Vielen Dank. Es gibt eine Wortmeldung. Somit haben Sie die Gelegenheit, noch etwas zu sagen. - Bitte, Frau Abg. Frederking.
Herr Heuer, Sie erinnern sich daran, dass wir die Anhörung zum Thema Glyphosat im Ausschuss hatten. Daran hat auch ein Vertreter von Monsanto teilgenommen. Es wurde die Frage gestellt, wie viel CO2 bei der Herstellung von Glyphosat emittiert wird. Diese Frage konnte er nicht beantworten. Die Zahlen sind meines Erachtens auch nicht nachgeliefert worden.
Meine Frage an Sie lautet: Wie viel CO2 wird denn bei der Herstellung von Glyphosat produziert? - Denn das muss man auch alles berücksichtigen, wenn man, wie Sie es getan haben, die These aufstellt, dass die mechanische Bodenbearbeitung einen höheren CO2-Ausstoß nach sich zieht.
Sehr geehrte Kollegin Dorothea Frederking, die Frage kann ich Ihnen auch nicht beantworten. Aber ich stelle Ihnen eine Gegenfrage. Können Sie mir sagen, wie CO2 - -
Nein. Aber ich stelle dann fest: Wir können auch nicht die Frage beantworten, wie viel CO2 bei der Produktion von Elektroautos freigesetzt wird
unter Berücksichtigung der unmenschlichen Gegebenheiten in Chile beim Abbau von Lithium, beim Abbau von Kobalt im Kongo etc. Auch das gehört bei einer Gesamtbetrachtung dazu.
Des Weiteren, wenn wir an eine Wärmeschutzverordnung denken, gehört die Frage dazu, wie viel CO2 die Produktion von Wärmedämmung freisetzt. Diese Frage kann bis dato auch niemand beantworten.
Wir kommen nunmehr zum Abstimmungsverfahren. Wir stimmen ab über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in der Drs. 7/5636. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Karten- oder Handzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Ein Abgeordneter der AfD-Fraktion. Wer enthält sich der Stimme? - Das sind die Fraktion DIE LINKE, Teile der AfD-Fraktion und zwei fraktionslose Mitglieder. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen worden.
Situation der von Dürre betroffenen Landwirte ernst nehmen - kurzfristig helfen und längerfristig unterstützen
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der Fraktion DIE LINKE sowie der Änderungsantrag
der Fraktion der AfD wurden in der 54. Sitzung des Landtages am 31. August 2018 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und zur Mitberatung in den Ausschuss für Finanzen überwiesen.
Die erste Beratung im federführenden Ausschuss fand in der Sitzung am 4. September 2019 statt. In dieser Sitzung nahm der Ausschuss die Berichterstattung der Landesregierung entgegen.
Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie betonte, dass Bund und Länder im Oktober 2018 eine Verwaltungsvereinbarung über die Beteiligung des Bundes an Hilfsprogrammen der Länder für landwirtschaftliche Unternehmen, die durch die Folgen der Dürre 2018 in ihrer Existenz gefährdet sind, geschlossen haben. Insgesamt hätten 751 Landwirte einen Antrag auf Dürrehilfe 2018 gestellt.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN merkte an, Hilfen in Höhe von insgesamt 60 Millionen € seien ausgezahlt worden. Es sei positiv hervorzuheben, dass den betroffenen Landwirten schnelle Hilfe zuteil geworden sei. In die Beschlussempfehlung sollten Punkte aufgenommen und Instrumente geschaffen werden, die es den Betrieben ermöglichten, zahlungsfähig zu sein.
Der Ausschuss verständigte sich darauf, in der nächsten Sitzung eine entsprechende Beschlussempfehlung zu erarbeiten.
Die zweite Beratung im federführenden Ausschuss fand in der Sitzung am 2. Oktober 2019 statt. Dazu lag in der Vorlage 1 ein erster Entwurf einer vorläufigen Beschlussempfehlung vor, eingereicht am 1. Oktober 2019 durch die Fraktion DIE LINKE. Der Ausschuss beschloss mehrheitlich, die Beratung der Anträge zu vertagen.
In der Sitzung am 27. November 2019 lagen den Ausschussmitgliedern ein Entwurf einer vorläufigen Beschlussempfehlung der Koalitionsfraktionen in der Vorlage 2, eine weitere Tischvorlage der Koalitionsfraktionen in der Vorlage 3 sowie ein Entwurf einer vorläufigen Beschlussempfehlung der Fraktion der AfD in der Vorlage 4 vor.
Die Vertreterin der Fraktion DIE LINKE machte deutlich, ihre Fraktion habe in dem vorgelegten Entwurf einer vorläufigen Beschlussempfehlung (Vorlage 1) nochmals den Aspekt der Liquiditätssicherung der landwirtschaftlichen Betriebe aufgegriffen. Eine solche Sicherstellung könne aus der Sicht der Fraktion DIE LINKE weder mit den Hilfsgeldern noch mit Mitteln eines Extremwetterereignisfonds erreicht werden; denn derzeit ergebe sich für die Landwirtinnen und Landwirte permanent eine finanziell schwierige Situation, die nicht nur, aber zu einem Großteil auf die Extremwetterereignisse zurückzuführen sei. Daher sei es angezeigt, Pachtanpassungsklauseln bei Neuver
Der Vertreter der Fraktion der AfD erklärte, in dem seitens seiner Fraktion vorgelegten Entwurf einer vorläufigen Beschlussempfehlung werde nicht nur auf die Situation der von der Dürre betroffenen Landwirtschaft, sondern auch auf die der Forstwirtschaft eingegangen. Er sprach sich dafür aus, in der Beschlussempfehlung den Aspekt der Forstwirtschaft zu berücksichtigen.
Der Ausschuss lehnte den Entwurf einer vorläufigen Beschlussempfehlung der Fraktion DIE LINKE (Vorlage 1) bei 1 : 11 : 0 Stimmen ab. Der Entwurf einer vorläufigen Beschlussempfehlung der Fraktion der AfD (Vorlage 4) wurde bei 3 : 9 : 0 Stimmen ebenfalls abgelehnt.
Der Ausschuss empfahl dem mitberatenden Ausschuss für Finanzen mit 8 : 3 : 2 Stimmen, einen Beschluss im Sinne des Entwurfs einer vorläufigen Beschlussempfehlung der Fraktionen CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Vorlage 3) herbeizuführen.
Der Ausschuss für Finanzen hat sich in der 73. Sitzung am 15. Januar 2020 mit dem vorgenannten Antrag befasst und empfiehlt die Annahme des Antrages in der Fassung der vorläufigen Beschlussempfehlung mit 7 : 3 : 2 Stimmen.
Die abschließende Beratung im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten fand in der Sitzung am 5. Februar 2020 statt. Nach kurzer Verständigung stimmte der Ausschuss der Beschlussempfehlung in der Ihnen vorliegenden Fassung mit 8 : 2 : 3 Stimmen zu.
Im Namen des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bitte ich das Hohe Haus, sich dieser Beschlussempfehlung anzuschließen. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abg. Daldrup. Ich sehe keine Wortmeldungen. - Bevor wir in die Dreiminutendebatte der Fraktionen einsteigen, hat für die Landesregierung die Ministerin Frau Prof. Dr. Dalbert das Wort. Auch sie hat eine Redezeit von drei Minuten. Sie haben das Wort. Bitte.
Danke, Frau Präsidentin. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Infolge der geringen Winter- und Frühjahrsniederschläge sowie der folgenden extremen Trockenheit in der Vegetationsperiode 2018 gingen die Erträge der landwirtschaftlichen Kulturen deutlich zurück.
Das bedeutete natürlich für viele Unternehmen eine sehr angespannte Liquiditätslage. Um die Existenz der Betriebe zu sichern, haben Bund und Länder im Oktober 2018 eine Verwaltungsvereinbarung über die Dürrehilfe geschlossen. Für das Land Sachsen-Anhalt standen am Ende dann Mittel in Höhe von 60,18 Millionen € zur Verfügung.
Die Landwirte und Landwirtinnen haben Schäden von mehr als 153 Millionen € geltend gemacht. Das zeigt, wie groß die Belastung war. Mit großen Anstrengungen haben wir es geschafft, schon im Jahr 2018 mehr als 20 Millionen € aus der Dürrehilfe an unsere existenzgefährdeten Betriebe auszuzahlen. Das war, wie Sie wissen, gerade für die viehhaltenden Betriebe überlebenswichtig.
Am Ende konnten bis zum Ende des letzten Jahres für 678 Unternehmen Dürrehilfen im Umfang von mehr als 56 Millionen € bewilligt werden. Im Augenblick laufen noch einige Widerspruchsverfahren, die aufgrund der Komplexität im letzten Jahr nicht abgeschlossen werden konnten.
Im Ergebnis ist festzustellen, dass vielen Unternehmen in Sachsen-Anhalt geholfen werden konnte. Ich möchte an dieser Stelle die Gelegenheit ergreifen und den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Landesverwaltung ausdrücklich dafür zu danken, dass sie neben dem laufenden Geschäft die Dürrehilfe ausgezahlt haben.