Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir setzen uns nachdrücklich für die Einsetzung einer Weidetierprämie für Schafe und Ziegen ein. Wir haben dies getan auf der Agrarministerkonferenz in Lüneburg am 29. September 2017 und ebenso auf der Umweltministerkonferenz am 8. Juni 2018.
Trotz der bisher ablehnenden Haltung der Bundesregierung sowie des ablehnenden Votums des Ernährungsausschusses des Bundestages vom 13. Juni 2018 hält die Landesregierung an ihrer Forderung zur weitergehenden Unterstützung der Weidetierhalter über eine tierzahlbezogene Prämie fest.
Wir setzen uns dafür ein, in der nächsten EUFörderperiode bundesweit eine gekoppelte Stützung, finanziert aus den Direktzahlungen, umzusetzen. Der Vorteil liegt darin, dass vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage keine Landesmittel verwendet werden müssen, die ansonsten natürlich für die Kofinanzierung anderer Programme fehlen würden.
Aber noch wichtiger ist mir ein anderer Aspekt. Die Gewährung von gekoppelten Prämien aus Landesmitteln, wie teilweise in Nachbarbundesländern eingeführt, stellt vor dem Hintergrund der begrenzten Wirksamkeit als De-Minimis-Maßnahme eben keinen nachhalten Lösungsansatz dar.
Die Bundesregierung steht gekoppelten Zahlungen deshalb ablehnend gegenüber, weil damit der EU-Orientierung einer möglichst vollständigen Entkoppelung entgegengewirkt würde. Aber wir wissen ja, dass andere Nationen auch in anderen
In der Bundesratssitzung am 28. Juni 2019 hat der Bundesrat erneut einem vom Land SachsenAnhalt eingebrachten Antrag zugestimmt und den Beschluss gefasst - ich zitiere -:
„Die Bundesregierung wird gebeten, zur Verbesserung der wirtschaftlichen Lage von Weidetierhaltern und zur Honorierung ihrer Biodiversitätsleistungen eine jährliche zusätzliche Förderung in Höhe von 30 € je Mutterschaf/Ziege in der Weidetierhaltung zum nächstmöglichen Zeitpunkt vorzusehen. Die Zahlungen sollten aus der ersten Säule der GAP geleistet werden.“
Das Ziel war es, im Anschluss über den Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Direktzahlungsdurchführungsgesetzes die Einführung einer gekoppelten Prämie für Schafe und Ziegen zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu regeln.
In der Sitzung des Bundesrates am 11. Oktober 2019 wurde im Hinblick auf die Einführung einer gekoppelten Prämienzahlung Stellung zum Gesetzentwurf genommen. Die Bundesländer haben mehrheitlich den Ausschussempfehlungen zur Einführung der Weidetierprämie zugestimmt.
Das Land Sachsen-Anhalt hält insofern unverändert an der Forderung gegenüber der Bundesregierung fest, die Gewährung gekoppelter Prämienzahlungen für Schafe und Ziegen aus den Mitteln der ersten Säule einzuführen. - Herzlichen Dank.
Ich sehe keine Fragen. Dann danke ich der Frau Ministerin für die Stellungnahme der Landesregierung. - Für die CDU-Fraktion spricht der Abg. Herr Daldrup. Herr Daldrup, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Als ich vorhin zugehört habe bei der Einbringung, hatte ich kurz den Eindruck, dass hinter mir und neben mir lauter Schafe und Böcke sitzen, die vor der Fütterung stehen. Es war so laut, dass man die Einbringung kaum hören konnte.
Ich denke, dass keiner in diesem Haus die Unterstützung der Weidetierhalter und der Schafhalter ablehnen kann. Natürlich wollen wir das alle.
Es ist noch immer die billigste Methode, durch die Bewirtschaftung von Grünland mit Weidetieren Naturschutz zu gewährleisten. Das ist völlig klar. Aber - das ist jetzt der Punkt, an dem die AfD nicht recht hat, und deshalb ist es in gewisser Weise auch ein Showantrag; das weiß sie auch ganz genau - man kann nicht einfach so hingehen, sondern man muss das EU-konform machen, man muss die Dinge so notifizieren, dass das auch rechtskräftig ist. Letztendlich muss es auch angemessen sein.
Wir haben in den letzten Jahren die Prämien für die Schafhalter, für die Ziegenhalter und für viele andere deutlich angehoben. Das war eine Forderung der Koalition. Das war richtig. Wir haben für die Deiche gesorgt.
Seit vielen Jahren diskutieren wir darüber, dass Schafhaltung auf Deichen Vorrang vor der mechanischen Bekämpfung haben soll, dort, wo es möglich ist, auch wenn es etwas teurer ist. Aber es ist aktiver Hochwasserschutz durch den „goldenen Tritt“, ganz klar. All das haben wir schon getan. Trotzdem haben wir an der einen oder anderen Stelle vielleicht noch etwas Nachholbedarf.
Deshalb war es richtig, was die Ministerin gesagt hat. Wir werden - das ist die Aufgabe der Landesregierung - dafür sorgen, dass wir in der neuen Förderperiode vielleicht etwas verankern. Wir werden in den Haushaltsberatungen darüber diskutieren, was wir noch tun können. Natürlich werden wir das tun. Aber in der Kürze der Zeit zwischen dem Beschluss und dem Antrag jetzt war eine Umsetzung meiner Meinung nach nicht möglich. Man kann in der Beschlussrealisierung der Landesregierung nachlesen, warum das nicht geht. Das kann Herr Loth lesen. Dann wird er feststellen, dass der Alternativantrag, den wir formuliert haben, der richtigere ist. Ich denke, er wird ihm zustimmen. - Vielen Dank.
Ich sehe keine Fragen. Dann danke ich Herrn Daldrup für den Redebeitrag. - Für die Fraktion DIE LINKE hat das Wort die Abg. Frau Eisenreich. Frau Eisenreich, Sie haben das Wort.
Vielen Dank. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit Weidetierhaltung werden Kulturlandschaften gepflegt, Landschaftspflege, Grünland
erhalt betrieben, wird für Artenvielfalt und Klimaschutz gesorgt. Durch Deichpflege leisten Weidetierhalterinnen und -halter einen wertvollen Beitrag zum Hochwasserschutz. Dadurch bekämpfen sie auch invasive Arten, und letztendlich versorgen sie uns, die Verbraucherinnen und Verbraucher, mit hochwertigen Produkten.
Ihr Beitrag zur regionalen landwirtschaftlichen Wertschöpfung kann also gar nicht genug Wertschätzung erfahren. Ihre Arbeit ist unverzichtbar für die Gesellschaft, und das mit der Wertschätzung nehme ich auch hier im Raum so wahr.
Doch diese Wertschätzung muss sich für die Halterinnen und Halter auch finanziell niederschlagen. Die Situation von Schäferinnen und Schäfern, aber auch von Ziegenhalterinnen und -haltern ist prekär, und sie spitzt sich weiter zu. Niedrige Einkommen bei schwerer Arbeit sowie eine geringe Vergütung und eine geringe Wahrnehmung der Leistung für die Gesellschaft führen dazu, dass immer mehr Weidetierhalterinnen und -halter ihren Betrieb aufgeben. Bundesweit waren das in der Zeit von 2007 bis 2016 fast 10 000 schafhaltende Betriebe.
Angesichts dieser Situation gibt es erst recht keinen Anreiz für junge Menschen, diesen Beruf zu erlernen. Eine ähnliche Situation durchleben die Halterinnen und Halter von Mutterkühen mit Weidehaltung. Hinzu kommen zusätzliche Herausforderungen für den Herdenschutz und die Folgen der beiden Dürrejahre.
Dies war Anlass für meine Fraktion, im letzten Jahr die Forderung nach einer konkreten, auf das Muttertier bezogenen Weidetierprämie des Landes in Höhe von 25 € zu stellen. Diesem Antrag, der weitere Punkte zur Unterstützung der Weidetierhaltung enthielt, stimmte der Landtag mehrheitlich zu, jedoch wurde dieser Beschluss in der Drs. 7/3326 bis von der Landesregierung heute nicht umgesetzt. Daher erneuern wir unsere Forderung und untermauern dies mit der konkreten Summe von 500 000 € pro Jahr, die in dem Doppelhaushalt 2020/2021 zu berücksichtigen ist.
Lassen Sie mich noch kurz einige Aspekte in dem Alternativantrag der Koalitionsfraktionen beleuchten. Sie wollen keine Landesmittel verwenden, obwohl diese Weidetierbetriebe maßgeblich Landesaufgaben erfüllen. Das finden wir stark. Dass eine De-minimis-Behilfe-Regelung nicht nachhaltig ist, mag sein. Sie aber nicht zu realisieren und auch sonst den Weidetierbetrieben keine finanzielle Unterstützung bzw. auskömmliche Bezahlung zu gewähren und stattdessen darauf zu warten, was die Bundesregierung und die nächste Förderperiode der GAP vielleicht an Verbesserungen bringen, wird bis dahin noch viel mehr
Sie haben in dieser Hinsicht trotz des Beschlusses des Hohen Hauses vor einem Jahr nichts Konkretes getan. Wie lange wollen Sie eigentlich noch warten? Bis alle Weidetierbetriebe in diesem Land verschwunden sind? Können wir uns das leisten, nicht aber eine Weidetierprämie in dem Umfang, den wir vorschlagen? - Das ist schon mehr als traurig. Ich bitte deshalb um Zustimmung zu unserem Alternativantrag. - Danke schön.
Ich sehe keine Fragen. Dann danke ich Frau Eisenreich für den Redebeitrag. - Für die SPD hat das Wort Herr Barth. Herr Barth, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Frau Eisenreich, Sie haben wahrscheinlich Herrn Daldrup vorhin nicht zugehört, der erwähnt hat, was wir in den letzten Jahren alles für unsere Schaf- und Weidetierhalter getan haben. Deshalb will ich darauf noch einmal hinweisen.
Ansonsten möchte ich Sie bitten, unserem Alternativantrag zuzustimmen. Darin ist alles gesagt. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Dann danke ich Herrn Barth für den Redebeitrag. - Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat jetzt das Wort Frau Frederking. Frau Frederking, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Wir brauchen Weidetiere, um unser Grünland zu erhalten. Weidehaltung ist Landschaftspflege, Klimaschutz und ein Beitrag zur Artenvielfalt - alles in einem. Als grüne Landtagsfraktion sind wir für eine Kopfprämie für die kleinen Huftiere, Schafe und Ziegen. Deshalb sehen wir in einer gekoppelten Zahlung über die erste Säule ab der neuen GAP-Förderperiode eine gute Lösung, um dem Grundanliegen einer besseren Unterstützung der Schäferinnen und Schäfer gerecht zu werden. Das ist der Kern unseres Alternativantrags.
Trotz der Förderung aus der zweiten Säule - das wurde schon mehrmals erwähnt; auch eine bessere Deichpflege, Landschaftspflege, und es gibt noch weitere Beweidungsprogramme - lag in den
schaftlichen Haupterwerbsbetriebe. Um Schaf- und Ziegenhalterinnen und -haltern eine sichere Einkommensbasis zu gewährleisten, ist eine Prämie pro Tier absolut richtig.
Die Landesregierung hat sich bereits auf der Bundesebene, in mehreren Umwelt- und Agrarministerkonferenzen und im Bundesrat für eine frühestmögliche gekoppelte Zahlung, spätestens jedoch mit Beginn der neuen Förderperiode, ausgesprochen. Bisher hat sich die Bundesregierung noch nicht davon überzeugen lassen und lehnt weiterhin eine gekoppelte Zahlung ab, obwohl die EU-Regularien diese ausdrücklich erlauben und 22 EU-Mitgliedstaaten eine Mutterschaf- bzw. Mutterkuhprämie gewähren.
Wunsch nach einer gekoppelten Zahlung für Schafe und Ziegen, und zwar in Form einer Kopfprämie von 30 €. Diese Grundsatzentscheidung wird hoffentlich mehr Bewegung in die Sache bringen, sodass die Bundesregierung ihre Ablehnung aufgeben muss.