Ich gehe also davon aus, dass die Beantwortung der Frage im Redebeitrag nachher enthalten sein wird. Ist das soweit richtig?
Wir kommen zum nächsten Fragesteller. - Herr Lehmann, Sie haben noch eine Frage. Das habe ich nicht gesehen. Bitte, Herr Lehmann.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Mich interessiert das schon. Weil das jetzt so durch die Medien gegangen ist, sollte man das hier nicht mit einem solchen Federstrich abtun. Das Vorgehen in Bezug auf Feine Sahne Fischfilet ist ja bundesweit medial ein komplexes Thema geworden.
Weil dies durch das Anhaltische Theater Dessau oder auch durch das ZDF damit begründet worden ist, dass die Kunst immer alle Freiheiten und Auftrittsmöglichkeiten haben müsse, zumindest beim Linksrock, würde uns jetzt interessieren - wenn Sie nachher auf diese Frage eingehen sollten, dann nehmen Sie das jetzt bitte mit -, ob denn zukünftig auch mit Rechtsrockkonzerten oder Ähnlichem in Dessau zu rechnen sein wird. Oder wird Kunst letztendlich doch auf Grundlage des neu linken Zeitgeistes aussortiert oder auf- und abgewertet oder zur Kunst aufgewertet, wenn es denn linksextremer Rock ist?
Ich sehe jetzt noch eine Nachfrage, Herr Staatsminister Robra, Herr Kulturminister; darum geht es ja jetzt. Der Abg. Herr Loth hat noch eine Nachfrage. - Bitte.
Sehr geehrter Herr Staatsminister, ich möchte wissen, wie Sie die Geschäftsordnung in dem Punkt auslegen, dass die Minister auf die Fragen der Abgeordneten antworten müssen und nicht vertrösten sollen. Wird das jetzt regelmäßig so gemacht?
Ich habe deutlich gemacht, dass ich die Entscheidung des Ältestenrates respektiere, für dieses Thema einen eigenen Tagesordnungspunkt vorzusehen, nämlich auf Antrag der LINKEN eine Aktuelle Debatte. Wir befinden uns mit der Fragestunde in dieser Form noch in der Versuchsphase.
Ich bitte um Verständnis, dass ich von mir aus nicht in die Tagesordnung des Landtages eingreifen und mich nicht in Versuchung führen lassen möchte, jetzt in einem Zusammenhang, in dem
Rede und Gegenrede nicht möglich ist, wie es das Parlament voraussetzt und wie es im nächsten Tagesordnungspunkt ja sicherlich auch stattfinden wird, mir durch Einzelfragen zu allen Aspekten dieses Problems, die ja auf der Hand liegen, meine Antworten, die ich dann gleich im Zusammenhang geben werde, aus der Nase ziehen zu lassen.
Es gibt eine weitere Frage. An dieser Stelle werde ich aber auch schauen, ob die anderen Fraktionen ebenfalls Fragen haben. Ansonsten würde ich hierzu die letzte Frage zulassen. - Bitte, Herr Farle.
Mir geht es jetzt eigentlich um das Verfahren. Wir haben ja Einverständnis erklärt, dass Sie diese Frage, die von uns gestellt wurde, später unter dem anderen Tagesordnungspunkt beantworten. Dieses Vorgehen, dass auf unsere Frage jetzt keine Antwort gegeben wird, bedeutet aber, dass wir unser Fragerecht nicht verloren haben. Dann würden wir jetzt von einem anderen Abgeordneten - -
- Selbstverständlich! Ein Minister kann nicht erklären, dass er auf eine Frage nicht antwortet. Das geht einfach nicht.
Das geht nicht. Ich will hier jetzt jede Härte herauslassen. Es ist doch ganz klar: Es ist legitim, wenn Sie das machen; das ist in Ordnung. Aber damit ist unsere Frage nicht beantwortet und behandelt worden, und das bedeutet im Klartext, dass unser Fragerecht dann, wenn wir das an diesem Punkt freiwillig hintanstellen, nicht erloschen ist. Das heißt, es müsste jetzt die zweite Frage, die wir auch vorbereitet haben, hier gestellt werden können. Ansonsten kündige ich an, dass wir im Ältestenrat einmal über Rechtsgrundsätze werden sprechen müssen.
- Der Staats- und Kulturminister hat eine kurze Antwort gegeben. Diese ist für Sie nicht befriedigend;
das kann ich jetzt nachvollziehen. Aber Sie haben eine Frage gestellt, und er hat darauf geantwortet.
Deswegen können Sie daraus nicht schlussfolgern, dass Sie jetzt gleich Ihre zweite Frage nachschieben können. Sie haben Ihre Frage gestellt, Sie haben eine kurze Antwort bekommen, und somit ist Ihr Fragerecht im Prinzip auch gewahrt.
sondern Sie haben hier Ihre Frage stellen können. - Vielen Dank, Herr Staats- und Kulturminister Robra.
Wir kommen zum nächsten Fragesteller. Für die Fraktion DIE LINKE wird Herr Henke sprechen. Herr Henke, Sie haben das Wort, bitte.
Danke, Frau Präsidentin. - Nach einem Bericht der „Mitteldeutschen Zeitung“ vom 16. Oktober möchte die Landesregierung die Kommunen verpflichten - ich betone: verpflichten -, 8 % ihrer Mittel für den kommunalen Straßenbau zweckgebunden für den Radwegebau zu nutzen. Damit möchte die Landesregierung in gewisser Weise ihr leuchtendes Beispiel voranstellen und darstellen: Jawohl, 8 % der Straßenbaumittel sollen für Radwegebau verwendet werden. Denn bislang sind es auf kommunaler Ebene nur etwa 3 %. Als Land loben wir uns für unsere gute Radverkehrspolitik.
Im Haushalt für dieses Jahr sind immerhin 8 % der Straßenbaumittel für den Radverkehr veranschlagt. Geflossen sind bis Ende September jedoch nur knapp 2 %. Die erste Frage: Was geschieht mit den Restmitteln?
Im Haushaltsplanentwurf für 2019 jedoch sieht es anders aus. Die Landesregierung erreicht die 8 % nur dadurch, dass sie als Bezugsgröße die Landesmittel, die eigenfinanzierten Mittel heranzieht, um dann auf 8 % für den Radwegebau zu kommen. Eigentlich haben wir noch die Entflechtungsmittel mit dabei; damit wären es in diesem Jahr 85 Millionen €; Kapitel 14 02 Titelgruppe 65. Im nächsten Jahr wird dieses Ziel von 8 % nur durch die Absenkung auf die Eigenmittel erreicht, was aber real fast einer Halbierung der Mittel für
Meine Frage an die Landesregierung: Welche konkreten Veränderungen für die Radverkehrsinfrastruktur erwarten Sie denn nun beim Einsatz dieser im nächsten Jahr vergleichsweise geringeren Summe? Wird das Land dann, wenn die Mittel weiter sinken, Landesmittel zur Verfügung stellen?
Ich entnehme daraus, dass der Minister Herr Webel hierauf antworten möchte. Bitte, Herr Minister Webel.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Werter Herr Henke, es ist im Leben so: Wir haben im Koalitionsvertrag im Jahr 2016 festgeschrieben, dass zukünftig von den Mitteln für den Landesstraßenbau, die in Höhe von 85 Millionen bereitgestellt werden, 8 % für die Radwege zur Verfügung gestellt werden sollen. Nun haben wir, weil wir ja jährlich immer nur 1 Million € für Radwege an Landesstraßen zur Verfügung hatten, nicht den Planungsvorlauf, der nötig wäre, um die Mittel in dieser Höhe zu verbauen. Dadurch, dass wir jetzt die Planung haben anlaufen lassen, werden wir ab dem Haushalt 2020/21 auch diese 8 % erreichen.
Es ist nun einmal leider so: Wenn Sie einen Radweg planen, müssen Sie oft, weil viele Landeigentümer ihren Grundbesitz nicht freiwillig zur Verfügung stellen, in ein sehr aufwendiges Planfeststellungsverfahren gehen, und das dauert nun einmal, wenn ich an die Bundesstraße B 1 Genthin - Parchen denke, mittlerweile bereits sechs Jahre, ohne dass wir den Planfeststellungsbeschluss haben. Das sind die Probleme. Aber wir sind optimistisch, dass wir auch Radwege im einfachen Bauverfahren bauen können und dass wir diese Mittel ab dem Haushalt 2020/21 voll verausgaben.
Solange dies nicht so ist, werden diese Mittel natürlich für Landesstraßen verwendet. Dort haben wir, wenn ich an Straßen und Brücken denke, einen Nachholbedarf von 450 Millionen €.
Herr Minister, eine Nachfrage noch; ich möchte Sie nicht enttäuschen. Wir beraten ja heute noch einmal das ÖPNV-Gesetz als eine notwendige Nachfolgelösung für das Entflechtungsgesetz. Meine Frage zum Stichwort Entflechtungsgesetz bzw. Entflechtungsmittel: Wann kommt die landesgesetzliche Regelung für den kommunalen Straßenbau?