Ich möchte Sie fragen, wie ist hierbei der aktuelle Stand und gibt es seitens des MJ und gegebenenfalls auch seitens des Innenministeriums schon eine entsprechende Benennung von Personen in den Häusern?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Striegel, auch ich habe die Medienberichterstattung verfolgt, die besagt, dass sich jetzt eine private Kommission gebildet hat, um das Ermittlungsverfahren im Fall Oury Jalloh zu begleiten bzw. selbst voranzutreiben. Das Ermittlungsverfahren ist den Staatsanwaltschaften anvertraut worden; diese haben ein Anklagemonopol.
Auch der Generalstaatsanwalt beschäftigt sich in einer sehr intensiven Prüfung - dem Landtag sind ja auch die umfangreichen Akten zugeleitet worden - mit diesem Verfahren. Dieses nimmt er sehr ernst und erzählt hier nicht einfach nach einer dreiwöchigen kursorischen Prüfung irgendetwas, sondern er nimmt es wirklich sehr ernst.
Die Ermittler sind bestellt worden. Sobald der Rechtsausschuss auf mich zukommt, würden wir dann auch unsererseits entsprechende Ansprechpartner für die beiden Kollegen benennen. Es ist aber auch verabredet worden, dass zunächst das Ergebnis der generalstaatsanwaltschaftlichen Untersuchungen abgewartet wird.
Vielen Dank, Frau Ministerin. Es gibt eine Nachfrage, Frau Ministerin. Der Abg. Herr Kolze hat eine Nachfrage. - Herr Kolze, bitte.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Frau Ministerin, dieses Thema wäre auch für uns ein Anlass für eine Nachfrage gewesen. DIE LINKE spricht in ihrer Pressemitteilung vom gestrigen Tag von einem Konstruktionsfehler. Da würde mich interessieren, wie Sie zu dieser Aussage stehen. Und gibt es in Deutschland Präzedenzfälle für derartige private Kommissionen?
Sehr geehrter Herr Kolze, ich habe eben schon gesagt, dass das Anklagemonopol und damit auch das Untersuchungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften liegt, und das halte ich auch hoch. Es hat keinen Zweck und auch keinen rechtsstaatlichen Wert, in Strafsacheverfahren private
Ermittlungen zu unternehmen oder auch zu glauben, dass private Ermittlungen dort eine andere Qualität oder sogar eine höhere Qualität hätten als staatsanwaltschaftliche Ermittlungen.
Dessen unbeschadet bleibt es natürlich unbenommen, Kommissionen zu bilden und sich auch politisch mit diesem Thema auseinanderzusetzen. Die rechtsstaatliche Aufarbeitung ist das eine. Die Fragen aber, inwieweit sind hier
Straftaten nachzuweisen, inwieweit ist ein Straftatbestand verwirklicht worden und inwieweit ist bei der Staatsanwaltschaft die Überzeugung vorhanden, dass eine Verurteilung zu erwarten ist, sodass man es dann auch zur Anklage bringen kann, stellen die justizielle Aufarbeitung dar.
Zur politischen Aufarbeitung, auch mit Blick auf die Frage, ob möglicherweise Strukturen vorhanden sind, die dazu führen, dass man bei bestimmten Opfern nicht oder anders vorgeht oder dilatorisch handelt, sind wir alle ständig aufgerufen. Sie können davon ausgehen, dass wir uns diese Fragen ebenfalls gestellt haben und dass wir diesen Fragen letztlich auch nachgegangen sind.
Ich muss dazu aber auch sagen: Für mich gibt es keine Hinweise darauf, dass hier nach der Nationalität oder der Art des Opfers bzw. der mutmaßlich im Raum stehenden Täter unterschieden wird, sondern ich habe Hinweise darauf, dass die Staatsanwaltschaft diese Straftat unabhängig und mit vollem Einsatz so verfolgt, wie sie alle Straftaten verfolgt. Dies gilt auch für den Verdacht, dass hier möglicherweise eine strafbare Handlung vorliegt.
Deswegen lassen Sie mich auch noch einen Satz zu der heute in der Zeitung zitierten Behauptung eines Herrn Mouctar Bah sagen, der insoweit als Freund von Herrn Oury Jalloh firmiert. Dieser sagte, dass der Rechtsstaat nicht für die Schwarzen da sei. Das kann ich nur zurückweisen und kann nur sagen, es ist eine der Grundfesten, dass eine Ermittlung ohne Ansehen des Opfers, aber auch ohne Ansehen von mutmaßlichen Beschuldigten oder Tätern erfolgen muss, auch grundsätzlich erfolgen muss, und dass man sich nie von dem Gedanken leiten lassen darf - das tut die Staatsanwaltschaft auch nicht -, dass nicht sein kann, was nicht sein darf und man deshalb von vornherein bestimmte Ermittlungswege willentlich und wissentlich ausschließt.
Dass es einem passieren kann, dass man auf bestimmte Konstellationen nicht kommt, will ich ja nicht ausschließen. Das geht aber jedem so. Ich denke, mögliche Varianten, die Erfolg versprechen, werden weiter verfolgt. Darauf legen wir auch sehr viel Wert.
Vielen Dank, Frau Ministerin Keding. Es gibt eine weitere Nachfrage. Der Abg. Herr Lehmann möchte diese stellen. Sie haben das Wort. - Bitte.
Vielen Dank, sehr geehrte Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Frau Ministerin, wie bewerten Sie die erkennbaren zwei Maßstäbe, dass vonseiten der LINKEN und der GRÜNEN ein politisches Eingreifen im Fall Oury Jalloh in Dessau gefordert wird, dass aber das politische Eingreifen im Fall Marcus H. in Wittenberg verurteilt wird?
Und wenn die Justiz nicht unabhängig bleibt und wir es nicht jedes Mal auch wieder einfordern und erklären und es auch immer wieder postulieren, dann begeben wir uns auf eine abschüssige Bahn, auf der für die Justiz der Boden dafür bereitet wird, dass möglicherweise Strafverfahren vorangetrieben oder nicht vorangetrieben werden, nur weil es genehm ist oder weil es nicht genehm ist. Das muss zurückgewiesen werden, egal in welchen Beziehungen man sich unter welchen Voraussetzungen befindet.
Die Justiz - auch die Staatsanwaltschaften - ist auch mit Blick auf den geleisteten Amtseid dazu aufgerufen, Strafverfahren zu betreiben und Straftaten ohne Ansehen von Opfern oder mutmaßlichen Tätern zu verfolgen. Dieser Grundsatz ist immer und überall hochzuhalten. Und er ist nicht selbstverständlich, wie wir gesehen haben.
Wir kommen nunmehr zum nächsten Fragesteller. Für die CDU-Fraktion wird der Abg. Herr Kurze eine Frage stellen. Sie haben das Wort, Herr Abgeordneter.
Danke schön, Frau Präsidentin. Meine Frage richtet sich an die Staatskanzlei. - Im Dezember 2018 soll in Marokko von den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen der sogenannte Global Compact for Migration unterschrieben werden. Der Prozess
zur Entwicklung des Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration begann im April 2017 und beruht auf der New Yorker Erklärung der Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen aus dem Jahr 2016. 192 der 193 Mitgliedsstaaten billigten ursprünglich den Abschlusstext, der im Dezember 2018 unterschrieben werden soll.
Nun gehören die USA nicht mehr mit dazu, da man sich die Einwanderungspolitik von niemandem vorschreiben lassen will. Anschließend zog auch Ungarn zurück. Der Grund: Das Abkommen unterstütze die Migration und betrachte sie als Menschenrecht. Das sei für Ungarn nicht akzeptabel.
Nun besteht der Pakt aus 23 Zielen zur Migrationspolitik. Im Kern geht es dabei eigentlich um Selbstverständlichkeiten wie die Wahrung von Menschenrechten, die stärkere Verfolgung von Menschenhandel oder anderen Formen des illegalen Handels. Wir fragen daher die Staatskanzlei: Welche Auswirkungen hat dieser Migrationspakt der Vereinten Nationen auf die Bundesrepublik Deutschland und am Ende natürlich auch ganz konkret auf Sachsen-Anhalt?
Vielen Dank, Herr Abg. Kurze. - Der Staatsminister Herr Robra wird für die Staatskanzlei antworten. Bitte, Herr Staatsminister Robra.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Kraft Zuständigkeit der Staatskanzlei kann ich dazu eigentlich gar nichts sagen, weil die Länder nicht beteiligt sind. Als politisch interessierter Zeitgenosse kann ich allerdings bestätigen, dass im Jahr 2016 noch unter tätiger Mitwirkung des damaligen Präsidenten Obama die Vereinten Nationen diesen Prozess aufgelegt haben. Die Flüchtlingsfragen sind im Wesentlichen durch Abkommen der Vereinten Nationen geregelt worden. Wir wissen, dass bis hin auf die europäische Ebene insoweit ein sehr engmaschiges Regelwerk von UNESCO-Regelungen und EU-Regelungen besteht. Zur Migration gibt es bisher keine entsprechenden Regelungen.
Der Abg. Herr Kurze hat schon darauf hingewiesen, dass sich dieser Pakt zu einem gewissen Teil mit Definitionen beschäftigt, also mit dem Konsens darüber, was man unter bestimmten Begriffen versteht. Das ist in den letzten zwei Jahren ausverhandelt worden und das ist tatsächlich jetzt im Juli in der Vollversammlung der Vereinten Nationen auch so verabschiedet worden. 190 Mitgliedstaaten waren dabei, die zu verstehen gegeben haben, dass sie es mittragen wollen. Im
Dezember wird es zur Unterschrift kommen. Inzwischen wissen wir, dass die Vereinigten Staaten nicht dabei sein werden und Ungarn hat angekündigt, diesem Pakt nicht beitreten zu wollen.
Rechtswirkung erzeugt der Pakt keine. Es ist eine rein politische Erklärung. Es sind Absichten und Definitionen. Es gibt viele Aspekte, die da zusammenfließen. Aber wir wissen natürlich jetzt in der Genese solcher größeren Projekte, die am Ende dann auch zu verbindlichen Regelungen geführt haben, dass das letztlich der Auftakt für eine weitere intensive Beschäftigung der Vereinten Nationen, der UNESCO, mit den Fragen der Migration ist. Insofern sollte man das, was dort passiert, auch nicht vernachlässigen.
Weil es keine Rechtswirkung hat, sind weder der Deutsche Bundestag noch der Deutsche Bundesrat mit diesen Fragen beschäftigt. Deswegen werden wir als Länder dazu auch keine Stellungnahmen abgeben können. Das Ganze läuft unter der Federführung des Auswärtigen Amtes. Ich kann leider nicht sagen, inwieweit sich die Bundesregierung damit befasst hat, weil wir insoweit keinen Einblick haben.
Genau, eine Frage, und zwar diese: Wie schätzen Sie die Möglichkeit ein, dass, wenn jetzt zwar noch keine Rechtsverbindlichkeit dieses Paktes besteht, dann doch übergeordnete Stellen, zum Beispiel das EU-Parlament oder die EU-Kommission, diesen Pakt durch EU-Richtlinien als Rechtsnorm bestätigen?
Weiterhin habe ich folgende Frage: Wenn wir doch Fluchtursachen bekämpfen wollen, wie stehen Sie dann zu dem Punkt, dass mit Eintritt in das Fluchtland, also in das Land, in das der Geflüchtete geht, sofort die Möglichkeit besteht, die sozialen Sicherungssysteme in Anspruch zu nehmen?
Wie gesagt, dieser Pakt regelt nichts, sondern er befasst sich mit Migration, nicht mit Flüchtlingen. Die Flüchtlingsfragen sind allesamt auf den unterschiedlichsten Ebenen und in sich sehr konsistent geregelt. Es ist aus meiner Sicht müßig, jetzt darüber zu spekulieren, wie dieser Prozess dann weiter läuft. Dass das Thema Migration auf der Agenda steht, wissen auch wir. Auch die Bundes
regierung wird sich mit einem Gesetz beschäftigen, das die Arbeitskräftezuwanderung regelt. Aber einen direkten Zusammenhang mit dem, was jetzt in New York ansteht, sehe ich nicht.
Wir kommen nunmehr zum nächsten Fragesteller, und zwar wird für die AfD-Fraktion der Abg. Herr Poggenburg fragen. Sie haben das Wort, Herr Abg. Poggenburg.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Landesregierung! Verehrte Abgeordnete! Für den 6. November ist in Dessau-Roßlau eine Konzertveranstaltung der linksextremen Band Feine Sahne Fischfilet geplant. Angedacht war dazu die Durchführung der Veranstaltung in den Räumen der Stiftung Bauhaus Dessau; das ist soweit bekannt. Aufgrund massiver Proteste durch die AfD, die CDU, vieler Bürger sowie rechter Bewegungen erfolgte dann eine Absage dieser angedachten Veranstaltung.
Laut MDR-Bericht begründete die Stiftung Bauhaus Dessau in ihrer Stellungnahme die Absage mit der politischen Ausrichtung der Band. Das Bauhaus solle nicht zum Austragungsort politischer Agitation und Aggression werden, hieß es dabei. Diese Ansicht können wir als AfD-Fraktion nur vollkommen unterstützen. Ich gehe davon aus, das sieht die CDU-Fraktion zumindest ähnlich.
Dem gleichen Bericht vom MDR war dann allerdings zu entnehmen, dass sich die Stiftung Bauhaus Dessau am Montagabend für diese Einschätzung und Aussage bei der linksextremen Band Feine Sahne Fischfilet im Nachhinein entschuldigte, ihr Bedauern ausdrückte und diese Band - wenn auch nicht in den Räumlichkeiten der Stiftung Bauhaus Dessau, so doch grundsätzlich - in Dessau-Roßlau begrüßen möchte. Wodurch die Stiftung Bauhaus Dessau natürlich die linksextremistische, gewaltverherrlichende und staatsfeindliche Ideologie dieser Punkrockband hoffähig macht, die bereits durch den Verfassungsschutz beobachtet wurde und die ihre Gewaltaffinität und Ablehnung des Rechtsstaates mit Textinhalten wie beispielsweise - ich zitiere - „Die Bullenhelme sollen fliegen, eure Knüppel kriegt ihr in die Fresse“ oder „Der Hass, der steigt, unsere Wut, sie treibt“ oder „Die nächste Bullenwache ist nur einen Steinwurf entfernt“ usw. zum Ausdruck bringt.
Ich frage daher den Minister für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt Herrn Robra: Wie bewerten Sie den nun doch angedachten Auftritt der genannten Punkrockgruppe, die Sie ja selbst richtigerweise gegenüber dem MDR als linksextreme Band bezeichnet und die Absage des Auftrittes auch ganz klar begrüßt hatten? - Das ist meine Frage.
Das ist eine Frage, die ich definitiv nicht in der Orientierungszeit von drei Minuten beantworten kann. Ich verstehe das als den Versuch, die Redezeit der AfD beim nächsten Tagesordnungspunkt zu verlängern. Ich werde beim nächsten Tagesordnungspunkt, wenn er aufgerufen wird, den wesentlichen Teil all dieser Aspekte behandeln und bitte daher um Verständnis, dass ich jetzt dem Tagesordnungspunkt, den der Ältestenrat hier auf die Tagesordnung gesetzt hat, nicht vorgreifen möchte.