO2 bei der Produktion ausgestoßen wird!)
Okay, das machen wir im Ausschuss, Doro. - Der Einsatz von Glyphosat ist nur dann problematisch, wenn es im konventionellen Ackerbau regelmäßig eingesetzt wird. Der Einsatz von weniger Glyphosat im System der Direktsaat ist hingegen weniger problematisch.
Wirkstoffe mit ähnlicher Wirkung wie Glyphosat, jedoch mit geringerer Belastung sind derzeit noch nicht bekannt bzw. noch nicht auf dem Markt. Wir konnten aber erfahren, dass Forschung und Entwicklung bereits intensiv daran arbeiten, weniger invasive Methoden und Mittel zu finden, um in der Folge den Einsatz von Glyphosat weiter zu reduzieren bzw. in absehbarer Zeit vielleicht gänzlich verzichtbar zu machen.
Die Übergangszeit bis zum Ende der Zulassung im Jahr 2023 muss zur Neubewertung des Wirkstoffes Glyphosat hinsichtlich der Notwendigkeit des Einsatzes, der Auswirkungen auf die Wirt
schaftlichkeit bei einem Verbot des Wirkstoffs sowie der Wirkung auf die Biodiversität genutzt werden. Dabei sollte der Einsatz von Glyphosat mit dem Einsatz von anderen Methoden und Wirkstoffen verglichen werden hinsichtlich des Klimaschutzes, des Umweltschutzes und der Bodenerosion.
Dafür ist die Beschlussempfehlung der Koalitionsfraktionen der richtige Weg. Sie hat nicht nur den Pflanzenschutz, sondern auch die Verbesserung der Bodengesundheit bzw. der Bodenfruchtbarkeit und die Biodiversität im Blick und lässt bei aller Ökologie auch die Ökonomie nicht aus dem Blick. - Vielen Dank.