Die haben ein Recht darauf, zu wissen, wie das vorwärts gehen kann, und zwar die Bürgerinnen und Bürger dort und die Belegschaft. Es ist ein Grundfehler von Politik, dass wir leider immer in diese Situation hineinkommen, da können wir etwas überlegen, aber nur niemandem etwas verraten. Das nervt mich ungeheuer. Diejenigen, die jetzt um diesen Krankenhausstandort kämpfen, sind unsere besten Verbündeten, und diese Verbündeten haben ein Recht darauf, von uns informiert zu werden und mit uns gemeinsam für diesen Krankenhausstandort zu kämpfen - für Havelberg heute, für den nächsten wahrscheinlich im nächsten Monat. - Danke.
Wir kommen jetzt zum Abstimmungsverfahren. Ich konnte den Vorschlag wahrnehmen, den Antrag in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration zu überweisen. - Das ist so. Dann stimmen wir darüber ab. Wer für die Überweisung dieses Antrags in den genannten Ausschuss ist, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind alle Fraktionen und zwei fraktionslose Abgeordnete. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Stimmenthaltungen? - Sehe ich auch keine. Damit ist dieser Antrag überwiesen worden und der Tagesordnungspunkt 11 erledigt.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der Fraktion DIE LINKE wurde in der 41. Sitzung des Landtages am 20. Dezember 2017 an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zur federführenden Beratung und die Ausschüsse für Umwelt und Energie sowie für Inneres und Sport zur Mitberatung überwiesen.
Die erste Beratung im Landwirtschaftsausschuss fand in der Sitzung am 14. Februar 2018 statt. Der Ausschuss verständigte sich darauf, eine Anhörung zur anstehenden Thematik durchzuführen.
Die Anhörung in öffentlicher Sitzung fand am 30. Mai 2018 statt. Von einer Vielzahl von Institutionen, die eingeladen waren, waren der Bauernverband Sachsen-Anhalt, das Bundesumweltamt, die Arbeitsgemeinschaft Glyphosat und die Biohöfegemeinschaft Sachsen-Anhalt der Einladung gefolgt. Während der Anhörung wurden die allseits bekannten und unterschiedlichen Auffassungen über den Einsatz des Wirkstoffes Glyphosat deutlich und erörtert.
Der Antrag der Fraktion DIE LINKE wurde erneut in der Sitzung am 2. Oktober 2019 aufgerufen. Während der Beratung wurden die Auswirkungen von Glyphosat im Ausschuss sehr unterschiedlich bewertet und diskutiert. Der Ausschuss kam überein, das Thema in der nächsten Sitzung wieder aufzurufen mit dem Ziel, eine vorläufige Beschlussempfehlung zu erarbeiten.
Die nächste Beratung der Drs. 7/2193 fand in der Sitzung des Landwirtschaftsausschusses am 27. November 2019 statt. Dazu lag seitens der Koalitionsfraktionen der Entwurf einer vorläufigen Beschlussempfehlung für die mitberatenden Ausschüsse vor. Die CDU-Fraktion erklärte, da sich der Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 19. Dezember 2017 in einigen Aspekten überholt habe, hätten die Koalitionsfraktionen einen Entwurf einer vorläufigen Beschlussempfehlung erarbeitet, in
dem die aktuellen Entwicklungen berücksichtigt worden seien. Auch wurde seitens der Koalitionsfraktionen eine neue Überschrift vorgeschlagen.
Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten empfahl den mitberatenden Ausschüssen, diesen Entwurf der vorläufigen Beschlussempfehlung mit 8 : 3 : 2 Stimmen anzunehmen.
Der Ausschuss für Umwelt und Energie befasste sich in der 40. Sitzung am 15. Januar 2020 mit dem Antrag und schloss sich der vorläufigen Beschlussempfehlung mit 7 : 3 : 2 Stimmen an.
Der Ausschuss für Inneres und Sport beriet den Antrag am 16. Januar 2020 und stimmte der vorläufigen Beschlussempfehlung in unveränderter Fassung mit 7 : 3 : 2 Stimmen zu.
Die abschließende Beratung im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten fand in der Sitzung am 5. Februar 2020 statt. Nach kurzer Verständigung stimmte der Ausschuss der Beschlussempfehlung in der vorliegenden Fassung mit 8 : 0 : 5 Stimmen zu.
Im Namen des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bitte ich das Hohe Haus, sich dieser Beschlussempfehlung anzuschließen. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abg. Daldrup. - Bevor wir in die Dreiminutendebatte der Fraktionen eintreten, hat für die Landesregierung die Ministerin Frau Prof. Dr. Dalbert das Wort. Frau Ministerin, Sie haben das Wort. Bitte.
Danke, Frau Präsidentin. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mir als Umwelt- und Landwirtschaftsministerin ist es ein persönliches Anliegen, den Inhalt der Beschlussempfehlung zeitnah zu erfüllen und umzusetzen. Seit der Antrag 2017 durch die Fraktion DIE LINKE eingereicht wurde, konnten auf Bundesebene bereits folgende Schritte umgesetzt werden.
Der Bundesrat verabschiedete am 11. Oktober 2019 den Beschluss zur Verringerung des Pestizideinsatzes, insbesondere in Privatgärten. Im Dezember 2019 definierte das Bundesministerium das Ziel, bis Ende 2023 aus der Anwendung glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel auszusteigen.
Wenn es, wie allgemein erwartet wird, Ende 2022 keine erneute Zulassung für Glyphosat mehr geben wird, müssen wir umweltverträgliche, aber auch wirksame Alternativen anbieten können. Im
Hinblick darauf wurden vonseiten des MULE folgende Schritte unternommen, die sich unter drei Gesichtspunkten darstellen lassen.
Erstens Untersuchungen zu den Umweltauswirkungen. Die Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau untersucht zusammen mit Partnern angrenzender Bundesländer, insbesondere mit Thüringen, im Rahmen von Lysimeter-Versuchen die Verlagerung ausgewählter Pflanzenschutzmittelwirkstoffe auf unterschiedliche Böden. Diese Untersuchungen werden in den nächsten Jahren fortgesetzt. Mit diesen Untersuchungen können wir den Landwirten Hinweise geben, in welchen Bodenklimaräumen des Landes und den hier vorherrschenden Bodentypen eine besondere Auswaschungsgefährdung bestehen könnte und somit aus Vorsorgegründen nicht mehr mit Glyphosat behandelt werden sollte.
Zweiter Punkt sind Maßnahmen zur Reduzierung von Glyphosat auf Nichtkulturland. Die Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau prüft Anträge zur Anwendung glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel auf Nichtkulturland im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben sehr restriktiv. Gemeinsam mit den ÄLFF berät sie Antragsteller intensiv zu alternativen Verfahren des Vegetationsmanagements. In Schulungsveranstaltungen für die Landkreise, die kreisfreien Städte, Kommunen, Dienstleister und sonstigen Antragsteller werden den zuständigen Entscheidungsträgern mögliche Alternativen zum Glyphosateinsatz vermittelt.
Für das Jahr 2020 ist im Rahmen einer Landtechnikveranstaltung die Präsentation mechanischthermischer Alternativen in Demonstrationsvorhaben geplant.
Weiterhin wurde von der Landesanstalt ein Informationsflyer mit dem Titel „Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Nichtkulturland“ erarbeitet, der auch den Ausstieg aus dem Glyphosat fördern soll.
Drittens natürlich Maßnahmen zur Reduzierung von Glyphosat auf Kulturland. Gemeinsam mit dem in diesem Bereich im Rahmen einer Länderkooperation im Pflanzenschutz federführenden Bundesland Thüringen wurden von der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Konzepte für Demonstrationsanlagen sowie Informationsschriften zu Alternativen des Glyphosateinsatzes vorgelegt.
Bisherige Erfahrungen zeigen, dass zumindest in trockenen Jahren auch mit mechanischen Maßnahmen eine ausreichende Beikrautregulierung erfolgen kann.
Noch unklar ist, ob die erzielten Ergebnisse auch auf alle relevanten Standorte übertragbar sind. Hierfür brauchen wir weitere Forschungsarbeit.
Noch gravierender könnte aber das Problem der Stickstoffmobilisierung sein, da eine Bodenbearbeitung der oberen Schichten zu einem deutlichen Anstieg der Nmin-Werte in der Ackerkrume führt. Ergebnisse aus Hessen und Thüringen legen den Verdacht nahe, dass zumindest in trockenen Jahren der Nmin-Wert tatsächlich um bis zu 150 kg/h ansteigen kann. Diese Daten müssen vor dem Hintergrund der Vorgaben der Novellierung der Düngeverordnung in der Zukunft an verschiedenen Standorten in Sachsen-Anhalt überprüft werden.
Sie sehen, wir haben im Vorgriff auf die anstehende Beschlussfassung bereits unsere Hausaufgaben gemacht und werden natürlich weiter an dem generellen Ziel eines vollständigen Verzichts auf die Anwendung von Glyphosat spätestens ab 2023 arbeiten. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Ministerin. Ich sehe keine Wortmeldungen. - Somit können wir in die Debatte einsteigen. Der erste Debattenredner wird für die AfD-Fraktion der Abg. Herr Loth sein. Sie haben das Wort, Herr Abgeordneter.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Ministerin Frau Prof. Dr. Dalbert hat eigentlich alles gesagt. Die Empfehlungen, die die Beschlussempfehlung gibt, werden beachtet, werden umgesetzt. Das Ministerium arbeitet daran. Es wird, wie gesagt, an den verschiedenen Ersatzstoffen geforscht. Es wird an mechanisch-thermischen Bekämpfungsmaßnahmen geforscht und die werden auch eingesetzt.
Der Ausstieg bis 2023 ist gesellschaftlich so gewollt. Bis 2023 wird es wahrscheinlich auch durchgebracht sein, dass glyphosathaltige Mittel nicht mehr in den Verkehr gebracht und später auch nicht mehr benutzt werden können.
Man muss aber darauf hinweisen, dass gerade die, die sich oft über die Landwirte beschweren, die die Menschen vergiften und mit ihren Giftspritzen den ganzen Tag über das Feld fahren und nur das Schlechteste wollen, oft die Menschen sind, die im eigenen Garten ihren Gehweg mit Glyphosat aus dem Baumarkt frei halten wollen, keine Sachkunde haben, keine Fachkunde haben, keine Beratung hatten, aber hier über die Landwirte gemeckert haben. Ich finde das sehr traurig.
Vielen Dank. Auch hierzu sehe ich keine Wortmeldungen. - Der nächste Debattenredner ist der Abg. Herr Barth für die SPD-Fraktion. Sie haben das Wort, Herr Abgeordneter. Bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Daldrup hat ja die Beschlusslage dargestellt. Ich denke einmal, es ist nicht viel hinzuzufügen.
In seiner Rede zu diesem Antrag hat er auch darauf hingewiesen, dass die Dinge teilweise schon überholt sind.
Frau Ministerin hat die Dinge ausgeführt und die Maßnahmen, die eingeleitet worden sind, erläutert, sodass ich gar nicht mehr darauf eingehen muss.